2015 erfolgreiche Volksinitiative – bestätigte Zahlen durch das BVerwG im Jahr 2017 und klarer Appell an Berlin – 2020 sensationell deutliche Entscheidung des BVerfG, die absichtliche Verfassungswidrigkeit wird hervorgehoben – 2025 richtungsweisende Entscheidung des BVerfG, überaus mahnende Worte, und 2026 keinerlei Umsetzungswillen des Berliner Senats erkennbar – im Gegenteil: Erneut sind deutliche Verstöße gegen alle Vorgaben geplant. Was für ein Paradebeispiel für Rechtschaffenheit und Rechtstreue zeigt Berlin gerade im Vergleich zu Brandenburg?
(André Grashof, 27.08.2026, Initiator der Volksinitiative, Aktionsbündnis berliner-besoldung.de)

TV-L Höhergruppierungsrechner

Außerhalb der Besoldungsthematik, hier ein Rechner für die Höhergruppierung im TV-L. Die Thematik ist gerade aktuell in der Polizei Berlin, da dort aufgrund der Änderung der PDieVO Höhergruppierungen anstehen. Wie immer ohne Gewähr, dies ist ein Testrechner! Sollten Sie Fehler im Rechner entdecken, bitten wir um kurze Mitteilung über das Kontaktformular:

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TV-L — Höhergruppierung Rechner (Berlin)

Rechtlich korrekte Berechnung gemäß TV-L §17 Abs. 4:
Bei Höhergruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe erfolgt die Stufenzuordnung schrittweise über alle regulären Zwischengruppen. In jedem Schritt wird die niedrigste Stufe gewählt, die mindestens das bisherige Tabellenentgelt erreicht (mindestens Stufe 2). Sondergruppen (E 2Ü, E 13Ü, E 15Ü) werden bei der schrittweisen Berechnung übersprungen.