Berliner-Besoldung.de
Berliner-Besoldung.de
  • Über uns
  • Service
    • Daten und Fakten
    • FAQ
    • Widerspruch
    • Kontakt
  • Spende
  • Abgeordnetenhaus
    • Briefe an die Abgeordneten
    • Aus dem Abgeordnetenhaus
    • Dokumente
  • Presse
  • Impressum / Disclaimer
  • Datenschutzerklärung
Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

Mehr
2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

Mehr
2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

Mehr
2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

Mehr
2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

Mehr
2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

Mehr
2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

Mehr
2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

Mehr
2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

Mehr
2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

Mehr
2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

Mehr

Schallende Ohrfeige für das Land Berlin – Mail an die Abgeordneten

  • Home
  • Briefe an die Abgeordneten
  • Schallende Ohrfeige für das Land Berlin – Mail an die Abgeordneten
27. Januar 2021 15 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Anbetracht des morgigen Tages erlaube ich mir, Ihnen noch diesen aktuellen Vortrag von Bundesverfassungsrichter a. D. Udo Di Fabio zukommen zu lassen, den er am 11. Januar auf der dbb Jahrestagung gehalten hat:

„Berufsbeamtentum sichert Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung“

(vgl. auch „Dies ist eine Mahnung und schallende Ohrfeige für das Land Berlin“.

Er macht zu Beginn seines Vortrags die Verantwortung plastisch, die Sie morgen haben werden, und zwar insbesondere im Hinblick auf den sich unter Druck befindenden Rechtsstaat (insbesondere ab Min. 0:20 bis 2:50), um im Anschluss weitere Themen anzusprechen, die für Ihre morgige Entscheidung von einigem Belang sein und von Ihrer Entscheidung eine zukünftig nachhaltige Prägung erfahren werden wie beispielsweise:

– die Gewaltenteilung als unabänderliches Identitätsmerkmal unserer Verfassung und ihre Folgen für die Gesellschaft und den öffentlichen Dienst (Min. 6:15-11:40 bzw. 15:30)

– die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung und ihre Grundbedingungen (Min. 15:30-18:00)

– die wechselseitigen Loyalitätspflichten und ihre Folgen (Min. 18:00-19:35)

– die Möglichkeiten und Grenzen der Nachwuchsrekrutierung in einer zunehmend überalternden Gesellschaft (Min. 19:35-28:10) mit explizitem Blick auf das Land Berlin (ab Min. 22.00-27:20 und noch einmal ab Min. 40:50-41:20)

– die Gleichberechtigung von Frauen und Männern auch und gerade im Hinblick auf Aufstiegsmöglichkeiten und Leitungsfunktionen (Min. 27:20-29:30)

– die Bewältigungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes für anstehende gesellschaftliche Aufgaben (Min. 29:30-36:00).

– das Vollzugsdefizit in Ländern durch bundesgesetzliche Regelungen und daraus resultierende Mehrkosten für die Länder (Min. 42:00-43:50).

Ich wünsche Ihnen für den morgigen Tag ein glückliches Händchen; Ihre morgige Entscheidung wird an herausgehobener Stelle eventuell weitreichende und dann langfristig wirkende Folgen für das öffentliche Ansehen von Politik in unserem demokratischen Gemeinwesen haben, gegebenenfalls einschneidende Konsequenzen für die politische und damit auch soziale Kultur unserer pluralistischen Gesellschaft zeitigen und am Ende die zukünftigen Ausgestaltungsmöglichkeiten des öffentlichen Dienstes genauso maßgeblich mitbestimmen wie das Loyalitätsempfinden der von Ihnen abhängigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst.

In diesem Sinne: Treffen Sie eine kluge Entscheidung im Rahmen unserer demokratischen Rechtsordnung und im Sinne des Landes Berlin.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Schwan

  • twittern 
  • teilen 
  • teilen 
  • RSS-feed 
Briefe an die Abgeordneten
Gutachten bestätigt – BerlBVAnpG 2021 vorsätzlich verfassungswidrig!
Offener Brief an die Spitzenkandidatin der SPD

15 Kommentare

  1. Mario
    31. Januar 2021    

    Gab es denn Reaktionen auf das Gutachten von Dr. Schwan? Gewerkschaften, Opposition, Richter usw.
    Ich hab den Eindruck das man sich wegen Corona nicht an das Thema herantraut. Wie will man es auch einem Gastronomen erklären dass er nichts verdienen kann und auf der anderen Seite der Beamtenschaft Millionen nachzahlen muss. Auch wenn die Ursache für den Anspruch in der Vergangenheit liegt.

    Reply
  2. Thomas Stein
    29. Januar 2021    

    Hallo, seit knapp einem Jahr nun bin ich Pensionär, natürlich läuft auch noch eine Klage meinerseits, meine Vermutung geht nun langsam dahin, dass ich nie Gerechtigkeit erfahren werde.
    Ob Politiker, Besoldungsallianz, Gewerkschaften, ich hab es euch gesagt : in Wirklichkeit geht all denen unser Gerechtigkeitsempfinden am Allerwertesten vorbei, sie brechen das Gesetz und es interessiert sie ganz einfach nicht ! Mir kann es fast egal sein mit ü 60 aber ihr, die diesem Senat noch teilweise lange Zeit treu dienen müsst, IHR tut mir leid !

    Ich kann gar nicht genau sagen was ich empfinde, Hass, Wut, Enttäuschung manchmal wünsche ich mir echt Zeiten wie das Mittelalter zurück, ihr wisst was mit solchen Typen dort gemacht wurde… oder der Bibelspruch : Auge um Auge Zahn um Zahn ! man sollte ihm folgen…

    An dieser Stelle abschließend ein dickes Dankeschön an Mirko und Andre und möget ihr nicht verzagen…

    Reply
    • André Grashof
      31. Januar 2021    

      Hey Thomas,
      Du sprichst mir aus der Seele!!! Eine unglaubliche Situation… wir sind noch am Überlegen, wie wir weiter machen können. Ich selbst musste mich gesundheitlich weitestgehend herausziehen, denn ich finde es unerträglich, als Vertreter von Recht und Gesetz unter einem vorsätzlich verfassungsbrechenden Senat dienen zu müssen. Aber mit Dr. Schwan ist ein neuer Kämpfer eingestiegen, der sensationell agil ist. Und auch Mirko wirkt mit voller Energie weiter. Hoffen wir mal, dass wir im Herbst/Winter 2021 vom BVerfG mit dem Beschluss für die A-Besoldung endlich Gerechtigkeit erfahren.
      Alles Gute, André

      Reply
  3. guten abend
    28. Januar 2021    

    echt unglaublich.
    gibt es eigentlich was neues zum Reparaturgesetz für die Richter, als betr. 2009-2015? (und nachfolgende Jahre?)

    Reply
  4. Fragender
    28. Januar 2021    

    Schade, dass es seitens der Besoldungsallianz bisher eher ruhig geblieben ist…
    Ich kann nur hoffen, dass es die Ruhe vor dem Sturm ist. Alles andere wäre ein Armutszeugnis.

    Reply
  5. Mario
    28. Januar 2021    

    Innerhalb von 60 Sekunden beschlossen. Ich könnte brechen.

    Reply
    • Mirko Prinz
      28. Januar 2021    

      Also weiter Widersprüche schreiben. Die Volksvertreter wollten halt nicht. Dafür gibt es dann die Gewaltenteilung.

      Reply
      • Mario
        28. Januar 2021    

        Nee, Klagen. Ich berate mich mit meinem Anwalt und denke ich werde das Klageverfahren nicht mehr ruhen lassen.

        Reply
    • Fragender
      28. Januar 2021    

      Gab es überhaupt eine kontroverse Debatte?
      Wie haben sich die Abgeordneten der Opposition positioniert?

      Reply
      • Mirko Prinz
        28. Januar 2021    

        Fehlanzeige, die waren sich einig.

        Reply
        • Fragender
          28. Januar 2021    

          Auch seitens der CDU? Das wäre unglaublich und erschüttert meinen Glauben in die Gerechtigkeit…

          Reply
          • Mirko Prinz
            29. Januar 2021    

            Einstimmig!

  6. Mario
    27. Januar 2021    

    Morgen ab 10.00 Uhr live auf Alex TV

    Reply
    • Mirko Prinz
      27. Januar 2021    

      https://www.parlament-berlin.de/de/Mediathek/Parlament-live/Livestream-Plenum

      Lfd. Nr.8 der Tagesordnung

      https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/einladung/plen18-071-e.pdf

      Reply
  7. alfalfa
    27. Januar 2021    

    Scheint, als käme da langsam richtig was in Fahrt.
    Wird wahrscheinlich aber trotzdem ignoriert.

    Reply

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Melde dich für unseren Newsletter an!

Spende für das Aktionsbündnis

Wofür werden die Spenden verwendet?

Neueste Kommentare

  • Thomas Stein zu Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?Entschuldigung, dass gerät doch jetzt aber aus dem Ruder.... hab es jetzt nicht recherchiert aber ab wann darf denn eine Rüge eingereicht werden ? und seit wann liegt denn der Klagefall beim BVerfG vor ? das sind doch mE erstmal die zwei wichtigsten Parameter !!! Und warum kommt Väterchen Frost auf diese Lösung und nicht die in dem Klagefall unterstützende Gewerkschaft ? EMRK unfassbar, was es alles gibt, ich lach mich hier nur noch kaputt und halte es weiterhin mit Markus F. ! Berlin's Beamte werden vom BVerfG und seinem eigenen Senat verarscht....
  • Väterchen Frost zu Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?Scheinbar gibt es Möglichkeiten, etwas gegen die offensichtlich übermäßig lange Verfahrensdauer zu unternehmen: 1. Verzögerungsrüge nach § 97b BVerfGG unter Hinweis darauf, dass das BVerfG gegen das Beschleunigungsgebot aus Art. 20 Abs. 3 GG verstößt und trotz Verfahrensreife seit [Datum] keine Anhaltspunkte für eine zügige Entscheidung vorliegen und nunmehr der zweiter Berichterstatter vor Abschluss des Verfahrens in den Ruhestand geht. Geht Herr Maidowski in den Ruhestand ohne das Verfahren zum Abschluss zu bringen, müsste der dritte Berichterstatter eingearbeitet werden. danach: 2. Verzögerungsbeschwerde nach § 97b Abs. 2 BVerfGG unter Nachweis des konkreten Nachteils (z.B. finanzielle Einbußen durch die anhaltende Rechtsunsicherheit, die der Berliner Senat offen dazu nutzt, die Besoldung weiterhin absichtlich niedriger zu halten, als es geboten ist und keine Nachzahlungen zahlen zu müssen). danach: 3. Europäische Menschenrechtsbeschwerde (Art. 6 EMRK) nach Erschöpfung des nationalen Rechtsweges, also erfolgloser Verzögerungsbeschwerde. Bestimmt kennt Herr Schwan sich besser mit der Materie aus, als Google und co.
  • Markus F. zu Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?22.05.2025 https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verfassungsgericht-richterwahl-100.html "Weitere Nachbesetzungen in Karlsruhe Für dieses Jahr stehen noch weitere Nachbesetzungen beim Bundesverfassungsgericht an. Zum einen will Richter Ulrich Maidowski, der dem Zweiten Senat angehört, aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig ausscheiden." Es wird NIE eine Entscheidung geben, wenn das so weitergeht. Es müsste eine Möglichkeit geben, das BVerfG zu "verklagen" :-D

_______________________________

  • Thomas Stein bei Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?
  • Väterchen Frost bei Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?
  • Markus F. bei Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?
  • Thomas Stein bei Altersdiskriminierung – ein Versuch, die Angelegenheit aufleben zu lassen – Suche nach Mitstreitern
  • André Grashof bei Altersdiskriminierung – ein Versuch, die Angelegenheit aufleben zu lassen – Suche nach Mitstreitern
  • Fragender bei Altersdiskriminierung – ein Versuch, die Angelegenheit aufleben zu lassen – Suche nach Mitstreitern
  • André Grashof bei Altersdiskriminierung – ein Versuch, die Angelegenheit aufleben zu lassen – Suche nach Mitstreitern
  • Tim1 bei Altersdiskriminierung – ein Versuch, die Angelegenheit aufleben zu lassen – Suche nach Mitstreitern
  • Hanzen bei Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?
  • Thomas Stein bei Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten ist

<p id=“copyright“><span class=“credits“><a href=“https://www.berliner-besoldung.de/“>Berliner Besoldung.de</a>&nbsp;&nbsp;unterstützt vom Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Hauptstadtbesoldung &nbsp;&nbsp; <a href=“https://www.berliner-besoldung.de/impressum/“>Impressum / Disclaimer</a>&nbsp;&nbsp;<a href=“https://www.berliner-besoldung.de/datenschutzerklaerung/“>Datenschutz</a></span>

Berliner Besoldung.de  unterstützt vom Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Hauptstadtbesoldung    Impressum / Disclaimer  Datenschutz