2015 erfolgreiche Volksinitiative – bestätigte Zahlen durch das BVerwG im Jahr 2017 und klarer Appell an Berlin – 2020 sensationell deutliche Entscheidung des BVerfG, die absichtliche Verfassungswidrigkeit wird hervorgehoben – 2025 richtungsweisende Entscheidung des BVerfG, überaus mahnende Worte, und 2026 keinerlei Umsetzungswillen des Berliner Senats erkennbar – im Gegenteil: Erneut sind deutliche Verstöße gegen alle Vorgaben geplant. Was für ein Paradebeispiel für Rechtschaffenheit und Rechtstreue zeigt Berlin gerade im Vergleich zu Brandenburg?
(André Grashof, 27.08.2026, Initiator der Volksinitiative, Aktionsbündnis berliner-besoldung.de)

Berlin: Wie der Senat bei der Verfassungs-Reparatur mauert – Offener Brief an Evers

Rund 100.000 Widerspruchs- und etliche Klageverfahren, ein vernichtendes Urteil aus Karlsruhe und eine tickende Uhr: Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner A-Besoldung der Jahre 2008 bis 2020 für weithin verfassungswidrig erklärt und dem Land eine knappe Frist bis zum 31. März 2027 zur Neuregelung gesetzt. Doch während andere Bundesländer längst Transparenz schaffen, hüllt sich der Berliner Senat in Schweigen.

Ein aktueller offener Brief von André Grashof an Finanzsenator Stefan Evers entlarvt nun, wie sehr die Aussagen der Verwaltung und die harten Fakten auseinanderklaffen.

Noch im Juli beteuerte Evers im Abgeordnetenhaus, der Gesetzentwurf zur Reparatur der Besoldung sei bereits „fertig“ und befinde sich in der politischen Abstimmung. Zudem behauptete er, Berlin habe diverse Anpassungen in der Vergangenheit bereits „eingearbeitet“. Ein Blick in die eigenen Dokumente der Senatsverwaltung, den der Widerspruchsführer André Grashof nun vorlegt, straft diese Aussage Lügen. Laut der Begründung zum Berliner Besoldungsanpassungsgesetz räumt der Senat selbst eine Abweichung von 7,51 % zum Nominallohnindex ein – das Anderthalbfache der vom Verfassungsgericht gezogenen 5-Prozent-Schwelle. Und die oft als Trostpflaster präsentierte Hauptstadtzulage? Sie darf nach der Rechtsauffassung des Senats bei der Prüfung der Amtsangemessenheit nicht einmal berücksichtigt werden.

Noch peinlicher wird der Blick über die Stadtgrenze nach Brandenburg. Während Evers im Parlament eingestehen musste, er könne aktuell „keine Kosteneinschätzung“ für Berlin abgeben, veröffentlichte das Nachbarland am exakt selben Tag einen detaillierten Referentenentwurf. Brandenburg liefert parameterscharfe Berechnungen, benennt die Kosten für 2026 auf den Cent genau (429,6 Millionen Euro) und zeigt transparent auf, wie die verfassungswidrige Lücke geschlossen wird. Fünf Wochen später ist der angeblich „fertige“ Berliner Entwurf noch immer weder veröffentlicht noch ins Parlament eingebracht. Ausgerechnet das einzige Bundesland, das unter direktem Fristdruck des höchsten Gerichts steht, spielt auf Zeit. Andere Länder wie Niedersachsen, Sachsen oder Schleswig-Holstein sind längst aktiv geworden.

Auch finanziell droht ein Desaster. Im Berliner Doppelhaushalt 2026/2027 wurden für die zu erwartenden Nachzahlungen gerade einmal 280 Millionen Euro als Risikovorsorge eingeplant. Das „kleinere“ Brandenburg veranschlagt für ein einziges Jahr fast 430 Millionen Euro. Die Forderung an den Senator ist daher mehr als berechtigt: Sofortige Offenlegung des Entwurfs samt Parameterdokumentation, Klärung der massiven Budgetdiskrepanz und ein verbindlicher Zeitplan, der auch über die anstehende Abgeordnetenhauswahl im September hinaus Bestand hat.

Für Berlins Beamtinnen und Beamten bleibt vorerst das bittere Gefühl: Während Karlsruhe mahnt und andere Bundesländer reparieren, verwaltet die Hauptstadt lieber das Schweigen.

Brief an Bürgermeister Evers vom 09.08.2026

31 Kommentare zu „Berlin: Wie der Senat bei der Verfassungs-Reparatur mauert – Offener Brief an Evers“

  1. Hallo in die Runde,
    ein paar Fakten: eine personenbezogene Lösung, wie sie von den Mandatsträgern favorisiert wird (ich bin mir nicht sicher, ob die Verantwortlichen in der Lage sind, die Dimension ihrer Entscheidung zu erfassen), ist bei dem betroffenen Personenkreis 1. personell nicht zu stemmen, 2. wirft eine Vielzahl weiterer Fragen auf, die rechtlich nicht zu lösen sind (z.B. unterschiedliche Besoldungstabellen für jeden Einzelfall mit entsprechender Fortschreibung über den gesamten Zeitraum) und wäre 3. falls angedacht DV-technisch unbezahlbar. Um weitere Widersprüche und Klagen zu vermeiden und „die Kuh endlich vom Eis zu bekommen“ (wer hat´s verbockt? Wowereit und Co.?) bleibt als einzige praktikable und zukunftssichere Lösung (mit einem verhältnismäßig geringen DV-technischem und zeitlichem Aufwand) die Zahlung der verfassungsmäßigen Alimentation an alle Betroffenen (egal ob Widerspruch/Klage oder nicht). Alle anderen Entscheidungen disqualifizieren die Entscheidungsträger als inkompetent. Dieses Chaos kann kein vernünftiger Mensch wollen.
    Einen schönen Tag und bleiben Sie gesund

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    • Eine Zahlung an alle wird aufgrund des finanziellen Rahmens und des ohnehin unter Stress stehenden Haushaltes m.M.n. höchstwahrscheinlich nicht erfolgen. Es besteht auch de facto kein rechtlicher Anspruch, wenn man kein Widerspruchsführer oder -kläger ist. Eine große öffentliche Unterstützung für die Politik ist bei diesem Thema nicht zu erwarten.

      Die NICHT-Widersprüchler und NICHT-Kläger sind als Faktor binär und somit aus der großen Masse und Gesamtheit an Beamten einfachst herauszufiltern. Was zu tatsächlichen Problemen führen kann, ist die Tatsache, dass diese Daten analog und digital verteilt sind. Aber auch dort bietet sich als Lösung an, dass die Beamten, welche Zahlung begehren, ihre Widersprüche oder Klage also eh schon begründen mussten; dass diese Beamten ihre Widersprüche und deren Zugang zum Dienstherren bzw. personalführenden Stelle erneut nachvollziehbar zu belegen, ein bürokratischer Filter also.

      Bescheide des Dienstherrn oder Zugangsnachweise der Widersprüche in den eigenen Unterlagen erleichtern die Sachlage ungemein.

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      • 1. Haushaltsnot rechtfertigt keine verfassungswidrige Besoldung!
        2. Warum sollten die Betroffenen erneut ihre Ansprüche geltend machen, liegt doch alles vor (ja schüttet die Verwaltung zu, gute Idee und auch eine Möglichkeit das Chaos zu perfektionieren)!
        3. Bei offenbar deutlich über 100.000 Widersprüchen ist nicht nur der Nachweis sondern insbesondere die Umsetzung das Problem!
        4. Nicht-Widersprüchler/Kläger sind mit ihren Angehörigen und Freunden als Wähler m.E. eben kein binärer Faktor!

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        • 1) Eine Zahlung an alle (Beamten) ist schlicht rechtlich nicht notwendig und entlastet somit indirekt den Haushalt, die Beschlüsse des BVerfG und des BVerwG sind klar: wer höhere oder aA Besoldung begehrt, muss dieses Begehren verschriftlicht und haushaltsnah zur Kenntnis gebracht haben. Das Argument „Haushalt“ finde nur in der grundsätzlichen, systematischen Anwendung der Alimentierung eine (Nicht-)Anwendung.
          2) Wer begehrt, beweist. Die bloße Behauptung eines Antragsstellers oder Widerspruchsführer reicht nicht aus und muss im Zweifel belegt werden.
          3)Die Zahl der betroffenen Beamten ist anhand der Zahl der Widersprüche nicht ablesbar. Die Umsetzung kann mit den in Rede stehenden Punkten vereinfacht werden. Und wird sie m.M.n. auch. Eine Zahlung an alle Beamten wird nicht erfolgen. Nur an Widerspruch- und Klageführer.
          4) Wenn sie ein Faktor wären, würde die Politik anders handeln. Aber das war nicht der Punkt, der Punkt war die Filterung der Ansprüche.

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          • Ich mache mir um Ihre verdiente Nachtruhe Sorgen. Aus diesem Grunde antworte ich letztmalig:
            Ihre Äußerungen lassen m.E. fehlende Kenntnisse von Verwaltungsabläufen sowie Unsicherheiten in der Beurteilung rechtlicher Sachverhalte vermuten bzw. erkennen. Nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums halte ich, anders als wahrscheinliche viele Juristen, eine Klage auf verfassungsmäßige Alimentation für eigentlich nicht angebracht und notwendig (es sei denn, man will alle zum Prozeß-Hansel machen; dann sollte aber die Missachtung der Rechtsprechung durch die Mandatsträger aber auch persönliche Konsequenzen haben). Eine entsprechende Besoldung sollte selbstverständlich sein. Bei gerichtlicher Rüge ist diese selbstverständlich durch den Dienstherrn zu korrigieren. Der derzeitige Vorgang – bisher m.E. einzigartig – zeigt offenbar die grds. Einstellung der Berufsmandatsträger zum Berufsbeamtentum und zur Rechtsstaatlichkeit. So kann man keine soziale Gemeinschaft verwirklichen. Als entschieden wurde, das Berliner Parlament von einem Teilzeit- auf ein Vollzeitparlament – und damit zum größten Parlament der Bundesrepublik (Wählerbezogen) zu machen, waren fiskalische und verfassungsmäßige Bedenken kein Hinderungsgrund. Beeindruckend war dabei die zeitliche Umsetzung.
            Eine von mir hoch geschätzte und geachtete Grundsatzsachbearbeiterin der 70er Jahre in der Senatsinnenverwaltung hatte u.a. eine Weisheit, die häufig passt, parat: Wenn keine Ahnung, vielleicht einfach mal die Klappe halten.

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            • Die Rechtslage hinsichtlich der Frage der Widersprüche und Klagen auf aA sind durch die Beschlüsse des BVerfG und BVerwG mehr als eindeutig, die Sachlage klar. Dies gilt durch den Beschluss von September 25 auch für Fragen der amtsangemessenen Alimentierung im Grundsätzlichen, der benötigten Berechnungsgrundlage, der anzulegenden Prüfmatrix und der dort geltenden Parameter.

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            • Hallo Berni,
              es wäre schön, wenn wir bei der Diskussion hier auf der Sachebene bleiben. Ich selber gehe auch davon aus, dass der Dienstherr die kleinste Variante wählen wird. Alles andere wäre wünschenswert aber mE unrealistisch. Gerade die Nicht-Widerspruchsführer müssen für sich ihre Konsequenzen ziehen und vielleicht für den Rest des Beamtenlebens jährlich Widerspruch einlegen. Kostet erst einmal nichts und wahrt die Rechte auf Nachzahlung.

              Bereits jetzt ist absehbar, dass für den Dienstherrn mit einer Reparatur die Sache noch nicht ausgestanden ist. Ich gehe davon aus, dass die Nachzahlungsbescheide ebenfalls wieder beklagt werden. Und dann sind gerade mal die Ansprüche bis 2020 geregelt. Da ist immer noch der Zeitraum von 2021 – bis heute offen. Kurzum dieses Thema wird mich bis ans Lebensende begleiten und ich wüsste nicht, wie der Dienstherr dies befriedigen könnte. Denn die Kreativität bei der Wertschöpfung für den Landeshaushalt wird weiter vorhanden sein und der Rückgriff auf die Personalkosten zu verlockend.

              BG Mirko

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              • Guten Abend Herr Prinz,
                ich wüsste nicht, wann und wo ich die Sachebene verlassen habe. Ich habe mit meinem ersten Beitrag versucht, den aus rechtlicher und verfahrenstechnischer Sicht einzig gangbaren Weg aufzuzeigen (der zweite wäre eine Rückkehr zur einheitlichen Bundesbesoldung, den auch ich z.Z. für unrealistisch halte). Alle anderen von der Politik offenbar angedachten und bekannten Entscheidungen führen zu dem auch von Ihnen prognostizierten absoluten Chaos (und Sie können mir glauben, ich spreche hier aus Erfahrung). Das kann eigentlich keiner wollen. Ich wollte hier in keine Diskussion einsteigen, die letztendlich zu nichts führt, und irgendwann muss auch Schluß sein. Auch das Schreiben von Briefen hat offenbar nicht den gewünschten Erfolg. Die einzig richtige Maßnahme ist die massive Präsenz am 27. August, damit den Verantwortlichen deutlich wird, dass ihre Verweigerungspraxis selbstverständlich Auswirkungen auf die Wahlen und damit für sie persönlich hat, da es sich nicht nur um beschäftigte Beamte sondern auch um Wähler handelt. Sollte dies nicht funktionieren, kann man die Angelegenheit eigentlich vergessen.
                Ich verabschiede mich hiermit und wünsche Ihnen viel Kraft und für die Zukunft alles Gute!

                Antworten
                • Guten Abend Herr ?,
                  „Die einzig richtige Maßnahme ist die massive Präsenz am 27. August, damit den Verantwortlichen deutlich wird, dass ihre Verweigerungspraxis selbstverständlich Auswirkungen auf die Wahlen und damit für sie persönlich hat, da es sich nicht nur um beschäftigte Beamte sondern auch um Wähler handelt. “ Da gebe ich Ihnen recht oder jemand stellt vor den Wahlen eine brennende Tonne auf!

                  MfG

                  Antworten
                • @ Berni
                  Schade für den kurzen „Ausflug“, hätte gerne mehr gelesen, da ich viele Passagen durchaus teile.
                  Wo ich aber wirklich nachdenklich werde ist die Beziehung zwischen „Beamten als Wähler“, „Prozentzahlen“ und „Wahlbeteiligung“.
                  Dazu habe ich schon einmal geantwortet:
                  Zitat:
                  2. Juli 2026 um 16:32 Uhr
                  @ A.B.
                  Hallo, wer auf welchen Plätzen liegt ist mir zur Zeit vollkommen schnuppe.
                  Am Wahltag zählt‘s, vorher nicht.
                  Zitat: „Beamte sind sicherlich eine Klientel, die häufig zu Wahlen geht. Da macht die Menge dann schon etwas aus.“
                  Zur Wahl 2026 sind ca. 2,5 Mio Personen in Berlin wahlberechtigt.
                  Berlin hat z.Z ca. 56.000 aktive Beamte und 57.500 Versorgungsempfänger, macht zusammen 113.500 Personen.
                  In Relation zu 2.500.000 Wahlberechtigten komme ich bei 113.500 Beamte und Versorgungsempfänger auf eine „Menge“ von 4,54%!
                  Diese „Menge“ halte ich durchaus für überschaubar aber natürlich und gebe ich dir Recht, zählt jede Stimme und da könnten 4,54% schon etwas bewirken.
                  Aber nur wenn alle 113.500 Personen auch zur Wahl gehen und eine gültigen Wahlzettel abgeben.
                  In diesem Sinne, beste Grüße.
                  Zitat Ende.

                  Bei einer Wahlbeteiligung von 75% dieser Wahlberechtigten komme ich auf 3,40%, für alle Parteien wohlgemerkt!
                  Ja, das kann durchaus das Wahlergebnis beeinflussen, egal in welche Richtung.
                  Aber wenn ich mittlerweile immer häufiger lese wie das Beamtenbashing zugenommen hat und wie vor allem die Politik, vor allem in Berlin, darauf reagiert, da wird‘s schon übel (konservativ).
                  Es kann eigentlich zunächst nur einen Weg geben, geht zur Demo.
                  Zitat @ Berni:
                  „Sollte dies nicht funktionieren, kann man die Angelegenheit eigentlich vergessen.“
                  Stimme ich zu, leider und da werden auch keine „Feuertonnen“ irgendetwas ändern.
                  Da müssten noch neue Ideen her………

                  So long…………

                  Antworten
    • Hallo Fragender,
      JETZT IST DIE KATZE AUS DEM SACK !!! NIX IST MIT ,VOR DER WAHL, DASS REPARATURGESETZ EINBRINGEN.
      Ich habe es immer wieder geschrieben, dass vor der Wahl gar NICHTS mehr passiert. Nur Träumer gingen davon aus. Man sollte sich schon an die Realität halten und dies fehlt bei EINIGEN hier.
      Und dieser Stettner träumt von Koalitionsverhandlungen, wahrscheinlich kann er weiter träumen.
      Sollte die Linke die Wahl gewinnen,
      was wird dann passieren, die CDU wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit, in die Wüste geschickt.
      Vielleicht war der Stettner bei seiner Aussage b….
      Nur so kann ich mir diese Aussage erklären.
      Gruß
      Olaf

      Antworten
    • Das erinnert mich stark an die Postkartenaktion der „Berliner Besoldungsallianz“. Ist das alles, was der dbb zu bieten hat? Wo bleibt der Aufruf zur Demo am 27.08.. Gleiches gilt natürlich für den DGB. 18 Jahre Verfassungsbruch und die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften schaffen es nicht einmal eine Demo zu organisieren bzw. einfach dafür aufzurufen. (Veranstalter ist ja die GdP, als DGB-Gewerkschaft). Oder gibt es gar ein Stillhalteabkommen vor der Wahl?

      Ein bisher stiller Mitleser

      Antworten
      • Hallo Mitleser ,
        hast Du den Artikel von Fragender, den er eingestellt hat, nicht gelesen?
        Immer schön die Plakate HOCH halten und Trillerpfeife nicht vergessen.
        Ich würde Dir einen Tipp geben.
        HEBE DIR BEIDES FÜR NACH DEM
        20.09.27 AUF.
        Dann geht die Runde von vorne los.
        Gruß
        Olaf

        Antworten
    • Guten Morgen in die Runde,
      ich persönlich überlege die ganze Zeit welche Möglichkeiten bleiben um einer eventuellen Nichtberücksichtigung an Nachzahlungen entgegenzuwirken.
      Da bleibt leider nicht viel.
      Man wird leider krank nach zwei Jahrzehnten des Vertrauensbruchs und vernachlässigter Fürsorge! Das hält keine Seele aus. Ich hoffe es geht dann nicht nur mir so!
      Möge es so nicht kommen dass viele Beamte im Land Berlin an dieser Tatsache erkranken!

      Antworten
  2. Hallo André,
    und dabei wird es auch bleiben.
    Sehr schön geschrieben.
    Weiße Du einem Politiker und dies einem EINZELNEN einen VORSATZT
    nach ? !
    Gruß
    Olaf

    Antworten
  3. P.S.
    Was passiert, wenn ein Regierungswechsel erfolgt ?
    Dann könnte es doch passieren,
    das der Entwurf zum Reparaturgesetz im Mülleimer landet.
    Und es müsste ein neuer gebastelt werden.
    Es ist nicht nur THEORIE.
    Am 20.09.26 werden die Karten neu gemischt.
    Am 31.03.27 wird abgerechnet.
    Gruß
    Olaf

    Antworten
  4. Hallo André,
    dein Brief trifft den Nagel auf den Kopf.
    Und jetzt meine Meinung:
    Evers kann und wird Dir keine Antwort geben. Versetze sich in seinen Kopf.
    Wenn er jetzt die Karten auf den Tisch legt, dann kann er gleich seine Koffer packen. Es ist egal welche Option auf den den Tisch kommt. Es würde ihm das Genick brechen. Macht er 7,2 Mrd.
    locker, macht ihm das Wahlvolk den Hintern warm. Macht er weniger locker, gibt es einen Aufschrei unter den Beamten, dies interessiert aber KEINEN in der Welt da draußen.
    Und was über die Wahl hinaus geht,
    kann er nicht versprechen.
    Das würden die Anderen ignorieren oder geschriebenes in die Mülltonne werfen .
    Solltest Du eine Antwort bekommen , kannst Du diese auch in die Mülltonne werfen. Seine Worte sind das Papier nicht WERT. Bevor er den Mund auf macht , hat er schon drei MAL gelogen.
    Gruß

    Olaf

    Antworten
  5. Hallo in die Runde,
    ist zur Auflockerung , werde die nachfolgenden Zeilen nicht kommentieren. Sind von heute .

    Gruß
    Olaf

    Von Deutsche Presse-Agentur
    Dieser Beitrag stammt aus dem Nachrichtenangebot der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und wurde nicht durch unsere Redaktion bearbeitet.

    Wer künftig Chef im Roten Rathaus ist, können die Berlinerinnen und Berliner nicht direkt wählen. Eine Umfrage kann jedoch etwas über die Bekanntheit der Kandidaten verraten.

    Berlin – Könnten die Berliner ihren Regierenden Bürgermeister direkt wählen, würden sie sich nach einer Umfrage derzeit für den CDU-Kandidaten Stefan Evers entscheiden. Das berichtet der „Tagesspiegel“ unter Berufung auf eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey.

    Demnach würden 20 Prozent der befragten Berlinerinnen und Berliner für Evers stimmen. Hinter Evers auf Platz zwei landet die AfD-Spitzenkandidatin Kristin Brinker. Ihr Ergebnis fällt schlechter aus als das ihrer Partei bei der letzten Wahlumfrage von Civey. Die AfD kam dabei auf 18 Prozent, Brinker kommt auf 15.
    SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach folgt mit 14 Prozent und schneidet nach der Umfrage etwas besser ab als seine Partei (12 Prozent). Linken-Kandidatin Elif Eralp, deren Partei in vielen Umfragen führt, kommt auf lediglich 11 Prozent und steht damit auf Platz vier. Grünen-Kandidat Werner Graf kommt auf 9 Prozent und liegt damit 8 Prozentpunkte unter dem Ergebnis der Grünen (17 Prozent).

    Eine relative Mehrheit von 24 Prozent der Befragten würde nach dem Umfrageergebnis keinen der Spitzenkandidaten direkt wählen. Weitere 7 Prozent gaben an, noch unentschlossen zu sein.

    Antworten
  6. Die Fortschreibungsprüfung, also der Vergleich der Besoldungsentwicklung mit Nominallohn-, Tariflohnindex und Verbraucherpreisindex, muss ab 1996 betrachtet werden. So hat es das BVerfG entschieden. Das Jahr 1996 ist der Zeitpunkt „0“.

    Der von Berlin ausgewählte Zeitraum von 2009 bis 2023 (Rosinenpickerei eben) ist deshalb falsch und verzerrt das Ergebnis. Denn gerade von 2003 bis 2009 stagnierte die Besoldungsentwicklung über Jahre, geriet durch Kürzungen bzw. Wegfall von Sonderzahlungen sogar ins Minus. Der Anschluss zu anderen Besoldungsrechtskreisen ging völlig verloren. Die Berliner Besoldung wurde von sämtlichen anderen Indizies abgekoppelt.

    Ab 2009 versuchte Politik dann über viele Jahre hinweg, den Anschluss wieder herzustellen. Mit der damaligen Flickschusterei wurde also nur das nachgeholt, zumindest teilweise, was uns von 2003 bis 2009 vorenthalten wurde.

    Die sagenumwobenen Verbesserungen, die der Finanzsenator ansprach, kompensierten allenfalls den erheblichen Nachholbedarf, den Berlin hatte. Berlin schloss wieder auf, nachdem alle Beamten gezwungenermaßen viele Jahre durch ein Tal der Tränen gingen.

    Und nun legen andere Bundesländer, insbesondere die im offenen Brief Genannten, wieder vor – ohne jedoch wirklich amtsangemessen zu besolden und den Vorgaben aus Karlsruhe zu entsprechen. Und Evers, verantwortlicher Finanzsenator und Kandidat für das Amt des Regierenden, deklariert die nachholenden Berliner Besoldungsanpassungen der letzten Jahre als einen Berliner Vorteil, den es rechnerisch aber nicht gibt.

    Ich stelle fest: ich bin ein Narr. Denn ich war wirklich der Überzeugung gewesen, dass ein CDU-geführter Senat die mannigfaltigen Fehler der Vergangenheit nicht fortsetzen wird. Ich habe mich geirrt.

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    • DU BIST KEIN NARR !!! Wir wurden zu Narren gemacht….. wir, dass sind die Arbeitgeber der sogenannten „Politiker“ ! Wir, die gesamte steuerzahlende Bevölkerung, bezahlen mit unseren Steuern, deren Diäten ! Jahrelang hab ich konservativ ( schwarz ) gewählt, gehörte in den 80er und 90er Jahren fast schon zum feinen Stil eines Berliner Polizisten….. alles vergebene Stimmen….. unwählbar diese Lügner und Betrüger !!! Herrlich zu beobachten, dass sich mittlerweile der Axel Springer Verlag von den sogenannten „demokratischen“ Parteien vor den Karren spannen lässt…. gebt mir einen Kübel

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    • Ergänzend ist zu erwähnen, dass – wie vom BVerfG festgestellt – die bisher gewährte Besoldung noch am 31.12.2000 nicht amtsangemessen war.
      Damit ist evident, dass die eigentlich zu gewähren gewesene Besoldung auf einem signifikant höheren Niveau hätte liegen müssen.
      Mit dem Reparaturgesetz wird dies zu heilen sein.

      Ausgehend von diesem Wert darf die Besoldungsentwicklung – so hat es Karlsruhe festgelegt – innerhalb von 5 Jahren nicht um mehr als 5% von der
      Entwicklung der Tarif- und Nominallöhne sowie vom Verbraucherpreisindex abweichen. Der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen innerhalb des Besoldungsgefüges
      darf sich in einem Zeitraum von 10 Jahren nicht um mehr als 5% verringern.

      Ob also ein Handlungsbedarf besteht, hängt maßgeblich auch davon ab, welche Bezugsgröße Ende 2020 gilt, wenn die bis dato verfassungswidrige Besoldung auf ein Niveau angehoben wurde, das die Vorgaben des BVerfG einhält. Anhand dessen sind für die weiteren Jahre Besoldungsanpassungen vorzunehmen.

      Da das Reparaturgesetz im Wesentlichen fertig sein soll, dürfte Herr Evers die prozentualen Aufschläge kennen, die für 2020 zu veranschlagen sind. Dies ist dann der Maßstab, der im 5-Jahres-Betrachtungszeitraum als Ausgangswert gilt.

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    • …da hast Du absolut Recht. Gerade im Jahr 2003 erfolgte durch den Entzug der Sonderzahlung eine heftige Besoldungsreduzierung, die das BVerfG auch deutlich hervorgehoben hat. Genauso wurde auch vom BVerfG auf die jahrelangen Nullrunden und die darauf folgenden lächerlichen Anhebungen zum Jahresende hingewiesen. Nur die Politiker genehmigten sich mehrere anständige Schlucke … für uns aber gab es nur ein paar Tropfen… bei jedem Besoldungsgesetz der Vergangenheit wurden diese Zahlentricksereien vom Senat angewandt. Scheint munter so weiterzugehen… warum denn auch das BVerfG oder unsere Verfassung achten … so lange keine Politikerhaftung für vorsätzliche Schadensherbeiführung besteht, passiert denen ja nichts…

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