Ein verfassungsrechtliches Erdbeben hat die Berliner Landesverwaltung erfasst. Mit seinem Beschluss vom 17. September 2025 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Besoldung der Berliner Beamten für den Zeitraum von 2008 bis 2020 in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt. Doch während Karlsruhe klare Maßstäbe setzt, zeigt die Antwort des Berliner Senats auf eine aktuelle schriftliche Anfrage der AfD-Abgeordneten Dr. Kristin Brinker aus dem März 2026 erhebliche Umsetzungsdefizite und inhaltliche Widersprüche zur Rechtsprechung der Verfassungsrichter.
Die Botschaft aus Karlsruhe ist unmissverständlich: Das Alimentationsprinzip aus Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz wurde systematisch verletzt. Was folgt, ist jedoch kein entschlossenes politisches Handeln, sondern ein Lehrstück administrativer Trägheit.
Das Gericht hat die Maßstäbe verschärft und zugleich präzisiert: Wer Beamte beschäftigt, muss ihnen auch ein Einkommen sichern, das nicht an der Schwelle zur Prekarität kratzt. Mindestens 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens sind Pflicht – nicht Kür. Dass Berlin diese Schwelle über Jahre hinweg in ganzen Besoldungsgruppen unterschritten hat, ist kein Betriebsunfall, sondern politisches Versagen mit Ansage. Die Richter sprechen offen von einem „vollständigen Ausfall der Gestaltungsverantwortung“ – eine Ohrfeige für den Gesetzgeber, die kaum deutlicher hätte ausfallen können.
Und wie reagiert der Senat? Mit Ankündigungen. Ein „Reparaturgesetz“ sei in Arbeit – irgendwann. Konkrete Zeitpläne? Fehlanzeige. Während das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich Eile anmahnt, weil es um die Sicherung existenzieller Bedürfnisse geht, verweist die Verwaltung auf fehlende „valide Angaben“. Übersetzt heißt das: Man weiß es nicht, man sagt es nicht – oder man will sich nicht festlegen. In jedem Fall steht diese Haltung im offenen Widerspruch zur verfassungsgerichtlich eingeforderten Dringlichkeit.
Noch gravierender wird es beim Blick auf die praktische Umsetzung. Rund 100.000 Widersprüche, tausende Klagen – ein Berg von Verfahren, der abgearbeitet werden muss. Und der Senat? Plant keine zusätzlichen Personalkapazitäten. Die Botschaft ist so simpel wie beunruhigend: Ein strukturelles Versagen historischen Ausmaßes soll mit den Mitteln des Alltagsgeschäfts korrigiert werden. Wer glaubt, dass dies ohne massive Verzögerungen oder Fehler gelingt, glaubt auch an Wunder.
Besonders brisant ist die Frage nach der politischen Verantwortung. Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass der Gesetzgeber „sehenden Auges“ eine verfassungswidrige Unteralimentation in Kauf genommen hat. Mit anderen Worten: Man wusste, was man tat – und tat es trotzdem. Der Senat hingegen behauptet heute, es habe keinerlei Hinweise auf diese Verfassungswidrigkeit gegeben. Diese Schutzbehauptung steht nicht nur im Widerspruch zur Rechtsprechung, sie wirft auch ein grelles Licht auf die mangelnde Bereitschaft zur Aufarbeitung. Wer sich an nichts erinnert, muss auch keine Verantwortung übernehmen.
Strukturell setzt sich dieses Bild fort. Keine ressortübergreifende Steuerung, keine erkennbare Gesamtstrategie – stattdessen Zuständigkeiten im Silodenken. Dabei betrifft die Frage der Besoldung den Kern staatlicher Funktionsfähigkeit. Doch der Senat behandelt sie wie ein isoliertes Fachproblem der Finanzverwaltung. Das ist nicht nur kurzsichtig, sondern angesichts der Dimension des Verfassungsverstoßes schlicht unangemessen.
Und auch inhaltlich zeigt sich wenig Einsicht. Am sogenannten Hinzuverdienermodell hält der Senat unbeirrt fest – obwohl das Gericht klar das Alleinverdienermodell als Maßstab bestätigt hat. Die implizite Botschaft: Wenn die Besoldung nicht reicht, sollen es eben die Angehörigen richten. Das ist keine Lösung, sondern eine Verlagerung des Problems – weg vom Staat, hin zu den Familien der Beamten.
Finanziell wirkt das Vorgehen kaum überzeugender. 493 Millionen Euro sollen genügen, um ein über Jahre gewachsenes strukturelles Defizit zu beheben. Ob diese Summe auch nur annähernd ausreicht, bleibt offen – selbst der Senat kann die künftigen Kosten nicht beziffern. Zwischen der gerichtlich festgestellten flächendeckenden Verfassungswidrigkeit und der demonstrativen Haushaltsgelassenheit klafft eine Lücke, die vor allem eines erzeugt: Unsicherheit.
Am Ende bleibt ein widersprüchliches Bild: Ein Senat, der die Notwendigkeit eines Reparaturgesetzes rhetorisch anerkennt, praktisch aber auf Zeit spielt. Der Dringlichkeit beschwört, ohne sie umzusetzen. Der Verantwortung ausweicht, statt sie zu übernehmen. Für die betroffenen Beamten bedeutet das: Ihr Anspruch auf amtsangemessene Besoldung ist zwar höchstrichterlich bestätigt – doch im politischen Alltag Berlins weiterhin auf Bewährung.
https://www.welt.de/wirtschaft/article69d8fad012ffa038e5ab1a77/exklusive-iw-berechnung-reformen-wuerden-alleinverdiener-ehen-mit-bis-zu-5760-euro-im-jahr-belasten.html
Das wird Auswirkungen auf das fiktive Partnereinkommen haben.
Habe heute mal aus Spaß Grok gefragt!
„Wann bekommen die Beamten in Berlin ihre Nachzahlung?“
Das Web wird durchsucht
34 Ergebnisse
Die Berliner Beamten (und Versorgungsempfänger) warten derzeit noch auf die Nachzahlungen wegen der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als teilweise verfassungswidrig eingestuften Besoldung in den Jahren 2008 bis 2020.
rbb24.de
Aktueller Stand (Stand April 2026)Das BVerfG-Urteil vom September 2025 verpflichtet Berlin, die Besoldung rückwirkend anzupassen. Das Land muss bis spätestens 31. März 2027 ein Reparaturgesetz vorlegen.
oeffentlicher-dienst-news.de
Der Senat (Finanzsenator Stefan Evers, CDU) arbeitet an einem Gesetzentwurf, aber es gibt keinen verlässlichen Zeitplan. Ursprünglich war ein Entwurf bis zur Sommerpause 2026 angekündigt worden – das gilt inzwischen nicht mehr. Die Finanzverwaltung teilte mit, dass der Zeitpunkt der Fertigstellung derzeit „nicht verlässlich abschätzbar“ sei.
forschung-und-lehre.de
Nachzahlungen erfolgen voraussichtlich nicht vor 2027 und werden sich dann über mehrere Jahre hinziehen. Grund: Zehntausende individuelle Erwerbsbiografien (teilweise inklusive Erben) müssen detailliert nachgerechnet werden. Vorauszahlungen oder Abschläge sind derzeit nicht geplant.
morgenpost.de
Wer bekommt Nachzahlung?Nur Beamte (und ggf. ihre Erben), die in den betroffenen Jahren Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt haben. Es liegen ca. 100.000 Widersprüche von rund 40.000 Betroffenen vor. Ohne Widerspruch besteht grundsätzlich kein automatischer Anspruch.
n-tv.de
Die geschätzten Kosten liegen bei rund 500 Millionen Euro (mehrere hundert Millionen). Je nach Besoldungsgruppe und Dauer können individuelle Nachzahlungen mehrere tausend Euro betragen (in anderen Ländern wurden Beträge zwischen ca. 3.000 und 13.000 Euro genannt – für Berlin gibt es noch keine exakten Einzelfallzahlen).
focus.de
Weitere HinweiseParallel dazu gibt es die reguläre Besoldungsanpassung 2026 (Übertragung des Tarifergebnisses), die für Beamte meist später als für Tarifbeschäftigte kommt – hier geht es aber nicht um die rückwirkende Nachzahlung aus dem Urteil.
Die Senatsverwaltung für Finanzen betont, dass sie „so schnell wie möglich“ vorgehen will, verweist aber auf die Komplexität und begrenzten Ressourcen.
Falls du selbst betroffen bist, lohnt es sich, bei deiner Dienststelle oder der Senatsverwaltung für Finanzen nach dem Stand deines Widerspruchs zu fragen. Aktuelle Entwicklungen findest du am besten auf den Seiten von rbb24, Berliner Morgenpost oder der Senatsverwaltung für Finanzen. Sobald ein konkreter Zeitplan oder Gesetzentwurf vorliegt, wird das öffentlich bekannt gegeben.
Euch allen eine schöne Woche
H
Hallo Hanzen,
Du kannst befragen und durchsuchen,
wen und was Du möchtest. LEIDER !!! Das Reparatur-Gesetz wird mit dem
31.03.27 in Kraft treten. Siehe Richter-Besoldung/Berlin . Es ist mit dem letzten Tag in Kraft getreten, den das Bundesverfassungsgericht als Zeitpunkt vorgeben hat. Es kann Zufall gewesen sein. Ein böses der schlecht denkt.
Es wird nach dem 31.03.27 noch genug Aufregung geben.
Bis dahin, heißt es abwarten und durchhalten. Danach muss jeder wieder für sich entscheiden, wie weiter
geht. Ich würde gerne FALSCH liegen.
Gruß
Olaf
Hallo Thomas S. und Olaf, Ihr kommt mit Euren Vermutungen schon sehr nah an die Realität, der Berliner Senat wird den Termin 31.03.2027 Reparaturgesetz verstreichen lassen. Entweder die Schreiben vorher einen Brief an das BVerfG, mit dem Inhalt, dass Sie nicht in der Lage sind, ein Reparaturgesetz zu verabschieden oder aber Sie lassen die Frist verstreichen und dann setzt das Szenario ein, was Nicholas geschrieben hat, das BVerfG übernimmt. Das wäre tatsächlich das allerbeste für uns, wenn das Gericht übernimmt. Wir würden alle gleich um 8-10 % höher gestuft, wie eine Beförderung in das nächste Amt, aber es ist keine Beförderung. Berlin kann das Gesetz nicht umsetzen. Ich sag Euch auch warum. Berlin hat keine Vorlage, keine Tabelle, wonach es berechnen soll. Die ganzen Parameter- Mindestabstand zur Grundsicherung – realistische Wohnkosten- realistische Familienkosten – die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen – Abstände zwischen den Erfahrungsstufen – verfassungskonforme Endstufen habe ich was vergessen ? Berlin kann das nicht. Berlin hat Angst davor etwas falsch zu machen. Berlin hat Angst vor neuen Klagen. Und das wichtigste Berlin hat nur 500 Mill. Rückladen. Das reicht gerade für 2026 /2027. Auf die Rückzahlungen 2008 -2022 da können wir noch Jahre warten, da hat der Ehlers recht. Berlin hat kein Geld dafür, ca. 2,5 – 3 Milliarden auszuzahlen. Berlin schafft ja nicht einmal die Ankündigung oder Umsetzung der Gehaltserhöhung von 2,8 % zum 1.4.26. Ich habe jahrelang hier nur mitgelesen, jetzt fand ich es an der Zeit mal selbst etwas zu schreiben.
Schöne Ostern
Umso wichtiger finde ich es, dass wir das Thema in der Presse und den sozialen Netzwerken hochhalten sollten. Die parlamentarische Anfrage von Frau Dr. Brinker hat es zumindest in die größten Zeitungen Berlins geschafft. Das ist der Hebel den wir zumindest versuchen sollten umzulegen bis zur Wahl im September 2026.
Ich bleibe dabei dass das Thema Besoldung nicht ungeachtet sein wird für die Parteien.
Es liegt auch an uns Druck auf die Politik auszuüben.
Fakt ist dass das BVerfG ein starkes Urteil in unserem Sinne gesprochen hat. Aber wir sind noch nicht am Ziel.
Hallo Marc.
sie werden die Frist nicht verstreichen lassen. Das Reparatur-Gesetz wird genau zum 31.03.37 in Kraft treten.
Bei der Richter-Besoldung ( Berlin )
war es der letzte Tag, der vom Bundesverfassungsgericht, vorgeben
war.
Eine andere Frage ist, was im Gesetz steht. Ich bin der Meinung, dass es noch Aufregungen geben wird.
Uns bleibt nur abzuwarten und dann ggf. weiter handeln.
Gruß
Olaf
März 2037 ??
Mach uns hier keine Angst!!
🤣🤣🤣
Das denke ich nicht. Wenn sie ein Gesetz vorlegen, was den Namen verdient und sich an dem Urteil des BVerfG orientiert, ist in Berlin letztlich für keine schönen Projekte Geld verfügbar. Darauf hat kein Berliner Politiker Lust. Also lässt man es sich vorschreiben, um sich dann als Opfer des BVerfG und der gierigen Beamten darzustellen .
Haushaltssperren werden folgen.
Aber ich bin auch mit einem zeitgerechten und fehlerfreien Gesetz glücklich
Ich bin raus gezogen aus Berlin, bin also nicht mehr verantwortlich für die Lenkung der Stadt. Irgendwie beruhigend, so muss ich mir wenigstens keine Gedanken machen, wer gewählt wird von mir. Denn inzwischen gibt es so gar keine Partei mehr, der ich die Geschicke der Stadt anvertrauen möchte.
Im Bund übrigens nicht anders…
Man darf weiterhin gespannt sein, was Berlin nun tut: Ich befürchte ja eine „Einmalzahlung“ im niedrigen 5stelligen Bereich, aber nur, wenn man gleichzeitig den Verzicht auf weiteres erklärt…
Ich muss wohl wirklich mal nachrechnen, was ich eigentlich fordern könnte…
Erst musste es unbedingt ein (in Deutschland einzigartiges) 29 EUR Ticket sein um den Überschuss gleich wieder zu verprassen, dann gab es ein überhaupt nicht vorhersehbares Verfassungsgerichtsurteil (lassen wir all die Eingaben, Anhörungen und Urteile über all die Jahre zuvor mal außer acht) und dann einen „Deal“ als Knebelvertrag in Sachen Rückzahlung?…..ich glaube und hoffe, dass wird man sich nicht wagen.
Ich habe mehr das Gefühl man wolle es eher aussitzen….nach der Wahl dürfen es dann andere richten.
Man rüstet sich doch als Polizist auch nicht erst auf, nachdem die Täter dann vor Ort sind, wenn man einen Einsatz vorher dahingehend plante!
Das sind studierte Leute, da erwarte ich eine entsprechende Weitsicht (wobei das Wort hier vollkommen fehl am Platze ist…das war seit Jahren mit Ansage und mit größter Kurzsichtigkeit erkennbar!)
Sollen sie Geld drucken/neu erschaffen, Nachtragshaushalt aufpumpen, den Bund bzw. „Sondervermögen“ anzapfen….nur Recht muss Recht bleiben. Außerdem geht es sowieso letztendlich wieder in den Wirtschaftskreislauf zurück.
Das kann doch alles echt nicht wahr sein!
Ich tippe auf aussitzen. Sie werden die Frist verstreichen und sich das Handeln vorschreiben lassen. So können sie sich rausreden, dass es die Anordnung vom BVerfG ist, der sie sich beugen.
Hallo Thomas,
Du hast vollkommen RECHT, die
Politiker werden es aussitzen.
Vor dem 31.03.27 wird gar NICHTS
passieren. Siehe den Werdegang zur Richter-Besoldung Berlin.
Wann ist das Reparatur-Gesetz in
Kraft getreten. Genau mit dem Tag,
der vom Bundesverfassungsgericht
vorgeben wurde.
Es war sicherlich ein Zufall, nur GLAUBE ich an NICHTS.
Wir können jetzt ALLE In die Glaskugel schauen, es würde nichts bringen.
Ab 01.04.27 muss jeder wiede neu für sich entscheiden, wie es weitergeht.
Und dies ist kein Aprilscherz.
Grüße
Olaf
Das klingt nicht gut!
https://archive.is/2026.04.01-043908/https://www.morgenpost.de/berlin/article411595286/ringen-um-die-nachzahlung-der-zu-niedrigen-beamtengehaelter.html
Meine Analyse dazu wäre folgende….
Erstmal gut dass das Thema Dank Frau Dr. Brinker in die Presse getragen wird, zumal die Mopo kein kleines Blatt ist und von vielen gelesen wird.
Interessant finde ich den Absatz wo überlegt wird, ob es möglich wäre allen den vollen Zeitraum zu erstatten die mindestens 1 mal widersprochen haben. Dieses Gerücht kursiert ja schon lange. Vielleicht ist der Zeitdruck ja hinten raus für uns gut, wenn wir dann unabhängig von der Anzahl der eingelegten Widersprüche den ganzen Zeitraum erstattet bekommen.
Der Artikel ist m.E. eine Kapitulationserklärung des Senats und zeigt einmal mehr dass sie sich wohl zu sicher waren, dass ganze Thema ad acta legen zu können.
Ich finde es positiv dass es in die Presse gekommen ist und thematisiert wird.
Ich werde heute den Artikel noch bei X mit einem Kommentar verlinken da auch dort mittlerweile das Thema gelesen wird.
Es liegt mir fern, hier Wahlwerbung zu betreiben…. Und trotzdem möchte ich mich den Worten von Hanzen anschließen : Danke Frau Dr. Brinker und ihrem Führungsstab ! Grüne und Linke wären dazu niemals in der Lage gewesen….. Ähnlich oder noch mehr enttäuscht als vom aktuellen Berliner Senat bin ich allerdings von GdP und DPolG !!! Man hört nichts, man liest nichts und wenn man mal was hört dann verpufft es ganz schnell…. Von Öffentlichkeitsarbeit oder medialem Auftreten haben die anscheinend noch nie was gehört…. Aber die fetten Monatsbeiträge abkassieren, das können sie…. Aber egal, auch wenn ich diese Nachzahlung nicht mehr erleben werde ( möchte nicht wissen wie viele schon verstorben sind ? ) die Uhr tickt liebe Politiker, Personalrats- und Gewerkschaftsbosse….
https://www.morgenpost.de/berlin/article411617994/berliner-beamten-chef-vertrauensverhaeltnis-zum-senat-ueber-jahre-strapaziert.html
Ich würde nicht von Untätigkeit ausgehen. Das Thema ist definitiv präsent, vieles wird allerdings im Hintergrund besprochen.
https://archive.md/2026.04.01-171842/https://www.morgenpost.de/berlin/article411617994/berliner-beamten-chef-vertrauensverhaeltnis-zum-senat-ueber-jahre-strapaziert.html
Der letzte Satz im Artikel offenbart die im Abgeordnetenhaus weiterhin dominierende Denke.
„Mit Rücksicht auf die Staatsfinanzen könnte es geboten sein, eine Gehaltsstufe aus der Besoldungstabelle herauszunehmen.“
Klingt für mich danach, dass auch zukünftig so viel wie möglich bei den Beamtengehältern gespart werden soll.
Ich behaupte: der Staat steuert auf einen Bankrott zu. Die Ursachen sind mannigfaltig, aber alle hausgemacht und zu verantworten von der Politik,
die in den letzten 30 Jahren eklatante Fehlentscheidungen getroffen hat.
Einsicht und Reue sind nicht vorhanden. Es scheint auch niemanden zu geben, der er es für geboten hält, sich zu entschuldigen.
Das BVerfG hat es absolut ausgeschlossen, dass aufgrund von „Staatsfinanzen“ eine Kürzung oder gar Einbehaltung der Alimentierung begründet werden kann.
Nur wenn global überall in JEDEM Posten, in JEDER Randnummer des Haushaltes eine entsprechende Kürzung vorgenommen werden würde, dann wäre auch eine Kürzung bei den Beamten (auch) möglich, ABER: nicht unter die Mindestalimentierung.
Was natürlich möglich ist: Keine Beförderungen, keine Zulagen mehr, längere Standzeiten, längere Arbeitszeit (aber mit entsprechender Erhöhung der Besoldung), generell flachere Hierarchie mit niedrigen Besoldungsstufen, keine zweigeteilte Laufbahn mehr.
Zum Glück (für Wenige) sichert die Brandmauer alles ab
Der Fragenkatalog kommt mir irgendwie bekannt vor. 😉
Die Antworten des Senats sind schon teils dreist…
Auf jeden Fall weiß ich nun aber, wen ich demnächst eher als andere wähle, denn es ist natürlich erfreulich, zu sehen, dass es Abgeordnete gibt, die sich für meine Interessen einsetzen und selber ein Interesse an der Umsetzung von höchstrichterlichen Urteilen haben.
Ich danke Frau Dr. Brinker.
Du glaubst doch nicht im Ernst, dass die es anders machen würden. Wo ein riesiges Haushaltsloch klafft gibt es immer einen Kapitän ( oder ..in) der die Klippen umschiffen wird und notfalls den Anker wirft. Die Politik wird den Kindern des Staates immer Steine in den Weg werfen, sei es schlechte Bezahlung oder mehr Arbeit in Form von höherer Arbeitszeit. Rund 50 Tausend Beamte sind doch keine wahlentscheidende Zielgruppe. Da gibt es viel mehr Rentner, Arbeitslose, Bürgergeldempfänger , ja sogar „Kulturinteressierte“. Dort wird der Haushalt verteilt und nicht im ÖD. Erst wenn es richtig Konsequenzen von ganz oben geben würde, dann passiert was . Solange winden sich die Aale da oben wie es nur geht. Und da ist die Farbe der Aale völlig egal. Nur der Oppositions-Aal wird dann kurz zum Hai, mutiert nach der Wahl aber ganz schnell wieder zurück.
Und wann erwachst du ??? Du versuchst es ja noch nicht mal…..
„Vor über 25 Jahren tritt CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky wegen Spendenaffäre zurück
CDU-SPD-Senat unter Eberhard Diepgen zerbricht
Größter Bankenskandal der Berliner Nachkriegszeit wird nach und nach aufgedeckt
Berlin muss daraufhin den härtesten Sparkurs der jüngeren Geschichte einläuten“
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2026/02/berlin-25-jahre-bankenskandal-der-grosse-crash-landowsky.html
Aber NULL Chance zu geben a la „Brandmauer“ ; ich weiß nicht !? ja ja „Demokratie“ predigen aber hinterher, z.B. ohne Volksentscheid regieren, der Kübel ist aktuell nicht groß genug wie ich k….. könnte !
Außerdem, was schreibst du da ? 50 k Beamte sind nicht wahlentscheidend…. und die 50 k haben keine Familien, Freunde, Bekannte ??? ( den Aspekt, dass es auch Angestellte im ÖD scheinst du völlig zu verdrängen… )
Sorry, irgendwann ist genug, die aktuell „Regierenden“ ob bundes- oder landespolitisch. sind eine einzige Farce…. und irgendwann werden es eben die „Anderen“ richten, auch wenn es Viele immer noch nicht wahr haben wollen ! Frohe Ostern gewünscht
Dass es immer auch die „Anderen“ richten werden hat man von den Grünen und Linken auch behauptet. Und was ist dann passiert …. NICHTS. Ich bin schon wach und glaube keinem aus der Politik mehr, egal welcher Coleur. Alles immer nur leere Versprechungen.
Trotzdem auch schöne Ostern.
Vielen Dank für die tolle Arbeit. Das Ergebnis macht einen jedoch erneut fassungslos.
Das BVerfG kann gemäß $ 35 BVerfGG anordnen, wie sein Urteil zu vollstrecken ist. Wenn Berlin die Vorgaben aus dem Urteil vom November 2025 (Frist 31.03.2027) ignoriert oder bewusst umgeht, können die Beschwerdeführer beim BVerfG einen Antrag auf Vollstreckungsanordnung stellen. Das Gericht könnte dann dem Land Berlin sehr detailliert vorschreiben. wie die Tabellen auszusehen haben – ohne dass ein neues jahrelanges Hauptverfahren nötig ware.
Obiges Vorgehen wäre dann das finale rechtliche Mittel.
Das klingt interessant!
Wäre ein guter nächster Schritt wenn sich in geraumer Zeit abzeichnet wie bzw. ob der Berliner Senat tätig wird.
Ich sehe uns zwar auf der Zielgeraden 🏁 aber wenn der Senat die Ziellinie ständig nach hinten verschiebt sollten wir unbedingt was dagegen tun.
Sensationell auf den Punkt gebracht. Vielen Dank Mirko!!!
Diese fortgesetzte Ignoranz macht mich betroffen und niemals hätte ich es früher für möglich gehalten, dass so etwas in einem Rechtsstaat möglich ist. Auch NACH der klaren Ohrfeige des BVerfG (zum zweiten Mal!) handelt keiner dieser verantwortlichen Politiker rechtschaffend. Niemand fühlt sich an die Vorgaben, des BVerfG gebunden, auch NACH dem Beschlusszeitraum verfassungsgemäß zu agieren. Keinerlei Entschuldigung für jahrzehntelanges vorsätzliches Unrecht – im Gegenteil, man macht weiter wie gewohnt… Sollte dieses fortgesetzte Vorgehen nicht dazu führen, dass den Beamten das Streikrecht zugesprochen wird? Wenn sich der Dienstherr nicht an die Fürsorgepflicht hält, die althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums ignoriert, darf dies nicht immer wieder zum Nachteil der Beamtenschaft führen. Einen effektiven Rechtsschutz gibt es derzeit faktisch nicht, so dass nur ein Streik – beispielsweise am ersten Mai eines Jahres – von Feuerwehr und Polizei diesem Senat vor Augen führt, welche Priorität der öffentliche Dienst tatsächlich für diese Stadt hat!!! DAS wäre doch eine adäquate Antwort des BVerfG an den Berliner Senat … Aufhebung des Streikverbots für die Beamtenschaft… oder???
Kläger sollten eine Verwaltungsvollstrecksanordung des BVerfG in Erwägung ziehen 🙂
Danke für die Zusammenfassung.
Am besten ist die Aussage „es habe keinerlei Hinweise auf diese Verfassungswidrigkeit gegeben.“ 🤣
Also wenn tausende Beamte gegen ihre Besoldung widersprechen und klagen sollte das Hinweis genug sein, oder?
Das der Berliner Senat ausgerechnet im Wahljahr uns Landesbeamten mit solchen Antworten zeigt wie unwichtig oder nebensächlich eine zeitnahe ordentliche Erledigung ist, macht mich fassungslos. Glauben die tatsächlich mit Schulterzucken und Ahnungslosigkeit nochmal Zeit gewinnen zu können?
Mein Dank geht an Frau Dr. Brinker die sich dem Thema für uns angenommen hat. Bin gespannt ob auch andere Abgeordnete sich dazu äußern werden….
Wir dürfen gespannt sein.
H
Kann gar nicht nachvollziehen wie es möglich sein kann, dass der „Tennisspieler“ in der aktuellen Umfrage zur Abgeordnetenhauswahl noch 23 % erhalten kann ??? Wenn Frau Brinker und ihre AfD, es klug anstellen, dann zerlegen sie die CDU mit Hilfe des ÖD….