Berliner-Besoldung.de
Berliner-Besoldung.de
  • Über uns
  • Service
    • Daten und Fakten
    • FAQ
    • Widerspruch
    • Kontakt
  • Spende
  • Abgeordnetenhaus
    • Briefe an die Abgeordneten
    • Aus dem Abgeordnetenhaus
    • Dokumente
  • Presse
  • Impressum / Disclaimer
  • Datenschutzerklärung
Agh-Drucksache 18/2028

Agh-Drucksache 18/2028

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

Mehr
2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

Mehr
2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

Mehr
2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

Mehr
2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

Mehr
Frank Dietrich (Fachmakler):          Denken Sie an SICH!

Frank Dietrich (Fachmakler):         Denken Sie an SICH!

Ihre Gesundheit und Ihren Lebensstandard langfristig und nachhaltig absichern. Ohne Werbeversprechen, um das Kleingedruckte kümmern wir uns. Sie fragen wir erklären. Gemeinsam finden wir für Sie das Beste, geben Sie sich nicht mit weniger zufrieden!

Mehr
2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

Mehr
2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

Mehr
2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

Mehr
2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

Mehr
2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

Mehr
Dr. Martin Stuttmann

Dr. Martin Stuttmann

"... stellt der Dienstrechtssenat [BVerwG] jahresweise fest, dass die Berliner Beamten in der jeweils untersten Besoldungsgruppe seit 2009 rund 3000 Euro netto pro Jahr unterhalb ihres verfassungsrechtlichen Minimums lagen, teils sogar noch weiter darunter."

Mehr

Stellungnahme des HPR (Besoldungsallianz) zum BerlBVAnpG 2021

  • Home
  • Aktuelles
  • Stellungnahme des HPR (Besoldungsallianz) zum BerlBVAnpG 2021
22. Januar 2021 Kommentieren Geschrieben von Mirko Prinz

Stellungnahme des HPR

Der HPR begrüßt grundsätzlich jede besoldungserhöhende Maßnahme für die Berliner Beamtinnen und Beamten. Der HPR hält die ergriffenen Maßnahmen jedoch bei Weitem nicht für ausreichend um eine konkurrenzfähige und verfassungskonforme Alimentation zu gewährleisten. Diese Auffassung werde durch den aktuellen Beschluss des BVerfG vom 04.05.2020 untermauert.

Der HPR kann insoweit die im Vorblatt des Gesetzentwurfes vorgenommene Einschätzung des Gesetzgebers bezüglich der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung und Versorgung im Hinblick auf die jüngst vergangene Rechtsprechung des BVerfG nicht nachvollziehen, da sie den aktuellen Lebensbedingungen und der aktuellen rechtlichen Beurteilung in keiner Weise gerecht werde. Die in der Urteilsbegründung (gemeint wohl „Beschlussbegründung“) maßgebliche Rechtsprechung sowie die Bewertungen von Gewerkschaften, Personalvertretungen und Widersprüche von beamteten Dienstkräften sowie Richterinnen und Richter werde ignoriert bzw. fehlinterpretiert. Zugleich sollten die ebenfalls neuen Vorgaben zur Alimentation von Familien mit drei oder mehr Kindern überprüft und darauf geachtet werden, dass ab dem dritten Kind jeweils 115 Prozent des grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarfs nach dem SGB II zur Verfügung steht.

Der HPR fordert in seinem Schreiben, die Besoldungsanpassung entsprechend den Vorgaben des BVerfG zur Abstandsberechnung auf der Prüfstufe 1, Parameter 5, auf Grundlage des Quervergleichs aller Bundesländer inklusive Bund vorzunehmen (Rn. 80). Dem Ver- gleich des Landes Berlin alleinig mit den anderen Bundesländern (ohne den Bund) mangele es an Legitimation, ebenso seien die Bundesländer herauszurechnen, deren Verfassungswidrigkeit der Besoldung bereits festgestellt worden sei.

Der HPR zweifelt zudem an, dass die Abschaffung der Besoldungsgruppe A 4 ausreiche, um dem geforderten Abstandsgebot zur Grundsicherung zu genügen und fordert darüber hinaus die Streichung der Besoldungsgruppe A 5. Diese Streichungen müssten sodann angesichts völlig verkürzter Laufbahnen mit Personalentwicklungs- und Qualifizierungskonzepten über Laufbahngrenzen hinaus flankiert werden. Zudem müsse die Abschaffung der Besoldungsgruppe A 4 sofort erfolgen und nicht erst zum 01.01.2021.

Der HPR führt an, dass Einzelmaßnahmen wie prozentuale Zuwächse oder Streichungen alleine die Defizite der Berliner Besoldung nicht mehr kompensieren können und fordert, in einer gemeinsamen Kommission unter Beteiligung der Spitzenorganisationen einvernehmlich die Eckpunkte einer gänzlich neuen Besoldungstabelle zu erarbeiten. Die Entwicklung der Berliner Besoldung bliebe seit 2003 hinter den tariflichen Entwicklungen sowie der all- gemeinen wirtschaftlichen Entwicklung zurück. Aus Sicht des HPR verstoße der Gesetzentwurf ebenso wie die vorangegangenen daher gegen das Alimentationsprinzip.

Ferner fordert der HPR die Anhebung der Sonderzahlung bzw. die Kürzung der jährlichen Sonderzahlung zurück zu nehmen und auf einen Stand von vor 2003 zurück zu bringen. Die gewährte Staffelung der Sonderzahlung nach Besoldungsgruppen entbehre darüber hinaus jeglicher Grundlage. Es könne mangels dargelegter Berechnungsmethoden nicht ausgeschlossen werden, dass es aufgrund der Staffelung nach Besoldungsgruppen zu einer Aufweichung der verfassungsgemäß vorgegebenen Abstandsgrenzen komme.

Der HPR begrüßt grundsätzlich die Hauptstadtzulage als Personalgewinnungsinstrument und in Kombination mit dem Landesticket als eine ökologisch sinnvolle Maßnahme. Der HPR kritisiert jedoch die Begrenzung des Tickets auf den Tarifbereich AB, da ein Großteil der Beschäftigten im Berliner Umland wohne. Zudem würde mit der willkürlichen Beschränkung der Hauptstadtzulage auf die Besoldungsgruppe A 13 eklatant gegen Art. 33 Abs. 1, 3 und 5 GG verstoßen. Dies verstoße sowohl gegen das Abstandsgebot als auch gegen den Gleichheitsgrundsatz.

  • twittern 
  • teilen 
  • teilen 
  • RSS-feed 
Aktuelles
Stellungnahme DRB (Besoldungsallianz) zum BerlBVAnpG 2021
Abstandsgebot – Weshalb das BerlBVAnpG 2021 verfassungswidrig ist!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Spende für das Aktionsbündnis

Wofür werden die Spenden verwendet?

Neueste Kommentare

  • Mario zu Petitonsausschuss sieht keinen HandlungsbedarfSorry, da steht Besoldungs und Anpassungsgesetz 2022 welches ja sowieso wegen der Tarifabschlüsse verabschiedet werden muss. Wäre also ein Abwasch.. Nur im Entwurf steht dazu nichts. Ein Reparaturgesetz kommt, ähnlich wie bei den Richtern, bei einer "Verurteilung" durch das BVerfG in Betracht.
  • Matthias K. zu Petitonsausschuss sieht keinen HandlungsbedarfVon den SenFin wurde ja ein Rundschreiben (https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/download.php/4326904) im Jahre 2021 veröffentlich, dass das Reparaturgesetz (Punkt V.) in Aussicht stellt. Es schaut so aus, als wenn SenFin das irgendwie "vergessen" hat. Hier sind nun tatsächlich die Gewerkschaften/Personalräte gefragt.
  • Mario zu Petitonsausschuss sieht keinen HandlungsbedarfGenau das ist ja meine Befürchtung. Hier müssten die offiziellen Personalvertretungen und Gewerkschaften SenFin mal unter Druck setzen. Je nach Einlassung weiß man dann ob man Klagen muss.

_______________________________

  • Mario bei Petitonsausschuss sieht keinen Handlungsbedarf
  • Matthias K. bei Petitonsausschuss sieht keinen Handlungsbedarf
  • Mario bei Petitonsausschuss sieht keinen Handlungsbedarf
  • Matthias K. bei Petitonsausschuss sieht keinen Handlungsbedarf
  • Mario bei Petitonsausschuss sieht keinen Handlungsbedarf
  • Mario bei Petitonsausschuss sieht keinen Handlungsbedarf
  • Matthias K. bei Petitonsausschuss sieht keinen Handlungsbedarf
  • Mario bei Petitonsausschuss sieht keinen Handlungsbedarf
  • Mirko Prinz bei Petitonsausschuss sieht keinen Handlungsbedarf
  • Mario bei Petitonsausschuss sieht keinen Handlungsbedarf

<p id=”copyright”><span class=”credits”><a href=”https://www.berliner-besoldung.de/”>Berliner Besoldung.de</a>&nbsp;&nbsp;unterstützt vom Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Hauptstadtbesoldung &nbsp;&nbsp; <a href=”https://www.berliner-besoldung.de/impressum/”>Impressum / Disclaimer</a>&nbsp;&nbsp;<a href=”https://www.berliner-besoldung.de/datenschutzerklaerung/”>Datenschutz</a></span>

Berliner Besoldung.de  unterstützt vom Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Hauptstadtbesoldung    Impressum / Disclaimer  Datenschutz