Ergebnis Petition Altersdiskriminierung liegt vor – Berliner-Besoldung.de

Ergebnis Petition Altersdiskriminierung liegt vor

Das Ergebnis der Petition, die sich mit der ungleichen und verzögerten Bearbeitung von Entschädigungsansprüchen wegen altersdiskriminierender Beamtenbesoldung im Land Berlin befasste, endet mit dem abschließenden Bescheid des Petitionsausschusses des Abgeordnetenhauses an die Petenten. Einen weiteren konkreten politischen Handlungsbedarf sieht der Petitionsausschuss nicht mehr.

Die Petenten hatten kritisiert, dass betroffene Beamte und Richter – insbesondere auch im Ruhestand befindliche – ungleich behandelt würden, teils fehlerhafte Bescheide erhielten oder mangels rechtsmittelfähiger Entscheidungen nicht den Rechtsweg beschreiten könnten.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist die unionsrechtswidrige, altersabhängige Besoldung vor der Berliner Besoldungsreform im August 2011. Während das Land Berlin die Frist zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen (gemäß § 15 Abs. 4 AGG) anfänglich auf den Tag der Verkündung des EuGH-Urteils „Hennigs und Mai“ (08.09.2011) festlegte und verspätete Anträge mit Musterbescheiden ablehnte, stellte der EuGH am 27.02.2020 (Az.: C-773/18 bis C-775/18) klar, dass diese Frist für Beamte und Richter erst mit dem Urteil „Specht“ am 19.06.2014 zu laufen begann, da zuvor unklar war, ob die Grundsätze auf das Beamtenrecht übertragbar seien.

Als Reaktion auf diese EuGH-Entscheidung erließ die Senatsverwaltung für Finanzen am 22.03.2021 das Rundschreiben IV Nr. 24/2021. Dieses empfahl den Dienststellen, noch offene Verfahren nach der neuen Fristlage (ab 19.06.2014) zu bearbeiten und Ansprüche zu gewähren. Für bereits bestandskräftig abgelehnte Fälle legte das Rundschreiben unmissverständlich fest, dass ein Wiederaufgreifen des Verfahrens (§ 51 VwVfG) oder eine Rücknahme des Verwaltungsakts (§ 48 VwVfG) abzulehnen seien. Die Begründung hierfür lautet, dass eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung keine Änderung der materiellen Rechtslage darstelle und die ursprünglichen Bescheide zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung auf der damals geltenden Rechtslage beruhten und somit rechtmäßig gewesen seien. Für diese Ablehnungen wurde ein entsprechender Musterbescheid als Anlage bereitgestellt.

Da die Senatsverwaltung für Finanzen zwar die Fachaufsicht führt und zentrale Rundschreiben erlässt, aber keine direkte Weisungsbefugnis gegenüber den eigenverantwortlich handelnden lokalen Personalstellen der einzelnen Dienstbehörden hat, fehlte es an zentralen Daten zum tatsächlichen Bearbeitungsstand der Personaleinzelvorgänge. Genau hier setzte die Petition an:

Die Eingabe und eine entsprechende Anfrage des Vorsitzenden des Petitionsausschusses waren der Auslöser für die Senatsverwaltung für Finanzen, am 26.03.2026 das Rundschreiben IV Nr. 18/2026 zu veröffentlichen. Dieses dient als erneute, nachdrückliche Handlungsempfehlung an alle personalverwaltenden Dienststellen, die noch offenen Anträge, Widersprüche und Klageverfahren auf Grundlage der Hinweise aus dem Jahr 2021 nunmehr endlich abschließend zu bescheiden.

Im Bereich der Ruhestandsbeamten wurde zudem klargestellt, dass der Versorgungsbereich nicht proaktiv alte Akten durchsucht, sondern eingehende Widersprüche als neue Anträge wertet und bei fehlenden Vorentscheidungen ablehnt.

Der Petitionsausschuss schloss sich in seiner Antwort vom Juni 2026 der rechtlichen und tatsächlichen Bewertung der Senatsverwaltung an. Letztlich sah der Ausschuss seine Möglichkeiten zur Einflussnahme jedoch als ausgeschöpft an, weshalb das Petitionsverfahren für abgeschlossen erklärt und der Petition mit der Bitte um Verständnis für die eigenverantwortliche Struktur der Personalverwaltung beantwortet wurde.

Antwortschreiben des Petitionsausschusses

2 Kommentare zu „Ergebnis Petition Altersdiskriminierung liegt vor“

  1. Glück haben hier diejenigen, die besonders lahme Bearbeiter hatten, die erst nach dem Urteil des EuGH vom 27.02.2020 entschieden haben.
    Ich frage mich ja sowieso, weshalb es zu diesem Zeitpunkt noch offene Entscheidungen über Widersprüche gab, während ich meinen ablehnenden Bescheid schon seit Jahren hatte.

    Es ist eine absolute Ungerechtigkeit, dass man ablehnende Bescheide erhalten hat, die erst nach dem Urteil im Fall Specht vom 19.06.2014 ergangen sind, während 2021 dann ein Rundschreiben erlassen wurde, in dem man sich auf genau dieses Urteil als neuen Fristbeginn beruft, weil vorher ja alles unklar gewesen sein soll.
    Es war also in Ordnung, dass ablehnende Bescheide trotz unklarer Rechtslage erlassen wurden und man sieht keinerlei Möglichkeit mehr im Petititionsausschuss?
    Ja, das ist wirklich Verarsche.

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  2. Einmal mehr wird deutlich, dass Berlin nur das regelt, was rechtlich geboten ist oder wozu es rechtlich verpflichtet werden kann.

    Damit dürfte klar sein, dass es in Bezug auf die Besoldungsreparatur keine freiwillige Zahlungen geben wird. Die Moral wird also nicht die Entscheidungsgrundlage sein. Nur Kläger und Widerspruchsführer werden entschädigt.

    Die Begründung, es müsse noch politisch geklärt werden, welche der drei Reparaturoptionen umgesetzt werden soll, ist daher fadenscheinig. Denn in Wahrheit scheuen die Verantwortlichen, Verantwortung zu übernehmen und spielen so auf Zeit. Die Verarsche der Berliner Beamten geht also weiter.

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