Januar: Rechtsbehelfe 2026 ruhend stellen. September: „Widerspruch überflüssig“
Acht Monate. Zwei Botschaften. Und eine bemerkenswerte Frage. Am 30. Januar 2026 erklärte die Senatsverwaltung für Finanzen den Berliner Dienststellen noch schriftlich, wie mit Rechtsbehelfen wegen amtsunangemessener Alimentation umzugehen sei. Für die Jahre 2025 und 2026 eingelegte statthafte Rechtsbehelfe sollten ruhend gestellt werden. Und noch deutlicher: Rechtsbehelfe gegen die Höhe der …