In derzeit anhängigen Verfahren zur amtsangemessenen Alimentation haben Verwaltungsgerichte die Bundesrepublik ausdrücklich aufgefordert, die Verfassungsgemäßheit der Bundesbesoldung anhand der neuen Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2025 rechnerisch nachzuweisen.
Die Gerichte verlangten hierzu eine transparente Berechnung nach dem vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Prüfschema. Insbesondere sollte die Vorabprüfung der Mindestbesoldung unter Einbeziehung der darunterliegenden Besoldungsgruppen nachvollziehbar dargestellt werden. Die Gerichte stellten ausdrücklich klar, dass die Berechnungen strukturiert, transparent und ohne Relativierungsansätze vorzulegen seien. Bei der Berechnung wurde angewiesen, dass das sog. Alleinverdiener(in)modell zugrunde zu legen ist.
Nach den zu den Verfahren vorliegenden Schriftsätzen verweigerte die Bundesrepublik bzw. das Bundesverwaltungsamt die Vorlage der angeforderten Berechnungen. Dies geschah trotz gerichtlicher Aufforderung und trotz späterer Hinweise der Gerichte auf die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Die Gerichte reagierten darauf mit einem weiteren Hinweis und verwiesen ausdrücklich auf die Randnummern 59 bis 62 des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts. Dort wird hervorgehoben, dass Beamte in die Lage versetzt werden müssen, die Verfassungsmäßigkeit ihrer Besoldung nachvollziehen zu können.
Der Beschluss vom 17.09.2025 hat die bisherige Alimentationsrechtsprechung erheblich fortentwickelt. Danach genügt es nicht mehr, lediglich auf den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers zu verweisen. Vielmehr müssen die für die Besoldungsentwicklung maßgeblichen Faktoren nachvollziehbar ermittelt, gewichtet und begründet werden.
Die Vorgänge werfen eine grundsätzliche Frage auf. Wenn das Bundesinnenministerium inzwischen selbst an neuen Alimentationsregelungen arbeitet und hierfür zwangsläufig umfangreiche Berechnungen erstellen muss, stellt sich die Frage, warum entsprechende Berechnungen in laufenden Gerichtsverfahren nicht vorgelegt werden.
Mehrere Schriftsätze im Verfahren weisen darauf hin, dass die benötigten Daten und Berechnungen im Zusammenhang mit dem Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums vorhanden sein dürften und daher grundsätzlich verfügbar sein müssten. Die Entwicklung dürfte weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung haben.
Erstmals verlangen Gerichte nach dem Beschluss vom 17.09.2025 konkrete Nachweise zur Verfassungsgemäßheit der Bundesbesoldung. Gleichzeitig zeigt sich, dass die Bundesverwaltung bislang offenbar nicht bereit ist, diese Berechnungen offenzulegen.
Für betroffene Beamte bedeutet dies, dass sich Verfahren künftig möglicherweise weniger um abstrakte Rechtsfragen drehen werden, sondern zunehmend um die Frage, ob Bund und Gesetzgeber ihre Berechnungen und Abwägungsentscheidungen tatsächlich transparent darlegen können.
Zu den Berechnungsgrundlagen haben wir auch eine IFG-Anfrage beim BVA gestartet, die ihr bei „fragdenstaat.de“ nachverfolgen könnt.
https://www.berlin.de/hpr/aktuelles/hpr-aktuell/hpr-aktuell-2026/hpr-aktuell-wen-interessiert-schon-das-bundesverfassungsgericht-1696222.php
https://www.tagesspiegel.de/politik/privilegien-mussen-kritisch-unter-die-lupe-genommen-werden-steuerzahlerbund-will-verbeamtungen-minimieren-15860233.html
https://berlin-brandenburg.dgb.de/aktuelles/news/dgb-fordert-verfassungsgemaesse-besoldung-fuer-berlin-und-zwar-jetzt/
Soweit so richtig… der dbb forderte vor Wochen selbiges.
Mittlerweile blicke ich trotz der Beschlüsse des BVerfG recht verhalten, um nicht zu sagen pessimistisch, in die Zukunft.
Haushälterisch ist Berlin zwar nicht zahlungsunfähig. Das Defizit ist aber enorm. Im Haushalt fehlen Summen, die deutlich in die Milliarden gehen.
Das mag uns – den über Jahrzehnte geprellten Beamten – zwar egal sein. Die Politik wird aber alles daran setzen, dem Wahlvolk nicht erklären zu müssen,
dass sie es komplett verbockt hat.
Insofern wird hinsichtlich des Reparaturgesetzes die eingeräumte Frist ausgereizt und die Entscheidung zur Neustrukturierung der Besoldung zur Herstellung
einer amtsangemessenen Besoldung vertagt werden, solange dies irgendwie möglich ist.
Das Thema Nachzahlungen für alle, unabhängig davon, ob geklagt oder der Besoldung widersprochen wurde, dürfte de facto gestorben sein. Dies wird nur
noch nicht kommuniziert. Lieber hält man die Beamtenschaft noch etwas hin, wirft ihr einen Krumen vor und schürt so einen Funken Hoffnung, damit die Beamtenschaft vor der Abgeordnetenhauswahl nicht aufbegehrt.
Jeder Euro kann natürlich nur einmal ausgegeben werden. Bei der von der Politik herbeigeführten desolaten Haushaltslage gilt dieser Grundsatz erst recht.
Der amtierende Senat hätte es aber in der Hand gehabt, mit ihrer Stimmenmehrheit zumindest die Weichen für eine Neuausrichtung der Besoldung und die Wiedergutmachung für zugefügtes Unrecht zu stellen, das Thema amtsangemessene Besoldung also zu priorisieren.
Welche Prioritäten ein neuer Senat, möglicherweise unter Führung der Linkspartei, setzen wird, ist völlig ungewiss. Sicher kann man sich als Berliner Beamter jedoch sein,
dass Die Linke das Thema Besoldung nicht oben auf ihrer Agenda haben wird.
Vielleicht sollte man sich schonmal mit dem Gedanken befassen, den Dienstherrn zu wechseln. Um ehrlich zu sein: die Aussichten sind düster.
Also nachzahlen müssen Sie ja, dass ist ja das Problem was sie haben.
Ich z.B. habe nachgewiesene 4 Widersprüche, 2012, 2014, 2017 und 2018. Nach dem Bundesverfassungsgericht sind mir 4 Jahre sicher, aber gerade der 2014 Widerspruch war eindeutig in die Zukunft gerichtet, selbst die Antwort der Widerspruchsbehörde bezog sich bis zur Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht.
Wenn das Land Berlin mir nur 4 Jahre Nachzahlung gewähren würde, gehe ich sofort zum VG und klage 2014 bis 2020 ein. Ab 2021 bin ich zum Bund gewechselt.
Ich weiß nicht, um wie viel Nachzahlung es sich bei mir handelt. Jedenfalls war ich bis 2018 noch in A 7, danach A 8.
Sehe ich auch so aber trotzdem beunruhigt es mich, dass über das Thema Nachzahlung gerade im Wahljahr nicht gesprochen wird?? Ich frage mich warum? Wollen oder können sie nicht?
Der Beschluss des BVerfG hinsichtlich der (Widerspruchs-)Jährlichkeit ist ziemlich eindeutig und auch nicht ohne Grund so gefasst.
Der Besoldungsgesetzgeber KANN davon abweichen, muss er aber nicht. Das Problem stellt sich auch für die Bundesbeamten, die auf „Rundschreiben“ vertraut haben.
@Tim
Eben. Die Rechtslage ist eindeutig. Nicht nur der Beschluss des BVerfG definiert glasklar den Empfängerkreis etwaiger Nachzahlungen.
Die Verwaltungsgerichte, zuletzt das BVerwG, verlangen von den Beamten, dass sie wegen fehlender Amtsangemessenheit der Besoldung
Klage erhebt oder sich im jeden Haushaltsjahr mittels eines Widerspruchs gegen
die gewährte Besoldung zur Wehr setzt.
Ob von Seiten des Besoldungsgesetzgeber überhaupt eine politische Lösung angestrebt wird, darf bezweifelt werden. Die im Raume stehende Nachzahlungshöhe (über 7 Mrd EUR) spricht eindeutig dagegen. Dass diese Option überhaupt ins Spiel gebracht wurde, dürfte alleine dem geschuldet sein, dass der Besoldungsgesetzgeber Zeit schinden möchte. Das ist eine klassische Hinhaltetaktik, mit der die politisch Verantwortlichen versuchen, sich aus der Affäre zu stehlen, um vor der Abgeordnetenhauswahl nicht eingestehen zu müssen, dass das Land Berlin
über 7 Milliarden EUR veruntreute. Das den Beamten vorenthaltene Geld ist schließlich weg, also nicht mehr da. Jeder nachzuzahlende Euro muss
einem anderen Topf entnommen werden. Mit der Folge, dass also irgendwo gekürzt wird; Gegenwehr der von Kürzungen Betroffenen inklusive.
Die Quintessenz dessen ist, dass Berlin zwar rund eine Mrd EUR an Kläger und Widerspruchsführer zahlen wird müssen. Gelohnt hat sich der Verfassungsbruch für das Land Berlin dennoch. Schließlich beträgt die Summe dessen, was den Beamten über rund 20 Jahre nicht ausgezahlt wurde, über 7 Mrd EUR. Schon deshalb wird der Berliner Besoldungsgesetzgeber auf absehbare Zeit nicht gewillt sein, die Besoldungsstruktur im Hier und Jetzt amtsangemessen auszugestalten. Zumindest solange die eigene Beamtenschaft nicht aufbegehrt, durch die Bank jedes Jahr Widerspruch einlegt oder sogar klagt.
Wer als Beamter hingegen seinem Dienstherrn noch immer vertraut und glaubt, dieser würde sich in puncto Besoldung verfassungskonform verhalten, verliert sämtliche Ansprüche, die ihm aufgrund weiterer gerichtlicher Entscheidungen möglicherweise zustehen würden.
Evers soeben auf Welt.TV = bla bla bla sülz sülz sülz !!! Fragen zu Merz und Spahn…. Spahn tut ihm leid, ach ja, mir nicht…. Auf die Frage wie er denn Berlin, nach einer eventuell erfolgreichen Wahl gestalten will : Berlin soll sauberer werden…. so so ! 3 1/2 Jahre Zeit und das ist jetzt die Erkenntnis, Hut ab ! Ja daran möchte der Herr Evers mit der Berliner Polizei zusammenarbeiten…. Ich bleibe dabei : rhetorisch stark geschult, wird Deutschland auf Bundes- und auf Länderebene von „Flaschen“ regiert, denen komplett der Kontakt zum eigenen Volk abhanden gekommen ist….
https://www.welt.de/politik/deutschland/article6a5db64d61b8a80211aae938/milliarden-mehr-fuer-beamten-dobrindt-plant-neuen-anlauf-fuer-reform-der-besoldung.html
Damit macht man aber den VG sehr einfach, direkt eine Vorlage an das BVerfG zu verfassen. Hat der Dienstherr seine Pflicht nicht erfüllt, dann liegt die Möglichkeit einer Vorlage auf der Hand. Aktuell fällt auf, dass Bund und Hessen ihre Gesetzesvorhaben bewusst verzögern, beim Bund offiziell u.a. wegen Bedenken beim Partnereinkommen. In Hessen kann man das als Grund ebenfalls annehmen. Denkbar ist, dass eines der noch ausstehen Verfahren bald veröffentlicht werden und man vermeiden will, neue Gesetze gleich wieder einzudampfen
Theoretisch ja, aber die Verwaltungsgerichte lassen sich bisher vom BVA an der Nase herumführen. Seit ca. 1,5 Jahren praktiziert das BVA reine Verzögerungstaktiken und die Gerichte spielen mit. Effektiver Rechtsschutz sieht anders aus. Einfach nur unfassbar!