2015 erfolgreiche Volksinitiative – bestätigte Zahlen durch das BVerwG im Jahr 2017 und klarer Appell an Berlin – 2020 sensationell deutliche Entscheidung des BVerfG, die absichtliche Verfassungswidrigkeit wird hervorgehoben – 2025 richtungsweisende Entscheidung des BVerfG, überaus mahnende Worte, und 2026 keinerlei Umsetzungswillen des Berliner Senats erkennbar – im Gegenteil: Erneut sind deutliche Verstöße gegen alle Vorgaben geplant. Was für ein Paradebeispiel für Rechtschaffenheit und Rechtstreue zeigt Berlin gerade im Vergleich zu Brandenburg?
(André Grashof, 27.08.2026, Initiator der Volksinitiative, Aktionsbündnis berliner-besoldung.de)

Berlin: Speyer Tag 1 – Neue Zahlen von SenFin – nun 1,5 Mrd. Euro und Nachtragshaushalte notwendig

Im Rahmen der Podiumsdiskussion auf der Tagung „Die Zukunft des Öffentlichen Dienstes“ an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer am 05.10.2026 schilderte Frau Cavdarci, Abteilungsleiterin in der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen, die massiven bürokratischen und fiskalischen Herausforderungen, mit denen das Land Berlin infolge der jüngsten Rechtsprechung zur Beamtenbesoldung konfrontiert ist. Sie stellte gleich zu Beginn klar, dass Berlin das Urteil zwingend bis zum 31.03.2027 umsetzen muss. Der dafür ausgearbeitete Entwurf für ein Reparaturgesetz liegt bereits seit mehreren Wochen bei den Fraktionen, ist aufgrund der anstehenden Wahl und der notwendigen Regierungsbildung politisch jedoch vorerst blockiert. Der Entwurf umfasst mittlerweile 125 Seiten inklusive Anlagen und komplexen Berechnungstabellen, was für die Verwaltung alles andere als überschaubar sei.

Ein enormes Problem bereite der bürokratische Aufwand, zumal Berlin noch immer keine digitale Personalakte führe. Für den vergangenen Streitzeitraum von 2008 bis 2020 seien rund 120.000 Widersprüche in unterschiedlichsten Papierformaten von aktiven Beschäftigten und Versorgungsempfängern eingegangen. Zuzüglich der noch offenen Widersprüche für die Jahre 2021 bis 2025 müsse die Verwaltung insgesamt 220.000 Widersprüche sichten, deuten und analysieren. Um diese Mammutaufgabe zu bewältigen, wurde eine Taskforce mit zahlreichen Unterarbeitsgruppen ins Leben gerufen, in die 5 große Personalstellen eingebunden sind.

Laut Cavdarci sind bereits zwei Drittel der Widersprüche gesichtet. Zudem wurde ein Tabellenkonstrukt entworfen, das maschinelle Nachzahlungen ermöglichen soll, ohne dass jede einzelne Personalakte händisch geprüft werden muss. Die Auszahlung der Nachzahlungen für den Zeitraum 2021 bis 2025 sei für die Jahre 2026 bis 2028 angesetzt.

Auch die finanzielle Tragweite ist für das Land Berlin gewaltig. Das Land schleppt bereits ein strukturelles Haushaltsdefizit von rund 5 Milliarden Euro mit sich, das sich in den künftigen Haushalten fortschreiben werde. Allein die Nachzahlungen für die Anspruchsberechtigten des Zeitraums 2008 bis 2020 werden auf etwa 1,5 Milliarden Euro taxiert. Würde man allen Beamten und Versorgungsempfängern die rechtmäßige Besoldung vollumfänglich nachzahlen, läge die Summe bei ca. 7 Milliarden Euro.

Für die Anpassung der Besoldungsstruktur im Zeitraum 2021 bis 2025 fallen nach aktuellen Berechnungen weitere Kosten von rund 4 Milliarden Euro an. Die hierfür vorhandene Rücklage beträgt lediglich 500 Millionen Euro und reicht folglich nicht aus. Die verbleibenden Nachzahlungen müssten daher über Nachtragshaushalte in den Jahren 2027 und Anfang 2028 gestemmt werden. Erschwerend hinzu kämen jährliche Personalsparvorgaben in Höhe von etwa 350 Millionen Euro, die parallel zu dem Mehrbedarf von 4 Milliarden Euro erfüllt werden müssten. Dies werde laut Cavdarci künftig voraussichtlich zu einem Einstellungsstopp oder einer Reduzierung der Beamtenzahlen führen. Um zumindest für die Zukunft Rechtssicherheit zu schaffen und neue Widersprüche einzudämmen, habe der Berliner Senat im September 2026 einen Beschluss gefasst und den Beamtinnen und Beamten ab 2026 eine angemessene Besoldung von Amts wegen zugesichert.

Im direkten Vergleich mit dem Nachbarland Brandenburg, das Erhöhungen von 17 bis 18 Prozent vornimmt, relativierte Cavdarci die Situation für Berlin: Der Differenzbetrag liege hier bei etwa 11,7 Prozent, da die Berliner Besoldung zuvor nicht so stark abgefallen sei. Zudem verfüge Berlin über die Hauptstadtzulage und habe – anders als Brandenburg – die Versorgungsrücklage noch nicht angetastet.

Auf den Vorwurf, dass das angedachte Berliner Reparaturgesetz offensichtlich erneut verfassungswidrig sei, erwiderte Cavdarci man habe bis zum Umfallen gerechnet und alles geprüft; sie habe bisher keine Hinweise erhalten, dass das Gesetz verfassungswidrig sei. Deswegen hier nochmal der Hinweis auf unser Weissbuch, welches dies eindeutig darlegt.

Für die Vergangenheit könne man von den Familienzuschlägen nicht abrücken. Für die Zukunft gelte ein anderes Gestaltungsrecht. Abschließend plädierte sie für ein einheitliches Grundbesoldungssystem auf Bundesebene, das durch eine länderbezogene Pauschale ergänzt wird, um dem föderalen Flickenteppich entgegenzuwirken – auch wenn sie die Umsetzung einer solchen Reform im Rahmen der Föderalismusreform für schwierig erachtet.

24 Kommentare zu „Berlin: Speyer Tag 1 – Neue Zahlen von SenFin – nun 1,5 Mrd. Euro und Nachtragshaushalte notwendig“

  1. Ich zitiere den Beitrag #6649 aus dem Forum Öffentlicher Dienst, veröffentlicht heute um 8:02.

    „An der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer fand vom 5. bis 6. Oktober 2026 die Fachtagung ,,Die Zukunft des öffentlichen Dienstes“ statt. Im Fokus stand das jüngste Besoldungsurteil des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation.

    Auf der Podiumsdiskussion und während der Tagung sprachen namhafte Experten aus der Rechtswissenschaft, der Justiz und von den Gewerkschaften:
    u. a.:
    • Dr. Johannes Wöckel (Richter am Bundesverfassungsgericht)
    • Prof. Dr. Gisela Färber und Prof. Dr. Désirée I. Christofzik (beide von der Universität Speyer)

    Dr. Johannes Wöckel stellte bei der Fachtagung in Speyer unmissverständlich klar, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner wegweisenden Entscheidung zur Berliner Beamtenbesoldung das Modell des fiktiven Partnereinkommens weder bestätigt noch gebilligt hat.
    Die Kernpunkte seiner Ausführungen zu diesem Thema waren:
    • Kein Freibrief für das Doppelverdienermodell: Der Gesetzgeber (wie etwa das Land Berlin oder auch Nordrhein-Westfalen und das Saarland bei ihren aktuellen Berechnungen) kann sich für die Einführung des fiktiven Partnereinkommens nicht auf das Berliner Urteil berufen. Eine Abkehr hin zu einer Mehrverdienerfamilie oder das pau-schale Herunterrechnen der Mindestbesoldung durch ein angenommenes Partner-einkommen wurde vom Gericht ausdrücklich nicht geregelt oder abgesegnet.
    • Festhalten am traditionellen Leitbild: Der Senat des Bundesverfassungsgerichts bleibt bei der Berechnung der verfassungsmäßig gebotenen Mindestalimentation strikt beim bisherigen Prüfungsmaßstab: der traditionellen, vierköpfigen Alleinverdienerfamilie.
    • Bewusst offene Flanke für die Zukunft: Dr. Wöckel betonte, dass die endgültige verfassungsrechtliche Klärung, ob solche Hinzuverdienermodelle überhaupt zulässig sind, zukünftigen Entscheidungen vorbehalten bleibt. Das BVerfG hat diese Frage im Berliner Beschluss schlicht ausgeklammert, weshalb sie rechtlich eine ,,offene Flan-ke“ darstellt.
    • Grenzen des Gestaltungsspielraums: Zwar besitzt der Gesetzgeber grundsätzlich einen politischen Spielraum bei der Strukturierung der Besoldung. Dr. Wöckel machte jedoch deutlich, dass dieser Spielraum an den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums endet. Insbesondere das Leistungsprinzip darf nicht dadurch aus-gehöhlt werden, dass das Grundgehalt künstlich niedrig gehalten wird und stattdessen maßgeblich über familien- oder partnerbezogene Zuschläge geregelt wird.
    Zusammenfassend erteilte er der politischen Argumentation, das Bundesverfassungsgericht habe mit dem Berliner Urteil den Weg für das ,,Schönrechnen“ der Alimentation durch fiktive Partnereinkommen freigemacht, eine deutliche Absage.

    Die beiden Wissenschaftlerinnen Prof. Dr. Gisela Färber und Prof. Dr. Désirée I. Christofzik haben als wissenschaftliche Leiterinnen der Tagung in Speyer die mathematisch-ökonomische Seite der Besoldung scharf analysiert. Sie beleuchteten insbesondere die neuen Messmethoden und Berechnungsfolgen, die sich aus der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ergeben.
    Im Kern ging es in den Vorträgen und Analysen der beiden Professorinnen um folgende kritische Punkte bei der Berechnung:

    • Massive Verzerrung durch Familienzuschläge:
    Prof. Dr. Gisela Färber, die auch als Gutachterin in diesem Bereich sehr erfahren ist, legte dar, dass die Übertragung der vergangenen Tarifrunden auf den Beamtenbereich zu massiven Realeinkommensverlusten geführt hat. Um das vom Gericht geforderte Mindestabstandsgebot zum sozialhilferechtlichen Existenzminimum mathematisch einzuhalten, haben Bund und Länder die Familienzuschläge oft ,,in nicht mehr nachvollziehbarer Weise“ erhöht. Das führt zu einer absurden Berechnungskonstruktion: Das eigentliche Grundgehalt bleibt niedrig, während die Besoldung künstlich über die Anzahl der Kinder aufgebläht wird.
    • Verletzung des internen Abstandsgebots:
    Aus den Berechnungen der Expertinnen ging hervor, dass diese Praxis das interne Abstandsgebot empfindlich stört. Wenn ein lediger Beamter in einer höheren Besoldungsgruppe (z. B. A 9) kaum mehr verdient als ein verheirateter Beamter mit zwei Kindern in einer deutlich niedrigeren Gruppe (z. B. A 5), verliert das gesamte System seine leistungsorientierte Logik. Die Berechnung dürfe das Leistungsprinzip (höhere Verantwortung = spürbar höheres Grundgehalt) nicht aushebeln.
    • Methodische Fortentwicklung und neue Messmethoden:
    Prof. Dr. Désirée I. Christofzik fokussierte sich stark auf die methodische Fortentwicklung der Berechnungen. Das BVerfG verlangt eine strikte ökonomische Vergleichsrechnung (unter anderem einen Dreischritt aus Mindestbesoldung, Fortschreibungsprüfung und Ausnahmemöglichkeiten unter Einbeziehung des sächlichen Existenzminimums). Es wurde analysiert, wie die Dienstherren versuchen, diese mathematischen Mindestgrenzen durch methodische Kniffe (wie das zuvor erwähnte fiktive Partnereinkommen oder veränderte regionale Mietenstufen) zu drücken, was wissenschaftlich hochgradig angreifbar ist.
    • Ökonomische Folgen und der schwierige Spagat:
    Beide Professorinnen machten deutlich, in welchem Dilemma die Haushalte von Bund und Ländern stecken: Eine saubere, verfassungskonforme Berechnung über die Anhebung der Grundgehälter (wie es auch die Gewerkschaften fordern) kostet den Staat Milliarden. Doch das rein mathematische ,,Schönrechnen“ über Zuschläge oder das fiktive Partnereinkommen löst das Problem auf dem Arbeitsmarkt nicht. Der öffentliche Dienst fällt bei der rechnerischen Netto-Attraktivität immer weiter hinter die Privatwirtschaft zurück.
    • Wissenschaftliche Ablehnung der ,,Zuschlags-Mathematik“: Die Professorinnen Färber und Christofzik legten dar, dass der Entwurf das strukturelle Problem nicht löst, sondern durch die massive Überbetonung von familien- und regionalbezogenen Zuschlägen das verfassungsrechtlich geschützte interne Abstandsgebot und das Leistungsprinzip zerstört. Ein sauberes Gesetz müsste an den Grundgehältern ansetzen, was das BMI aus Haushaltsgründen verweigert.

    Offizielle Vertreter auf politischer Ebene oder aus den Fachabteilungen des Bundesinnenministeriums (BMI) und des Bundesfinanzministeriums (BMF) waren zu der Tagung in Speyer eingeladen worden.
    Die Ministerien blieben der wissenschaftlich-juristischen Debatte in Speyer aber fern, was von den anwesenden Gewerkschaftern als weiteres Zeichen dafür gewertet wurde, dass sich die Politik der direkten Konfrontation bezüglich der verfassungsrechtlichen Mängel ihres Entwurfs entziehen möchte.“

    https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127881.6645.html

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    • Das allen Ernstes -nach über fast zwei Jahrzehnten des Aussitzens und keinerlei (das Wort ‚kaum’ verharmloste in der Dimension bloß) Rücklagen Bildens- erwägt wird diesen offensichtlich weiterhin verfassungswidrigen, einem Leistungsprinzip komplett widersprechenden und Kinderlose diskriminierenden Entwurf zu verfolgen ist in Worte einfach nicht zu fassen.
      Man ist sich der Konsequenzen offensichtlich nicht bewusst oder meint man könne den Kopf dann in den Sand stecken und wieder aussitzen?
      Ich fühlte mich damit jedenfalls mehr als verraten.

      Und eine Frage:
      Was konnten eigentlich die Widersprüchliche derjenigen mit 3 oder mehr Kindern herausgefunden werden, die ja entsprechend auch händisch Jahr für Jahr hätten ausgezählt werden müssen.
      Ist man da auch so dilettantisch vorgegangen, nur dass man vorher (elektronisch gar🤔) diese Beamten ermittelte?

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    • Weil dieser Entwurf die billigste Lösung zu sein scheint. Noch weniger ging schlicht nicht.

      Keine Fraktion wird ein Interesse haben, noch mehr Geld für die Reparatur der Beamtenbesoldung aufzubringen. Das Thema ist prekär und unbeliebt. Und selbst für die billigste Variante ist das Geld nicht da.

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      • Es ist vollkommen irrelevant, ob und wann Geld da ist. Entscheidend ist „nur“, dass die neue Besoldungsgesetzgebung verfassungskonform ist.

        Und daran können nach den Ausführungen Zweifel bei den Betroffenen entstehen, vom BVerfG ganz zu schweigen.

        Dr. Wöckel hat dazu ja (indirekt) etwas gesagt. Und zwar so deutlich, wie nur irgendwie möglich.

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        • Prinzipiell richtig. Uns ist das auch bewusst.

          Meine Erfahrung sagt mir jedoch, dass Politik anders denkt und handelt. Gerne wird gesprochenes Recht so ausgelegt, dass es irgendwie passt. So läuft auch die Kommunikation.
          Der Entwurf ist eine einzige Farce. Zu verantworten haben die Konsequenzen die CDU und SPD. Beide Parteien haben ihr politisches Kalkül der Gerechtigkeit vorgezogen. Rechtsfrieden wird so jedenfalls nicht hergestellt.

          Insofern bleibe ich als Pessimist realistisch, werde nicht viel erwarten und dennoch enttäuscht sein.

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  2. Offensichtlich holt sich Frau Cavdarci keine Informationen von Rechtswissenschaftlern zu diesem Thema und kennt auch diese Seite und das Weissbuch nicht. Ihr fällt auch nicht auf, das bei der von ihr präferierten Reparatur über Familienzuschläge selbige mehrere Besoldungsstufen (ohne Familienzuschlag) obsolet macht. Diese Reparatur erzeugt eine 6 fach höhere Erstattung mit Familienzuschlägen als ohne diese. Das muss ihr doch wenigstens „spanisch“ vorkommen. Und warum glaubt sie, erst ab 2021 eine andere Gestaltung über die Erhöhung der Grundbesoldung durchführen zu müssen? Liebe Gründer von berliner-besoldung.de: Bitte schreibt Frau Cavdarci an und macht ihr Ihre nächste Verfassungswidrigkeit für 2008-2020 durch das bisherige Reparaturgesetz klar. Offensichtlich ist das Niemanden in der Podiumsdiskussion in Speyer am 05.10. – 06.10.2026 gelungen.

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    • Finde ich auch dass sie angeschrieben werde sollte. Nur so zeigen wir den Protagonisten, dass sie entweder aus Unwissenheit oder Vorsatz Gesetze brechen und ihnen klar sein muss welche Konsequenzen das mit sich führen wird.

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    • Ich bezweifle, dass aktuell eine (deutliche) Erhöhung der Grundbesoldung ab 2021 vorgesehen ist. Die hohen Familienzuschläge werden wahrscheinlich bis mindestens 2025 durchgezogen. Erst für die Zukunft gelte ein anderes Gestaltungsrecht, also ab 2027 oder vielleicht doch schon ab 2026? Was auch immer das konkret heissen mag. Ich tippe auf die weitere Ausgestaltung des fiktiven Partnereinkommens oder ähnliches. Auch hier werden die Hoffnungen auf die fällige Anhebung der Grundbesoldung vermutlich ins Leere laufen.

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      • Im Beschluss 09/25 des BVerfG wurde das Partnereinkommen in der Fortschreibung der Alimentationsrechtssprechung verworfen, die Begründung seitens Berlin vermochte nicht zu überzeugen. 2008-2020; daher ist anzunehmen, dass auch 2020 ff keine tragfähige Begründung vorliegt. Dr. Wöckel hatte dazu in Speyer ausgeführt, das nach wie vor 4K Familie Rechengröße (Bezugspunkt) und Alleinverdienermodell in der Fortschreibung gelten.

        Dass das BVerfG in der nächsten Entscheidung von der gerade erst erneut gefestigten Rechtsprechung abweicht, erscheint unwahrscheinlich.

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  3. Ich hätte gerne eine sachgerechte Begründung, weshalb man für die Vergangenheit nicht von den (absurden) Familienzuschlägen abweichen kann. „Wir haben kein Geld“ reicht hierfür gewiss nicht aus. Und mal schauen, welche Widersprüche nun überhaupt anerkannt werden oder ob auch hier irgendwelche Schlupflöcher gefunden werden. Vermutlich werde ich die gezahlten „Almosen“ direkt für das/die anstehende(n) Klageverfahren verwenden dürfen.

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  4. Ich finde es schön, wie sie den erheblichen Aufwand darstellt. 100tausende Widersprüche mussten gesichtet werden. Die Personalverwaltung ist nicht digitalisiert……Ist das jetzt mein Problem? Habe ich das zu verantworten?
    Die Lösung wäre so einfach. Nicht 18 Jahre verfassungswidrig bezahlen oder das Urteil anerkennen und JEDEM die Nachzahlung anweisen.
    Ich glaube weiterhin nicht, dass zum 01.4. ein Gesetz steht. Die haben andere Sorgen !

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    • „Laut Cavdarci sind bereits zwei Drittel der Widersprüche gesichtet. Zudem wurde ein Tabellenkonstrukt entworfen, das maschinelle Nachzahlungen ermöglichen soll, ohne dass jede einzelne Personalakte händisch geprüft werden muss. Die Auszahlung der Nachzahlungen für den Zeitraum 2021 bis 2025 sei für die Jahre 2026 bis 2028 angesetzt.“
      Also Nachzahlungen für den Zeitraum 2021-2025 in den Jahren 2026 (also noch dieses Jahr) bis 2028 halte ich für abwegig. Eigentlich fehlen mir schon lange die Worte für sowas.

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  5. „Für die Vergangenheit könne man von den Familienzuschlägen nicht abrücken. Für die Zukunft gelte ein anderes Gestaltungsrecht.“

    Diesen Passus könne man dann wohl auch gleich mit in die Klage einfließen lassen, nehme ich mal an. Bin zwar kein Anwalt, klingt für mich als Laie jedenfalls schon wie die Begründung hierfür.
    Zwei mal drei macht vier….Widde-widde-witt

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    • Auf jeden Fall werde ich klagen wenn die mit dem massiv erhöhten Familienzuschlag kinderlose Beamte und Pensionäre derartig benachteiligen. Frau Cavdarci weiß ganz genau, dass Senfin zur Zeit kostbare Zeit mit einem erneuten verfassungswidrigen Reparaturgesetz vergeudet!! Sie spekulieren darauf, dass von den tausenden betroffenen Beamten nur ein Bruchteil widersprechen bzw klagen werden in der Hoffnung wieder Geld zu sparen.
      Das ein solcher Senat der wiederholt dermaßen schamlos Recht bricht muss endlich vom BVerfG gestoppt werden.

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  6. Ein Gruß in die Runde.
    Ja, gut, habe alles genau verstanden.
    Kommt das so wie von SenFin angekündigt, geht’s wieder zum Anwalt.
    Wer als Abteilungsleiterin SenFin mit diesen falschen Bewertungen und Berechnungen in die Öffentlichkeit geht, argumentiert schon fachlich abartig, übelster Blödsinn ist das sowieso.
    Wer sollte sich hier noch derart verarschen lassen?
    Ich nicht, habe es aber schon vor längerer Zeit gesagt.
    Der Hinweis auf das Weissbuch ist gut gemeint, wird mE vollkommen ignoriert.
    Ich bleibe dabei: alles Penne…, Strolch… und Verbreche…*
    * und ich habe mich noch zurückgehalten

    So long……….

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    • Wenn das nicht so dermassen unlustig wäre, hätte ich jetzt geschrieben, dass das noch richtig lustig wird.
      Werde bzw. würde mich einer Klage anschließen bzw. selbst klagen.
      Es reicht!

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