Hauptstadtzulage verfassungswidrig!
Hauptstadtzulage für Berliner Beamte verfassungswidrig (Nr. 49/2023) Pressemitteilung des VG Berlin vom 04.12.2023 Die in Berlin nur für Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 13 eingeführte so genannte Hauptstadtzulage in Höhe von 150,00 Euro monatlich (§ 74a des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin) ist verfassungswidrig. Sie verstößt nach Auffassung des …