2015 erfolgreiche Volksinitiative – bestätigte Zahlen durch das BVerwG im Jahr 2017 und klarer Appell an Berlin – 2020 sensationell deutliche Entscheidung des BVerfG, die absichtliche Verfassungswidrigkeit wird hervorgehoben – 2025 richtungsweisende Entscheidung des BVerfG, überaus mahnende Worte, und 2026 keinerlei Umsetzungswillen des Berliner Senats erkennbar – im Gegenteil: Erneut sind deutliche Verstöße gegen alle Vorgaben geplant. Was für ein Paradebeispiel für Rechtschaffenheit und Rechtstreue zeigt Berlin gerade im Vergleich zu Brandenburg?
(André Grashof, 27.08.2026, Initiator der Volksinitiative, Aktionsbündnis berliner-besoldung.de)

Berlin: Was wurde eigentlich aus Antrag 19/3128?

Am 15.04.2026 hat die AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus den Antrag „Verfassungskonforme Neuordnung der Berliner Beamtenbesoldung transparent und vollständig umsetzen“ (Drucksache 19/3128) eingereicht.

Der Antrag fordert den Berliner Senat auf, transparent und strukturiert auf die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts zu reagieren, um bis spätestens März 2027 eine verfassungskonforme Besoldung für Landesbeamte zu schaffen. Dazu sollen binnen sechs Wochen ein verbindlicher Zeitplan für das notwendige Besoldungsreparaturgesetz vorgelegt und umgehend eine ressortübergreifende Projektorganisation unter Federführung der Finanzverwaltung eingerichtet werden.

Zudem verlangen die Antragsteller eine klare Definition des begünstigten Personenkreises sowie eine proaktive und fortlaufende Information aller betroffenen Beamtinnen, Beamten und Versorgungsempfänger über den aktuellen Verfahrensstand. Ein weiterer zentraler Punkt ist die umfassende strukturelle und finanzielle Folgenabschätzung, um die Auswirkungen der Anpassungen auf das gesamte Besoldungsgefüge sowie die Kosten für mögliche Nachzahlungen offenzulegen. Schließlich wird ein belastbarer Umsetzungsplan gefordert, der den genauen Ablauf, die Priorisierung und die nötigen personellen Ressourcen für die anstehenden Nachberechnungen detailliert darlegt.

Was ist aus diesem durchaus nachvollziehbaren und sachgerechten Antrag geworden?

Der Beschlussverlauf kann der Parlamentsdokumentation entnommen werden. Der Antrag der AfD-Fraktion wurde am 23. April 2026 in der 84. Plenarsitzung erstmals aufgerufen, die Beratung jedoch vertagt. Auch in der darauffolgenden 85. Sitzung am 7. Mai 2026 wurde die Behandlung des Antrags erneut vertagt. Am 21. Mai 2026 wurde der Antrag in der 86. Plenarsitzung an den Hauptausschuss überwiesen. Dieser lehnte den Antrag am 10 Juni 2026 mehrheitlich mit den Stimmen von CDU, SPD, GRÜNE und LINKE ab und gab diese Beschlussempfehlung an das Plenum weiter.

In der 89. Sitzung am 2. Juli 2026 wurde die Beschlussfassung zu diesem Antrag nochmals vertagt.

Über den Antrag wurde also bis dato noch nicht abschließend entschieden! 

23 Kommentare zu „Berlin: Was wurde eigentlich aus Antrag 19/3128?“

  1. Das gute an dem BILD Artikel ist die Tatsache das gezeigt wird, dass mutmaßlich Senatoren einerseits FÜR eine rechtswidrige Besoldung gestimmt haben und gleichzeitig gegen die rechtswidrige Besoldung geklagt oder widersprochen haben um jetzt eine hohe Nachzahlung zu bekommen.
    Ich habe das bei X thematisiert und das kann gerne geteilt werden.

    https://x.com/i/status/2089613118267617397

    Vielleicht hat die BILD mit dem Artikel und der Tabelle die Büchse der Pandora geöffnet? Absichtlich oder unabsichtlich das ist die Frage….

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  2. BILD liegt der Entwurf vor…. aha ?!?! Sollte das stimmen, frage ich, wer steckt denn dem Axel Springer Verlag den Entwurf und die Zahlen durch ? Und da die GdP ja hier sehr intensiv mitliest, wäre es doch wirklich mal interessant von einer Stellungnahme seitens der GdP zu lesen/hören !!! Der Aufschrei dort müsste doch eigentlich groß sein ?!?!

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  3. bezüglich der kursierenden BILD Tabelle würde ich erstmal entspannt bleiben. Wenn man Chatty mit der Tabelle füttert und grob fragt, bei welcher Endsumme man bei dem vorhandenen Stellenvolumen rauskommt, landet man bei etwas mehr als einer Milliarde Euro im Falle einer Zahlung an alle! Das ist ja das worst Case Szenario (für den Haushalt). Meiner Erinnerung nach wurden dafür ja mal über sieben Milliarden eingepreist. Also vielleicht nimmt man den BILD Betrag einfach mal sieben und dann sieht es doch schon sehr freundlich aus 🙂

    aber im Endeffekt kann man jetzt spekulieren wie man will, wir werden warten müssen…

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    • Die Bild-Tabelle ist mit fiktivem Partnereinkommen gerechnet, was nach dem Beschluss des BVerfG aus 25 rückwirkend unmöglich gemacht wurde. Es KANN noch gar nichts berechnet sein, weil weder das Gesetz verabschiedet noch die Rechenparameter bekannt sind. Die Bild schätzt da einfach irgendwas zusammen. Die genannte Haushaltsnotlage spielt ebenfalls keine Rolle, sie ist heute als Rechtfertigung falsch, genau wie sie es damals war. Auch dazu hat das BVerfG klar Stellung bezogen.

      Dieser Bericht ist deutlich realistischer:

      https://www.moz.de/nachrichten/panorama/nachzahlung-fuer-beamte-in-berlin-wann-ist-das-geld-auf-dem-konto-79392567.html

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    • Der Senat favorisiert Variante A (Nur die Jahre wo widersprochen wurde evtl. ein Widerspruch in die Zukunft gerichtet ausreichend)
      Die Summe die hier im Raum steht wurde schon mit 1,3 bis 2 Milliarden Euro beziffert.
      7 Milliarden Euro würde es kosten wenn man ALLEN Beamten (auch ohne Widerspruch) die gesamten 13 Jahre nachzahlen würde. Das wurde aber bis heute ausgeschlossen.
      Im Artikel steht ganz klar drin das nur Beamte mit Anspruch auf FZ auf mehr Geld hoffen können.
      Aber viel interessanter ist doch die Tatsache, dass auch B11 Senatoren mit einer üppigen Nachzahlung rechnen dürfen!!
      Das bedeutet also dass Berliner Senatoren auf der einen Seite bewusst FÜR eine rechtswidrige Besoldung gestimmt bzw. zugelassen haben und gleichzeitig gegen ihre rechtswidrige Besoldung geklagt oder widersprochen haben um jetzt in den Genuss einer üppigen Nachzahlung zu kommen??
      Dieser mysteriöse Umstand sollte hinterfragt werden….

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  4. Warum wird hier in der Tabelle eigentlich mehr dargestellt als die vom BVerfG Urteil berücksichtigten Besoldungsstufen A4 bis A11 🤔 ??
    Bekommen die Richter jetzt nochmal eine Nachzahlung?
    Ich dachte das BVerfG Urteil wurde nur für A4 bis A11 gesprochen?

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      • Sollen diese Zahlen ein Witz sein?? Wollen die ernsthaft alle bis auf den B11 Senator mit Almosen abspeisen??
        Ausgerechnet die das alles zu verantworten haben wollen sich dafür auch noch das größte Stück Kuchen genehmigen??

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      • Nachfolgend die im Artikel genannten Reparaturbeträge für 2008 – 2020

        A4 – 14.357,63 EUR
        A5 – 17.271,39 EUR
        A6 – 19.396,85 EUR
        A7 – 19.406,09 EUR
        A8 – 18.727,17 EUR
        A9 – 22.519,41 EUR
        A10 – 26.728,75 EUR
        A11 – 28.697,93 EUR
        A12 – 29.440,69 EUR
        A13 – 30.645,65 EUR
        A14 – 30.504,68 EUR (kein Schreibfehler, es wird wieder weniger)
        A15 – 28.127,00 EUR
        A16 – 28.075,00 EUR.

        Ab der B-Besoldung wird es wieder mehr.
        Der größte Sprung erfolgt von B9 (37.295,18 EUR – Ministerialdirektor) bzw. B10 (42.489,92 EUR – Amt nicht benannt) auf B11 (123.256,41 EUR!!! – Senator). Da geht einem doch gleich das Herz auf, wenn die ehemaligen Entscheidungsträger auch noch am meisten von den Nachzahlungen profitieren.

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        • @Mirko und André

          Anhand der Tabelle drängt sich mir aufgrund des aufgeführten Nachzahlungsbetrages für B11 eine Frage förmlich auf.

          Wie viele der Senatoren widersprachen gegen ihre Besoldung und wie oft bzw. klagten hiergegen und ab wann?

          Das sollte durch eine parlamentarische Anfrage oder eine Presseanfrage in Erfahrung gebracht werden.
          Die Antwort wird sicherlich nicht nur mich interessieren.

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        • Sie schreiben ja das diese Beträge vorausgesetzt man hat ALLE 13 Jahre widersprochen entsprechen!! Bei A9 macht das pro Jahr knapp 1500 Euro!
          Angeblich wollen die den Rest über die Familiezuschläge nachzahlen! Das bedeutet alle Single und kinderlosen Beamte sind am Ar…!!

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          • Man wird nicht umhin kommen, gegen den Nachzahlungsbescheid Rechtsmittel einzulegen.

            Die völlig aus dem Ruder laufenden Familienzuschläge, die mitunter zwischen 25 und 50 % der Gesamtbesoldung ausmachen, werden vom BVerfG sicherlich alsbald eingehegt. Diese Praxis widerspricht nämlich dem Leistungsprinzip. Professorin Färber plädiert nicht umsonst für die Abschaffung der Familienzuschläge in dieser Form.

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            • Ich befürchte das der Berliner Senat es darauf ankommen lassen wird. Alleine die Tatsache das ausgerechnet die Senatoren über 120000 Euro sich selbst gönnen während sie uns mit Kuchenkrümel abspeisen wollen, zeigt welche korrupte Geisteshaltung die haben! Jetzt wissen wir auch warum sie die Tabelle nicht veröffentlichen wollten!

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          • Da der Beschluss der BVerfG so wunderbar klar war, ist die Thematik „Familienzuschläge“ für die Zeit bis 2020 eh abgeräumt und für die Zeit danach ab 2020 nur noch für 5K, 6K ff. von Interesse. Da aber die 4K Familie Leitmotiv der Alimentierung ist, kann man die Bildtabelle und das Schlagwort Familienzuschläge getrost igonrieren; der Bericht der Bild, so könnte man den Eindruck haben, basiert auf der alte Rechtsprechung bis 2025 und unter Annahme des fiktiven Partnereinkommens; das würde auch die Zahlen erklären.

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            • Bin gespannt ob und wann sich die GdP dazu äußern wird.
              Trotz dem frage ich mich warum die BLÖD so niedrige Beträge nennt außer bei den B11 Senatoren?
              Will man hier den Aufschrei provozieren?

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  5. Erneut zeigt sich, dass politisches Kalkül wichtiger ist als das Umsetzen der Beschlüsse des BVerfG, dessen Entscheidungen Legislative, Exekutive und Judikative de jure unmittelbar binden.

    Besonders erschreckend ist, dass diese sehr fragwürdige Praxis ausgerechnet zum Nachteil derer Anwendung findet, die Recht und Gesetz durchsetzen sollen.

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  6. Da der Antrag von der AfD kam, ist dieser Ausgang zu erwarten gewesen.

    Man kann gar nicht so viel essen wie man kotzen möchte. Meine Wut, mein Unverständnis schlägt mir wirklich seit einiger dermaßen aufs Gemüt, das dies zusammen mit den dienstlichen Gegebenheiten, die mir ebenfalls große Sorgen bereiten, zu Schlafproblemen führen. Mein Gerechtigkeitssinn ist stark angegriffen. Ich bin fassungslos.

    Es geht mir nicht unbedingt ums Geld, mit meiner Besoldung komme ich gut über die Runden, der Ungang mit uns kotzt mich an. Hinzu kommt die Verdichtung der Arbeit durch den Personalmangel….

    Und dieses Gesetz, sollte es jemals beschlossen werden, wird zu 99,99% ebenfalls verfassungswidrig sein.
    Mein Vertrauen ist echt hinüber.

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