2015 erfolgreiche Volksinitiative – bestätigte Zahlen durch das BVerwG im Jahr 2017 und klarer Appell an Berlin – 2020 sensationell deutliche Entscheidung des BVerfG, die absichtliche Verfassungswidrigkeit wird hervorgehoben – 2025 richtungsweisende Entscheidung des BVerfG, überaus mahnende Worte, und 2026 keinerlei Umsetzungswillen des Berliner Senats erkennbar – im Gegenteil: Erneut sind deutliche Verstöße gegen alle Vorgaben geplant. Was für ein Paradebeispiel für Rechtschaffenheit und Rechtstreue zeigt Berlin gerade im Vergleich zu Brandenburg?
(André Grashof, 27.08.2026, Initiator der Volksinitiative, Aktionsbündnis berliner-besoldung.de)

An die Berliner Beamtenschaft – werdet jetzt mit uns aktiv! Ihr seid der Schlüssel!

Hier ist unser gemeinsamer Aufruf zur verfassungskonformen Besoldung und Versorgung.

So bringen wir das Recht auf die Straße: Sachliche Aufklärung vor den Einstellungszentren und Dienststellen des Landes Berlin

GEMEINSAMER AUFRUF AN DIE BERLINER BEAMTENSCHAFT

In drei Phasen zur verfassungskonformen Besoldung und Versorgung – Schulterschluss aller Verbände, Gewerkschaften und der Berliner Beamtenschaft

🫵 Hinter der Beamtenschaft stehst genau DU und wir brauchen DICH

Ein verfassungswidriger Zustand heilt sich nicht von selbst. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17. September 2025 festgestellt, dass die Besoldung der Berliner Beamtinnen und Beamten nach den Besoldungsordnungen A im Zeitraum 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen nicht mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar war. Der Berliner Gesetzgeber muss bis zum 31. März 2027 verfassungskonforme Regelungen schaffen. Damit ist die Sache nicht erledigt. Jetzt entscheidet sich vielmehr, wie vollständig und für wen die notwendige Reparatur tatsächlich ausfallen wird. Wenn der neue Senat und das Abgeordnetenhaus diesen verfassungsrechtlichen Auftrag nicht vollständig erfüllen, müssen wir als Beamtenschaft, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte geschlossen, unaufgeregt und mit absoluter Rechtsklarheit auftreten. Dabei geht es ausdrücklich nicht um Konkurrenz zu bestehenden Vertretungen. Im Gegenteil: Wir wollen alle Verbände und Gewerkschaften mit ins Boot holen, um gemeinsam eine unübersehbare und geschlossene Gemeinschaft für die Durchsetzung des Verfassungsrechts aufzubauen. Als Unabhängige in der Polizei e.V. arbeiten wir hieran vollkommen uneigennützig für die gesamte Berliner Beamtenschaft. Wir stehen in keinerlei Konkurrenz zu anderen Vertretungen – wir arbeiten alle an derselben Sache. Es wäre großartig, wenn alle mitmachen, denn wenn uns der Erfolg recht gibt, haben wir es gemeinsam geschafft.

600 haben bereits Flagge gezeigt – über 1000 verfolgen inzwischen unseren WhatsApp Kanal: Am 27. August 2026 haben vor dem Abgeordnetenhaus mehr als 600 Kolleginnen und Kollegen gemeinsam Flagge gezeigt. Unser WhatsApp-Kanal erreicht inzwischen mehr als 1000 Follower. Die 600 zeigen, was bereits mobilisierbar ist; die über 1000 Follower zeigen, welche Reichweite inzwischen vorhanden ist.

Gemeinsam stark – mit kluger Rollenteilung:
Damit aktive Kolleginnen und Kollegen keinerlei dienstliche Nachteile befürchten müssen, gilt bei Vor-Ort-Aktionen der Grundsatz des gegenseitigen Schutzes: Die Frontlinie bilden ungebundene Pensionärinnen und Pensionäre sowie ressortübergreifende Überkreuz-Teams (z. B. Feuerwehr vor Polizei-Dienststellen und umgekehrt). Niemand steht vor der eigenen Haustür!

GENAU DIESE STÄRKE NUTZEN WIR JETZT – IN DREI PHASEN.

 

PHASE 1

UNTERSTÜTZUNG BÜNDELN & MUSTERPROZESS- UND AKTIONSFONDS PRÜFEN

Zunächst schaffen wir Transparenz darüber, wie groß die tatsächliche Bereitschaft zur gemeinsamen Unterstützung ist. Unser WhatsApp-Kanal dient als Informations- und Zugangsweg zu unserer Webseite. Dort kann anonym und ohne persönliche Zuordnung abgefragt werden:

  • Wer ist bereit, sich im Ernstfall aktiv einzubringen?
  • Wer kann sich vorstellen, bei angemeldeten Versammlungen/Infotischen vor Ort mitzuwirken?
  • Wer könnte sich vorstellen, sich mit einem freiwilligen Richtwert von einmalig 100 Euro an einem gemeinsamen Aktions- und Musterprozessfonds zu beteiligen?
Bewiesene Mobilisierungsbasis 600 × 100 Euro = 60.000 Euro
Aktuelle Reichweite (rein rechnerisch) 1000 × 100 Euro = 100.000 Euro

 

Unsere Absicht: Wir prüfen und bereiten derzeit im Hintergrund die satzungsmäßigen und rechtlichen Voraussetzungen vor, um – vorbehaltlich der Machbarkeit – einen gemeinsamen Fonds für unabhängige Gutachten, juristische Vorprüfungen, professionelle Informationsarbeit und die gezielte Unterstützung von Muster- und Grundsatzverfahren mit Breitenwirkung bereitzustellen.

Wichtig: Die Zahl der Follower ist keine Zusage und keine tatsächliche Einzahlung. Sie zeigt lediglich, welches Potenzial über die aktuelle Reichweite grundsätzlich besteht. Ebenso begründet dies keinen individuellen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für Einzelfallklagen. Genau deshalb wird die tatsächliche Bereitschaft zunächst anonym auf der Webseite abgefragt.

Wir wollen nicht vermuten, was möglich ist. Wir wollen wissen, was möglich ist.

Direkt zur Abstimmung & Mitwirkung

PHASE 2

PROAKTIVE AUFKLÄRUNG VOR DER PARLAMENTARISCHEN ENTSCHEIDUNG

Wir warten nicht passiv ab, bis das Abgeordnetenhaus über die endgültige Ausgestaltung der Besoldungsreparatur entschieden hat. Wenn sich abzeichnet, dass die geplante Reparatur hinter den verfassungsrechtlichen Anforderungen zurückbleibt, werden unmittelbar vor der parlamentarischen Entscheidung gezielte Informationsaktionen an zentralen Einstellungs- und Ausbildungszentren vorbereitet.

  • Bewerberinnen und Bewerber sowie Nachwuchskräfte
  • Referendarinnen und Referendare und Auszubildende
  • Lehrkräfte, Polizei- und Feuerwehranwärterinnen und -anwärter
  • sonstige zukünftige Landesbedienstete

Es geht nicht darum, Menschen von einer Bewerbung oder Einstellung abzuhalten. Es geht darum, ihnen vor einer endgültigen Entscheidung die vollständige Informationsgrundlage zu geben.

  • Wie hat sich die Berliner Besoldung entwickelt?
  • Was hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt?
  • Welche Reparatur ist politisch vorgesehen?
  • Welche Auswirkungen kann diese Reparatur auf Besoldung und Versorgung haben?
  • Welche individuellen Möglichkeiten zur Rechtssicherung bestehen?

Die Aktionen erfolgen sachlich, parteipolitisch neutral und im Rahmen des geltenden Versammlungsrechts.

Organisatorischer Status: Versammlungsanzeige liegt unterschriftsreif vor

Die rechtliche und organisatorische Vorbereitung für unsere Aktionen vor Ort steht bis ins Detail: Die formelle Versammlungsanzeige für eine langfristig angelegte Aktionsreihe – als vorsorgliche Dauerversammlung und Sammelanzeige nach § 12 VersFG BE – ist vollständig ausgearbeitet und liegt unterschriftsreif bereit.

  • Längerfristige Begleitung: Das Konzept begleitet das gesamte parlamentarische Reparaturverfahren bis zum 31. Dezember 2027 – und damit lückenlos über die verfassungsgerichtliche Umsetzungsfrist vom 31. März 2027 hinaus. Es handelt sich dabei nicht um eine dauerhafte 24-Stunden-Präsenz, sondern um mobile, wiederkehrende Infostände und Aufklärungsaktionen an gezielten Schwerpunkttagen.

  • Zentrale Schlüsselstandorte erfasst: Das Konzept deckt alle relevanten Einstellungs-, Ausbildungs- und Verwaltungszentren des Landes ab: von der polizeilichen Nachwuchsgewinnung in der Keibelstraße und dem Polizeipräsidium über die Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie (BFRA), die Bildungsakademie Justizvollzug, die Senatsverwaltungen für Finanzen und für Bildung (Lehrkräfte/Referendariat) bis hin zum Vorfeld des Berliner Abgeordnetenhauses.

  • Keine Veröffentlichung im Netz – Schutz und Taktik: Wir stellen das behördliche Dokument bewusst nicht vorab öffentlich ins Internet. Einerseits zum Schutz persönlicher Daten der Anmeldenden, andererseits aus taktischen Gründen: Dienststellen und Senat müssen nicht schon Monate vorher jede organisatorische Einzelheit im Netz studieren können. Wer sich in unseren internen Arbeitsverteiler einträgt, erhält Einblick in die konkrete Konzeption und rechtliche Absicherung.

  • Erst die Resonanz, dann die gemeinsame Tat: Wir entscheiden nichts über eure Köpfe hinweg und legen vorab keine starren Termine fest. Zunächst werten wir die Rückmeldungen aus Phase 1 aus. Sobald klar ist, wie viele Kolleginnen und Kollegen vor Ort mit anpacken, gehen wir in die direkte Abstimmung mit allen Unterstützerinnen und Unterstützern. Erst wenn die Teams verlässlich koordiniert sind, reichen wir die Anzeige bei der Versammlungsbehörde ein und bringen das Recht gemeinsam auf die Straße

Aktionsmaterialien direkt einsehen & herunterladen:

PHASE 3

STRATEGISCHE RECHTLICHE BEGLEITUNG & MUSTERPROZESSE

Sollte das Reparaturgesetz hinter den verfassungsrechtlichen Anforderungen zurückbleiben, beginnt die dritte Phase: die gerichtliche Überprüfung. Wir beabsichtigen, Betroffene dabei zu unterstützen, ihre Rechte koordiniert wahrzunehmen, und prüfen die Möglichkeit, geeignete Muster- und Leitverfahren zu unterstützen, deren Klärung für die gesamte Berliner Beamtenschaft von grundsätzlicher Bedeutung ist. Nach Verabschiedung des Reparaturgesetzes soll sorgfältig geprüft werden, in welchem Umfang, mit welcher gemeinsamen Strategie und auf welcher satzungsmäßigen Grundlage Klagen administrativ und finanziell flankiert werden können.

Keine voreilige Aufgabe berechtigter Ansprüche: Eine Ruhendstellung eines Verfahrens darf nicht dazu führen, dass die individuelle Rechtssicherung aus dem Blick gerät. Die konkrete rechtliche Strategie muss jeweils auf Grundlage der dann geltenden Gesetzeslage, der einschlägigen Rechtsprechung und der individuellen Betroffenheit festgelegt werden.

Ziel bleibt eine vollständige verfassungskonforme Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

Anlass und Zielsetzung

Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Besoldung nach den Besoldungsordnungen A für den Zeitraum 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen als mit Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar bewertet. Damit steht eine umfassende Reparaturaufgabe im Raum. Nach den bekannt gewordenen Berechnungen der Finanzverwaltung würde ein Szenario, in dem allen betroffenen Beamtinnen und Beamten Nachzahlungen gewährt werden, ein Volumen von bis zu rund 7,2 Milliarden Euro erreichen. Demgegenüber hat der ehemalige Finanzsenator Stefan Evers am 27. August 2026 eine derzeit erwartete Größenordnung von mindestens rund 1,2 Milliarden Euro genannt. Dabei handelt es sich ausdrücklich um einen Zwischenstand; eine belastbare Zahl soll erst nach weiterer Prüfung der Personalakten feststehen. Aus diesen beiden Größenordnungen ergibt sich rechnerisch eine Differenz von rund 6 Milliarden Euro.

Rund 6 Milliarden Euro Differenz – aber keine gerichtlich festgestellte Forderung: Diese Differenz ist kein vom Gericht festgestellter Zahlungsanspruch und auch keine endgültig feststehende „Einsparung“. Sie zeigt vielmehr die politische Größenordnung der Auseinandersetzung darüber, wie umfassend die Besoldungsreparatur tatsächlich ausgestaltet wird. Zur sachlichen Begleitung des parlamentarischen Meinungsbildungsprozesses und zur verfassungsrechtlichen Wahrung unserer Ansprüche stehen für uns folgende Handlungsfelder im Fokus:

  • umfassende Information und transparente Darstellung der verschiedenen Reparaturmodelle,
  • Sicherung individueller Ansprüche und Unterstützung bei der zeitnahen Geltendmachung,
  • Prüfung von Ruhendstellung und Verjährungsverzicht,
  • Koordinierung zielgruppenspezifischer Maßnahmen sowie
  • Prüfung und Vorbereitung eines zweckgebundenen Aktions- und Musterprozessfonds zur freiwilligen Unterstützung von Grundsatzverfahren und juristischen Expertisen im Rahmen der satzungsmäßigen und rechtlichen Möglichkeiten.

Unser Ziel ist eine vollständige und verfassungskonforme Reparatur.

 

1. AUSGANGSLAGE & LOGIK

1.1 Ausgangslage

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17. September 2025 festgestellt, dass die Vorschriften über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten der Besoldungsordnungen A des Landes Berlin im Zeitraum von 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen gegen Art. 33 Abs. 5 GG verstoßen. Der Gesetzgeber des Landes Berlin muss bis zum 31. März 2027 verfassungskonforme Regelungen treffen. Damit ist zugleich klargestellt: Die Frage einer verfassungsgemäßen Besoldung ist keine freiwillige Leistung des Dienstherrn und keine Frage eines politischen Geschenks. Sie ist eine verfassungsrechtliche Verpflichtung.

1.2 Besondere Lage – Entwicklung und Feststellungen

Die Schieflage

Wer die Entwicklung der Berliner Besoldung über Jahre hinweg betrachtet, erkennt eine erhebliche strukturelle Entkopplung von der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung. Dabei geht es nicht allein um einzelne Besoldungserhöhungen, sondern um das gesamte System aus Grundbesoldung, Sonderzahlungen, Arbeitszeit, Versorgung, Zulagen, Familienzuschlägen und sonstigen finanziellen Rahmenbedingungen des öffentlichen Dienstes.

Die verfassungsrechtliche Kernforderung

Leitsatz: Die Reparatur muss sich an der Verfassung orientieren – nicht an der Frage, was der Haushalt gerade noch verkraftet. Die Finanzlage des Landes darf nicht zum Ersatzmaßstab für die amtsangemessene Alimentation werden. Der Gesetzgeber besitzt Gestaltungsspielräume. Er besitzt jedoch keinen Spielraum, die verfassungsrechtlich gebotene Mindestalimentation dauerhaft zu unterschreiten.

Keine Verlagerung des Problems auf die Betroffenen

Ein über Jahre bestehender verfassungswidriger Zustand darf nicht dadurch faktisch verfestigt werden, dass Betroffene mit immer neuen formellen Hürden konfrontiert werden. Solange eine automatische umfassende Reparatur nicht erfolgt, bleibt die individuelle Rechtssicherung von zentraler Bedeutung. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Prüfung und Geltendmachung eigener Ansprüche.

1.3 Für aktive Beamtinnen und Beamte und Nachwuchskräfte

Eine verfassungskonforme Besoldung muss grundsätzlich über die amtsbezogene Grundbesoldung gesichert werden. Familienbezogene Leistungen können Bestandteil des Alimentationssystems sein. Sie dürfen jedoch nicht zum Ersatz für eine strukturell unzureichende Grundbesoldung werden. Gerade für Nachwuchskräfte muss deshalb transparent dargestellt werden, welche tatsächlichen Auswirkungen die Berliner Besoldungsstruktur auf das gesamte Berufsleben haben kann.

1.4 Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

Die Diskussion endet nicht mit dem Eintritt in den Ruhestand. Die amtsangemessene Alimentation und die beamtenrechtliche Versorgung stehen in einem engen verfassungsrechtlichen Zusammenhang. Wer dem Land Berlin jahrzehntelang gedient hat, darf erwarten, dass die verfassungsrechtlichen Grundlagen auch im Ruhestand beachtet werden. Deshalb gehören Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger ausdrücklich in die gemeinsame Interessenvertretung.

1.5 Bündnis aller Gewerkschaften und Berufsverbände

Um die Verfassungsordnung wiederherzustellen, braucht es keine Zersplitterung, sondern maximale Bündelung. Wir laden deshalb alle gewerkschaftlichen Vertretungen und Berufsverbände ein, diesen Vorstoß zu unterstützen und mitzugestalten.

  • dbb (dbb beamtenbund und tarifunion) – Spitzenorganisation/Dachverband

  • DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund) – Spitzenorganisation/Dachverband

  • GdP (Gewerkschaft der Polizei) – Mitgliedsgewerkschaft im DGB

  • DPolG (Deutsche Polizeigewerkschaft) – Fachgewerkschaft im dbb

  • GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) – Mitgliedsgewerkschaft im DGB

  • DVG (Deutsche Verwaltungs-Gewerkschaft) – Fachgewerkschaft im dbb

  • weitere Fachverbände und Interessenvertretungen

Es geht nicht darum, bestehende Organisationen zu ersetzen. Es geht darum, gemeinsam stärker zu werden.

1.6 Strikte parteipolitische Neutralität & reine Sachaufklärung

Unser Anliegen ist kein parteipolitisches Projekt. Die Forderung nach Verfassungstreue richtet sich an jede amtierende und jede künftige Landesregierung – unabhängig von ihrer parteipolitischen Zusammensetzung. Die historische Aufarbeitung dient ausschließlich dazu, nachvollziehbar zu machen, welche politischen Entscheidungen die Entwicklung von Besoldung, Versorgung, Arbeitszeit, Sonderzahlungen und sonstigen dienstrechtlichen Rahmenbedingungen geprägt haben.

DER MASSSTAB IST DIE VERFASSUNG. NICHT DIE PARTEI.

1.7 Rahmenbedingungen & Selbstverständnis

Die Aktionen erfolgen im Rahmen des verfassungsmäßigen Versammlungsrechts und werden, soweit erforderlich, formgerecht als Versammlungen angemeldet. Es handelt sich um freiwilliges Engagement in der Freizeit. Wir suchen keinen Konflikt mit einzelnen Behördenmitarbeiterinnen und Behördenmitarbeitern. Wir suchen die öffentliche Auseinandersetzung über die Frage, wie der Staat seine verfassungsrechtlichen Verpflichtungen erfüllt.

Unser Auftreten: sachlich – sichtbar – rechtstreu – deeskalierend – beharrlich

2. ZIELSETZUNG

Das Netzwerk klärt die Öffentlichkeit, die Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin, aktive Dienstkräfte, Bewerberinnen und Bewerber, Nachwuchskräfte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zielgruppengerecht über die tatsächlichen Hintergründe auf. Gleichzeitig werden Betroffene über die Möglichkeiten ihrer individuellen Rechtssicherung informiert.

Leitlinie: Information statt Druck.  Aufklärung statt Einschüchterung.  Rechtsklarheit statt Gerüchte. Das ist die Leitlinie für alle Maßnahmen und Veröffentlichungen.

3. UMSETZUNG & PERSONALEINSATZ

3.1 Rollenverteilung

Vor Ort sollen sich insbesondere erfahrene Kolleginnen und Kollegen im Ruhestand engagieren, die unabhängig und ohne dienstliche Nachteile agieren können. Sie können als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Bewerber, Nachwuchskräfte, aktive Kolleginnen und Kollegen sowie Medien zur Verfügung stehen.

3.2 Schutz und Entlastung des aktiven Personals

Aktive Dienstkräfte werden nicht dazu gedrängt, sich während ihrer Dienstzeit an Aktionen zu beteiligen. Ihre dienstliche Unabhängigkeit und ihre Verpflichtungen gegenüber dem Dienstherrn bleiben unangetastet. Das Engagement erfolgt grundsätzlich freiwillig und außerhalb der Dienstzeit.

4. AKTIONSBEREICHE

Polizei & Feuerwehr: Einstellungszentren, Akademien, Ausbildungsstätten.

Schule & Bildung: Einstellungsstellen für Lehrkräfte, Ausbildungs- und Referendariatsstandorte.

Finanz- und Justizverwaltung: Ausbildungszentren, Fachhochschulen, Gerichte, Justizprüfungsamt.

Allgemeine Verwaltung: Ausbildungs- und Einstellungsbereiche der Bezirke und Senatsverwaltungen.

Zentrale Verwaltungs- und Versorgungsstellen: Landesverwaltungsamt, Beihilfestellen und sonstige zentrale Dienststellen.

Parlamentarischer Raum und digitale Netzwerke: Umfeld des Abgeordnetenhauses, geeignete Dienststellen, Personalversammlungen und digitale Netzwerke der aktiven und ehemaligen Beschäftigten.

5. VERHALTEN VOR ORT

Kooperation & Deeskalation

Sollte es vor Ort zu behördlichen Routinemaßnahmen kommen, begegnen wir allen Beteiligten mit Höflichkeit, Kooperation und kollegialer Gelassenheit. Wir wollen keine Eskalation. Wir wollen Aufmerksamkeit für ein verfassungsrechtliches Thema.

Medienarbeit

Das Interesse der Medien wird nicht gesucht um seiner selbst willen. Wenn Medien berichten, sollen sie belastbare Informationen erhalten: Fakten, Zahlen, Gerichtsentscheidungen, politische Entscheidungen, unterschiedliche Reparaturszenarien und die Position der Betroffenen.

6. KOMMUNIKATION & LEITLINIEN

Unser Grundsatz: „Prävention ist alles: Wir informieren rechtzeitig über verfassungsrechtliche Ansprüche, bevor politische Entscheidungen unumkehrbare Tatsachen schaffen.“

  • Transparenz
  • verfassungsrechtliche Fakten
  • Sachlichkeit
  • Humor, wo er hilft
  • unerschütterliche Gelassenheit
  • klare Sprache

Wir wollen nicht laut sein, um laut zu sein. Wir wollen unübersehbar sein, weil die Sache selbst unübersehbar ist.

7. JETZT MITMACHEN – PHASE 1 STARTEN!

Zeigt Flagge: Wie groß ist unsere Bereitschaft? Stimmt hier direkt ab:

Konkret werden: Interner Verteiler für Macher & Unterstützer

Eine Umfrage zeigt das Stimmungsbild – echte Durchschlagskraft entsteht erst durch konkrete Vernetzung.

Wenn du dich aktiv bei Aktionen vor Ort einbringen willst oder die Unterlagen zum Musterprozessfonds erhalten möchtest, sobald die rechtliche Struktur steht: Trag dich hier in unseren internen Arbeitsverteiler ein.

(Streng vertraulich: Deine Daten dienen ausschließlich der internen Koordination durch berliner-besoldung.de. Keine Weitergabe an Dritte oder den Dienstherrn.)

    Transparenz, Absicht und rechtlicher Rahmen:
    Unsere Absicht ist es, diese Mittel – sobald die vereinsrechtlichen Grundlagen, internen Beschlusslagen und klaren Fondsrichtlinien im Hintergrund verlässlich stehen – gezielt dort einzusetzen, wo sie die größte Breitenwirkung für alle entfalten: für unabhängige Gutachten, fundierte Sachaufklärung und die finanzielle Flankierung von verfassungsrechtlichen Musterverfahren.

    Es handelt sich ausdrücklich nicht um das Angebot einer individuellen Rechtsschutzversicherung und nicht um eine pauschale Kostenübernahmegarantie für Einzelfallverfahren. Eine Förderung kann nur als freiwillige Leistung im Rahmen der verfügbaren Mittel und der satzungsgemäßen Vorgaben für Verfahren erfolgen, deren Ausgang für die Rechte der gesamten Beamtenschaft von grundsätzlicher Bedeutung ist. Ein individueller Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

    WER IST BEREIT, WIRKLICH MITZUMACHEN?

    ANNEX 1

    HISTORISCHE BILANZ DES NIEDERGANGS SEIT 1982

    Besoldung, Arbeitszeit & Versorgung

    Die nachfolgende Übersicht dient der politischen und historischen Information. Einzelne Aussagen und Zeiträume sind jeweils anhand der einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Rechtsprechung zu überprüfen.

    Arbeitszeit und Sonderleistungen

    • Abschaffung bzw. Reduzierung von AZV-Tagen und damit faktische Mehrbelastungen ohne entsprechenden Lohnausgleich.
    • Einschränkungen bzw. Abschaffung zusätzlicher Freistellungen und Urlaubsmöglichkeiten im Schicht- und Wechseldienst.
    • Abbau bzw. Entwertung von Freischichten und Freitagen aus Nachtdienstleistungen.
    • Erhöhung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit auf bis zu 41 Stunden.

    Versorgung

    • Schrittweise Absenkung des Höchstruhegehaltssatzes von 75 % auf 71,75 %.
    • Absenkung des jährlichen Steigerungssatzes der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
    • Reduzierung des Witwen- und Witwergeldes von 60 % auf 55 %.
    • Einführung von Versorgungsabschlägen bei vorzeitigem Ruhestand.
    • Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre.

    Sonderzahlungen und sonstige Leistungen

    • Streichung bzw. erhebliche Reduzierung von Sonderzahlungen.
    • Abschaffung des Urlaubsgeldes.
    • Einführung bzw. Ausweitung von Kostendämpfungspauschalen „2003 bis 2017“ und Eigenbeteiligungen im Beihilfebereich.
    • Weitere Einschränkungen bei Leistungen, die unmittelbar oder mittelbar die Gesamtalimentation beeinflussen.

    Personalpolitik

    • Langjährige Einstellungsstopps.
    • Teilweise Übernahme ausgebildeter Nachwuchskräfte in Angestelltenverhältnisse.
    • Beförderungs- und Stellenbesetzungsbeschränkungen.
    • Abbau von Personalbeständen in Verwaltung und Bezirken.
    • Langfristige Auswirkungen dieser Personalpolitik auf Nachwuchsgewinnung und heutige Personalengpässe.

    Lehrkräfte

    • Langjähriger Verzicht auf die Verbeamtung von Lehrkräften.
    • Daraus folgende strukturelle Unterschiede zwischen angestellten und verbeamteten Lehrkräften.
    • Spätere Wiederaufnahme der Verbeamtung und daraus resultierende besondere Fragen für ältere Beschäftigte.

    Hauptstadtzulage

    • Die Einführung zusätzlicher, nicht ruhegehaltfähiger Leistungen ersetzt nicht die verfassungsrechtlich gebotene Prüfung der Grundbesoldung.

    ANNEX 2

    FAKTENBASIERTE CHRONOLOGIE DER BESOLDUNGSGESETZGEBUNG

    Zeitraum Einordnung
    1994-2001 Absenkung von Sonderzahlungen und Beginn bzw. Fortführung haushalterischer Konsolidierungsmaßnahmen im öffentlichen Dienst.
    2001-2011 Umsetzung verschiedener Maßnahmen des Versorgungsänderungsrechts sowie weitere Veränderungen bei Sonderzahlungen, Arbeitszeit und Versorgung.
    Ab 2003 Sonderzahlungsgesetz und weitere landesrechtliche Regelungen verändern die bis dahin geltenden Besoldungs- und Versorgungsstrukturen.
    2006 Mit der Föderalismusreform I geht die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der Landesbeamten auf die Länder über.
    2008-2020 Zeitraum der vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 17. September 2025 umfassend überprüften Berliner A-Besoldung. Das Bundesverfassungsgericht stellte für diesen Zeitraum mit wenigen Ausnahmen Verstöße gegen Art. 33 Abs. 5 GG fest.
    2010-2019 Mehrere Berliner Besoldungsanpassungsgesetze verändern Grundgehalt, Familienzuschläge, Sonderzahlungen und weitere Besoldungsbestandteile.
    2020 Die verfassungsrechtliche Diskussion über die Berliner Besoldung wird durch weitere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und die darauf folgenden politischen Reparaturmodelle intensiviert.
    Seit 2023 Berlin legt verschiedene Modelle zur Anpassung und Reparatur der Besoldung vor. Die politische Auseinandersetzung konzentriert sich zunehmend auf die Frage, wie die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts vollständig umgesetzt werden können.
    17. September 2025 Das Bundesverfassungsgericht entscheidet im Verfahren 2 BvL 5/18 u. a. Die Berliner Besoldung der Besoldungsordnungen A für den Zeitraum 2008 bis 2020 wird im tenorierten Umfang als mit Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar festgestellt. Der Berliner Gesetzgeber erhält eine Frist bis zum 31. März 2027, um verfassungskonforme Regelungen zu schaffen.
    2026 Die politische Auseinandersetzung über Umfang, Berechtigtenkreis und Finanzierung der Besoldungsreparatur geht weiter. Bekannt gewordene Berechnungen der Finanzverwaltung zeigen eine erhebliche Spannbreite: bis zu rund 7,2 Milliarden Euro bei einer umfassenden Nachzahlung an alle betroffenen Beamtinnen und Beamten gegenüber einer aktuellen Mindestprognose von rund 1,2 Milliarden Euro nach Angaben des Finanzsenators.

    QUELLEN & WEITERFÜHRENDE BELEGE

    Die nachfolgenden Links führen zu den zentralen öffentlich zugänglichen Belegen für die im Papier verwendeten Kernaussagen:

    SCHLUSSBOTSCHAFT

    Wir wollen keinen politischen Kampf um des Kampfes willen.

    Wir wollen, dass der Staat das tut, wozu ihn die Verfassung verpflichtet.

    Die Verfassung ist kein Verhandlungsvorschlag: Mehr als 600 Kolleginnen und Kollegen haben am 27. August gezeigt, dass die Berliner Beamtenschaft und die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nicht sprachlos sind. Mehr als 1000 Menschen verfolgen inzwischen unseren Informationskanal. Jetzt kommt es darauf an, aus Reichweite gemeinsame Handlungsfähigkeit zu machen.

    Nicht durch Lautstärke.

    Nicht durch Parteipolitik.

    Nicht durch persönliche Angriffe.

    Sondern durch Information, Zusammenhalt, Rechtssicherheit und konsequentes Handeln.

    DREI PHASEN.

    INFORMIEREN.  •  AUFKLÄREN.  •  DURCHSETZEN.

    BERLINER-BESOLDUNG.DE

    Für eine vollständige und verfassungskonforme Reparatur der Berliner Besoldung und Versorgung.

    Formuliert als parteipolitisch neutrales Informations- und Aktionspapier zur sachlichen Aufklärung über die verfassungsrechtliche Situation der Berliner Besoldung und die Möglichkeiten gemeinsamer Interessenwahrnehmung.

    14 Kommentare zu „An die Berliner Beamtenschaft – werdet jetzt mit uns aktiv! Ihr seid der Schlüssel!“

    1. ich mach mit. obwohl 100 euro an der Schmerzgrenze sind.
      Wir sollten aber alle Mittel gemeinsam nutzen um schnellstmöglich zu unserem Recht zu kommen.
      Demnächst sollten wir auch wider auf die Straße gehen.

      Antworten
    2. Wenn alles nicht so verdammt traurig wäre….
      Euer Engagement ist mehr als klasse, ich hoffe aus 600 (bzw. 1000) werden sehr bald 10.000 und mehr.
      Jetzt sind wir jedenfalls keine „Bullen“ mehr, sondern Bären, doll.
      So what, keine vernünftige Heilung und Berlin hat fertig.
      Wenn es nicht eh schon zu spät ist.
      Dafür braucht mal übrigens keine Glaskugel, sondern einfachen Menschenverstand, aber nun ja.

      Antworten
    3. Man stelle sich die Aussenwirkung vor, wenn vor den Einstellungsbüros Beamte stehen und die Bewerber aktiv darauf hinweisen, wo sie sich bewerben!
      Sehr gute Idee.

      @Tim:
      Klagen, ja. Aber man sieht ja an der Vergangenheit, dass die DH einen Scheiss darauf geben.

      Antworten
    4. Die Spitze der unterirdischen Politiker hat aber schon noch Bayern, mit einem fiktiven Partnereinkommen in Höhe von • 2026: 22.648 Euro brutto jährlich, und • 2027: 23.492 Euro brutto jährlich. Darauf poche ich.
      Schon die ersten Kommentare zeigen, dass eure Seiten weit über Berlin hinaus genau verfolgt werden. Ihr seid sozusagen die Beamtenspeerspitze Deutschlands, denn euer Schicksal betrifft leider alle Beamten in Deutschland. Wie wir von Prof. Dr. Dr. Ulrich Battis wissen, handeln die Besoldungsgesetzgeber konzertiert verfassungswidrig. Vielleicht schaffen es die Beamten in Deutschland ja auch irgendwann konzertiert vorzugehen, nach dem Motto, „Beamte aller Länder vereinigt euch.“

      Antworten
      • Hallo Lothar,

        das fiktive Partnereinkommen nutzen ja auch andere Besoldungsgesetzgeber zum Erreichen der Mindestalimentation, was nichts anderes bedeutet, als dass die Vorgaben des BVerfG damit umgangen werden.
        Aus rein fiskalischen Gründen. Sachgerecht wird sich der Wechsel des Berechnungsmodells wohl nur schwerlich
        begründen lassen.

        Da in Bayern bislang die Beamten im Vergleich mit den anderen Rechtskreisen am besten alimentiert wurden, macht die Notwendigkeit, ein fiktives Partnereinkommen anzurechnen, eins deutlich: selbst der ehemalige Spitzenbesoldungsgesetzgeber würde ohne dieses rechtlich mehr als fragwürdige Instrument die Mindestbesoldung verfehlen.

        Auch Brandenburg rechnet mit einem fiktiven Partnereinkommen von monatlich 900 EUR, obwohl die Grundgehälter rückwirkend zum 1. Januar 2026 sehr deutlich angehoben werden.

        Unterirdischer sind – meine Meinung jedenfalls – somit all jene, die ihrer Beamtenschaft jahrzehntelang noch weniger bezahlten und weiterhin bezahlen., obwohl der letzte Beschluss des BVerfG mittlerweile ein Jahr ist.

        Antworten
        • Wenn ich Brandenburger Beamter wäre, würde ich die neue Besoldung auch wieder aktiv beklagen, nun aufgrund des fiktiven Partnereinkommens und dem erneuten Nicht-Erreichen der aA.

          Antworten
    5. Ihr habt es echt drauf : Andre, Mirko und Hardy natürlich. Eure Stellungnahmen, Berichte , Aktionen super. Sich vor dem Einstellungszentrum zu positionieren : vermtl. die wirksamste Maßnahme ever. Ich hoffe jeder Bewerber, der genommen wird…..sagt dann “ ich gehe lieber nach Brandenburg „. Vielleicht noch ein kleiner Besoldungsvergleich Berlin/Brandenburg auf eurem Transparent am Stand.
      Gleich nach euren Unterirdischen (Politikern) , kommen die in Niedersachsen.
      Gruß

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