2015 erfolgreiche Volksinitiative – bestätigte Zahlen durch das BVerwG im Jahr 2017 und klarer Appell an Berlin – 2020 sensationell deutliche Entscheidung des BVerfG, die absichtliche Verfassungswidrigkeit wird hervorgehoben – 2025 richtungsweisende Entscheidung des BVerfG, überaus mahnende Worte, und 2026 keinerlei Umsetzungswillen des Berliner Senats erkennbar – im Gegenteil: Erneut sind deutliche Verstöße gegen alle Vorgaben geplant. Was für ein Paradebeispiel für Rechtschaffenheit und Rechtstreue zeigt Berlin gerade im Vergleich zu Brandenburg?
(André Grashof, 27.08.2026, Initiator der Volksinitiative, Aktionsbündnis berliner-besoldung.de)

Teilzeitrechner

Sollte Sie Fehler im Rechner entdecken, bitten wir um kurze Mitteilung über das Kontaktformular:

Kontakt

Teilzeitrechner (2025)

Eingabe als Bruch (z. B. 7/8), Prozent (z. B. 87,5) oder absolute Stundenzahl (z. B. 35) möglich.
Posten Vollzeit (100 %) Teilzeit (angepasst)
Brutto (monatlich)
Lohnsteuer (monatlich)
Solidaritätszuschlag
Netto (monatlich)
Brutto (jährlich)
Netto (jährlich)

Hinweis zur Berechnungsgenauigkeit

Dieser Rechner liefert eine Näherung der monatlichen Nettobezüge auf Grundlage der geltenden Einkommensteuergesetze (Stand 2025). Die tatsächliche Lohnsteuerberechnung bei Beamten erfolgt über das ELStAM-Verfahren und monatliche Lohnsteuertabellen (Lohnsteuertabelle B). Die Berechnung berücksichtigt keine Kirchensteuer und geht von einem vollständigen Verzicht auf die Vorsorgepauschale (VSP = 0) aus, wie für Beamte üblich.