Brandenburg legt vor – während in Berlin die „Task Force“ noch werkelt

Die Einigung zwischen der brandenburgischen Landesregierung und den Gewerkschaften vom 1. Juli 2026 markiert einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der Besoldungspolitik des Landes. Ausgelöst durch die verschärfte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025, das die Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation und die Berücksichtigung der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung neu definiert hat, vollzieht Brandenburg eine konsequente strukturelle und methodische Neuausrichtung. Kernstück der Vereinbarung ist die Abkehr von der einseitigen Orientierung an den Tarifergebnissen des öffentlichen Dienstes (TV-L). Künftig werden Anpassungen der Dienst- und Versorgungsbezüge regelmäßig an einem volkswirtschaftlichen Indexkorb gekoppelt, der den Tariflohnindex, den Nominallohnindex und den Verbraucherpreisindex umfasst. Als mathematisches Basisjahr für diese Betrachtung dient das Jahr 1996. Negative wirtschaftliche Entwicklungen sollen dabei nicht zu Absenkungen führen, sondern lediglich mit künftigen Anpassungen verrechnet werden.

Um die verfassungsrechtlichen Vorgaben umzusetzen, hat sich das Land zu einer rückwirkenden Anpassung ab dem 1. Januar 2026 verpflichtet. Dabei wird explizit anerkannt, dass die Besoldungsentwicklung in der Vergangenheit durch die Übertragung von Mindest- und Sockelbeträgen sowie durch Festbeträge strukturell verzerrt wurde. Diese Fehler der Vergangenheit sollen durch einmalige, gruppenabhängige Anpassungsbedarfe korrigiert werden, die in der A-Besoldung zwischen sieben und 17 Prozent und in der B-Besoldung bei etwa 18 Prozent liegen. Die neuen Grundgehaltstabellen, die im Referentenentwurf vorliegen, spiegeln diese Korrekturen wider. Zur Finanzierung der Mehrbelastungen greift das Land auf den Brandenburgischen Versorgungsfonds zurück und vereinbarte als strukturelle Gegenleistung eine befristete Anhebung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 auf 41 Stunden ab dem 1. März 2027 bis zum 31. Juli 2032, wobei für besonders belastete Bereiche wie den Schicht- und Einsatzdienst Ausnahmen vorgesehen sind. Für den zurückliegenden, verfassungsrechtlich problematischen Zeitraum von 2004 bis 2025 plant Brandenburg ein Korrekturgesetz, sieht Nachzahlungen jedoch leider nur für jene Beamten vor, die den Rechtsweg bereits beschritten haben.

Betrachtet man diese klare, gesetzgeberische und strukturelle Antwort aus Potsdam, kontrastiert sie scharf mit der Passivität des Landes Berlin. Das Besondere an der Situation ist, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Beschluss vom September 2025 explizit die A-Besoldung des Landes Berlin als verfassungswidrig gerügt und die strukturellen Mängel, etwa bei den Mindestbeträgen und der Entwicklung der Besoldung im Vergleich zur allgemeinen Wirtschaftsentwicklung, detailliert offengelegt hat. Berlin war der eigentliche Auslöser und der primäre Adressat dieser verfassungsrechtlichen Diagnose. Während Brandenburg das Urteil nun als Blaupause nutzt, um das eigene Besoldungssystem proaktiv, transparent und mathematisch nachvollziehbar an die Vorgaben aus Karlsruhe anzupassen, verharrt Berlin in einer blockierten Haltung.

Es ist aus beamtenrechtlicher und verfassungsrechtlicher Perspektive höchst kritisch zu bewerten, dass der Berliner Gesetzgeber trotz der unmissverständlichen Vorgaben des höchsten deutschen Gerichts nicht in der Lage ist, eine zeitnahe Entscheidung für eine neue, verfassungskonforme Besoldungsstruktur zu finden. Anstatt wie Brandenburg einen objektiven Indexkorb einzuführen, strukturelle Verzerrungen einzugestehen und das System seit dem Basisjahr 1996 transparent nachzuvollziehen, fehlt in Berlin jede gesetzgeberische Perspektive. Die Berliner Verwaltung setzt weiterhin auf das Prinzip des Aussitzens und überlässt es den einzelnen Beamten, ihre verfassungsmäßigen Rechte im Wege des individuellen Widerspruchs und klageweisen Durchfechtens zu erstreiten. Diese Strategie erzeugt massive Rechtsunsicherheit und ignoriert den eigentlichen Kern der Karlsruher Entscheidung: Das Bundesverfassungsgericht hat nicht nur individuelle Unteralimentation gerügt, sondern einen strukturellen Gestaltungsauftrag erteilt, der eine systematische und planvolle Anpassung der Besoldungssystematik erfordert.

Berlin hingegen nutzt den verfassungsrechtlichen Druck nicht als Chance für eine längst überfällige Modernisierung seines Besoldungsrechts, sondern zwingt seine Beamten weiterhin in einen jahrelangen, kraftzehrenden Justizmarathon. Das Versäumnis des Berliner Gesetzgebers, aus der eigenen, höchstrichterlich attestierten Fehlentwicklung die notwendigen strukturellen Konsequenzen zu ziehen, bleibt daher das wohl kritischste Defizit in der aktuellen besoldungspolitischen Landschaft der Hauptstadtregion.

Ein Blick nach Brandenburg zeigt: Die dortige Landesregierung hat die Herausforderungen auch ohne den Einsatz einer Task Force zügiger bewältigt. Die nach dem BVerfG-Urteil abgegebenen Versprechen einer raschen Umsetzung sind in Berlin indes verpufft. Die Gründe für diese Verzögerung dürften vielschichtig sein: Entweder sorgt die bevorstehende Wahl für politisches Verharren, oder es wird erneut auf Zeit gespielt, um den Berliner Haushalt nicht zusätzlich zu belasten.

Die gewerkschaftlichen Spitzenverbände Berlins sind auffallend ruhig und scheuen anscheinend die offene Kritik, welche eigentlich von ihren Mitgliedern erwartet wird.

51 Kommentare zu „Brandenburg legt vor – während in Berlin die „Task Force“ noch werkelt“

  1. Ein Hallo in die Runde

    Ich habe hier schon eine Weile keinen Blick mehr geworfen.
    Ich gebe zu, ich bin etwas träge alle Kommentare zu lesen.

    Daher hier meine verkürzte Frage.
    Was passiert, wenn Berlin bis Ende März 2027 keine Gesetz verabschiedet ?
    Kann ich dann Pfändungsbescheide gegen das Land Berlin erstellen lassen ?
    Oder wie geht es dann weiter ?

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    • Hallo High Tower,
      ist aus dem Internet.
      Bei einer Zwangsvollstreckung gegen den Staat (Bund, Länder, Gemeinden) gelten aufgrund des öffentlichen Interesses besondere gesetzliche Vorgaben nach § 882a ZPO und § 170 VwGO. Beachten Sie diese zentralen Regeln und Fristen:Wartefrist: Die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung darf erst vier Wochen nach Anzeige der Vollstreckungsabsicht gegenüber der Behörde bzw. dem Finanzministerium begonnen werden.Pfändungsschutz: Sachen oder Vermögenswerte, die für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben unentbehrlich sind (z. B. Dienstfahrzeuge der Polizei, Akten), sind unpfändbar.Besonderer Gerichtsvollzieher: Die Vollstreckung darf nicht durch jeden beliebigen Gerichtsvollzieher erfolgen, sondern erfordert einen vom Vollstreckungsgericht speziell hierfür bestimmten Beamten.Gerichtliche Verfügung: Bei öffentlich-rechtlichen Forderungen oder Streitigkeiten nach dem Verwaltungsrecht ist für den Pfändungsbeschluss das zuständige Gericht des ersten Rechtszugs (meist das Verwaltungsgericht) zuständig.Wenn Sie das konkrete Ziel Ihrer Pfändung kennen (z. B. Steuererstattung, Beamtenbesoldung oder staatliche Fördermittel) und wissen, in welchem Bundesland Sie vollstrecken, kann ich Ihnen die zuständigen Vollstreckungsbehörden und den korrekten Ablauf genauer benennen.§ 882a ZPO – Einzelnorm – Gesetze im Internet(1) Die Zwangsvollstreckung gegen den Bund oder ein Land wegen einer Geldforderung darf, soweit nicht dingliche Rechte verfolgt werden, erst vier Wochen nach de…Gesetze im Internet
      Vielleicht bringt Dich etwas weiter
      Gruß
      Olaf

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    • Nachtrag:
      Ich bin fest der Meinung, dass ein Reparaturgesetz bis zum 31.03.27
      erlassen wird.
      Bei der Richter-Besoldung war es genau der letzte Tag der Frist.
      Jetzt heißt es Geduld bewahren.
      So HART dieses auch ist.
      Gruß
      Olaf

      .

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    • Ich würde sagen da ist das BVerfG wieder gefragt. Da gibt’s ja noch die Vollstreckungsanordnung um das Urteil durchzusetzen. Allerdings wüsste ich nicht wer das in die Wege leiten muss.

      Antworten
      • Hallo Mario,
        ist aus dem Internet . Ist ein etwas länger Text.
        BVerfG entscheidet selbst über Vollstreckung
        Wenn man im Grundgesetz (GG) nach einem Ansatzpunkt sucht, findet man – nichts. Der Art. 19 Abs. 2 der Weimarer Reichsverfassung etwa sah vor, dass der Reichspräsident die Entscheidungen des Staatsgerichtshofs vollstrecken sollte. Etwas Vergleichbares findet man im GG nicht.

        Dafür wird man im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) fündig. In § 35 heißt es sibyllinisch: „Das Bundesverfassungsgericht kann in seiner Entscheidung bestimmen, wer sie vollstreckt; es kann auch im Einzelfall die Art und Weise der Vollstreckung regeln.“ Das BVerfG bestimmt also selbst über die Vollstreckung seiner Entscheidungen.

        Ursprünglich hatte der Regierungsentwurf zum BVerfGG vorgesehen, die Vollstreckung dem Bundespräsidenten zu übertragen. Der Bundesrat wandte hiergegen ein, das Staatsoberhaupt solle nicht in den politischen Meinungsstreit hineingezogen werden. Deshalb wurde die Befugnis schließlich dem BVerfG selbst übertragen.

        Großzügige Anwendung von § 35 BVerfGG in verschiedenen Konstellationen
        Doch wie sieht das in der Praxis aus? Die meisten stattgebenden Entscheidungen des BVerfG sind Gestaltungsurteile oder Feststellungsurteile. Sie entfalten Wirkung sozusagen aus sich selbst heraus. Für den häufigsten Fall der Urteilsverfassungsbeschwerde etwa regelt das § 95 BVerfGG: Hier wird die Entscheidung des Fachgerichts, ggf. auch ein zugrundeliegender Verwaltungsakt, aufgehoben. Der Fall wird ggf. an das Fachgericht zurückverwiesen. Im Falle ihrer Verfassungswidrigkeit ist auch die Norm, auf der die Entscheidung beruht, für nichtig zu erklären. Hier ist klassischerweise nichts zu vollstrecken.

        Ohnehin sind alle staatlichen Akteure schon nach § 31 BVerfGG an die Entscheidungen des BVerfG gebunden. Entgegen dem Wortlaut ergehen deshalb nach § 35 BVerfGG nicht in erster Linie Vollstreckungsanordnungen im eigentlichen Sinne, sondern das BVerfG regelt mit der Vorschrift hauptsächlich ganz allgemein Folgen seiner eigenen Entscheidungen.

        Untätigkeit des Gesetzgebers
        Gegenüber dem Gesetzgeber etwa hat das BVerfG auf der Grundlage des § 35 BVerfGG verschiedene Instrumente entwickelt. Es erklärt verfassungswidrige Gesetze zwar grundsätzlich für nichtig. Es kann stattdessen aber auch bloß eine „Unvereinbarkeitserklärung“ aussprechen und das Gesetz erst einmal weiter gelten lassen, ggf. mit Maßgaben, und dem Gesetzgeber eine Frist setzen, innerhalb derer er eine verfassungskonforme Regelung schaffen muss. So geschehen etwa in seiner Entscheidung zur Datenübermittlung durch den Verfassungsschutz aus 2022. Es hat auch schon selbst als „Ersatzgesetzgeber“ Übergangsregelungen ausgesprochen, die bis zum Ablauf der Frist gelten sollten. Ein Fall, in dem es Fortgeltung und Übergangsregelung miteinander verbunden hat, ist die oben angesprochene Entscheidung zum pauschalen Verbot von Kinderehen.

        Und wenn der Gesetzgeber nichts tut? Hier ist Verschiedenes denkbar. Das BVerfG kann schon in seiner Ausgangsentscheidung etwaige Folgen aussprechen. Beim BVerfSchG wären die Regeln zur Datenübermittlung mit Ablauf des Jahres 2023 außer Kraft getreten. Im Fall der Kinderehen würde ab Juli das Verbot nicht mehr gelten. In krassen Fällen kann es selbst unmittelbar Regelungen schaffen, die nach Ablauf der Frist gelten sollen. Ein anderes berühmtes Beispiel ist eine Entscheidung aus dem Jahr 1969, in der das BVerfG die Fachgerichte angewiesen hat, nach Ablauf der Frist gegen das damals geltende Familienrecht den Gleichstellungsauftrag aus Art. 6 Abs. 5 GG zu verwirklichen.

        Auch unkonventionellere Wege scheut das BVerfG nicht. 2016 etwa hatte der Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung der Erbschaftsteuer verstreichen lassen. Das BVerfG hat daraufhin in einem Schreiben an Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat gedroht, es werde sich bald „mit dem weiteren Vorgehen befassen“ – und der Gesetzgeber die Reform noch im selben Jahr geliefert.

        Echte Vollstreckung
        Beispiele für „echte“ Vollstreckungsanordnungen gibt es aber nur wenige. Ein klassischer Fall sind die beiden Parteiverbote der nationalsozialistischen SRP 1952 und der kommunistischen KPD 1956, wo das BVerfG jeweils die Innenminister der Länder zur Vollstreckung des Verbots anwies.

        Könnten aber auch Staatsorgane unmittelbar zu einem bestimmten Handeln verpflichtet werden? Streiten sich etwa Verfassungsorgane im Rahmen eines sogenannten Organstreits, haben die Entscheidungen des BVerfG immer nur nachträglich feststellenden Charakter (§ 67 S. 1 BVerfGG). Sie ändern nicht die Rechtslage, sie beschreiben sie nur klärend. Wären Vollstreckungsanordnungen durch das BVerfG aber grundsätzlich möglich?

        Um eine ähnliche Frage ging es im PSPP-Verfahren. Das BVerfG hatte im Mai 2020 infolge einer Verfassungsbeschwerde festgestellt, dass Bundestag und Bundesregierung wegen des sog. Grundrechts auf Demokratie aus Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG verpflichtet sind, auf eine genauere Prüfung des Staatsanleihekaufprogramms PSPP durch die Europäische Zentralbank hinzuwirken und sich die Bundesbank bis dahin nicht an dem Programm beteiligen darf. Die Beschwerdeführer waren einige Zeit später der Meinung, dass Bundesregierung, Bundestag und Bundesbank diesen Verpflichtungen nicht nachgekommen waren. Sie beantragten deshalb beim BVerfG eine Vollstreckungsanordnung mit dem Inhalt, Bundestag, Bundesregierung und Bundesbank unmittelbar entsprechend zu verpflichten.

        Das BVerfG hat diesen Antrag zwar abgelehnt. Das ändert aber nichts daran, dass eine Vollstreckungsanordnung gegenüber Staatsorganen auf der Grundlage von § 35 BVerfGG grundsätzlich möglich wäre, so der Verfassungsrechtler Prof. Heiko Sauer von der Universität Bonn: „PSPP war ein besonders gelagerter Fall. Schon das Urteil über die Verfassungsbeschwerde enthielt den Ausspruch, dass die Bundesbank aus dem Programm aussteigen muss, wenn nicht die EZB eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit des Programms nachliefert. Das war schon eine Vollstreckungsanordnung, nur kam sie nicht zum Tragen, weil die Bedingung innerhalb der dafür gesetzten Frist erfüllt wurde.“ Ähnlich verhält es sich beim Organstreitverfahren: „Mit der retrospektiven Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Handelns oder Unterlassens ist oft zugleich – prospektiv – festgestellt, dass entsprechendes Handeln sich nicht wiederholen darf, womit der Feststellungstenor häufig auch eine präventive Wirkung für die Zukunft beinhaltet.“

        Einstweilige Anordnungen – der Fall Wetzlar
        Gelegentlich werden auch einstweilige Anordnungen im Eilrechtsschutz mit einer Vollstreckungsanordnung verbunden. Das ist zum Beispiel der oben angesprochene Fall Wetzlar aus dem Jahr 2018. Die Stadt widersetzte sich einer einstweiligen Anordnung des zuständigen Verwaltungsgerichts, der NPD für eine Veranstaltung ihre Stadthalle zu überlassen. Auch die Festsetzung eines und die Androhung eines zweiten Zwangsgelds half nichts. Das BVerfG gab daraufhin einem Antrag der NPD auf einstweilige Anordnung statt und wies die Stadt Wetzlar an, der NPD die Stadthalle an dem konkreten Tag zu überlassen.

        Doch die Stadt Wetzlar beachtete die Entscheidung des BVerfG nicht und stellte der NPD die Stadthalle an besagtem Tag nicht zur Verfügung. Im Nachgang schrieb der Senatspräsident Ferdinand Kirchhof einen Brief an den zuständigen Regierungspräsidenten Christoph Ullrich (CDU) und regte an, durch geeignete Maßnahmen der Kommunalaufsicht sicherzustellen, dass gerichtliche Entscheidungen künftig befolgt werden.

        Was tun bei fortgesetzter offener Unbotmäßigkeit?
        Wie wäre der Konflikt zu lösen, falls eine Stadt oder Gemeinde sich dauerhaft einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung widersetzt? Und etwa das zuständige Land im Rahmen der Kommunalaufsicht nichts tut? Oder ein Land womöglich selbst verfassungsgerichtliche Entscheidungen ignoriert?

        Hier könnte das BVerfG zunächst selbst auf der Grundlage von § 35 BVerfGG das Land zu einem entsprechenden Tätigwerden bzw. zur Beachtung der Entscheidung anhalten. Als letzte Möglichkeit wäre zudem denkbar, dass der Bund mittels Bundeszwang nach Art. 37 GG einschreitet, so Staatsrechtler Sauer: „Hier könnte das BVerfG etwa die Bundesregierung verpflichten, gegenüber dem Land die Entscheidung zu vollstrecken.“ Die Bundesregierung könne aber auch von sich aus tätig werden. „Die Beachtung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen ist eine dem Land obliegende Bundespflicht im Sinne des Art. 37 GG. Ganz egal ob mit oder ohne Vollstreckungsanordnung des BVerfG.“ Wie das konkret aussehen würde, ist allerdings nicht klar – der Bundeszwang kam bisher noch nie zur Anwendung und ist verfassungsrechtlich ungeklärt.

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        Verfassungsstaatlichkeit ist auf Akzeptanz und Vertrauen angewiesen
        Letztlich zeigt sich: Das BVerfG kann die Rechtslage gestalten und eine Verfassungswidrigkeit feststellen. Zuweilen kann es den Gesetzgeber ermahnen oder andere staatliche Akteure zu einem bestimmten Handeln anweisen. Unter Umständen ist auch denkbar, dass der Bund gegenüber den Ländern verfassungsgerichtlichen Entscheidungen zur Durchsetzung verhilft.

        Das BVerfG bleibt aber immer und ausnahmslos darauf angewiesen, dass andere seinen Entscheidungen Folge leisten. Dazu Verfassungsrechtler Sauer: „Das BVerfG hat keine eigene Zwangsmacht. Es ist wie alle demokratischen Institutionen auf ein Grundmaß an Befolgungsbereitschaft angewiesen.“ Konkret sieht er insoweit aber noch keine Gefahr: „Mittelfristig halte ich eine Erosion dieser Befolgungsbereitschaft für eher unwahrscheinlich.“ Auch der Gesetzgeber ging bei der Schaffung des BVerfGG im Jahr 1951 davon aus, dass die meisten verfassungsgerichtlichen Entscheidungen gar nicht vollstreckungsbedürftig sein würden.

        Was aber passiert, wenn das keine Selbstverständlichkeit mehr ist? Wenn der Gesetzgeber eine für verfassungswidrig erklärte Norm einfach noch einmal erlässt? Wenn ein Verfassungsorgan ein im Organstreitverfahren für verfassungswidrig erklärtes Verhalten einfach wiederholt? Wenn der Bund sich weigert, gegenüber einem Land eine BVerfG-Entscheidung durchzusetzen?

        Für Verfassungsstaatlichkeit wie auch für die Rechtsordnung als solche gilt: sie lassen sich nur in begrenztem Maße erzwingen. Sie leben von der Einsicht der Handelnden in die Legitimität gemeinsamer Verfahren und des Handelns gemeinsamer Institutionen. Verfassungsgerichte sind auf Akzeptanz und breites gesellschaftliches Vertrauen angewiesen. Wenn Akzeptanz und Vertrauen prekär werden, kann dagegen auch keine noch so ausgeklügelte Verrechtlichung helfen.
        Gruß
        Olaf

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  2. Sollte ich jemals Geld in dieser Höhe veruntreuen, unterschlagen oder auf anderen Wegen den eigentlich berechtigten Empfängern vorenthalten, werde ich für längere Zeit ein Einzelzimmer bewohnen, wo die Klinke auf der anderen Seite ist. Ich habe dort 35 Jahre gearbeitet. Ich habe darauf vertraut, daß wenn ich einen Eid leiste, wird die Gegenseite nach bestem Wissen und Gewissen handeln.
    Schade, hat nicht geklappt.

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  3. https://www.spiegel.de/panorama/beamtenbesoldung-wie-gisela-faerber-fuer-hoehere-beamtengehaelter-sorgt-a-c7f591e0-d3c0-4bec-87d0-3d13bca50ab1

    Zitat:
    Wenn der Beamtenbund Zahlen braucht zum Vergleich von Gehältern, dann fragt er bei Gisela Färber nach. Wenn Ministerien Grundlagen benötigen, um die Besoldung von Staatsdienern zu bewerten, dann kommen die von Gisela Färber. Wenn das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden hat, ob die Beamten genug verdienen, dann stützt es sich auf Daten von Gisela Färber.

    »Beamtenbesoldungsberechnerin« könnte man sie nennen, ein Wort mit zehn Silben, und das wäre eine angemessen umständliche Bezeichnung für ihr umständliches Fachgebiet. Färber, 71, Finanzwissenschaftlerin und Professorin im Unruhestand, dürfte zu den wenigen Personen im Land gehören, die das System der Beamtenbesoldung noch durchblicken – vielleicht ist sie auch die Einzige. »Wir haben 1996 mit dem Datensammeln angefangen«, sagt sie. Und seit 30 Jahren hat sie nicht damit aufgehört.

    »Da steckt alles drin«, sagt sie fröhlich und zeigt auf einen schwarzen Laptop älteren Baujahrs, der aufgeklappt auf ihrem Wohnzimmertisch steht. Zum Gespräch empfängt sie zu Hause in Düsseldorf-Stockum, einem ruhigen Wohnviertel mit gepflegten Vorgärten. Färber hat zwei Wassergläser und frische Blumen auf den Wohnzimmertisch gestellt, hinter ihr hängt eine gerahmte Flusslandschaft in Öl.

    Mithilfe von Färbers Daten brachten die Verfassungsrichter vor ein paar Monaten große Teile der Beamtenbesoldung in Berlin zur Implosion – und lösten damit eine Kettenreaktion aus.

    Die Finanzwissenschaftlerin hatte auf Bitten des Bundesverfassungsgerichts zunächst die Brutto-Jahresgehälter der Beamtinnen und Beamten in der Berliner Landesverwaltung ermittelt. Das Ergebnis war für das Gericht eindeutig: Insbesondere die unteren Besoldungsgruppen in Berlin seien über Jahre zu schlecht bezahlt worden. Teilweise viel zu schlecht.

    Der Beschluss löste ein kleines Erdbeben aus. »Besoldung über Jahre verfassungswidrig«, titelte der Berliner »Tagesspiegel«. »Das ist Wahnsinn«, hielt die »Welt« fest und prognostizierte: »Auf Beamte wartet eine sagenhafte Gehaltserhöhung.«

    Seit April 2025 beträgt Ihr Monatsbrutto 2788,20 €. Ursprünglich hatte die Bundesregierung zum 1. Mai 2026 eine Erhöhung auf 2866,27 € vorgesehen. Ein Gesetzentwurf des Innenministeriums, in den nun auch die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts eingearbeitet worden sein sollen, würden diesen Betrag noch erhöhen, bei Ihnen auf eine Besoldung von 3107,26 €. Weitere Zuschläge, Ausnahmen oder Besonderheiten wie die Erhöhungsbeträge der Besoldungsgruppen sind nicht berücksichtigt.

    Das Verfassungsgericht hatte in seinem Beschluss festgelegt, dass ein verheirateter Beamter mit zwei Kindern grundsätzlich nicht weniger verdienen dürfe als 80 Prozent eines nach komplizierten Vorgaben gewichteten mittleren Haushaltseinkommens in der jeweiligen Region. Diese Vorgabe bezeichnen die Richter als »Prekaritätsschwelle«, als Grenze, hinter der ein »reales Armutsrisiko« lauere.

    In Berlin lag diese Schwelle im Jahr 2020 bei einem Netto-Jahreseinkommen von rund 40.420 Euro. Zehntausende Beamte in der Berliner
    Landesverwaltung hatten weniger bekommen. Bis spätestens Ende März 2027 müsse die Hauptstadt das korrigieren und die Beamten »amtsangemessen« bezahlen, so die Verfassungsrichter.

    »Das kann man eigentlich niemandem erklären«
    Während Gisela Färber durch ihre Tabellen scrollt, schüttelt sie hin und wieder den Kopf: »Das ist schon ungewöhnlich«, sagt sie dann. Oder: »Das kann man eigentlich niemandem erklären.«

    Tabellen mit roten und schwarzen Ziffern erscheinen auf dem Bildschirm. Und die roten Zahlen in Färbers Computer sind es, die derzeit die Finanzpolitiker nervös machen. In diesen Tabellen kann man zum Beispiel sehen, wie viel Geld ein Brandrat der Kölner Feuerwehr im Monat bekommt und wie viel eine Hamburger Studienrätin. Färber kann sich anzeigen lassen, wie sich diese Gehälter im Vergleich zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten oder den Durchschnittsgehältern in den vergangenen 30 Jahren entwickelt haben. Wenn die Ziffern auf ihrem Laptop rot leuchten, haben die Beamten den Kürzeren gezogen.

    Nach dem Karlsruher Machtwort beugten sich auch in anderen Landeshauptstädten und im Bund die zuständigen Minister über den Gerichtsbeschluss und begannen zu rechnen. Viele kamen zum Ergebnis, dass auch sie die Messlatte reißen, die das Gericht vorgegeben hatte. Einige Länder wie Hessen, Thüringen, Schleswig-Holstein oder auch der Bund haben daher schon Gesetzentwürfe für Neuregelungen mit teilweise kräftigen Gehaltserhöhungen für Beamtinnen und Beamte ausgearbeitet. Andere tüfteln noch. Aber klar ist schon heute: Die Korrekturen werden einige Milliarden Euro Steuergeld verschlingen.

    Auch für die Bundesregierung wird es teuer. Rund 3,5 Milliarden Euro mehr als bisher wird sie wohl künftig pro Jahr ausgeben müssen, um neben den ohnehin anstehenden Besoldungserhöhungen auch die Vorgaben der Karlsruher Richter einzuhalten. Thüringen kalkuliert mit zusätzlichen Kosten von mehr als 200 Millionen Euro, Schleswig-Holstein mit rund 500 Millionen. In Hessen werden die jährlichen Zusatzausgaben über 750 Millionen Euro betragen, verkündete Landesinnenminister Roman Poseck (CDU). Die Bezüge der hessischen Beamten erhöhten sich dadurch innerhalb von knapp anderthalb Jahren um fast 14 Prozent, sagte Poseck: »Das ist eine Steigerung, die den Haushalt an die Belastungsgrenze bringt.«

    Hohe Pensionen
    Der Allgemeinheit ist das schwer zu vermitteln, gelten doch Beamte ohnehin schon als privilegiert. Aktuell wird denn auch debattiert, ob Beamte künftig wieder in die Rentenversicherung einzahlen müssen, wie es die Rentenkommission der Bundesregierung nahelegt und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) fordert. Bislang zahlt der Staat seinen Dienern auch nach ihrer aktiven Berufszeit bis zu 71,75 Prozent des zuletzt erreichten Gehaltsniveaus als Pension – also in den meisten Fällen weitaus mehr, als Durchschnittsrentner je erwarten können. Andere, wie Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) denken wegen der stark steigenden Kosten über Stellenstreichungen im öffentlichen Dienst nach. Und CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann forderte bereits einen radikalen Schnitt: Der Staat solle Beamtinnen und Beamte künftig nur noch für seine Kernaufgaben wie Polizei oder Zoll einstellen.

    Gisela Färber kann die Sorge über wachsende Ausgaben für Staatsdiener verstehen. »Man kann natürlich darüber streiten, ob Lehrer oder Professoren unbedingt Beamte sein müssen.« Aber sie warnt auch vor einer Neid-Debatte. »Dazu ist das Thema zu wichtig«, sagt sie.

    Denn: Längst nicht alle Beamten verdienen wie Krösus. Färber scrollt jetzt durch einen Wust von Gehaltstabellen mit Kürzeln für Besoldungsgruppen, die für Laien klingen wie Fernstraßen: A7, A15, B3, W2. Hinter dem Kürzel A5 steckt das Grundgehalt einer Justiz-Wachtmeisterin, und das steigt in Berlin auch nach mehr als 20 Dienstjahren auf kaum mehr als 3300 Euro brutto im Monat.

    Wer in welche Besoldungsgruppe kommt, entscheidet sich zunächst nach rein formalen Gesichtspunkten. Ein Hauptschulabschluss reicht nur für eine der unteren Besoldungsgruppen mit niedrigen Grundgehältern wie A4 oder A5 – ganz unabhängig davon, wie engagiert die Stelleninhaber ihre Aufgaben wahrnehmen.

    Amtszulagen, Funktionszulagen, Ausgleichszulagen, Erschwerniszulagen

    Enorme Unterschiede ergeben sich dagegen je nach Dienstort. Eine Lehrerin in der Besoldungsgruppe A13 verdient beispielsweise in Bayern erheblich mehr als ihre Kolleginnen im Saarland, in Hamburg oder in Sachsen-Anhalt. Auch bei der Zuordnung zu den Besoldungsgruppen gibt es Unterschiede: Manche Länder bezahlen Grundschullehrer nach A12, andere gönnen ihnen die höhere Einstufung in A13. Der Unterschied kann deutlich mehr als 500 Euro im Monat ausmachen.

    Hinzu kommen noch »Erfahrungsstufen«, also Dienstjahre. Sie garantieren den meisten Beamten regelmäßige Gehaltserhöhungen im Abstand von einigen Jahren, unabhängig von Beförderungen und Leistungsnachweisen. Einige Länder haben bis zu zehn verschiedene Erfahrungsstufen für ihre A-Besoldungsgruppen.
    Und dann kommen noch die berühmten Zuschläge und Zulagen obendrauf. Es gibt Amtszulagen, Funktionszulagen, Ministerialzulagen, Ausgleichszulagen, Familienzuschläge, Stellenzulagen, Leistungszulagen, Erschwerniszulagen, Zulagen für Dienste zu besonderen Zeiten, Vertretungszulagen, Auslandszuschläge – um nur die wichtigsten zu nennen.

    Mehr Zuschlag als Grundgehalt
    »Die Zuschläge dürfen in der Debatte über Beamtengehälter nicht vergessen werden«, sagt Färber. Sie könnten einen großen oder sogar den größten Teil der Vergütung ausmachen. In Nordrhein-Westfalen könnten verheiratete Beamte mit vier Kindern und einer Wohnung in Städten mit hohem Mietpreisniveau wie Köln zusätzlich zum Grundgehalt noch mehr als 3200 Euro monatlich als »Familienzuschlag« bekommen. »Damit ist der Zuschlag höher als das Grundgehalt in der niedrigsten Besoldungsgruppe«, sagt Färber.

    Gisela Färber schenkt Wasser nach und lehnt sich zurück. Schon als junge Wissenschaftlerin habe sie angefangen, sich mit dem öffentlichen Dienst zu beschäftigen, sagt sie. In den Achtzigerjahren war sie in Darmstadt Mitarbeiterin bei Bert Rürup, dem Erfinder einer staatlich geförderten Variante der privaten Altersvorsorge, der »Rürup-Rente«. In Speyer forschte sie dann zur Altersvorsorge von Beamten. Sie sammelte Daten dazu, wie sich die öffentlichen Verwaltungen in den Siebziger- und Achtzigerjahren aufblähten. Und sie beschrieb, welche Folgen es hatte, wenn die zusätzlich eingestellten Beamten 35 Jahre später in den Ruhestand gehen: »Ich habe die Pensionswelle damals schon vorausberechnet«, sagt Färber, »das war 1987.«

    Sie kam zum Schluss, dass die Länder und der Bund unbedingt umfassende Vorsorge treffen und Rücklagen bilden müssten, um die Altersbezüge und Beihilfen für Ruheständler in Zukunft bezahlen zu können. Leider, sagt Färber, sei diese Vorsorge fast überall sehr bescheiden ausgefallen oder oftmals nach einigen Jahren für aktuelle Ausgaben verfrühstückt worden.

    »Ich habe die Pensionswelle damals schon vorausberechnet«

    Dass die Beamtenbesoldung seitdem so undurchsichtig geworden ist, habe viel mit der Föderalismusreform zu tun, sagt Färber. Vor rund 20 Jahren hatten die Bundesländer durchgesetzt, die Entlohnung ihrer Beamten selbst regeln zu können. Seitdem sei überall an Sondervorschriften, Zuschlägen, Laufbahngestaltungen und Beihilferegelungen herumgeschraubt worden. Und wenn es im Landeshaushaltsplan eng wurde, fielen Besoldungserhöhungen auch einfach mal aus.

    Das ist ein Grund dafür, warum inzwischen so viele Beamtinnen und Beamte in Deutschland gegen die aus ihrer Sicht unzureichende Besoldung klagen – nicht nur in Berlin. Am Bundesverfassungsgericht sind nicht weniger als 67 weitere Verfahren zu Besoldungsregelungen anhängig, so eine Sprecherin des Gerichts auf SPIEGEL-Anfrage. Manche Klagen reichen bis weit in die Vergangenheit zurück. In einem Verfahren aus Brandenburg geht es um die Bezahlung von Richterinnen und Richtern in den Jahren 2004 bis 2016.

    Dazu kommen Verfahren, die noch bei den Verwaltungsgerichten der Länder liegen. Allein in Nordrhein-Westfalen haben nach Angaben des Beamtenbunds im vergangenen Jahr rund 100.000 Bedienstete Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt. Einige dieser Fälle könnten irgendwann auch in Karlsruhe landen.
    Ideen aus dem alten Preußen

    Aber warum werden Beamte eigentlich so besonders besoldet? Warum überlässt man sie nicht einfach dem Markt, wie alle anderen auch? Die Sonderrolle der Beamten und ihrer Versorgung habe historische Wurzeln, erklärt Färber. Schon im frühen Mittelalter hätten Fürsten und Könige vertrauenswürdige Ministerialbeamte mit lukrativen Versorgungszusagen an sich gebunden. 1794 habe dann Friedrich-Wilhelm II. die »Rechte und Pflichten der Diener des Staates« in seinem Preußischen Landrecht festgeschrieben. Dadurch wurde zum Gesetz, dass der Staat seine Diener als Gegenleistung für treue Dienste und den Verzicht auf Streik und Arbeitsverweigerung bis an ihr Lebensende angemessen zu versorgen habe. »Alimentationsprinzip« nennen das Verfassungsrechtler.

    In der Bundesrepublik haben es diese Ideen aus dem alten Preußen bis ins Grundgesetz geschafft, Artikel 33, Absatz 5: Das öffentliche Dienstrecht sei »unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln«, heißt es dort. Die Verfassungsrichter leiten aus diesem dürren Satz ihre Aufgabe ab, darüber zu wachen, dass Beamte und ihre Familien »frei von existenziellen finanziellen Sorgen« leben können.

    Worauf das Verfassungsgericht auch großen Wert legt: dass immer genug Abstand zwischen den unteren und den jeweils höheren Besoldungsgruppen im öffentlichen Dienst bleibt. Die Folge: Wenn die niedrigen Besoldungen auf Geheiß des Gerichts angehoben werden müssen, setzen sich die Erhöhungen kaskadenartig bis ganz nach oben fort – bis hin zu den Grundgehältern von Staatssekretären und Verfassungsrichtern, die nach einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums nun bei 17.030,76 Euro brutto pro Monat liegen sollen – plus Zulagen.

    17.030,76 Euro brutto pro Monat, plus Zulagen

    Dieses vom Verfassungsgericht geforderte »Abstandsgebot« führe manchmal dazu, dass die Bestverdiener im öffentlichen Dienst am Ende mit größeren Gehaltssprüngen bedacht werden als jene Beamten, deren niedrige Gehälter die Erhöhungen ausgelöst haben, sagt Färber. »Da herrscht leider viel Willkür«, sagt die Expertin.

    Das bringt Färber zum umstrittenen Thema Familienzuschläge. Das Verfassungsgericht habe vor einigen Jahren auf Extrazahlungen für Familien gedrängt, um zu verhindern, dass kinderreiche Beamtinnen und Beamte mit niedriger Besoldung unter die Armutsschwelle rutschen. Viele Länder und der Bund zahlen monatlich dreistellige Zusatzbeträge, wenn Beamte verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben. Häufig steigen die Zuschläge dann von Kind zu Kind, mitunter um mehr als 900 Euro – zusätzlich zum Kindergeld, das die Beamten ohnehin bekommen. »Den Familienzuschlag bekommt auch ein Staatssekretär mit hoher B-Besoldung«, sagt Färber. »Und der braucht das nicht wirklich.«

    Ginge es nach ihr, würden Familienzuschläge auf Alleinerziehende und Härtefälle beschränkt, das eingesparte Geld für höhere Grundgehälter verwendet. »Das wäre leistungsgerechter«, sagt Färber: »Warum bekommt jemand für die gleiche Arbeit viel mehr Geld, nur weil er verheiratet ist und Kinder hat?« Bei den tariflichen Angestellten im öffentlichen Dienst seien Familienzuschläge schon vor vielen Jahren abgeschafft worden.

    Aus Färbers Sicht wäre es Zeit für eine umfassende Reform des Besoldungssystems – bis hin zu der Frage, für welche Aufgaben es wirklich noch Beamte braucht und für welche nicht mehr. So wie jetzt könne es jedenfalls nicht weitergehen, findet die Expertin. »Es gibt ja kaum noch eine Besoldungsmitteilung, die nicht sofort beklagt wird und dann mitunter jahrelange, teure Gerichtsverfahren nach sich zieht.«

    Wie soll man das Problem lösen, wie den Knoten zerschlagen? Ginge es nach ihr, würden die Verantwortlichen von Bund und Ländern mit Verfassungsrechtlern und Beschäftigtenvertretungen zu einem Konklave zusammengerufen, an einen abgeschiedenen Ort gebracht und aufgefordert: »Ihr dürft erst wieder auseinandergehen, wenn ihr das Besoldungsrecht zeitgemäß, transparent und nachvollziehbar geregelt habt.«

    Und wenn dann die Frage aufkomme, was eine umfassende Neuregelung koste und welche Veränderungen für einzelne Beamte oder Tarifbeschäftigte zu erwarten seien, sei das auch kein Problem, sagt Färber: »Ich rechne das dann gern für alle Beteiligten aus.«

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  4. Hallo in die Runde, hier ein Beitrag aus dem TS.
    Ich kann ihn leider nicht öffnen, vielleicht kann anderer Leser den Job freundlicherweise übernehmen?
    Der Link geht auch nicht, stelle ihn trotzdem mal zur Info ein.

    https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/bis-zu-150000-euro-nachzahlung-fur-beamte-in-brandenburg-fur-wen-das-gehaltsplus-ruckwirkend-seit-2004-gilt–und-wer-es-zuerst-bekommt-15806211.html

    BB dreht ganz ordentlich am Rad, vor allem recht zügig.
    Und was macht unser „Schnarchsenat“, genau, den Rest denke ich mir……………. sonst bekomme ich noch Ärger.
    In diesem Sinne, Vorsicht an der Bahnsteigkante.

    Antworten
    • Hallo,
      warum sollst Du Ärger bekommen ?
      Vor wem hast Du ANGST ?
      Du sagst offen deine Meinung.
      Ich setze noch einen drauf, der jetzige
      Senat gehört in die Mülltonne, sie sind es demnächst.
      Nur der andere Senat, der kommen wird, ebenfalls.
      Es wird sich gar nichts ändern .

      Gruß
      Olaf

      Antworten
      • @ Olaf
        Hallo, nur um etwas klarzustellen, ich habe vor nichts oder niemandem Angst.
        Man sollte nur bedenken was man hier schreibt und welche Ausdrucksweise verwendet wird, ist doch jedem selbst überlassen, also alles ok.
        Hier lesen „alle“ mit und wer weiss denn genau wer hier schreibt?
        Also mal doch genauer nachdenken?
        Einen ähnlichen Dialog zu diesem Thema hatte ich kurz mit @ Hanzen.
        Kurzum, wenn ICH hier schreiben würde was ich über die Senatsregierung Berlin zu Thema aA und Reparaturgesetz usw. denke, lande ich ganz klar im Bereich des StGB!
        Und ich wage zu behaupten, ich bin mit Sicherheit nicht der einzige, der so denkt.
        Kann ich mir ersparen, halte mich an die handelsüblichen Regeln, bekomme keinen Ärger und Angst, vor wem?
        In diesem Sinne, beste Grüße

        Antworten
        • Ich habe Berlin bis zu meiner Pensionierung loyal gedient.
          Jetzt ist bei mir SCHLUSS mit dem Vertrauen in die Politiker von Berlin.
          Ich habe damals nichts verlangt oder erwartet.
          Und jetzt ist die Politik nicht Willens, dass umzusetzen, zu dem sie verpflichtet worden.
          Die Verhöhnung geht weiter und wird auf die Spitze getrieben.
          Gruß
          Olaf

          Antworten
        • Nachtrag:
          Eins möchte ich klarstellen.
          Es ist Nicht der einzelne Mitarbeiter aus dem Senat, der in Mülltonne gehört. Es sind immer noch Menschen, die dort arbeiten. Und dies muss ich respektieren.
          Was mich stört, ist diese Poltik von
          diesem Senat. Dieses Unterlassen und Gleichgültigkeit. Wenn dieser Senat nicht in der Lage und Willens ist gültiges Recht umzusetzen, ist das für mich Müll.
          Aus diesem Grund und anderen ,wird die CDU und SPD mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit als Regierung abgewählt .
          Was sie völlig verdient hätten.

          Gruß
          Olaf

          Antworten
            • Hallo Pötzschi,
              was dann möglicherweise besseres wird, man kann nur hoffen. Ich bin der Meinung, dass es nicht schlechter werder kann, als der heutige Zustand.
              Ich gehe fest davon aus, dass die CDU in der nächsten Regierung keine Rolle mehr spielt.
              Heute hat die SPD Berlin verlauten lassen, dass sie mit Wegner an der Spitze, keine Koalition eingehen wird.
              Nach der letzten Wahlumfrage gibt es nur die Möglichkeit einer
              dreier Koalition. Ob dieses es dann besser machen wird ?
              Leider sind wir hier in Berlin
              nicht mit guter Politik gesegnet.
              Bis zum 31.03.27 muss etwas passieren. Von welcher Regierung auch immer.
              Gruß
              Olaf

              Antworten
              • Hallo Olaf
                Ich bin Pensionär und die Zeit bleibt nicht stehen.
                Habe auf das Urteil des BVerfG sehnsüchtig erwartet, welche die verfassungswidrige Besoldung der Berliner Beamten knallhart bestätigt hat.
                Der Berliner Senat sollte schon deswegen Vorreiter für die „schnelle“ Entscheidung für ein Beamtenreparaturgesetz sein.
                Es macht einen nur Fustrierter, das man in Berlin aus parteipolitischen Spielchen die Senates-Wahlen abwartet.

                Weiterhin finde ich, dass allen Beamten, die ihnen vorenthaltene Besoldung, ohne Bedingungen zuzustehen hat.
                Es kann nicht sein das Beamte Treu ihres Eides dem Senat vertrauten und ihre Pflichten stets erfüllten.
                Nun werden diese Beamten für ihre Treue bestraft, weil eben kein Widerspruch gegen die Besoldung erstattet wurde.
                Ich habe habe Widersprüche gegen meine Besoldung eingelegt, kann aber nicht sagen, ob es auch jedes Jahr war.

                Gruß Pötzschi

                Antworten
                • Hallo Pötzschi,
                  Du hast mit allem was Du schreibst RECHT.
                  Ich habe vorhin gelesen, dass der erste Kopf gerollt ist.
                  Wegner ist weg vom Fenster.
                  Das war es für die CDU. Sie können aufstellen wen sie wollen. Nach der neusten Wahlumfrage, käme nur Rot/Grün/Rot in Frage.
                  Es kann sich bis zu Wahl verschieben, aber eins steht für mich zufasst 100 % fest,
                  dass die CDU keine Rolle mehr spielt.
                  Man kann nur hoffen, dass die neue Koalition, in welcher Zusammensetzung auch immer, es richten wird.
                  Die Hoffnung stirbt zu letzt.
                  Übrigens, ich bin auch Pensionär
                  Gruß
                  Olaf

                  Antworten
  5. Ich hab heute mal einen Überschlag basierend auf folgenden Annahmen gemacht:
    Zeitraum: 2008 bis 2020
    persönlicher Durchschnittswert in dem Zeitraum pro Arbeitsstunde (netto): 22 €
    Arbeitsstunden pro Jahr: 1.584
    bei mir unrechtmäßig einbehaltens Gehalt: 100.000 €

    Im Ergebnis habe ich in dem Zeitraum 2,89 Jahre komplett unbezahlt gearbeitet. Ich weiß wirklich nicht, wie dieses schöne Land das wieder gut machen will. Ach doch: gar nicht. 🤬

    Antworten
    • Hallo,
      kannst Du mal für die Mehrheit,
      deine RECHENKÜNSTE, plausibel
      darlegen?
      Wie kommst Du auf solche Zahlen,
      dies wäre sehr interessant.

      Gruß
      Olaf

      Antworten
      • Na, ich hatte zwar keinen Leistungskurs Mathe, aber so schwer ist es auch nicht, wenn ich jetzt keinen Knoten im Hirn hatte.

        100.000 € sollen pro Beamten widerrechtlich eingehalten worden sein
        in meinem Dienstzeitmodell habe ich rund 165 Dienstantritte pro Jahr mit 8 bzw. 12 Stunden. Das macht 1.584 Arbeitsstunden pro Jahr
        Über die Jahre 2008 bis 2020 hatte ich in etwa einen Stundenlohn von 22 € (netto).
        1.584 x 22 €= 34.848 € pro Jahr
        100.000 € : 34.848 € = 2,87 Jahre

        Das ist natürlich nur das reine Grundgehalt mit Familienzuschlag, allg. Stellenzulage und Pol.zulage. Kein DuZ (ja, ich weiß, heißt jetzt anders), keine Hauptstadtzulage, keine sonstigen Zulagen.

        Antworten
        • Hallo OCK,
          ich wollte Dir auf keinen Fall zu nahe treten, sondern nur verstehen,
          wie Du auf solche Zahlen kommst.
          Als Grundlage nimmst Du, dass Dir
          über die hier zur Rede stehende Zeit
          100000,00 Euro vorenthalten worden.
          Richtig ? Dann kannst Du dich auf eine schöne Nachzahlung freuen.
          Ich bin nur gespannt, welche Zahlen
          und Nachzahlungen, wirklich herauskommen.
          Dies wird noch eine ganze Weile dauern, mindestens bis zum 31.03.27.
          Bis dahin heißt es durchhalten.

          Gruß
          Olaf

          Antworten
          • Hahaha, na klar!

            Ich selber habe hinsichtlich der amtsangemessenen Besoldung erst seit 2017 Widerspruch eingelegt. Vorher leider (wie so viele) mit anderen Begründungen. Macht also ganze vier Jahre. Wenn es denn so kommt. Aber immerhin. Man darf gespannt sein. Ich rechne mit gar nichts mehr. Ich wünschte manchmal, ich könnte mein Gewissen und Pflichtbewusstsein ablegen und genauso dreist wie das Land Berlin agieren.

            Keine Sorge, ich hatte dir das nicht krumm genommen.

            Wie diese 100.000 € zustande kommen, weiß ich allerdings auch nicht mehr. Die vom Senat genannten 7,2 Mrd geteilt durch ca. 56t aktive Beamten + Pensionäre (=insg. ca. 130.000 Personen) macht ’nur‘ rund 55.000 € pro Person.
            Ansonsten kursieren ja mögliche Nachzahlungssummen von 4.000 bis 6.000 € pro Jahr und Anspruchsberechtigten.

            Antworten
            • Ich bin nur gespannt, was wirklich herauskommt, vorausgesetzt ich erlebe es noch.
              Ich wünsche jedem von ganzem Herzen , dass Gerechtigkeit kommt und es möglichst viele trifft.
              Es wird nur nicht jeden treffen.

              Gruß
              Olaf

              Antworten
  6. Ein freundliches Hallo in die Runde,
    das schreibt der dbb Berlin auf seiner Website, als Info gedacht.
    https://www.dbb.berlin/fileadmin/user_upload/www_dbb_berlin/pdf/2026/2026-07-03-Forderung_Besoldungsanpassung_Berlin_Sofort_Final.pdf

    Zitat:
    Offener Brief
    Per Mail: 2 Seiten
    An den Fraktionsvorsitzenden der CDU Fraktion
    im Abgeordnetenhaus, Dirk Stettner sowie alle Abgeordnete
    An den Fraktionsvorsitzenden der SPD Fraktion
    im Abgeordnetenhaus, Raed Saleh sowie alle Abgeordnete
    An die Fraktionsvorsitzenden der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
    im Abgeordnetenhaus, Bettina Jarasch und Werner Graf sowie alle Abgeordnete
    An die Fraktionsvorsitzenden der Fraktion Die Linke
    im Abgeordnetenhaus, Anne Helm und Tobias Schulze sowie alle Abgeordnete
    An den Landesvorsitzenden der CDU Berlin,
    Herrn Regierender Bürgermeister Kai Wegner
    An die Landesvorsitzenden der SPD Berlin
    Herrn Steffen Krach und Frau Bettina König
    An die Landesvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen
    Frau Nina Stahr und Herrn Philmon Ghirmal
    An die Landesvorsitzenden der Partei Die Linke
    Frau Kerstin Wolter und Maximilian Schirmer
    An die Mitglieder des Senats
    – je besonders –
    Berlin, 3. Juli 2026
    Reparaturgesetz und ein Gesetzentwurf, der deutliche Besoldungszuwächse
    vorsieht und mit dem das Ziel einer verfassungskonformen Alimentation in Berlin
    erreicht werden soll
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wie der Presse zu entnehmen ist, ist beabsichtigt, den Beamtinnen und Beamten im
    Land Brandenburg endlich eine verfassungsgemäße Bezahlung zukommen zu lassen.
    Aufgrund der Vereinbarung, die in dieser Woche durch den Finanzminister vorgelegt
    wurde, wird ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren eingeleitet und soll im
    Brandenburger Landtag kurzfristig eingebracht und beschlossen werden.
    In zahlreichen Gesprächen, die wir mit Politikern/innen in Berlin geführt haben, wurde
    uns vermittelt, dass das sogenannte Reparaturgesetz vor den Wahlen zum
    Abgeordnetenhaus am 20. September 2026 nicht beraten bzw. verabschiedet werden
    soll.

    Der dbb beamtenbund und tarifunion berlin (dbb berlin) fordert – JETZT:
    a) Die Verabschiedung des sog. Reparaturgesetzes noch vor den
    Abgeordnetenhauswahlen im September und darüber hinaus
    b) einen Gesetzentwurf, der deutliche Besoldungszuwächse vorsieht und mit dem
    das Ziel einer verfassungskonformen Alimentation erreicht werden soll.
    Durch die erhebliche Erhöhung der Besoldung im Land Brandenburg ist damit zu
    rechnen, dass Beamtinnen und Beamte das Land Berlin nicht nur in Richtung
    Bundesverwaltung, sondern auch massiv nach Brandenburg verlassen werden. Dies
    wäre ein wahrer Bärendienst an der Berliner Bevölkerung. Diese klagen schon jetzt über
    lange Wartezeiten bei Behörden, fürchten um ihre Sicherheit in der Stadt und verlieren
    zunehmend das Vertrauen in die Politik.
    An dieser Stelle sei noch angemerkt, dass auch die Beamtinnen und Beamten des
    Landes Berlin das Vertrauen in die Politik in Berlin verloren haben. Dies ist dem
    Umstand geschuldet, dass weder Senat noch das Abgeordnetenhaus von Berlin
    spätestens nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. September
    2025 zur verfassungsgemäßen Besoldung ein Reparaturgesetz für die Beamtinnen und
    Beamten der BesG A und B, sondern ausschließlich für Richterinnen und Richter
    vorgelegt und auch verabschiedet haben. Hinzu kommt noch, dass die Beamtinnen und
    Beamten des Landes Berlin, in der Vergangenheit zu weiteren Sparopfern herangezogen
    wurden (Gehaltskürzungen, Streichung „Urlaubsgeld“, Kürzung des
    „Weihnachtsgeldes“).
    Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. September 2025 hat weder
    Senat noch Abgeordnetenhaus dazu veranlasst, unverzüglich ein Reparaturgesetz zu
    verabschieden, damit die Besoldung für Beamtinnen und Beamten endlich für die Jahre
    2008 – 2020 „repariert“ wird.
    Aber damit ist die verfassungsgemäße Besoldung auf Zukunft gerichtet noch lange nicht
    hergestellt. Der dbb berlin erwartet von Senat und Abgeordnetenhaus daher einen
    Gesetzentwurf, der deutliche Besoldungszuwächse vorsieht und mit dem das Ziel einer
    verfassungskonformen Alimentation in Berlin erreicht werden soll.
    Aufgrund der Demografie werden in den nächsten Jahren 40.000 Beamtinnen und
    Beamte in den Ruhestand gehen (Erwartung liegt bei ca. 4.000 Beamtinnen und Beamte
    jährlich). Dieser Umstand kann aus der Sicht des dbb berlin schon nicht aufgefangen
    werden. Ein zusätzlicher Abgangsstrom in Richtung Brandenburg ist dann nicht mehr zu
    verkraften und die bereits bestehende Überlastung in vielen Bereichen des öffentlichen
    Dienstes in Berlin ist dann nicht mehr aufzufangen.
    Es ist erschreckend, dass Beamtinnen und Beamte ihre verfassungsgemäße Besoldung
    durch das höchste Gericht in Deutschland feststellen lassen müssen und dann auch
    noch dermaßen lange durch die Politik hingehalten werden, bis sie endlich ihre
    zustehende Besoldung erhalten.
    Mit freundlichen Grüßen
    Frank Becker
    Landesvorsitzender

    Zitat Ende:
    Es kann sich ja jeder seine Meinung selbst bilden, ich glaube, es waren 2 Seiten für die Tonne.
    Gut gemeint aber Sinnlos, da der Inhalt in den Köpfen der Entscheidungsträger nicht ankommt.

    In diesem Sinne, beste Grüße

    Antworten
    • Ja unser Frank Becker aus der Innenverwaltung.

      Ich durfte Ihn auch kennen lernen. Sein Brief in allen Ehren, aber Frank Becker hat auch 20 Jahre lang geschwiegen.
      Er hat sich jedes Jahr mit den jeweiligen Innensenatoren getroffen. Raus gekommen sind nur schöne Fotos und warme Worte der Politiker.
      Der DBB und die Komba haben hier völlig versagt. Von Herrn Becker erwarte ich keine Briefe an das Abgeordnetenhaus, sondern Protestaufrufe.

      Warum ist es nicht mal möglich, dass alle Beamte und Beamtinnen des Landes Berlin auf die Straße gerufen werden und vor dem Abgeordnetenhaus
      zu protestieren. Das muss sich auch mal Benjamin Jendro von der GDP fragen lassen. Die Zeit der warmen Worte ist nun auch mal vorbei.
      Gegen diese Kriminellen wie Saleh, Müller und Wowereit müsste auch mal die Justiz aufstehen, wo ist die General Staatsanwalt in Berlin, die gegen die Herren wegen Betrug nach § 263 STGB ermittelt.
      Hier muss endlich mal passieren in diesem Land Berlin

      Antworten
  7. https://www.tagesspiegel.de/berlin/absturz-vom-ersten-auf-den-vierten-platz-in-der-berliner-cdu-herrschen-entsetzen-und-panik-15788765.html

    Zitat:
    „Baff und erstaunt gewesen seien viele über das Abstrafen der eigenen Partei, heißt es. Schließlich schienen die ganz großen Skandale, Stichwort Tennis-Affäre des Regierenden Bürgermeisters, einigermaßen schadlos überstanden. Warum also ausgerechnet jetzt der Absturz?“

    Nun: ein Blick auf die möglichen Wähler und deren Prozentanteile im Bereich der Beamten und ö.D. erklären einiges, insbesondere dann, wenn man sieht, wie wenig Stimmen man pro Sitz im Abgeordnetenhaus braucht.

    Antworten
    • @Tim

      Der amtierende Senat aus CDU und SPD hat die Chance vertan, die dem Berliner Besoldungsgesetzgeber vom BVerfG auferlegten Änderungen zum Zwecke einer verfassungskonformen Regelung der Berliner Besoldung auf den Weg zu bringen.

      Ist es vielleicht die Angst vor dem nicht verbeamteten Wähler, die die Regierungskoalition in Lethargie verfallen ließ?

      Die Gründe bleiben nebulös. Wir werden sie wohl eher nicht erfahren.

      Bei aller Sympathie für die CDU, die ich hege und die uns Beamten von allen Parteien noch am ehesten gewogen ist, so dachte ich jedenfalls: der amtierende Senat erweist sich zumindest in der Besoldungsproblematik als Rohrkrepierer. Und es dürfte klar sein, dass die CDU nach der Abgeordnetenhauswahl entweder gar nichts zu melden und auf der Oppositionsbank sitzen oder mit dann zwei Koalitionspartnern aus dem linken Spektrum der Parteienlandschaft es ungleich schwerer als jetzt schon haben wird, die eigenen Ideen durchzusetzen.

      Ich bin herb enttäuscht. Und ich habe die Faxen buchstäblich dicke und mag nicht mehr warten müssen, bis die Damen und Herren es endlich für nötig erachten, mir das Salär zu zahlen, was mir nun schon seit Jahrzehnten verwehrt wird.

      Antworten
      • @Fragender
        Absolut, trifft den Nerv was Du schreibst.

        Es wäre vielleicht nochmal ein guter Zeitpunkt dafür, dass André seine zweiseitige Zusammenfassung hier reinstellt was alles über die Jahre versprochen und nichts davon eingehalten wurde. Das ist einfach unerträglich, dass selbst die CDU (die allerdings zweimal im Zeitraum ja auch Juniorpartner in der Koalition war🤷‍♂️) sich nicht in der Lage sieht oder gar gewillt ist hier endlich zu befrieden.
        Der Schaden ist unermesslich. Zählt mal weiter händisch die Widersprüche👏

        Antworten
  8. Also ich finde es ja schon abenteuerlich, der Tagesspiegel gibt an, dass es schon im Besitz des Entwurfes des Reparaturgesetzes ist, und Wir und die Gewerkschaften schauen in die Röhre.
    Ich schätze, dass Wolfgang Schyrocki und sein Umfeld den Entwurf an den Tagesspiegel durchgesteckt haben. Schon diese Tatsache ist unerträglich. Das ist einfach nur noch kriminell und ich hoffe inständig, dass endlich mehr Beamte und Beamtinnen „aufstehen“ und protestieren.
    Was im Land Berlin abgeht, kann man einfach nicht fassen.

    Antworten
    • Woher kommt diese Erkenntnis, das der Tagesspiegel den fertigen Gesetzentwurf hat? Wenn dies so wäre, wäre eine (erneute) IFG-Anfrage hinsichtlich dieser Fragestellung von Erfolg gekrönt

      Der wird sich anhand dessen, dass Brandenburg aufgrund des zu erwartenden weiteren Beschlusses des BVerfG vorgeprescht ist, garantiert nochmals ändern.

      Antworten
      • So steht es in einem der zuvor von @ Fragender verlinkten Zeitungsartikel des Tagesspiegel…

        Dem Tagesspiegel liegt der Entwurf sowie eine vorläufige Berechnung der sich aus
        den Nachzahlungen ergebenden Finanzbelastung vor. Erkennbar ist, dass nach dem
        Willen der Finanzverwaltung lediglich die Beamten entschädigt werden sollen, die
        in jedem einzelnen der von den Karlsruher Richter beanstandeten Jahren
        Widerspruch eingelegt hatten.
        Allein die Umsetzung dieser in Koalitionskreisen als „kleine Lösung“ bezeichnete
        Variante würde das Land laut Finanzverwaltung fast 900 Millionen Euro kosten. 3,72
        Milliarden Euro würden fällig, wenn all jene Beamten Nachzahlungen erhielten, die
        im beanstandeten Zeitraum zwischen 2008 und 2020 in mindestens einem Jahr
        Widerspruch eingelegt hatten. 7,2 Milliarden Euro würde es kosten, würden alle
        rund 60.000 Berliner Beamten entschädigt – unabhängig von der Frage, ob sie
        Widerspruch eingelegt hatten oder nicht.

        Antworten
        • Zitat „In jedem einzelnen Jahr widersprochen haben….“
          Absolute Frechheit nach so einem Urteil und der Tatsache dass sie uns knapp 100000 Euro Lohn unterschlagen haben jetzt noch bei denen die widersprochen haben den Rotstift ansetzen. Ich werde meine Gedanken hier nicht weiter schreiben da ich sonst Gefahr laufe morgen früh mittels Ramme Besuch zu kriegen!!

          Antworten
          • @ Hanzen
            ………sehe ich genauso, SenFin macht die MicroMacro-Analyse und schwups, kegeln ganz viele (eigentlich) Berechtigte aus der Lostrommel.
            Ist doch ganz einfach, steht alles im Beitrag von @ Fragender drin. Das wird zwar keine billige „Nummer“ aber wenn dann noch die Leckerlies dazukommen wie: AZV Tag weg, möglicherweise 42 Stunden Woche, usw.
            Wie ich schon schrieb, die Liste könnte zunehmend länger werden, da sind den Fantasieren keine Grenzen gesetzt, ihr werdet sehen.
            Und ja, da ich keine Lust auf morgendlichen „Besuch“ habe, werde ich auch nicht ausfallend werden.
            Zumal hier alles und jeder mitlesen kann und ich mich mit dem „Türweichundaufmacher“ gut auskenne, habe es selbst über Jahre gemacht.
            In diesem Sinne, beste Grüße

            Antworten
  9. Glückwunsch nach Brandenburg!!!!!!! Dort sitzt aktuell (bezogen auf diese Thematik) die wohl engagierteste Landesregierung in ganz Deutschland. Hier wurde bewiesen, dass ein Problem, welches offiziell noch nicht als Urteil vorliegt, bereits VORHER angegangen worden ist. Proaktives Handeln von der Politik *selten und absolut genial*.

    Unsere liebe CDU, für viele ein Hoffnungsträger, schaut leider nur zu…..Kurz vor der Wahl, man könnte Zeichen der WERTSCHÄTZUNG setzen und damit auch Wählerstimmen halten. Ich begreife es einfach nicht!!!!!!!

    Und die lieben Gewerkschaften……………DPolG…..nach dem Urteil nie wieder was gehört Außer eine Audio per WhatsApp vom lieben Bodo Pfalzgraf….“…das wird so heftig werden….“………………………………………..*schaaaaaaaaaaaaaaaaaaarch*

    Die liebe GDP hat gestern erst wieder auf ihrem WhatsApp-Kanal gepostet, dass man sich mit frau Spranger getroffen hat und ne Menge Gespräche geführt hat. Wie auch zuvor schon immer mit Evers und, und, und………Auch da…………………..*null Druck und keine Ergebnisse*………

    Keiner der Gewerkschaften kann mir erzählen, dass die Nummer in BB nicht schon längst bekannt war (da sie ja in ihren Landesverbänden beteiligt waren). Man hätte vorher schon mal in Berlin ordentlich Druck erzeugen können.

    Der Tagesspiegel (dafür gaaaaaaaaaaaaaaaaaaaanz vielen lieben Dank) teasiert heute schon mal einen wichtigen Gedanken an (Artikel leider hinter Bezahlschranke, im Kern dennoch erkennbar:

    https://www.tagesspiegel.de/berlin/mehr-geld-und-mehr-arbeit-fur-beamte-brandenburger-modell-setzt-berlin-doppelt-unter-druck-15783738.html

    Die KONKURRENZ Berlin-Brandenburg ist wieder da und zwar wie nie zuvor!!!!!!!

    Streiken fällt flach, krankschreiben eine etwas kontroverse Variant…….., aber ein Versetzungswunsch nach BB………………., das wäre mal ein Zeichen in Richtung Politik und könnte man in Richtung Presse nicht verheimlichen…….Bei absehbar guten Konditionen, kann man ja dann „doch“ in Berlin bleiben und sein Gesuch zurückziehen 😉

    Antworten
    • Mehr Geld und mehr Arbeit für Beamte
      Brandenburger Modell setzt Berlin doppelt unter Druck
      Brandenburg zahlt seinen Beamten künftig deutlich mehr
      Gehalt. Zieht die Hauptstadt nicht nach, droht Ärger.

      Weil Brandenburg die Gehälter für seine rund 30.000 Landesbeamten
      drastisch aufstockt, gerät die schwarz-rote Koalition in Berlin unter
      Zugzwang. Reagiert sie nicht zeitnah und ähnlich großzügig auf das Urteil des
      Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung, könnten Berliner Beamte in das
      Nachbarbundesland abwandern, warnen Experten. Die Personalmisere der
      Hauptstadtverwaltung – bis 2030 verlassen Zehntausende den Landesdienst –
      würde sich dann noch deutlich verschärfen.
      Tatsächlich hatte die Brandenburger Landesregierung am Mittwoch eine
      Gehaltsanpassung vorgestellt, die selbst Gewerkschaften und Personalvertretungen
      positiv überraschte. Rückwirkend zum 1. Januar 2026 sollen die Beamten des
      Landes mit Gehaltsaufschlägen zwischen acht und 19 Prozent bedacht werden.
      Polizisten dürfen demnach monatlich mit bis zu 700 Euro mehr rechnen, Lehrer
      können sogar 1000 Euro im Monat mehr einplanen. Im Gegenzug sollen Beamte
      künftig 41 und damit eine Stunde mehr als bislang pro Woche arbeiten.

      Anlass für den deutlichen Gehaltssprung ist ein Urteil des
      Bundesverfassungsgerichts, das ausgerechnet die Berliner Beamten erzwungen
      hatten. Im November 2025 hatten die Richter entschieden, dass die
      Beamtenbesoldung in der Hauptstadt über Jahre verfassungswidrig niedrig gewesen
      war. Das Urteil hat Präzedenzwirkung für den Bund und die anderen Bundesländer.
      Es fordert eine amtsangemessene Alimentation mit größerem Abstand zur
      Grundsicherung und die Garantie einer Mindestbesoldung.
      In Berlin sorgt der Brandenburger Vorstoß am Mittwoch für Unruhe – und deutliche
      Forderungen in Richtung Politik. „Die Erwartung der Berliner Beamtinnen und
      Beamten wird sein, dass Berlin den Brandenburgern folgt. Alles andere wäre
      unlogisch, schließlich liegt Berlin erstens in der Mitte Brandenburgs und zweitens
      hat das Bundesverfassungsgericht über Berliner Klagen entschieden“, sagte Daniela
      Ortmann, Vorsitzende des Hauptpersonalrats.
      Sie fügte hinzu: „Brandenburg ist das erste Bundesland, das den Beschluss des
      Bundesverfassungsgerichts ohne Wenn und Aber umsetzt. Das kann man nur
      begrüßen. Entweder sind wir ein Rechtsstaat oder wir sind keiner.“

      Hellhörig dürfte Berlins auch für das Landespersonal zuständiger Finanzsenator
      Stefan Evers (CDU) bei den folgenden Sätzen Ortmanns werden: „Das Risiko von
      Abwanderungen ist riesig, sollte Berlin jetzt nicht nachziehen. Schon allein deshalb
      muss die Berliner Politik jetzt schnell Lösungen finden.“

      Tatsächlich fehlt der von Geldnot geplagten schwarz-roten Koalition in der
      Hauptstadt zumindest bislang ein klarer Plan, wie sie auf das Karlsruher Urteil
      reagieren will. Zwar verschickte die Finanzverwaltung am 21. Mai einen Entwurf für
      ein sogenanntes Reparaturgesetz an die Fraktionsspitzen von CDU und SPD.
      Öffentlich kommunizieren wollte die Inhalte des Entwurfs bislang aber keiner der
      Koalitionspartner aus Senat und Parlament.

      Senat plant „kleine Lösung“

      Dem Tagesspiegel liegt der Entwurf sowie eine vorläufige Berechnung der sich aus
      den Nachzahlungen ergebenden Finanzbelastung vor. Erkennbar ist, dass nach dem
      Willen der Finanzverwaltung lediglich die Beamten entschädigt werden sollen, die
      in jedem einzelnen der von den Karlsruher Richter beanstandeten Jahren
      Widerspruch eingelegt hatten.
      Allein die Umsetzung dieser in Koalitionskreisen als „kleine Lösung“ bezeichnete
      Variante würde das Land laut Finanzverwaltung fast 900 Millionen Euro kosten. 3,72
      Milliarden Euro würden fällig, wenn all jene Beamten Nachzahlungen erhielten, die
      im beanstandeten Zeitraum zwischen 2008 und 2020 in mindestens einem Jahr
      Widerspruch eingelegt hatten. 7,2 Milliarden Euro würde es kosten, würden alle
      rund 60.000 Berliner Beamten entschädigt – unabhängig von der Frage, ob sie
      Widerspruch eingelegt hatten oder nicht.

      Vorsorge reicht für keine der drei Varianten

      Mit Blick auf die aktuelle Haushaltslage – nahezu alle Reserven sind aufgebraucht
      und dennoch musste zuletzt gespart werden – gelten die beiden großzügigeren
      Varianten als nicht finanzierbar. Selbst die kostengünstigste Variante würde die
      vorhandene Vorsorge im Haushalt um mehrere hundert Millionen Euro übersteigen.
      In dem Papier heißt es: „Die Entscheidung, welche Alternative (oder ggf.
      Teilalternative) umgesetzt wird, ist vor allem (haushalts-) politisch zu verständigen.“
      Offiziell äußerte sich die Finanzverwaltung am Mittwoch vage. „Für den Berliner
      Senat hat derzeit die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur
      amtsangemessenen Alimentation für die Jahre 2008 bis 2020 oberste Priorität“,
      sagte ein Sprecher mit Blick auf die vom Gericht angeordneten Nachzahlungen. Die
      Entscheidung darüber, wie die Besoldung in Zukunft verfassungskonform gestaltet
      werden kann, soll unter Berücksichtigung der „eigenen rechtlichen, finanziellen
      und personalpolitischen Rahmenbedingungen“ getroffen werden.

      Für die Berliner Beamten sind das eher trübe Aussichten – schließlich sind genau
      diese „Rahmenbedingungen“ aktuell so schlecht wie lange nicht mehr. Die
      Karlsruher Richter haben festgelegt, dass die Erstattung bis Ende März 2027
      erfolgen muss. Eine Entscheidung vor der Wahl am 20. September gilt als
      unwahrscheinlich.

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      • https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/sprengkraft-furs-land-brandenburgs-regierung-erklart-das-satte-gehaltsplus-fur-ihre-beamten-15781957.html

        Sprengkraft fürs Land
        Brandenburgs Regierung
        erklärt das satte Gehaltsplus für ihre Beamten
        Die Summen sind immens – für die Beamten und für den Haushalt.
        Die meisten Brandenburger können von solchen Erhöhungen ihres
        Einkommens nur träumen. Wie Regierung und Gewerkschaften das erklären.

        Die Anhebung der Bezüge aller Beamten in Brandenburg kostet
        Milliardensummen und bedroht das gesellschaftliche Klima im Land. Das
        erklärte Finanzminister Daniel Keller (SPD) am Mittwoch auf einer Pressekonferenz
        in der Staatskanzlei in Potsdam. Gemeinsam mit Innenminister Jan Redmann
        (CDU) präsentierte er die Einigung mit den Gewerkschaften und den weiteren
        Fahrplan, um als Konsequenz aus einem Karlsruhe-Urteil die über Jahrzehnte zu
        geringe Bezahlung der Beamten im Land zu korrigieren. „Uns ist die Sprengkraft
        bewusst“, sagte Keller.
        Keller und Redmann baten um Verständnis für diese Anpassung, die nach dem
        Karlsruhe-Urteil zwingend sei. „Wenn wir als Regierung anfangen würden,
        Verfassungsgerichtsurteile nicht umzusetzen, würde das die Basis der Demokratie
        berühren“, sagte Keller – und warnte auch mit Blick auf das schon anlaufende
        Beamten-Bashing der AfD vor Stimmungsmache. „Beamte sind keine Aliens am Rande,
        sondern Menschen in der Mitte der Gesellschaft. Sie sorgen dafür, dass der
        Staat funktioniert“, sagte Keller.

        Rückwirkend zum 1.1.2026 werden die Bezüge der Beamtinnen und Beamten um bis
        zu ein Fünftel erhöht, um acht bis 19 Prozent. Die neue Besoldungstabelle liegt jetzt
        vor. Dies hat die Landesregierung offiziell mit den Gewerkschaften des öffentlichen
        Dienstes besiegelt. Allein der Beamtenbund verweigerte in letzter Minute seine
        Unterschrift.
        Mit diesem Vorgehen ist Brandenburg laut Landesregierung neben Schleswig-
        Holstein bundesweit ein Vorreiter.
        Für den Landeshaushalt werden mit dem jetzt auf den Weg gebrachten
        Besoldungsgesetz und weiteren Vorhaben, für die am Donnerstag die Abstimmung
        im Landeskabinett beginnt, ungeplante Milliardensummen fällig. In diesem Jahr
        sind es laut Keller 400 bis 415 Millionen Euro Mehrausgaben, 2027 dann 515
        Millionen, 2028 und in den Folgejahren jeweils rund 600 Millionen, also allein bis
        2028 allein für die reguläre Anhebung 1,5 Milliarden Euro.
        Die Ausgaben für Personal und Pensionen steigen damit auf über 30 Prozent des
        Landeshaushaltes, sagte Keller. Brandenburgs Haushalt hat ein Volumen von rund
        16 Milliarden Euro pro Jahr.

        Hinzu kommen einmalig 600 Millionen Euro bis zu einer Milliarde Euro für die
        rückwirkende Klärung von Altfällen. Da geht es um 200.000 Widersprüche, die
        rund 20.000 Beamte gegen ihre Besoldung eingelegt hatten. Keller kündigte an, dass
        im Zuge der Vereinbarung der vom Land angesparte und mit 940 Millionen Euro
        gefüllte Versorgungsfonds, der den Haushalt bei Pensionen entlasten sollte, zur
        Deckung der Besoldungskosten verwendet wird. Redmann stellte klar, dass für die
        letzten Jahrzehnte nur jene Beamten Geld rückwirkend erhalten werden, die auch
        Widerspruch einlegten. Es für alle zu tun, sei „schlichtweg nicht finanzierbar“, sagte
        Redmann.

        Keller räumte ein, dass das Ausmaß der Anhebung deshalb so groß ist, weil die
        bisherigen Landesregierungen die Beamten in den vergangenen 20 Jahren
        systematisch zu gering bezahlt haben. In Brandenburg regieren seit 1990
        ununterbrochen SPD-geführte Regierungen, seit 2013 durch Ministerpräsident
        Dietmar Woidke (SPD). Keller kündigte für die Altfälle und die Anpassung für die
        Jahre vor 2026 „Korrekturgesetze“ an.
        Allein das Plus bei der Besoldungsordnung A – darunter sind etwa Lehrerinnen und
        Lehrer sowie Polizistinnen und Polizisten – macht 310 Millionen Euro zusätzlich pro
        Jahr aus. Bei der Besoldungsordnung B, zu der politisch-administrative und
        juristische Spitzenposten gehören, sind es laut Keller vier Millionen Euro zusätzlich.
        Auch die Minister und der Ministerpräsident werden nach seinen Worten mehr
        Geld erhalten, allerdings nicht in dem Umfang wie die Ministerialbeamten und
        Staatssekretäre.
        Im Gegenzug soll die Wochenarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte von 40 auf 41
        Stunden steigen, vom März 2027 bis Juli 2032. Mit den Plänen ist Brandenburg laut
        der Landesregierung nach Schleswig-Holstein ein bundesweiter Vorreiter. Mit dem
        Karlsruhe-Urteil sei ein „Paradigmenwechsel“ bei der Besoldung verbunden, die nun
        von den Tarifabschlüssen der Angestellten abgekoppelt und an die Entwicklung der
        Nominallöhne gekoppelt wird, sagte Redmann.

        Um die Belastungen für den Haushalt und die Akzeptanz im Land zu begrenzen, will
        das Land laut Redmann nicht allein die 41-Stunden-Woche einführen, sondern auch
        die Zahl der Beamten verringern. Zudem sollen weniger Mitarbeiter verbeamtet und
        bei den Beförderungen zurückhaltender vorgegangen werden. Beamte sollen – etwa
        im Schulsystem – auch an Schulen mit Lehrermangel versetzt werden. Denkbar
        seien auch „Kaskaden-Versetzungen“ von Pädagogen wie in anderen Bundesländern,
        um bei Stellenbesetzungen in entferntere Regionen Fahrtwege in Grenzen zu
        halten.
        Für die DGB-Gewerkschaften hob DGB-Landesbezirkschefin Katja Karger hervor,
        dass mit der Vereinbarung ein ein Jahrzehnt andauernder Konflikt geklärt werde.
        „Wir haben seit 20 Jahren darauf hingewiesen, dass die Besoldung in Brandenburg
        rechtswidrig ist“, sagte Karger und zollte Keller und Redmann „Respekt“, die
        Verantwortung mutig wahrzunehmen. „Der Schritt ist überfällig“, sagte sie. Die
        Gewerkschaft der Polizei (GdP) sprach von einem historischen Schritt und einem
        Erfolg der Gewerkschaften.

        Der Beamtenbund, der sich öffentlich am stärksten für eine solche Lösung
        ausgesprochen hatte, scherte überraschend aus. Landeschef Ralf Roggenbuck
        erklärte dies damit, dass der Vorstand die bisherige Vereinbarung ablehne. Er
        forderte Nachbesserungen, etwa die generelle Wahlmöglichkeit, gegen Abschläge
        bei der 40-Stunden-Woche zu bleiben. „Das ist für die Regierung nicht
        verhandelbar“, stellte Redmann klar. „Beamte haben nicht nur Rechte. Mit dem
        Status sind auch Pflichten verbunden.“

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  10. Und wir kriegen den Senat am Ende doch in die Verantwortung. Enttäuschend ist die CDU. Da kommt verbale, aber nutzlose Unterstützung, wenn sie wieder absehbar in der Opposition sitzt

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  11. Danke mal wieder Mirko, Danke für das nimmermüde Darlegen der Fakten….
    Wegner, Giffey, Saleh etc. verschließen sich immer noch der Problematik ! Solch ein Thema ist Chefsache. Punkt ! Die gestrige aktuelle Umfrage zur Abg. Haus Wahl im September spricht Bände… es scheint den Verantwortlichen egal zu sein ?! Okay dann wird es eben in Berlin Linke, Grüne, SPD in Zukunft richten… Den Namen Wegner werden wir dann hoffentlich nie wieder hören. Er und sein gesamtes Gefolge hat VERSAGT
    UND ich hoffe inständig das jedem Betroffenen in den Dienststellen durch Mund zu Mund Propaganda die Augen geöffnet werden und diese Kollegen in ihrem Familien, Kollegen und Freundschaftskreis dafür Sorge tragen werden, dass Kreuz an der richtigen Stelle zu machen….
    Thema Fürsorgepflicht : von Spranger und Slowik hört und sieht man NICHTS !!!
    Und dein letzter Satz zum Thema Gewerkschaften sagt doch alles…. schaut man sich die Homepages von GdP und DPolG Berlin an sieht man WAS ? Richtig NICHTS, gähnende Leere zum wichtigsten Thema !!! Normalerweise müsste dies eine massive Austrittswelle nach sich ziehen, wann erwachen die zahlenden „Mägde und Knechte“ dieser doch so angeblich großen Gewerkschaften ??? Mit dem Pressesprecher der Berliner GdP hatte ich vor kurzem einen Austausch per E-Mail zum Thema Besoldung… Fazit : er wollte sich mit mir persönlich zu einem 4 Augen Gespräch treffen ! Als es dann um den Termin ging, hab ich nie wieder was von ihm gehört… Vermutlich weil ihm die Argumente ausgegangen sind. Mir egal, ich benötige diesen hochdotierten ( oder ist er nur freigestellt ? ) „feinen Herrn“ nicht, aber es zeigt mal wieder die Überheblichkeit solcher Typen. Hauptsache aber das Land Berlin schickt ab heute Hunderte von Polizisten nach Erfurt, die dort dann zusammen mit höher besoldeten Kollegen zusammen für Recht und Ordnung sorgen dürfen…. Armes Deutschland, armes Berlin….

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