Karlsruhe hat entschieden. Berlin wartet auf den Wahltag – Offener Brief

Heute hat das Aktionsbündnis Berliner-Besoldung.de einen Offenen Brief an das Abgeordnetenhaus von Berlin, den Senat, alle Fraktionen sowie die Landesvorsitzenden der Berliner Parteien gerichtet. Anlass ist die fortdauernde verfassungswidrige Besoldung von Beamtinnen und Beamten in Berlin – trotz eines klaren Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025. Während das Land Brandenburg bereits reagiert hat und die Besoldung rückwirkend zum 1. Januar 2026 um 7 bis 18 Prozent erhöht, verschiebt Berlin die Umsetzung eines Reparaturgesetzes bewusst auf die Zeit nach der Wahl am 20. September 2026.

Der Brief benennt die rechtliche, politische und moralische Dimension dieser Verzögerung: Die Verfassungswidrigkeit der Besoldung für die Jahre 2008 bis 2020 ist rechtskräftig festgestellt, und auch für die Folgejahre besteht Handlungsbedarf. Doch statt die Nachzahlungen von geschätzten 7,2 Milliarden Euro für rund 60.000 Beamtinnen und Beamte zügig umzusetzen, scheint die Politik den Wahlkalender über die Verfassungstreue zu stellen. Das Aktionsbündnis fordert daher ein sofortiges Reparaturgesetz, eine zukunftssichere Besoldungsstruktur sowie einen verbindlichen Zeitplan bis zur Frist des Bundesverfassungsgerichts am 31. März 2027.

Offener Brief des Aktionsbündnisses vom 05.07.2025

10 Kommentare zu „Karlsruhe hat entschieden. Berlin wartet auf den Wahltag – Offener Brief“

  1. Mirko und allen Protagonisten dieser Seiten vielen Dank.Man wünscht sich,dass sie auch von den Politikern gelesen werden….
    Ich bin enttäuscht,wer alles schweigt und nicht tätig wird,damit nach Jahren des gewollten praktizierten Unrechts gleiches Recht für Alle und zeitnah durchgesetzt wird ! In Brandenburg hat die Gewerkschaft die Ungleichbehandlung abgenickt und damit Verrat am eigenen Klientel verübt und sich damit auf der Seite der Ungerechtigkeit positioniert ! In Berlin wird von SenFin auf Zeit gespielt,dass man sich des Eindrucks nicht erwehren kann,dass das die Retourkutsche für den Gang nach Karlsruhe ist …Den Beamten soll gezeigt werden,wo der Frosch die Locken hat und wer schlussendlich,vor Ort1 am längeren Hebel sitzt.Egal,ob das den Haushalt zusätzlich belastet.Wie es den Anschein hat,wird ja eine Ungleichbehandlung favorisiert und der soziale Frieden damit erheblich gestört.Ob die angegebene Summe von ca. 7Mrd € der Realität entspricht ist derzeit nicht nachprüfbar.Vielleicht ist sie erst einmal so hoch veranschlagt um andere Mitentscheider des Gesetzes zu erschrecken?! Aber es ist ja nicht wirklich so,dass das Geld plötzlich und unerwartet herbeigeschafft werden muss.Nein,es war schon immer da und wurde für alles Mögliche zweckentfremdet verwendet und nicht den Beamten ausgezahlt.Aber mit der hohen Summe wird wieder die schwierige Haushaltslage der Stadt ins Gespräch gebracht.Also der Ausgangspunkt für die Kürzung unserer Bezüge.Obwohl Karlsruhe die Berücksichtigung der (selbst schwierigen) Haushaltslage ausgeschlossen und deren Begründung für die Kürzungen gerügt hat ! Ein Teil der Anspruchsberechtigten soll also ein zweites Mal um den gerechten Lohn gebracht werden.Der mir zustehende Lohn ist mein Eigentum und nur mir obliegt die Entscheidung,wofür ich ihn verwende ! Auch der mir zustehende,aber (noch) nicht ausbezahlt Lohn ist mein Eigentum über den andere nicht zu entscheiden haben! Dann wäre es Rechtsbruch !! Gehaltsansprüche sind nach deutschem Recht mein privates Eigentum.Ein rechtlich geschütztes Vermögensrecht.Es besteht MEIN Anspruch ! Aber hier wurde und wird vom Dienstherren signalisiert,dass Du es nicht wert bist,für Deine geleistete Arbeit gerecht bezahlt zu werden .Das nenne ich mir die Ehre zu nehmen und meinen Stolz auf meinen Beruf hinterfragen zu müssen.Der Tatbestand des jahrelangen Unrechts durch den Dienstherren ist doch höchstrichterlich festgestellt und verurteilt worden.Die tatsächliche Reaktion der Berliner Entscheidungsträger ist doch eines Politikers nicht würdig.Der Respekt wird uns damit verwehrt und unser Eigentum zum politischen Spielball.Als feststand,dass wir ungerecht entlohnt werden und die Wochenarbeitszeit erhöht wurde,hat sich das auf die Leistungen der Beamten gegenüber dem Dienstherren nicht in Zurückhaltung ausgewirkt.Der Umkehrschluss ist ein anderer….Das,was jetzt passiert,wird als grobe Verantwortungslosigkeit empfunden.Das Vertrauen zur Politik,zum Dienstherren sinkt gen null.Wie wollen Politiker die Frage beantworten,ob man zu ihnen noch Vertrauen haben darf ? Wie ist das gerechtfertigt ? Das ist doch die Kernfrage der Demokratie….oder heißt es im Umkehrschluss,dass ich grundsätzlich Widerspruch einlegen muss ??? Das lähmt die Handlungsfähigkeit und den Willen !
    Die Entscheidungsträger sollen reparieren !! Und keine neuen Unwuchten schaffen und nicht dafür sorgen,dass Beamte auf der Strecke bleiben ,denen NICHT anzulasten ist,wenn das Land nicht rechtzeitig und ausreichend Rücklagen geschaffen hat !
    Von der SPD erwarte ich die nötige Demut und Bemühen zur Korrektur für ihr jahrelanges Handeln gegen das Recht gegenüber den Beamten.Der Bankenskandal der CDU hat den Berliner Haushalt zusammenbrechen lassen und die SPD hat dafür die Beamten zur Kasse gebeten und in die Taschen gegriffen.Grüne und Linkspartei,wenn sie temporär mitregierten,haben das Unrecht wissend mitgetragen und sich,trotz klammen Haushalt die Diäten erhöht.
    Das vorgeschlagene Reparaturgesetz muss ja noch in das Abgeordnetenhaus zur Entscheidung durch die Parlamentarier.Es sollte eine Möglichkeit geben,allen Abgeordneten detailliert darzustellen,um wessen Geld es hier überhaupt geht.Der BundesInnenminister hat mit seinem ersten Vorstoß der Bezugserhöhungen für unrealistische,utopische Zahlen und damit für Unmut und ein falsches Bild gesorgt.Es muss den Berliner Abgeordneten aufgezeigt werden,dass es sich bei den benachteiligten Beamten die hier zur Rede stehen,um die,am bildhaftesten erklärt,handelt,die im Einsatz tätig werden,wenn man am Telefon 110 und 112 wählt !Auch nachts und feiertags ! Die für Ordnung und Sicherheit sorgen,Menschen und Eigentum schützen und retten !
    Die kolportierten Summen,die den Beamten in den vergangenen 18 Jahren unterschlagen wurden,sind zu hoch,um um sie zu feilschen ! Und wer rechnen kann : das sind Lebensentwürfe ,für die man gearbeitet hat und sich vielleicht noch erfüllen kann….
    Den Politikern ,die über das Reparaturgesetz entscheiden,kann wenig daran gelegen sein,das Berlin mit Klagewellen überzogen wird und sie das mitverantworten müssen.
    Die Krux der Seiten Berliner – Besolder sollte den Parlamentariern nahegelegt werden und : das sie über Schicksale entscheiden !

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    • Hallo Thomas,

      die CDU hat André eine Antwort auf den Offenen Brief geschrieben, die Veröffentlichung ist angefragt. Die Antwort ist wie erwartet, Allgemeinplätze und nichts Konkretes. Kurz halt nur Blabla.

      BG Mirko

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      • Die Antwort der Christdemokraten, die ich lesen konnte, hinterlässt einen sehr bitteren Beigeschmack.

        Wenn man davon ausgeht, dass die CDU Berlin die politische Kraft sei, welche dem öD und damit den Beamten noch am ehesten gewogen ist,
        darf man vom Abgeordnetenhaus in Bezug auf die Schaffung einer amtsangemessenen Alimentation keine schnellen Entscheidungen erwarten.

        Denn selbst die CDU macht mit ihrer Antwort deutlich, dass bis Ende März 2027 lediglich ein Reparaturgesetz für die Jahre 2008 bis 2020 auf den
        Weg gebracht werden wird. Die weiterhin bestehenden systemischen Mängel in der Besoldungsstruktur werden demzufolge erst danach
        betrachtet. Hierfür müsse man sich angeblich mit den anderen Bundesländern abstimmen.

        Während die unmittelbaren Mitbewerber – der Bund mit seiner seit Jahren deutlich höheren Besoldung und das Land Brandenburg, welches rückwirkend zum 1. Januar 2026 die Bezüge signifikant erhöhen wird – im Kampf um die besten Köpfe im Vorteile sind, schlummert der Berliner Besoldungsgesetzgeber erstmal weiter vor sich hin. Zu glauben, man könne mit dem geringsten finanziellen Aufwand reparieren und dann sei buchstäblich alles in Butter, ist wahrlich vermessen. Man kann es getrost auch Realitätsverweigerung nennen.

        Das BVerfG hat Berlin innerhalb von 5 Jahren zweimal angezählt, der Ton wurde in er der letzten Entscheidung schärfer. Und dennoch weigert sich das Berliner Abgeordnetenhaus anzuerkennen, dass die Hütte brennt und es 5 nach 12 ist. Denn so wie ich den Karlsruher Beschluss lese, erwartet der 2. Senat nicht nur eine rückwirkende Reparatur der Besoldung sondern die Schaffung einer Besoldungsstruktur, welche die verfassungsrechtlichen Vorgaben einhält.

        Die entscheidende Frage ist: was ist die Konsequenz für den anzunehmenden Fall, dass die Besoldung in Berlin auch nach dem 31. März 2027 nicht verfassungskonform ist, da die vom BVerfG entwickelten Maßstäbe missachtet bleiben?

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  2. Hallo an Euch beide,
    ich möchte nur zu den Forderungen und da auch nur zum Punkt 1 äußern.
    Es sind bereits Parlamentsferien. Die Partein werden einen Teufel tun,
    diese zu unterbrechen . Nicht für dieses lästige Thema
    Es gibt noch zwei Plenarsitzungen vor
    der Wahl 27.08.26 und 10.09.26.
    Die CDU und SPD könnten also den Entwurf zum Reparaturgesetz oder als gemeinsamen Fraktionsantrag am 27.08.26 ins Parlament auf die Tagesordnung bringen. Erste Lesung. Der Beschluss über das Gesetz müsste dann am 10.09.26 erfolgen. Zweite Lesung und Beschluss.
    Und das wird zu 100 % nicht passieren. Es wird nicht so laufen, wie beim Besoldungsanpassungsgesetz 2026/2027. Da haben zwei Lesungen gereicht und der Hauptausschuss hat vorher einfach abgenickt.
    Guß
    Olaf

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  3. Da die CDU wohl kaum den nächsten Rbm stellen wird, dürfte sie ab September aus der Oppositionsrolle heraus, sich für „Ihre“ Beamten stark mach“ und auf die Einhaltung des Urteils pochen. Bis dahin aber kein Bild kein Ton.

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