74 Fachfragen an Parlament, Landesregierung, Medien und Verbände versandt

Unser Leser „Hardy“ hat kurzerhand die Initiative ergriffen und einen umfassenden Katalog mit 74 Fachfragen zur Besoldung an das Parlament, die Landesregierung, Medien und Verbände versandt.
Die parlamentarische Verankerung ist gelungen: Die Geschäftsstelle des Hauptausschusses bestätigte schriftlich, dass die Fragen an alle Mitglieder des Hauptausschusses sowie der zuständigen Unterausschüsse weitergeleitet wurden. Damit liegt das Thema direkt bei den haushaltspolitischen Entscheidungsträgern. Auch die Senatsverwaltung für Finanzen hat den Fragenkatalog zur Kenntnis genommen, lehnt eine Bearbeitung aber aufgrund des laufenden Gesetzgebungsverfahrens ab. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die mit den Fragestellungen aufgeworfenen Aspekte im laufenden Verfahren berücksichtigt und damit künftige langwierige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.
Um das Thema breit zu streuen, wurden alle Fraktionen im Abgeordnetenhaus sowie Medien wie der Tagesspiegel, die Berliner Zeitung und die rbb Abendschau informiert. Auch Gewerkschaften und Verbände wurden eingebunden. Als erste Reaktion wies die SPD Berlin darauf hin, dass es sich hierbei nicht um Wahlprüfsteine handele, und bat um Weiterleitung der Fachfragen an SenFin.
Bleibt abzuwarten, wie die Adressaten auf die aufgeworfenen Fragen reagieren. Sobald Antworten vorliegen, werden diese hier veröffentlicht.

18 Gedanken zu „74 Fachfragen an Parlament, Landesregierung, Medien und Verbände versandt“

  1. Definitiv interessant ! Aber wer hat denn Zugang zu solch einer Sitzung des Unterausschusses am 22.04. ? Am 18.03. tagte ja dann wohl der Hauptausschuss, gibt es denn dort konkrete Aussagen ?

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    • Den 22. April sollten wir uns merken und genau hinhören, wer was sagt.

      Es handelt sich um den Unterausschuss Bezirke, Personal und Verwaltung sowie Produkthaushalt und Personalwirtschaft, der Teil des Hauptausschusses ist und haushaltsbezogene Themen wie Bezirksfinanzierung, Personalangelegenheiten, Verwaltung und Produkthaushalte bearbeitet.

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      • Frau Dr Brinker ist da bereits am vorbereiten und die Fraktion wird dort vertreten sein. Wir werden dann bestimmt Infos erhalten diesbezüglich die wir dann hier veröffentlichen können.
        Gruß H

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    • Zur Einordnung: Rückmeldung der SPD-Fraktion

      Die 74 Fachfragen, die an die Fraktionen geschickt wurden, sind auch bei der SPD Berlin angekommen. Als Antwort darauf kam am 09.04. morgens folgende Mail, die das weitere Vorgehen im Parlament einordnet.

      Auszug:

      „……vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.

      Nach interner Rücksprache möchte ich Sie gerne über den aktuellen Stand informieren: Aufgrund des großen Umfangs und der Bedeutung dieses Themas liegt die Federführung zunächst beim Senat bzw. der Senatsverwaltung für Finanzen. Diese wird dem Abgeordnetenhaus zeitnah einen konkreten Lösungsvorschlag unterbreiten.

      Eine generelle Regelung ist bis Anfang 2027 vorgesehen. Den Mitgliedern des Abgeordnetenhauses, insbesondere unseren Abgeordneten Martin Matz und Lars Rauchfuß, ist es dabei besonders wichtig, frühzeitig in die Meinungsbildung einbezogen zu werden. Aus diesem Grund findet eine öffentliche Anhörung im Unterausschuss Personal (Hauptausschuss) statt…….“

      Termin: Mittwoch, 22. April, ab 09:30 Uhr.

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  2. An alle hier, die sich mit der Materie genau auskennen und auch die entsprechenden Texte / Fragen / Antworten in fleißigster Kleinarbeit leisten, gilt es in jeglicher Beziehung ein herzliches Dankeschön auszusprechen.

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  3. Jetzt wird mir klar warum SenFin keine Ressourcen hat für die Umsetzung des BVerfG Urteil!!

    In Berlin ist die SPD-Politikerin Ute Francisco Dos Santos seit Jahren krankgeschrieben, weshalb sie ihren hochdotierten Job – sie verdient bis zu 7.641 Euro brutto – in der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen seit fast zwei Jahren nicht ausüben kann.

    Trotzdem kandidiert sie im September bei der Wahl zur Bezirksbürgermeisterin in Berlin-Mitte. Wie kann eine Politikerin, die seit Jahren aufgrund einer Krankheit ihren Job nicht ausüben kann, fit genug sein, um für ein derart wichtiges Amt zu kandidieren?

    https://www.bild.de/politik/inland/spd-kandidatin-in-berlin-dienstunfaehig-aber-fit-fuer-wahlkampf-69d4ed2baeb40a828f748bed

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    • „Da für Dich“ !!! Wo ist mein Kübel…. Mittlerweile habe ich das Gefühl, dass dieses gesamte politische System komplett aus den Fugen gerät !? Was hier täglich zu Tage an Meldungen kommt und vor allen Dingen was landes- und bundespolitisch an Entscheidungen getroffen werden ??? Das geht doch alles völlig am Bürger vorbei, oder sehe ich das nur falsch weil ich ein alter Mensch bin ?
      Ich glaube die „Tante“ geht jetzt in den Mutterschutz ?! keine Ahnung aber zumindest gab sie zu verstehen, das ihr, ihre Bewerbung zur Bezirksbürgermeisterin bei der Heilung geholfen hat….. ich fass mir an den Schädel ! Ein Glück das „Die Unabhängige“ gibt…

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  4. Herzlichen Dank an Mirco und Andre, die das Alles hier erst ermöglichen!

    Dazu noch folgende Hintergrundinformationen:

    Der Fragenkatalog wurde im Anhang folgender E-Mail versandt, in der das Bundesverfassungsgericht gleichzeitig über seine Pressestelle im Cc.: informiert wurde!

    +++ EXKLUSIV-HINWEIS FÜR DIE REDAKTIONEN (LPO / BERLIN) +++
    Betreff: Systemischer Verfassungsbruch? 74 Fachfragen zur Berliner Besoldung als Prüfstein für den Senat
    Sehr geehrte Redaktion,
    im Anhang finden Sie eine detaillierte Sachstandsanfrage mit 74 Fachfragen zur Umsetzung der verfassungskonformen Besoldung in Berlin. Hinter den juristischen Details verbirgt sich ein brisantes politisches Sittenbild.
    Dieser Vorstoß ist Ausdruck eines tiefsitzenden Unmuts und eines Gefühls der Machtlosigkeit, das weite Teile der Berliner Beamtenschaft erfasst hat. Während viele aus Loyalität schweigen, brodelt es hinter den Kulissen gewaltig. Die Sorge vor einer unzureichenden „Reparatur“ ist real:

    • Selektive Heilung:
    Während für die Richterbesoldung bereits eine rechtlich umstrittene Lösung umgesetzt wurde, steht eine tragfähige Neuregelung für den Rest der Beamtenschaft aus.

    • Die Familienfalle:
    Es steht zu befürchten, dass eine Korrektur einseitig über überproportionale Familienzuschläge angestrebt wird. Dies würde eine massive Benachteiligung für alle bedeuten, die keinen Nachwuchs haben oder – aus biologischen oder persönlichen Gründen – keinen Nachwuchs haben können.
    • Die Kassenlage-Lüge: Das Bundesverfassungsgericht hat unmissverständlich klargestellt, dass Finanznot keine Rechtfertigung für eine verfassungswidrige Unteralimentation darstellt.

    Der Prüfstein für die Politik:

    Die beigefügten 74 Fragen dienen als objektiver Maßstab. An ihnen wird sich messen lassen müssen, ob der Senat eine ehrliche Heilung anstrebt oder lediglich eine juristische „Endlosschleife“ provoziert, um rechtmäßige Ansprüche durch neue Klagewellen erneut zu verschleppen. Wir stellen Ihnen diesen Katalog zur Verfügung, damit Sie die kommenden Regierungsvorlagen auf ihre Stichhaltigkeit prüfen und etwaige „Tricksereien“ sofort identifizieren können.
    Als langjähriger Insider stehe ich für Hintergründe zur aktuellen Stimmungslage gerne zur Verfügung. Um Quellenschutz wird gebeten.
    ________________________________________

    An die Senatsverwaltung für Finanzen Klosterstraße 59 10179 Berlin
    Betreff: Wiederherstellung einer verfassungskonformen Alimentation – Sachstandsanfrage und Fachfragenkatalog

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 wurde die Verfassungswidrigkeit der Berliner Besoldung über einen Zeitraum von mehr als 15 Jahren letztinstanzlich festgestellt. Als unmittelbar betroffener Versorgungsempfänger nehme ich Bezug auf das nun einzuleitende Gesetzgebungsverfahren zur Wiederherstellung einer amtsangemessenen Alimentation.
    Eine verfassungskonforme Neuregelung erfordert weit mehr als eine rein rechnerische Anpassung der Grundgehaltssätze. Sie bedingt eine umfassende Heilung systemischer Defizite, die seit dem Jahr 2008 – teilweise „sehenden Auges“ – in Kauf genommen wurden. Hierzu zählen insbesondere die Missachtung des Abstandsgebots zur Grundsicherung, die nivellierende Wirkung der Kostendämpfungspauschale sowie die vorenthaltenen Sonderzahlungen. Dabei ist insbesondere die ungleiche Reduzierung dieser Leistungen zu korrigieren, die durch eine stärkere Kürzung in den höheren Besoldungsgruppen zu einer verfassungswidrigen Verletzung des systeminternen Abstandsgebots geführt hat. Hierbei geht es ausdrücklich nicht um eine Privilegierung einzelner Gruppen zulasten anderer, sondern um die Wiederherstellung eines in sich schlüssigen und gerechten Besoldungsgefüges für die gesamte Beamtenschaft.
    Es ist eine bittere historische Ironie, dass der im Jahr 1971 geschaffene Artikel 74a GG der die Einheitlichkeit der Besoldung garantieren und einen ruinösen Wettbewerb der Länder zulasten der Beamtenschaft verhindern sollte – im Jahr 2006 leichtfertig geopfert wurde. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts korrigiert nun faktisch jene Fehlentwicklungen, die durch die Preisgabe dieser bewährten bundeseinheitlichen Standards erst ermöglicht wurden. Damit schließt sich ein Kreis, der zeigt, dass die jahrzehntelangen Versuche einer Abkopplung der Berliner Besoldung unter dem Vorwand der Haushaltslage nicht nur verfassungswidrig, sondern letztlich vollkommen hinfällig waren. Der Dienstherr muss erkennen, dass die Haushaltslage als Begründung für eine Unteralimentation endgültig aus der Gleichung verschwunden ist; die Rückkehr zu einer am Amt orientierten, rechtssicheren Besoldung ist heute so unumgänglich, wie sie es bereits vor 1971 war.
    In diesem Zusammenhang ist an die besondere Verantwortung jeder Beamtin und jedes Beamten innerhalb der Verwaltung zu erinnern: Loyalität gilt in unserem Rechtsstaat primär der Verfassung und dem Gesetz, nicht einer vermeintlich politisch opportunen „Lösung nach Kassenlage“. Es stellt sich zwingend die Frage, wie die verantwortlichen Akteure innerhalb der Verwaltung die Ausarbeitung offensichtlich verfassungswidriger Besoldungsmodelle mit ihrer individuellen Remonstrationspflicht gemäß § 36 BeamtStG vereinbaren. Ein blindes Exekutieren rechtlich zweifelhafter Vorgaben beschädigt nicht nur das Vertrauen der Kolleginnen und Kollegen, sondern das Fundament des Berufsbeamtentums selbst. Ein rechtstreues Handeln des Dienstherrn ist hierbei die notwendige Entsprechung zu der Loyalität, die von der Berliner Beamtenschaft im täglichen Dienst zu Recht erwartet wird.
    Um eine rechtssichere Umsetzung zu gewährleisten, übermittle ich Ihnen im Anhang einen dezidierten Katalog mit 74 Fachfragen. Ich ersuche Sie im Rahmen Ihrer Zuständigkeit um eine fundierte Stellungnahme zu den aufgeführten Punkten. Eine transparente Kommunikation ist essenziell für die Wiederherstellung des Vertrauens in die Rechtmäßigkeit staatlichen Handelns im Land Berlin.
    Im Hinblick auf die weitreichende Bedeutung der anstehenden Neuregelung für die gesamte Berliner Beamtenschaft habe ich mir erlaubt, dieses Schreiben nebst Fragenkatalog dem Bundesverfassungsgericht zur Kenntnisnahme zuzuleiten.
    In Erwartung Ihrer geschätzten Rückäußerung verbleibe ich ……..

    PS: Danke für die Feedbacks…..

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    • Hallo Hardy,

      besten Dank für dein Engagement! Durch den Schriftwechsel wird hier die Reaktion der Verantwortlichen dokumentiert und wie in den Jahren zuvor kann niemand sagen, er habe es nicht gewusst. ME gute Voraussetzungen für Amts- und Schadenersatzforderungen. Das wird früher oder später definitiv ein Thema werden, welches die Gerichte beschäftigen wird.

      BG und viel Erfolg Mirko

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      • Starker Impuls, Mirko! Danke für den unermüdlichen Einsatz für uns alle.

        Ich möchte das Ganze noch um einen wichtigen, kollegialen Aspekt ergänzen:

        Wir alle schätzen die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung, die oft zwischen den politischen Vorgaben und der rechtlichen Realität stehen. Doch gerade deshalb ist dieser Sachstandsbericht so wichtig: Er dient auch als fachliche Orientierungshilfe.

        Ein kleiner Anstoß für die gemeinsame Rechtssicherheit:

        Durch die detaillierte Dokumentation wird es für jeden Einzelnen leichter, die Verfassungskonformität der kommenden Entwürfe objektiv zu prüfen. Es ist wichtig zu wissen, dass Loyalität im Beamtentum primär dem Gesetz und der Verfassung gilt.

        Wer als Fachverantwortlicher Bedenken gegen Modelle hat, die das Abstandsgebot gefährden könnten (z. B. eine einseitige Fokussierung auf Familienzuschläge), schützt durch eine sachliche Remonstration (§ 36 BeamtStG) nicht nur die Integrität des Dienstherrn, sondern sichert sich auch selbst ab. In einem Rechtsstaat ist die Vermeidung von vermeidbaren Haftungsrisiken oder späteren Regressfragen schlicht Ausdruck von Professionalität und Fairplay.

        Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass das nächste Gesetzgebungsverfahren nicht vor den Gerichten endet, sondern ein echter Erfolg für die gesamte Berliner Beamtenschaft wird – unabhängig von der persönlichen Lebensplanung oder dem Familienstand.

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        • Hallo Hardy, den Ansatz find ich gut! Selbiges gilt natürlich auch für Arbeitnehmer, die im Rahmen ihres Arbeits- und Tarifvertrages (§ 3 Abs. 6 TV-L) im Innenverhältnis haften könnten. Vielleicht sind ja bei SenFin und den anderen Ressorts nicht alle verbeamtet ;).

          BG Mirko

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  5. Danke Hardy!

    Für mich wirft sich jetzt allerdings die Frage auf, warum nach dem Mindestabstand zur Grundsicherung gefragt wird, obwohl das BVerfG doch festgestellt hat, dass die Prekaritätsschwelle ausschlaggebend ist.

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    • Mindestabstand (115 %):

      Das ist die rote Linie. Wird sie unterschritten, ist die Besoldung sofort verfassungswidrig. Es ist der mathematische Beweis, dass das Minimum fehlt.

      Prekaritätsschwelle:

      Das ist der Anspruch. Sie stellt sicher, dass die Besoldung besser ist als das bloße Minimum, nämlich angemessen für das Amt und die Verantwortung.

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  6. Hammer! Danke für die aufgeworfenen Fragen. Auf mich als Produzent im Kreise tausender Mitproduzentinnen und Mitproduzenten in Berlin, die dem Land Berlin in ungewollter Weise Finanzmittel für einen schlechten Film zur Verfügung stellen mussten, wirkt der Fragenkatalog wie eine vorausschauende, geniale und zugleich notwendige dramaturgische Betrachtung eines ansonsten möglicherweise lückenhaften Drehbuchs für einen Fortsetzungsfilm.

    Aus dem Zuschauersessel meiner (Lebes)Abendveranstaltung in der Hoffnung auf eine baldige Aufführung viele Grüße an Euch da draußen im Großleinwandkino!

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