Erben von Berliner Beamten: Die Nachzahlungen könnten Ihnen zustehen!

Im Zusammenhang mit der Besoldungssituation im Berliner öffentlichen Dienst ergibt sich für Hinterbliebene verstorbener Beamten eine oft unbeachtete Möglichkeit. Unter spezifischen Voraussetzungen besteht die Option, erhebliche Nachforderungen gegenüber dem Dienstherrn zu stellen. Entscheidend ist hierbei das Verständnis, dass finanzielle Ansprüche aus Besoldung und Versorgung im Todesfall nicht erlöschen. Vielmehr gehen diese vermögenswerten Rechte vollständig auf die Erbengemeinschaft über. Dies umfasst auch Forderungen, die aufgrund einer seinerzeit zu niedrigen Alimentation entstanden sind.

Allerdings erfolgt keine automatische Überweisung durch die Behörden. Die Initiative muss zwingend von den Berechtigten ausgehen. Um eine Auszahlung zu erwirken, ist ein schriftliches Begehren notwendig. Praktisch bedeutet dies, dass zunächst die relevanten Papiere wie ein Erbschein, ein Testament samt Protokoll oder die Sterbeurkunde bereitgelegt werden sollten. Ebenso sind Informationen zur verstorbenen Person, etwa die frühere Dienststelle oder die Personalnummer, hilfreich für die Bearbeitung.

Die Kontaktaufnahme richtet sich an das Landesverwaltungsamt Berlin. Ein formloser Antrag reicht dabei aus, um das Verfahren in Gang zu setzen. Anspruchsberechtigt sind dabei nicht nur die Eheleute, sondern auch Kinder sowie weitere im Testament benannte oder gesetzliche Erben. Auch Testamentsvollstrecker können in diesem Rahmen tätig werden.

Da viele Familienmitglieder von dieser Möglichkeit nichts wissen, ist ein Austausch im persönlichen Umfeld ratsam. Das Informieren von ehemaligen Kollegen oder potenziellen Erben kann helfen, dass berechtigte Forderungen nicht unbeachtet bleiben. Dies sichert nicht nur finanzielle Vorteile, sondern würdigt auch die geleistete Arbeit der verstorbenen Person. Für eine genaue Prüfung des Einzelfalls wird jedoch empfohlen, rechtlichen Rat bei einer spezialisierten Stelle oder durch einen Anwalt einzuholen.

18 Gedanken zu „Erben von Berliner Beamten: Die Nachzahlungen könnten Ihnen zustehen!“

  1. Liebe Leute,
    die Gesamtsituation ist mich befriedigend und uns allen dauert das zu lange.
    Aber wir müssen doch ein paar Fakten zur Kenntnis nehmen:
    Die aA ist nunmehr – seit der „uns“ betreffenden Rechtsprechung des BVerfG – abgekoppelt von den Ergebnissen der Tarifverhandlungen zu sehen. Es wird wird keine wirkungsgleichen Übernahmen mehr geben.
    Zudem bedürfte es dafür eines Gesetzgebungsverfahrens und da gibt’s diesbezüglich nichts zu vermelden. Definitiv wird es also zum April erstmal keine höhere Besoldung geben. Und es sind auch keine Abschläge geplant, falls die Frage kommen sollte. Kommt dann eben rückwirkend. Kann man blöd finden, ist aber Tatsache.
    Im Hintergrund wird bei SenFin sicher gerödelt, aber das dauert eben, bis unsere neue Besoldungsordnung steht.

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    • Zusatz:
      Auch für Versorgungsempfänger gibt es noch keinen konkreten Zeitplan. Die Senatsverwaltung für Finanzen teilte auf Anfrage von Öffentlicher Dienst News mit, dass beabsichtigt sei, das Tarifergebnis zeitnah auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich zu übertragen. Ein Gesetzentwurf liegt jedoch noch nicht vor. Ein entsprechendes Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz soll aber noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Einen verbindlichen Zeitplan oder Meilensteine für die parlamentarische Behandlung gibt es bislang nicht. Eine Vorauszahlung auf die bevorstehende Besoldungsanpassung ist derzeit ebenfalls nicht geplant.

      Quelle:oeffentlicher-dienst-news.de vom 01.03.2026.

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  2. Es ist schon wieder einmal erstaunlich, dass sich in Berlin nichts in Bezug auf die Übertragung des Tarifergergebnisses auf die Beamten und Versorgungsempfänger tut oder zumindest eine Aussage hierzu getroffen wird. Soweit ich weiß, ist Berlin das einzige Bundesland, dass es einfach wieder totschweigt. Ein fairer und respektvoller Umgang mit seinen Beamten geht eindeutig anders und lässt nur das allerschlechteste für die Umsetzung des BVerfG-Urteils ahnen. Es wird wohl so wie immer werden und den Gang zum Anwalt erforderlich machen. Das alles ist nur noch ein Trauerspiel und lässt einem die Faust in der Tasche ballen.

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    • Hallo Hanzen,
      so wie der dbb bereits verkündet hatte, wird im April ein Besoldungsanpassungsgesetz als Fraktionsgesetz ins Agh eingebracht, was zumindest die Tarifanpassung enthält. Ob und wie die neuen Vorgaben des BVerfG ebenfalls berücksichtigt werden, ist jedoch offen. Vermutlich wird die Anrechnung des Partnereinkommens beibehalten. (FEZ) Das Reparaturgesetz wird bis nach die Wahl verschoben. Alles andere würde mich wundern. Und was 2027 im Haushalt überhaupt noch möglich ist, steht eh in der Sternen.

      BG Mirko

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      • Hallo Mirko,
        vielen Dank für deine Infos. Mit der erneuten Berücksichtigung des Partnereinkommens (sei es real oder fiktiv) wäre das Reparaturbesoldungsgesetz sofort wieder rechtswidrig. Welche Möglichkeiten hätten wir bzgl. einer sodann etwaigen schnelleren Vorlage zur erneuten Entscheidung beim BVerfG, da dieses im Urteil von November 2025 ja bereits erneut den Individualanspruch der Beamtenbesoldung herausgehoben hat? Ggf. spricht das BVerfG in denen für dieses Jahr terminierten Besoldungsverfahren hierzu endlich ein „deutliches“ Grundsatzurteil.
        Spielst du mit deiner Prophezeiung für das Haushaltsjahr 2027 eine etwaige Weltwirtschaftskrise an, weil grundsätzlich hat BVerfG im Urteil doch die Priorität der Alimentation vor einer Haushaltskonsolidierung nochmals bekräftigt!?
        Man wird das Gefühl nicht los, dass wir uns zunächst weiterhin in der Widerspruchsspirale befinden und weiter kämpfen müssen. Reisen Lob an dieser Stelle für die hier geleistete Arbeit.

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      • Stehen uns nicht zum 1.April auch die 0,4 Prozent Erhöhung noch zu oder ist das ein Aprilscherz?
        Bin gespannt wie die neue Besoldungstabelle aussehen wird und ob sie demnächst durchgestochen wird?

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