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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

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"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Antwort der FDP-Fraktion auf Brief vom 04.10.2022

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  • Antwort der FDP-Fraktion auf Brief vom 04.10.2022
13. Oktober 2022 20 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Sehr geehrter Herr Grashof,

vielen Dank für Ihre Nachricht und das Interesse an unseren Positionen. Anbei finden Sie die angefragte Darstellung:

Wir Freie Demokraten fordern, die Besoldungsanpassungen jeweils zum 01. Januar eines jeden Jahres vorzunehmen, wie dies im Bund und in anderen Bundesländern bereits üblich ist. Ein dementsprechender Antrag ist von der Koalition aus SPD, Grünen und Linken leider abgelehnt worden. Ebenso haben wir die Forderungen des Beamtenbundes immer unterstützt, das Urteil des Verfassungsgerichts zur Richterbesoldung auch auf die übrigen Beamten anzuwenden. Wir sind der Überzeugung, dass der Staat als Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nachzukommen hat und dabei das Abstandsgebot zur Grundsicherung einhalten muss.

Die ersten Berliner Beamten müssen ab dem Jahr 2024 länger arbeiten. Die Regelaltersgrenze wird ab 2031 für alle auf 67 angehoben. Als Zeichen der Anerkennung wäre unserer Meinung nach die Ruhegehaltfähigkeit der Stellenzulagen das Mindeste, was die Hauptstadt für ihr Personal tun kann. Die Bundesregierung hat eine Gesetzesänderung zur Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage auf Bundesebene auf den Weg gebracht. Das halten wir für gut und richtig im Hinblick auf Wertschätzung und Anerkennung bei immer weiter steigender Anforderung an unsere Berliner Beamten. Stellenzulagen sind nur ruhegehaltfähig, wenn das Besoldungsgesetz dies ausdrücklich regelt.

Hier muss eine Gesetzesänderung erfolgen, um Berlin als Arbeitgeber konkurrenzfähig zu halten. Das gilt vor allem mit Blick auf die Polizei der anderen Länder aber auch auf die Bundespolizei und weitere Konkurrierende. Bayern, NRW und Sachsen sind vorangegangen, der Bund wird nachziehen und Berlin als Hauptstadt darf nicht tatenlos zusehen, wie sie wieder einmal ins Hintertreffen gerät.

Unsere FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus wird sich auch zukünftig dafür einsetzen, dass die Höhe der Besoldung und die Anpassungszeitpunkte nicht dazu führen, dass unsere Beamten schlechter gestellt werden als Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern. Gleiches gilt für die Anpassung der Regelaltersgrenze. Sonder- und Einmalzahlungen dürfen nicht als Ersatz für Anpassungen der Grundbesoldung dienen.

Wir danken Ihnen für Ihr Engagement für die Beamten des Landes Berlins. Lassen Sie und gemeinsam für einen leistungsfähigen und zukunftsorientierten öffentlichen Dienst kämpfen.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Czaja, MdA

Fraktionsvorsitzender

___________________________

Fraktion der Freien Demokraten
im Abgeordnetenhaus von Berlin
Preußischer Landtag
Niederkirchnerstraße 5
D – 10117 Berlin 
 
Tel: +49 30 23 25 – 23 00
Fax: +49 30 23 25 – 23 29
www.fdp-fraktion.berlin
 

@czaja.sebastian
@sebczaja
sebczaja

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20 Kommentare

  1. Onkel Fester
    25. Oktober 2022    

    Hab gerade nochmal was Interessantes in der heutigen BZ aufgeschnappt!
    Bezüglich der alten Frage hier:
    Was ist eigentlich, wenn der Senat ein etwaiges Urteil bzgl. A Besoldung, zu unseren Gunsten, einfach ignoriert?

    Als ich nun den betreffenden Artikel gelesen habe, kam mir spontan wieder diese Frage auf!
    Zum inhaltlichen Ausschnitt:

    Das Verwaltungsgericht entschied, dass die andauernde Sperrung nach dem Verkehrsversuch an der Friedrichstraße rechtswidrig ist. Was ist die Reaktion der Verkehrssenatorin? Keinen Respekt, keine Demut zeigt Frau Jarasch im Angesicht des Beschlusses. Sie stellte am Dienstag sofort klar: „Friedrichstraße wird dauerhaft zur Flaniermeile.“

    Diese Menschen machen „was sie wollen!“ denen ist einfach ALLES egal…. einfach nur widerlich!…..

    https://www.bz-berlin.de/meinung/frau-jarasch-sie-sind-keine-vertreterin-des-volkes

    Reply
    • Mirko Prinz
      25. Oktober 2022    

      Im Falle der Besoldung wäre das wohl ein Fall für den Verfassungsschutz 😉 Ansonsten habe ich irgendwann mal etwas von der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gehört. Ist wohl Ausfluss des in Deutschland bestehenden Rechtsstaatsprinzip, welches auch im GG verankert ist. Sollte eigentlich von einer Senatorin, die zumindest einen symbolischen Amtseid geschworen hat, bekannt sein. Aber was weiß ich ..
      Der Artikel zeigt die Grenzen der Wirklichkeit auf: https://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/verwaltungsrecht-kann-die-justiz-den-staat-zwingen-16289682.html

      Artikel 36 VvB
      (1) Die durch die Verfassung gewährleisteten Grundrechte sind für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung verbindlich.

      § 31 BVerfGG
      (1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
      (2) In den Fällen des § 13 Nr. 6, 6a, 11, 12 und 14 hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft. Das gilt auch in den Fällen des § 13 Nr. 8a, wenn das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz als mit dem Grundgesetz vereinbar oder unvereinbar oder für nichtig erklärt. Soweit ein Gesetz als mit dem Grundgesetz oder sonstigem Bundesrecht vereinbar oder unvereinbar oder für nichtig erklärt wird, ist die Entscheidungsformel durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. Entsprechendes gilt für die Entscheidungsformel in den Fällen des § 13 Nr. 12 und 14.

      Reply
    • Mirko Prinz
      25. Oktober 2022    

      Augenscheinlich werden aber Rücklagen gebildet für die Nachzahlung der Besoldung. Der Rechnungshof rechnet ja mit bis zu 1,4 Mrd. Euro

      https://www.morgenpost.de/berlin/article236674017/finanzen-zensus-1-2-milliarden-haushalt.html

      Reply
  2. Thomas Stein
    20. Oktober 2022    

    Aber man soll ja nicht nur schimpfen….. Sensationell, habe heute Beihilfe zurückerstattet bekommen, von einem Antrag vom 17.09.22, das bedeutet, man hat es geschafft die Bearbeitungszeit von 8 Wochen auf 5 Wochen zu reduzieren ! Sensationell

    Reply
  3. Thomas Stein
    20. Oktober 2022    

    Die Ursachen und was sagt WIKIPEDIA dazu !
    Fakt ist : hätten die beiden Herrschaften Diepgen und Lewandowsky ( beide CDU ) den Karren ( Berlin ) nicht in den Dreck gezogen, gäbe es diese Diskussionen und Kämpfe heute nicht…. was dann letztlich „Wowi“ und Thilo ( und seine Nachfolger ) draus gemacht haben ist eine gesamte Brüskierung des ÖD Berlins ! Die folgenden drei Abschnitte geben nur in Kurzform wieder, wem wir die aktuellen Umstände, vom Grundsatz her, zu verdanken haben ! Letztlich bringt es uns natürlich nicht weiter aber ich denke für manch Einem ist es gut die geschichtlichen Hintergründe zu kennen !

    Im Februar 2021 nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf, Anfang März trat Klaus-Rüdiger Landowsky, der als Architekt der Bankgesellschaft und als Graue Eminenz der Berliner CDU gilt, von seinem Posten als Vorstandschef der BerlinHyp zurück, später stellte er auch seine Posten in der Berliner CDU sowie im Abgeordnetenhaus zur Verfügung, da ihm unter anderem die Annahme von 20.000 DM, überreicht in bar von der Aubis, vorgeworfen wurde

    Am 16. Juni 2001 wurde der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) durch ein Misstrauensvotum gestürzt.

    Aufgrund der kritischen finanziellen Lage Berlins zum Zeitpunkt ihrer Amtsübernahme setzten Wowereit und sein damaliger Finanzsenator Thilo Sarrazin von Anfang an auf eine rigide Sparpolitik, die auch vor sozialen Einschnitten nicht haltmachte. Der größte Einsparposten wurde aus dem Personal-, hier vor allem dem Beamtenbereich, gewonnen. Das Land Berlin trat als Arbeitgeber aus dem öffentlichen Arbeitgeberverband aus, außerdem wurde die Arbeitszeit der Beamten erhöht.

    Fazit : „Regierende“ dürfen Fehler machen, ihnen wird es immer relativ gut gehen… Ihre „Mägde und Knechte“ bedanken sich…

    Reply
    • Fragender
      20. Oktober 2022    

      Hallo Thomas,
      die Hauptursache für die heutige bundesweite Besoldungspolitik ist sie Föderalismusreform Mitte der 2000. Damit wurde den einzelnen Bundesländern die Kompetenz eingeräumt, die Beamtenbesoldung eigenverantwortlich zu regeln. Und überwiegend haben die Besoldungsgesetzgeber diese Kompetenz missbraucht, indem sie versuchten, zu Lasten der Beamtenschaft die öffentlichen Haushalte zu konsolidieren. Diese Vorgehensweisen hält bis heute an.
      Berlin stellt diesbezüglich natürlich eine Besonderheit dar, weil unter einem ehemaligen Regierenden radikal der Rotstift angesetzt wurde. Mit dem Ziel, seitens des BVerfG einen Haushaltsnotstand attestiert zu bekommen. Nur hat Karlsruhe in den völlig planlosen Sparattacken einen Haushaltsnotstand nicht erkennen können. Man erinnere nur an den BER, dessen Kosten von ursprünglich 2 Mrd auf gigantische 7 Mrd gestiegen sind. Denn für gewollte Projekte war Geld da. Es gab ja so einige Vorhaben des damaligen Sonnenkönigs/ Partybürgerneisters, die finanziert wurden oder werden sollten. Z. B. die Befreiung vonnöten Kitakosten, was sich Berlin damals als einziges Bundesland leisten könnte.
      Nur die öffentliche Verwaltung und insbesondere Polizei und Feuerwehr wurden finanziell gaaanz klein gehalten.

      Und diese Mentalität hat sich nicht geändert. So wenig wie möglich und nur so viel wie nötig. Das ist die Devise.

      Reply
      • Thomas Stein
        20. Oktober 2022    

        Hallo Fragender, da gebe ich Dir zu 100 % Recht !!! Die Föderalismusreform 2006 war der endgültige Genickbruch ! Unter der Führung von wem ? genau, es war der Sportskamerad Gerhard Schröder ! nun aber genug mit dem Exkurs, blicken wir positiv nach Vorne, in der Hoffnung das diejenigen, die dieses Desaster hier in Berlin noch überleben, ihren Nutzen ziehen werden….

        Reply
  4. Onkel Fester
    19. Oktober 2022    

    https://www.bz-berlin.de/berlin/mehr-geld-fuer-berlins-beamte-und-pensionaere

    Mit Hinblick auf die 2,8 Prozent:
    Finanzsenator Daniel Wesener (46, Grüne): „Gerade in schwierigen Zeiten müssen sich die Beschäftigten auf das Land Berlin verlassen können.“

    😂😂Selten so gelacht……

    Reply
    • Thomas Stein
      19. Oktober 2022    

      So schmutzig verkauft man sich hier doch seit Jahren medial….

      Reply
    • Andre Grashof
      20. Oktober 2022    

      …diesen Satz des Herrn Wesener musste ich mehrmals lesen, weil ich glaubte, mich verlesen zu haben… und noch immer bin ich mir nicht sicher, ob er uns alle damit veralbern will, es eine Narretei ist oder er eine derart wirklichkeitsferne Einstellung hat, dass er diese Worte fand…

      Reply
  5. Hans
    18. Oktober 2022    

    https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/d19-0603.pdf

    Etwas zum lesen ..

    Reply
    • Fragender
      18. Oktober 2022    

      Berlin beschließt knapp 11 Monate nach dem Tarifabschluss als letztes Bundesland die Erhöhung der Beamtenbesoldung um 2,8 Prozent.

      Weiterhin wird der Beschluss des BVerfG aus dem Jahr 2020 ignoriert.

      Die Besoldungsallianz schweigt.

      Die Opposition schweigt.

      Failed city

      Reply
      • Fragender
        24. Oktober 2022    

        https://www.dbb.berlin/aktuelles/news/dbb-berlin-inflationsausgleich-jetzt/

        Wenigstens eine Reaktion… auch wenn die Forderung sicherlich ein Wunschdenken bleiben wird.

        Reply
        • Interessierter
          24. Oktober 2022    

          ich würde ja durchdrehen vor Freude

          Reply
    • Interessierter
      18. Oktober 2022    

      Suche immer noch die Stelle, dir mir ein Lächeln ins Gesicht zaubert…………

      Reply
  6. Thomas Stein
    14. Oktober 2022    

    Völlig korrekt @ Fragender ! Einheitsgeschwafel, dass ist das richtige Wort…. Was meine Aussage bekräftigt : Ob FDP, ob CDU, ob AfD, ob SPD, ob Linke oder Grüne alles Sülze… Hauptsache am 01.01 jeden Jahres werden meine Diäten erhöht, beim Rest schwafel ich etwas um den heißen Brei herum und nett isses ! Mir genügt es schon lange nicht mehr alle 4 Jahre ein Kreuz machen zu dürfen !

    Reply
  7. Interessierter
    14. Oktober 2022    

    Bin etwas konstatiert, was die Aussage zum Pensionseintritt ab 2031 betrifft. Mein letzter Kenntnisstand war, dass Spranger kein grünes Licht gegeben hat……..

    Reply
    • André Grashof
      14. Oktober 2022    

      Hallo Interessierter,
      ja, es ist ein wenig verwirrend, was Herr Czaja zu Papier gebracht hat. Derzeitiger (uns bekannter) Stand: Es gibt noch keinen (offiziellen) Referentenentwurf, der zur Diskussion im Abgeordnetenhaus vorgelegt werden könnte. Die verbreiteten Informationen der Planung ab Jahrgang 1962 die Lebensarbeitszeit schrittweise zu erhöhen, lassen sich momentan nicht verifizieren. Gerüchte besagten, dass bis Jahresende diese Lebensarbeitszeitverlängerung im Abgeordnetenhaus beschlossen werden sollte und vorab im Oktober dort thematisiert wird – daher ja auch meine Mail an die Oppositionsführer. Aufgrund der möglicherweise anstehenden Neuwahlen in Berlin scheint dieses Thema derzeit aber nicht mehr weiterbetrieben zu werden. Es ehrt Frau Spranger, dass sie mitgeteilt hat, dass es mit ihr keine derartige Verlängerung geben würde. Aber wie es bei derlei mündlichen Versicherungen so ist, gibt es ja immer wieder so genannte Sender-Empfänger-Problematiken… Wir haben in Kürze noch ein Gespräch mit Frau Dr. Brinker und hoffen noch auf einen Rücklauf der CDU. Im Anschluss gibt es neue Informationen auf unserer Homepage. Alles Gute, André

      Reply
      • Interessierter
        14. Oktober 2022    

        Hallo André,
        danke für das Update und ich bin gespannt…….momentan dürfte politisch in Berlin eh Keiner Nerven für uns haben……die Angst sitzt deutlich im Nacken bei den Amtierenden…..

        Beste Grüße

        Reply
  8. Fragender
    13. Oktober 2022    

    Naja… was soll Herr Czaja auch sonst schreiben.
    Die Partei befindet sich gerade auf dem Weg in die absolute Bedeutungslosigkeit. Und weshalb? Zurecht.

    Dieses Einheitsgeschwafel kann man nicht mehr lesen.
    Alles klingt zwar gut und schön. Aber welche Aktionen plant die FDP? Welche Anträge werden eingereicht? Gibt es diesbezüglich eine oppositionelle Zusammenarbeit? Unterstützt man die Arbeit der Gewerkschaften bzw. hiesige Interessengemeinschaft logistisch oder finanziell? Auf welche Weise wird man auf dieses Unrecht aufmerksam machen? Gibt es eine Öffentlichkeitskampagne?
    Wird die FDP den Weg zu einer bundeseinheitlichen Besoldung unterstützen? Wenn ja, wie?

    Diesbezüglich werden keine Antworten geliefert.

    Reply

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