„Die Union wird sich immer weiter für die faire Alimentierung aller Beamtinnen und Beamten einsetzen. Das haben wir in den letzten drei Jahren mit Nachdruck getan: Dienstrechtsreform, schnelle Angleichung an Tarif und Vorziehen der 1% Abpassung, Laufbahnrechtsänderungen. Wir wollen ein Dienstverhältnis auf Augenhöhe miteinander - deswegen wird die Reparatur der Fehler der Vergangenheit vor unserer Regierungszeit zusammen mit der Besoldungsstrukturreform ein wesentlicher Teil zukünftiger Koalitionsverhandlungen für uns sein.“

(Dirk Stettner, CDU, 10.08.26)

Widerspruch Bundesbesoldung

In der Besoldungsrechtsprechung gilt der Grundsatz der „zeitnahen Geltendmachung“. Eine Rückwirkung für vorhergehende Jahre (z.B. innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist) ist nicht möglich, denn diese Verjährungsfrist gilt nur für gesetzlich geregelte Ansprüche. Verfassungswidrige Besoldungsansprüche sind jedoch nicht gesetzlich geregelt. Solche Ansprüche bestehen erst ab demjenigen Haushaltsjahr, in dem der Beamte gegenüber seinem Dienstherrn erstmals geltend gemacht hat, dass er den kinderbezogenen Anteil seiner Alimentation entgegen Art. 33 Abs. 5 GG für unzureichend hält (Urteile vom 13. November 2008 – BVerwG 2 C 16.07 – Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr.101 und vom 27. Mai 2010 – BVerwG 2 C 33.09 – NVwZ-RR 2010, 647 ff.

Teilweise wird von Rechtsanwälten auch die Auffassung vertreten, dass bei Änderung der Rechtslage auch halbjährlich die Ansprüche geltend gemacht werden müssen.

Eine Rechtsberatung unsererseits erfolgt nicht. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die Gewerkschaften, Berufsverbände oder spezialisierte Fachanwälte.

Musterwiderspruch Bundesbesoldung 2025

Es ist wichtig zeitgerecht bis zum 31.12.2025 den Widerspruch einzulegen und sich beweissicher den Empfang quittieren zu lassen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Vorlage genommen wird oder Vorlagen, die von Gewerkschaften und Berufsverbänden angeboten werden.