2015 erfolgreiche Volksinitiative – bestätigte Zahlen durch das BVerwG im Jahr 2017 und klarer Appell an Berlin – 2020 sensationell deutliche Entscheidung des BVerfG, die absichtliche Verfassungswidrigkeit wird hervorgehoben – 2025 richtungsweisende Entscheidung des BVerfG, überaus mahnende Worte, und 2026 keinerlei Umsetzungswillen des Berliner Senats erkennbar – im Gegenteil: Erneut sind deutliche Verstöße gegen alle Vorgaben geplant. Was für ein Paradebeispiel für Rechtschaffenheit und Rechtstreue zeigt Berlin gerade im Vergleich zu Brandenburg?
(André Grashof, 27.08.2026, Initiator der Volksinitiative, Aktionsbündnis berliner-besoldung.de)

Wofür werden die Gelder verwendet?

Nachdem von allen Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses das Besoldungsanpassungsgesetz 2021 einstimmig verabschiedet wurde, obwohl dieses nachweislich verfassungswidrig ist, wird zur Mitte des Jahres die Verabschiedung das Reparaturgesetz für die R-Besoldung erwartet.

Auf dieses Nachzahlungsgesetz wartet auch unser Rechtsanwalt, der auf Basis der Geschehnisse in Berlin und den Umgang mit dem BVerfG-Beschlusses aus dem Mai 2020 eine weitere Stellungnahme fertigen wird. Eingang in diese Stellungnahme wird auch das herausragende Gutachten von Dr. Schwan haben.

Die noch zu fertigende Arbeit wird dann dem BVerfG übersandt, zu der noch nicht entschiedenen Klage des Feuerwehrmannes (A-Besoldung), die dort vorliegt.

Die Finanzierung der Stellungnahme ist mittlerweile gesichert. Allerdings entstehen absehbar weitere Kosten für die Fortführung der Klageverfahren der Mitglieder des Aktionsbündnisses sowie für weitere zweckgebundene Aktionen.

Für Überweisungen nutzt bitte das Konto des Berufsverbandes,

Unabhängige in der Polizei e.V.
Institut: Sparkasse Märkisch Oderland
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Verwendungszweck: Aktionsbündnis Berliner-Besoldung.de