2015 erfolgreiche Volksinitiative – bestätigte Zahlen durch das BVerwG im Jahr 2017 und klarer Appell an Berlin – 2020 sensationell deutliche Entscheidung des BVerfG, die absichtliche Verfassungswidrigkeit wird hervorgehoben – 2025 richtungsweisende Entscheidung des BVerfG, überaus mahnende Worte, und 2026 keinerlei Umsetzungswillen des Berliner Senats erkennbar – im Gegenteil: Erneut sind deutliche Verstöße gegen alle Vorgaben geplant. Was für ein Paradebeispiel für Rechtschaffenheit und Rechtstreue zeigt Berlin gerade im Vergleich zu Brandenburg?
(André Grashof, 27.08.2026, Initiator der Volksinitiative, Aktionsbündnis berliner-besoldung.de)

Abstandsgebot – Weshalb das BerlBVAnpG 2021 verfassungswidrig ist!

Auszug aus dem Entwurf zum Besoldungsgesetz 2021 für das Land Berlin

(S. 79 und 82 des Entwurfs, Rechtschreibfehler wurden vom Original übernommen…)

Der/die ehemalige Beamte(in) in BesGr. A 4 – jetzt aufgestiegen nach A 5 – erhält eine fast identische Bruttobesoldung, wie eine Mitarbeitende in der BesGr. A 8, sofern er/sie zwei Kinder hat. Berechnungen für die weiteren Besoldungsgruppen sind im Gesetzesentwurf nicht zu finden. Die verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Abstandsgrenzen zwischen den Besoldungsgruppen und Besoldungsstufen werden damit fast vollständig eingeebnet – das widerspricht in grober Weise den Direktiven des BVerfG!

 

Netto-Alimentation (ab Januar 2021) BesGr. A 5 BesGr. A 8
Ehepaar +2 Kinder (Regelsatz für Kinder gewichtet)
Grundgehalt Erfahrungsstufe 1 2.251,38 2.532,88
Allgemeine Stellenzulage 22,72 22,72
Familienzuschlag Stufe 1 verheiratete 139,03 139,03
Familienzuschlag Stufe 2 (1. Kind) 124,89 124,89
Familenzuschlag Stufe 3 (2. Kind) 124,89 124,89
Familienzuschlag Erhöhungsbetrag Kind 1 168,96 0
Familienzuschlag Erhöhungsbetrag Kind 2 186,05 94,28
Sonderzahlung ggf. inkl. Sonderbeträge/ Monat 137,50 137,50
Hauptsstadtzulage 150,00 150,00
Monatsbrutto 3.305,42 3.326,19
Jahresbrutto inkl. Sonderzahlung 39.665,04 39.914,28

1 Kommentar zu „Abstandsgebot – Weshalb das BerlBVAnpG 2021 verfassungswidrig ist!“

  1. Das ist gefühlt eine noch größere Verarsche als die bisherige Besoldung. Zumal sie die Zahlen ja tatsächlich selbst so offensichtlich darstellten und sich nicht mal die Mühe zum Verschleiern gemacht haben. Ein unfassbar ignorantes, arrogantes und nicht mehr nachzuvollziehbares Verhalten

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