+++ PRESSEMITTEILUNG +++
18 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert: Berlin bricht das besondere Treueverhältnis zur Beamtenschaft
Berlin, 26. April 2026 – Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 (2 BvL 20/17 u. a.) bestätigt, was die Beamtenschaft seit Jahren kritisiert: Das Land Berlin hat seine Beamtinnen und Beamten über 18 Jahre hinweg systematisch verfassungswidrig unteralimentiert. In den geprüften Haushaltsjahren 2008 bis 2020 sowie den fünf Folgejahren wurde die verfassungsrechtlich gebotene amtsangemessene Alimentation in rund 95 Prozent der Fälle unterschritten.
Nach Berechnungen der Senatsverwaltung für Finanzen, vorgetragen im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses, beläuft sich das Sonderopfer auf rund 3,4 Milliarden Euro, würde das Land allen Betroffenen Nachzahlung leisten. Verzinst nach den allgemeinen Maßstäben des Verzugsrechts liegt die Gesamtsumme im Bereich von etwa 5 Milliarden Euro.
Tatsächlich fällig sind nach Auffassung des Senats jedoch lediglich rund 500 Millionen Euro – allein für jene Beschäftigten, die ihren Anspruch durch Widerspruch oder Klage formell geltend gemacht haben. Das Land nutzt das Antragserfordernis als gezielte Kostendämpfung, statt die Karlsruher Vorgaben von sich aus zu reparieren. Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dr. h. c. Ulrich Battis (HU Berlin) sprach bereits 2022 von einem „länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruch“ – Berlin reiht sich nahtlos ein.
Zugleich reizt der Berliner Gesetzgeber mit fiktivem Partnereinkommen (2024) und der „Besoldung auf Antrag“ die verfassungsrechtlichen Maßstäbe erneut aus – mit dem Ziel, die Mindestbesoldung zu umgehen und Beamtenfamilien faktisch auf Hilfeempfänger herabzustufen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das deutsche Beamtenstreikverbot in Humpert and Others v. Germany (14.12.2023, 59433/18 u. a.) nur unter der Bedingung mit Art. 11 EMRK für vereinbar erklärt, dass den Beamten ein wirksames Mittel zur gerichtlichen Durchsetzung ihres Alimentationsanspruchs zur Verfügung steht – eine Bedingung, die bei achtzehnjähriger Verfahrensdauer offenkundig nicht erfüllt ist.
Dass die Nettobesoldung der untersten Eingangsgruppe nicht einmal das Existenzminimum von Grundsicherungsempfängern erreicht, untergräbt das Vertrauen in den Dienstherrn nachhaltig und erhöht Korruptionsrisiken im öffentlichen Dienst. Selbst bis zur Besoldungsgruppe A 11 konnte die vom Verfassungsgericht vorgeschriebene Mindestbesoldung nicht erreicht werden.
Bis zum 31. März 2027 muss der Berliner Gesetzgeber die Unterbesoldung beenden und die Nachzahlungen leisten – als Erfüllung einer schuldhaft verletzten Verfassungspflicht, nicht als Privileg. Andernfalls verspielt der Staat seine Glaubwürdigkeit gegenüber der Verfassungsordnung.
Das Aktionsbündnis Berliner-Besoldung.de fordert:
- Vollständige Nachzahlung an alle Betroffenen – nicht nur an formell Widerspruch- bzw. Klageführende. Verfassungsbruch darf nicht durch versäumte Verfahrenshandlungen „geheilt“ werden.
- Verzinsung mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Fälligkeit der jeweiligen Bezüge.
- Rücknahme des fiktiven Partnereinkommens und der „Besoldung auf Antrag“ als verfassungsrechtlich untragbare Sparkonstruktionen.
- Indexbasierter Sicherungsmechanismus zur Beendigung der Entkopplung von Tariflohn-, Nominallohn- und Verbraucherpreisentwicklung.
Aktionsbündnis Berliner-Besoldung.de, Kontakt für Rückfragen: Mirko Prinz · 0159 02065505 · info@berliner-besoldung.de
Pressemitteilung vom 26.04.2026
zum Partnereinkommen: man beruft sich darauf, dass sich die Gesellschaft geändert habe, ca. 2/3 der Partner arbeiten (wieviel und ob tatsächlich soviel Einkommen, wie angerechnet bei rumkommt, sei mal dahingetellt)… Komisch andere Minderheiten werden politisch hofiert, aber wenn es um die traditionelle Familie geht, gibt es nur Bashing…. und letztendlich Zerstörung der Familien. Obwohl die Familie unter dem Schutz des GG steht… in der Theorie.
Wenn die Veränderung der Gesellschaft zu berücksichtigen ist, dann auch, dass mehr als 2/3 der Erwerbtätigen Streikrecht haben. Wo wird das bei den Beamten umgesetzt?
Und das immer mehr eine 35 Stundenwoche haben bzw. Paare Teilzeit arbeiten um zusammen für die Kinder da zu sein. Dann müsste die Wochenarbeitszeit für Beamte gesenkt / angepasst werden… wegen der gesellschaftlichen Entwicklung…
Wer einen Partner hat, der selbstständig ist und einfach nicht viel bei rumkommt, kann keinen Ergänzungszuschlag beantragen, trotz Unterhaltspflicht und erheblichen Zeiteinsatz bei der Selbstständigkeit. Welcher Kleinunternehmer / Kleingewerbe hat denn überhaupt den Mindestlohn?
Es wird soviel schöngerechnet und fiktiv angenommen, dass es einfach nur noch beschämend ist. Wenn ich für meinen Dienst auch so viel fiktiv voraussetzen würde… ich setz mal voraus, die Anträge bearbeiten sich von allein… ich gehe mal davon aus, dass die Ablage und Anlage von Neufällen von einer fiktiven Assistentin gemacht werden… überhaupt gibt es auch fiktive Arbeitstage…
Man wird teilweise als Kanonenfutter für die Abgedrehten verwendet und muss sich nun so einen Blödsinn vom Dienstherrn bieten lassen.
Darf man diese Mitteilung vor Einstellungsbüros der Berliner Behörden öffentlich aushängen…..ich frage nur für einen Freund.
Na klar, ist doch eine Pressemeldung;)
Ich hatte einen Traum:
Ich träumte, es ist der 1. Mai in Berlin und weder die Polizei, noch die Feuerwehr sind im Dienst.
Auf einem Schild stand:
„Macht doch euren Scheiß alleine“
Es war ein sehr schöner Traum…
Es müsste kein Traum sein…. 😅
Ich habe mich vor 40 Jahren zur Polizei beworben, weil ich glaubte, meinen Teil dazu beigetragen zu können, dass „Omma Bräsicke wieder nachts um 2 durch den Görlitzer Park laufen kann und de Omma nix passiert“.
Dann wirst Du vom eigenen Dienstherrn beschissen. Und wenn er erwischt wird, versucht er Dich nochmal zu bescheissen.
Besonders bitter ist das für die Kolleginnen und Kollegen, die auch noch durch die Schiessstandaffäre zu Schaden oder zu Tode kamen!
Darum bleibt dran! Wir können Euch nicht genug danken…
Danke, danke und nochmals DANKE….für das extrem großartige Kümmern, dran bleiben und Finger in die Wunde halten!
Es ist einfach unfassbar(!!!) was hier über all die vielen Jahre veranstaltet wurde.
Zuzüglich sich selbst immer einen ordentlichen Schluck aus der Pulle genehmigt zu haben….absolut DREIST.
Man kann es auch ganz einfach UNTERSCHLAGUNG nennen!!!
Also, ein Offizialdelikt und wo ist die StA?????
Wer hat diese Pressemitteilung bekommen?
Berliner Funk und Presse, aber es schadet nicht, wenn noch weitere Verteiler bedient werden 😉