Die aktuelle Antwort der Senatsverwaltung für Finanzen auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) zur Berliner Beamtenbesoldung hat nicht nur Betroffene aufhorchen lassen – sie wirft grundsätzliche Fragen zum Verhältnis von Rechtsprechung und Exekutive in unserem Rechtsstaat auf. In einer detaillierten Stellungnahme zur Drucksache 19/25476 äußert André Grashof massive Bedenken: Die Art und Weise, wie der Berliner Senat mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 umgehe, untergrabe nicht nur das Vertrauen der Beamtenschaft, sondern gefährde fundamentale Prinzipien unserer Demokratie.
Im Zentrum der Kritik steht der Vorwurf, der Senat interpretiere die höchstrichterlichen Entscheidungen bewusst eng, um fiskalische Interessen über verfassungsrechtliche Verpflichtungen zu stellen. Besonders das Festhalten am umstrittenen „Hinzuverdienermodell“ sowie die angekündigte Beschränkung von Nachzahlungen auf den gerichtlich geprüften Zeitraum bis 2020 werden als strategische Verzögerungstaktik gewertet. Kollege Grashof verweist dabei auf eindeutige Passagen des BVerfG-Beschlusses, die dem Berliner Gesetzgeber „bewusste Untätigkeit“ und das Fehlen eines schlüssigen Haushaltskonzepts attestieren.
Die Stellungnahme dokumentiert zudem, dass Warnungen von Fachgremien, unabhängigen Gutachtern und sogar ehemaligen Verfassungsrichtern seit Jahren ignoriert wurden. Die Folge: Eine Vertrauenskrise im öffentlichen Dienst, die weit über besoldungsrechtliche Fragen hinausreicht. Wenn Exekutive und Legislative verfassungsgerichtliche Entscheidungen nicht als verbindliche Handlungsgrundlage, sondern als verhandelbare politische Option behandeln, so die Argumentation, werde der Rechtsstaat selbst zur Disposition gestellt.
Die Politik wird damit zum wiederholten Male vom Aktionsbündnis aufgefordert, die verfassungsrechtliche Verantwortung ernst zu nehmen – nicht erst unter dem Druck weiterer Klagen, sondern aus Respekt vor dem Rechtsstaat und den Menschen, die ihn täglich tragen.
Was haltet ihr von der aktuellen Entwicklung? Teilt eure Meinung in den Kommentaren – und unterstützt den Austausch über eine verfassungskonforme, wertschätzende Besoldungspolitik.
Ich war heute mit einem Kollegen vor Ort und ohne Vorweg zu greifen, möchte ich Euch meine doch teilweise positiven Eindrücke mitteilen.
Wir bekommen die Tage noch das Protokoll des Unterausschuss Nr. 45 vom 22. April 2026 zugesandt, welches dann hier sicher analysiert und veröffentlicht wird.
Es hat uns doch positiv überrascht, dass SenFin mit einer „Taskforce“ das Reparaturgesetz fertig hat und es noch Ende April zur Beschlussfassung rausgibt. Insgesamt war festzustellen, dass hier doch alle Fraktionen an einer zügigen Umsetzung interessiert schienen. Es waren auch HPR Vertreter und eine Gutachterin zum Thema Beamtenbesoldung vor Ort, die auch im unseren Interesse ihre Einschätzungen vorgetragen haben. Insgesamt wurde der Besoldungsverstoß für 18 Jahre scharf gerügt durch die Anwesenden Gutachter. Sie hat auch sehr deutlich davor gewarnt, zukünftig ähnliche Verstösse in Kauf zu nehmen bzw. nicht abzustellen!
Ebenso bemängelt wurde die mediale Berichterstattung einiger Pressevertreter hinsichtlich auf die Umsetzung von Bund und anderen Bundesländer. Stand April 2026 (siehe auch Tagesspiegel) liegt der benötigte Finanzrahmen für den Zeitraum 2008 bis 2020 zwischen 480 Millionen Euro für ca. 40000 widerspruchsführenden Beamten bzw. 12000000 Widersprüchen. Grob gerechnet bedeutet es, dass für jedes Jahr eingelegten Widerspruch für den Beamte ca. 4000 Euro Nachzahlung vorgesehen ist. Natürlich ist das nur für SenFin zum Rechnen und spiegelt nicht den einzelnen individuellen Betrag wieder. Ohne Rücksicht auf die Anzahl der Widersprüche liegt der Betrag bei schätzungsweise 2,1 Milliarden Euro. Zu guter Letzt würde man bei 3,4 Milliarden Euro landen, wenn man (was wohl ausgeschlossen wird!) allen Beamten in Berlin den Zeitraum erstatten würde.
Die vollständige und rückwirkende Übernahme des TdL Abschluss wurde auch zugesagt.
Widersprüche die hinsichtlich ihrer Formulierung áuch zukünftige Verstösse ahnden sollen und werden auch weiterhin so berücksichtigt.
Auch hier gilt nochmal mein Dank an den parlamentarischen Geschäftsführer der AfD Fraktion Herrn Wiedenhaupt der sich unserem Anliegen auch heute im Unterausschuss energisch angenommen und vorgetragen hat.
Weitere Infos folgen……
Grüße H
120000 Widersprüche natürlich!
Vielen Dank! Die Hoffnung stirbt doch zuletzt.
https://youtu.be/NPyE_NzzkUc?is=-JwvDJkQ8TJ-hfyz
Hier ist die Sitzung abrufbar.
Hallo Hanzen,
danke für deinen Bericht!
BG Mirko
…vielen Dank auch von mir für Deine Zeilen! Sicherlich ist zu begrüßen, dass ein wenig Entgegenkommen aufkommt … auch wenn noch niemand von den verantwortlichen Leuten den Mut hatte, sich für ihr verabscheuungswürdiges Verhalten zu entschuldigen.
Zu den angegebenen rund 4.000,00 € kann ich angeben, dass mir dieser Betrag weitaus zu gering erscheint! Mirko und ich hatten am 28.11.25 bereits dem regierenden Bürgermeister und den Fraktionen mitgeteilt, dass beispielsweise auch noch im Jahr 2023 für A 5 Stufe 1 ein Betrag in Höhe von 9.949,12 € fehlt, um verfassungsgemäß zu besolden. Auch im Jahr 2024 sind es noch immer 9.633,80 € für dieselbe Besoldungsgruppe und -stufe. Unter Beachtung des verfassungsgemäß erforderlichen Abstandes innerhalb der Besoldungsgruppen, wären das bei einer Abschmelzung von jeweils 5 % zur nächst höheren Besoldungsgruppe immer noch 4.477,68 € für A 16 im Jahr 2023!
Aber man sieht auch bereits im Bund, dass deren Berechnungen weitaus zu gering ausfallen, wie Dr. Torsten Schwan mittlerweile festgestellt hat. So bleibt abzuwarten, wie sich das Land Berlin am Ende tatsächlich positioniert und ob man zumindest DIESES MAL gewillt ist, die Vorgaben des BVerfG umzusetzen…. ansonsten sind weitere zigtausende Widersprüche und Klageverfahren über weitere Jahre erforderlich, um zu unserem Recht zu kommen…..
So sehe ich das auch. Ausgehend davon das die Besoldung im Bund auch nicht amtsangemessen ist, habe ich einfach nur grob die Tabellenbesoldung gegenüber gestellt. Im Ergebnis verdiente jemand im Bund, in meiner Besoldungsgruppe, über 10 Jahre lang etwa 500-700 Euro mehr. Da rechne ich grob mit 500×12= 6000 Euro mindestens für jedes Jahr. Genaue Berechnung ist natürlich individuell und die Frage der Zinsen und Zinseszinsen liegt ja auch noch auf dem Tisch.
So sieht’s wohl beim Bund aus .
https://oeffentlicher-dienst.org/beamte/bund/bundesalimentationsgesetz
https://www.tagesspiegel.de/politik/paradigmenwechsel-bei-bundesbeamten-ehepartner-sollen-nicht-langer-mitversorgt-werden-15502301.html
Zitat:
Paradigmenwechsel bei Bundesbeamten: Ehepartner sollen nicht länger mitversorgt werden
Vom Beamtensold soll bisher noch eine zweite Person ohne eigenes Einkommen leben können. Doch dieser Grundsatz steht nun vor dem Aus. Was ändert sich konkret – und ist das fair? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Bei der Beamtenbesoldung steht ein Paradigmenwechsel bevor. Bisher galt: Der Staat zahlt seinen Beamten genug Geld, um ihre Familien allein zu versorgen, auch wenn der Partner oder die Partnerin kein eigenes Einkommen hat. Mit diesem Alleinverdienermodell soll jetzt Schluss sein.
Nach Plänen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) wird stattdessen künftig angenommen, dass Beamte in einem Doppelverdienerhaushalt leben. Dies stelle inzwischen den Regelfall dar, heißt es in dem Gesetzesentwurf aus seinem Ministerium.
Was ist konkret geplant?
Im vergangenen Jahr erklärte das Bundesverfassungsgericht die Beamtenbesoldung des Landes Berlin für unzulässig und ordnete Nachbesserungen an.
Dabei stellte das Verfassungsgericht zudem neue Regeln für das Entgelt auf, das ein Beamter auf der untersten Besoldungsstufe mindestens erhalten muss. Künftig orientiert es sich nicht mehr an der Grundsicherung, sondern muss 80 Prozent des mittleren Einkommens in Deutschland betragen. Das hat wegen des Abstandsgebots auch Auswirkungen auf alle höheren Besoldungsgruppen.
Würde diese Neuregelung auf die bestehende Besoldungsstruktur angewendet, müssten alle Entgelte deutlich steigen. Die Folge wäre eine Kostenexplosion.
Das Innenministerium versucht jetzt, dieses Problem durch die Abkehr vom Alleinverdienermodell zu entschärfen.
Künftig wird unterstellt, dass Partner von Beamten ebenfalls Geld verdienen und daher nicht die gesamte Familie vom Beamtensold allein versorgt werden muss.
Konkret wird das Partnereinkommen pauschal mit 22.648 Euro brutto jährlich angesetzt. Dieser Betrag fließt in die Neuberechnung der Beamtenentgelte ein, die dadurch eigentlich sinken würden. Verrechnet man diese Maßnahme mit der von den Karlsruher Verfassungsrichtern erlangten Reform, steht unter dem Strich nur ein moderater statt ein starker Anstieg der Bezüge.
Was ändert sich beim Familienzuschlag?
Durch den neuen Grundsatz ergeben sich auch Änderungen beim Familienzuschlag. Der Entwurf sieht vor, ihn in bisheriger Form abzuschaffen. Verheiratete Bundesbeamte würden dann nicht länger automatisch rund 170 Euro monatlich mehr verdienen als unverheiratete.
Der Zuschlag für Kinder bleibt bestehen, wird aber ebenfalls neu geregelt. Ab Mai 2026 soll er je 265 Euro für das erste und zweite Kind betragen, ab dem dritten Kind steigt er auf 708 Euro.
Für Beamtinnen und Beamte, deren Partner oder Partnerin aus bestimmten Gründen kein eigenes Einkommen haben und daher mitversorgt werden müssen, soll ein neu geschaffener ergänzender Familienzuschuss gezahlt werden. Er kann beantragt werden, wenn der Partner oder die Partnerin in Elternzeit ist, Angehörige pflegt oder krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist.
Dieser ergänzende Familienzuschlag beträgt 607 Euro für kinderlose Ehepaare. Mit einem Kind werden 1008 Euro, mit zweien 1519 Euro gezahlt. Alleinerziehende mit mindestens zwei Kindern bekommen ebenfalls einen ergänzenden Familienzuschlag. Er beträgt 484 Euro.
Hat die Neuregelung auch Folgen für die Beamten der Länder?
Die neuen Regeln betreffen zunächst nur die Beamten des Bundes. Viele Bundesländer stehen aber vor ähnlichen Herausforderungen. Dass sie die Idee adaptieren und ebenfalls vom Alleinverdienermodell Abstand nehmen, ist wahrscheinlich. Hamburg und Nordrhein-Westfalen haben bereits ähnliche Regelungen getroffen. In beiden Ländern sind zahlreiche Klagen dagegen anhängig.
Werden die Pläne vor Gericht gekippt?
Heini Schmitt, Fachvorstand für Beamtenpolitik des Beamtenbunds (dbb), sagte dem Tagesspiegel, der Gesetzentwurf enthalte viele positive und lang erwartete Aspekte, etwa strukturelle Verbesserungen in den Besoldungstabellen. Die Abkehr vom Alleinverdienermodell als Berechnungsmaßstab, das bisher vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben worden sei, sehe man aber kritisch.
Eine Anpassung an veränderte gesellschaftliche Verhältnisse halte ich für zulässig.
Thomas Spitzlei, Professor für Dienstrecht an der Universität Bayreuth, zur Beamtenbesoldung
Die ,,hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“, die teils auf Regelungen aus dem 18. Jahrhundert zurückgehen, sind in Artikel 33 des Grundgesetzes garantiert. Dass es zu Klagen gegen die Abkehr vom Alleinverdienermodell kommen und letztlich das Verfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der Neuregelung entscheiden wird, kann als sicher gelten.
Thomas Spitzlei, Professor für Dienstrecht an der Universität Bayreuth, glaubt allerdings nicht, dass Klagen erfolgreich sein werden. Die Neuregelung sei im Grundsatz vertretbar.
,,Der Gesetzgeber darf sich immer am typischen Fall orientieren. Früher war das der Alleinverdienerhaushalt, inzwischen ist es der Doppelverdienerhaushalt. Eine Anpassung an veränderte gesellschaftliche Verhältnisse halte ich für zulässig“, sagte Spitzlei dem Tagesspiegel.“
So einfach scheint mir die Sachlage nicht. Es gibt bereits mehrere Juristen, die die Abkehr vom Alleinverdienermodell als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar betrachten.
Davon abgesehen diente das Alleinverdienermodell dem BVerfG in seinen Beschlüssen 2020 und 2025 als Grundlage für seine Berechnungen. Dass die Politik nach den beiden Beschlüssen aus rein fiskalischen Gründen nun von diesem Maßstab abrückt, wird von den Karlsruher Richtern sicher mit Argwohn zur Kenntnis genommen werden. Da das BVerfG selbst in seinem letzten Beschluss explizit darauf hinwies, dass die eigenen Vorgaben von Seiten der Politik bewusst umschifft worden sind und dies nicht hinnehmbar sei, dürfte dieser politische Schachzug nicht unbedingt auf richterliche Gegenliebe stoßen.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/urteil-des-bundesverfassungsgericht-berlin-kostet-die-nachzahlung-fur-beamte-mindestens-eine-halbe-milliarde-euro-15507520.html
Ein Hoch auf die Bezahlschranken *kotz*
https://archive.ph/ztKbb
https://archive.md/2026.04.22-125637/https://www.tagesspiegel.de/berlin/urteil-des-bundesverfassungsgericht-berlin-kostet-die-nachzahlung-fur-beamte-mindestens-eine-halbe-milliarde-euro-15507520.html
https://www.tagesspiegel.de/berlin/auch-hohere-beamtenbesoldung-ist-geplant-auf-diese-reformen-hat-sich-schwarz-rot-in-berlin-geeinigt-15507033.html
Mittelerweile hinter einer Bezahlschranke……….gestern Abend noch frei….
Inhalt:
Man will das Tarifergebnis auf die Beamten übertagen und „rückwirkend“ zum 01.04.2026 anweisen. Mit dem großen ZUSATZ:
Das gesamte Ergebnis in Höhe von 3,8% wird den Beamten sofort zu Gute kommen und nicht gestaffelt (2026 2,8%, 2027 1%).
@Hanzen: Das wirst du wohl heute Abend auch hören *lach*
Ähm – waren es nicht insgesamt 5,8 %?
2,8 % zum 01.04.2026.
2,0 % zum 01.01.2027.
1,0 % zum 01.01.2028.
doch, das ist der momentane Stand aus den jüngsten Tarifverhandlungen. Da wird einfach die Erhöhung, die zum 01.01.28 vorgesehen ist/war, auf den 1.4.26 vorgezogen. ABER: das hat noch nichts mit der aA zu tun, deren Berechnungen auf deutlich anderen Beinchen stehen wird.
das erinnert mich an die 0,3 % welche mal die Linken für uns mehr „rausgehandelt“ hatten.
Das nenn ich mal „Wertschätzung“.
Man hat die Scham offensichtlich vollends abgelegt.
https://archive.ph/KbwJ7
https://oeffentlicher-dienst.info/g/sh-bvanpg-2025-2026-2027
Aus Schleswig-Holstein kommt eine Ansage, die für die Beamten sehr erfreulich ist:
„Demnach liegt die Besoldungserhöhung deutlich über dem Tarifergebnis.
Der erste Erhöhungsschritt um 3,2% (mindestens 125 Euro) soll rückwirkend zum 01.01.2025 erfolgen, der nächste um 4,0% zum 01.01.2026 und der dritte um 3,8% zum 01.01.2027.
Für einige Stufen unterer Besoldungsgruppen, die Besoldungsgruppen A 16, B 2 und höher sowie die gesamte R-Besoldung sind rückwirkend zum 01.01.2025 stärkere Erhöhungen vorgesehen. Die Erhöhung der Anwärterbezüge findet dazu verzögert aber zeitgleich mit den Tarifanpassungen TV-L zum 01.04.2026 um 60 Euro, zum 01.01.2027 um 60 Euro und zum 01.01.2028 um weitere 30 Euro statt.“
In Summe wird die Besoldung im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 1. Januar 2027 um satte 11% linear erhöht.
Mal schauen was morgen im Abgeordnetenhaus die Damen und Herren ausbaldowern? Wir sind vor Ort!
https://www.parlament-berlin.de/adosservice/19/UABezPHPW/vorgang/UABezPHPW19-0419.A-v.pdf
Dem Schyrocki scheint der A…. auf Grundeis zu gehen….. Wenn ich schon dieses ganze Gesülze höre : „unsere personellen Ressourcen sind am Limit“ ?! Und wenn ich seine Vita lese dann wird mir speiübel…. von 1994 bis 1999 an der Seite von Diepgen, der Diepgen, der zusammen mit Landowsky erst Berlin so richtig in die Sch…. geritten hat !!!
Und stand da nicht letztens was von Vetternwirtschaft in Sachsen-Anhalt in den Medien ?! „Unser“ feiner Herr Schyrocki ; Staatssekretär ; hat da auch eine gute Vergangenheit, bei der auch wieder der größte Versager Frank Henkel auftaucht…. gebt mir einen Kübel !!!
— Von Ende 2012 bis April 2023 war Schyrocki der Direktor der Verwaltungsakademie Berlin. Die Ernennung zum Direktor der Verwaltungsakademie wurde als Vetternwirtschaft kritisiert, da Schyrocki Patenonkel des Sohns des damaligen Senators für Inneres und Sport, Frank Henkel (CDU), und Henkel wiederum Patenonkel von Schyrockis Kindern sein soll.[1][2]
Mit Wirkung vom 28. April 2023 wurde Schyrocki unter Senator Stefan Evers (CDU) zum Staatssekretär in der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen ernannt. Er ist zuständig für die Bereiche Vermögen und Beteiligungen, Landespersonal sowie Zentraler Service. —
https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Schyrocki
Warum sind eigentlich die anderen Bundesländer mal wieder schneller als die deutsche Hauptstadt Berlin ??? Trotz allem viel Erfolg heute und @ Danilo, ja, auf die Anklagebank gehören sie…..
Was gibt es von unserem kreativen Senat zu berichten?
Sehr geehrter Herr Grashof,
als ehemaliger Beamter des Landes Berlin verfolge ich schon seit mehreren Jahren Ihre wertvolle Arbeit für uns Beamte. Sie leisten ein wichtigen Beitrag für die Rettung unser freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die zur Zeit herrschende Klasse hat unseren Staat mit Vorsatz heruntergewirtschaftet, wir alle können das täglich in unserem Lebensumfeld erleben. Dazu kommt nicht nur bei der Alimentation die Beugung des Rechts. Ich bin da mittlerweile sehr hart geworden. Für mich sollten die Herren Wowereit, Saleh, Müller und auch Teile der CDU in Berlin auf die Anklagebank. Alle zusammen sind sie ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Sie haben sich nicht nur persönlich bereichert, sondern haben mir Vorsatz über 20 Jahre den Beamten die ihnen zustehende Besoldung verwehrt. Ich habe damals noch mit A 5 im mittleren Dienst angefangen, und ich musste Monat für Monat immer auf das Geld schauen, damit es geradeso zum Leben ausreicht. Und gleichzeitig hat Herr Wowereit im Roten Rathaus seine Partys für Hunderte Tausende von Euro Jahr für Jahr gefeiert. Das war und ist einfach nur noch widerlich. Über den BER müssen hier nicht sprechen, der hat dem Land Berlin zig Millarden Euro gekostet. Ich habe mich durch Fleiß und Einsatz nach oben gearbeitet und bin jetzt in der Endstufe des gehobenen Dienstes beim Bund und bin zufrieden und glücklich. Mir tun die Beamten vor allen Dingen des mittleren Dienstes in Berlin leid, die bei der Polizei oder auf Bürgerämtern Tag für Tag schuften müssen und dann solche aktuelle Aussagen vom Senat verkraften müssen.
Ich drücke Ihnen weiterhin die Daumen und bleibe im Geiste mit Ihnen verbunden!
…vielen Dank für die Blumen. Es tut gut, dass wenigstens innerhalb der Kollegenschaft Wertschätzung erfahren wird 🙂 Meine Hoffnung besteht insbesondere darin, dass meine Zeilen erneut auch vom BVerfG zur Kenntnis genommen werden. Gerade die Damen und Herren dort sollen wissen, wie im Land Berlin mit Ihrem Beschluss umgegangen wird. Hoffen wir mal weiterhin das Beste für uns alle. Herzliche Grüße, André
Wahrscheinlich werden die Brandenburger Kollegen noch eher eine Nachzahlung erhalten als wir in Berlin 🙁
https://www.n-tv.de/regionales/berlin-und-brandenburg/Brandenburg-muss-Millionen-Nachzahlungen-an-Beamte-leisten-id30735564.html
interessant auch die Summen.
bei 35.000 Beamten mind. ca. 10.000 € je Nase
Wo hast Du die Zahlen gelesen?
Gruß H
Die Anzahl der Beamten in Brandenburg habe ich gegoogled.
„400 bis 700 Millionen Euro Nachzahlung“ für (mutm.) viele viele Jahre, was darauf hindeutet dass, sie ggf, auch so einen Mist machen wie der Bund es jetzt will-also rückwirkend das Doppelverdienermodell einführen. Oder aber sie haben tatsächlich nur vergleichsweise wenige Widersprüche vorliegen.
Zukunft: „zusätzliche Belastung von 300 bis 600 Millionen Euro pro Jahr im Haushalt, so der Finanzminister.“
„bei 35.000 Beamten mind. ca. 10.000 € je Nase“
Die angenommenen Gesamtkosten werden sich jedoch -nach allem was man bislang so hört bzw. liest- eher auf eine allgemeine rückwirkende Anpassung ab 2025 zzgl. Zahlungen hstl. Widerspruch/-klageverfahren beziehen.
Ich denke das Schleswig Holstein (bzw. auch BB?) mit der Rückzahlung ab 01.01.25 versucht die gesamte Beamtenschaft zu befrieden + eben Widersprüche pp.
Die anderen Bundesländer werden hoffentlich gleich ziehen.
Rückzahlungen für alle dürften wohl auch in BB ggf. teurer werden?
Der Staat bezahlt Beamten indirekt den Rundfunkbeitrag!
Wusstet Ihr das? Die mediale Schlacht gegen das Beamtentun wird ja immer grotesker!
https://www.focus.de/finanzen/der-staat-bezahlt-beamten-indirekt-den-rundfunkbeitrag_7fb3ff3b-0097-4f02-8db2-7fa79b61c7fa.html
Besorgniserregend ist in diesem Zusammenhang, dass in verschieden Medien mittlerweile unterschwellig die Frage gestellt wird, ob wir Beamte überhaupt gewünscht sind, wie es überhaupt sein kann, dass wir so „hohe“ Pensionen erhalten, und ob wir nicht auch einen Beitrag zur finaziellen Entlastung des Landes leisten sollen und einfach auf die Nachzahlung verzichten. Genau dieses künstlich herbeigeführte Image führt zu immer mehr Ablehnung aus der Bevölkerung und zu immer weniger neuen Kollegen.
…ich bin sehr dafür, dass sie gedanklich mal durchspielen sollten, was passiert, wenn das Beamtentum mit seinem Streikverbot nicht mehr in dieser Form existiert und wir uns dem 1. Mai nähern. Hätten Polizei und Feuerwehr Streikrecht und unsere Politiker müssten privaten Wachschutz für sich organisieren und bezahlen, hätten sie schon lange ihre Sichtweise geändert. Würden zigtausend Polizisten und Feuerwehrleute am 1. Mai streiken dürfen, hätten wir überaus zügig unsere verfassungsgemäße Besoldung!
Und zu diesen ganzen Neiddebatten kann ich nur sagen: JEDE/R kann Beamtin/Beamter werden, der die jeweiligen Einstellungsvoraussetzungen erfüllt und die Prüfungen schafft. Wenn also alles so überaus rosig ist bei der Beamtenschaft und wir im Geld schwimmen und so exorbitante Vorteile genießen, dürften wir uns doch eigentlich vor Bewerbern kaum retten können … oder sehe ich das falsch? Wieso aber haben wir beispielsweise bei der Polizei so wenig adäquate Bewerber, eine so hohe Anzahl an Leuten, die die Prüfungen nicht schaffen oder abspringen? DAS ABER wird natürlich in den einseitig propagierenden Medien nicht gesagt………..
Darauf kommt in den jeweiligen Foren die Antwort, dass das ja das Problem sämtlicher Berufe ist.
Für mich gesagt: Ich bin da relativ offen. Ja, es sorgt für Unmut, gerade die Pensionen sind schwer erklärbar, wenn das Gegenüber 45 Jahre gearbeitet hat, immer so ungefähr Durchschnitt verdient hat und trotzdem mit 1000 Euro weniger in den Ruhestand geht.
Sollen Sie das Beamtentum ändern, uns wird es nicht mehr betreffen. Ich befürchte allerdings, dass zwar die sogenannten Privilegien abgeschafft werden, die Pflichten aber beibehalten werden. Auch einen umfassenden Lehrerstreik will niemand haben.
Was bei diesem ganzen Gemecker auch vergessen wird: Es wird immer so getan, als ob die Beamten sich selbst zu Beamten machen. Der angestellte Lehrer wacht eines Morgens auf, will Beamter sein, und zwischen Frühstück zu Hause und Auftrumpfen am Arbeitsplatz fand die Metamorphose statt. Nein. Vielmehr hat der Arbeitgeber auf diese Weise Geld sparen wollen, indem er Altersvorsorge nach hinten verschoben hat (Sparen AG-Anteil Rentenbeiträge) und auch keine sonstigen Beiträge mehr zahlen wollte/musste…
Da bei X gerade die Stimmung gegen die Beamtenbesoldung wegen Dobrindt hochkocht, habe ich mich dazu geäußert um den Leuten die sich mit der Materie nicht auskennen und sich nur über die Schlagzeile „Beamte bekommen mehr Geld!“ aufregen mal mit Tatsachen konfrontiert.
Das Herr Dobrindt „unser“ für die Berliner Landesbeamten gedachte Urteil zum Anlass nimmt um den Bundesbeamten ein ordentliches Gehaltsplus zu gönnen, wissen die wenigstens. Ich werde Mittwoch persönlich im Abgeordnetenhaus sein und mir das Trauerspiel ansehen.
https://x.com/i/status/2045961916015632474
Schöne Woche Euch
https://www.ardmediathek.de/video/caren-miosga/hohe-preise-wenig-zuversicht-wie-findet-deutschland-aus-der-krise/ndr/Y3JpZDovL25kci5kZS9iY2FkOTdlZC0yMmNiLTQyNjktYjNmMS00NTcyNDlhMjUxMjlfZ2FuemVTZW5kdW5n
Jens Spahn äußert sich hier zur kommenden Besoldung der Bundesbeamten.
Hast du eventuell einen Hinweis auf die Minute ? Mir 60 Minuten lang diesen korrupten Ober-Betrüger anzutun, nein Danke… Ist das nicht der Typ aus dem Corona-Masken-Skandal, bei dem Milliarden von Steuergeldern versenkt wurden ? Mein Kübel wird in Deutschland immer größer um da reinzuk….. !!!!! Danke Andre, Danke Mirko und Dank all denen die im Hintergrund arbeiten und unsere Interessen vertreten…
Wenn Recht zu Unrecht wird, dann läuft in diesem Land gewaltig etwas schief und diese beängstigende Entwicklung begegnet uns ja nicht nur bei dem „Besoldungsversagen“!!!
Sei schlau, wähl blau.
Wieder einmal excedllent vom Verfasser aufgeschlüsselt. Leider war die unverschämte Verhaltensweise des Senats nicht anders zu erwarten. Lieber André, liebes Team ich danke Euch für den Einsatz und das Durchhaltevermögen, denn wie so oft in der Vergangenheit geschehen spielen die Akteure auf Zeit und die Hoffnung, dass wir aufgeben. Bleibt bitte am Ball.
Guten Morgen,
vielen Dank für die Einstellung der Verschriftlichungen……Ich bin fassungslos und habe *leider*, gelinde gesagt, keine anderen Erwartungen gehabt. Dem Senat ist offensichtlich nicht bewusst, dass der Wahlkampf begonnen hat……..Anstatt Verantwortung zu übernehmen, sich klar zu positionieren und sich mit der „Silbermedaille“ abzufinden wird wieder versucht, das Ergebnis zu konterkarieren und auf „bockig“ zu machen. Bewusst wird ein Vertrauensverlust in die Politik in Kauf genommen und darauf spekuliert, dass am Ende sich schon „Jeder“ wieder beruhigen wird. Die Antworten zeigen auch deutlich, dass man sich mit der Thematik wieder nur oberflächlich beschäftigt hat und sicherlich nicht unglücklich darüber ist, das ganze Kontrakt in die nächste Landesregierung schieben zu können. Zu groß war meine persönliche Hoffnung, dass Herr Evers sich von seinen Vorgängern „deutlich“ absetzen könnte.
…………….“Politik ist die Kunst des Möglichen“, das waren seine Worte…………
Man kann nur hoffen, lieber André, dass deine Zeilen überhaupt Anklang finden werden. Ich befürchte mittlerweile, dass man sie entspannt weglächeln wird, sofern man dieses überhaupt bis zum Ende liest……
Ein wirkliches Druckmittel fehlt uns Beamten leider und das ist in der Politik bekannt. Der Sommer steht vor der Tür, die Energie im Abgeordnetenhaus wird schwinden und nach der Sommerpause muss der Motor erstmal angeschmissen werden, bevor er im Herbst langsam läuft.
Bleibt schön gesund……
Guten Morgen,
es läuft der Wahlmotor an und da kann viel erreicht werden, wir müssen uns nur aufraffen.
Unser Druckmittel wäre „der Gelbe“, aber „leider“ sind wir zu loyal und gewissenhaft im Gegensatz zu unserem Arbeitgeber 😔
Also da bin ich mir zumindest in dem Punkt nicht ganz so sicher, als dass meiner Einschätzung nach eine nicht ganz unerhebliche Zahl (z.T. ehemals sicherlich ambitionierter) Kollegen die Behörde vorzeitig verlassen hat bzw. haben wird.
Aus tiefen Frust, z.T. sicherlich auch dadurch krank.
Dominoeffekt für die Verbliebenen, ‚Fachtkräftemangel‘ kaum Neueinsteiger, viele in naher Zukunft aus dem Dienst Ausscheidende….und man verprellt noch die zuvor beschriebenen Loyalen mit diesem ganzen Desaster in Sachen Amtsangemessener Alimentierung.
Währenddessen Wasser (2,8 % bald?) predigen und Wein (Autoerhöhung 6,2 % zum 01.01.26) trinken. Und das wie hier mehrfach beschrieben nicht zum ersten Mal, sondern im Prinzip über den gesamten hier beklagten Zeitraum.
Wie lange wird das noch gut gehen?
Ich habe meine Klage bereits erweitert und beklage den Zeitraum 2020 ff auch in Hinsicht auf das Mehrverdienermodell.
Inwiefern hast du das getan? Einfach zu deiner bestehenden Klage (meine ist Ruhend gestellt) einen Nachtrag geschickt? oder gehst du ohnehin schon mit Anwalt vor? (ich noch nicht).
Ein Tipp wäre nett!
ansonsten vielen Dank an die Betreiber des Blogs und alle die sich dafür einsetzen!