Ist der Weg zum Beamtenstreik frei? – Rechtstheorie vs. Realität – Berliner-Besoldung.de

Ist der Weg zum Beamtenstreik frei? – Rechtstheorie vs. Realität

Im Landesverwaltungsamt in Berlin türmen sich die Aktenordner. Geschätzte 120.000 bis 150.000 Widersprüche aktiver und ehemaliger Beamter müssen bearbeitet, digitalisiert und geprüft werden. Sogar Erbberechtigte von längst verstorbenen Dienstkräften werden ausfindig gemacht, um ihnen nachträglich die ihnen zustehenden Gelder auszuzahlen.

Das Land Berlin hat eigens Taskforces gebildet, zieht Freiwillige aus den Finanzämtern ab und stößt an die Grenzen seiner Verwaltungskapazität. Der Auslöser dieses bürokratischen Monsterakts ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das im vergangenen November feststellte: Die Besoldung der Berliner Beamten war zwischen 2008 und 2020 über mehr als ein Jahrzehnt hinweg verfassungswidrig. Damit nicht genug: Dieser verfassungswidrige Zustand dauert immer noch an!

Der Staat hat seine Beamten systematisch zu schlecht bezahlt und um ihren Sold betrogen. Doch anstatt diese Erkenntnis zum Anlass zu nehmen, das System grundlegend zu hinterfragen, zwingt die deutsche Rechtslage die Betroffenen in einen individualistischen Kampf um ihr Recht, der die Verwaltung lahmlegt. Und genau hier stellt sich eine so simple wie explosive Frage: Können Berliner Beamten angesichts dieses staatlichen Versagens jetzt endlich streiken?

Um diese Frage zu beantworten, muss man den juristischen Deal verstehen, auf dem das deutsche Berufsbeamtentum ruht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat im Dezember 2023 in der Grundsatzentscheidung „Humpert und andere gegen Deutschland“ das in Deutschland geltende Streikverbot für Beamte bestätigt. Doch die Straßburger Richter haben diese massive Einschränkung der Vereinigungsfreiheit nicht bedingungslos durchgewunken.

Sie argumentierten mit einem „Gesamtpaket“: Beamte verzichten auf das Streikrecht und die klassische Tarifautonomie, erhalten im Gegenzug aber das verfassungsmäßige Recht auf einen angemessenen Lebensunterhalt (das Alimentationsprinzip) und die Möglichkeit, dieses Recht notfalls gerichtlich durchzusetzen. Der EGMR stellte explizit fest, dass das Streikverbot nur deshalb mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist, weil den Beamten mit dem Klageweg ein „wirksames alternatives Mittel“ zur Verfügung steht, um ihre Interessen zu verteidigen.

Doch genau diese juristische Fiktion ist in der Berliner Realität von 2026 endgültig kollabiert. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem jüngsten Beschluss zur Berliner Besoldung selbst fast schon warnend darauf hingewiesen, dass die Individualklage an ihre Grenzen stößt, wenn ein Dienstherr flächendeckend und über Jahre hinweg verfassungswidrig handelt.

Was die Karlsruher Richter theoretisch als „effektiven Rechtsschutz“ bezeichneten, entpuppt sich in der Praxis als bürokratischer Alptraum. Der Staat pocht auf das Streikverbot, weigert sich aber, die verfassungswidrige Unteralimentation kollektiv und unbürokratisch anzuerkennen. Stattdessen wird jeder einzelne Beamte – und im Todesfall dessen Witwe oder Erben – gezwungen, seinen verfassungsmäßigen Anspruch in einem isolierten Widerspruchsverfahren einzuklagen.

Das Resultat ist nicht etwa eine funktionierende Justiz, sondern die Blockade der Verwaltung: Personalsachbearbeiter und Finanzbeamte sind monatelang damit beschäftigt, Akten aus den 2008er Jahren zu wälzen, anstatt ihrer eigentlichen Aufgaben für die Bürger nachzukommen.

Wenn das „wirksame alternative Mittel“ zum Streikrecht – also der individuelle Klageweg – dazu führt, dass der Staat seine eigene Handlungsfähigkeit verliert, weil er hunderttausende Einzelfälle aufarbeiten muss, dann hat das System sich ad absurdum geführt. Die Politik nutzt derweil die Zeit. Ein Reparaturgesetz, das die Besoldung verfassungskonform regeln und die Nachzahlungen pauschal und fair regeln könnte, ist bis heute nicht verabschiedet. Stattdessen wird auf den März 2027 verwiesen, was in der Berliner Wahlkampflogik bedeutet, dass das Thema wohl erst eine neue Regierungskoalition nach der Wahl im September 2026 wird lösen müssen. Die Beamten werden also weiter hingehalten, während die Taskforces im Hintergrund den Papierberg abtragen. Hätten die Beamten ein Streikrecht, stünde der Gesetzgeber längst unter dem Druck, den er durch die Auslagerung des Konflikts auf die Gerichte und die Hinterbliebenen geschickt umgeht.

Rein formaljuristisch betrachtet, „de lege lata“, ist die Antwort auf die Eingangsfrage weiterhin ein klares Nein. Das Streikverbot bleibt bestehen, wer die Arbeit niederlegt, riskiert Disziplinarmaßnahmen. Aber „de lege ferenda“ – also mit Blick darauf, was das Recht eigentlich sein müsste – liefert der Berliner Besoldungsskandal das stärkste Argument der letzten Jahrzehnte für die Abschaffung des Beamtenstreikverbots. Der EGMR hat das Streikverbot mit der Funktionsfähigkeit des Staates und dem Schutz der Bürger begründet. Ausgerechnet die Aufarbeitung des Berliner Besoldungsskandals beweist das Gegenteil: Nicht der Streik, sondern das Fehlen des Streikrechts und die damit einhergehende Zwangskollektivierung individueller Klagen gefährden die Funktionsfähigkeit der Verwaltung massiv.

Der Staat hat seinen Teil des „Gesamtpakets“ gebrochen, indem er über achtzehn Jahre hinweg systematisch zu wenig Alimentation zahlte. Nun zwingt er seine Beamten in einen demütigenden Kleinkrieg um Nachzahlungen. Wer in einer solchen Situation noch immer behauptet, das Streikverbot diene dem Schutz der Allgemeinheit und sei durch den funktionierenden Rechtsschutz kompensiert, ignoriert die Realität.

Die Berliner Geschehnisse zeigen: Wenn der Staat sich nicht an die Regeln hält, ist das Streikverbot kein Schutzschild für den Rechtsstaat mehr, sondern ein Schutzschild für eine Politik, die Haushaltslöcher auf dem Rücken einer wehrlosen Personengruppe stopft.

40 Kommentare zu „Ist der Weg zum Beamtenstreik frei? – Rechtstheorie vs. Realität“

      • Verdammt noch mal was ist in dieser Hauptstadt los ??? Keine Pension auf dem Konto !!! Dadurch Konto im Dispo…. Beihilfeantrag mit heutigem Datum seit 70 Tagen also 10 Wochen in Arbeit !!! Und diese Schwachköpfe da oben wollen im September wieder gewählt werden ??? Bin ja echt ein geduldiger Typ aber langsam reicht es…. und ja @ Fragender : bereits vor Jahren hatte ich hier mitgeteilt, dass wir alle mindestens um einen 6stelligen Betrag „betrogen“ wurden !!! Dabei möchte ich noch gar nicht an die Umstellung von DM auf Euro denken, denn da wurde „der Bürger“ von höchst hoheitlicher Hand ( Bund ) massiv abgezockt aber auch das möchte ja niemand hören…. gebt mir einen großen Kübel ich könnte nur noch k…..

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  1. Ich möchte an dieser Stelle auf einen überaus interessanten Forenbeitrag von AltStrG (#10792) vom 29. Juni, 20:29 Uhr hinweisen.

    https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.10785.html

    Auf den Wortlaut des Beschlusses darf man gespannt sein. Aber allein das, was AltStrG skizziert macht deutlich, wie gravierend die
    Auswirkungen der Unteralimentation sein können. Es geht mitnichten um nur ein paar EUR, die Berlin zu wenig bezahlte und dies noch immer tut.

    Da stehen Summen zur Debatte, die geeignet sind, ganze Lebensentwürfe zunichte gemacht zu haben. Und das soll völlig folgenlos für diejenigen sein
    und bleiben, die das zu verantworten haben?

    Anstatt wie Schleswig-Holstein und nun Brandenburg zumindest den Willen zu zeigen, die Besoldung umgehend neu zu organisieren und durch signifikante Erhöhung der Alimentation für alle Beamten den Vorgaben des BVerfG zu entsprechen, eiert der Berliner Besoldungsgesetzgeber rum
    und schiebt die Verantwortung in die kommende Legislatur.
    Ich erinnere gerne an das Frühjahr 2025, als der Bundestag nach der bereits gelaufenen Wahl in alter Zusammensetzung noch schnell das milliardenschwere Sondervermögen beschloss. Das beweist: es geht vieles, wenn man denn nur will. Ergo wollen die Parlamentarier im Abgeordnetenhaus in puncto Besoldung vor der Wahl nichts mehr entscheiden. Das grenzt schon an Arbeitsverweigerung.

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    • Zitat „von 2008 bis 2017 war die Unteralimentierung 114.950 Euro.Für 2019 je nach Kinderzahl zwischen 3500 Euro und 6200 Euro alleine.“
      Ich glaube den meisten Beamten gerade in Berlin ist garnicht bewusst wieviel Geld der Berliner Senat rechtswidrig bei jedem Einzelnen unterschlagen hat?
      Würde man mal öffentlich solche Summen kommunizieren würden es bei dem einen oder anderen vielleicht doch mal in der Birne klingeln!!

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    • Wenn man die 7 Milliarden Euro als Grundlage nimmt die der Staatssekretär Schirocki genannt hat für Berlin. Bedeutet das im Umkehrschluss dass in Berlin knapp 70000 Beamte im Zeitraum 2008 bis 2020 knapp 100000 Euro Lohn unterschlagen wurden!!
      Unfassbar!!

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      • @Hanzen

        So ist es. Die Zahlen muss die Öffentlichkeit kennen. Wenn der Beschluss des VG Berlin in Schriftform vorliegt, sollte dieser
        publik gemacht und genau auf deren Berechnung hingewiesen werden.

        Es geht nicht um Peanuts. Es geht mitunter um Existenzen, die – wenn man die aktuelle Debatte zum Thema Beamtenpensionen verfolgt –
        möglicherweise ein zweites Mal herbe finanzielle Einbußen erleiden könnten. Aufgrund der eklatanten Unteralimentation war es vielen Beamten
        nicht möglich, Vermögen aufzubauen. Es gibt gerade bei den Beamten im mittleren als auch gehobenen Dienst nicht wenige, die kein finanzielles Polster haben.
        Und nun steht zu befürchten, dass deren Pensionen signifikant gekürzt werden, sodass sie von Altersarmut bedroht sind.

        Schon alleine deshalb braucht es zeitnah einen weiteren Beschluss des BVerfG, der sich auch mit dem Thema Pensionen befasst.

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      • da es über den gesamten Zeitraum allerdings nur ca. 60.000 Beamte gewesen sein sollen, läge der Schaden pro Kopf im Schnitt wohl noch 10 – 15 Prozent höher.

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    • https://www.bz-berlin.de/brandenburg/dickes-plus-fuer-beamte-buerger-sollen-sparen

      Potsdam/Berlin – 500 bis 2400 Euro mehr pro Monat, plus fünfstellige Extra-Zahlungen: Brandenburg muss seinen 30.000 Beamten 7 bis 18 Prozent mehr Gehalt zahlen. Insgesamt 2 Milliarden Euro! Dafür sollen die Bürger zahlen. In Berlin tickt die Beamten-Bombe noch.

      „Alle Nichtbeamten werden mit großen Augen vor diesen Zahlen sitzen“, ahnt Brandenburgs Finanzminister Daniel Keller (39, SPD). Am Mittwoch einigte sich der Kassenchef mit den Gewerkschaften auf den Milliardensegen für die Beamten. „Sie kommen jetzt zu ihrem Recht“, sagt Keller, „das ist kein Geschenk. Das Bundesverfassungsgericht zwingt uns dazu.“

      Jahrzehntelang wurden die Landesbeamten zu schlecht entlohnt, hatten die Karlsruher Richter geurteilt: „Verfassungswidrig!“ Jetzt müssen die Länder die entgangenen Summen nachzahlen. Alles auf einen Schlag. 600 bis 1000 Millionen Euro allein in Brandenburg, schätzt der Finanzminister. Zudem werden die Beamtengehälter und Pensionen kräftig erhöht, rückwirkend ab Januar. Macht noch einmal 1,1 Milliarden.

      Rund 7000 Polizisten im Vollzugsdienst dürfen sich auf 480 bis 960 Euro Monatsplus freuen. Die knapp 15.000 verbeamteten Lehrer bekommen 1100–1200 Euro mehr, die 1100 Richter und Staatsanwälte 940 bis 1560 Euro. Die Kasse klingelt auch bei den 2500 Finanzbeamten, bei Förstern und Professoren.

      Größte Gewinner sind die Top-Beamten in den Ministerien. Das Gehalt der Abteilungsleiter steigt von 10.700 auf 12.700 Euro, Staatssekretäre kassieren künftig 15.700 statt bisher 13.300 Euro – ein Plus von 2400 Euro – jeden Monat!

      Nur die zehn Minister und der Regierungschef wollen auf einen Teil der Erhöhung verzichten. Statt um 3850 Euro steigen ihre Bezüge „nur“ um 1800 auf rund 18.000 Euro. Ministerpräsident Dietmar Woidke (64, SPD) erhöht sein Einkommen von 17.700 auf 19.900 Euro monatlich. Zugestanden hätten ihm nach dem Karlsruher Urteil 22.000.

      Die Besoldungs-Bombe sprengt Brandenburgs Haushalt. Schon jetzt klafft eine 3-Milliarden-Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben. Ein Drittel des Haushalts gibt das Land künftig für die Beamten aus – vor fünf Jahren noch weniger als ein Viertel. Deshalb will der Finanzminister für die Beamten-Nachzahlungen die Pensionsreserve plündern.

      Bürger sollen für das Beamten-Plus zahlen
      Jetzt müssen alle Ministerien ihre Ausgaben kürzen. Heißt: Die 2,5 Millionen nichtverbeamteten Brandenburger sollen für das Lohnplus der Staatsdiener zahlen. Mit Kürzungen etwa bei Kultur und Kitas, Vereinen und Sport, Straßenbau, Zugverkehr und Sozialleistungen. Nur Polizei, Justiz und Schulen werden vom Sparhammer verschont.

      Im Gegenzug müssen die Beamten künftig länger arbeiten: 41 statt 40 Stunden pro Woche, wie schon die Lehrer. Wegen der Mehrleistung braucht das Land künftig weniger Beamte, rechnet der Minister vor. Keller: „Wir werden in den nächsten drei Jahren Stellen abbauen und genau schauen, wo noch verbeamtet werden muss.“

      Innenminister Jan Redmann (46, CDU) streicht drei Viertel der sonst üblichen Beförderungen. Und stellte klar: „Wir werden künftig genau darauf achten, dass zuerst Beamte herangezogen werden, wenn es um die Sicherstellung von Unterricht an entfernten Orten mit Lehrermangel geht.“ Durch Zwangsversetzungen. Redmann: „Beamte haben nicht nur besondere Rechte, sondern auch Pflichten!“

      Künftig sollen die Beamtenbezüge nur noch so stark wie die Durchschnittslöhne wachsen. Sinken diese, werden auch die Staatsdiener ein Minus haben, fürchtet der Beamtenbund. Er unterschrieb die Vereinbarung mit dem Land nicht. Die Regierung will sie trotzdem umsetzen. Denn Lehrer- und Polizeigewerkschaft im DGB stimmten zu.

      Doch das dicke Plus für Beamte auf Kosten der Bürger „hat große politische Sprengkraft“, räumt Keller ein. Wasser auf die Mühlen der AfD! In der jüngsten Umfrage liegen die Rechtsextremen in Brandenburg schon bei 37 Prozent. Die Potsdamer Regierungsparteien SPD und CDU kommen zusammen nur auf 34 Prozent.

      Brandenburg will die Besoldungserhöhung jetzt ganz schnell durchziehen – drei Jahre vor der nächsten Landtagswahl. Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Berlin wählen schon im Herbst – und zünden die Beamten-Bombe lieber erst danach.

      Finanzsenator Stefan Evers (CDU) rechnete Ende Mai mit knapp 882 Millionen Euro Nachzahlungen – aber nur an jene Beamte, die gegen ihre Besoldung geklagt hatten. Würde der Senat allen 135.000 Beamten und Pensionären den entgangenen Sold nachzahlen, würden sogar 7,2 Milliarden Euro fällig.

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  2. https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/minister-keller-einigt-sich-mit-gewerkschaften-brandenburgs-beamte-bekommen-mehr-geld–und-mussen-langer-arbeiten-15772510.html

    Zitat:
    Minister Keller einigt sich mit Gewerkschaften: Brandenburgs Beamte bekommen mehr Geld – und müssen länger arbeiten
    Brandenburg setzt das Karlsruhe-Urteil um. Die Besoldung für alle 33.000 Beamten in Brandenburg soll rückwirkend erhöht werden – für Polizisten um mindestens 700 Euro, für Lehrer um rund 900 Euro.

    Mehr Geld für alle Beamten im Land Brandenburg, das wird nun amtlich: Die Besoldung wird deutlich aufgestockt, und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2026. Das ist nach Tagesspiegel-Informationen die Einigung, die Finanzminister Daniel Keller (SPD) nach vertraulichen Verhandlungen mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes gelang, um in Brandenburg das Karlsruhe-Urteil zur Beamtenbesoldung umzusetzen. Zugleich wird Brandenburg seine Beamten länger arbeiten lassen, 41 statt bisher 40 Stunden.

    Die finale Verhandlungsrunde hatte am Sonntag auf Einladung des Ministers in der Potsdamer Rekordhitze im Finanzministerium auf dem verwaisten Regierungsgelände stattgefunden, vis-à-vis der Staatskanzlei von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). Keller will die Vereinbarung am Mittwoch auf einer Pressekonferenz präsentieren.

    Karlsruhe hatte in einem Präzedenzurteil die Alimentierung der Beamten als verfassungswidrig gekippt, was Bund und Länder zum Handeln zwingt. Die Konsequenz ist eine Bescherung für die 33.000 Beamten unter den 51.000 Landesdienern in Brandenburg. Sie bekommen noch 2026 satte Gehaltsaufschläge zwischen zwölf und 22 Prozent. Das macht dem Vernehmen nach für Polizisten monatlich zwischen 600 und 700 Euro und für Lehrer zwischen 900 und 1000 Euro mehr aus.

    Die weiteren Details werden mit Spannung erwartet. Keller hatte bereits deutlich gemacht, dass überproportional höhere Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts bei Lehrern, Polizisten, Richtern, Staatsanwälten und Ministerialbeamten profitieren werden.

    41-Stunden-Woche für Brandenburgs Beamte kommt ab März 2027

    Die neue 41-Stunden-Woche für Beamte, die das Land im Gegenzug einführt, wird nach der Einigung ab März 2027 wirksam und bis Mitte 2032 befristet. Die Arbeitszeiterhöhung hatte der Minister bereits im Zuge der Verhandlungen mit der sonst gefährdeten öffentlichen Akzeptanz für die satten Besoldungssprünge bei den unkündbaren Landesdienern begründet. Wer will, soll weiter 40 Stunden arbeiten können – mit Abschlägen.

    Beide Seiten sind sich dem Vernehmen nach einig, mit der Vereinbarung neue Gerichtsprozesse zu vermeiden und in Brandenburg nach jahrelangen Auseinandersetzungen nun Rechtssicherheit beim Beamtensalär herzustellen. In der Umsetzung könnte das dafür nötige Besoldungsgesetz nach der Sommerpause das Kabinett passieren, in den Landtag eingebracht und möglicherweise im November 2026 beschlossen werden. Die neue amtsangemessene Besoldung (mit den Nachzahlungen für 2026) könnte womöglich schon ab 1. Dezember überwiesen werden, sonst ab 1. Januar 2027.

    Brandenburg gehört damit zu den ersten Bundesländern, das nach dem für alle Länder geltenden Karlsruhe-Urteil zur Berliner Beamtenbesoldung Klarheit schafft. Mit Blick auf ein erwartetes weiteres Urteil aus Karlsruhe soll danach eine Anpassung für den Zeitraum 2022 bis Ende 2025 erfolgen.

    Die sogenannten Altfälle, die noch länger zurückreichen, sollen ebenfalls zurückgestellt werden. Dort geht es um 200.000 Widersprüche, die rund 20.000 Beamte Brandenburgs seit 2014 gegen ihre Alimentierung eingelegt hatten. Für diese Fälle soll ein weiteres Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Klageverfahren eines Brandenburger Richters abgewartet werden, mit dem 2027 zu rechnen ist.

    Das Karlsruhe-Urteil

    Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2025 die Beamtenbesoldung in Berlin gekippt. Dieses Urteil, nach dem die Beamten bisher zu schlecht bezahlt worden sind, hat Präzedenzwirkung für den Bund und die anderen Bundesländer.

    Die Richter forderten mit konkreten Vorgaben eine amtsangemessene Alimentation, die einen höheren Abstand zur Grundsicherung wahrt und eine Mindestbesoldung garantiert. Bremen hat mit der Anpassung bereits eine 41-Stunden-Woche für Beamte eingeführt. Das Land Brandenburg hat 52.000 Bedienstete, davon rund 30.000 Beamte.

    Einigkeit zwischen Keller und den Gewerkschaften besteht darin, dass Brandenburg die Altfälle auszahlt. Nun ist klar, dass davon ausschließlich jene Beamten profitieren, die gegen ihren Dienstherren vorgegangen waren. Wer keinen Widerspruch einlegte, wird leer ausgehen. Das läuft im Einzelfall auf Nachzahlungen von 20.000 bis 35.000 Euro hinaus.

    Für Brandenburgs angespannten Landeshaushalt geht es um horrende Summen. Finanzminister Keller hatte die Dimensionen jüngst im Tagesspiegel-Interview erstmals publik gemacht. Für das Land macht die Aufstockung der Beamtensbesoldung jährlich 300 bis 600 Millionen Euro zusätzliche Personalausgaben aus, die schon jetzt fast ein Drittel des Haushaltes umfassen. Die Kosten für die Altfälle hatte Keller auf eine einmalige Ausgabe von 300 bis 700 Millionen Euro beziffert.

    In der Anpassung der Beamtenbesoldung steckt enorme politische Sprengkraft. Die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestufte Brandenburger AfD, die nach allen Umfragen seit Ende 2024 und landesweiten Wahlen auf einen Sieg bei der Landtagswahl 2029 zusteuert und mittlerweile eine AfD-Regierung in Brandenburg anpeilt, hat bereits mit einem verschärften Beamten-Bashing begonnen. Finanzminister Keller drückt auch deshalb aufs Tempo, um das Problem so schnell wie möglich vor der Brandenburg-Wahl zu lösen.

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    • Natürlich nicht für Pensionäre, da die Gehaltserhöhungen an die Erhöhung der Wochenarbeitszeit gekoppelt ist!
      Damit wären Pensionäre Beamte 2. Klasse. Kann diese Benachteiligung bestand haben?

      Antworten
      • Die müssten bei der rückwirkenden Betrachtung berücksichtigt werden. Die Besoldung vor der Pensionierung wird ja im Rahmen der Nachberechnung amtsangemessen angehoben und im Anschluss müsste dementsprechend auch die Pension berechnet werden.

        So, jedenfalls mein Rechtsverständnis….

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    • @Mirko Prinz
      Ja, insgeheim habe ich sogar mit einer Ablehnung gerechnet. Warum? Die Antwort wäre wohl ein sehr blamabler Offenbarungseid geworden der an Peinlichkeit kaum zu übertreffen wäre.
      Wenn man sich überlegt wieviel Mühe sich einige hier machen, konstruktive Vorschläge unterbreiten, um die Sache weiter am Laufen zu halten und dann eine pauschale Ablehnung einer Anfrage zu erhalten: Das ist einfach nur unglaublich schäbig, unterste Schublade. Mein Lehrer hätte früher gesagt: 6, setzen.
      Ich habe es schon einmal geschrieben und schreibe es wieder: Einige werden sich noch sehr sehr wundern was da aus der Trickkiste kommen wird.
      In diesem Sinne, beste Grüße

      Antworten
    • Aus dem Tagesspiegel von heute:

      „sBrandenburg setzt das Karlsruhe-Urteil um. Die Besoldung für alle 33.000 Beamten in Brandenburg soll rückwirkend erhöht werden – für Polizisten um mindestens 700 Euro, für Lehrer um rund 900 Euro.

      Von Thorsten Metzner
      Stand: heute, 13:32 Uhr

      Mehr Geld für alle Beamten im Land Brandenburg, das wird nun amtlich: Die Besoldung wird deutlich aufgestockt, und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2026. Das ist nach Tagesspiegel-Informationen die Einigung, die Finanzminister Daniel Keller (SPD) nach vertraulichen Verhandlungen mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes gelang, um in Brandenburg das Karlsruhe-Urteil zur Beamtenbesoldung umzusetzen. Zugleich wird…“
      Es ist ein“plus-Bericht“, deswegen nicht mehr möglich.

      Antworten
      • Minister Keller einigt sich mit Gewerkschaften: Brandenburgs Beamte bekommen mehr Geld – und müssen länger arbeiten

        Brandenburg setzt das Karlsruhe-Urteil um. Die Besoldung für alle 33.000 Beamten in Brandenburg soll rückwirkend erhöht werden – für Polizisten um mindestens 700 Euro, für Lehrer um rund 900 Euro.

        Mehr Geld für alle Beamten im Land Brandenburg, das wird nun amtlich: Die Besoldung wird deutlich aufgestockt, und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2026. Das ist nach Tagesspiegel-Informationen die Einigung, die Finanzminister Daniel Keller (SPD) nach vertraulichen Verhandlungen mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes gelang, um in Brandenburg das Karlsruhe-Urteil zur Beamtenbesoldung umzusetzen. Zugleich wird Brandenburg seine Beamten länger arbeiten lassen, 41 statt bisher 40 Stunden.

        Die finale Verhandlungsrunde hatte am Sonntag auf Einladung des Ministers in der Potsdamer Rekordhitze im Finanzministerium auf dem verwaisten Regierungsgelände stattgefunden, vis-à-vis der Staatskanzlei von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). Keller will die Vereinbarung am Mittwoch auf einer Pressekonferenz präsentieren.

        Karlsruhe hatte in einem Präzedenzurteil die Alimentierung der Beamten als verfassungswidrig gekippt, was Bund und Länder zum Handeln zwingt. Die Konsequenz ist eine Bescherung für die 33.000 Beamten unter den 51.000 Landesdienern in Brandenburg. Sie bekommen noch 2026 satte Gehaltsaufschläge zwischen zwölf und 22 Prozent. Das macht dem Vernehmen nach für Polizisten monatlich zwischen 600 und 700 Euro und für Lehrer zwischen 900 und 1000 Euro mehr aus.

        Die weiteren Details werden mit Spannung erwartet. Keller hatte bereits deutlich gemacht, dass überproportional höhere Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts bei Lehrern, Polizisten, Richtern, Staatsanwälten und Ministerialbeamten profitieren werden.

        41-Stunden-Woche für Brandenburgs Beamte kommt ab März 2027

        Die neue 41-Stunden-Woche für Beamte, die das Land im Gegenzug einführt, wird nach der Einigung ab März 2027 wirksam und bis Mitte 2032 befristet. Die Arbeitszeiterhöhung hatte der Minister bereits im Zuge der Verhandlungen mit der sonst gefährdeten öffentlichen Akzeptanz für die satten Besoldungssprünge bei den unkündbaren Landesdienern begründet. Wer will, soll weiter 40 Stunden arbeiten können – mit Abschlägen.

        Beide Seiten sind sich dem Vernehmen nach einig, mit der Vereinbarung neue Gerichtsprozesse zu vermeiden und in Brandenburg nach jahrelangen Auseinandersetzungen nun Rechtssicherheit beim Beamtensalär herzustellen. In der Umsetzung könnte das dafür nötige Besoldungsgesetz nach der Sommerpause das Kabinett passieren, in den Landtag eingebracht und möglicherweise im November 2026 beschlossen werden. Die neue amtsangemessene Besoldung (mit den Nachzahlungen für 2026) könnte womöglich schon ab 1. Dezember überwiesen werden, sonst ab 1. Januar 2027.

        Brandenburg gehört damit zu den ersten Bundesländern, das nach dem für alle Länder geltenden Karlsruhe-Urteil zur Berliner Beamtenbesoldung Klarheit schafft. Mit Blick auf ein erwartetes weiteres Urteil aus Karlsruhe soll danach eine Anpassung für den Zeitraum 2022 bis Ende 2025 erfolgen.

        Die sogenannten Altfälle, die noch länger zurückreichen, sollen ebenfalls zurückgestellt werden. Dort geht es um 200.000 Widersprüche, die rund 20.000 Beamte Brandenburgs seit 2014 gegen ihre Alimentierung eingelegt hatten. Für diese Fälle soll ein weiteres Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Klageverfahren eines Brandenburger Richters abgewartet werden, mit dem 2027 zu rechnen ist.

        Einigkeit zwischen Keller und den Gewerkschaften besteht darin, dass Brandenburg die Altfälle auszahlt. Nun ist klar, dass davon ausschließlich jene Beamten profitieren, die gegen ihren Dienstherren vorgegangen waren. Wer keinen Widerspruch einlegte, wird leer ausgehen. Das läuft im Einzelfall auf Nachzahlungen von 20.000 bis 35.000 Euro hinaus.

        Für Brandenburgs angespannten Landeshaushalt geht es um horrende Summen. Finanzminister Keller hatte die Dimensionen jüngst im Tagesspiegel-Interview erstmals publik gemacht. Für das Land macht die Aufstockung der Beamtensbesoldung jährlich 300 bis 600 Millionen Euro zusätzliche Personalausgaben aus, die schon jetzt fast ein Drittel des Haushaltes umfassen. Die Kosten für die Altfälle hatte Keller auf eine einmalige Ausgabe von 300 bis 700 Millionen Euro beziffert.

        In der Anpassung der Beamtenbesoldung steckt enorme politische Sprengkraft. Die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestufte Brandenburger AfD, die nach allen Umfragen seit Ende 2024 und landesweiten Wahlen auf einen Sieg bei der Landtagswahl 2029 zusteuert und mittlerweile eine AfD-Regierung in Brandenburg anpeilt, hat bereits mit einem verschärften Beamten-Bashing begonnen. Finanzminister Keller drückt auch deshalb aufs Tempo, um das Problem so schnell wie möglich vor der Brandenburg-Wahl zu lösen.

        Am Tisch bei der Finalrunde saßen dem Vernehmen nach für die SPD/CDU-Regierung Finanzminister Keller, sein Staatssekretär Frank Stolper und für das von Jan Redmann (CDU) geführte Innenministerium Innenstaatssekretär Uwe Schüler.

        Auf Gewerkschaftsseite waren dem Vernehmen nach Anita Kirsten, Landeschefin der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Günther Fuchs, der Chef der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sowie Vertreter des Brandenburger Beamtenbundes, der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und der IG Bau dabei. Der Brandenburger Umgang mit dem Urteil wird auch ein Signal an andere Bundesländer sein.

        Antworten
        • @Fragender:
          Die beiden letzten Absätze sind für mich besonders interessant. Sofortiger „Runder Tisch“ mit den Interessenvertretungen, Sonderplenar-und Ausschusssitzungen , sogar unter Wegfall der parlamentarischen Sommerpause, hatte ich in diesem Forum schon vor Wochen angedacht. Wenn’ s die Berliner Entscheider doch bloß gelesen hätten…..oder haben sie‘s doch?

          Antworten
          • @Detlef

            Die Berliner Entscheider scheuen in dieser Legislaturperiode eine Entscheidung, da sie nur verlieren können. Zurecht, wenn man mich fragt.

            Über 7 Mrd EUR Nachzahlung für alle betroffenen Beamten sind dem Otto Normalverbraucher nicht vermittelbar. Gerade in dieser Zeit, wo die Wirtschaft schwächelt und die öffentlichen Haushalte kollabieren. Werden nur Kläger und Widerspruchsführer entschädigt, wird ein nicht unerheblicher Teil der Berliner Beamtenschaft am Wahlsonntag im September SPD und CDU abstrafen. Und dabei benötigen beide Parteien jede Stimme. Gerade die SPD, die maßgeblich für die Abkopplung der Berliner Besoldung verantwortlich zeichnet, droht auf Platz 5 zu fallen. Dieses Mal wird die SPD allerdings noch einmal der Königsmacher sein.

            Nach der Wahl wird es dann eine Entscheidung geben. Und die Politik hofft, dass der Wähler kein Elefantengedächtnis hat. Das Kalkül wird aber nicht aufgehen. Schließlich haben viele Beamte die Schnauze voll und üben sich nicht mehr in Geduld. Daher könnte die SPD in fünf Jahren einstellig sein und damit bedeutungslos.

            Antworten
            • Ich nehme an, dass ein nicht unerheblicher Anteil abstraft, wenn nicht geliefert wird.
              Das setzt dem ganzen echt die Krone auf.
              Da fehlt mir jegliches Verständnis und wird (bzw. würde?) definitiv meine Stimme kosten.
              Das ist unerhört!
              Urteil für Berlin und Bund sowie diverse Länder liefern weit vor Berlin, muss mich echt zurückhalten.

              Antworten
              • @Marko

                Dein Zorn ist verständlich.
                Dass die Parteien von den Beamten schon zur kommenden Wahl abgestraft werden, wenn Reparaturentscheidung auf die Zeit nach der Wahl vertagt wird, wird vermutlich nicht passieren. Wohl auch deshalb, weil man sich drei Optionen der Reparatur offenhält und nicht müde wird, zu kommunizieren, die Messe sei noch nicht gesungen.

                Dabei deuten alle Vorzeichen auf Option 3 hin. Es wird eine Nachzahlung nur für Kläger und Widerspruchsführer geben. Allerdings wird man tunlichst vermeiden, dass vor der kommenden Abgeordnetenhauswahl zuzugeben.

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                • Ich erwarte zumindest, dass man diejenigen ohne Widerspruch rückwirkend für x (ab Januar 2024?) bedenkt. Was schon schlimm und unsäglich genug wäre. Irgend ein Heilungsansatz muss erkennbar sein, dieses über Jahre nur zu Lasten geht einfach nicht.
                  Grausam was sich da über die Jahre an nicht-wahr-haben-wollen und Aussitzen angestaut hat 🙁

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  3. Ein Hallo in die Runde, hier ein Artikel aus der Hamburger Morgenpost.
    Leider ging der Link wieder nicht, daher habe den Text in den Kommentar kopiert, als Info für den geneigten Leser.
    Anfang:
    Widerstand gegen „Beamten-Bashing“
    „Arbeitet mehr!“: Beamte in Hamburg sollen höhere Besoldung selbst bezahlen
    Hamburg. Erst Streit um Besoldung, nun sollen Beamte länger arbeiten: Gewerkschaften suchen Konfrontation mit Senat. Was sie „schäbig“ finden.
    Andreas Dey
    Von Andreas Dey, Chefreporter Wirtschaft und Finanzen
    25.06.2026, 17:00 Uhr

    Der Beamtenbund dbb und sein Vorsitzender Thomas Treff (r.) streiten sich in Hamburg schon lange mit dem Senat um die Besoldung.

    Nein, eine Liebesbeziehung ist das derzeit nicht zwischen dem Senat und den rund 45.000 Beamten in Hamburg. Nachdem es bereits seit 15 Jahren Krach um die „amtsangemessene Besoldung“ gibt, hat Rot-Grün die Staatsdiener nun erneut gegen sich aufgebracht: Die Ankündigung, aufgrund der angespannten Haushaltslage die wöchentliche Arbeitszeit von 40 auf 41 Stunden anheben und einen freien Tag pro Jahr (AZV-Tag) streichen zu wollen, stieß bei den Gewerkschaften auf erbitterten Widerstand.
    „Mit der Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit und der Streichung des AZV-Tags werden die geplanten moderaten Steigerungen der Grundgehälter in den Jahren 2026 bis 2028 völlig aufgefressen“, kritisierte Thomas Treff, Vorsitzender des Beamtenbunds dbb Hamburg. „Das bedeutet, dass die Beamtinnen und Beamten die Steigerung ihrer Grundgehälter durch ihre Arbeitszeiterhöhung selbst finanzieren, obwohl es einen Anspruch auf amtsangemessene Alimentation gibt.“ Das lehne der dbb ab, so Treff. Zudem werde damit „Vertrauen und Wertschätzung zerstört“.

    Wie berichtet, streiten sich die Beamten seit der massiven Kürzung des Weihnachtsgeldes 2010/2011 mit dem Senat um ihre „amtsangemessene Alimentation“. Der Zwist ging bis vors Bundesverfassungsgericht. Nach mehreren Urteilen zugunsten der Staatsdiener musste der Senat 2022 schon einmal massiv nachbessern und über mehrere Jahre insgesamt rund 230 Millionen Euro zusätzlich als „Angleichungszulage“ auszahlen. Nachdem Karlsruhe 2025 auch im Sinne Berliner Beamter geurteilt hatte, mussten Bund und Länder erneut in die Tasche greifen. Hamburgs Senat beschloss daraufhin im Mai, diese eigentlich bis 2025 befristete Zulage zu verstetigen: Im Prinzip bekommen die meisten Beamten künftig wieder ein vierstelliges Weihnachtsgeld.

    Dass die Gewerkschaften mehr gefordert und die Erhöhung der Beamtenbezüge als unzureichend kritisiert hatten, hatte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) schon damals massiv verärgert. Er hatte an die „gesellschaftliche Realität“ erinnert, auf die diskutierten Kürzungen bei Rente und Gesundheit verwiesen und die Gewerkschaften in ungewöhnlich deutlichen Worten vor noch höheren Forderungen gewarnt: „Unter den Finanzministern der Länder kursiert bereits die Frage, wie viele Verbeamtungen wir uns unter dieser Rechtsprechung noch leisten können.“ Hamburg zahle nur das zusätzlich, wozu es durch die Rechtslage gezwungen sei.

    Dass der Senat nun frei werdende Stellen zeitweise nicht besetzen will, die Arbeitszeit der Beamten verlängert und den AZV-Tag streicht, um damit insgesamt rund 200 Millionen Euro pro Jahr einzusparen – ein Drittel der 600-Millionen-Lücke im Etat –, ist so gesehen nur konsequent. Die Gewerkschaften betrachten es aber als erneute Kampfansage: „Der Senat verweigert seit über 16 Jahren Hamburgs Polizisten, Feuerwehrleuten und allen anderen Landesbeamten eine verfassungsgemäße Alimentation“, sagte Nicholas Kriegk, Landesvize der Deutschen Polizeigewerkschaft DPolG. „Als besondere Aufmunterung sagt ihnen nun der Dienstherr: ‚Arbeitet mehr!‘ Wer so schäbig handelt, will offenbar die Konfrontation. Diese Auseinandersetzung werden wir nicht scheuen – ganz im Gegenteil.“

    Auch die konkurrierende Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Hamburg sprach sich klar gegen Mehrarbeit aus. „Die Kolleginnen und Kollegen arbeiten seit Jahren an der Grenze des Leistbaren. Eine weitere Arbeitszeiterhöhung würde die Situation nicht verbessern, sondern verschärfen“, sagt der Landesvorsitzende Lars Osburg. Er erinnerte insbesondere die Bürgermeister-Partei SPD daran, dass sie selbst vor vielen Jahren die Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden durch die CDU kritisiert hatte. Viele der damaligen Argumente seien heute noch relevant, etwa die Themen Belastung und Gesundheit sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

    Die Bildungs-Gewerkschaft GEW nannte die Senatspläne eine „Kampfansage an Hamburgs Lehrkräfte“. Schon heute würden viele Lehrkräfte erhebliche Mehrarbeit leisten: „Die Belastungen durch Lehrkräftemangel, Inklusion, Ganztag, Digitalisierung und steigende pädagogische Anforderungen sind an den Schulen täglich spürbar. Wer unter diesen Bedingungen die Arbeitszeit erhöht, verschärft die Probleme, statt sie zu lösen.“ Wenn der Senat die Soll-Arbeitszeit um 2,5 Prozent anheben wolle, werde man „politischen und rechtlichen Widerstand“ leisten.

    Auch der DGB als Dachorganisation der Gewerkschaften übte scharfe Kritik: „Die geplante Einführung der 41-Stunden-Woche ist ein massiver Angriff auf die Arbeitsbedingungen der Beamtinnen und Beamten“, sagte die DGB-Landesvorsitzende Tanja Chawla. „Der öffentliche Dienst in Hamburg wird damit im Ländervergleich weiter an Attraktivität verlieren. Die Personalprobleme werden sich weiter verschärfen.“ Die 41-Stunden-Woche sei letztlich eine Einkommensreduzierung: „Dieser Sparkurs auf dem Rücken der Beschäftigten ist für den DGB absolut inakzeptabel.

    Den dbb-Chef Thomas Treff besorgte noch ein weiterer Punkt: „Als Gewerkschaften haben wir in unserer Demokratie eine sehr wichtige stabilisierende Funktion. Als dbb Hamburg fahren wir dabei einen Kurs der politischen Mitte und lehnen Populismus und Extremismus jeglicher Art ab.“ Um diese Rolle ausfüllen zu können, müsse man aber ernst genommen werden: „Deshalb ist es erforderlich, dass der Senat mit uns über unsere Themen spricht“, so Treff. „Daran mangelt es in Hamburg zusehends.“ Wie schon bei der „amtsangemessenen Alimentation“ seien die Gewerkschaften auch mit dem neuen Haushalt vor vollendete Tatsachen gestellt worden.
    Treff forderte daher den Senat zu einem Dialog auf, in dem man „auch über das Thema der Arbeitszeit“ sprechen könne: „Warum gibt es kein Bündnis für den öffentlichen Dienst in Hamburg?“, fragte er. „Nur mit Kürzungen lässt sich der öffentliche Dienst nicht zukunftsfähig aufstellen. Beamten-Bashing ist der falsche Weg.“
    Ende des Artikels.

    Noch so nebenher sollen in Thüringen nur die Beamten in den Genuss einer Nachzahlung kommen, die geklagt haben. So steht es im Entwurf der Landesregierung.
    Bin gespannt was den Landes- DH und dem Bund noch so alles einfällt, die Liste der absurden Vorschläge wird immer länger…………
    In diesem Sinne, beste Grüße

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  4. Hallo an Alle,

    gibt es denn Neuigkeiten bzgl. des Reparaturgesetzes vom größten Staatssekretär aller Zeiten, die das Land Berlin je gehabt hat?

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    • Nicht wirklich, zumindest mir nicht bekannt. Im letzten UA hat er ja seine Kollegin geschickt. Denke das wird ausgesessen, damit sich dann die neue Regierung damit beschäftigen kann.

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    • Hallo Bernd, die „weltgrößte Gewerkschaft der Welt“ könnte die Beamten zum Streik aufrufen. Wüsste sonst nicht, wer das machen könnte. Unser Berufsverband wird ja von der Polizei Berlin und der Innenverwaltung als solcher nicht anerkannt. Denen ist der Art.9 Abs. 3 GG genauso egal, wie der Art. 33 Abs. 5 GG der Finanzverwaltung. Einen Rechtsfertigungsgrund für einen Beamtenstreik könnte man angesichts der Auslegung des EGMR zum effektiven Rechtsschutz durchaus erkennen. Oder man bedient vor den Wahlen einfach wieder die brennende Tonne vor dem Rathaus;)

      BG Mirko

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  5. Es ist wirklich unglaublich, was sich dieser und die vergangenen Dienstherren erlauben, erlaubt haben!!!

    Über einen Zeitraum von inzwischen rund 18 Jahren wurde die Pflicht zur Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation nicht ausreichend erfüllt. Trotz der verfassungsrechtlich garantierten Verpflichtung des Dienstherrn, seine Beamtinnen und Beamten angemessen zu besolden, mussten viele Betroffene über Jahre hinweg um eine gerechte Bezahlung kämpfen und ihre Ansprüche durch Widersprüche und Verfahren sichern. Es war seit mindestens 2008 bekannt.
    Besonders befremdlich ist mir der derzeitige Umgang mit der Erfassung und Digitalisierung der eingelegten Widersprüche. Erst JETZT beginnt der Dienstherr damit, systematisch zu erfassen, welche Widersprüche überhaupt vorliegen?? Jahrelang bekannt und keiner der Verantwortlichen (Personalstellen) kam auf die Idee –

    -“ Wird müssten mal die Widersprüche der Kollegen in eine Datenbank einpflegen oder zumindest schnell greifbar und nachweisbar erfassen?? Für jeden Mist werden ist der Behörde und andere Behörden Datenbanken entwickelt. „Es lebe die Statistik.“

    Jetzt werden „unmotivierte“ freiwillige gesucht, die das alles durchforsten müssen und obendrein von anderen Behörden, denen dann auch das Personal für ihre eigentlichen Aufgaben fehlt?
    Dabei stellt sich mir die berechtigte Frage, ob tatsächlich alle eingegangenen Widersprüche vollständig gefunden und berücksichtigt werden können, wenn verschiedene Stellen, Behörden und Personen mit der Suche und Bearbeitung befasst sind.
    Es ist aus meiner Sicht eine Zumutung und ein Ausdruck mangelnder Wertschätzung, wie der Dienstherr mit Menschen umgeht, die über Jahrzehnte ihre Arbeitskraft, ihre Loyalität und ihren Einsatz für das Land Berlin eingebracht haben. Viele haben diesem Dienstherrn ihr Berufsleben gewidmet und müssen nun im Ruhestand weiterhin um das kämpfen, was ihnen verfassungsrechtlich zusteht. Auch ich bin seit Anfang 2026 pensioniert.
    Es ist nicht nachvollziehbar, warum nicht für alle betroffenen Beamtinnen und Beamten eine gerechte Nachzahlung erfolgt. Wenn eine unzureichende Besoldung festgestellt wird, kann es nicht davon abhängen, wer zufällig rechtzeitig einen Widerspruch eingelegt hat oder wessen Vorgang in den Akten gefunden wird. Eine solche Ungleichbehandlung beschädigt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Durch das Bundesverfassungsgericht wurde festgestellt, dass es unrecht war. Und zwar für ALLE die diesem dienen und gedient haben.
    Der Eindruck entsteht, dass diejenigen belohnt werden, die sich durch jahrelange Verfahren kämpfen, während andere möglicherweise leer ausgehen. Eine solche Situation wirft grundlegende Fragen nach Gerechtigkeit, Gleichbehandlung und der Verantwortung des Staates gegenüber seinen eigenen Beschäftigten auf.
    Nach jahrzehntelangem Dienst hätte ich erwartet, dass der Dienstherr seinen Verpflichtungen nachkommt und nicht versucht, durch Verzögerungen, Verwaltungsaufwand oder formale Hürden berechtigte Ansprüche zu erschweren. Allein die Tatsache der Verschiebung in das nächste Jahr, um nach der Wahl den schwarzen Peter weiterzugeben ist eine außerordentliche Frechheit.
    Eine transparente, vollständige und gerechte Lösung für alle betroffenen Beamtinnen und Beamten sowie eine konsequente Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur amtsangemessenen Alimentation wäre das Mindeste was uns als Entschädigung zusteht. Auch um weitere Klagen in der Zukunft abzuwenden. Also lieber Senat, es ist Zeit zu handeln, lieber ein Ende mit Schrecken (hohe Kosten) als gar kein Ende. Geht mit guten Beispiel voran und die Kollegen/Beamten/Mitarbeiter/Beschäftigte stehen wieder hinter euch. Fangt an den Dienst attraktiv zu gestalten, und es kommen wieder mehr zu einem attraktiven/gerechten und familienfreundlichen Arbeitgeber.
    Musste mal gesagt werden.
    Mit nachdrücklichen Protest
    Der Neupensionär

    Danke an das Team, der neue Widerspruch wurde versandt.

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    • #Carsten Knoll

      Ein freundliches Hallo in die Runde.
      Ich teile viele Ansichten des Beitrags aber in dem Beschluss vom 17.09.2025 steht in der Randnotiz 161 folgendes:
      Zitat:
      „Der Gesetzgeber des Landes Berlin hat eine verfassungskonforme Regelung innerhalb der aus dem Tenor ersichtlichen Frist zu treffen. Angesichts der Besonderheiten des Beamtenverhältnisses ist eine rückwirkende Behebung nur hinsichtlich der Kläger der Ausgangsverfahren und hinsichtlich derjenigen Beamten erforderlich, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein förmliches Widerspruchs- oder Klageverfahren schwebt; entscheidend ist, dass sich die Beamten zeitnah gegen die Höhe ihrer Besoldung mit den statthaften Rechtsbehelfen gewehrt haben. Dadurch kann dem Haushaltsgesetzgeber nicht unklar geblieben sein, in wie vielen Fällen es möglicherweise zu Nachzahlungen kommen wird (vgl. BVerfGE 139, 64 ; 140, 240 ; 155, 1 ).“
      Zitat Ende.
      Somit ist schon die Vorstellung einer „Nachberechnung- und Zahlung für alle Beamten“ ein „Wunschdenken“ und nicht angebracht auch nur ansatzweise darüber nachzudenken, leider. Wo soll denn die zusätzliche Kohle herkommen? Egal welcher SenFin, der schaufelt sich direkt ins Grab. Im Gegenteil, hier werden sich noch einige sehr wundern und sehr warm anziehen was da auf uns zukommen wird.
      Wie schon andere hier und in anderen Foren geschrieben haben, ja, ich teile den Frust, die Unzufriedenheit und den Rest ………. erspare ich mir.

      An alle, noch einen angenehmen Abend

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  6. Hans Carl Nipperdey, der von 1954 bis 1963 der erste Präsident des Bundesarbeitsgerichts war, prägte den rechtswissenschaftlichen und gesellschaftlichen Grundsatz, dass Arbeitskampfmaßnahmen (und damit das Streikrecht) für die Durchsetzung von Tarifverträgen unerlässlich sind, da Tarifverträge andernfalls lediglich „kollektive Bettelordnungen“ wären.

    Wir Beamte sind wirklich zu wehr- und rechtlosen Bettlern verkommen. Wo ist denn der effektive Rechtsschutz, den uns das BVerfG und der EGMR wegen des Streikverbots verspricht? Er entspricht nicht der Verfassungswahrheit.

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    • Der 2.Senat hat das erkannt ubd im Urteil deutlich herausgearbeitet. Es wird sicherlich sehr kritisch die Entscheidung von 2018 zum Streikrecht und den Begründungen von damals reflektiert und in die ausstehenden Entscheidungen einfließen lassen. Da bin ich sehr sicher

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    • Das halte ich sogar für vernünftig.
      Es wird die Rentenproblematik zwar überhaupt nicht tangieren, die Neiddebatte aber verringern.

      Da, wo es möglich ist, könnte man z.B. ja nur noch 10 – 20 % des Personals als Beamte halten für den Fall, dass man beim Streik der Angestellten noch einen Rest einsatzbereites Personal haben will, oder um kurzfristig per Abordnung / Umsetzung / Versetzung / Arbeitszeiterhöhung Lücken stopfen zu können, was mit Angestellten nicht einfach so geht.

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