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Agh-Drucksache 18/2028

Agh-Drucksache 18/2028

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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Frank Dietrich (Fachmakler):          Denken Sie an SICH!

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

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"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

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„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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Dr. Martin Stuttmann

Dr. Martin Stuttmann

"... stellt der Dienstrechtssenat [BVerwG] jahresweise fest, dass die Berliner Beamten in der jeweils untersten Besoldungsgruppe seit 2009 rund 3000 Euro netto pro Jahr unterhalb ihres verfassungsrechtlichen Minimums lagen, teils sogar noch weiter darunter."

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Battis-Gutachten veröffentlicht

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  • Battis-Gutachten veröffentlicht
9. September 2021 9 Kommentare Geschrieben von Torsten Schwan

Mit Datum vom 05.07.2021 hat Prof. Dr. Dr. hc. Ulrich Battis im Auftrag des tbb sein „Rechtsgutachten zum Entwurf des Thüringer Gesetzes zur Gewährung einer verfassungsgemäßen Alimentation“ vorgelegt, das der tbb mit heutigem Datum veröffentlicht. Prof. Battis gilt unter anderem durch seine „Einführung in das Staatsrecht“ (gemeinsam mit Christoph Gusy), dem Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, der gemeinhin als „Der Battis“ bezeichnet wird, und dem Kommentar zum Grundgesetz (gemeinsam mit Michael Sachs) als einer der renommiertesten deutschen Rechtswissenschaftler. Nachfolgend sollen wichtige Ergebnisse kursorisch festgehalten werden. Das Gutachten wird am Ende beigefügt.

Das Gutachten zeigt bereits einleitend nicht nur den ungenügenden Gehalt des Gesetzentwurfs, sondern des generellen besoldungspolitischen Handelns im Freistaat seit 2008, das „unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten äußerst bedenklich“ sei (S. 3, vgl. a. S. 21 f., 27 u. 30 f.). Nicht umsonst habe das Land infolge der Abschaffung des einfachen Diensts zum 01.09.2015 das besoldungsinterne Abstandsgebot verletzt und verfolge es bis heute in sachwidriger Weise dessen Umgehung mit dem alleinigen Ziel der Kostenminimierung (s. S. 3, vgl. a. S. 17 f.). Statt nun die Vorgaben des Bundesverfassungsgericht in sachlich angemessener Art und Weise zu beachten, sei dessen Rechtsprechung offensichtlich „erschöpfend auf Schlupflöcher“ hin analysiert worden (S. 3 f.). Die vorgenommene Prozeduralisierung sei darüber hinaus fraglich (S. 5). Auch finde eine nur ungenügende Beachtung der qualitätssichernden Funktion des Alimentationsprinzips statt (ebd.).

Als Folge dieser langjährigen Politik würden die aktuellen Besoldungstabellen nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen, stattdessen würden heute „die untersten Besoldungsgruppen verfassungswidrig zu niedrig besoldet“ werden (S. 16). Auch deshalb sei es angesichts der bundesverfassungserichtlichen Entscheidungen spätestens seit 2015 „kaum mehr nachvollziehbar“, dass „in Thüringen – wie auch in anderen Ländern – nun erst infolge der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts der akute Handlungsbedarf in der Besoldungspolitik erkannt bzw. angenommen“ werde (S. 21 f.). Dabei komme der Entwurf durch seine politische Schlupflochbetrachtung der bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidungen wiederkehrend zu sachwidrigen Bemessungen, was nicht zuletzt anhand der von ihm vorgenommenen Ausklammerung der Heizkosten verdeutlicht wird. Jene beachte dabei zugleich vorsätzlich nicht die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – es hält in ständiger Rechtsprechung fest, dass die angemessene Höhe der Heizkosten unabhängig von der angemessenen Höhe der Unterkunftskosten zu betrachten ist –, ohne dass eine „plausible in der Sache begründete Erklärung für diese Abweichung“ vollzogen werde (S. 18-20).

Darüber hinaus wird ebenfalls die Anhebung der kinderbezogenen Familienzuschläge als wesentliche Maßnahme zur Anpassung der Alimentation kritisch gesehen. Zwar verfüge der Besoldungsgesetzgeber auch diesbezüglich über einen Gestaltungsspielraum. Dieser dürfe aber nicht „willkürlich für sachfremde Zwecke missbraucht“ werden, indem man den „Weg einer Anhebung der kinderbezogenen Familienzuschläge allein aus Kostengründen“ wähle; denn das diene nur „der sachwidrigen Umgehung des zuletzt vom Bundesverfassungsgericht in Stellung gebrachten Abstandsgebotes“ (S. 24).

Am Ende weist das Gutachten desgleichen auf die unterschiedlichen Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Besoldungsgesetzgebers hin: Während ersteres die Besoldungsgesetzgebung auf evidente Sachwidrigkeit hin prüfe, habe letzterer den ihm übertragenen verfassungsrechtlichen Gestaltungsauftrag zu erfüllen (S. 25 f.). Das schließe ein weitgehend nur mathematisierendes Vorgehen aus, das sich darauf beschränke, „lediglich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nachzuzeichnen“ und also die „vorgesehenen Maßnahmen in erster Linie auf fiskalpolitischen Erwägungen“ aufzubauen: „Bedenklich ist dabei allerdings, dass die Auseinandersetzung ganz überwiegend unter fiskalpolitischen Gesichtspunkten erfolgt ist und die umfassende Erarbeitung einer Begründung der danach vorzugswürdigen – weil kostengünstigsten – Lösung erst nachträglich vorgenommen wurde“ (S. 26). Das Finanzministerium habe sich „teilweise bis auf die Kommastelle an die absolute Untergrenze“ mit dem „Ziel der größtmöglichen Kostenersparnis“ heran gerechnet.

Das Fazit kommt schließlich auch diesbezüglich zu demselben Ergebnis, wie es hier im Verlauf des Jahres genauso für Berlin und den Bund aufgezeigt worden ist: „In diesem Sinne reiht sich der vorliegende Gesetzentwurf in die Besoldungsgesetzgebung der letzten Jahre ein. Dabei wäre es gerade im Hinblick auf die nunmehr offen eingeräumte Verletzung – um nicht zu sagen: Missachtung – des Anspruchs auf eine amtsangemessene Alimentation geboten, durch eine grundlegende Neuausrichtung der Besoldungspolitik den Beamten, Richtern und Staatsanwälten endlich wieder die verdiente Absicherung und Wertschätzung zu gewähren. Diesem Anspruch wird der vorliegende Gesetzentwurf nicht gerecht.“ (S. 29).

Es dürfte interessant werden – nicht nur in Thüringen, sondern auch im Hinblick auf die bald anstehenden Neuanpassungen der Besoldung in den Ländern generell –, ob die betroffenen politischen Entscheidungsträger auch diese Stimme überhören werden, um so die bislang bereits vollzogene Selbst- und Fremdbeschädigung nur noch immer weiter zu vergrößern.

 

https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/wieso-weshalb-warum/

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Rechtliches
Besoldung-Sonderausgabe August 2021
Wider aller Vernunft. Auch Thüringen steht vor der Verabschiedung einer evident verfassungswidrigen Besoldungsanpassung

9 Kommentare

  1. Speedwagon
    22. September 2021    

    Hab mich jetzt durch einige Artikel hier durchgeklickt. Das meiste war mir tatsächlich noch nicht bekannt. Wollte nur ein kleines Danke an die Autoren hinterlassen. Ihr macht gute Arbeit!

    Reply
    • André Grashof
      24. September 2021    

      Hallo Speedwagon,
      erst einmal vielen Dank für die Blumen. Es freut uns, dass wir immer wieder neue Leser gewinnen können, die sich hier Informationen holen.
      Hallo auch an Hanzen und Hans, es ist nur scheinbar ruhig. Wir arbeiten im Hintergrund weiter an diversen Dingen, die aber noch nicht spruchreif sind und von daher hier nicht erscheinen. Auch unseren Rechtsanwalt versorgen wir mit weiterem input, um zu einer weiteren Stellungnahme zu kommen, die er dem BVerfG zusenden sollte/könnte/wollte…wie auch immer… Und bald ist ja auch wieder Zeit, erneuten Widerspruch gegen die auch weiterhin verfassungswidrige Besoldung einzulegen…ist ja schon bald wieder Dezember 🙂
      Beste Grüße, André

      Reply
  2. Hanzen
    23. September 2021    

    Ganz schön ruhig geworden hier…..

    Reply
  3. Hans
    23. September 2021    

    Hoffen auf 2022 😉

    Reply
  4. Manfred
    5. Oktober 2021    

    Guten Morgen,

    wie ist der aktuelle Stand? Brauchen die Kläger Unterstützung (Geld) oder Hilfe?

    Beste Grüße

    Reply
    • Mirko Prinz
      5. Oktober 2021    

      Hallo Manfred, in Kürze gibt es neue Informationen zu dem Eilrechtsschutzverfahren. Diesbezüglich ist man im Hintergrund stark am Wirbeln. BG Mirko

      Reply
  5. Mario
    8. Oktober 2021    

    Das folgendes Gutachten könnte auch Auswirkungen auf die künftige Besoldung haben.

    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2021/10/hartz-IV-erhoehung-verfassungswidrig-gutachten.html

    Der Politik, egal wer regiert, wird man nicht trauen können. Einzig der Rechtsweg kann für Gerechtigkeit sorgen.
    Daher volle Kraft der aktuellen Klage. Sollte da noch Unterstützung nötig sein, seid meiner Spende gewiss.

    Reply
    • Iche
      20. Oktober 2021    

      Wie kommt so ein spruch von gerade IHM bei Euch an?
      https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2021/10/wowereit-berlin-verwaltung-pannen-kreissparkasse.html

      Mit “seiner” Regierung begann ja alles, oder?

      Reply
  6. Hanzen
    20. Oktober 2021    

    Dazu passend folgende Meldung bezüglich Pension
    https://www.bz-berlin.de/berlin/67-statt-65-berlins-beamte-sollen-laenger-arbeiten

    Reply

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  • Thomas Stein zu Brief an den Bundespräsidenten anlässlich Wiederwahl – Demokratieverständnis in der PolitikLieber André, abermals einen Dank für deine steten Bemühungen ! Das Verhalten oberster Repräsentativer ist weiterhin nur beschämend ! Die Hoffnung auf Gerechtigkeit habe ich in diesem Land aufgegeben und mit diesem Land abgeschlossen ! Grundsätzlich gibt es nur die Möglichkeit all diese Dinge extrem in den Medien auszuschlachten um überhaupt Aufmerksamkeit zu bekommen oder es tritt jemand in den "Hungerstreik" und von Tag zu Tag gesellt sich eine weitere Person hinzu. Nur wenn es um Leben und Tod geht oder es darum geht in den Medien schlecht dazustehen, "NUR" dann bewegen die sich da oben ! Wundere mich schon lange das keine Revolte in diesem schönen verschlafenem "Michel" - Land stattfindet !
  • André Grashof zu Brief an den Bundespräsidenten anlässlich Wiederwahl – Demokratieverständnis in der Politik...nur mal als Ergänzung zu dem Brief an den Bundespräsidenten: Es gab eine kurze Antwort eines Mitarbeiters, die eher am Thema vorbei ging. Daraufhin schrieb ich beide erneut an, stellte noch einmal den Inhalt wie auch die Fragestellung klar und bat abermals um eine diesmal passende Antwort. Auf dieses Schreiben erhielt ich jedoch keinerlei Rückmeldung mehr. Weder vom Herrn Bundespräsidenten, noch aus seinem Hause, dem Bundespräsidialamt. Auch auf ein zusätzliches Erinnerungsschreiben wurde nicht reagiert. Lieber schweigt man zu diesem heiklen Thema, als sich an einer Antwort zu versuchen. Ein Hoch auf unsere Demokratie......... Bleibt demzufolge nur noch das BVerfG als letzte Instanz in diesem Staat, die für Gerechtigkeit sorgen könnte. Hoffentlich wird das dann im Jahr 2023 passieren. Alles Gute, André Grashof
  • Andre Grashof zu Petitonsausschuss sieht keinen Handlungsbedarf...die Zahlen fand ich auch äußerst gering, zumal wir bereits weitaus höhere Zahlen in der Vergangenheit zugespielt bekamen. Aber solange nicht ALLE Beamtinnen und Beamten ihre rechtmäßigen Ansprüche anmelden, hat der Dienstherr und die Politik gewonnen. Denn auch wenn ganz bewusst der rechtmäßige zustehende Anteil unterschlagen wird, muss er den meisten nicht nachgezalt werden. Jedes Jahr spart der Senat durch diese Maßnahme zig Millionen...

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  • Thomas Stein bei Brief an den Bundespräsidenten anlässlich Wiederwahl – Demokratieverständnis in der Politik
  • André Grashof bei Brief an den Bundespräsidenten anlässlich Wiederwahl – Demokratieverständnis in der Politik
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  • Andre Grashof bei Petitonsausschuss sieht keinen Handlungsbedarf

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