SenFin fehlt die Kapazität, wir liefern die Lösung: Ehrenamtlicher Gesetzentwurf zur Berliner Besoldungsreparatur

Während die Senatsverwaltung für Finanzen einräumt, dass alle personellen Kapazitäten durch die dringende Erarbeitung des Reparaturgesetzes für den Zeitraum 2008 bis 2020 sowie des kommenden Tarifanpassungsgesetzes gebunden sind, hat das Aktionsbündnis berliner-besoldung.de die Initiative ergriffen.

Als konkrete Antwort auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom September 2025, das rund 95 Prozent der Berliner A-Besoldung für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärte, hat das Bündnis ehrenamtlich einen vollständigen Gesetzentwurf für ein „Berliner Besoldungsreparatur- und Alimentationssicherungsgesetz“ (BerlBesRepASG) ausgearbeitet. Die verfassungsrechtliche Umsetzungsfrist läuft bis zum 31. März 2027 – ein Zeitfenster, das die Verwaltung angesichts des dokumentierten Personalengpasses kaum bedienen kann.

Der Entwurf setzt die Karlsruher Vorgaben methodisch stringent um. Die materielle Reparatur bis in die Gegenwart unterteilt sich in drei Tatbestände -Mindestbesoldung, Abstandsgebot und Fortschreibungsdefizit–, wobei eine strikte Maximum-Regel sicherstellt, dass pro Besoldungszelle stets nur der höchste Teilbetrag ausgezahlt wird. Jeder Anspruch wird individuell spitzberechnet, Versorgungsempfänger sind vollständig einbezogen. Um die jahrelange Unterbezahlung angemessen auszugleichen, werden Nachzahlungen mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst. Ein materiell-rechtlicher Ausschluss der regulären Verjährungsfristen verhindert zudem, dass die Ansprüche bereits bei Inkrafttreten größtenteils verwirkt sind.

Für das geschätzte Gesamtvolumen von 1,8 bis 2,2 Milliarden Euro sieht der Entwurf eine haushaltsschonende Ratenzahlung in drei Tranchen (40/30/30 über 18 Monate) vor, während Forderungen bis 5.000 Euro sofort in einer Summe beglichen werden können. Berechtigte, die keinen zeitnahen Rechtsbehelf eingelegt haben, erhalten einen pragmatischen Pauschalausgleich.

Entscheidend für die Zukunft ist die im Entwurf verankerte Alimentationssicherung: Ein indexbasierter Mechanismus koppelt die Grundgehaltssätze jährlich an den Berlin-spezifischen TV-L-Tariflohnindex, abgesichert durch eine Inflationsschutzklausel, die den Verbraucherpreisindex als Untergrenze aktiviert. Ergänzend wird eine gesetzliche Begründungspflicht für alle künftigen besoldungspolitischen Entscheidungen eingeführt, die die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Darlegungslast einfachgesetzlich absichert. Der ehrenamtlich erarbeitete Entwurf ersetzt methodisch defizitäre Vorgängerregelungen vollständig und steht als verfassungskonforme, sofort umsetzbare Blaupause öffentlich zum Download bereit.

24 Kommentare zu „SenFin fehlt die Kapazität, wir liefern die Lösung: Ehrenamtlicher Gesetzentwurf zur Berliner Besoldungsreparatur“

    • Unfassbar!! In A9 Endstufe 8 sind das fast 500 Euro mehr Grundgehalt als Stand jetzt in Berlin!!!
      Freut mich für die Bundesbeamten dass sie aufgrund des Berliner Urteil BVerfG jetzt vor uns davon profitieren! Sorry aber das ist nur noch zum k……!!

      Antworten
      • Ich freue mich auch für die Bundesbeamten und nun sieht man die Auswirkungen direkt.
        A12 Endstufe beim Bund 01.04.2025: brutto 5989,42 €. Jahresbrutto 71873,04 und es gibt rückwirkend 3 % Nachzahlung für ein Jahr.
        A12 Endstufe beim Bund 01.05.2026: brutto 6454,18 €. Knapp 465 € mehr als vorher. Jahresbrutto 77450,16 €.

        Vergleich Berlin zum 01.04.2026: brutto 5855,67 €. Jahresbrutto inkl. 900 € Sonderzahlung, die es beim Bund nicht gibt 71168,04 € + 1800 € Hauptstadtzulage = 72968,04 € bei 40 statt 41 Stunden Wochenarbeitszeit. Für einen Monat hat es ein Berliner Beamter also kurz besser.

        Sowohl bei Bund als auch beim Land sind beides noch Gesetzentwürfe.
        Aber der Entwurf des Bundes ab 01.05.2026 zeigt, in welche Richtung es gehen wird und gehen muss.
        Sollte der Entwurf sich als verfassungskonform herausstellen, bin ich gespannt, ob Berlin den einfach kopiert, die Sonderzahlung und Hauptstadtzulage komplett streicht und die Wochenarbeitszeit erhöht. Wäre zumindest pragmatisch.

        Antworten
        • Hallo alfalfa,

          also ich arbeite 41,5 Stunden die Woche. Mithin deutlich mehr als ein Berliner Tarifbeschäftigter. Eigentlich gibt es keinen Grund mehr für die einseitige Erhöhung der Wochenarbeitszeit für Beamte, solange kein Haushaltskonsolidierungskonzept vorliegt. Es sollte eher nach unten gehen. Alles andere verzerrt den Indexvergleich.

          BG Mirko

          Antworten
          • Hallo Mirko,

            da hast du natürlich vollkommen Recht.
            Ich habe jetzt nur die zur Verfügung stehenden Tabellen verglichen und mich dabei auf gewöhnliche Verwaltungsbeamte ohne besondere Zulagen und mit gewöhnlicher Wochenarbeitszeit bezogen.
            Wie lange Bundespolizisten arbeiten, ist mir nicht bekannt und in der Regel arbeite ich auch um die 41,5 bis 42 Stunden in der Woche, um die Arbeit dann auch zu schaffen.
            Diese Mehrarbeitszeit bummle ich dann regelmäßig an Brückentagen oder zusammen mit dem Urlaub ab, was zum Glück bisher auch immer klappt, bevor Zeitguthaben oberhalb der zulässigen Grenze verfällt.

            Mein Vergleich zeigt, dass es in jüngster Zeit tatsächlich mal einen einzigen Monat gibt, in dem es ein Berliner Beamter insgesamt etwas besser als ein vergleichbarer Bundesbeamter hat.
            Ab dem 1. Mai 2026 ist das dann aber wieder sofort obsolet, weil der Bund viel schneller das umsetzt, wozu ursprünglich das Land Berlin verurteilt wurde.
            Meine Befürchtung ist, dass das Berliner Gesetz auf dem Papier zwar ähnlich aussehen könnte, man dafür aber an anderen Stellschrauben dreht, um wieder Geld reinzuholen.
            Und da würden sich Wegfall der Hauptstadtzulage, Wegfall der Sonderzahlung und Wegfall von Stellen durch Erhöhung der Wochenarbeitszeit anbieten.

            Am Ende kann man sich dann hinstellen und sagen: Ihr wolltet eine Besoldung wie beim Bund? Bitteschön!

          • Der Bund setzt den Maßstab und dies auch noch, wenn ein relativ hohes „fiktives Partnereinkommen“ angesetzt wird. Am BAlimetG kann man sehr gut nachrechnen, was eigentlich den Berliner Beamten vorenthalten wird.

  1. Wie wär’s damit, man stimme sich ab und bezahlt alle (gemeint alle Bundesländer) nach mindestens Bundesbesoldung und fügt je nach Wohnort (zB teure Städte wie München/ Berlin) Zulagen hinzu. Damit sich auch KollegInnen es sich leisten können in Innenstädten zu wohnen…

    Antworten
    • Drucksache 19/3188 ist die Antwort des Berliner Syndikats auf das BVerfG-Urteil vom 17.09.2025 — durch demonstratives Schweigen. Karlsruhe kommt im Gesetzestext nicht vor. Die strukturelle Niveauanhebung wird mit einem Halbsatz auf 2027 vertagt, „grundsätzliche Überprüfung der Besoldungsstruktur“. Das ist die zweite Vertagung neben dem ohnehin schon abgespaltenen „gesonderten Gesetz“ für 2021 ff. Vertagen, abspalten, weiterzahlen wie bisher — mehr Strategie ist hier nicht.

      Ehrlich wird die Vorlage nur an einer Stelle: Sie gibt zu, dass das Abstandsgebot bei der Tarifübertragung nicht mehr gewahrt werden kann, und behilft sich mit einem aus 2028 vorgezogenen Prozentpunkt. Wer das in die Gesetzesbegründung schreibt, dokumentiert selbst, dass das Berliner Besoldungsgefüge so gestaucht ist, dass nicht einmal eine Routine-Anpassung verfassungskonform abbildbar bleibt. Diagnose: chronische Verfassungswidrigkeit. Therapie: Vertagung.

      Methodisch ist das exakt jene „durchgängig gleichartige“ lineare Fortschreibung, die das BVerfG in Rn. 38 ausdrücklich gerügt hat. Dieselbe Technik, die zur Verfassungswidrigkeit 2008–2020 geführt hat, läuft 2026/27 unverändert weiter. Berlin verschiebt das Problem auf den nächsten Vorlagebeschluss — und plant offenbar fest mit den weiteren acht Jahren, die das nach Karlsruhe und zurück erfahrungsgemäß dauert.

      Antworten
      • Ich zitiere einfach mal Art. 94 (4)GG. „Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.“ und gleiche dies mit dem aktuellen Fraktionsgesetz zur Übertragung des Tarifergebnisses ab.

        Und frage mich: Was denken wohl die Richter beim BVerfG, wenn sie diesen Gesetzentwurf lesen?

        Antworten
  2. Liebes Aktionsbündnis,

    erst einmal ein riesiges Dankeschön und höchsten Respekt für diesen Gesetzentwurf!

    Als ich mir das Deckblatt angesehen habe, bin ich direkt über das Pseudonym und den Leitspruch gestolpert. Das hat mich neugierig gemacht, ich habe aus reinem Interesse mal ein wenig nachgeschlagen – und finde wirklich extrem klasse und genial durchdacht, was sich dahinter verbirgt:

    Zum einen der Leitspruch „Fidelitate alimentatio“ (Alimentation aufgrund von Treue). Das ist ja genau das, was auch mir so sehr am Herzen liegt. Das fasst den Kern unserer Situation perfekt zusammen: Wir Beamtinnen und Beamte haben im aufrichtigen Vertrauen auf das gegenseitige Treueverhältnis ganz bewusst von massenhaften, belastenden Rechtsbehelfsverfahren abgesehen. Euer Entwurf macht wunderbar deutlich, dass nun die Politik an der Reihe ist, das durch die Vergangenheit stark belastete Vertrauensverhältnis zwischen Dienstherrn und Beamtenschaft endlich wieder zu reparieren. Es wäre nur konsequent, wenn das Land diese loyale Haltung nun ausdrücklich würdigt und den fälligen, gebundenen Reparaturausgleich gewährt.

    Zum anderen die spannende Wahl des Pseudonyms „Konrad Sartorius“. „Konrad“ bedeutet wohl so viel wie der kühne, gute Ratgeber. Und „Sartorius“ ist ja nicht nur das allseits bekannte Standardwerk für Verfassungsrecht, sondern lässt sich wohl auch mit „Schneider“ oder „Ausbesserer“ übersetzen.

    Das Aktionsbündnis tritt hier auf sehr elegante Weise als geschlossener Ratgeber auf, der das Handwerkszeug liefert, um bisherige fehlerhafte besoldungsrechtliche Annahmen zu korrigieren. Besonders stark finde ich dabei den Ansatz, dass durch die Einbeziehung wirklich aller Betroffenen unmittelbar genau der Rechtsfrieden wiederhergestellt wird, den das Bundesverfassungsgericht ja auch einfordert.

    Besser und diplomatischer kann man so einen Entwurf kaum aufziehen. Bleibt eigentlich nur die Frage, ob die Adressaten in der Senatsverwaltung diese cleveren, feinen Andeutungen überhaupt erkennen? Zu wünschen wäre es uns allen jedenfalls!

    Hut ab vor diesem tollen Engagement!

    Antworten
    • Na dann scheint ja der Finanzsenator nicht ausgelastet. Dann sollte doch die Umsetzung des BVerfg-Urteils zügig vorankommen oder bereits in fertiger Form vorliegen. Wie anders ist es zu erklären, dass der FS noch Zeit und Muße hat, ein anderes Resort zu übernehmen. Nun ja, die nächste Wahl kommt bestimmt und auch sehr bald!
      Danke an alle die hier wirklich unglaublich aktiv sind und versuchen etwas zu erreichen.

      Antworten
  3. CHAPEAU !!! Total krass und bemerkenswert, diese Fleißarbeit, 1000 Dank dafür…. Vielleicht habe ich es irgendwo überlesen !? Wurde diese Ausarbeitung an die entsprechenden Gremien ( pol. Parteien, Abgeordnetenhaus, SenFin, den Personalräten und Gewerkschaften ) weitergeleitet ? Dank für die Arbeit und die Antwort

    Antworten
    • Hallo Thomas,
      die Gewerkschaften der „Berliner Besoldungsallianz“ wurde darüber in Kenntnis gesetzt. Diese sind ja auch im Rahmen § 53 BeamtStG zu beteiligen. Dies ist unsererseits mit der Hoffnung verbunden, dass die guten Ansätze dieses Entwurfes sich in den Stellungnahmen irgendwie wiederfinden. Die Fraktionen des Agh werden dazu noch gesondert angeschrieben.

      BG Mirko

      Antworten
  4. Warum braucht die Verwaltung so lange für ihren Gesetzesentwurf? Die Verwaltung arbeitet nicht daran das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen, sondern daran eine Lösung zu suchen, wie man das Urteil kostengünstig aushebelt. Da das Urteil relativ eindeutig abgefasst ist, erscheint eine finanziell „günstige“ Lösung fast unmöglich. Schließlich gibt das Urteil sogar vor, dass die Haushaltslage kein Argument sein darf, für eine Besoldung, die den gesetzlichen Vorgaben der amtsangemessenen Alimentation entspricht.

    Antworten
  5. Was bei SenFin Zeit und Gehirnschmalz kosten wird, ist Berechnungsmethoden und nicht ganz so offensichtlich rechtswidrige Begründungen zu finden, die den Betrag begrenzen.

    Antworten
    • klingt nach Insider-Wissen, es ist aber zu bedenken, dass dort ganz sicher auch Beschäftigte arbeiten, die jahrelang unterbezahlt wurden

      Antworten
  6. Wir als „Betroffene“ können ja wohl davon ausgehen, dass sowohl für das Lesen diese Entwurfs und erst Recht für eine eingehende Prüfung desselben zur Zeit keine fachlich kompetente Personalie seitens SenFin bereitgestellt werden kann …
    Nichtsdestotrotz bedaure ich wirklich die Kolleginnen und Kollegen bei SenFin die sich jetzt mit diesem Problem rumschlagen müssen

    Antworten
  7. Gaaaaaanz vielen lieben Dank für das Engagement an Herrn „Anonym“!!!!!

    Ich habe nur die Befürchtung, dass sich der Senat nicht von dem starken Bündnis hier aufdiktieren lassen wird, wie ein solches Gesetz (beziehungsweise Beide) auszusehen haben könnte. Das käme ja einem deutlichen „über den Mund fahren“ gleich.

    Vielleicht denkt man aber mal drüber nach. Im Ergebnis, so habe ich den Herrn Staatssekretär verstanden, wird man erstmal nur das Reparaturgesetz beschließen und dann (wahrscheinlich irgendwann) wird man „sich mal“ mit den anderen Bundesländern austauschen, um die zukünftige Besoldungsrichtlinien abzustimmen.

    Aber vielleicht liege ich auch komplett falsch und der Senat überrascht uns Alle…….

    Antworten
  8. Mit großer Anerkennung und nicht ohne ein leises Schmunzeln habe ich diesen Beitrag gelesen. Der vorgelegte Gesetzesentwurf besticht nicht nur durch seine inhaltliche Stringenz, sondern vor allem durch die bemerkenswerte Sorgfalt, mit der die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt wurden. Man gewinnt den Eindruck, dass hier nicht lediglich reagiert, sondern verstanden worden ist – und zwar bis in die juristische Feinarbeit hinein. Eine solche Präzision ist keineswegs selbstverständlich und verdient höchste Würdigung.

    Besonders hervorzuheben ist dabei ein Umstand, der gleichermaßen beeindruckt wie – mit einem Augenzwinkern – nachdenklich stimmt: Dass ein ehrenamtlich erarbeiteter Entwurf in so kurzer Zeit eine derart ausgereifte Qualität erreicht, während eine mit Personal und Ressourcen ausgestattete Senatsverwaltung deutlich länger benötigt. Man könnte beinahe meinen, die Muse der Effizienz habe sich kurzerhand ins Ehrenamt verabschiedet. Dieser Entwurf zeigt eindrucksvoll, welches Potenzial in engagierter, sachkundiger Initiative steckt. Er vereint fachliche Tiefe mit pragmatischer Umsetzbarkeit und setzt damit einen Maßstab, an dem sich die offizielle Gesetzgebungsarbeit durchaus messen lassen darf. Kurzum: Ein bemerkenswertes Beispiel dafür, dass gute Ideen weder zwingend eines großen Apparats bedürfen noch an Geschwindigkeit einbüßen müssen. Oder, um es pointiert zu sagen: Wo Kompetenz und Engagement zusammentreffen, gerät selbst die Bürokratie ins Staunen.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar