Eilrechtschutz durch das BVerfG für die amtsangemessene Alimentation oder ruhendes Verfahren?
Die BVerfG–Entscheidung vom 4. Mai 2020 – 2 BvL 4/18 führt zu dem Ergebnis, dass derzeit alle deutschen Besoldungsgesetzgeber (der Bundesgesetzgeber und die 16 Bundesländer, so auch das Saarland) ihre Pflicht zur Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation verletzen. Die Verletzung lässt sich für das Besoldungsgefüge des Saarlandes wie folgt konkretisieren, indem …