24 Gedanken zu „Vor die Lage kommen – Klappe die Zweite“

      • Gibt es zu der Dame noch mehr, außer dass sie ein sehr liberales Abtreibungsrecht vertritt? Zumindest der verlinkte Artikel macht sie für mich jetzt nicht zu einer „Ultra-Linken“. Nur, weil konservative Kreise der CDU sie so bezeichnen und die Kirche mit straffreier Abtreibung in den ersten 3 Monaten ein Problem hat, ist sie ja nicht unwählbar…

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        • Morgen, lieber Tim, werden wir im Bundestag einen historischen Tag erleben…. du sprichst von einem liberalem Abtreibungsrecht ! Ich behaupte, ein Baby, welches im Leib der Mutter 8 oder 9 Monate auf seine Geburt wartet, „ermorden“ sprich abtreiben zu dürfen, geht entschieden zu weit. Des weiteren mag man zur AfD stehen wie man will, diese Dame ist Vorreiterin im Parteiverbotsverfahren gegen die AfD und somit würde für mich ein eventuelles Verfahren vor dem BVerfG mit einem extremen „Geschmäckle“ versehen sein, sprich „Befangenheit“ der Dame.
          Während also im Bund, die CDU morgen vor einer massiven Zerreisprobe steht, kann ich diverse Entscheidungen in Berlin schon gar nicht mehr nachvollziehen…. spannende Zeiten stehen bevor, Gruß

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          • Schade Thomas, dass Du offenbar nicht mal die von Dir selbst verlinkten Artikel liest. Denn darin steht lediglich, dass Frau Brosius-Gersdorf „zumindest“ den straffreien Schwangerschaftsabbruch in den ersten 3 Monaten befürwortet. Von straffreier Abtreibung bis kurz vor der regelmäßigen Geburt, so wie Du es hier darstellst, steht da nix.
            Zitat aus der taz (online, 13.07.25), die ich selber nicht lese, mir aber von google bei der Suche nach der Verbindung von Frau B.-G. zur AfD angeboten wurde:
            „AfD-Verbot: Vorgeworfen wird Brosius-Gersdorf auch, dass sie im Vorjahr in der Talk-Show von Markus Lanz für ein AfD-Verbotsverfahren plädiert hat, „wenn es genügend Material gibt“. Es ist unklar, warum diese Position gegen Brosius-Gersdorf als Verfassungsrichterin sprechen soll, denn sie ist vom Grundgesetz gedeckt, das eine „Wehrhafte Demokratie“ vorsieht und Parteiverbote ausdrücklich ermöglicht.“
            Wie man aus dieser Äußerung eine „Vorreiterrolle“ machen kann, ist mir schleierhaft.
            Davon abgesehen wäre sie eine Richterin von 8, die über einen entsprechenden Antrag, der ja erstmal gestellt werden müsste, zu entscheiden haben.
            Ich wiederhole daher meine Frage an Dich: Was genau macht sie unwählbar?

  1. Hallo Mirko, gibt es denn bereits eine Antwort auf dein Schreiben vom 02.06.25 ? Ich vermute mal NEIN !?!?!? Vielleicht ergeht es dir ja genau so, wie den Herrschaften der GdP ?!?!?! In folgendem Artikel VOM 14. Januar 2025 teilten sie ihren Mitgliedern mit, dass sie nun eine Antwort bezüglich der altersdiskriminierenden Besoldung von Herrn Evers erwarten und diese Antwort dann ihren Mitgliedern mitteilen werden….

    https://www.gdp.de/berlin/de/stories/2025/01/250114-altersdiskriminierende-besoldung-2006-2011

    Nun gibt es zwei Möglichkeiten, entweder haben sie wirklich nie eine Antwort erhalten oder aber es gibt ein „Gentlemen agreement“ dieses Thema ganz einfach „totzuschweigen“ ! Alternative Zwei ist mein Favorit, ist ja heutzutage Gang und Gebe !

    Apropos Agreement : Herr Maidowski, dem ja unser Fall am BVerfG zugeteilt wurde, geht im September in Ruhestand. Ob er sich überhaupt noch im Dienst befindet, wissen wohl nur Insider des BVerfG. Wie viele der Mitstreiter hier, hatten noch zu Jahresbeginn die große Hoffnung auf ein Urteil in diesem Jahr. „Pustekuchen“ mit System….. So ist es, wenn Mägde und Knechte des Staates verarscht werden.
    Aber oh Wunder es keimt Hoffnung auf !!! Noch in diesem Jahr sollen drei neue Richter am BVerfG installiert werden ! Alle drei von der SPD vorgeschlagen und von den „Linken“ toleriert…. was für ein krankes Land, was für ein krankes System ( das nennt man dann strikte Trennung von Legislatur und Judikatur )

    https://www.vorwaerts.de/inland/wahl-der-verfassungsrichter-warum-spd-kandidaten-stimmen-der-linken-brauchen

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    • Hallo Thomas,

      eine Antwort liegt noch nicht vor. Ob die GdP was bekommen hat, weiß ich leider auch nicht. Die sind ja nur ihren Mitgliedern verpflichtet. Ein „Gentlemen agreement“ mit mir gab es auch nicht (die gebotene Summe war zu niedrig ;)). Vermutlich prüfen sie gerade, ob das 2. Schreiben als Widerspruch zu werten ist. Ich bleibe weiter am Ball.

      BG Mirko

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    • Hallo allerseits,

      in einem anderen Forum wurde Folgendes gepostet (allerdings ohne die Herkunft dieser Information näher zu verifizieren):

      „Das BverfG wird mit hoher Wahrscheinlichkeit am 13.08.2025 das Urteil fällen.“

      In Anbetracht des drohenden Ruhestands des Hrn. Maidowski könnte dies jedoch u.U. realistisch klingen.

      Beste Grüße

      Alex

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    • Dann nehmen wir eben diese Aussage : Frauke Brosius-Gersdorf, die als eine von zehn Sachverständigen geladen war, hatte erklärt, in der Verfassungswissenschaft sei „sehr umstritten“, ob dem Embryo, später dem Fötus im Mutterleib der Schutz der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes zukomme. Dann sagte sie: „Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab GEBURT gilt.“

      https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/frauke-brosius-gersdorf-li.2339702

      Und das die Frauke definitiv dort bezüglich des anstehenden AfD – Verbots installiert werden soll, dass sieht doch ein Blinder mit dem Krückstock ! Ich persönlich hoffe, dass die über 50 CDU Mitglieder weiterhin nach ihrem Gewissen als Abgeordnete entscheiden und sich nicht von der Fraktionsdisziplin treiben lassen müssen… Ich bleibe dabei, für mich ist diese Dame unwählbar…. ich für meine Seite würde das Thema hiermit an dieser Stelle gerne beenden, wir kommen sowieso nicht auf ein gemeinsames Level, Danke

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  2. Du hast einen Antrag gestellt und für diesen einen Bescheid erhalten. Du könntest dagegen jetzt Widerspruch einlegen, dann auf den Widerspruchsbescheid warten und dagegen klagen. Es wäre sehr interessant was die Gerichte dazu sagen.

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  3. Hallo Mirko, Danke für deine gestrige Information, sowie für die vom 16.05.25. Berlin wird ständig die wirtschaftliche Situation im Blick behalten… Mir wird übel wenn ich solch einen Schrott lese… lustig wird es bei dem letzten Satz des Antwortschreibens : Berlin habe Rücklagen gebildet falls das BVerfG ein entsprechendes Urteil spricht….. brauchen sie doch gar nicht !!! das BVerfG wird kein Urteil sprechen oder doch vielleicht ja in 2038 oder 2051 oder 2067 ????? wie geht`s eigentlich unserem zuständigen Richter, ist er wieder gesundet ? ich schreibe jetzt hier lieber nichts weiter zur Gesamtsituation von Berlin unter diesem RgB sonst werde ich noch gesperrt…..

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    • Hallo Thomas,
      ich kann deinen Frust verstehen, in einem Rechtsstaat sind so lange Verfahrenszeiten ein Unding. Genau betrachtet hat das BVerfG bereits 2020 im Rahmen der R-Besoldung auch über die A-Besoldung entschieden, nur der Berliner Besoldungsgesetzgeber will davon nichts mitbekommen haben. Das warten auf eine weitere Entscheidung hat wohl weiterhin fiskalische Beweggründe. Die Geldentwertung schreitet voran und so mancher wird auch entnervt aufgeben. Spannend ist, wie lange das noch ausgesessen wird. Letztendlich war der Deal Streikverbot gegen ordentliche Alimentation. Also abwarten und weiterhin Widersprüche schreiben.

      Wie André immer so schön sagt, uns allen alles Gute

      Mirko

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