Rund 100.000 Widerspruchs- und etliche Klageverfahren, ein vernichtendes Urteil aus Karlsruhe und eine tickende Uhr: Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner A-Besoldung der Jahre 2008 bis 2020 für weithin verfassungswidrig erklärt und dem Land eine knappe Frist bis zum 31. März 2027 zur Neuregelung gesetzt. Doch während andere Bundesländer längst Transparenz schaffen, hüllt sich der Berliner Senat in Schweigen.
Ein aktueller offener Brief von André Grashof an Finanzsenator Stefan Evers entlarvt nun, wie sehr die Aussagen der Verwaltung und die harten Fakten auseinanderklaffen.
Noch im Juli beteuerte Evers im Abgeordnetenhaus, der Gesetzentwurf zur Reparatur der Besoldung sei bereits „fertig“ und befinde sich in der politischen Abstimmung. Zudem behauptete er, Berlin habe diverse Anpassungen in der Vergangenheit bereits „eingearbeitet“. Ein Blick in die eigenen Dokumente der Senatsverwaltung, den der Widerspruchsführer André Grashof nun vorlegt, straft diese Aussage Lügen. Laut der Begründung zum Berliner Besoldungsanpassungsgesetz räumt der Senat selbst eine Abweichung von 7,51 % zum Nominallohnindex ein – das Anderthalbfache der vom Verfassungsgericht gezogenen 5-Prozent-Schwelle. Und die oft als Trostpflaster präsentierte Hauptstadtzulage? Sie darf nach der Rechtsauffassung des Senats bei der Prüfung der Amtsangemessenheit nicht einmal berücksichtigt werden.
Noch peinlicher wird der Blick über die Stadtgrenze nach Brandenburg. Während Evers im Parlament eingestehen musste, er könne aktuell „keine Kosteneinschätzung“ für Berlin abgeben, veröffentlichte das Nachbarland am exakt selben Tag einen detaillierten Referentenentwurf. Brandenburg liefert parameterscharfe Berechnungen, benennt die Kosten für 2026 auf den Cent genau (429,6 Millionen Euro) und zeigt transparent auf, wie die verfassungswidrige Lücke geschlossen wird. Fünf Wochen später ist der angeblich „fertige“ Berliner Entwurf noch immer weder veröffentlicht noch ins Parlament eingebracht. Ausgerechnet das einzige Bundesland, das unter direktem Fristdruck des höchsten Gerichts steht, spielt auf Zeit. Andere Länder wie Niedersachsen, Sachsen oder Schleswig-Holstein sind längst aktiv geworden.
Auch finanziell droht ein Desaster. Im Berliner Doppelhaushalt 2026/2027 wurden für die zu erwartenden Nachzahlungen gerade einmal 280 Millionen Euro als Risikovorsorge eingeplant. Das „kleinere“ Brandenburg veranschlagt für ein einziges Jahr fast 430 Millionen Euro. Die Forderung an den Senator ist daher mehr als berechtigt: Sofortige Offenlegung des Entwurfs samt Parameterdokumentation, Klärung der massiven Budgetdiskrepanz und ein verbindlicher Zeitplan, der auch über die anstehende Abgeordnetenhauswahl im September hinaus Bestand hat.
Für Berlins Beamtinnen und Beamten bleibt vorerst das bittere Gefühl: Während Karlsruhe mahnt und andere Bundesländer reparieren, verwaltet die Hauptstadt lieber das Schweigen.
Weiß der Tagesspiegel, die Morgenpost, BZ, Welt, TAZ, Berliner Zeitung, Abendschau RBB und Co schon über den offenen Brief Bescheid?
Die Fortschreibungsprüfung, also der Vergleich der Besoldungsentwicklung mit Nominallohn-, Tariflohnindex und Verbraucherpreisindex, muss ab 1996 betrachtet werden. So hat es das BVerfG entschieden. Das Jahr 1996 ist der Zeitpunkt „0“.
Der von Berlin ausgewählte Zeitraum von 2009 bis 2023 (Rosinenpickerei eben) ist deshalb falsch und verzerrt das Ergebnis. Denn gerade von 2003 bis 2009 stagnierte die Besoldungsentwicklung über Jahre, geriet durch Kürzungen bzw. Wegfall von Sonderzahlungen sogar ins Minus. Der Anschluss zu anderen Besoldungsrechtskreisen ging völlig verloren. Die Berliner Besoldung wurde von sämtlichen anderen Indizies abgekoppelt.
Ab 2009 versuchte Politik dann über viele Jahre hinweg, den Anschluss wieder herzustellen. Mit der damaligen Flickschusterei wurde also nur das nachgeholt, zumindest teilweise, was uns von 2003 bis 2009 vorenthalten wurde.
Die sagenumwobenen Verbesserungen, die der Finanzsenator ansprach, kompensierten allenfalls den erheblichen Nachholbedarf, den Berlin hatte. Berlin schloss wieder auf, nachdem alle Beamten gezwungenermaßen viele Jahre durch ein Tal der Tränen gingen.
Und nun legen andere Bundesländer, insbesondere die im offenen Brief Genannten, wieder vor – ohne jedoch wirklich amtsangemessen zu besolden und den Vorgaben aus Karlsruhe zu entsprechen. Und Evers, verantwortlicher Finanzsenator und Kandidat für das Amt des Regierenden, deklariert die nachholenden Berliner Besoldungsanpassungen der letzten Jahre als einen Berliner Vorteil, den es rechnerisch aber nicht gibt.
Ich stelle fest: ich bin ein Narr. Denn ich war wirklich der Überzeugung gewesen, dass ein CDU-geführter Senat die mannigfaltigen Fehler der Vergangenheit nicht fortsetzen wird. Ich habe mich geirrt.
DU BIST KEIN NARR !!! Wir wurden zu Narren gemacht….. wir, dass sind die Arbeitgeber der sogenannten „Politiker“ ! Wir, die gesamte steuerzahlende Bevölkerung, bezahlen mit unseren Steuern, deren Diäten ! Jahrelang hab ich konservativ ( schwarz ) gewählt, gehörte in den 80er und 90er Jahren fast schon zum feinen Stil eines Berliner Polizisten….. alles vergebene Stimmen….. unwählbar diese Lügner und Betrüger !!! Herrlich zu beobachten, dass sich mittlerweile der Axel Springer Verlag von den sogenannten „demokratischen“ Parteien vor den Karren spannen lässt…. gebt mir einen Kübel
Ergänzend ist zu erwähnen, dass – wie vom BVerfG festgestellt – die bisher gewährte Besoldung noch am 31.12.2000 nicht amtsangemessen war.
Damit ist evident, dass die eigentlich zu gewähren gewesene Besoldung auf einem signifikant höheren Niveau hätte liegen müssen.
Mit dem Reparaturgesetz wird dies zu heilen sein.
Ausgehend von diesem Wert darf die Besoldungsentwicklung – so hat es Karlsruhe festgelegt – innerhalb von 5 Jahren nicht um mehr als 5% von der
Entwicklung der Tarif- und Nominallöhne sowie vom Verbraucherpreisindex abweichen. Der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen innerhalb des Besoldungsgefüges
darf sich in einem Zeitraum von 10 Jahren nicht um mehr als 5% verringern.
Ob also ein Handlungsbedarf besteht, hängt maßgeblich auch davon ab, welche Bezugsgröße Ende 2020 gilt, wenn die bis dato verfassungswidrige Besoldung auf ein Niveau angehoben wurde, das die Vorgaben des BVerfG einhält. Anhand dessen sind für die weiteren Jahre Besoldungsanpassungen vorzunehmen.
Da das Reparaturgesetz im Wesentlichen fertig sein soll, dürfte Herr Evers die prozentualen Aufschläge kennen, die für 2020 zu veranschlagen sind. Dies ist dann der Maßstab, der im 5-Jahres-Betrachtungszeitraum als Ausgangswert gilt.
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