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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Offener Brief an die Spitzenkandidatin der SPD

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28. Januar 2021 1 Kommentar Geschrieben von Mirko Prinz

Sehr geehrte Frau Giffey,

bevor ich Ihnen als gemeinsame Vorsitzende und Spitzenkandidatin für die kommende Wahl zum Abgeordnetenhaus den Anlass meines offenen Briefs darlege, möchte ich Ihnen meinen Respekt für wichtige Leistungen als Bundesfamilienministerin ausdrücken, so beispielsweise mit der vom Bundeskabinett beschlossenen Verbesserung des Elterngeldes oder z.B. auch für die mehr und mehr sichtbar werdenden Fortschritten der Konzertierten Aktion Pflege. Hier werden nicht nur wichtige Zeichen in die Gesellschaft hineingetragen, sondern tatsächliche Fortschritte erzielt, und zwar nicht zuletzt auch und gerade für Menschen, deren (Lebens-)Leistungen bislang nicht immer im Mittelpunkt politischen Handelns gestanden haben.

Auch empfinde ich Ihr Eintreten für einen handlungsfähigen Staat, der insbesondere dafür sorgen soll, dass die Schwächsten nicht unter die Räder kommen, als ein wichtiges Thema (https://www.franziska-giffey.de/ich-stehe-fuer-den-starken-staat/). Es ist insofern bedenkenswert und sicherlich zu begrüßen, dass Sie im kommenden Wahlkampf laut Medienberichten dem Thema Sicherheit einiges Gewicht beimessen, es zu einem Ihrer Hauptthemen machen wollen.

Umso mehr bleibt mir aber unverständlich, wie an maßgeblicher Stelle Sozialdemokraten die heute in zweiter Lesung behandelte Gesetzesvorlage in das Abgeordnetenhaus einbringen konnten. Denn deren Gehalt ist, wie ja umfassend nachgewiesen, evident sachwidrig, unzureichend und unangemessen und weist insofern in einige Richtungen hin, aber ganz sicher nicht in die von mehr Sicherheit und schon gar nicht auf ein Mehr an Rechtssicherheit. Denn vielmehr stößt jene Vorlage ob ihres verfassungswidrigen Gehalts die Berliner Beamten in den Zustand vormoderner Rechtsunsicherheit zurück, da die Alimentation in willkürlicher Art und Weise wie ein Privileg verfasst wird, das gewährt werden kann oder eben auch nicht. Mit Sicherheit hat all das aber nichts zu tun und auch nicht mit der Stärkung des Staates und seiner Handlungsfähigkeit.

So verstanden stellt sich mir die Frage, wie die Sozialdemokratische Partei für mehr Sicherheit sorgen will, wenn den verbeamteten Beschäftigten im öffentlichen Dienst – sei es in Krankenhäusern und Altenheimen oder im Polizei- und Justizdienst, im Bildungssektor und in der öffentlichen Verwaltung, in Ämtern und Behörden und öffentlichen Betrieben usw. – ihre grundgesetzgleichen Rechte willkürlich verwehrt, sie nach wie vor vorsätzlich sehr deutlich unteralimentiert werden? Wie will man von sozialdemokratischer Seite darüber hinaus für mehr Sicherheit sorgen, wenn man zugleich die judikative Gewalt beschädigt? Glaubt man in der SPD wirklich, dass man für von staatlicher Seite garantierte größere Sicherheit sorgen könne, wenn man jenen, die für diese an zentraler Stelle mit sorgen sollen, die eigene Sicherheit und also insbesondere auch die Rechtssicherheit nimmt? Und soll eine solche Form der „Sicherheit“ zukünftig durch weitere entsprechend rechtstaatsverletzende Gesetze flankiert werden? Wie also wollte die Sozialdemokratische Partei das Thema am Ende in den Wahlkampf einbringen, wenn sie es bereits vor dessen Beginn für große Teile des öffentlichen Dienstes suspendieren sollte; und wäre es dabei wirklich politisch weiterführend, genau jene so zu behandeln, mit denen man gemeinsam nach der Wahl seine Ziele umsetzen, etwas bewegen will (https://www.tagesspiegel.de/berlin/interview-mit-berliner-spd-spitze-giffey-und-saleh-wir-muessen-auch-beim-linksextremismus-grenzen-deutlich-aufzeigen/26286036.html)?

Diese Fragen stellen sich mir – und mich überzeugende Antworten finde ich so recht keine. Insofern würde ich mich über Ihre freuen, getreu Ihrem Motto: „Ich schaue bei Problemen nicht weg, sondern ganz genau hin.“

Mit freundlichen Grüßen nach Berlin

Torsten Schwan

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Aktuelles
Schallende Ohrfeige für das Land Berlin – Mail an die Abgeordneten
Sie wussten, was sie taten.

1 Kommentar

  1. Fragender
    28. Januar 2021    

    Ein rhetorisch brillant vorgetragener Brief von Herrn Dr. Schwan, welcher den Finger in die Wunde legt, indem er präzise die Widersprüche zwischen Wollen und Handeln anspricht. Ich bin auf die Antwort von Frau Giffey sehr gespannt.

    Reply

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  • Thomas Stein zu Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?Entschuldigung, dass gerät doch jetzt aber aus dem Ruder.... hab es jetzt nicht recherchiert aber ab wann darf denn eine Rüge eingereicht werden ? und seit wann liegt denn der Klagefall beim BVerfG vor ? das sind doch mE erstmal die zwei wichtigsten Parameter !!! Und warum kommt Väterchen Frost auf diese Lösung und nicht die in dem Klagefall unterstützende Gewerkschaft ? EMRK unfassbar, was es alles gibt, ich lach mich hier nur noch kaputt und halte es weiterhin mit Markus F. ! Berlin's Beamte werden vom BVerfG und seinem eigenen Senat verarscht....
  • Väterchen Frost zu Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?Scheinbar gibt es Möglichkeiten, etwas gegen die offensichtlich übermäßig lange Verfahrensdauer zu unternehmen: 1. Verzögerungsrüge nach § 97b BVerfGG unter Hinweis darauf, dass das BVerfG gegen das Beschleunigungsgebot aus Art. 20 Abs. 3 GG verstößt und trotz Verfahrensreife seit [Datum] keine Anhaltspunkte für eine zügige Entscheidung vorliegen und nunmehr der zweiter Berichterstatter vor Abschluss des Verfahrens in den Ruhestand geht. Geht Herr Maidowski in den Ruhestand ohne das Verfahren zum Abschluss zu bringen, müsste der dritte Berichterstatter eingearbeitet werden. danach: 2. Verzögerungsbeschwerde nach § 97b Abs. 2 BVerfGG unter Nachweis des konkreten Nachteils (z.B. finanzielle Einbußen durch die anhaltende Rechtsunsicherheit, die der Berliner Senat offen dazu nutzt, die Besoldung weiterhin absichtlich niedriger zu halten, als es geboten ist und keine Nachzahlungen zahlen zu müssen). danach: 3. Europäische Menschenrechtsbeschwerde (Art. 6 EMRK) nach Erschöpfung des nationalen Rechtsweges, also erfolgloser Verzögerungsbeschwerde. Bestimmt kennt Herr Schwan sich besser mit der Materie aus, als Google und co.
  • Markus F. zu Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?22.05.2025 https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verfassungsgericht-richterwahl-100.html "Weitere Nachbesetzungen in Karlsruhe Für dieses Jahr stehen noch weitere Nachbesetzungen beim Bundesverfassungsgericht an. Zum einen will Richter Ulrich Maidowski, der dem Zweiten Senat angehört, aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig ausscheiden." Es wird NIE eine Entscheidung geben, wenn das so weitergeht. Es müsste eine Möglichkeit geben, das BVerfG zu "verklagen" :-D

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