Nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungswidrigen Berliner Besoldung müssen Beamtinnen und Beamte selbst aktiv werden, um ihre Ansprüche auf spätere Nachzahlungen zu wahren. Der aktuelle Musterwiderspruch für das Jahr 2026 und die Folgejahre bietet hierfür eine rechtssichere und unkomplizierte Vorlage.
Der entscheidende Punkt ist die Frist: Der Widerspruch muss zwingend bis spätestens 31. Dezember 2026 bei der zuständigen Personalstelle eingegangen sein.
Besondere Vorsicht ist bei der Form geboten: Eine einfache E-Mail wird von den Behörden und Gerichten nicht akzeptiert. Erforderlich ist der Versand per Telefax (mit Sendebericht), per Post mit eigenhändiger Unterschrift oder die qualifizierte elektronische Signatur.
Das Muster nimmt den Betroffenen die juristische Argumentation weitgehend ab. Es enthält bereits alle notwendigen Anträge – von der Neubescheidung über die Verzinsung bis hin zum Antrag auf Verjährungsverzicht. Wer seine persönlichen Daten ergänzt und die Formalien beachtet, sichert sich seine Rechte für das aktuelle Jahr, ohne sich tief in die komplexen verfassungsrechtlichen Details einarbeiten zu müssen.
Der aktualisierte Musterwiderspruch für Versorgungsempfänger wird hier zum Download bereitgestellt.
Hallo! Per Post habe ich doch das Problem, dass je nach Sachbearbeiter die Personalstelle zügig, Monate später oder gar nicht antwortet?! Ich bin mir sehr sicher, dass ich schon seit 2012 unregelmäßig Widerspruch eingelegt hatte. Bei der Personalstelle ist aber erst ab 2017 ein Widerspruch vorzufinden. Ich habe mich aber auch nie um die Antworten/ Bestätigungen gekümmert bzw. Es dann auch im normalen Stress mit Familie und Wechseldienst vergessen.
Also bleibt nur Fax?!
Grüße
oder Einschreiben mit Rückschein
https://www.zeit.de/news/2026-09/11/richterbund-macht-besoldung-zum-fall-fuer-verfassungsrichter
Ist der Teil „– Beihilfe und Kostendämpfungspauschale: Die Kostendämpfungspauschale nach § 76 Abs. 5 LBG wird Versorgungsempfängern mit 70 % des Betrags ihrer Besoldungsgruppe abgezogen (§ 76 Abs. 6 LBG). Sie wirkt als Kürzung der Versorgung (Rn. 118) und ist in die Bemessung einzubeziehen. Das Beihilfeniveau ist ebenfalls zu berücksichtigen (Rn. 103).“ Korrekt? Wird für 2026 wirklich eine Kostendämpfungspauschale berechnet oder ist sie nicht abgeschafft?
https://www.gmx.net/magazine/politik/inland/privatversicherte-visier-pflegesoli-42709660
Schöne Zusammenfassung Tim.
Grüne: Noch mehr Clanmitglieder bei der Polizei und Zugriff auf Melderegister, Poliks, AZR und INPOL.
AfD: Milliardenb aus Alladins Zauberlampe für alle. Auch für die Systemtrottel, die aus Bequemlichkeit nicht mal einmal im Jahr einen Widerspruch kopiert bekommen haben bzw. an den „Dienstherren“ glauben.
Linke: Hauptstadtzulage auch für Direktoren und Staatssekretäre mit 8000 Netto.
Union: Verfassungstreuecheckfür alle, auch für den Sachbearbeiter, dessen Wecker seit 25 Jahren um 04:30 Uhr klingelt, damit er nach 40 km um 06:00 Uhr auf der Dienststelle ist und neuerdings jedes 2. WE nach Polen zum Tanken fährt.
Gott sei Dank wohne ich nicht in Berlin.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/besoldung-verfassungstreue-personal-die-programme-der-parteien-zur-berlin-wahl-im-beamten-check-16030332.html
Zitat:
Die Parteien haben unterschiedliche Vorstellungen von Besoldung, Personalpolitik und Verwaltung. Bei der möglichen Nachzahlung in Milliardenhöhe legt sich vor der Berlin-Wahl nur eine Partei fest.
Das Land Berlin ist der größte Arbeitgeber in der Hauptstadt. Fast 140.000 Menschen arbeiten für die Senats- und Bezirksverwaltungen sowie die Landesbehörden. Im Wahlkampf spielt diese Gruppe nicht immer die größte Rolle. Dennoch formulieren alle Parteien in ihren Programmen Ideen, wie die Berliner Verwaltung in Zukunft aufgestellt werden soll und was die Beschäftigten erwartet.
AfD für Nachzahlung für alle – Finanzierung bleibt offen
Die Nachzahlungen infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind aktuell das Thema, das die Beamtinnen und Beamten mit am meisten umtreibt. Im vergangenen Jahr kam das Gericht zu dem Schluss, dass der Großteil der Besoldung zwischen 2008 und 2020 verfassungswidrig niedrig war. Ein Reparaturgesetz, das die Nachzahlung regelt, muss bis Ende März stehen.
Die Gretchenfrage für viele Beamte lautet: Bekommen alle die Nachzahlung oder nur jene, die Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt haben? Laut Gerichtsbeschluss haben nur Letztere einen rechtlichen Anspruch darauf.
In den Wahlprogrammen der Parteien findet sich zu der Frage nichts. Auf Tagesspiegel-Anfrage an alle im Parlament vertretenen Parteien teilt lediglich die AfD mit, dass „die Reparatur einer verfassungswidrigen Besoldung für alle Betroffenen gelten muss, egal ob sie Einspruch eingelegt haben oder nicht“. Wie die Partei das finanzieren will, bleibt vage. Laut Berechnungen der Finanzverwaltung würde eine Nachzahlung an alle betroffenen Beamten mehr als sieben Milliarden Euro kosten.
Aussagen, wo das Geld herkommen soll, könnten „erst nach den Wahlen und einem umfassenden Kassensturz vorgenommen werden“, teilte der parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Ralf Wiedenhaupt, mit. „Punkte, die wir uns besonders anschauen müssen, sind die Migrationskosten, die Frage, welche Aufgaben von öffentlicher Verwaltung zu übernehmen sind, und welche Projektfinanzierungen wirklich sinnvoll sind.“
Grüne und Linke verweisen auf Haushaltslage
Grüne und Linke kritisieren, dass die schwarz-rote Koalition noch keinen offiziellen Entwurf für das Reparaturgesetz vorgelegt hat. Bislang gibt es lediglich einen Referentenentwurf, der jedoch nicht mehr in dieser Legislaturperiode im Parlament beraten werden wird.
Eine Nachzahlung an alle Beamten sehen die beiden Oppositionsparteien eher skeptisch. Die Frage des Kreises der Anspruchsberechtigten sei „komplex“, teilte Tonka Wojahn, Sprecherin für Haushaltspolitik der Grünenfraktion, dem Tagesspiegel mit. Es müsse abgewogen werden zwischen einer Gleichbehandlung aller Beamten und der Finanzierbarkeit.
Mit Blick auf die Kosten von sieben Milliarden Euro sagt Wojahn: „Dies ist eine finanzielle Größenordnung, die das Land Berlin vor dem Hintergrund der Haushaltslage nicht stemmen kann.“
Auch die Linke signalisiert, dass eine Nachzahlung an alle den Haushalt überfordern könnte. Die Umsetzung der gerichtlichen Vorgaben müsse „mit einer langfristig tragfähigen Haushaltsstrategie vereinbar sein“, teilte Fraktionssprecher Thomas Barthel mit. Die Nachzahlungen müssten rechtssicher umgesetzt werden, „ohne die Handlungsfähigkeit des Landes dauerhaft zu gefährden“.
CDU und SPD wollten sich auf Anfrage nicht konkret festlegen. SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach sagte, die Frage könne „nicht seriös beantwortet werden ohne verlässliche Grundlage für die Umsetzung und Finanzierung“. Dies sei Aufgabe von Finanzsenator Stefan Evers.
Der ist bekanntermaßen auch Spitzenkandidat für die CDU. Sein Sprecher Michael Ginsburg sagte, man wolle „auch die Beamten in den Blick nehmen, die in der Vergangenheit keinen Widerspruch eingelegt haben“. Was genau das bedeutet, bleibt offen. „Wie eine Lösung konkret aussehen kann, werden wir anhand der rechtlichen Vorgaben und der finanziellen Möglichkeiten des Landes seriös bewerten.“
CDU fordert „Verfassungstreuecheck“ und „Leistungswettbewerb“
Unabhängig von der Beamtenbesoldung äußern sich die Parteien in ihren Wahlprogrammen in unterschiedlicher Länge dazu, wie sie sich die Zukunft der Berliner Verwaltung und ihrer Mitarbeiter vorstellen.
Die CDU setzt sich unter anderem für einen „Verfassungstreuecheck im Öffentlichen Dienst“ ein. Vor der Einstellung soll es eine Regelabfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz geben. In Brandenburg ist das bereits der Fall.
Um die Verwaltung effektiver zu machen, plant die Partei zudem „einen neuartigen Leistungswettbewerb“. Der Senat soll für alle Politik- und Querschnittsfelder jährlich ein Hauptziel und zur Überprüfung der Zielerreichung Kennzahlen festlegen. „In Betracht kommen etwa die Anzahl neuer Gewerbeansiedlungen, die Durchschnittsdauer von Baustellensperrungen oder die Bearbeitungsdauer für Baugenehmigungen“, heißt es im CDU-Wahlprogramm.
Das von Rot-Grün-Rot verabschiedete Partizipationsgesetz will die Partei abschaffen. Es besagt unter anderem, dass bei der Einladung zu Auswahlgesprächen mindestens so viele Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund eingeladen werden müssen, wie es dem Anteil in der Berliner Bevölkerung entspricht, also rund 40 Prozent.
Laut CDU muss die Verwaltung in Zukunft mit weniger Personal auskommen. „Wir streben an, die Stellen in allen Senatsverwaltungen um mindestens zwei Prozent pro Jahr zu reduzieren“, heißt es im Programm. Bei der Bearbeitung von standardisierten Aufgaben soll noch stärker als bisher Künstliche Intelligenz zum Einsatz kommen.
SPD will Vielfalt in der Verwaltung stärken
Die SPD setzt sich für gleiche Bezahlung auf Bezirks- und Landesebene ein. „Gleiche Arbeit muss gleich bezahlt werden – unabhängig davon, ob sie im Bezirk oder auf Landesebene geleistet wird“, heißt es im Wahlprogramm. Beim freiwilligen Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis soll sichergestellt werden, dass erworbene Versorgungsansprüche erhalten bleiben.
Weiterhin plant die SPD zahlreiche Maßnahmen für Gleichbehandlung und gegen Diskriminierung in der Verwaltung. So soll eine neue „Leitstelle Diversity“ eingerichtet werden, die „die Wertschätzung der kulturellen Vielfalt“ und „die Sensibilisierung der Beschäftigten“ voranbringen soll.
Transitionsrichtlinien für die Berliner Verwaltung sollen „die Situation für trans*, inter* und nicht-binäre Beschäftigte des Landes Berlin verbessern“. Die SPD unterstützt eine geschlechterinklusive Verwaltungssprache. „Ein Verbot der Verwendung von Sonderzeichen lehnen wir ab“, heißt es im Wahlprogramm.
Grüne wollen „sprachliche Zugangshürden“ in der Verwaltung abbauen
Anders als die CDU wollen die Grünen den Personalbestand des Landes Berlin „stabilisieren“. Um die Verwaltung für mehr Menschen attraktiv zu machen, wollen die Grünen „sprachliche Zugangshürden im Einstellungsprozess senken“. Demnach könne „die Probezeit zum Ausbau von Deutschkenntnissen“ genutzt werden, indem die Mitarbeitenden an berufsbezogenen Sprachkursen teilnehmen.
Zudem heißt es im Programm: „Wir wollen den gesellschaftlichen Anteil von BIPoC und Menschen mit Rassismus- und Antisemitismuserfahrung in der Verwaltung durch verbindliche positive Maßnahmen erhöhen und als Zielvorgabe bis 2030 mindestens den Durchschnitt der Berliner Bevölkerung erreichen.“ BIPoC steht für „Black, Indigenous, People of Color“. Ferner fordert die Partei die Einrichtung einer „Hauptfrauenvertretung analog dem Hauptpersonalrat“.
Linke nimmt Hauptstadtzulage in den Fokus
Die Linkspartei will die Hauptstadtzulage deutlich ausweiten. Diese soll nicht nur für direkt beim Land Beschäftigte gelten, sondern auch Beschäftigten an den Hochschulen und bei freien Trägern und im mittelbaren Landesdienst gewährt werden. Bisher wird die Zulage von 150 Euro im Monat nur an Beamte bis zur Besoldungsgruppe A14 gezahlt. Die Linke will die Zulage „für alle umsetzen“, also auch für Topbeamte. Zudem fordert die Partei, Modellprojekte für eine Viertagewoche oder eine Dreißigstundenwoche bei vollem Lohnausgleich zu prüfen.
Einen Fokus legt die Linkspartei auch auf die Ausbildung. Alle Aufgaben für Personal und Ausbildung sollen gebündelt bei der Senatsfinanzverwaltung liegen. Bisher sind die Aufgaben zwischen Finanz- und Innenverwaltung aufgeteilt.
Evers will Verfassungstreue-Check für Beamte in Berlin
Ein „AusbildungsLAB“ soll zusammen „mit Teilen der Stadtgesellschaft, Trägern der Daseinsvorsorge, der Wirtschaft und der Wissenschaft an konkreten Lösungen für eine attraktive und zukunftsorientierte Ausbildung“ arbeiten. Die landeseigenen Wohnungsgesellschaften sollen zusätzliche Wohnungen für Auszubildende in der Verwaltung bereitstellen, die Mietpreise sollen an die Vergütung angepasst werden.
AfD lehnt „Quotenregelung“ ab
Die AfD fordert im Wahlprogramm „die Fortführung der Anhebung der Zulagen sowie eine leistungsgerechte Alimentierung der Beamten“. Für besonders gefahrengeneigte Tätigkeiten bei Polizei und Feuerwehr soll es zudem „besondere finanzielle Anreize“ geben.
Eine „Quotenregelung“ für Beschäftigte bei der Polizei und in der Justiz lehnt die AfD ab, wobei sie offen lässt, auf welche Merkmale sich dies genau bezieht.