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Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17. September 2025 festgestellt, dass die Berliner A-Besoldung in den Jahren 2008 bis 2020 weit überwiegend verfassungswidrig war. Veröffentlicht wurde die Entscheidung am 19. November 2025. Bis zum 31. März 2027 muss der Berliner Gesetzgeber verfassungskonforme Regelungen schaffen.
Ein belastbarer Zeitplan für das Reparaturgesetz ist bis heute nicht öffentlich benannt. In seiner Antwort auf eine Schriftliche Anfrage (Drucksache 19/25476, 23. März 2026) erklärte der Senat, er habe ein starkes Interesse an einer schnellen Fertigstellung – wann der Entwurf aber fertig werde, sei „derzeit noch nicht verlässlich abschätzbar“. Ob eine Verabschiedung noch vor der Abgeordnetenhauswahl gelingt, bleibt offen.
Zahlen auf einer Seite werden überlesen oder vergessen. Eine mitlaufende Uhr in der Sidebar nicht. Sie zeigt auf die Sekunde genau, wie lange die Entscheidung zurückliegt und wie viel Zeit bis zum Ablauf der vom Gericht gesetzten Frist noch verbleibt.
Bewusst zählt die Uhr Zeit und kein Geld. Eine fortlaufende Euro-Summe wäre zwar spektakulärer, aber methodisch angreifbar. Die Gesamtkosten hängen davon ab, wie der Gesetzgeber die Nachzahlungen berechnet, welche Besoldungsgruppen und Familienkonstellationen erfasst werden und wie viele Ansprüche noch offen sind. Jede derzeit genannte Summe wäre deshalb eine Modellrechnung, keine feststehende Schuld.
Die Details der Uhr beschränken sich auf das, was nicht geschätzt werden muss: Beschlussdatum, Veröffentlichungsdatum und gesetzte Frist. Das ist keine Schwäche. Es ist der Grund, weshalb sich ihre Aussage nicht durch andere Annahmen oder Berechnungsmodelle relativieren lässt.
Ein weiteres Feld zeigt, seit wann das gerichtlich festgestellte Problem besteht: seit 2008, dem frühesten Jahr, für das das Gericht Verstöße festgestellt hat. Bewusst heißt es dort nicht „Beginn des Verfassungsverstoßes“. Über frühere Jahre hat das Gericht nicht entschieden. Ebenso wenig lässt sich der Missstand allein einer bestimmten Regierung oder Koalition zurechnen. Er zieht sich durch mehrere Legislaturperioden und unterschiedliche politische Mehrheiten.
Gerade deshalb ist die Frage nicht parteipolitisch, sondern rechtsstaatlich.
Der Weg nach Karlsruhe war lang. Die maßgeblichen Vorlagebeschlüsse stammen aus dem Jahr 2017; entschieden wurde 2025. Die Dauer des verfassungsgerichtlichen Verfahrens ist nicht dem heutigen Senat zuzurechnen. Für den politischen Umgang mit der Entscheidung trägt er jedoch seit ihrer Veröffentlichung am 19. November 2025 die Verantwortung.
Im Kern geht es nicht nur um Geld. Ein verbindlicher Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist kein Verhandlungsangebot. Er verpflichtet den Gesetzgeber zur Herstellung eines verfassungsgemäßen Zustands. Die Uhr richtet deshalb an Regierung und Opposition dieselbe Frage: Wie ernst nehmen sie diese Verpflichtung?
Der Blick auf die frühere Reparatur der Richterbesoldung zeigt, warum öffentliche Aufmerksamkeit notwendig ist. Nach der Entscheidung zur Berliner R-Besoldung aus dem Jahr 2020 beschränkte das Land die Reparatur auf die R-Besoldung und ließ die A-Besoldung unangetastet. Der dbb Berlin sprach von „durchsichtiger Zeitschinderei“.
Die Uhr kann kein Gesetz erzwingen. Sie macht aber sichtbar, was im politischen Alltag leicht abstrakt bleibt: Ein Verfassungsverstoß ist festgestellt, die Reparatur steht aus und die Frist läuft.
Auch wenn es wohl nichts bringen wird, habe ich heute beim Bundestag eine Petition eingereicht (ohne Veröffentlichtung).
Wer mag, kann sich gerne an dem Text bedienen. Ist nicht besonders originell. Habe die wichtigsten Aspekte zusammengepackt.
Wortlaut der Petition: Zur Sicherstellung einer effektiven (zeitnahen) Überprüfung einer amtsangemessenen Alimentation sindMaßnahmen umzusetzen, um entweder das derzeitige Verfahren der Entscheidung beimBundesverfassungsgericht wesentlich zu beschleunigen oder alternative Verfahren neu zu schaffen, dieverbindliche Entscheidungen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit vorsehen.
Begründung: Die Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation ist derzeit nicht effektiv für Beamte etc. gegeben.Die Alimentation dient der Befriedigung eines gegenwärtigen Bedarfs. Allerdings kann derzeit letztlich nurdas Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden. Das Grundgesetz fordert effektiven Rechtsschutz, wozu ingegenwärtigen Angelegenheiten auch eine Beschleunigung gehört. Das Beispiel der Besoldung im LandBerlin im Jahr 2008 ist das schreiende Beispiel, warum es derzeit keinen effektiven Rechtsschutz gibt. DieEntscheidung fiel im September 2025 und es gibt eine Umsetzungsfrist bis März 2027. Nachberechnungensind frühestens 2028 zu erwarten. Also 20 Jahre, zwei Jahrzehnte, bis zur Heilung des Verstoßes eines nichtausreichenden gegenwärtigen (!) Bedarfs des Jahres 2008 (!). Das kann in einem demokratischen Rechtsstaatnicht der Weisheit letzter Schluß sein. Es trägt zum Demokratieverdruß bei und dies bei einer elementarenSäule des Staates: Den Staatsdienern. Weiter läßt auch das Bundesverfassungsgericht durchblicken, daß es durch die Menge der Verfahren (seit der Förderalismusreform gibt es 17 Dienstherrn) überlastet ist.
https://berlin-brandenburg.dgb.de/aktuelles/news/dgb-fordert-verfassungsgemaesse-besoldung-fuer-berlin-und-zwar-jetzt/
Ohne fiktives Partnereinkommen bitte!
@Hanzen
Ein Hallo in die Runde.
Hanzen, warum „bitte“?
Steht im Urteil als Rn 70 ganz klar und unmissverständlich so geschrieben:
Zitat:
(3) Die Bezugsgröße für die Bemessung der Mindestbesoldung ist eine vierköpfige Familie, die aus dem Beamten, seinem Ehegatten und zwei Kindern, von denen eines jünger als 14 Jahre ist, besteht, deren alleiniges Einkommen im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 3 MZG die Besoldung – einschließlich der Familienzuschläge für den Ehegatten und die ersten beiden Kinder – ist. Das Bundesverfassungsgericht geht – jedenfalls auf der Grundlage des vom Berliner Besoldungsgesetzgeber für den Prüfungszeitraum gewählten Besoldungsmodells – grundsätzlich davon aus, dass der Gesetzgeber die Besoldung so bemessen wollte, dass eine vierköpfige Familie durch einen Beamten als Alleinverdiener amtsangemessen unterhalten werden kann, ohne dass es weiterer Einkommensquellen – etwa einer Nebentätigkeit oder der Erwerbstätigkeit des Ehegatten – bedarf (vgl. BVerfGE 155, 1 ; Blackstein/Diesterhöft, in: Müller/Dittrich, Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Bd. 6, 2022, S. 153 ).
Alles klar soweit oder habe ich etwas übersehen?
Bis zumindest 2020 einwandfrei geregelt.
So long………..
Das war sich sarkastisch gemeint. Aber das man überhaupt das „fiktive Partnereinkommen“ ins Gespräch gebracht hat ist schon skandalös genug.
Langsam stelle ich mir aber euch die Frage ob wir jemals in den Genuss der Nachzahlung kommen werden?!
Tja ganz genau , und jetzt kommt gleich die nächste Frage. Was passiert wenn der Senat generell die Nachzahlungen blockiert also nie zur Auszahlung bringt. Was wäre dann im Rechtsstaat der nächste mögliche Schritt oder war es das denn ? Hab mal was vom Bundeszwang gehört bei Verstössen gegen Verfassungsurteile .
Dann würde ich versuchen die Stadtkasse zu pfänden.
Vorher natürlich durch den Anwalt den genauen Schuldbetrag berechnen lassen.
Oder als alternative in Stunden umrechnen und „DA nehmen“
Hallo Interessierter,
ich stelle mir gerade eine Frage.
Auf welchem Planeten lebt der DGB eigentlich? Bestimmt nicht auf der Erde.
Es gibt nur noch zwei Parlamentssitzungen vor der Wahl.
Am 27.08.26 und 10.09.26. Und das Reparaturgesetz müsste auch noch durch den Hauptausschuss. Wer träumt, soll dies gerne tun.
Ich jedenfalls NICHT.
Das ANDRE ist, warum redet der DGB
mit Evers ? Er hat in wenigen Wochen mit sehr, sehr Wahrscheinlichkeit,
NICHTS mehr zu sagen. Zudem ist er der völlig falsche Ansprechpartner, hat der DGB aus der Vergangenheit nichts
gelernt, was ihn betrifft.
Ich wiederhole mich, vor dem 31.03.27
wird NICHTS passieren. Und es ist völlig egal wer an die Macht kommt.
Gruß
Olaf
Hat jemand Informationen, wie dieses Jahr mit den Widersprüchen bezüglich der amtsangemessenen Alimentation umgegangen wird? Auf meinen Widerspruch vom Januar 2026 habe ich lediglich den Eingang meines Schreibens bezüglich der derzeitigen Höhe der Alimentation
bestätigt bekommen. Auf meine erneute Bitte auf die Einrede der Verjährung zu verzichten kam keine Antwort. Im Juni erfolgte dann ein Gespräch mit der Pensionsstelle. Es wurde mir mitgeteilt das von dortiger Rechtsabteilung nur dieses mir zugestellte Eingangsschreiben zur Verfügung stehe. Etwas anderes sei derzeit nicht vorgesehen. Kurioserweise versendet die Senatsverwaltung entsprechende Schreiben mit dem Hinweis auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.
Es scheint so als ob hier wieder einmal unkoordiniert jeder macht was er denkt bzw. will.
Habt ihr ähnliche Schreiben erhalten? Wie geht ihr damit um?
Rundschreiben SenFin IV Nr. 7/2026
IV. Umgang mit den Anträgen und Widersprüchen der Jahre 2025 und 2026
Es wird empfohlen, auch die für die Jahre 2025 und 2026 eingelegten statthaften
Rechtsbehelfe ruhend zu stellen und weiterhin den Verzicht auf die Einrede der Verjährung zu
erklären, sofern diese im jeweiligen Jahr bzw. zukunftsgerichtet eingelegt worden sind.
Hoffe es hilft dir weiter.
Ich kenne dieses Schreiben aber was nutzt es mir wenn die Pensionsstelle danach nicht handelt. Schließlich ist es nur eine Empfehlung. Der Wortlaut des Antwortschreibens ist wie folgt, Der Eingang Ihres Schreibens vom ……, in dem Sie sich gegen die derzeitige Höhe der Alimentation wenden, wird bestätigt.
2025 wurde im Übrigen auf die Einrede der Verjährung verzichtet.
Was anderes bekomme ich nicht, weil es nicht in der Macht des Sachbearbeiters liegt. So jedenfalls die Auskunft von diesem.
Haben denn andere Pensionäre ähnliche Schreiben erhalten? M.E. gibt es dort nur eine zuständige Rechtsabteilung, die diese Schreiben prüft und fertigt.
Ich sehe mich schon wieder bei meinem Rechtsanwalt, natürlich mit Zeit und Eigenbeteiligung für die RS verbunden. Es ist nur noch ärgerlich.
Wenn die Uhr abgelaufen ist….kann ich dann mit dem Pfänden anfangen ?? Ich frage für einen Freund 😉
Ich kann es nur wiederholen: Jeder, der etwas will, sollte und muss eine Klage führen. Je mehr Klagen insgesamt, desto besser.
Leider zahlt die Rechtsschutzversicherung in solchen Fällen nicht!!
Das stimmt so pauschal nicht.
Meine hat das übernommen.
Meine Selbstbeteiligung liegt bei 150 Euro und der Rest wurde bisher von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
Somit auch die Pauschale die bei Gericht für den damaligen Streitwert festgelegt wurde.
Deine Rechtschutz 😉
Meine Versicherung, die ARAG, hat die Kosten 2019 übernommen. Mein Anwalt hat den Widerspruch von 2016 bescheiden lassen und Klage eingereicht.
Meine Rechtsschutzversicherung ARAG hat das abgelehnt weil ich als Pensionär kein Berufsrechtschutz mehr habe. Die Pensionsansprüche fallen unter Berufsrechtschutz.
Das ist sehr ärgerlich.
Ich weiß nicht was es kostet, aber da eine Klage von Erfolg gekrönt sein wird, würde ich überlegen, ob es nicht Sinn macht macht, es privat zu bezahlen…
Ich hab 2019 einen RA beauftragt, Klage einzureichen. In de Klageschrift sind meine Widersprüche seit 2015 erwähnt. Ich hatte und habe keine Rechtsschutzversicherung. Meiner Erinnerung nach habe ich dem Anwalt 700€ gezahlt und der Gerichtskasse auch ungefähr so viel. Der Streitwert wurde seinerzeit mit 5.000€ veranschlagt, danach bemisst sich, was man an Gerichtskosten zu zahlen hat. Hab mangels RSV erstmal alles vorgestreckt, da ich schon damals davon ausging, dass die Sache in meinem / unseren Sinn entschieden wird. Was soll ich sagen…
Da der Streit um die aA vollumfänglich zu meinen Gunsten ausgeht, wird der Staat auch noch diese Auslagen übernehmen dürfen.
Die Verzögerungsuhr symbolisiert das, was Swen Tanortsch im Beitrag #2593 des Forums Öffentlicher Dienst sehr treffend – zugegebenermaßen mit einer ordentlichen Portion IRONIE garniert – in Worte kleidete.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127881.2580.html
„Wieso denn so pessimistisch, Unknown, um also am Ende womöglich nicht zu glauben, dass Berlin nicht schon alle aktuellen und zukünftigen Besoldungsprobleme gelöst hätte? Wir sind doch hier in Berlin und da gilt, dass man in Berlin immer schon besonders achtsam mit seinen Beamten umgegangen ist, weshalb man nun auch für das aktuelle und kommende Besoldungsjahr gerade erst einmal keine Folgen aus der aktuellen Entscheidung des BVerfG zieht und also eine seit 1996 ohne Zäsur fortgeschriebene Besoldung betrachtet, vgl. Art. 1 § 2 BerlBVAnpG vom 3.6.2026 (GVBl. 2026 Nr. 18; https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/be/be-g-2026-242.pdf): Die Besoldung ist im letzten Monat zum April 2026 um 3,8 % angehoben worden und wird zum März 2027 um 2,0 %.
Schließlich will man doch die armen Berliner Beamten nun nicht darauf warten lassen, entsprechende Regelungen erst im Rahmen der Reparaturgesetzgebung zu betrachten, sodass dann die armen Berliner Beamten erst nach dem 31. März 2027 entsprechende Anhebungen erfahren würden. Entsprechend erfolgte im aktuellen Gesetzgebungsverfahren auch keine Vorab- und Fortschreibungsprüfung, vgl. LT-Drs. 19/3188 vom 29.4.2026, S. 6 ff. Die insgesamt nur knappe, also zwölfseitige Gesetzesbegründung geht am Ende entsprechend mit keiner Silbe auf die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein (https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/be/be-d-19-3188.pdf).
Es wäre doch absehbar, dass man nun die armen Berliner Beamten gänzlich überfordern müsste, wenn man ihnen nun gar noch die Dokumentation einer Vorab- und Fortschreibungsprüfung zumuten würde. Außerdem ist doch der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eindeutig zu entnehmen, dass der Berliner Besoldung ab dem Jahr 2021 keinerlei Problematiken zu entnehmen wären – oder hast Du irgend so einen Unsinn in der aktuellen Entscheidung gelesen? Um die vom Bundesverfassungsgericht nicht genannten und deshalb nicht gegebenen aktuellen Probleme kann man sich dann gerne nach den nächsten Tarifverhandlungen kümmern, wenn es darum gehen wird, die amtsangemessene Besoldung für die Jahre 2028 bis 2030 zu regeln, nachdem man nun schon so schnell die amtsangemessene Besoldung für die Jahre 2026 und 2027 geregelt hat.
Hätte man darüber hinaus mehr als zwölf Seiten schreiben müssen, hätte das auch nur wieder zu Verzögerungen führen müssen, die man nun wirklich den armen Berliner Beamten nicht zumuten wollte.
Es ist alles gut in Berlin und genauso geregelt, wie es zu regeln ist. Die paar unwesentlichen Kleinigkeiten, die jetzt noch nachträglich für die Jahre 2008 bis 2020 zu regeln sein werden, in der 100 % der nicht nicht amtsangemessenen Besoldung amtsangemessen geregelt worden sind, wie das das BVerfG letztes Jahr festgestellt hat, wird man nun auch noch entsprechend verfassungskonform regeln.
Berlin bleibt doch Berlin…„
👍