Transparenz bei der Beamtenbesoldung? Fehlanzeige. Ein aktueller Bescheid der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen zeigt, wie das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an bürokratische Mauern stößt – und wie Behörden versuchen, sich der Einsichtnahme in sensible Finanzentscheidungen zu entziehen.
Wenn der Staat Milliardenbeträge bewegt, sollten Bürgerinnen, Bürger und auch die betroffenen Beamtinnen und Beamten ein Recht darauf haben, zu wissen, wie diese Entscheidungen zustande kommen. Geht es um die Anpassung der Beamtenbesoldung, ist das Interesse besonders groß: Werden die Berechnungen dem verfassungsrechtlichen Abstandsgebot gerecht? Fließen die Steuergelder nachvollziehbar in die Gehälter?
Um diese Fragen zu klären, wurde über das Portal FragDenStaat ein umfangreicher Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das Ziel: Einsicht in die Hintergründe des „Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2026 und 2027“ (Drucksache 19/3188).
Die Antwort der Senatsverwaltung für Finanzen, datiert auf den 29. Juni 2026, liest sich jedoch wie ein Lehrbuch für bürokratische Ausweichmanöver. Das Fazit vorab: Wer den Staat nach den Grundlagen seiner teuersten Entscheidungen fragt, bekommt im Zweifel keine Antwort.
Der Bescheid zeigt ein strukturelles Problem des Informationsfreiheitsgesetzes in der Praxis. Wenn es um sensible Themen wie Geld, Beamtenbesoldung und verfassungsrechtliche Grenzen (wie das Abstandsgebot) geht, werden alle Register gezogen, um die Akten geschlossen zu halten.
Die Trennung zwischen parlamentarischen Drucksachen und administrativen Vorlagen wird hier als Schutzschild missbraucht. Wenn der Bürger die Berechnungen des Staates sehen will, der Staat ihm aber sagt „Fragen Sie die Politik“, während die Politik auf die Daten der Verwaltung verweist, bleibt das Transparenzversprechen des IFG ein leeres.
Gegen den Bescheid sind wir in Widerspruch gegangen.

Was doch gerade im Vorfeld hiesiger Abgeordnetenwahl für Beamte von hohem Interesse sei sollte, ist eine Frage an die Kandidaten fürs Abgeordnetenhaus, die sich nun wählen lassen wollen, wie sie zur Beamtenbesoldung stehen. Sind sie für eine Berücksichtigung aller betroffenen Beamten, wollen sie nur diejenigen abfinden, die geklagt haben oder Widersprüche eingereicht haben usw. Auch interessant: Welchen Plan verfolgen sie, ähnlich wie Brandenburg und andere Bundesländer, Erhöhungen auch rückwirkend zu zahlen.
Davon sollte im Wesentlichen (auch) die Wahlentscheidung abhängen. Es sind viele Beamte betroffen und diese sind eine Macht im Stimmengefüge für die Wahl.
@ Mirko Prinz
Egal wie, tolle Arbeit.
Habe die Anfrage und die Beschwerde/Widerspruch gelesen, für mein Verständnis, sehr gut.
Ich muss allerdings zugeben, das ich in diesem rechtlichen Resort mit Details eher unterbelichtet bin.
@ A.B.
Hallo,
Zitat: „Es sind viele Beamte betroffen und diese sind eine Macht im Stimmengefüge für die Wahl.“
Echt, ist das so!
Ich lach mich richtig kaputt und die Politiker die ins Abgeordnetenhaus wollen ebenso.
Für die sind wir Kanonenfutter, Lemminge, laufende Personalnummern, die einen Eid geschworen haben, mehr nicht.
Und übrigens, ich schreibe es gerne immer wieder für die Leser, die es immer noch nicht verstanden haben:
Im Beschluss vom 17.09.2025 steht in der Randnotiz 161 folgendes:
Zitat:
„Der Gesetzgeber des Landes Berlin hat eine verfassungskonforme Regelung innerhalb der aus dem Tenor ersichtlichen Frist zu treffen. Angesichts der Besonderheiten des Beamtenverhältnisses ist eine rückwirkende Behebung nur hinsichtlich der Kläger der Ausgangsverfahren und hinsichtlich derjenigen Beamten erforderlich, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein förmliches Widerspruchs- oder Klageverfahren schwebt; entscheidend ist, dass sich die Beamten zeitnah gegen die Höhe ihrer Besoldung mit den statthaften Rechtsbehelfen gewehrt haben. Dadurch kann dem Haushaltsgesetzgeber nicht unklar geblieben sein, in wie vielen Fällen es möglicherweise zu Nachzahlungen kommen wird (vgl. BVerfGE 139, 64 ; 140, 240 ; 155, 1 ).“
Zitat Ende.
Ich schreibe es wirklich ungerne und möchte hier keinen Leser belehren, es ist aber genauso und nicht anders.
Es gibt keinen Cent mehr für irgendetwas, schminkt euch das bitte ab, endgültig. Egal welcher SenFin, jeder von denen schaufelt sich dann sein Grab selbst.
Und Brandenburg hat noch ein ganz anderes Problem, die Urteile für die aA ab 2014 (?) könnten vielleicht 2027 kommen.
Da geht u.U. die Post so richtig ab, Nachzahlungen ohne Ende drohen zumindest.
Also abwarten, das könnte noch ganz böse enden, nicht für für Berlin oder Brandenburg.
In diesem Sinne, beste Grüße
@ Pensionär 2020:
Beamte sind sicherlich eine Klientel, die häufig zu Wahlen geht. Da macht die Menge dann schon etwas aus. Und in Umfragen steht die CDU aktuell in Berlin an Platz 4.
@ A.B.
Hallo, wer auf welchen Plätzen liegt ist mir zur Zeit vollkommen schnuppe.
Am Wahltag zählt‘s, vorher nicht.
Zitat: „Beamte sind sicherlich eine Klientel, die häufig zu Wahlen geht. Da macht die Menge dann schon etwas aus.“
Zur Wahl 2026 sind ca. 2,5 Mio Personen in Berlin wahlberechtigt.
Berlin hat z.Z ca. 56.000 aktive Beamte und 57.500 Versorgungsempfänger, macht zusammen 113.500 Personen.
In Relation zu 2.500.000 Wahlberechtigten komme ich bei 113.500 Beamte und Versorgungsempfänger auf eine „Menge“ von 4,54%!
Diese „Menge“ halte ich durchaus für überschaubar aber natürlich und gebe ich dir Recht, zählt jede Stimme und da könnten 4,54% schon etwas bewirken.
Aber nur wenn alle 113.500 Personen auch zur Wahl gehen und eine gültigen Wahlzettel abgeben.
In diesem Sinne, beste Grüße
Es geht ja nur jeder zweite Wahlberechtigte hin. Ich denke zudem, dass wahlberechtigte Angehörige der betroffenen KollegInnen ebenfalls von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen. Ich denke, dass mindestens 10% Stammanteil im öffentlichen Dienst angesiedelt ist. Mein Problem dabei ist, dass ich in Berlin nicht stimmberechtigt bin und mittlerweile auch meine Zuversicht in die Politikerkaste gänzlich verschwunden ist. Wir sind nicht mehr als die Exekutive. Erfüllungsgehilfen und für den Dienstherrn Nummern ohne Gesicht. Austauschbar. Ersetzbar. Entbehrlich. Für manche sogar überflüssig.
Tabelle Brandenburg Referentenentwurf zum 01.01.2026. Da hat Berlin eine Vorlage!?
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Gelöscht.
Da erübrigt sich doch jeglicher Kommentar! Ich habe einfach von dieser Behörde, von dieser Justiz, nichts anderes erwartet!!
Da ist etwas als verfassungswidrig eingestuft worden und …… richtig, nichts passiert 🙁
und was noch erschwerend hinzu kommt… andere Bundesländer haben schon angefangen mit der Heilung: siehe jetzt Brandenburg.
Und in Berlin warten sie die Wahlen ab damit der schwarze Peter weitergegeben werden kann. Reudig.