2015 erfolgreiche Volksinitiative – bestätigte Zahlen durch das BVerwG im Jahr 2017 und klarer Appell an Berlin – 2020 sensationell deutliche Entscheidung des BVerfG, die absichtliche Verfassungswidrigkeit wird hervorgehoben – 2025 richtungsweisende Entscheidung des BVerfG, überaus mahnende Worte, und 2026 keinerlei Umsetzungswillen des Berliner Senats erkennbar – im Gegenteil: Erneut sind deutliche Verstöße gegen alle Vorgaben geplant. Was für ein Paradebeispiel für Rechtschaffenheit und Rechtstreue zeigt Berlin gerade im Vergleich zu Brandenburg?
(André Grashof, 27.08.2026, Initiator der Volksinitiative, Aktionsbündnis berliner-besoldung.de)

Berlin: BesRepG 2008-2020 auf dem Prüfstand – Das Weissbuch bestätigt, Karlsruhe wird einfach ignoriert!

Das Bundesverfassungsgericht hat im September 2025 klare Worte gefunden und eine verfassungskonforme Besoldung gefordert. Doch der mutmaßliche Entwurf zur Reparatur (BesRepG 2008–2020), der letzte Woche an die Presse durchgestochen wurde, ignoriert die Kernvorgaben aus Karlsruhe. Um dieser Entwicklung fundiert entgegenzutreten, stellen wir das soeben erschienene Weissbuch „Das Reparaturgesetz auf dem Prüfstand“ sowie die dazugehörige Kurzfassung frei zur Verfügung – als unbestechliches Rüstzeug für Gewerkschaften, Berufsverbände und den Besoldungsgesetzgeber.

Einmalzahlungen statt Systemwechsel
Karlsruhe verlangte eine Erhöhung der Grundgehaltssätze und warnte explizit vor Umgehungen durch Einmalzahlungen. Was macht der Entwurf? Er ändert keine einzige Besoldungstabelle. Stattdessen besteht die Reparatur zu 100 Prozent aus Einmalbeträgen. Das Weißbuch rechnet nach: 70,4 Prozent der geschätzten 882 Millionen Euro fließen ausschließlich an Beamte mit Familienzuschlag. Wer alleinstehend ist oder als Versorgungsempfänger im Ruhestand lebt, geht bei der Mindestbesoldungskorrektur komplett leer aus – null Euro. Dabei hatte das Gericht die Verfassungswidrigkeit explizit gruppenbezogen festgestellt.

Absurde Schere bei Nachzahlungen
Die maschinell geprüften Zahlen des Weißbuchs entlarven den Entwurf als Stückwerk und produzieren neue Ungerechtigkeiten:
Die A4-Schere: Zwei Beamte im selben Amt erhalten je nach Familienstand den Faktor 9,4 ausgezahlt (14.345 Euro für Ledige gegen 134.410 Euro für Verheiratete mit zwei Kindern).

Die Kinder-Anomalie: Familien mit einem Kind erhalten in acht von dreizehn Jahren mehr Geld als solche mit zwei Kindern. Ein Artefakt der Konstruktion, das den Bedarf von zwei Kindern rechnerisch unter den von einem Kind drückt.


Eigene Mittelwerte statt Gerichtsdaten

Für die kritischen Gruppen A 5 und A 12 ersetzt der Entwurf die vom Gericht veröffentlichte Datengrundlage einfach durch eigene, günstigere Mittelwerte – was Spitzenkräfte bis zu 24.400 Euro kostet. Die Begründungstabelle dazu widerspricht dabei sogar den eigenen Anlagen.

Zinslos, fristlos und unterfinanziert
Auch bei der Abwicklung zeigt der Gesetzgeber eine kreative Ader zulasten der Beschäftigten: Die Nachzahlungen werden zinslos und ohne feste Frist ausgezahlt. Das „spart“ dem Land je nach Szenario bis zu 353 Millionen Euro. Der Preis dafür ist der Kaufkraftverlust der Betroffenen, deren nominalgleiche Ansprüche über die Jahre um bis zu 31 Prozent schmelzen.

Fragwürdige Finanzierung
Der Entwurf veranschlagt selbst 882 Millionen Euro Kosten, führt der Versorgungsrücklage aber nur 493 Millionen Euro zu. Es klafft eine Finanzierungslücke von 389 Millionen Euro, während gleichzeitig die Zuführungspflicht zu einer bloßen „Sollvorschrift“ umgewandelt wird.

Was eine echte Reparatur leisten muss
Ein Gesetz, das die Kaufkraft mindert, Alleinstehende benachteiligt, eigene Datengrundlagen austauscht und die Finanzierungsrechnungen ad absurdum führt, wird seinem Namen nicht gerecht. Gefordert ist eine echte Reparatur: auf Basis der Gerichtsdaten, tabellenwirksam, für alle Statusgruppen und Versorgungsempfänger, mit einem klaren Zeitplan und einer ehrlichen Finanzierung in Höhe der eigenen Schätzung. Alles andere ist verfassungsrechtliches Stückwerk.

Frei verfügbar für den Diskurs
Um eine breite, informierte Debatte zu ermöglichen, stellen wir das vollständige Weißbuch sowie die zweiseitige Kurzfassung ausdrücklich frei zur Verfügung. Wir laden Gewerkschaften, Berufsverbände, Abgeordnete und die Fachöffentlichkeit ein, diese Materialien zu nutzen, zu zitieren und in die parlamentarischen sowie gewerkschaftlichen Gremien zu tragen. Nur wenn die Mechanismen des Entwurfs transparent gemacht werden, kann eine Reparatur gelingen, die den Namen auch verdient und dem Alimentationsprinzip des Grundgesetzes endlich wieder gerecht wird.

Hinweis: Die Dokumente dienen der Information und Argumentationsstütze, ersetzen im Einzelfall jedoch keine anwaltliche Rechtsberatung.

Kurzfassung 

Weissbuch BesRepG 2008-2020

Alle Angaben beziehen sich auf den Entwurfsstand 18.05.2026.

25 Kommentare zu „Berlin: BesRepG 2008-2020 auf dem Prüfstand – Das Weissbuch bestätigt, Karlsruhe wird einfach ignoriert!“

  1. Hallo,

    euch liegt doch der fragliche „Entwurf“ ganz offensichtlich vor. Ist es denn rechtlich problematisch, den hier einzustellen, strafrechtliche Konsequenzen dürften daraus doch wohl nicht erwachsen oder wäre das (3 353b StGB) zu fürchten? Man wüde dann auch selbst einen Eindruck bekommen, wie der aussieht. Wäre vielleicht hilfreich….

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  2. Ich wusste gar nicht, dass Kindergeld Teil der Besoldung ist. Wird offensichtlich bei der Nettobesoldung rein gerechnet und dann der Mindestbesoldung gegenübergestellt?

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  3. Hallo,

    ich habe noch eine grundsätzliche Frage, eher meinem fehlenden verfassungsrechtlichen/verwaltungsrechtlichen Wissen geschuldet: Der „Almosenrechner“ belegt ja recht anschaulich, was wir nach Vorstellung von Herrn Evers bekommen sollen und NICHT nach Rechtsprechung des BVerfG bekommen müssten. Bei vielen ist das nur etwa 1/4 dessen, was der Rechner so ausrift, wie ich hier lesen konnte. Wenn ich nun meinen Nachzahlungsbescheid erhalte, wie geht es dann weiter? Der Bescheid wird von meinem RA teilweise angefochten, was die Höhe des Betrages anbetrifft, aber die mir soweit zugesprochene Erstattungssumme gelangt schon einmal zur Auszahlung? Oder ist damit die ganze Sache ausgesetzt, bis eine erneute Klage auf die volle Summe laut BVerfG erstattet wird, was aber wiederum den Rechtsweg durch die Instanzen bedeutet und damit – gehen wieder Jahre ins Land. Oder geht das dann schneller? M.W. hat das BVerfG ja auch ganz bewußt nur den Rahmen einer verfassungsgemäßen Besoldung skizziert und die entsprechenden Parameter dafür vorgegeben, aber keine verbindlichen Summen/mathematischen Faktoren. Wie kann man also valide und rechtssicher bestimmen lassen, wie hoch die Summen in jedem Einzelfall zu sein haben, so dass auch Gerichte das nachvollziehen können und der Dienstherr/Landesregierung sich nicht wieder mit fantasievollen Auslegungen und Rechentricks aus der Verantwortung ziehen kann?????

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    • Hallo O.F.,

      ich denke bis zum März 2027 werden wir hier einen kleinen Handlungsleitfaden zusammengestellt haben und auch die wesentlichen Knackpunkte benennen. Die Auszahlung kann mE auch unter Vorbehalt angenommen werden. Sofern der aktuelle Entwurf aufrecht erhalten wird, wäre ein Widerspruch gerade für Singles und Pensionäre angeraten. Interessant ist dann auch wie die Kläger, die bis zum BVerfG gekommen sind, auf die Reparatur reagieren. Wir arbeiten gerade an Modellrechnungen, anhand denen jahrgenau nachvollzogen werden kann, wie unseres Erachtens eine Reparatur vorgenommen werden sollte.

      BG Mirko

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      • Hallo Mirko,
        vielen Dank für die fixe Antwort. Eurem Engagement sei gedankt, gehöre ich zur Gruppe der „normalen „Kläger, deren Verfahren im Hinblick auf das BVerfG-Urteil zunächst ausgesetzt worden war. Lassen wir uns mal überraschen und nicht zuletzt wird hoffentlich auch mein RA/Kanzlei hier noch eine Richtung vorgeben. In jedem Falle darf man schon jetzt gespannt sein, wie lange sich das alles noch hinziehen wird, bis man als legitimer Anspruchsteller endlich angemessen behandelt fühlen darf und der Dienstherr sich endlich „ehrlich“ gemacht hat.

        Grüße!

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  4. Hier wird grundsätzlich der Maßstab des verheirateten Kollegen mit zwei Kindern gesetzt. Wie ist der Single Kollege mit einem Kind, aber dem daraus resultierenden Familienzuschlag Stufe 2 einzuordnen? Wir dieser Kollege entsprechend einem verheiraten Kollegen mit einem Kind gleichgesetzt oder als ledige Person mit einem Kind betrachtet?

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  5. In einer der vergangenen Ausschusssitzungen des Berliner Senats wurde auf die Frage, wie weit denn das Reparaturgesetz gediehen sei, schon fast beschwörend anmutend, sinngemäß geantwortet, dass die Fachleute Tag und Nacht rechnen würden.
    Man hätte denken können, prima, sie rechnen für uns, denn es gab ja ein Urteil aus Karlsruhe.
    Heute, nach alledem, was bekannt wurde, scheinen sie gegen uns gerechnet zu haben.
    Monitär soll also die Arbeit von vielen Jahren im fraglichen Zeitraum nicht fair für alle! Betroffenen gewürdigt werden. Das berührt mithin auch die Würde der Menschen, die für diesen demokratischen Staat eintreten bzw. eingetreten sind.

    Ist demokratisches, offenes, ehrliches, vertrauensvolles und authentisches Zusammenleben so unattraktiv geworden?

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    • Der Entwurf war am 18.05.2026 fertig! Seit dem hat sich nichts getan. Das ist der Skandal!
      Die geforderte Transparenz – auch gegenüber den Gewerkschaften – erfolgte nur durch Whistleblowing!

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  6. Hallo in die Runde,
    anders als geplant, doch noch ein Kommentar.
    M.E. kann die Untätigkeit der Verantwortlichen nur folgende Gründe haben (im Übrigen halte ich die kursierenden Zahlen der Finanzierung für nicht belastbar und dienen offenbar nur zur Abschreckung):
    1. eine individuelle Umsetzung ist wegen fehlendem Personal illusorisch und
    2. eine DV-technische Lösung scheitert an der fehlenden Historie im Einzelfall.
    Als einzig gangbarer Weg (und darauf warten jetzt offenbar die Verantwortlichen) bleibt somit eine Entscheidung nach §35 BVerfGG, die eigentlich nur eine „Pauschal-Regelung“ sein kann, nachdem auch die Richter erkennen, dass jede andere Entscheidung an der Umsetzung scheitern muss.
    Bis Do-Tag

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    • So kann die Politik sagen… Wir können nichts dafür dass es so teuer wurde das hat ja das BVerfG so entschieden.
      Die Frage wird nur sein ob das für uns die beste Lösung sein wird? Wobei alles besser ist als dieser Entwurf Reparaturgesetz.

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  7. Als Versorgungsempfänger der Polizei erfüllte ich meinen Dienst, wie vom Land Berlin gefordert.
    2008 bis 2020 war ich noch aktiv und trotz bevorstehenden Pensionierung ging ich in meinem Beruf auf. Nun soll ich nach 44 Dienstjahren benachteiligt werden, so wie andere Versorgungsempfänger.
    Ich kann derzeit wohl nicht mehr an Worte unserer Landesregierung oder vergangene glauben.
    Ich muss wohl meine Vorstellungen zur bevorstehenden Wahl noch einmal überdenken.

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  8. Ich kenne den genauen Inhalt des Gesetzesentwurfs bisher nicht, vermute aber, dass da noch weitere „Überraschungen“ warten, auch wenn ich dem Dienstherrn natürlich keinerlei Boshaftigkeit unterstellen möchte.

    Ich habe für die Widerspruchschreiben die von den Gewerkschaften jeweils bereitgestellten Muster verwendet. Wenn ich es richtig sehe, wurde zumindest bis 2020 in diesen nicht konkret den bisher gewährten Familienzuschlägen widersprochen. Nun wäre es durchaus denkbar – rein theoretisch natürlich – , dass der Dienstherr sich hinstellt und behauptet: Jaahaaa, ihr habt zwar Widerspruch gegen die verfassungswidrige (Grund-)Besoldung eingelegt, allerdings nur im Allgemeinen. Die familienbezogenen Besoldungsbestandteile wurden jedoch nicht konkret gerügt und somit besteht jetzt auch kein Anspruch auf diesen Teil der Nachzahlungen. Und schwupps, wieder ein paar Milliönchen gespart oder liege ich hier völlig falsch?

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    • Als es damals um die Nachzahlung von Familienzuschlägen ab dem 3. Kind ging, hatte sich die Frage gestellt ob ein Widerspruch explizit gegen geringe Familienzuschläge hätte gestellt werden müssen. Letztendlich hat aber ein allgemeiner Widerspruch gegen die Besoldung ausgereicht. Das sollte jetzt auch der Fall sein.

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  9. Es gab 100 € Nachzahlung pro Monat,
    insg.ca 6000 €.Wenn ich sehe das wir wieder abgezockt werden, sollten Klagengemeinschaften in Erwägung gezogen werden.

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  10. „Absurde Schere bei Nachzahlungen
    Die maschinell geprüften Zahlen des Weißbuchs entlarven den Entwurf als Stückwerk und produzieren neue Ungerechtigkeiten:
    Die A4-Schere: Zwei Beamte im selben Amt erhalten je nach Familienstand den Faktor 9,4 ausgezahlt (14.345 Euro für Ledige gegen 134.410 Euro für Verheiratete mit zwei Kindern).“

    DAS muss man sich mal so richtig auf der Zunge zergehen lassen!
    Da sind die Zahlungen für Kind 3 + x noch nicht mal eingerechnet!

    Danach sollen dann wohl diejenigen, die Dank vieler Kinder wohl (etwas) weniger Zeit für den Dienst fänden, diejenigen ausgleichen, die ihre innerliche Kündigung als Dank größtmöglichen Arschtritts anträten?

    Es ist wirklich unfassbar was hier sich nach nunmehr 18 Jahren immer mehr an Irrsinn und Ignoranz auftürmt.

    Sehen uns Donnerstag!

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  11. Der Druck auf Berlin wird drastisch zunehmen, wenn der Bund und andere Bundesländer etwas Handfesteres vorlegen. Außerdem müssen ja auch anhängige Klagen abgearbeitet werden. Meine Klage für die Jahre 2015 und 2016 müsste dann ja vom VG Berlin anhand des Urteils vom BVerfG beschieden werden. Ich denke nicht, dass das VG Berlin die wenig substantiierten Gedanken des Berliner Senats einfach rüberlegt.

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  12. Tolle, umfängliche Arbeit, nur: was folgt daraus?

    Bislang ist es ja eher: still ruht der See in Sachen Besoldung.

    Vereinzelte Pressemeldungen helfen da nicht weiter, es braucht eine Debatte.

    Es fehlen Polizeibeamte, es fehlen Feuerwehrleute, es fehlen Lehrer, es finden ständig presserechtliche Polizeieinsätze, Feuerwehreinsätze, Schulprobleme mit Außenwirkung statt und ständig sind diese Themen in der Presse, nur eben ohne Besoldungsbezug, Personal lebt eben von der Alimentierung; sowohl in der Anzahl, als auch in der Leistung.

    Dabei kann man diese Dinge bequem verknüpfen und auf die Besoldungs-Sachlage hinweisen.

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  13. Dubiose Lebenskonstellationen: Eben noch als aktiver Beamter (verh., 1 Kind) – U2 – in schwindelerregender Höhe zu erhalten, um dann als Pensionär in der Folge mit U2 ausgeschlossen zu sein.

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  14. Guten Tag, nachdem ich meine „Parameter“ in den Rechner eintrug, erhielt ich ein Ergebnis von rund 84.000€, welche mir nachgezahlt werden sollten. Bei allen bisherigen Berechnungen, die ich bislang dazu durchführen konnte, u. a. auf Grundlage der Nachzahlungen für Richter, scheint mir das sehr unrealistisch – viel zu hoch. Ihr batet ja um Rückmeldungen. Ich bin A11er, verheiratet, 1 Kind, Erfahrungstufe 8, Klage ab 2015 – 2020.
    Danke und Grüße
    O. F.

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    • Hallo O.F.,
      bitte die Nachzahlungstabellen (UA1 und UA2) unten im Rechner aufklappen. Dort sind die Nachzahlungsbeträge pro Monat aufgeführt und können händisch gegengerechnet und abgeglichen werden. Sofern der Fehler immer noch besteht, bitte eine Mail über das Kontaktformular.

      BG Mirko

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    • Das Reparaturgesetz für die Berliner R-Besoldung wurde nach den Vorgaben des Beschlusses von 2020 erlassen.

      Mit dem letzten Beschluss hat sich der Maßstab, wonach die Mindestbesoldung zu bemessen ist, signifikant geändert. Deshalb erhalten auch Richter eine weitere Nachzahlung.

      Insofern sind die zu leistenden Nachzahlungssummen in der Tat sehr hoch. SenFin hat selbst eingeräumt, dass es über 7 Mrd EUR kosten würde, wenn alle Beamten für 2008 bis 2020 eine Nachzahlung erhalten würden.

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