2015 erfolgreiche Volksinitiative – bestätigte Zahlen durch das BVerwG im Jahr 2017 und klarer Appell an Berlin – 2020 sensationell deutliche Entscheidung des BVerfG, die absichtliche Verfassungswidrigkeit wird hervorgehoben – 2025 richtungsweisende Entscheidung des BVerfG, überaus mahnende Worte, und 2026 keinerlei Umsetzungswillen des Berliner Senats erkennbar – im Gegenteil: Erneut sind deutliche Verstöße gegen alle Vorgaben geplant. Was für ein Paradebeispiel für Rechtschaffenheit und Rechtstreue zeigt Berlin gerade im Vergleich zu Brandenburg?
(André Grashof, 27.08.2026, Initiator der Volksinitiative, Aktionsbündnis berliner-besoldung.de)

Vernichtendes Urteil – Berliner Senat missachtet das BVerfG!

Unter dem Titel

„Willkürliche Bemessungsverfahren als Zukunft deutscher Beamtenbesoldung? Die Vorlage des Berliner Senats zur Beschlussfassung über BerlBVAnpG 2021 im Spiegel der bundesverfassungsgerichtlichen Dogmatik zum Alimentationsprinzip“

hat sich der unabhängige Sachverständige Dr. Torsten Schwan (Osnabrück) mit dem Entwurf des Berliner Besoldungsanpassungsgesetzes 2021 befasst. Aus der Zusammenfassung des Gutachtens, welches in Kürze erscheinen wird,  geht hervor, dass der Berliner Senat weiterhin vorsätzlich und wissentlich die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ignoriert.

Herr Dr. Schwan kommt zu der Feststellung:

„Damit beschädigt er [Anm.: der Berliner Senat] die Autorität des Bundesverfassungsgerichts, missachtet Art. 20 Abs. 2 und 3 und stellt sich so außerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung.“

 

 

 

 

 

 

 

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