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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

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"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

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Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

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"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

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„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

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"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Sie wussten, was sie taten.

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28. Januar 2021 32 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Das Besoldungsanpassungsgesetz 2021 wurde vom Abgeordnetenhaus – wie bereits vermutet – ohne Beratung durchgeprügelt. Es hat ein wenig mehr als Minute gedauert bis der Tagesordnungspunkt acht in der heutigen Plenarsitzung einstimmig von allen Fraktionen beschlossen wurde.

Dies in Kenntnis des Gutachtens von Dr. Schwan, welches allen Abgeordneten im Vorfeld der Plenarsitzung zur Verfügung gestellt wurde und klar dargelegt hat, dass der Gesetzesentwurf materiell und formell verfassungswidrig ist.

Unser unabhängiger Gutachter Dr. Schwan dazu: „Dieses mal haben sie den Bogen nicht überspannt wie zuvor, sondern ihn zerbrochen!“

Von der „Besoldungsallianz“ war leider im Gesetzgebungsverfahren nicht viel zu hören. Der erhoffte Widerstand der etablierten Gewerkschaften blieb aus. Eine rühmte sich sogar damit, dass marginale Zulagen, die nur wenigen Beamten zu Gute kommen, erreicht wurden.

Und so wird weiter auf Zeit gespielt bis das Bundesverfassungsgericht hoffentlich dem Treiben mit einem Paukenschlag ein Ende setzt.

Den Betroffenen kann man weiterhin nur empfehlen den Verwaltungsgerichtsweg einzuschlagen und auf ein Ende der rechtsstaatlichen Odyssee zu hoffen.

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32 Kommentare

  1. Matthias K.
    2. Mai 2021    

    Ich hatte im Jahr 2017 Widerspruch gegen meine Besoldung (Familienzuschlag) eingelegt. Siehe hierzu: https://www.dpolg.berlin/aktuelles/news/dpolg-berlin-und-dbb-empfehlen-widerspruch/.

    Nun habe ich bei der Personalstelle nachgefrage wie mit diesen Widersprüchen umgegangen wird.

    Antwort der Familienkasse:

    „Die Beträge wurden ab dem Jahr 2021 nunmehr entsprechend erhöht, so dass eine amtsangemessene Besoldung vorliegt. Wie über die vorliegenden, ruhenden Anträge über Zeiten der Vergangenheit zu entscheiden ist, bleibt den Hinweisen der Senatsverwaltung für Finanzen abzuwarten.

    Ich bitte Sie daher um Geduld, ich werde mich zu gegebener Zeit mit Ihnen in Verbindung setzen.“

    Siehe hierzu auch:
    https://www.vbe.berlin/fileadmin/user_upload/www_vbe_berlin/SenFin_RS_IV_Nr._1.2021_v._07.01.2021.pdf

    Da bin ich mal gespannt wann nun etwas passiert. Es ist ja von 2022 die Rede…

    Reply
    • Mario
      4. Mai 2021    

      Hallo Matthias K,

      wie der Senat mit den Widersprüchen 2017-2020 umgehen will, hat er ja in dem Rundschreiben formuliert.
      Achtung! Familienzuschlag ab dem 3. Kind n(FZ Stufe 4) ist jetzt anders geregelt.

      Reply
  2. Fragender
    16. April 2021    

    Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen…
    Trotz rechtlicher Bedenken verabschiedet der Berliner Senat ein Gesetz zur Deckelung der Mieten. welches nun – wie bekannt geworden – durch das BVerfG für nichtig erklärt wurde. Und jetzt überlegt man in der Politik ernsthaft, ob man Mietern, die trotz Warnungen die widerrechtlich eingesparte Miete nicht zur Seite gelegt haben, aus Steuermitteln zu entschädigen.
    Dem gegenüber rechnet der Senat trotz eines eindeutigen Beschlusses des BVerfG zur Beamtenalimentation die Nachzahlungen klein und begeht (siehe BVAnpG 2021) weiterhin Rechtsbruch.
    Von den unsäglichen Entlohnungen in weiten Teilen des öD von Berlin (z. B. Krankenhäuser, Sozialarbeiter) möchte ich gar nicht sprechen. Denn wer für seine Arbeit angemessen entlohnt wird, kann sich auch eine höhere Miete leisten.

    Es reicht eben nicht aus, Gutes tun zu wollen. Man muss eben Wege und Lösungen finden, die rechtskonform sind. Und hier scheint der Berliner Senat ständig zu versagen. Wer das nicht erkennt und daraus seine Schlussfolgerungen für die anstehende Wahl ziehen kann, dem ist nicht mehr zu helfen.

    Reply
  3. Marco Malz
    15. April 2021    

    Hallo zusammen,

    gemäß Info von Dir ZS Pers B beträgt der Familienzuschlag Stufe 4 (3. Kind) 819,76€ und widerspricht somit dem Wortlaut des Gesetzes ( “wird ein für das dritte zu berücksichtigende Kind zu gewährender Familienzuschlag der Stufe 4 in Höhe von 819,76 Euro über dem Familienzuschlag der Stufe 3 gezahlt”). Ist das ein Versehen oder wurde der Gesetzestext nochmals geändert? Was kann Betroffenden geraten werden?
    Der Quatsch wird leider immer quätscher…

    Reply
    • Mario
      15. April 2021    

      Ich sehe das genau so wie du. Ich warte den Gehaltszettel ab und lege dann Widerspruch mit Verweis auf den Gesetzestext ein. Mal sehen was passiert.

      Reply
  4. Mario
    22. März 2021    

    @Mirko
    Ich hab da ein Verständnisproblem mit der Formulierung zum Familienzuschlag der Stufe 4. Im Gesetz ist es so formuliert:

    (5) Ab 1. Januar 2021 1. wird ein für das dritte zu berücksichtigende Kind zu gewähren- der Familienzuschlag der Stufe 4 in Höhe von 819,76 Euro über dem Familienzuschlag der Stufe 3 gezahlt,

    Die Formulierung „über dem Familienzuschlag der Stufe 3 könnte auch so gelesen werden: Familienzuschlag 3 + Familienzuschlag 4.
    Wie ist also dieses „über“ zu deuten. Der Gesetzgeber hätte doch die Höhe des Familienzuschlags auch ohne das „über“ wie bei allen anderen Stufen festlegen können. Ähnliches gilt auch für Stufe 5 usw.
    Der DBB hat die Beträge (vorläufig) in seiner Besoldungstabelle aufgeführt.
    Bevor ich mal wieder Widerspruch einreiche hätte ich mal deine Meinung dazu gelesen.

    Im Voraus vielen Dank
    Mario

    Reply
    • Mirko Prinz
      22. März 2021    

      So richtig schlau werde ich auch nicht daraus. Seite 156 hier eventuell? https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/DruckSachen/d18-3285.pdf

      Reply
      • Mario
        23. März 2021    

        Da steht genau das gleiche wie in der Veröffentlichung im Amtsblatt.

        Reply
        • Mirko Prinz
          23. März 2021    

          Hab mal die jeweiligen Tabellen zum Familienzuschlag 2020 und 2021 aus dem Amtsblatt separiert. ME betreffen die „Erhöhungsbeiträge“ lediglich die BesGr. A5- A8. Die fallen ja nach Abs. 5 Nr. 2 für das dritte und weiter Kinder weg.
          Ansonsten lese ich das so „wird ein für das dritte zu berücksichtigende Kind zu gewährender Familienzuschlag der Stufe 4 in Höhe von 819,76 Euro über dem Familienzuschlag der Stufe 3 gezahlt“ Bei einer Familie mit drei Kindern (A 9) sollte es so aussehen: FZ1 146,01 Euro + FZ2 124,89 + FZ3 124,89Euro + FZ4 (124,89 + 819,76 Euro) = 1340,44 Euro. Hoffe ich habe keinen Gedankenfehler dabei. Wenn jemand es anders sieht, bitte kommentieren. BG Mirko

          https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2021/03/Familienzuschlag-2020.pdf
          https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2021/03/Familienzuschlag-2021.pdf

          Reply
          • Mario
            23. März 2021    

            Dann müssten also im günstigsten Fall 1340,44 Euro 115 Prozent des Grundsicherungsniveaus sein.

            Bedankt, 🙂

          • Christian
            24. März 2021    

            Hallo Mirko,

            ich komme auf einen anderen Betrag…

            FZ1 146,01 + FZ2 124,89 + FZ3 124,89 + FZ4 819,76 = gesamter Familienzuschlag: 1215,55 € (ab A9)

            Bei A5 bis A8 kommen dann noch die Erhöhungsbeiträge der FZ 2 und 3 dazu….

          • Mirko Prinz
            13. April 2021    

            Na, ja könnte man auch anders lesen. Wir werden sehen.

          • Thomas
            22. April 2021    

            Interessant wird es ja bei Kind 4 und 5, wie bei mir. Denn Entwurf sprich von jeweils einer Summe X über den vorhergehenden. Da kämen ja astronomische Zahlen zustande!!!
            Also Kind 4 819+678 Euro?!
            Da wird sich wohl der Fehlerteufel eingeschlichen haben. In der Tabelle ist es ja anders dargestellt, Nämlich 819 für Kind 3 und 678 für Kind 4.
            Oder?!

          • Mirko Prinz
            22. April 2021    

            Denke auch, dass es ein „teurer Fehlerteufel“ ist.

    • Mirko Prinz
      22. März 2021    

      Der Gesetzestext ließt sich anders, als zB in dieser Besoldungstabelle wiedergegeben. https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/dbb/pdfs/einkommenstabellen/besoldungstab_berlin_210101.pdf

      Reply
      • Mario
        23. März 2021    

        Ja genau darum geht es ja. Eigentlich definiert der Senat ja hier die prozentuale Höhe nach dem Urteil des BVerfG in einem Gesetz.
        Lässt sich das über die Personalgremien thematisieren/klären?

        Reply
        • Mirko Prinz
          23. März 2021    

          @ Mario, ich befürchte, dass sich das nur über das BVerfG klären lässt und nicht über die Gremien.

          Reply
          • Mario
            23. März 2021    

            🙂 Vielen Dank auch.
            Allerdings muss es ja möglich sein das sich SenFin hierzu mal dem HPR, GPR oder so erklärt. Irgendjemand muss es ja vor sich hin formuliert haben.

          • Mirko Prinz
            23. März 2021    

            Da große Manko dieses Gesetzes, keine Berechnungen und deshalb schon prozedural verfassungswidrig. Sollte das BVerfG aufgreifen.

  5. Fragender
    3. März 2021    

    In seiner aktuellen Info hat der HPR Berlin einen kurzen Zwischenstand in puncto Besoldungsallianz gegeben.
    Demnach hat ein erstes Gespräch mit der Fraktionsspitze der CDU stattgefunden. Weitere Gespräche mit den Fraktionsspitzen der Parteien der Regierungskoalition sind vorgesehen und sollen teilweise im März erfolgen.

    Gem. HPR möchte man erst nach Abschluss der Gespräche eine Bewertung vornehmen und über den weiteren Werdegang informieren.

    Reply
    • Mirko Prinz
      3. März 2021    

      Hatte diesbezüglich auch ein Gespräch mit der HPR-Vorsitzenden. Gegenstand der Verhandlungen der Besoldungsallianz ist lediglich das Nachzahlungsgesetz (Reparaturgesetz).

      Reply
  6. Anstaltsangehöriger
    3. März 2021    

    Inzwischen wurde die Jahresvorschau des BVerfG für 2021 veröffentlicht. Sie sieht keine Entscheidung in Besoldungsfragen vor.

    Es sieht so aus, als könnten wir erst irgendwann 2023 mit einer Entscheidung zur A-Besoldung rechnen.

    @ Andre und Mirko: Könnt ihr euer Verfahren betreffend mal beim BVerfG nachhaken?

    Reply
  7. Mario
    19. Februar 2021    

    Still ruht der See. So siehts aus. Da im Moment weder politischer noch gewerkschaftlicher Druck zu erkennen ist, gebe ich die Hoffnung auf eine schnelle außergerichtliche Lösung auf. Der Senat hatte ja die Chance mit einem verfassungsgemäßen Gesetz die Besoldung verfassungskonform für alle zu regeln.
    Von daher setze ich auf den Rechtsweg. Auch wenn w.o. geschrieben die Chance vertan ist, so sehe ich in dem ganzen Verfahren auch Vorteile für alle die gegen die A-Besoldung klagen.
    Es wird sich zeigen wie der Senat das Reperaturgesetz für die Richter ausgestaltet und wir können mit ähnlichem auch für die A-Besoldung rechnen. So wissen unsere Anwälte schon mal im Voraus was auf sie zukommt.
    Abhängig von der Rechtsprechung des BVerfG zur A-Besoldung (ich rechne mit einem ähnlichen Urteil) habe ich meinen Anwalt mit der Prüfung beauftragt, die grad ruhende Klage auch um das jetzige Besoldungsgesetz zu erweitern. So könnte es schon vor dem VG scheitern.
    Es dauert halt leider länger.
    Angesichts bevorstehender Wahlen halten sowieso alle, in allen Bereichen, die Füße still.
    Beste Grüße und Kopf hoch.

    Reply
  8. WTF
    12. Februar 2021    

    Still ruht der see….
    Keine Stellungnahme der Gewerkschaften..; auch nichts Neues vom Richterbund??
    Unglaublich.

    Reply
  9. Brinker Frank
    6. Februar 2021    

    Das macht nur noch sprachlos. Sollten vor den Wahlen wieder Dienststellenbesuche von Abgeordneten stattfinden, bekommen wir wieder die höchste Wertschätzung versichert.

    Reply
  10. Fragender
    5. Februar 2021    

    Ein kleiner Gedanke kam mir gestern beim Lesen der Nachrichten. Für Grundsicherungsempfänger soll es dieses Jahr eine Coronahilfe in Höhe von 150,00 EUR geben. Ebenso wird wieder ein Kinderbonus gezahlt.
    Zumindest die Coronahilfe für die erwachsenen Grundsicherungsemfpangenden erhöht bei einer Musterfamilie von 2 Erw., verheiratet mit 2 Kindern das jährliche Einkommen um 300,00 EUR.

    Soweit so gut… angesichts des auf ein Minimum berechneten Mindestabstandes zum Grundsicherungsniveau von mtl. 0,05 Cent müsste der Berliner Senat 2021 nochmal was rausrücken, sonst wird der vom BVerfG vorgegebene Abstand von 15 % wieder nicht eingehalten.

    Oder sehe ich das falsch?

    Reply
    • ernüchtert
      6. Februar 2021    

      Mal davon abgesehen, dass der senat und das abgeordnetenhaus offenbar sowieso nicht verfassungsgemäß besolden wollen, stimmt der Gedanke natürlich theoretisch. (Theoretisch) muss die Grundsicherung nun immer Ausgangspunkt der Berechnungen für Besoldungsanpassungen sein.

      Reply
  11. Väterchen Frost
    29. Januar 2021    

    Ich denke, man sollte auf jeden Fall das Gesetz im laufenden Verfahren thematisieren. Alleine deshalb, dass das BVerfG eine Ahnung davon bekommt, wie abgebrüht mit deren Rechtsprechung umgegangen wird, im Senat von Berlin.

    Vielleicht werden sie das beim laufenden Verfahren berücksichtigen und das Urteil so deutlich gestalten, dass auch wir als Beamte in Berlin von der Verfassung geschützt und nicht nur an die Pflichten gebunden sind, sondern elementare Rechte auch für uns gelten, und zwar rückwirkend und für alle, egal ob Widerspruch eingelegt wurde, oder nicht.

    Ich kann nicht erkennen, dass der Senat in irgendeiner Weise einen Weg in Richtung der gebotenen Verfassungstreue eingeschlagen und sich bei der Gesetzgebung an geltendem Recht orientiert hat.

    Reply
  12. Mario
    29. Januar 2021    

    Das Gesetz ist durch und der eine oder andere wird sich über etwas mehr im Geldbeutel freuen. Über die Verfassungswidrigkeit machen sich die wenigsten Sorgen. Allerdings heißt es jetzt nicht den Kopf in den Sand zu stecken. Es sind ja noch nicht alle Messen gesungen. Ich für meinen Teil werde das Thema mit meinem Anwalt erörtern.
    @ Andre
    Ist es möglich im laufenden Verfahren zur A- Besoldung die Verfassungswidrigkeit des neuen Gesetzes beim BVerfG zum Thema zu machen?
    Möglicherweise könnte es dann gleich mit einkassiert werden.

    Reply
    • André Grashof
      31. Januar 2021    

      Hey Mario,
      erst einmal hatten wir das BVerfG pauschal mit eingebunden. Ob die sich ohne weiteres dem Thema widmen, kann ich nicht sagen. ABER auch unseren Rechtsanwalt, der ja u.a. den Feuerwehrmann vor dem BVerfG vertritt haben wir eingebunden. Problematisch wird dort nur, wer ihn für seine Leistungen bezahlt… Die Finanzmittel aus dem Spendenbereich sind fast aufgebraucht. Leetchi mussten wir schließen, da die die deutsche Seite nicht mehr fortführen. Kamen ohnehin keine weiteren Spenden. Der Feuerwehrmann wird wohl keine neuen Gelder investieren, wie es bei der GdP ausschaut (er ist ja GdP-Mitglied), weiß ich nicht sicher… sieht aber nicht rosig aus. Also da sind wir in Gesprächen mit dem RA. Schauen wir mal. Ohne viel viel Geld wäre es nicht möglich gewesen, unser Recht zu erstreiten. Das ist schon traurig, dass ausreichende Finanzmittel erforderlich waren, um überhaupt sein Recht erstreiten zu können und bis hierher zu kommen. Ohne diese vielen Spenden und auch die Finanzhilfe von BDK und GdP wären wir wohl nicht so weit gekommen… Und der Senat weiß, dass er am längeren Hebel sitzt. Alles sehr unschön… Hoffen wir mal, dass wir das irgendwie gewuppt bekommen. Beste Grüße, André

      Reply
      • Mario
        31. Januar 2021    

        Ich sehe die Gefahr, dass das Verhalten von Berlin bundesweit Schule macht. Wie werden denn die anderen Bundesländer reagieren wenn sie vor dem BVerfG scheitern? Vielleicht (wenn nicht schon geschehen) sollte man einen Verbund mit anderen Klagenden anstreben.
        Gibt es denn polizeinahe Stiftungen die an der einen oder anderen Stelle unterstützen können?

        Reply
  13. Fragender
    28. Januar 2021    

    Ja… Wenn es dabei bleiben sollte, dass von Seiten der Besoldungsallianz nichts bis rein gar nichts kommt, werde ich mir gründlich überlegen, ob ich nicht meine Schlüsse daraus ziehen muss.
    Ich bin gerne bei Aktionen dabei und engagiere mich auch gewerkschaftlich. Ein Schweigen und Hinnehmen kann ich aber nicht akzeptieren…

    Reply

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