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Agh-Drucksache 18/2028

Agh-Drucksache 18/2028

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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Frank Dietrich (Fachmakler):          Denken Sie an SICH!

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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Dr. Martin Stuttmann

Dr. Martin Stuttmann

"... stellt der Dienstrechtssenat [BVerwG] jahresweise fest, dass die Berliner Beamten in der jeweils untersten Besoldungsgruppe seit 2009 rund 3000 Euro netto pro Jahr unterhalb ihres verfassungsrechtlichen Minimums lagen, teils sogar noch weiter darunter."

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Das

“Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Berliner Hauptstadtbesoldung”

ist eine Interessengemeinschaft aus Privatpersonen, Berufsvertretungen und Vereinen, die eine nachhaltige Verbesserung der Berliner Besoldung erreichen wollen.

Sinn der Aktions-Webseite ist es die Informationen der Akteure rund um die Berliner Besoldung zu sammeln und zentral zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es eine für Hauptstadtaufgaben angemessene und verfassungskonforme Alimentation der beamteten Landesbediensteten zu erreichen.

In der Vergangenheit wurde bereits die verfassungswidrige Vorgehensweise des Berliner Senats zur Altersdiskriminierung höchstrichterlich bestätigt. Nur durch einen Winkelzug bei den Widerspruchsfristen gelang es dem Senat den größten Teil seiner Beamtenschaft folgenlos finanziell zu benachteiligen!

Ein Skandal, der unter den Tisch gekehrt wurde und jedem Beamten etwa 6.000,00 € kostete.

Das wollte der Initiator der erfolgreichen Volksinitiative „Verfassungsgemäße Besoldung für alle Berliner Beamte“, André Grashof, nicht erneut mit der verfassungswidrigen Besoldung erleben. Da der Senat von Berlin offensichtlich KEIN Interesse an der Aufklärung der Verfassungswidrigkeit hatte und hat, setzt sich André Grashof mit seinen Mitstreitern und dem Rechtsanwalt Herrn Merkle für ALLE Beamten dieser Stadt ein, nachzuweisen, dass spätestens seit dem Jahr 2008 die Berliner Besoldung verfassungswidrig zu niedrig bemessen ist.

Durch akribische Kleinarbeit des A. Grashof (gegen den Widerstand und ohne jedwede Unterstützung der Behörde) und mittels etwa 100 selbst erstellten und berechneten verschiedenen Tabellen und Statistiken konnte erstmals am 22.09.2017 Gehör beim BVerwG gefunden werden. Die dortigen Richter stellten sehr eindeutig in einer Presseerklärung fest, dass aus Ihrer Sicht die Berliner Besoldung verfassungswidrig zu niedrig ist, weswegen die verhandelten Fälle dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden. Dieser Erfolg ist auch der Unterstützung des Deutschen Richterbundes in Berlin, wie auch des Statistischen Landesamts Berlin-Brandenburg zu verdanken, die einen enormen Beitrag zu den Berechnungen leisteten!!! Dank gilt selbstverständlich auch dem BDK und der GdP, die uns u.a. finanziell unterstützen bzw. unterstützten und den vielen Menschen, die uns bislang ebenfalls finanzielle Hilfe zuteil werden ließen! Ohne diese Unterstützung wären wir nicht so weit gekommen!

Überaus wichtig ist es, jetzt am Ball zu bleiben und auch dem BVerfG aufzuzeigen, wie dramatisch die Situation in Berlin wirklich ist. Der Berliner Senat spielt diese Angelegenheit bereits herab und sinniert über weitere (aus Sicht der Kläger ebenfalls verfassungswidrige) Maßnahmen, um die eigentlich notwendigen Konsequenzen zu umgehen.

Um also einen weiteren anhaltenden und erneuten Rechtsbruch zu verhindern, muss vehement weiter gekämpft werden, um genau diese arrogante und ignorante Haltung des Berliner Senats dem BVerfG aufzuzeigen und dieses Verhalten in der letzten Instanz zu Fall zu bringen.

Jeder kann sich an diesem Kampf beteiligen. Rufen Sie die Seite https://www.leetchi.com/c/noch-ohne auf und unterstützen Sie uns!

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Neueste Kommentare

  • Mario zu Petitonsausschuss sieht keinen HandlungsbedarfSorry, da steht Besoldungs und Anpassungsgesetz 2022 welches ja sowieso wegen der Tarifabschlüsse verabschiedet werden muss. Wäre also ein Abwasch.. Nur im Entwurf steht dazu nichts. Ein Reparaturgesetz kommt, ähnlich wie bei den Richtern, bei einer "Verurteilung" durch das BVerfG in Betracht.
  • Matthias K. zu Petitonsausschuss sieht keinen HandlungsbedarfVon den SenFin wurde ja ein Rundschreiben (https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/download.php/4326904) im Jahre 2021 veröffentlich, dass das Reparaturgesetz (Punkt V.) in Aussicht stellt. Es schaut so aus, als wenn SenFin das irgendwie "vergessen" hat. Hier sind nun tatsächlich die Gewerkschaften/Personalräte gefragt.
  • Mario zu Petitonsausschuss sieht keinen HandlungsbedarfGenau das ist ja meine Befürchtung. Hier müssten die offiziellen Personalvertretungen und Gewerkschaften SenFin mal unter Druck setzen. Je nach Einlassung weiß man dann ob man Klagen muss.

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