Das nunmehr veröffentlichte Gutachten des unabhängigen Sachverständigen Dr. Schwan (Osnabrück) zeigt im Detail, wie der Senat beim Berliner Besoldungsanpassungsgesetz 2021 willkürlich und auch gezielt vorsätzlich die höchstrichterlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts missachtet.
Die insgesamt 52 Seiten umfassende Abhandlung betrachtet die Begründung des Gesetzesentwurfes (BE-Drs. 18/3285 vom 06.01.2021, S. 31-43) auf ihren formellen und materiellen Gehalt. Letztendlich kommt der Gutachter Dr. Schwan zu dem Schluss, dass die Beschlussvorlage des Senats weder den materiellen Anforderungen des Alimentationsprinzips noch den an sie zu stellenden prozeduralen genügt.
Dr. Schwan dazu: „Sie ist im Sinne der zu beachtenden bundesverfassungsgerichtlichen Direktiven evident sachwidrig, unzureichend und unangemessen, also nicht mit der verfassungsmäßigen Ordnung in Einklang zu bringen. Da das Abgeordnetenhaus nach Art. 20 Abs. 3 GG an diese gebunden ist, kann über die Gesetzesvorlage in vorliegender Form keine Schlussabstimmung erfolgen.“
Die Fraktionsvorsitzenden der im Berliner Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien wurde das Gutachten übersandt und gebeten, dieses vor dem 28. Januar (2. Lesung) ihren Mitgliedern zukommen zu lassen. Darüber hinaus wurden die Mitglieder des Hauptausschusses ebenfalls in Kenntnis gesetzt.
Jede/r Abgeordnete/r, die/der diesem Entwurf zustimmt, handelt bewusst gegen die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes!
Vielen Dank Herr Dr. Schwan!!!
Eine sensationell akribische Arbeit, die absolut nachvollziehbar und jeweils mittels der Fußnoten begründet ist. Wir dürfen alle sehr gespannt sein, wie die Politiker auf dieses Gutachten reagieren. Das wird sich in Kürze zeigen.
Alles Gute,
André Grashof
Ja, das Gutachten ist verständlich geschrieben und in jedem Falle sehr gut nachvollziehbar.
Inwieweit ist diese Arbeit an Medienvertreter versandt worden? Wichtig ist ja, die Allgemeinheit von unserem Anliegen in Kenntnis zu setzen.
Es wurden entsprechende E-Mail-Verteiler bedient, was jedoch euch nicht davon abhalten sollte, das Schriftstück auch an eure Kontakte weiter zu schicken.
Und nun ?
Glaubt denn wirklich irgendwer dass dieses Gutachten die politisch Verantwortlichen zu wesentlichen Nachbesserungen veranlasst?
Wer das glaubt der glaubt auch noch an den Weihnachtsmann.
Vielleicht wird eine Kleinigkeit nachgebessert als Alibi.
Unsere sogenannten Volksvertreter interessieren nur Gutachten die ihren Wünschen entsprechen.
Die Hoffnung stirb zuletzt ;). Einfach nichts machen, ist auch keine Option. Und der Erfolg vor dem BVerfG gibt uns Recht … früher oder später.
Hallo!
Ist denn das Gutachten auch schon in den Presseverteiler in Berlin (MoPo, BZ, Tagesspiegel, etc.) gegangen? Ohne öffentlichen Druck passiert sonst nix 😉
Das vorliegende Gutachten – ich habe es mir komplett durchgelesen – mag vielleicht die Sichtweise von Herrn Dr. Schwan darstellen. In der Rechtsprechung heißt es allerdings so schön: zwei Juristen = drei Meinungen.
ABER: das Gutachten ist dermaßen detailliert und die Schlussfolgerungen nachvollziebar begründet, sodass ich – nicht zuletzt mangels anders lautender rechtlicher Betrachtungen, die ähnlich in die Tiefe gehend die Problematik untersuchen – von dessen inhaltlicher Richtigkeit ausgehe.
Der Berliner Gesetzgeber, also der Senat, hat es bisher versäumt, den eigenen, zwar sich begünstigenden Standpunkt in gleicher Art und Weise zu erklären. Die im Besoldungsanpassungsgesetz formulierte “Alternativlosigkeit” betreffs der darin enthaltenen Regulierungen des Berliner Besoldungsrechts ist letztlich nur eine wohlfeile Phrase.
Ob das Besoldungsanpassungsgesetz aufgrund des Gutachtens gestoppt werden kann, bezweifle ich. Viel zu abgeschirmt sitzen die Damen und Herren Abgeordneten in ihrer Wohlfühlblase und wähnen sich als die Guten.
Interessant wird sein, wie die Vertretenden der sog. Besoldungsallianz mit diesem Gutachten umgehen werden. Wird es den angekündigten Druck auf den Berliner Senat geben? Wird man gemeinsam öffentlichkeitswirksame Aktionen durchführen, um das auf das vorsätzliche Fehlverhalten aufmerksam zu machen? Ob dies angesichts so mancher Verflechtungen zwischen Politik und Gewerkschaften möglich ist, wird sich zeigen. Gerade im Wahljahr dürfte es bei den Politikern den ein oder anderen wunden Punkt geben, den man nur zu reizen braucht. Denn diesen Damen und Herren ist nichts wichtiger als der Machterhalt – der eigene Posten, der einem ein auskömmliches Dasein beschehrt.
Eins dürfte klar sein: weiterhin ist es zwingend erforderlich, Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen. Weiterhin müssen Präzedenzklagen geführt werden.
Warum? Der Gerechtigkeit wegen… Aufgeben ist keine Option.
Habe nichts anderes erwartet. Aber wie geht das denn jetzt weiter (nachdem ja nun die RichterBesoldung gerügt wurde)?
Passt ja dann wieder gut zu den Ideen unseres Senats.
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/beamte-in-berlin-privilegien-fuer-ex-staatssekretaere-a-cf6efd11-fcb3-4fa2-9a7b-7778b801e9c4
Stimmt ! Und bei mir lösen solche Meldungen immer wieder einen Brechreiz aus ! Wenn ich diese Fratze schon sehe….
Okay, wer finanziert das wohl und wie ? na drei mal dürft ihr raten…. frohes Schaffen gewünscht
Das ist postkommunistische Versorgungskultur a la DDR. Ausserdem positioniert man sein Klientel schon mal um die nächste Regierung zu blockieren.