Zur zugegebenermaßen verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung in Nordrhein-Westfalen
Am vergangenen Donnerstag hat auch der nordrhein-westfälische Besoldungsgesetzgeber in der 77. Plenarsitzung der aktuellen Legislaturperiode mit der Einführung von § 71b in das Besoldungsgesetz des Landes eine Regelung vollzogen, mit der er offen verfassungswidrig auf das Familieneinkommen seiner Beamten zurückgreift, um damit neben dem Alimentationsprinzip aus Art. 33 Abs. 5 …