2015 erfolgreiche Volksinitiative – bestätigte Zahlen durch das BVerwG im Jahr 2017 und klarer Appell an Berlin – 2020 sensationell deutliche Entscheidung des BVerfG, die absichtliche Verfassungswidrigkeit wird hervorgehoben – 2025 richtungsweisende Entscheidung des BVerfG, überaus mahnende Worte, und 2026 keinerlei Umsetzungswillen des Berliner Senats erkennbar – im Gegenteil: Erneut sind deutliche Verstöße gegen alle Vorgaben geplant. Was für ein Paradebeispiel für Rechtschaffenheit und Rechtstreue zeigt Berlin gerade im Vergleich zu Brandenburg?
(André Grashof, 27.08.2026, Initiator der Volksinitiative, Aktionsbündnis berliner-besoldung.de)

Berlin: BILD bestätigt Existenz des Entwurfs – Quellenschutz verhindert volle Transparenz

Auf direkte Nachfrage hat die Berliner Redaktion der BILD dem Aktionsbündnis Berliner Besoldung bestätigt: Der Entwurf für ein neues Reparaturgesetz der CDU/SPD-Koalition existiert. Der Druck der letzten Monate hat gewirkt. Koalition und Senatsverwaltung für Finanzen arbeiten im Hintergrund an einer Lösung – die Zahlen liegen offenbar auf dem Tisch. Da das Dokument der BILD exklusiv vorliegt, greift der Quellenschutz. Dennoch lassen sich anhand der bereits publizierten Zahlen und der Berichterstattung klare Rückschlüsse auf die geplante „Reparatur“ ziehen. Der Entwurf stammt maßgeblich aus der Feder der Senatsverwaltung für Finanzen, die nun in der Pflicht ist, ihre Berechnungen offenzulegen.

Massive Benachteiligung kinderloser Beamter
Die veröffentlichten Daten deuten darauf hin, dass kinderlose Beamte („Single-Beamte“) bei der Nachzahlung massiv benachteiligt werden. Offenbar soll die retrograde Nachzahlung über eine starke Anhebung der Familienzuschläge (bis zu 1.000 Euro monatlich) bei gleichzeitig nur minimaler Grundgehaltserhöhung erfolgen. Dies erklärt auch, warum die von BILD publizierten Nachzahlungssummen für den Zeitraum 2008 bis 2020 vergleichsweise gering ausfallen. Damit würde der Entwurf aber den Grundsatz einer amtsangemessenen Alimentation im Kern angreifen und aufkündigen.

Fragwürdige Fokussetzung und drohende Ungerechtigkeit
Kritisch zu hinterfragen ist zudem die Einbeziehung der Besoldungsgruppe B11. Da faktisch kaum ein aktives Senatsmitglied in den vergangenen 13 Jahren Widerspruch eingelegt haben dürfte.

Hinzu kommt ein schaler Beigeschmack in Form drohender Ungerechtigkeit: Sollte der Entwurf wie von BILD skizziert umgesetzt werden, drohen Beamte leer auszugehen, die auf ihren Dienstherren vertraut und keinen formellen Widerspruch gegen ihre verfassungswidrige Besoldung eingelegt haben. Pensionäre wäre bei einer solchen Verfahrensweise generell benachteiligt.

Verfassungsrechtliche Sackgasse
Sollte sich dieses Vorgehen bestätigen, hat dies fatale Konsequenzen. Die aktuelle Konzeption des Entwurfs führt unweigerlich in eine verfassungsrechtliche Sackgasse. Der methodische Ansatz wäre evident sachwidrig: Anstelle einer konkret und mit mathematischer Exaktheit durchgeführten materiell-rechtlichen Regelung wird vermutlich lediglich ein Indizien bildendes „Pflichtenheft“ genutzt. Ein fehlerhaftes Verfahren kann jedoch keine fehlerfreien Ergebnisse produzieren. Dies wird sich in der resultierenden Besoldungsstaffelung niederschlagen, die am Ende nicht mit dem verfassungsrechtlichen Abstandsgebot in Einklang zu bringen sein wird. Anstatt verfassungswidrige Zustände zu beheben, zementiert der Gesetzgeber damit neue, systemimmanente Verzerrungen.

Der unausweichliche Weg zu § 35 BVerfGG
Die ultimative Konsequenz dieses Handelns liegt auf der Hand: Eine Gesetzgebung, die die klaren Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) immer wieder und offensichtlich verfehlt, ist von verfassungswidriger Untätigkeit nicht mehr zu unterscheiden.

Das BVerfG wird sich daher gezwungen sehen, die einzige verbleibende Konsequenz zu ziehen: die Anwendung des § 35 BVerfGG. Da der Gesetzgeber offensichtlich beweist, dass er seinen verfassungsrechtlichen Auftrag nicht aus eigener Kraft erfüllen will oder kann, wird eine Vollstreckungsanordnung des Gerichts unausweichlich. Nur so lässt sich der endlosen Spirale sachwidriger Gesetze ein Ende setzen und die verfassungsmäßige Alimentation endlich durchsetzen.

Ein Rechtsfrieden wird – sofern die von BILD veröffentlichten Zahlen stimmen – nicht hergestellt. Dann wäre jetzt schon die nächste Klagewelle absehbar!

Denn der Frust und die Klagebereitschaft der Berliner Landesbeamte ist mittlerweile spürbar vorhanden. 

17 Kommentare zu „Berlin: BILD bestätigt Existenz des Entwurfs – Quellenschutz verhindert volle Transparenz“

  1. Hallo! Zum Familienzuschlag und Widerspruch. Ich habe ab dem ersten Widerspruch für die Zukunft – nicht für die Vergangenheit- die Nachzahlung erhalten. Nur als kleine Korrektur der bisher getätigten Aussagen.

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  2. 2.Teil

    Anlage
    Presseberichterstattung am 18.08.2026
    Die in der Bildzeitung vom 18.08.2026 genannten Zahlen lassen sich zwar grundsätzlich nachvollziehen, soweit es sich dabei um eine reine Addition der Nachzahlungsbeträge für die jeweilige Besoldungsgruppe über den gesamten Zeitraum von 13 Jahren handelt.
    Dabei bilden diese Beträge lediglich die Korrektur im Hinblick auf die
    Wirtschaftsparameter und das Abstandsgebot ab. Weitere Nachzahlungen anhand des Familienstandes und der Anzahl der Kinder wurden hierbei außer Betracht gelassen.
    Allerdings ist zu berücksichtigen, dass diese Beträge in der dargestellten Höhe nicht tatsächlich zur Auszahlung kommen werden. Die Berechnung der individuellen
    Nachzahlung erfolgt stets anhand der jeweiligen persönlichen Biografie. Dabei werden insbesondere Beförderungen sowie das Erreichen weiterer Erfahrungsstufen berücksichtigt.
    Eine beispielhafte Besoldungsbiografie verdeutlicht die begrenzte Aussagekraft der im Artikel genannten Beträgen. Eine beamtete Dienstkraft des mittleren Dienstes könnte innerhalb des betrachteten Zeitraums zunächst nach A 6, später nach A 7 und schließlich nach A 8 besoldet worden sein. Im gehobenen Dienst wäre beispielsweise eine
    Entwicklung von A 9 über A 10 nach A 11 denkbar. Gleichzeitig wären in beiden Fällen mehrere Erfahrungsstufen durchlaufen worden. Die Nachzahlung ist dann abschnittsweise nach den jeweils erreichten Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen zu berechnen und nicht so, als häfte die betreffende Person während des gesamten Zeitraums unverändert derselben Besoldungsgruppe angehört.
    Da nur wenige beamtete Dienstkräfte über einen Zeitraum von 13 Jahren unverändert derselben Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe angehören, bilden die im Artikel genannten Summen im Wesentlichen lediglich theoretische Vergleichswerte ab. Im Ergebnis ist nicht davon auszugehen, dass einzelne Nachzahlungsbeträge tatsächlich in der jeweils ausgewiesenen Höhe anfallen.
    Darüber hinaus ist Folgendes anzumerken: bei der Umsetzung des
    Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses zur Berliner A-Besoldung gilt es der
    Vollständigkeit halber sämtliche Besoldungsordnungen samt ihrer Besoldungsgruppen zu betrachten. Dies dient der Transparenz und Rechtssicherheif, auch wenn besfimmfe Besoldungsgruppen gegebenenfalls nicht besetzt sind (zum Beispiel B 1 und B 11) oder keine entsprechenden Ansprüche bestehen. In solchen Fällen kommt es trotz ausgewiesener Nachzahlungsbeträge zu keiner Auszahlung. Vorsorglich wird klargestellt, dass die Zahlungen der Bezüge der Senatsmitglieder nach S 11 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Senats (Senatorengesetz – SenG) in der Fassung
    1
    der Bekanntmachung vom 6. Januar 2000 einer gesonderten Systematik folgen. Senatsmitglieder sind keine beamteten Dienstkräfte im Sinne des Beamtenrechts und unterliegen nicht dem Alimentationsprinzip. Insofern kommt eine im Bild-Artikel ausgewiesene Nachzahlung in der Besoldungsgruppe B 11 nicht in Betracht.
    2

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    • Man kann also festhalten, die Bild und der Tagesspiegel haben faktisch nichts, weil der Gesetzentwurf nicht mehr die Realität abbildet, das sagt schon dieser Satz alleine aus:

      Zitat:
      Die Finanzverwaltung schränkt die Aussagekraft solch theoretischer Berechnungen auf Tagesspiegel-Anfrage jedoch ein. Diese ließen „keine belastbaren Rückschlüsse auf die tatsächlich zu erwartenden Nachzahlungen zu – auch nicht auf deren Größenordnung“, teilte ein Sprecher der Verwaltung mit. „Die tatsächliche Nachzahlung wird für jede beamtete Dienstkraft individuell ermittelt. Maßgeblich sind unter anderem Beförderungen, das Erreichen weiterer Erfahrungsstufen und die Frage, für welche Jahre entsprechende Ansprüche bestehen beziehungsweise geltend gemacht wurden“

      Auch wird hier:
      „Voraussetzung für jede Nachzahlung ist, dass der oder die Beamte für das jeweilige Jahr Widerspruch gegen die Höhe seiner Besoldung eingelegt hat. So regelt es Paragraf 1 des Gesetzentwurfs.“

      Dazu empfehle ich einen Blick in die nunmehr erweiterte Rechtsprechung des BVerwG. Es ist und bleibt strittig. M.M.n. steht bislang die (jährliche) haushaltsnahe Geltungmachung noch nicht zur Disposition, allerdings hat das BVerwG unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen zugelassen.

      Und wenn ich mir die Tabellen so ansehe, scheint Berlin noch immer mit dem fiktiven Partnereinkommen gerechnet zu haben, von welchem wir seit dem Beschluss des BVerfG aus 09/25 dass es weder rückwirkend noch aktuell in die Zukunft gerichtet angewendet werden kann. Der Beschluss hat dem Land Berlin auch genau gesagt, warum nicht 🙂

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      • @ Tim
        Ein Gruß in die Runde.
        Hallo Tim.
        Zwei kurze Fragen, wer hat diese Aussage getätigt und wer hat diese Aussage veröffentlicht?

        „Voraussetzung für jede Nachzahlung ist, dass der oder die Beamte für das jeweilige Jahr Widerspruch gegen die Höhe seiner Besoldung eingelegt hat. So regelt es Paragraf 1 des Gesetzentwurfs.“

        Ich danke im Voraus,

        So long……………

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  3. Ist heute per Rundschreiben gekommen.

    BERLIN
    Senatsverwaltung für Finanzen
    Der Staatssekretär
    Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin
    Nur per E-Mail
    An den Vorsitzenden des dbb beamtenbund und Tarifunion Berlin frank.becker@dbb.de
    Berlin, 18. August 2026
    Sehr geehrter Herr Becker,
    anschließend an unseren konstruktiven Austausch am 10. August 2026 fasse ich gern noch einmal zusammen, was aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17. September 2025 (Aktenzeichen: 2 BvL 5/18 u.a.) zur Amtsangemessenheit der ABesoldung im Land Berlin in den Jahren 2008 bis einschließlich 2020 bereits erfolgt ist und noch erfolgen soll.
    Wie Sie wissen, ergab die Auswertung des BVerfG-Beschlusses eine Anwendung von teils neuen und deutlich anderen Maßstäben gegenüber Entscheidungen aus der Vergangenheit. Diese neuen Maßstäbe haben in ihrem Umfang alle Bundesländer und den Bund überrascht.
    In der Folge hat das komplexe und umfassende Berechnungen in Bezug auf die konkreten
    Nachzahlungen nach sich gezogen. Um die vom BVerfG gesetzte Frist, bis zum 31. März 2027 verfassungskonforme Regelungen für diese Jahre zu schaffen, gewährleisten zu können, haben wir uns für das folgendes Vorgehen entschieden:
    1.
    Erarbeitung eines Reparaturgesetzes für die Jahre 2008 bis 2020, allerdings nicht beschränkt auf die ausgeurteilte A-BesoIdung, sondern für alle Besoldungsordnungen.
    Sachstand: Der Entwurf des Reparaturgesetzes wurde von der SenFin erarbeitet und befindet sich derzeit zur Abstimmung im parlamentarischen Raum. Um keinen Zeitverlust zu riskieren, haben wir uns für eine Parlamentsinitiative anstelle des zeitaufwendigen Gesetzgebungsverfahren über den Senat entschieden.
    2.
    Bereits weit vor dem Urteil hat die Senatsverwaltung für Finanzen mit den Vorarbeiten zum Gesetz begonnen. Unmittelbar nach Veröffentlichung des Beschlusses des BVerfG wurde eine Task-Force ins Leben gerufen, um die betroffenen Personalstellen in Berlin zusammenzuführen und die notwendigen operativen Vorarbeiten für die späteren
    Nachzahlungen bestmöglich zu erledigen. Hierdurch soll gewährleitet werden, dass zeitnah nach Verkündung des Reparaturgesetzes eine Auszahlung der Nachzahlungsbeträge erfolgen kann.
    Sachstand: Die Task-Force und die gebildeten fachlichen Unterarbeitsgruppen tagen in engen Abständen und stimmen sich zu rechtlichen, technischen und praktischen
    Umsetzungsfragen konkret ab. Leitfäden für die Bearbeitung der Widersprüche in den Dienststellen wurden erstellt.
    3.
    Parallel ist die Erarbeitung eines Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes aufgrund des Tarifabschlusses der TdL erfolgt. Hierbei hat sich der Gesetzgeber bewusst dazu entschieden, den Tarifabschluss schnellstmöglich auf den Beamtenbereich zu übertragen (wieder Parlamentsinitiative), ohne weitere VerzÖgerungen – etwa durch weitere Neuberechnungen aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG — zu verursachen.
    Sachstand: Das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz mit einer
    Besoldungserhöhung um 3,8 % rückwirkend zum 1. April 2026 ist verabschiedet und mit den Augustbezügen 2026 rückwirkend zur Auszahlung gelangt. Eine weitere Erhöhung um 2 % erfolgt ab 1. Februar 2027. Berlin war hier mit im bundesweiten Vergleich wieder Vorreiter.
    4.
    Parallel laufen die weiteren Prüfungen und Berechnungen ab dem Jahr 2021, um zu gewährleisten, dass auch die Jahre nach 2020 rechtskonform ausgestaltet werden. Diese Arbeiten beinhalten gleichzeitig die Vorbereitungen für eine umfassende Besoldungsstrukfurreform für das Land Berlin.
    Sachstand‘ Die Prüfungen, einschließlich der Berechnungen ab dem Jahr 2021 laufen auf Hochtouren und sind ebenfalls komplex. Um den Fortgang am o. g. Reparaturgesetz für die Jahre 2008 bis 2020 nicht zu gefährden, wurde daher bewusst entschieden, die Jahre ab
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    2021, einschließlich einer umfassenden Besoldungsstrukturreform gesondert zu behandeln.
    5.
    Zur Vorbereitung und als Grundpfeiler für die anstehende umfassende
    Besoldungsstrukturreform wurde durch die Fachebene ebenfalls der Entwurf eines einheitlichen Landesbesoldungsgesetzes, der die bisher zwei bestehenden Besoldungsgesetze im Land Berlin redaktionell zusammenführt, erarbeitet.
    Sachstand: Der Entwurf eines einheitlichen Landesbesoldungsgesetzes geht derzeit in die Verwaltungs- und Verbändebeteiligung.
    6.
    Eine verbindliche Information der Dienstkräfte über die (Nicht-)Notwendigkeit der Einlegung eines Widerspruchs gegen die Besoldung für das Jahr 2026 ist in der Vorbereitung. 2026 wird in der Strukturreform enthalten sein, so dass automatisch eine Korrektur ab 1.1.2026 erfolgt.
    Eine letzte Anmerkung zum Vorgehen in anderen Bundesländern, insbesondere des Landes Brandenburg in Bezug auf besoldungsrechtliche Anderungen:
    Nur das Land Berlin hat den mit einer strengen Frist bis zum 31. März 2027 versehenen Auftrag des BVerfG, die Besoldung rückwirkend seit dem Jahr 2008 umfassend zu reparieren. Die anderen Bundesländer, die von dieser Entscheidung nur mittelbar betroffen sind, konzentrieren sich derzeit daher im Schwerpunkt nicht auf die Vergangenheit, sondern auf die Gegenwart und Zukunft. Diese Option hat das Land Berlin derzeit leider nicht, wird aber weder die Gegenwart, noch die Zukunft aus dem Blick verlieren.
    Ich hoffe, ich konnte Ihnen die hiesigen Sachstände und Überlegungen auch auf diesem Wege noch einmal kurz und nachvollziehbar darlegen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Wolfgang Schyrocki
    Seite 3 von 3

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    • Unter 3. steht: „Eine weitere Erhöhung um 2 % erfolgt ab 1. Februar 2027. Berlin war hier mit im bundesweiten Vergleich wieder Vorreiter.“

      Also irgendjemand weiß anscheinend nicht wovon er spricht. Meines Wissens nach kommt die Erhöhung zum 01.März 2027.
      So steht es auch im Gesetz:
      „(2) Ab 1. März 2027 werden um 2,0 Prozent erhöht“

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  4. Ja das ist schon ein starkes Stück, auch der Tagesspiegel schreibt heute, dass Ihnen der Gesetzesentwurf vorliegt.

    Nun, ich glaube und ich höre auch sehr viel aus den Berliner Verwaltungen, dass der Gesetzgeber ein Verfahren nach Variante B durchführen wird. Warum?
    Ich kenne keinen einzigen Beamten in Berlin, der 13 Jahre lang immer Widerspruch eingelegt hat, und das von 2008 bis 2020. Das heißt, dass man hier bei Variante A keinen Rechtsfrieden bekommen wird, weil viele Widersprüche auch für die Zukunft eingelegt wurden und nach aktueller Rechtsprechung Ihre Gültigkeit haben.
    Ich habe in dem Zeitraum 2012, 2014, 2017 und 2018 Widerspruch eingelegt und würde sofort ans VG ziehen, wenn ich nur die 4 Jahre bekommen. Gerade mein 2014 Widerspruch und die Antwort des LVWA dazu sprechen eine eindeutige Sprache.
    Und das würden tausende Berliner Beamte auch so machen, die Verwaltungsgericht würde „ersticken“.
    Schaut mal in § 1 Gesetz zur Anpassung Besoldung kinderreicher Familien rein, da ist das sehr schwierig formuliert worden. Letztendlich hat SenFin durch Rundschreiben das LVWA angewiesen, dass 1 Widerspruch hier ausgereicht hat, um Nachzahlungen für den gesamten Zeitraum 2008 bis 2020 ab dem 3. Kind zu erhalten.
    Und das wird man auch beim Reparaturgesetz machen. Variante A würde nur 15% der Beamten treffen, 85% und mehr würden leer ausgehen. Das kann sich auch in Berlin kein Politiker leisten. Mit Variante B würde man zwei Drittel der Beamtenschaft zufrieden stellen können.

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    • Die Frage ist doch warum wurde der Entwurf geleakt? War das jemand der noch vor der Wahl seinen Ärger über die niedrigen Summen öffentlich machen wollte? Oder ist das ein Test von Senfin um zu schauen ob der bequeme Beamte sich damit zufrieden stellen lässt?
      Die CDU Fraktion hat mir heute mitgeteilt dass man nicht beabsichtigt mit dem Familienzuschlag Single und kinderlose Beamte zu benachteiligen! Haha! Ich habe darauf hin geschrieben dass aber genau diese Beamten massiv benachteiligt werden und wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen keine Kinder kriegen kann ist das meiner Meinung nach sogar diskriminierend!
      Die beabsichtigen das Grundgehalt nur gaaaanz wenig anzuheben für die Reparatur und den Rest über den FZ zu regeln. Aber genau dem Gebaren hat das BVerfG ein Riegel vorgeschoben! Die Tatsache dass der Berliner Senat es trotzdem versucht, zeigt mir dass sie das Urteil nicht so ernst nehmen wie sie sollten! Vielleicht lassen sie es auf den §35 BVerfGG ankommen?

      Antworten
    • Hallo Danilo, ich habe eine Frage zu Deinem letztem Absatz. Du schreibst, daß SenFin das LVWA durch Rundschreiben angewiesen hat, daß ein Widerspruch ausgereicht hat, um Nachzahlungen für den genannten Zeitraum 2008 bis 2020 ab dem dritten Kind zu erhalten. Handelt es sich dabei um Widersprüche nur für ein betreffendes Jahr oder muss der Widerspruch auch in die Zukunft gerichtet formuliert worden sein?

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  5. Kurz mal offspin….. BEIHILFE : Aktuell befinden sich Anträge der Kalenderwoche 24 in Bearbeitung !!! Das bedeutet 10 Wochen Bearbeitungszeit…. oh mein Berlin et läuft

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    • bedeutete das nach deinem verständnis, dass auch jemand der erstmalig 2019 oder 2020 widerspruch einreichte, (rückwirkend) für den kompletten zeitraum 2008-2020 berücksichtigt werden sollte?

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      • Das wäre die Variante B aber auch das sind wir dem Senat nicht wert! Die werden alles haarklein prüfen und der eine oder andere Widerspruch wird wie von Zauberhand unauffindbar sein! Die wissen genau dass niemand die vollen 13 Jahre widersprochen hat und deshalb werden die sich schon jetzt die Hände reiben uns nach dem Urteil nochmal abgezockt zu haben!! Das Ganze ist nur noch unverschämt! Vorallem wenn man sieht wohin seit Jahren Gelder in alle Welt verschleudert wird!

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        • Die Rechnung ist ja recht simpel.

          SenFin hat im Unterausschuss offiziell eingeräumt, dass die Summe der Nachzahlungen für die Kahre 2008 bis 2020 über 7 Mrd EUR beträgt, sofern alle Beamten und Pensionäre unabhängig etwaiger Rechtsbehelfe eine solche erhalten würden.

          Es deutet daraufhin, dass Variante B zum Tragen kommen wird. Klage als auch ein einmaliger Widerspruch genügen, um in den Genuss der Nachzahlung zu kommen. Die dann aufzubringende Summe wird mit rund 3 Mrd EUR beziffert. Das mag sich enorm viel anhören. Aber das bedeutet auch, dass das Land Berlin über die Jahre 4 Mrd EUR gespart hat.

          Antworten
            • Der Gesetzentwurf des Reparaturgesetzes sieht augenscheinlich vor, die Grundgehälter nur marginal anzuheben. Richten sollen es demnach Familienzuschläge, die wohl ein bislang unangeahntes Ausmaß erreichen. Das könnte erklären, weshalb die Summe der Nachzahlungen plötzlich wieder unterhalb der Schwelle von 1 Mrd liegt.

              Die GdP Berlin hat hierzu bereits ein Kurzstatement veröffentlicht.

              Wer jetzt nicht aufwacht und realisiert, dass ohne öffentlichen Druck weiterhin nicht amtsangemessen besoldet werden wird, dem ist nicht mehr zu helfen.

              Antworten
  6. Danke Mirko ! UNGLAUBLICH… es erfolgt eine finanzielle Bestrafung dafür, dass ich keine Kinder zeugen kann oder eventuell auch einfach nicht will !? Hoch lebe die „Demokratie“ mit ihren hoch dotierten von uns mit unseren Steuern bezahlten „Volksvertretern“ ! Gebt mir einen Kübel…. Aber vielleicht hat ja die Berliner GdP eine Lösung parat, denn denen liegt zu 100% der Entwurf bereits vor, bei den guten Verbindungen zum Axel Springer Verlag…. und die Bundes GdP !? haben sich dick in Berlin, der Hauptstadt niedergelassen aber da ist auch nur „still ruht der See“ ! SUPER, läuft im Ländle

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