Achtzehn Jahre. Und ein Senat, der die Stoppuhr drückt.

Sven ist Kriminaloberkommissar in Berlin. Verheiratet, drei Kinder. Er steht morgens auf, bringt zwei Kinder zur Schule, das jüngste in die Kita, und fährt zum Dienst. Er hat in den vergangenen achtzehn Jahren nie Widerspruch gegen seine Bezüge eingelegt. Nicht weil er nicht durfte. Sondern weil er dem Gesetzgeber vertraut hat.

Das war ein Fehler.

Am 17. September 2025 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, was Beamte wie Sven seit Jahren spürten: Berlin hat seine Beamtinnen und Beamten zwischen 2008 und 2020 in rund 95 Prozent der geprüften Konstellationen verfassungswidrig zu niedrig bezahlt. In der Mehrheit der geprüften Jahre sogar unterhalb dessen, was Karlsruhe als äußerste Untergrenze definiert: der Prekaritätsschwelle. Dreizehn Jahre festgestellter Verfassungsbruch. Fünf Jahre nach gleicher Mechanik fortgeführt. Achtzehn Jahre, die niemand zurückgibt.

Karlsruhe setzte dem Land eine Frist: 31. März 2027.

Am 22. April 2026 hat die Senatsverwaltung für Finanzen im Unterausschuss des Abgeordnetenhauses skizziert, wie die Reparatur aussehen soll. Drei Wege standen im Raum. Erstens: nur diejenigen, die in jedem betroffenen Jahr fristgerecht Widerspruch eingelegt haben. Zweitens: alle, die irgendwann einmal widersprochen haben. Drittens: alle Betroffenen. Wirtschaftlich tragbar sei aus Sicht des Senats – Weg eins.

Sven hat keinen Widerspruch eingelegt. Sven gehört zu Weg drei.

Wer rechnet, versteht warum. Der Unterschied zwischen Weg eins und Weg drei beträgt rund drei Milliarden Euro. Das Land Berlin schreibt sich diesen Betrag nicht als Schuld ans Bein. Es schreibt ihn als Ersparnis in den Haushalt. Drei Milliarden, die Berlin behält, weil Sven dem Gesetzgeber vertraut hat.

Sieben Tage nach der Anhörung, am 29. April 2026, hat die Koalition aus CDU und SPD eine andere Drucksache eingebracht – Drucksache 19/3188. Sie überträgt das Tarifergebnis auf die Beamtenbesoldung: 3,8 Prozent ab April, 2,0 Prozent ab März 2027. Das ist die Tarifroutine. Das eigentliche Reparaturgesetz folgt separat, als zweites Gesetz.

Nach Senatsplan: 2027 prüfen, 2028 anpassen.

Am 20. September 2026 wählt Berlin ein neues Abgeordnetenhaus. Zwischen heute und 2028 liegt eine Wahl. Die Reparatur des achtzehnjährigen Verfassungsbruchs wird damit nicht nur vertagt. Sie wird in eine andere Wahlperiode verschoben – in eine politische Verantwortung, die diejenigen, die sie heute aufschieben, möglicherweise nicht mehr tragen müssen.

Knapp vier Monate vor der Anhörung, am 1. Januar 2026, war im selben Abgeordnetenhaus etwas anderes geschehen: Die Diäten der 159 Abgeordneten waren automatisch um 6,2 Prozent gestiegen. Plus 477 Euro im Monat. Auf 8.161 Euro brutto. Die Mitarbeiterpauschale stieg um zehn Prozent. Niemand musste etwas beantragen. Der Index regelt das.

Wer das nebeneinander legt, sieht eine Asymmetrie, die schwerer wiegt als jede Tabelle: Die Bezüge derjenigen, die das Gesetz machen, steigen automatisch – jährlich, ohne Antrag, ohne Frist. Die Bezüge derjenigen, denen das oberste Gericht festgestellt hat, jahrelang verfassungswidrig zu niedrig bezahlt worden zu sein, sollen „im Jahr 2028 geprüft“ werden – von einem Parlament, das es heute noch nicht gibt.

Das eigentlich Bemerkenswerte steht in der Begründung der Drucksache 19/3188 selbst. Schwarz auf weiß. Der Gesetzgeber räumt ein, das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen sei „mit der letzten Besoldungsanpassung erreicht, ohne dass es – insbesondere in den unteren Besoldungsgruppen A 6 und A 7 – weiteren Spielraum gäbe“. Ein Gesetzgeber, der schreibt, dass kein Spielraum mehr besteht, und das Anpassungsgesetz trotzdem beschließt, hat eine eigene Aussage zu erklären. Und zwar nicht erst 2028.

Das Beamtenverhältnis ist kein Privileg. Es ist ein Tausch. Beamte schulden lebenslange Treue, dürfen nicht streiken, dürfen sich politisch nur mäßig äußern. Im Gegenzug schuldet der Staat amtsangemessene Alimentation. Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat im Dezember 2023 bestätigt: Das deutsche Streikverbot ist mit der Menschenrechtskonvention nur vereinbar, wenn der Beamte ein wirksames Mittel hat, seinen Anspruch durchzusetzen. Eine Reparatur, die strukturell nur bei den Widerspruchsführern ankommt, ist das Gegenteil eines wirksamen Mittels. Sie ist die Belohnung für Misstrauen und die Bestrafung für Vertrauen.

Wer Widerspruch eingelegt und geklagt hätte, bekäme nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Prozesszinsen – fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Sven bekommt nichts. Außer der Erkenntnis, dass Vertrauen ein riskantes Investment in den eigenen Dienstherrn ist.

Es gäbe einen anderen Weg. Ein vollständig ausgearbeiteter Reparaturentwurf liegt seit dem 28. April 2026 öffentlich auf berliner-besoldung.de. Er rechnet pro Beamtin, pro Jahr, pro Erfahrungsstufe ab. Er erfasst auch die Folgejahre 2021 bis 2025, die der Senat in ein anderes, späteres, unbenanntes Gesetz schiebt. Er sieht für Beamte ohne rechtzeitigen Widerspruch einen abgestuften Ausgleich vor – 80 Prozent bei Verletzung der Mindestbesoldung, 60 Prozent bei den übrigen Tatbeständen. Er verzinst nach den anerkannten Regeln. Er sichert die Wiederholungsfreiheit durch eine indexbasierte Fortschreibung und eine einfachgesetzliche Begründungspflicht. Geschätztes Volumen: 1,8 bis 2,2 Milliarden Euro. Die juristischen Belege im Detail sind dort nachzulesen.

Der Bund hat seine eigene Reparatur in fünf Monaten geschrieben. Berlin hat 2021 für die Richterbesoldung elf Monate gebraucht. Beides ist erledigt. Bei der Berliner Beamtenbesoldung – dem Land, das Karlsruhe ausdrücklich geprüft hat – soll dasselbe nun zwei weitere Jahre brauchen, in zwei Etappen: einer kostenoptimierten ersten und einer über die Wahl hinweg vertagten zweiten.

Karlsruhe hat eine Frist gesetzt. Keine Schonzeit.

Und am Ende ist es eine einfache Frage: Was ist eine Demokratie wert, deren Parlament die eigenen Bezüge per Indexautomatik anhebt und die Korrektur eines vom obersten Gericht festgestellten Verfassungsbruchs in zwei Stücke teilt, von denen das größere in eine andere Wahlperiode geschoben wird?

Sven hat darauf keine Antwort. Aber er hat aufgehört zu vertrauen.

Beitrag der Initiative berliner-besoldung.de. Der vollständige Gesetzentwurf eines Berliner Besoldungsreparatur- und Alimentationssicherungsgesetzes sowie das juristische Begleitdokument mit allen Belegen sind dort abrufbar. Fidelitate alimentatio.

 

41 Kommentare zu „Achtzehn Jahre. Und ein Senat, der die Stoppuhr drückt.“

    • Auch sowas kann das Ergebnis sein, wenn man sich Aufmerksamkeit in der Presse wünscht.
      Die wenigsten haben Verständnis dafür, dass in diesen Zeiten jemand mehr Geld bekommen soll, der es aus Sicht der Allgemeinheit sowieso schon besser als die meisten anderen hat.

      In Teilen ist der Artikel auch nachvollziehbar. Wozu müssen Lehrer verbeamtet sein und warum gibt es immer noch Verbeamtungen, die nicht wirklich nachvollziehbar sind, wie z.B. in meiner Behörde regelmäßig in höheren Positionen? Da werden plötzlich welche verbeamtet, die vorher über Jahre das Gleiche als Angestellte gemacht haben.

      Ich könnte verstehen, wenn man außerhalb von Polizei, Feuerwehr und Justiz sagen würde: In den Verwaltungen und bei den Lehrern verbeamten wir nur noch 10 % des gesamten Personals, um im Streikfall einen Notdienst aufrechterhalten zu können.
      Denn das Geheule wäre auch groß, wenn keiner mehr da ist, der die Arbeit macht, wenn alle mal streiken sollten.

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      • Diese Frage, die Du hier stellst, würde aber implizieren, dass sich die Beschäftigten selbst verbeamtet hätten. Das war aber die Stadt, die dadurch das Problem der Altersvorsorge nach hinten verschob. Verbeamtung kann nämlich zunächst Geld sparen, da keine Rentenbeiträge sowie VBL gezahlt werden. Auch dieser Umstand kommt beim Beamtenbashing zu kurz.

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    • Die einen sagen so, die anderen sagen so. Ich zum Beispiel würde ggf. titeln: “Wie sich die Stadt die Beamten zur Beute macht(e)“ Aber ob mein Artikelentwurf die Redaktionsrunde heil überstanden hätte……..?

      Schönen Sonntag wünscht Detlef

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        • Wie sich die Stadt die Beamtinnen und Beamten zur Beute macht(e)
          Ein Kommentar zur Besoldungsdebatte: Über fiskalische Fehlannahmen, die Reparatur eines Systemfehlers und die unumgängliche Verpflichtung aus dem Amtseid.

          Die aktuellen Schlagzeilen über Milliarden-Nachzahlungen für Berliner Beamtinnen und Beamte lösen bei vielen Bürgern verständliche Emotionen aus. In Zeiten knapper Kassen wirkt jede große Summe, die einer scheinbar „privilegierten“ Gruppe zugutekommt, wie eine Provokation. Doch eine sachliche Rekonstruktion der Ereignisse macht deutlich: Es geht hier nicht um politische Wohltaten, sondern um die notwendige Korrektur eines jahrelangen Verfassungsbruchs.

          1. Der Ursprung: Sparen zulasten der Verfassung
          Anfang der 2000er Jahre befand sich Berlin in einer massiven Finanzkrise. Um den Landeshaushalt zu konsolidieren, traf die Politik eine weitreichende Entscheidung: Die Besoldung wurde von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt. Man nutzte die Tatsache, dass Beamte kein Streikrecht besitzen, um den Haushalt über fast 15 Jahre hinweg auf deren Kosten zu entlasten.

          Faktisch wurde die Beamtenschaft zur „fiskalischen Manövriermasse“. Man sparte dort, wo kein unmittelbarer Arbeitskampf zu befürchten war – in der irrigen Annahme, dass der soziale Frieden im Staatsdienst auch ohne marktgerechte Bezahlung stabil bliebe.

          2. Das Abstandsgebot: Ein Schutzwall für alle Arbeitnehmer
          Das Bundesverfassungsgericht hat dieser Praxis eine klare Absage erteilt. Ein zentraler Pfeiler ist das Abstandsgebot: Die Besoldung für Vollzeitarbeit muss mindestens 15 % über dem Niveau der staatlichen Grundsicherung liegen.

          Dies ist kein „Beamten-Privileg“, sondern eine ökonomische Notwendigkeit, die jeden Arbeitnehmer betrifft:

          Wert der Arbeit: Wenn der Staat die Löhne für Polizisten, Justizbeamte oder Sachbearbeiter so weit absenkt, dass sie fast das Niveau von Sozialleistungen erreichen, entwertet er das Prinzip der Erwerbsarbeit an sich.

          Lohngefüge: Wenn der größte Arbeitgeber der Region Lohndumping betreibt, sinkt der Druck auf private Unternehmen, faire Löhne zu zahlen. Eine verfassungsgemäße Besoldung schützt somit indirekt das Lohnniveau in der gesamten Wirtschaft.

          3. Die Reparatur einer staatlichen Schuld
          Die nun fälligen Milliardenzahlungen sind keine „Zusatzleistungen“. Es handelt sich um die Tilgung einer staatlichen Schuld. Berlin hat über Jahre Leistungen – im Polizeidienst, in der Justiz, in der Verwaltung – entgegengenommen, ohne den verfassungsgemäßen Preis dafür zu zahlen. Es war faktisch ein zinsloses Darlehen der Mitarbeiter an die Stadtkasse. Die Reparatur dieses Fehlers ist ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit und des Anstands gegenüber jeder Form von ehrlicher Arbeit.

          4. Der Scheideweg: Amtshaftung und persönliche Verantwortung
          Es bleibt nun abzuwarten, ob die vom Bundesverfassungsgericht definierten Eckpfeiler der Reparatur dieses Mal gelingen. Ein erneutes Scheitern wäre kein politisches Missgeschick mehr, sondern ein vorsätzliches Ignorieren höchstrichterlicher Vorgaben. Dies rückt die persönliche Verantwortung der Entscheidungsträger in den Fokus:

          Amtshaftung und Regress: In Fachkreisen wird diskutiert, ob ein wissentliches Unterlaufen der Verfassungsgrundsätze bereits den Bereich von Amtshaftungsdelikten berührt. Entscheidungsträger, die sehenden Auges verfassungswidrige Gesetze verabschieden, riskieren eine persönliche Inanspruchnahme.

          Strafrechtliche Relevanz: Wenn Haushaltsmittel bewusst zulasten gesetzlich feststehender Ansprüche zurückgehalten werden, gerät dies in den Bereich der Untreue (§ 266 StGB). Da die Eckpunkte durch Karlsruhe präzise definiert sind, kann sich niemand mehr auf „Unwissenheit“ berufen.

          5. Der Amtseid als letzte Instanz
          Beamte sind keine blinden Befehlsempfänger, sondern auf die Verfassung vereidigt. Dieser Amtseid ist die höchste Verpflichtung.

          Die Pflicht zur Remonstration und Anzeige:
          Würde die Beamtenschaft klaglos hinnehmen, dass der Dienstherr erneut gegen das Abstandsgebot verstößt, würde sie gegen ihren eigenen Amtseid handeln. Den Rechtsstaat zu schützen bedeutet auch, darauf zu bestehen, dass der Dienstherr sich an verfassungsrechtliche Regeln hält. Sollten Entscheidungsträger bewusst verfassungswidrige Strukturen aufrechterhalten, sind Beamte kraft ihres Amtes verpflichtet, Missstände anzuzeigen, um den Rechtsstaat vor Schaden zu bewahren.

          Fazit: Den Rechtsstaat ernst nehmen
          Wir alle hoffen, dass der Senat den richtigen Weg aus diesem Dilemma findet, ohne erneut den Weg zum Verfassungsgericht zu provozieren. Ein Staat, der seine Diener erst vor das höchste Gericht zwingen muss, um rechtmäßige Löhne zu zahlen, verliert seine moralische Autorität.

          Die Anerkennung der Nachzahlungen ist keine Frage der politischen Großzügigkeit, sondern die notwendige Korrektur eines Rechtsbruchs. Wer arbeitet, darf am Ende nicht der Dumme sein – das gilt für den Mann im Blaumann genauso wie für die Frau in Uniform. Es ist Zeit für eine Lösung, die den Namen „Gerechte Entlohnung“ verdient, um den juristischen Frieden in der Hauptstadt dauerhaft wiederherzustellen und persönliche Konsequenzen für die Verantwortlichen abzuwenden.

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    • Hallo Kathrin,
      solange es dieses Grundgesetz gibt, ist es für uns GÜLTIG.
      Da beißt die Maus keinen Faden ab.
      Da kann der Schmierfink schreiben,
      was er möchte.
      NEID UND UNVERSTÄNDNIS, IST EIN SCHLECHTER RATGEBER.

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    • Immerhin werden hier Polizei-, Feuerwehr-und Justizbeamte noch für ihre Arbeit als Beamte wertgeschätzt.
      Interessant finde ich die Aussage, dass inzwischen die Summe von 4 Milliarden Euro im Raum steht. 🤔

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    • Schon die Überschrift ist ein Skandal, hier kann man wunderbar nachvollziehen, wieviel „Hirn“ so ein Chefreporter der MoPo mittlerweile hat.
      Ich kann hier nur eine gewisse Leere bei Herrn Fahrun erkennen. Die Presse sollte in diesem Land die „Vierte Gewalt“ sein. Was hier auch in anderen Medien in diesem Land abgeht, ist schon absurd, wir haben den Boden der Demokratie bereits schon verlassen.

      Nochmal eine Frage in die Runde, sollte der Gesetzentwurf nicht bis Ende April die Hausleitung und die Öffentlichkeit erreicht haben. Oder habe ich
      den „lieben Wolfgang“ im Auschuss missverstanden?

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      • Hallo Danilo,
        NEIN. Du hast ihn nicht missverstanden. Du weißt doch wie langsam die Behörde
        ist. Vielleicht ist das Reparaturgesetz so umfangreich, dass es nicht mit der Dienstpost versendet werden kann, weil sie einen Haufen Müll verfasst haben.
        Gruß
        Olaf

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  1. ich bin zwar schon lange Pensionär (KHK a.D.) aber ich lege hiermit rückwirkend Einspruch „gegen alles“ ein! Man kann ja nie wissen…

    Antworten
  2. Die Frage ist doch, wie viele erleben das noch und wie viele dann vorhandene Witwen/Witwer wissen Bescheid und machen ihre Erbansprüche geltend.
    Dieser Behörde traue ich mittlerweile alles zu!!!

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    • Ganz einfach : Sie, die Politiker, spielen mit unserem Tod !!! Etwas Erbärmlicheres gibt es nicht… Möchte nicht wissen, wie viele anspruchsberechtigte Kollegen mittlerweile verstorben sind ??? oder bis zum Tage der Auszahlung noch versterben werden ??? Bis vor zwei Jahren war ich immer liberal bis konservativ, nun ist es vorbei…. eine Enttäuschung folgt auf die Nächste, dieses korrupte „Zeug“ gehört abgewählt…. Und ja ja ja ich weiß auch nicht was danach kommt aber einen Versuch ist es wert…. Wer sich auf dem Rücken Verstorbener seine fetten Diäten automatisch per Gesetz erhöht, der muss einfach verschwinden. Im Mittelalter wären solche Wesen gesteinigt worden…. Und abschließend eine Frage : Hat jemand da Oben eventuell mal berücksichtigt die ersten Auszahlungen, falls es überhaupt jemals welche gibt, an die aktuellen Pensionäre oder noch besser gestaffelt nach Lebensalter, dem ältesten zuerst usw. auszuzahlen ???

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      • Hallo Thomas,
        Du hast mit dem, was Du geschrieben hast, VOLLKOMMEN
        RECHT.
        Das Problem ist nur, die Politik setzt wie immer auf Zeit. Und Zeit, ist in diesem Fall Geld, wie es schon in der
        Vergangenheit war. Du weißt, dass bei Geld die “ Freundschaft “ aufhört.
        Sie werden ALLES dafür tun, damit zunächst so wenig, wie möglich davon fließt. Ich habe den Widerspruch für den möglichen Nachzahlungsbescheid schon in der Schublade. Da ich schon Pensionär bin läuft mir ggf. etwas die Zeit weg .
        Ich habe meine Familie unterrichtet,
        dass sie Erben sind und auf die Vorgehensweise hingewiesen.
        Ich wünsche uns ALLEN für die Zukunft VIEL GESUNDHEIT UND GLÜCK.
        Gruß
        Olaf

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  3. Ich verstehe leider nicht, warum der ehrenamtlich ausgearbeitete Gesetzesvorschlag von Herrn Sartorius, welcher hier veröffentlicht wurde, so wenig Resonanz in Presse und bei den Entscheidungsträgern erfährt. Der Vorschlag schlägt drei Fliegen mit einer Klappe (Reparatur von 2008-2020, Umgang von 2021-zum Zeitpunkt des Gesetzes und dann die aktuelle verfassungsmäßige Alimentation. Mit dem neuen Antrag zur Besoldung und der Übernahme des Tarifergebnisses werden doch viele Beamte mit dem Urteil im Rücken Widerspruch einlegen, d.h. auch für 26/27 entstehen noch höhere Kosten (Reparatur/Verzinsung). Die Lösung könnte so einfach sein…

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  4. Ich lese den Gesetzesantrag ein wenig anders.
    Es soll in 2027 ein neues Besoldungsstrukturgesetz
    und in diesen Zusammenhang auch Besoldungsanpassungen geprüft werden.
    Hier steht nichts von Reparaturgesetz.

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    • Du hast absolut recht, das ist wirklich ein wahnsinnig komplexes Thema. Ich habe das selbst erst so richtig gemerkt, als ich am 22. April persönlich bei der Sitzung des Unterausschusses dabei war.

      Ich musste da im Saal auch erst mal ganz genau hinhören, um zu verstehen, wie der Senat das jetzt eigentlich plant. Staatssekretär Schyrocki hat dort aber ein wenig Licht ins Dunkel gebracht und erklärt, dass das Ganze in einem „Dreiklang“ abläuft. Dass du im aktuellen Entwurf nichts vom Reparaturgesetz liest, liegt wohl einfach daran, dass sie das Feld von verschiedenen Seiten aufrollen:

      Der erste Schritt (die aktuelle Erhöhung): Das ist das, was man jetzt sofort umsetzt. Da sind sie ja inzwischen bei 3,8 % gelandet, weil sie das eine Prozent, das eigentlich erst für 2028 geplant war, jetzt vorgezogen haben. So soll sichergestellt werden, dass das Abstandsgebot gewahrt bleibt und jeder am Ende mindestens 100 Euro mehr erhält.

      Der zweite Schritt (das Reparaturgesetz): Für die Jahre 2008 bis 2020 wird ein ganz eigenes Gesetz geschnürt. Herr Schyrocki hat in der Sitzung erwähnt, dass der Referentenentwurf dazu im Grunde schon fertig ist und gerade intern die Hausleitung erreicht. Das soll also sehr zeitnah ins parlamentarische Verfahren gehen. Politisch geht es dabei um drei Varianten:

      Nur für die Jahre mit zeitnahem Widerspruch (ca. 480 Mio. €).

      Für alle Widerspruchsführer, unabhängig vom Jahr (ca. 2,1 Mrd. €).

      Die komplette „Befriedung“ für alle Dienstkräfte (ca. 3,4 Mrd. €).

      Der dritte Schritt (Prüfung & Struktur): Unmittelbar nach dem Reparaturgesetz will man sich die Jahre ab 2021 vornehmen. Der Zeitplan sieht vor, diese Jahre noch im Laufe dieses Jahres gründlich auf notwendige Korrekturbedarfe zu prüfen. Auf Basis dieser Ergebnisse soll dann gegebenenfalls eine umfassende Strukturreform folgen, um die Besoldung für die Zukunft rechtssicher aufzustellen.

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  5. Zumindestens würde der Senat dann immer noch knapp 1,5 Milliarden Euro für sich einbehalten und danach sich für seine „Großzügigkeit“ feiern lassen können. Der Entwurf des Schwarz Roten Senats zur Besoldungsanpassung zeigt wieder wie sie erstmal weniger als das Nötigste präsentieren um im Nachgang evtl nachzubessern.

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  6. Guten Morgen,
    Ich fühle mit Sven -war jahrelang wie Sven, habe nur ab und an einen Widerspruch eingelegt- und habe gemerkt, dass das falsch war. Zum Zeitpunkt des Einreichens des Widerspruchs fühlte es sich damals falsch an-die Hoffnung dem Dienstherren vertrauen zu können war da…-jetzt nicht mehr. Ich werde jedes Jahr Widerspruch einlegen und nicht mehr Vertrauen. Es ist ein absolutes Armutszeugnis und zeigt, dass wir Beamte der Regierung egal sind-mehr noch- dank dieser indexbasierten Diätenerhöhung kommt es einer Verhöhnung gleich. Ich danke euch, dass ihr für alle Kolleginnen und Kollegen so lange durchgehalten habt und dieses absichtliche Unteralimentieren aufgezeigt habt.
    Wenn es die nächsten Jahre so weitergeht wie bisher, braucht sich keiner wundern, dass der Nachwuchs immer weniger wird-alleine schon durch das Wissen der unmöglichen anhaltenden Zustände bei den Liegenschaften, den Ausstattungen und der Besoldung in Kombination mit immer mehr Aufgaben- und dass die Enttäuschung in den eigenen Dienstherr bei vielen Kollegen in Demotivation münden wird.
    Die CDU hat eindrücklich bewiesen, dass sie nicht besser als die anderen Parteien ist, auch nur hohle Phrasen an den Tag legt und sich nichts ändert…

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  7. Ich würde mal ein Tipp abgeben. Der Senat wird so verfahren wir bei der Nachzahlung ab dem 3. Kind im letzten Jahr.
    Ich hatte 4 anspruchsberechtigte Jahre für mein 3. Kind (2017 bis 2020)
    Habe aber nur 2017 und 2019 Widerspruch eingelegt (also 2 mal).
    Trotzdem habe ich für alle 4 Jahre eine Nachzahlung erhalten, und das in Netto.

    Ich kann die Argumentation von Staatssekretär Schyrocki ein wenig nachvollziehen, auch der Beamte steht hier in der Schuld.
    Ich mache mich gerade hier sehr unbeliebt, aber von 2008 bis 2020 wurde nun von allen Seiten getrommelt, dass man gegen die Besoldung im Land Berlin in Widerspruch gehen soll. Und das kann man von einem Oberkommissar A 10 denke verlangen, wenigstens sich einmal mit einem Widerspruch gewehrt zu haben.

    Deshalb ist meine Vermutung die, dass man sich auf Varinate 2 einigen wird, also ein Widerspruch würde ausreichen, um für die Folgejahre eine Erstattung zu erhalten.
    Beispiel: Ich habe 2014 Widerspruch eingelegt, anspruchsberechtige Jahre wären dann 2014 bis 2020. Vor 2014 würde man leer ausgehen.
    Das wäre eigentlich die goldene Mitte und würde maximal 1,5 bis 2 Millarden Euro verursachen.

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    • Vielen Dank für deinen wirklich wertvollen und ehrlichen Beitrag. Es ist absolut nachvollziehbar, dass man hier nach einem pragmatischen Mittelweg sucht und durchaus bereit ist, die Lage differenziert zu betrachten.

      Ein zentraler Gedanke sorgt dabei allerdings für etwas Verwunderung: Im Kern geht es hier um eine verfassungswidrige Unteralimentation. Da stellt sich schlicht die Frage, warum wir als Beamtinnen und Beamte überhaupt erst in die Pflicht genommen werden, einen Widerspruch einzulegen.

      Unser Dienst- und Treueverhältnis basiert schließlich auf gegenseitigem Vertrauen. Wir leisten täglich unseren Dienst und haben uns dieses Vertrauen erarbeitet. In einer solchen Situation sollte nun eigentlich die andere Seite dieses Vertrauen bestätigen: Wenn von staatlicher Seite nach der Verfassung Fehler gemacht wurden, müsste das konsequenterweise von selbst „geradegezogen“ werden. Wir sollten unseren Dienstherrn gar nicht erst darauf hinweisen müssen, denn die Gewährleistung verfassungsgemäßer Zustände sollte automatisch im Fokus stehen. Das Dienst- und Treueverhältnis ist keine Einbahnstraße, sondern wirkt in beide Richtungen.

      Zudem geht es hierbei auch um den vom Bundesverfassungsgericht stets angemahnten Rechtsfrieden: Wenn sich nun jeder Einzelne gezwungen sieht, präventiv Widersprüche einzulegen, um seine Ansprüche zu sichern, wird dieser Frieden eher gestört als gewahrt – stattdessen sollte der Dienstherr ihn von sich aus durch proaktives und verfassungskonformes Handeln wiederherstellen.

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    • Die Aussage des Staatsekretärs, dass man das als Beamter wissen muss, fand ich in mancher Hinsicht herausfordernd. 2008 erreichten mich diese Dinge nicht, 2009 war ich im Mutterschutz, 2010 in Elternzeit. Danach habe ich irgendwann mal Wiederspruch eingelegt. Unsere Personalräte (Jobcenter) kümmert das bis heut nicht, es wurde nicht mal das Urteil vom Verfassungsgericht rumgeschickt.
      Wenn es aber meine Holschuld ist, müsste der Dienstherr es tolerieren, wenn ich regelmäßig stundenlang im Internet recherchiere, ob sich ggf. Gesetze oder Urteile auf das Beamtenrecht ergeben… Als ich mich damals für ein Fortbildung in Sachen Beamtenrecht anmelden wollte, wurde mir dies abgelehnt, da es nichts mit meinem Aufgabengebiet zu tun hat…
      Die Berechnungsparameter wurden für mich erst mit dem Urteil zur Richterbesoldung bekannt (15% über Grundsicherung), vorher konnte ich nicht gegenrechnen und ein Manko feststellen.
      Ich habe auf die Verfassung geschworen und Vertrauen gehabt, dass nun ausgerechnet mein Dienstherr kein Verfassungsgegner ist. Es ist und bleibt sehr frustrierend.
      Den Betrug nun auf die Geschädigten abzuwälzen ist einfach daneben.
      Nun weiß ich, dass ich gegen jeden und alles in den Widerspruch gehen muss, sicherheitshalber…. da besteht absolut kein Vertrauen mehr. Schade eigentlich.
      Man soll mit Leib und Seele für etwas eintreten, das nicht existiert bzw. dich betrügt…

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      • Hallo just me,

        als Staatssekretär (politischer Beamter) mit dem 2. Staatsexamen in Jura weiß man ganz genau, dass man sich an die Entscheidungen des BVerfG halten muss. Er hat ebenfalls einen Diensteid auf die FDGO abgeleistet. Aber der Umgang mit dem Urteil lässt ein gewisse Beliebigheit erkennen, die man auch aus Politikerkreisen wahrnehmen kann. „Hardy“ würde sagen, als Beamter hätte man zu remonstrieren, wenn u.a. die Gewaltenteilung ausgehebelt wird. Aber der Amtseid von Politikern ist mE auch nicht mehr das Papier wert.

        BG Mirko

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    • Der Staat hat seine Bediensteten verfassungskonform zu besolden. Er hat es trotz mehrfacher Anhörungen über viele Jahre sehenden Auges nicht getan.
      Verfassungswidrig.
      Ein Beamter muss also wissen, dass er falsch alimentiert wird UND muss Rechtsmittel gegen seinen eigenen Dienstherren einlegen. Das ist gelinde gesagt unerhört, selbst wenn jemand das offensichtlich irgendwo mal in ein Gesetz geschrieben hat. Was ebenso eine Unglaublichkeit darstellt.
      Meine (und von vielen anderen ebenso) ersten Widersprüche aus 2010/2011 wurden negativ beschieden, der folgende Widerspruch zur Einstellung ebenso. Diese wären ´grundlos‘…..
      Manch einer hat die Flinte ins Korn geschmissen, andere dann in der Folge wieder geschrieben.
      Dritte haben sich gar nicht erst getraut oder waren mit anderen Dingen (zB Dienst) abgelenkt.
      Nun gut, könnte ewig so weiterschreiben, auch diese Autoerhöhung zum 1. eines jeden Jahres.
      Der Schaden wird immens sein, wenn hier nicht ordentlich repariert wird. Ist es übrigens schon jetzt.

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      • Zu deinem Punkt mit dem Rechtsmittel:

        Ich habe das auch mal nachgelesen, weil es sich wirklich paradox anfühlt. „Festgeschrieben“ ist das tatsächlich im sogenannten Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung. Die juristische Logik dahinter ist, dass der Staat nur dann Rücklagen im Haushalt bilden kann, wenn er durch den Widerspruch im laufenden Jahr weiß, dass da noch Ansprüche offen sind.

        Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom November 2025 auch genau darauf Bezug genommen: Rechtlich abgesichert sind durch das Urteil erst einmal nur die Kläger und alle, deren Verfahren zum Zeitpunkt der Entscheidung noch offen waren (also die aktiven Widerspruchsführer).

        Genau deshalb ist dieses „Reparaturgesetz“, von dem Staatssekretär Schyrocki im Unterausschuss sprach, so wichtig. Da muss jetzt politisch entschieden werden, ob man wirklich nur die „offenen Verfahren“ bedient oder – um den Rechtsfrieden wiederherzustellen – eine Lösung für alle findet. Das BVerfG versteht unter Rechtsfrieden hier nämlich, dass der Gesetzgeber verpflichtet ist, eine verfassungskonforme Ordnung für die gesamte Beamtenschaft zu schaffen, damit eben nicht jeder Einzelne jährlich den Rechtsweg „durchprügeln“ muss. Das Gericht will verhindern, dass der Staat sehenden Auges verfassungswidrige Zustände aussitzt und darauf spekuliert, dass die Betroffenen aus Unkenntnis oder Frust auf ihr Recht verzichten. Ein Gesetzgeber, der den Rechtsfrieden ernst nimmt, repariert den Fehler für alle, um die Justiz vor weiteren massenhaften Klagewellen zu schützen.

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        • Nun könnte man ja angesichts der Erfahrungen der letzten Jahre vage behaupten, dass man das gekonnt auf die Spitze getrieben hat.
          Sehenden Auges, kaum Rücklagen gebildet, extrem überrascht getan….nun denn, mal sehen ob man sich traut die übrig gebliebenen auch noch zu verprellen.
          Ich hatte jedenfalls große Hoffnung in die CDU, dass sich was ändert. Noch ist Zeit, auch wenn die eigentlich schon zu lange strapaziert wurde.

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    • Hallo Danilo,

      So, meine ich zumindest, sollte man nicht denken.

      Der Dienstherr hat falsch gehandelt.
      Dies hat sogar das höchste deutsche Gericht erkannt und entschieden.
      Weshalb sollte es da auf einen Widerspruch ankommen?
      Es ist doch eine absolut eindeutige Sache, die umgesetzt werden muss und nicht um die noch gefeilscht wird…

      Vollen Ausgleich, weil es so richtig ist.

      Alles andere sehe ich als Fars an, wobei, das ist es ja bis jetzt eh schon.

      Lieben Gruß

      Alexander

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    • Nee, ganz so stimmt das nicht. 2008 würde überhaupt noch nicht getrommelt. Das ging so richtig erst 2015 los, dass man über Personalvertretungen informiert wurde und ab da habe ich auch jedes Jahr Widerspruch eingelegt.

      In den Jahren davor ging es um Altersdiskriminierung und die Überleitung in die neuen Erfahrungsstufen. Auch da habe ich regelmäßig schon widersprochen, aber eben mit anderer Begründung.
      Lediglich 2013 steht in einem meiner Widersprüche, dass ich allgemein meiner Besoldungsberechnung ab 12/2013 widerspreche.
      ich bin ziemlich sicher, dass es heißen wird: „Pech, vor 2015 haben Sie aus anderen Gründen widersprochen und deshalb zählen diese Widersprüche nicht, zumal sie abgeschlossen sind, weil Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten haben.“

      Aus Unwissenheit hat man aus dem falschen Grund widersprochen, wenn überhaupt.

      Und wenn man im Jobcenter war (wie ich), dann hat man von der Personalvertretung sowieso nichts mitbekommen und hinter dem Mond gelebt.

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      • Hallo alfalfa, den von Dir dargelegten Zeitstrahl kann ich absolut bestätigen. Erst 2015 wurde die Besoldungsthematik auf meiner Dienststelle (Abschnitt) durch ein Infoblatt des Personalrats so richtig präsent. Ich habe das schon an anderer Stelle geschrieben, dass selbst dann dieses hier so oft beschriebene, fest in den Gehirnen verankertes Vertrauen beinahe schmerzhaft überwunden werden musste, um der nackten Realität ins Auge zu blicken. Ich erinnere mich, das umgehend mit meinen Mitstreiterinnen und Mitstreitern thematisiert zu haben, die (alle!!!) erstens nicht im Bilde und zweitens von der möglichen Tragweite überrascht waren. Für mich war dies überhaupt nicht vorwerfbar, denn jede und jeder hat mit ihren/seinen Lebens-und Dienstumständen klarzukommen und nach jeder Dienstschicht wieder gesund zu ihren Familien zu kommen, (wie auch just me treffend beschreibt).
        Heute freue ich mich, dass nach meinen Gesprächen damals alle noch am selben Tage Widerspruch eingelegt hatten.
        Es muss jedoch unterschiedliche Informationslandschaften gegeben haben. Einige Jahre nach meiner Pensionierung habe ich in meiner Funktion als Trainer Leistungssport im Deutschen Olympischen Sportbund im Gespräch mit dem Vater eines meiner Schüler feststellen müssen, dass der Kollege, tätig am Platz der Luftbrücke, bereits seit 2008 regelmäßig Widerspruch gegen seine Besoldung eingelegt hat bzw. hatte. Der zeigte sich irritiert, dass in der Weite der Behördenlandschaften unterschiedliche Wahrnehmungen existierten.
        Fazit: Es wäre also nur fair, allen Menschen, die auf dem Boden der FREIHEITLICH DEMOKRATISCHEN GRUNDORDNUNG, egal in welchen Behördenteil tätig, den Kopf für eine freie Gesellschaft hinhalten, die uneingeschränkten Nachzahlungen zuteil werden zu lassen.

        Einen ruhigen 1.Mai 2026 wünscht Detlef

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    • Wie wird der Beweis geführt?
      Ich habe erst ab 2017 die Nachzahlung des Familienzuschlages erhalten, weil angeblich vorher kein Widerspruch.
      Ich habe Kopien meiner Widersprüche vor 2017. ich habe nur unregelmäßig Eingangsbestätigungen erhalten und „ja, ich hatte mich nicht wiederholt um Eingangsbestötigungen bemüht.“ Din -/ zweimal nachgefragt, keine Antwort und dann es einfach vergessen.
      Ich kann doch kein Vertrauen haben, in diesen Arbeitgeber!
      Möchte nicht wissen, wie vielen es ähnlich mit Widersprüchen von vor 14 Jahren geht.

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      • Man kann ja vor einem Notar eine eidesstattliche Erklärung abgeben in der man erklärt, regelmäßig schriftlich Widerspruch eingelegt zu haben! Ich habe auch unregelmäßig Antwort auf meine regelmäßigen Widersprüche erhalten. Wer sagt mir bzw. schützt mich denn davor, dass (un)absichtlich meine Widersprüche in der Personalakte verschwunden sein könnten?
        Werde mal diesbezüglich ein Jurist befragen.

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        • Ich hatte deswegen letztes Jahr mal Akteneinsicht beantragt. Die Widersprüche waren nicht in der Personalakte, sondern ausgesondert bei der Teamleitung, angeblich… weil noch nicht abgeschlossen. Ich bat um eine Aufstellung, der dort befindlichen Widersprüche von mir…. bisher nichts… gibt andere Prioritäten. Eingangsbestätigungen kamen kaum zurück (Dienstpflichtverletzung!).
          Da ist es ein Leichtes, die Widersprüche, insbesondere die ersten verschwinden zu lassen…
          Mittlerweile fahre ich persönlich zur Personalstelle und gebe meine Widersprüche gegen EB ab. Traurig, aber anders weiß ich mir nicht zu helfen.

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    • Ich habe mal an die FDGO geglaubt. Anscheinend ist alles was man mal gelernt und auch gelebt hat falsch. Man hat in den Jahrzehnten vieles erlebt, das hier ist an Dreistigkeit, Überheblichkeit und Ignoranz nicht mehr zu übertreffen. Wie soll hier wieder ein Vertrauenverhältnis aufgebaut werden? In einer Ehe würde in den meisten Fällen die Scheidung erfolgen. Das geht hier natürlich nicht so einfach. Umso schlimmer das vermutlich diejenigen, die an das „Gute“ geglaubt haben leer ausgehen werden.
      Unsere ach so demokratischen Altparteien haben allesamt mehrfach die Chance gehabt etwas zu ändern. Sie haben es nicht getan. Man sollte sein Wahlverhalten mal ernsthaft überdenken.
      Ich werde keinen Schritt bezüglich der Nachzahlung zurückweichen. Seit 2017 vertritt mich eine Anwaltskanzkei.
      Ich hoffe trotzdem noch auf Gerechtigkeit, gerade für die Kollegen, die es nicht mehr erleben dürfen.

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      • Welche Kanzlei?

        Gedanke:
        Wer Widerspruch oder Klage eingereicht hat und sich zu den Glücklichen einer größeren Nachzahlung zählen darf dem sei empfohlen, das Geld einfach direkt in Monate umzurechnen und unbezahlt frei zu nehmen. ich meine irgendwie hat man sich ja sowieso eingerichtet mit dem monatlichen Sold und das Signal, wenn viele einfach nicht mehr kommen wollen (weil sie es eben nicht müssen) dürfte für die Zukunft Strahlkraft entfalten.
        Außerdem gehe ich stark davon aus, dass der ein oder andere Monat oder vielleicht sogar ein Jahr bezahlt zu Hause dem eigenen Gemütszustand ungemein förderlich ist.

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        • und die, die keine Nachzahlung erhalten, sollten vielleicht eine Ehrenamtsbescheinigung und damit rückwirkende Steuerfreibeträge beantragen. Wird nichts werden, wäre aber ne lustige Maßnahme. Wenn Teile der Arbeitszeit ohne Bezahlung erbracht wurden, müssten sich doch Überstunden ergeben…. so für 18 Jahre bestimmt ein Jahr Überstunden … die allesamt frei nehmen….

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