Am 16. Januar 2023 hat das Bundesministerium des Inneren und für Heimat den Entwurf eines BBVAngG öffentlich gestellt und mit ihm den Anspruch vertreten, dass der Bund mit dessen Verabschiedung seinen verfassungsrechtlichen Verpflichtungen nachkomme und die Besoldungsstruktur an eine „realitätsgerechtere Ermittlung der Bedarfe der Besoldungsberechtigten und der zu berücksichtigenden Familienmitglieder“ anpasse [1]. Allerdings zeigt schon die zitierte Formulierung, dass es mit dem bekundeten Ziel nicht weit her sein kann. Denn ein verfassungskonformes Besoldungsgesetz kann kaum auf realitätsgerechterer Basis fundiert werden, da die von Verfassungs wegen zu berücksichtigenden Aufwendungen zur Sicherung des Existenzminimums vom Steuergesetzgeber nach dem tatsächlichen Bedarf realitätsgerecht – und nicht „realitätsgerechter“ – zu bemessen sind, wobei er dafür Sorge zu tragen hat, dass typisierende Regelungen in möglichst allen Fällen den entsprechenden Bedarf abdecken [2].
Entsprechend steht es dem Besoldungsgesetzgeber zwar frei, die Höhe des Grundsicherungsniveaus mit Hilfe einer anderen plausiblen und realitätsgerechten Methodik als der vom Bundesverfassungsgericht herangezogenen zu bestimmen. Ihn trifft jedoch die Pflicht, die ihm zu Gebote stehenden Erkenntnismöglichkeiten hinsichtlich der Höhe der Grundsicherungsleistungen auszuschöpfen, um die Entwicklung der Lebensverhältnisse zu beobachten und die Höhe der Besoldung an diese Entwicklung kontinuierlich im gebotenen Umfang anzupassen [3]. Seine Herangehensweise muss deshalb von dem Ziel bestimmt sein, sicherzustellen, dass die Nettoalimentation in möglichst allen Fällen den gebotenen Mindestabstand zu dem den Empfängern der sozialen Grundsicherung gewährleisteten Lebensstandard wahrt [4].
Die von ihm zugrunde gelegten Sozialleistungen sind dabei dann als evident unzureichend zu betrachten, wenn offensichtlich ist, dass sie in der Gesamtsumme keinesfalls sicherstellen können, Hilfebedürftigen in Deutschland ein Leben zu ermöglichen, das physisch, sozial und kulturell als menschenwürdig anzusehen ist, weshalb es auf die Höhe der Leistungen insgesamt und nicht auf einzelne Berechnungselemente ankommt, die dazu dienen, diese Höhe zu bestimmen [5]. Der Gesetzgeber hat von daher ebenso Obacht auf Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wie auf Preissteigerungen zu geben und muss im Ergebnis zeitnah reagieren, um sicherzustellen, dass der aktuelle Bedarf gedeckt ist [6]. Dass also eine „realitätsgerechtere“ Bemessung des Grundsicherungsniveaus per se hinreichend sein könnte, um auf dieser Basis eine amtsangemessene Alimentation zu garantieren, wäre sachlich zu zeigen und vom Entwurf aussagekräftig zu begründen, was beides jedoch gravierend misslingt.
Denn allein das von ihm für das aktuelle Jahr herangezogene Grundsicherungsniveau verfehlte bereits das realitätsgerechte Maß im Jahr 2022 um monatlich mindestens deutlich mehr als 300,- €. Schon hier zeigt sich, dass das Bundesministerium des Inneren und für Heimat mit dem Entwurf nicht das Ziel verfolgt, nach langem Interregnum wieder zu einer verfassungsrechtlich garantierten amtsangemessenen Alimentation der Bundesbediensteten zurückzukehren. Vielmehr geht es unmissverständlich darum, die weithin für alle Besoldungsgruppen bestehende eklatante Verletzung des Mindestabstandsgebots ungebrochen fortzusetzen und weder vergangenheitsbezogen noch aktuell ein Modell zur Umsetzung der bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidungen vom 4. Mai 2020 vorzulegen, wie es das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat 2021 allen Bediensteten des Bundes zugesichert hatte [7].
Die nachfolgende Betrachtung erörtert die geplante Fortsetzung des Treuebruchs, indem sie ausgehend von der präzisen Stellungnahme des Deutschen Richterbunds (IV.) zunächst das heute nach wie vor eklatant verletzte Mindestabstandsgebot bemisst (III.) [8]. Sie zeigt so, dass Ende 2022 das Mindestabstandsgebot im niedrigst bewerteten Amt um monatlich deutlich mehr als 1.100,- € verfehlt worden ist, sodass sich der absolute Fehlbetrag auf mehr als 32 % belaufen hat und sich die Besoldungsordnung A indiziell bis in die Besoldungsgruppe A 12 hinein als verletzt offenbart, wobei darüber hinaus davon auszugehen ist, dass die tatsächlichen Fehlbeträge noch um einiges höher liegen dürften. Denn die angestellte Bemessung kann in Teilen nur auf die „realitätsgerechteren“ Beträge des Entwurfs zurückgreifen, die der Deutsche Richterbund hier als „grob falsch“ nachweist, da die herangezogene methodische Herangehensweise sich als „grob fehlerhaft“ erweist [9].
Hierin offenbart sich augenscheinlich „des Mächtigen Druck, […] des Rechtes Aufschub, der Übermut der Ämter“, die einleitend kontextualisiert werden (I.), und zwar mitsamt ihrer Folgen, die mittlerweile wiederholt als rechtsstaatsgefährdend betrachtet worden sind, in ihrer Fortsetzung „den offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruch“ aufrechterhalten und so eine Verfassungskrise heraufbeschwören, „die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende Auswirkungen haben wird. Nicht nur wird damit die Autorität des Bundesverfassungsgerichts beschädigt, sondern darüber hinaus die Integrität und damit auch die Funktionalität des Beamtentums insgesamt untergraben“ [10]. Ein weiteres Anzeichen für ihr Aufziehen zeigt sich gleichfalls darin, dass mittlerweile bundesdeutsche Verwaltungsgerichte beginnen, Verfahren auszusetzen und dem EuGH die Frage vorzulegen – in diesem Fall zur Entscheidung über einen abgelehnten Asylantrag -, ob eine wirksame Sicherung der eigenen richterlichen Unabhängigkeit in Anbetracht der gewährten Besoldung und Alimentation noch gewährleistet sei und ob also das Grundrecht auf wirksamen Rechtsschutz von Klägern noch garantiert werden könne [11].
Der Ausgangspunkt der Betrachtung waren zwei Anfragen an den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium des Inneren und für Heimat, Johann Saathoff, die diesem Ende Juni auf der Internetplattform abgeordnetenwatch.de gestellt worden sind und die er in Fortsetzung des unzureichenden Gesetzentwurfs nicht sachgerecht beantwortet hat (II.). Die Betrachtung führt die Untersuchung des Gesetzentwurfs auf diese Anfragen zurück und bindet damit eine vom Portal aus nachvollziehbaren Gründen nicht öffentlich gestellte weitere Anfrage ein, indem sie sie wiederholt und zugleich ihre Rahmung kontextualisiert (V.). Diese weitere Anfrage ist am 27. Juli dahingehend beantwortet worden, dass der Betrachtung nicht der aktuelle Gesetzentwurf zugrunde liegen würde (VII.).
Als Folge aktueller Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ist am Ende davon auszugehen, dass der Gesetzgeber in Konsequenz des Prozeduralisierungsgebots noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren die umfassende Kritik des Deutschen Richterbunds sachlich entkräften muss, da das Anführen von nicht im Gesetzgebungsverfahren vorgebrachten Gründen als deren „unzulässiges Nachschieben“ zu betrachten ist (VI.). Denn nachträgliche Begründungen können offensichtlich keine ein Besoldungsgesetz rechtfertigende Qualität entfalten, was insbesondere bedeutet, dass ein Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett bis dahin sachlich ggf. nicht grundlegend verändert in das Parlament einbringen wollte, bis zur Verabschiedung insbesondere zu begründen hätte, wieso er trotz einer indiziellen Verletzung des Mindestabstandsgebots bis mindestens in die Besoldungsgruppe A 12 hinein keine sachliche Erhöhung der Grundgehaltssätze als vonnöten betrachten wollte. Ein sachlicher Grund, die notwendigerweise substanziell anzuhebenden Grundgehaltssätze aller Besoldungsgruppen nicht anzuheben, könnte allein schon deshalb kaum angeführt werden, da sich die Bundesbesoldung heute als in einem stärkeren Maße verletzt zeigt als die vom Land Berlin zwischen 2009 bis 2015 seinen Landesbeamten gewährte Besoldung, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 04. Mai 2020 als verfassungswidrig zu gering betrachtet hat, um das Abgeordnetenhaus von Berlin mit Gesetzeskraft zu verpflichten, jene Grundgehaltssätze im gebotenen Maß anzuheben [12].
Anmerkungen:
[1] https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/BBVAngG.html <27.07. 2023>.
[2] BVerfGE 120, 125 (155).
[3] BVerfGE 155, 1 (28 Rn. 53).
[4] BVerfGE 155, 1 (26 f. Rn. 52).
[5] BVerfGE 137, 34 (75 Rn. 81).
[6] BVerfGE 137, 34 (76 Rn. 85).
[7] RdSchr. d. BMI v. 14.6.2021 – D3-30200/94#21 – 178#6 unter: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_14062021_D3302009421.htm <27.07.2023>.
[8] In der dem Parlamentarischen Staatssekretär am 17.07.2023 zugesandten Betrachtung war sachfehlerhaft eine Einmalzahlung von 16,67 € für also nur ein Kind zugrunde gelegt worden und nicht von 33,34 € für beide Kinder (vgl. die Tabelle 3 auf der S. 12 f.), was hier auch für die weitere Betrachtung korrigiert worden ist. Die Korrektur hat zu keiner substanziellen Veränderung der Ergebnisse geführt, was in Anbetracht des geringen Anteils der Einmalzahlung am Grundsicherungsniveau als Ganzem auch nicht zu erwarten gewesen wäre. Wenige orthographische und grammatikalische Fehler, die ebenfalls keine Auswirkungen auf den Sachinhalt gehabt haben, sind in der Zwischenzeit stillschweigend korrigiert worden. Die Betrachtung wird hier mit Ausnahme der genannten Änderungen sachlich unverändert wiedergegeben.
[9] Stellungnahme Nr. 5/23 zum Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetzes (BBVAngG), Februar 2023 S. 12 unter https://www.drb.de/fileadmin/DRB/pdf/Stellungnahmen/2023/DRB_230228_Stn_Nr_5_BBVAngG.pdf <27.07.2023>.
[10] Ulrich Battis, Gutachterliche Stellungnahme zur Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes, S. 13 f. unter https://www.sbb.de/aktuelles/news/amtsangemessene-alimentation-stellungnahme-abgegeben/ <27.07.2023>.
[11] VG Gießen, Beschl. v. 19.05.2023 – 5 L 855/23.GI.A
[12] BVerfGE 155, 1 (66 ff. Rn. 153 ff.).
https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/de_gdp-mv-landesregierung-legt-gesetzesentwurf-zur-besoldung-und-versorgung-vor
Betrifft Mecklenburg-Vorpommern.
Zwar in Minischritten, aber es geht vorwärts.
Und es werden neben den Kinderzuschlägen immerhin die Grundgehälter angehoben, und dies rückwirkend zu. 01.01.2023.
Und es wird bereits in Aussicht gestellt, dass der kommende Tarifabschluss 1:1 auf sie Beamten übertragen werden wird.
Sehen wir es mal positiv… es kommt Bewegung in sie Besoldungspolitik.
https://www.dbb.de/artikel/silberbach-die-bundesinnenministerin-sorgt-fuer-massive-irritationen-bei-den-beschaeftigten
Na passt doch wie die Faust auf’s Auge…
…oder hier noch ein anderes Beispiel wie die Obrigkeit gerade mit den Kollegen vom Bund verfährt ! Die jammern nach fehlender Bürgernähe, ich lach mich schlapp, es geht einzig und darum die eigenen Taschen fett zu machen……
https://oeffentlicher-dienst-news.de/beamtenbesoldung-bundestag/
Hallo Kollegen,
Bravo Thomas, du hast völlig zu Recht, eines der wesentlichen Dinge benannt und ich stimme dir da zu. Die Berufsvertretungen sprechen zwar oft und viel von Missständen, aber du hast es schon geschrieben, es ist immer das selben Mantra, abgenutzt und hohl, nur ändern tut sich nichts bis wenig. Demagogische Begründung dazu seit Jahren, das können wir der Öffentlichkeit nicht „verkaufen“. Wieso nicht? Diese erwartet von uns zu Recht professionelle Arbeit, da kann man wohl ruhig auch mal dem Recht der Bevölkerung auf entsprechende Informationen in der Breite und das immer wieder, genüge tun, zumal wir hier jeden Tag mit soviel geistigen Dünnsch… voll gelabert (belogen) werden, um von den echten Problemen in diesem Land, Europas und der Welt, abzulenken.
Und ich nenne solche Aktionen wie die Feuertonne usw. auch nicht radikal. Sondern es ist das Recht eines jeden Betroffenen sich angemessen in der Sache zu wehren, zumal es da wohl auch einen Konflikt des deutschen Berufsbeamtentums und der Auslegung der EU Kommission dazu gibt. Genau deshalb haben die Verantwortlichen in Deutschland das deutsche Berufsbeamtentum seinerzeit dringlich daran erinnert, dass es immer noch ein Streikverbot hier gibt. Allerdings ist es nun auch dringlich an der Zeit zu hinterfragen, ob wir überhaupt noch diese Art von Berufsvertretungen brauchen…..und Vorsicht, nicht das dir noch jemand unterstellt, dass du mit deiner Meinung nicht auf dem Boden der freiheitlichen Grundordnung stehst. Das hatten wir hier schon mal ….
Hallo Lachebajazzo, Danke ! Ich komme kurz zu deinem letzten Satz : keine Angst, ich habe kaum noch etwas zu verlieren, somit werde ich hier weiterhin im kleinen Rahmen “Ecken und Kanten” zeigen und “Tacheles” reden, damit Kollegen, welche noch jünger sind, nicht blind der Politik und den Gewerkschaften vertrauen ! Sollte meine Ansicht nicht gewünscht sein, so möge man es mir hier mitteilen, dann bin ich raus…. Apropos Gewerkschaften, mach dir mal die Mühe und gehe auf die Berliner Homepage der vermeintlich größten deutschen Polizeigewerkschaft ( GdP ), klicke dort auf “Mitglied werden” und schau dir die markigen Sätze an, für was sie alles einstehen und was sie sich alles kümmern…. Ein Hohn ! Okay, genug dazu, ich würde den Gewerkschaftsmitgliedern ( Personalratsmitgliedern !!! ) ja auch gar nicht unterstellen, dass sie beim Thema Besoldung, nicht das Beste für uns wollen, NEIN, sie können es einfach nicht…. gefangen in seiner persönlichen ( komfortablen ) Situation ist dort kein Führungsmitglied in der Lage, aufzustehen, mit der Faust auf den Tisch zu hauen und knallharte Gespräche im Interesse seiner Mitglieder mit den Politikern zu führen und im Notfall und zwar sofort, diese Gespräche abzubrechen um dies öffentlich zu machen. Stattdessen zeigt man sich im Anschluss an Gesprächen freudig strahlend im Großglanzformat…. Sorry, die Zeit ist abgelaufen, knallharte “klare Kante” ist angesagt, nicht mehr und nicht weniger, würde ich für meine Monatsbeiträge verlangen ! Apropos Monatsbeiträge : diese Gewerkschaft schmückt sich auf ihrer Homepage mit über 13.000 Mitgliedern, zahle jeder im Durchschnitt monatlich 20 Eure, so sind wir monatlich bei ca 250,000 Euro, im Jahr bei fast 3 Millionen Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen ! Ein einziges Gewerkschaftsmitglied zahlt im Laufe von 40 Jahren ca. 10.000 Euro an Mitgliedsbeitrag, nun mag sich jeder für sich ausrechnen ob es sich lohnt ! Abschließend : die kalte Jahreszeit steht bevor und somit auch die Weihnachtszeit und der Jahreswechsel ! Frau Innensenatorin, Frau Polizeipräsidentin ( ich höre und lese von dieser Dame absolut null hinsichtlich der Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter ) Herr RgB werden wieder einmal ihre Bediensteten mit Lob, Dank und Anerkennung überschütten…. Lasst euch nicht von dieser “vermeintlichen Wertschätzung” blenden, alles lieb alles schön, hören wir seit 30 oder 40 Jahren nur eure Geldbörsen füllen sich davon leider nicht….
Hallo Thomas,
da ich auf deinen Post nicht antworten konnte, fehlender Antwortbutton, möchte ich deine Frage hier beantworten.
Der Tarifvertrag für die Angestellten des öD der Länder (TV-L) wurde von den Gewerkschaften zum Ende der vereinbarten Laufzeit, also zum 30.09.2023, gekündigt.
Die ab dem 01.10.2023 dann geltenden Konditionen, also der neue Tarifvertrag, werden nunmehr mit den anstehenden Tarifverhandlungen erkämpft werden müssen. Ergo… das Ergebnis wird umso besser sein, je mehr sich an den gewerkschaftlichen Aktionen beteiligen.
Für die Beamtenschaft gelten die Besoldungsgesetze auf unbestimmte Zeit. Es sei denn, der Besoldungsgesetzgeber erklärt sich bereit, Änderungen / Verbesserungen vorzunehmen – z. B. in Form der Übertragung des Tarifergebnisses der Angestellten auf die Beamten. Änderungen können aber auch aufgrund von Gerichtsbeschlüssen notwendig werden. Daher klagen ja viele Beamte. Und die Entscheidungen des BVerfG müssen sich eigentlich in den Besoldungsgesetzen wiederfinden. So ist es längst überfällig, dass in Berlin auch die Beamten mit A-Besoldung vom eigentlich mehr als klaren Beschluss des BVerfG zur R-Besoldung partizipieren. Der Gesetzgeber weigert sich aber. Und die Gewerkschaften… naja… man könnte sagen, es ist viel zu leise, weil eben der Beamte generell dienstbeflissen und obrigkeitshörig zu sein scheint und sich nicht an gewerkschaftlichen Aktionen beteiligt. Nicht von ungefähr war die Feuertonne der Kollegen der Feuerwehr dem damaligen Senat ein Dorn im Auge. Die erregte die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit.
Im Endeffekt hat sich erst in den letzten beiden Jahrzehnten das Problem mit der verfassungswidrigen Besoldung ergeben – nach der Föderalismusreform.
Das besondere Dienstverhältnis zwischen Dienstherr und Beamten bringt Pflichten und Rechte mit sich – auf beiden Seiten.
Einerseits müssen Beamte sich stets wohlverhalten und sind ihrem Dienstherrn zur besonderen Treue verpflichtet, dürfen nicht streiken etc.
Andererseits muss allen Beamten ein auskömmliches Salär zur Verfügung gestellt werden – über die aktive Dienstzeit hinaus, was sich Pension nennt und daher nicht mit der normalen Rente vergleichen lässt. Und in diesem Punkt haben die Besoldungsgesetzgeber ihre Pflichten seit Jahren verletzt.
Und die einzige Chance für den Beamten ist, seine Rechte gerichtlich geltend zu machen.
Im Übrigen könnte jeder Besoldungsgesetzgeber jederzeit die Beamtenbesoldung neu regeln. Dazu bedarf es keines Tarifvertrages. Sprich… der Senat könnte bereits heute der unbestrittenen Notwendigkeit der Anpassung der Besoldung gerecht werden und entsprechende Erhöhungen ins Abgeordnetenhaus einbringen und mit der Mehrheit seiner Stimmen gesetzlich beschließen. Nur… es wird nicht gemacht. Im Gegensatz zur regelmäßigen Anpassung der Abgeordnetenbezüge, wobei das Gesetzgebungsverfahren oftmals nur wenige Wochen / Tage benötigt.
Insofern und unter Berücksichtigung der langen Verfahrensdauern beim BVerfG sind wir Beamte eigentlich ohne Rechtsschutz dem Dienstherrn und seinem “Wohlwollen” ausgeliefert. Im Umkehrschluss erwartet der Gesetzgeber aber in jedem Falle absolute Verfassungstreue und pocht darauf, dass wir pflichtbewusst unseren Dienst verrichten. Er selbst tritt aber die Verfassung nachhaltig mit Füßen.
Hallo Fragender, ja das mit dem Antwort-Button ist mir auch schon ein- zweimal so passiert aber ist ja kein großes Problem ! Danke für deine umfassende Antwort und ja, viele Dinge davon sind und waren mir bekannt. Der 30.09.23 fehlte mir noch…. Nun gut, es ist wie es ist und zwar grausam ! Wenn ich richtig informiert bin, dann haben wir in Berlin an Besoldungserhöhungen seit dem Februar 2021 zwei mal minimal partizipiert und zwar wirklich minimal….. WERTSCHÄTZUNG > Danke Berliner Senat ! Wenn ich richtig informiert bin, wurde doch noch unter Rot Rot Grün ein Gesetz erlassen, welches vorsieht, die Bezüge der Abgeordneten automatisch, jährlich, im Rahmen der Inflationsrate zu erhöhen !? Darüber sollten wir hier aber nicht weiter diskutieren, bringt sowieso nichts…. Und die Rolle der Gewerkschaften !? Darüber haben wir hier in den letzten Jahren bereits oft genug gestritten… ich habe da meine spezielle Meinung und die ist massiv : Ich frage : wie viele verbeamtete Mitglieder haben die Gewerkschaften insgesamt ? ( spreche hier zunächst nur einmal von GdP und DPolG ) Wieviel “Kohle” kassieren sie dafür monatlich an Beiträgen ? Und, sorry, es dem dienstbeflissenem Kollegen in die Schuhe zu schieben, dass er sich nicht genügend gewerkschaftlich zeigt bzw. bei zB Demonstrationen mit seiner Anwesenheit glänzt !!! Nein, sorry, das geht so nicht….. Das geht rein technisch nicht, Beruf, Familie, lange Fahrzeiten, Hobby’s ! Wo soll der Einzelne bitte diese Zeit hernehmen um zB an einer Demo teilzunehmen ???? Da die Gewerkschaften es ja noch nicht mal in die Reihe bekommen die Öffentlichkeit, massiv und korrekt über die hier besprochenen Missstände aufzuklären bleiben mE nur radikale Wege, welche die Öffentlichkeit massiv stören und die die Öffentlichkeit massiv wahrnimmt….. Feuertonnen, Blockaden ( alles natürlich friedlich ) etc. !!! Dann und erst dann wenn die Medien sich einschalten und es ihnen wert ist darüber zu berichten, erst dann bequemen sich die Herrschenden hinab zu ihrem (Beamten-) Volk !!!
Okay, Danke Fragender…. ich wusste nicht das für drei andere Bundesländer Entscheidungen anstehen. Aber wie dem auch sei, es bringt uns nicht im Geringsten weiter. Seit wann läuft das Verfahren mit dem Feuerwehrmann, welcher von der GdP unterstützt wird ? Genau, Ewigkeiten ! Aber sollen die da oben ruhig so weiter machen ! Anstatt endlich mal “klar Schiff” zu machen und den Dreck der 20 Jahre lang liegen geblieben ist, aufzuräumen, werden Fantastereien in die Welt gesetzt. Bin auf die ersten Verhandlungen gespannt, müsste ja nächsten Monat losgehen…
Auf die Tarifverhandlungen können wir definitiv gespannt sein.
Es wird, meine Meinung, ein Krampf werden.
Die Kassen sind leer und die Politik wird Krokodilstränen weinen. Frühstens mit der dritten Verhandlungsrunde im Dezember wird es eine Einigung geben. Wenn überhaupt.
Es wird letztlich ein reines Kaspartheater sein. Wenn die Politik ehrlich zu sich ist, würde man ein respektables Angebot, mindestens analog zum Tarifabschluss des Bundes und der Kommunen, unterbreiten und damit mal zeigen, dass Wertschätzung nicht nur ein Wort ist.
Ich vermute eine Anhebung/Auszahlung für die Angestellten TV-L für April 2024.
Für die Beamten dann vermutlich Dezember 2024
Da bin ich anderer Meinung.
Die Übertragung auf den Beamtenbereich wird sicherlich zeit- und inhaltsgleich, vielleicht mit einem minimalen Abzug zur Rücklage für die Altersversorgung, erfolgen.
Alles andere wäre sonst verfassungswidrig, da die Beamtenbesoldung alleine schon wegen der geplanten Erhöhung des Bürgergeldes angehoben werden muss. Eien Abkopplung der Besoldungsentwicklung vom Tarifbereich dürfte nach den Beschlüssen des BVerfG keinem Gerichtsverfahren mehr Stand halten.
Die Umsetzung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen muss allerdings im Besoldungsbereich gesetzlich geregelt werden. Da hat ja der amtierende Senat mit dem PEP bereits eine Richtung vorgegeben. Im 2. Quartal soll demnach die Umsetzung vollzogen sein. Das Gesetzgebungsverfahren soll im 3. Quartal abgeschlossen sein.
Meine Prognose ist:
Nach Eingung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften im Dezember 2023 oder Januar 2024 gibt es rückwirkend ab Oktober 2023 eine Erhöhung in Form eines Inflationsausgleiches von 3.000 EUR.
Abhängig vom Druck auf die Arbeitgeber, also von unser aller Aufbegehren in Form von Demonstrationen und den hoffentlich hohen Streikbeteiligungen der Angestellten, wird es eine lineare Erhöhung der Grundbezüge ab Sommer 2024 oder etwas später geben. Die Richtschnur wird der Tarifabschluss des Bundes sein.
Man kann nur dahingehend appellieren, dass viele von uns an den Aktionen der Gewerkschaften teilnehmen. Je mehr, desto besser.
Guten Morgen und Danke für eure Meinungen…. hat von euch eigentlich jemand “auf Tasche” wann der aktuelle Vertrag für unsere Angestellten in Berlin endet ? Endet eigentlich dann auch parallel dazu unser Vertrag ? Danke im voraus für die Antwort und Gruß
https://www.tagesspiegel.de/berlin/mehr-geld-fur-berliner-beamte-anpassung-an-bundesniveau-wurde-uber-200-millionen-euro-kosten-10481473.html
Ich verstehe diese 3,92 % nicht. Wahrscheinlich mit der Berlinzulage verrechnet?
Tja… das ganze Besoldungssystem ist mittlerweile so kompliziert, dass es schwer fällt, den Überblick zu behalten.
Es wird höchste Zeit, dass Karlsruhe endlich die anstehenden Beschlüsse verkündet.
Langsam ist es überhaupt nicht mehr nachvollziehbar, dass kurz vor dem Ende des 3. Quartals immer noch nicht feststeht, wann über die abhängigen Verfahren, die gem. Jahresvorschau in 2023 zum Abschluss gebracht werden sollen, entschieden wird.
Die Inflation drückt. Der Nachwuchs fehlt. Die Mitarbeitenden im öD sind am Limit. Das Bildungssystem idt völlig marode und glaubt man den Gewerkschaften, stehen uns harte Tarifverhandlungen bevor.
Es ist gelinde gesagt, einem Rechtsstaat nicht mal ansatzweise würdig, was die Politik sich hier leistet.
Die Worte der Anerkennung und den parlamentarischen Beifall können sich die Damen und Herren sonstwo hin stecken. Davon füllt sich weder der Kühlschrank, noch kann man damit heizen etc.
Hallo Fragender, aus den Medien vernehme ich immer wieder folgende Worte der “großen” Parteien : Wir benötigen mehr Bürgernähe, wir müssen uns mehr um die Menschen kümmern usw usw usw ! Leere Hülsen sind das, es kommt nicht viel an beim “sogenannten” Bürger ! Hinzu kommt das man in der Politik eindeutig davon ausgeht, dass wir anscheinend blöde sind und nicht Rechnen können ??? Nun gut, die aktuellen Wahlumfragen sprechen eine deutliche Sprache und wenn nicht verdammt schnell die “großen” Parteien ihren Ars.. in Richtung Bürger bewegen, werden die Wahlen eine noch deutlichere Sprache zeigen…. Ich nehme nur einmal das Thema “Freie Heilfürsorge” ! In wie weit wird denn Diese mit bei den Kalkulationen einberechnet ? Dazu habe ich mal eine Frage : Kann mir hier jemand den Begriff “Bundesgrundniveau” erklären ? Sind damit die Grundgehälter der einzelnen Besoldungsstufen gemeint ? Und @ Fragender : Hast du dazu einen Link, aus dem hervorgeht, wann die Urteile gesprochen werden sollen ? Es ist und bleibt eine Farce wie Berlin’s A-Beamte behandelt werden…. Danke und Gruß Thomas
Es gibt doch die Jahresvorschau auf der Homepage des BVerfG. Und danach stehen drei Beschlüsse zum Thema Besoldung in 2023 an… für Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen.
Und mit diesen sollten – so die Hoffnung – die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Thema Besoldung weiter ausgeschärft werden.
Aber solange Karlsruhe nicht entscheidet, solange werden sich die Besoldungsgesetzgeber genüsslich zurücklehnen. Und dies ist angesichts der langen Verfahrensdauer nicht mehr hinnehmbar. Letztlich, so scheint es, sind wir als Beamte ohne wirksamen Rechtsschutz der Politik ausgeliefert. Unfassbar.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article247356450/Buergergeld-Arbeit-lohnt-sich-Heil-verteidigt-Erhoehung-der-Regelsaetze.html
Ich zitiere mal die Anfangspassage:
„Das Bürgergeld sichert das Existenzminimum – nicht mehr und nicht weniger“, sagt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zur Kritik nach der angekündigten Erhöhung der Regelsätze. Die Argumente der Union nannte der SPD-Politiker „nicht redlich“.
Und weiter…
“Das ist keine willkürliche Idee der Koalition, sondern das ist das Gebot unserer Verfassung“, sagte Heil.”
Dann habe ich aufgehört zu lesen… Heuchler durch und durch. Die Politik kann man nicht mehr ernst nehmen.
Interessante Aussage von Frau Bruckmeier, einer Forscherin zu Thema Armut / Mindestlohn
https://www.tagesspiegel.de/politik/erhohung-des-burgergeldes-wie-fair-sind-die-neuen-regelsatze-10424353.html
Zitat:
„Der Lohn richtet sich nun einmal nicht nach der Zahl der Kinder zu Hause. Wir können den Mindestlohn nicht auf 25 Euro setzen, weil einige Menschen mehr Nachwuchs zu versorgen haben.“
Und doch steht die Debatte über den Lohnabstand unter ganz anderen Zeichen als noch vor zehn Jahre”
Ach, schau an. Das sehen die Besoldungsgesetzgeber der Länder aktuell mit den Reparaturgesetzen anders, siehe auch https://forum.oeffentlicher-dienst.info/
https://www.merkur.de/leben/geld/gehalt-besoldung-beamte-verdienst-einkommen-erhoehung-verfassungswidrig-klage-geld-zr-92302244.html
https://amp.focus.de/politik/familienzuschlag-fast-verdoppelt-beamte-sacken-sattes-lohnplus-ein_id_203264864.html
„Berlin hat sich gegen die Nachzahlung entschieden“…
Berlin hat sich dagegen entschieden, weil wir schon am besten besoldet werden. Die anderen bundesländer müssen uns ersteinmal einholen:-)
Auch wenn ich die Gesetzesentwürfe der anderen Bundesländer nicht im Detail kenne…
Die Erhöhung der Familienzuschläge in Berlin ist zwar bereits vor vielen Monaten beschlossen und umgesetzt worden. Allerdings erhalten lediglich die unteren Besoldungsgruppen die erhöhten Zuschläge. Ab A9 wird der Dienstherr bereits knausrig.
Aber hey… Leistung zahlt sich schon lange nicht mehr aus.
Und aus rein fiskalischen Gründen hebt man halt ausschließlich die Familienzuschläge und sonstigen Zuschläge an, um nur einem kleinen Teil der Beamten mehr Geld zu zahlen.
Die Zuschläge sind weder pensionswirksam, noch berücksichtigen sie die Beamten, die Unterhalt zahlen.
Und für Berufseinsteiger, die gewöhnlich noch keine Kinder haben, sind die üppigen Familienzuschläge zunächst auch egal. So wird man keine Nachwuchskräfte für den öD begeistern können.
Man kann nur hoffen, dass Karlsruhe dieser ausufernden Praxis Einhalt gebietet. Mitunter wirken die Zuschläge wie ein zusätzliches Gehalt.
Anstatt Leistungsbereitschaft zu zeigen und sich fortzubilden, heißt es… Kinder, Kinder und nochmals Kinder zu bekommen.
Das mit der Beförderung kommt dann von ganz alleine. Schließlich sind zunehmend soziale Faktoren ausschlaggebend für eine Beförderung. Ob man leistungsstark ist, wird zur Nebensache.
Dahingehend mal die Frage an Herrn Dr. Schwan…
Ich meine mich zu erinnern, dass diese Problematik hier bereits mal Thema war. Wie ist Ihre Einschätzung zu der Praxis, über ausschließliche Erhöhungen der Familienzuschläge den Mindestabstand zum Bürgergeld einhalten zu wollen? Wird Karlsruhe dem einen Riegel vorschieben? Wie sieht es für Beamte aus, die Unterhalt zahlen, aber eben keine Familienzuschläge erhalten, da die Kinder beim anderen Elternteil leben?
Zunächst einmal hat der Besoldungsgesetzgeber das Recht, die familienbezogenen Besoldungskomponenten zu erhöhen, nicht zuletzt als Folge der bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung vom 04. Mai 2020 – 2 BvL 4/18 -, die im Ergebnis zu einer erheblichen Erhöhung des Besoldungsniveaus in allen Rechtskreisen führen muss, was unmittelbare Folge des Mindestabstandsgebots ist, das in dieser Entscheidung konkret ausformuliert worden ist. Die Mindestalimentation umfasst den vom absoluten Alimentationsschutz umfassten Gehalt der gewährten Nettoalimentation, in die der Gesetzgeber keine Einschnitte vornehmen darf. Die 2020 deutlich ausgeweitete Höhe der Mindestalimentation als Folge der Konkretisierung der notwendigen Bemessungsmethodiken basiert u.a. auf den deutlich höher zugrundezulegenden Unterkunfts- und Heizkosten auch für Kinder sowie auf die durch sie verursachten Kosten für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe und für den monetären Gegenwert der sogenannten Sozialtarife. In dieser Ausweitung kann man sachliche Gründe für die durchaus deutlich höher zu veranschlagenden familienbezogenen Besoldungskomponenten wie bspw. traditionell die Familienzuschläge finden; denn kinderlose Beamte sind von diesen höheren Kosten nicht betroffen, sodass sich entsprechende Besoldungsdifferenzierungen, die zu höheren familienbezogenen Besoldungskomponenten führen, sachlich rechtfertigen lassen.
Auf der anderen Seite beruht aber die deutliche Erhöhung des Besoldungsniveaus als mittelbare Folge der deutlich höher als zuvor zu bemessenden Mindestalimentation ebenso auf ingesamt deutlich höher zu veranschlagende Unterkunfts- und Heizkosten sowie Sozialtarife, die den Beamten über ihre Kinderzahl hinaus entstehen. Von daher kann das höhere Besoldungsniveau nicht ausschließlich auf die familienbezogenen Besoldungskomponenten beschränkt bleiben, das nur umso mehr, als dass sie Nebenkomponenten der Besoldung sind und der amtsangemessene Gehalt der zu gewährenden Nettoalimentation sich verfassungsrechtlich vor allem aus der Grundbesoldung speisen muss, da sie den maßgeblichen Charakter der Ämterwertigkeit abbildet: Wenn bspw. ein nach A 6 besoldeter Beamter mit zwei Kindern als Folge der massiven Erhöhung von familienbezogenen Besoldungskomponenten über eine höhere Nettoalimentation verfügt als ein kinderloser Beamter, der nach A 12 oder gar A 13 besoldet wird, dann ist am Ende nicht mehr das Amt maßgeblich für die Besoldung, sondern eben die Kinderzahl, was dem Alimentations- und Leistungsprinzip widerspricht.
Von daher ist der Besoldungsgesetzgeber gezwungen, sich auch hinsichtlich der familienbezogenen Besoldungskomponenenten am tatsächlichen Bedarf zu orientieren, den er – um ihre Höhe sachlich hinreichend zu rechtfertigen – insbesondere dann im Laufe des Gesetzgebungsverfahren zu ermitteln hat, wenn er die bisherige Tradition des Verhältnisses von Grundgehalts- und familienbezogenen Besoldungsbestandteilen verlassen will, in der in einer vierköpfigen Beamtenfamilien die familienbezogenen Besoldungskomponenten i.d.R. einen Anteil von unter 20 % des Besoldungsniveaus ausgemacht haben. Dieser Forderung, sich am tatsächlichen Bedarf zu orientieren, ist aber seit 2020 bislang kein Besoldungsgesetzgeber nachgekommen. Zugleich darf man davon ausgehen, dass sich der tatsächliche Bedarf mit zunehmender Höhe der Grundebesoldung – also in den höherwertigen Ämtern – gleichfalls erhöht: Nicht umsonst muss der Besoldungsgesetzgeber sicherstellen, dass sich der höher besoldete Beamte, der also im Sinne des Leistungsprinzips eine höherwertige Tätigkeit auf Basis eines höheren Qualifikationsniveaus verrichtet (nur so lässt sich ein höheres Grundgehalt sachlich rechtfertigen), einen kostenintensiveren Lebenszuschnitt erlauben kann. Daraus folgt also, dass der Besoldungsgesetzgeber, sofern er eine unterschiedliche Höhe in den familienbezogenen Besoldungskomponenten anvisieren will, diese mit aufsteigender Besoldungsgruppe höher ausfallen lassen müsste, um damit sicherzustellen, dass sie die tatsächlichen Bedarfe befriedigen könnten.
Tatsächlich aber gehen die Besoldungsgesetzgeber weiterhin unisono genau umgekehrt vor: Sie erhöhen seit 2020 in der Regel familienbezogene Besoldungskomponenten in den unteren Besoldungsgruppen exorbitant, um die Erhöhungsbeträge nach oben hin immer weiter zu verringen, um dann irgendwo ab A 9 oder A 10 keine entsprechenden Komponenten mehr zu gewähren. Darin offenbart sich der instrumentelle und verfassungswidrige Gehalt solcher Regelungen, denen es ausschließlich darum geht, Personalkosten einzusparen, und die also nicht das Ziel verfolgen, zu einer wieder verfassungskonformen Besoldung zurückzukehren. Diese kann in allen Rechtskreisen tatsächlich nur durch eine recht deutliche Erhöhung der Grundgehaltssätze erfolgen, die von nicht geringen, jedoch maßvollen Erhöhungen familienbezogener Besoldungskomponenten flankiert werden können.
Zur Problematik in allen bis dahin tätig gewordenen Rechtskreisen habe ich Anfang 2022 den folgenden Beitrag erstellt: https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2022/02/Besoldungsrechtliche-Entwicklungen-in-Bund-und-Laendern-Februar-2022.pdf
Die Besoldungsrechtsspezialisten des dbb Alexia Tepke und Andreas Becker haben im letztjährigen Maiheft des ZBR diesbezüglich einen sehr lesenswerten Beitrag mit dem Titel “Goldene Besoldungszeiten nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtsvon Mai 2020 zur Mindest- und Familienalimentation?” (ZBR 2022, S. 145 ff.) veröffentlicht. Sie kommen zu weitgehend denselben Ergebnissen, die sie am Ende zusammenfassen, indem sie betonen: “Mit der Benennung von objektiv überprüfbaren Kriterien und wiederholten Präzisierungen für die Besoldungsgesetzgeber durch das Bundesverfassungsgericht bedarf es jetzt in jedem Besoldungsrechtskreis deutlich erkennbarer und klarer Verbesserungen, um das massiv erschütterte Vertrauen der Beamtinnen und Beamten wieder zurückzugewinnen und den Alimentationsklagekreislauf zu durchbrechen.” (ebd., S. 153)
Lieber Dr. Schwan,
vielen Dank für Ihre Ausführungen.
Den Besoldungsgesetzgebern geht es natürlich nur darum, die Personalkosten so gering wie möglich zu halten.
Prinzipiell treffen ja die erhöhten Wohnkosten alle Beamten, die Kinder haben. Und gerade getrennt lebende Eltern halten ja jeweils extra Wohnraum für die Kinder vor, damit sie bei jedem Elternteil adäquat untergebracht sind. Damit haben sogar beide Elternteile höhere Wohnkosten.
Hätten Sie einen Link zu dem von Ihnen erwähnten Artikel?
Lieber Fragender, leider liegt der Artikel hinter einer Paywall. Die ZBR ist in Berlin aber vielfach einsehbar, vielleicht besteht hier die Möglichkeit, sie einzusehen:
https://zdb-katalog.de/title.xhtml?idn=011142278&view=brief
Im Internet habe ich lediglich einen Auszug des Artikels gefunden.
Das ist allerdings ein generelles Problem, was Kinder und deren Unterhalt angeht. Das hört beim vorgehaltenen Wohnraum noch lange nicht auf. Gehört hier aber nicht her. Ich bin gespannt, was unser lieber Senat so unternimmt, um seinen Versprechungen der Besoldungsangleichung oder -annäherung zu entsprechen.
@Fragender, wie kommst Du darauf, dass Kinderzuschläge nur für diejenigen gelten, bei denen auch die Kinder leben? Ich bekomme die Zuschläge, meine Kinder leben bei der Kindsmutter, die allerdings nicht im ÖD ist. Kinderzuschläge orientieren sich daran, ob für das Kind Kindergeld fließt. Da auch Unterhaltspflichtige Anspruch auf Kindergeld haben, gelten Familienzuschläge kinderbezogen auch für diese. So zumindest meine Erfahrung.
Hallo Tim,
da habe ich mich geirrt.
Sobald aber der andere Elternteil im öD tätig ist und das Kindergeld bezieht, bekommt man keinen Familienzuschlag – auch wenn man Wohnraum für die Kids vorhält und somit höhere Kosten hat.
Diesem Lebensumstand wird der Besoldungsgesetzgeber somit also nicht gerecht, wenn er die verfassungsgemäße Alimentation ausschließlich über die Zuschläge regelt. Davon abgesehen, dass Berlin die erhöhten Familienzuschläge lediglich in den unteren Besoldungsgruppen zahlt.
https://www.bz-berlin.de/berlin/berliner-beamte-geld-wohnungen
Ich glaube, Einzelheiten werden erst mit den Tarifverhandlungen bekanntgegeben….(mögliches “On-Top Verfahren”). Danke an die BZ, dass sie die Grundgehälter auch mal verglichen hat. Da dürfte ja auch schon auffallen, dass 2% niemals stimmen können………..
Eher zwischen 6-7 Prozent. Was mich sprachlos macht ist die bürgergelderhöhung von 12 Prozent. Das ist die zweite erhöhung seit dem wechseln von hartz4 zu bürgergeld. Damals waren es 50 euro mehr (11 Pozent) ich glaube so 23 prozent innerhalb eines jahres haben wir noch nie mehr bekommen das ist worklich ein echter inflationsausgleich.
Nicht nur die Erhöhung des Bürgergeldes steht an. Mit der Kindergrundsicherung wird zukünftig noch mehr Geld an armutsgefährdete Familien ausgeschüttet werden.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article247205944/Kindergrundsicherung-von-bis-zu-636-Euro-Paus-nennt-Prognose-fuer-Hoehe-der-Kindergrundsicherung.html
Ich gönne es jedem Kind, dass es in seiner Entwicklung alle Chancen hat, sich später ein sorgenfreies Leben aufzubauen. Aber es ist primär die Aufgabe der Eltern, genau dafür zu sorgen. Aber ich bezweifle, dass die staatlichen Subventionen bei denen ankommen, die es nötig haben – also den Kindern.
Man braucht sich nur das stetig sinkende Bildungsniveau im Land der Dichter und Denker ansehen. Hier mangelt es an allen Ecken und Enden.
Aber gut… Der Beschluss des BVerfG ist ja eindeutig. Ob die Politik das auf dem Schirm hat?
In dem Artikel sind ja die Grundgehälter gemeint, oder ?
Keine Ahnung welche Zuschläge der Bundesbeamte noch dazubekommt.
Will und mag ich jetzt auch nicht Google fragen.
Berlin wird sich mit der Hauptstadtzulage herausreden. Somit schrumpft der Abstand.
Nur…..die Hauptstadtzulage fällt nach 5 Jahren Zahlung weg.
Die anderen Länder hatten ja Berlin schon bei einer Weiterzahlung gedroht.
Und bei der Bundesbesoldung ist auch bereits das Weihnachtsgeld integriert. In welcher Höhe das erfolgt ist, kann ich leider nicht sagen.
Aber vielleicht führt die Kindergrundsicherung ja dazu, dass bei der Vergleichsberechnung nicht mehr von einer Familie mit mindestens zwei Kindern als Berechnungsgrundlage ausgegangen wird.
Dann kann der Ausgleich nicht mehr über die Familienzuschläge erfolgen, sondern korrekterweise über eine Heranziehung der Grundbesoldung als Berechnungsgrundlage.
https://www.berlin.de/hpr/aktuelles/hpr-aktuell/hpr-aktuell-2023/hpr-aktuell-info-es-geht-los-1360889.php
viel Spaß beim lesen
2.-3. Quartal 2024 bis zur Umsetzung des zukünftigen Tarifvertrag auf die Beamten in Berlin. PUH…also noch 1 Jahr warten und neben 2022 und 2023 ohne Inflationsausgleich.
Das nennt Evers also “Wertschätzung”. Für mich ist es eine weitere Unverschämtheit gegenüber all denjenigen, die den Laden am Laufen halten!
Ich finde es zudem extrem enttäuschend, dass der neue Senat den Verfassungsbruch fortsetzt und kann es verstehen, dass keiner der noch klar im Kopf ist, nicht für diesen Dienstherrn arbeiten will.
Abwarten… auch wenn es tatsächlich unverschämt wäre, sollte man sich so lange Zeit lassen.
Aber das 2. Quartal beginnt bekanntlich im April.
Ausgehend davon, dass es mal wieder das traurige Schauspiel werden wird, bis sich Arbeitgeber und Gewerkschaften einigen werden – also erst im Dezember 2023 -, wäre eine Übertragung des Ergebnisses auf die Beamten innerhalb der ersten 4 bis 5 Monate fast schon schnell.
Ja… geht es um die Erhöhung der Diäten, bedarf es lediglich weniger Wochen oder nur Tage.
Aber mal ehrlich… ich erwarte zunächst die Zahlung der Inflationsprämie in Höhe von 3.000 EUR. Das ginge auch über Abschlagszahlungen, die recht zeitnah realisiert werden können.
Einfach mal zurück denken… im Nachgang der zurückliegenden Tarifverhandlungen im 4. Quartal 2021 hatten wir im März 2022 die Inflationsprämie erhalten. Das eigentliche Gesetz zur Erhöhung der Geundgehälter war erst gut 12 Monate später verabschiedet.
Geben wir dem neuen Senat doch mal die Chance zu beweisen, dass es endlich eine Zeitenwende im Ungang mit dem öD in Berlin gibt.
Ansonsten an alle Pessimisten. Die kommenden Tarifverhandlungen laufen besser, umso mehr von uns an den Aktionen der Gewerkschaften teilnehmen. Wenn aber nur wenige Hundert sichtbar sind, lachen sich doch die Arbeitnehmer kaputt.
Ergänzung…
Und eine Umsetzung des Tarifergebnisses auf die Besoldung in Form eines Senatbeschlusses und einer Vergütung soll im 2. Quartal erfolgen. Steht so im PEP.
Das Gesetzgebungsverfahren ist dann nur noch Formsache.
weitere Ergänzung…
Der Beginn der stufenweisen Anpassung an das Bundesniveau ab IV. 2024 ist natürlich reichlich spät terminiert.
Aber irgendwie auch wieder besser als nie.
Und das weiter Abwarten auf den Beschluss des BVerfG ist auch irgendwie völlig unverständlich.
Man darf gespannt sein, ob man den Anforderungen des BVerfG gerecht werden wird.
Schließlich bekommen die Transferleistungsempfänger prozentual betrachtet ein fettes Plus. Das hat ja Auswirkungen auf den Mindestabstand.
Naja… ab man hat schon keine großen Erwartungen mehr als Berliner Beamter. IRONIE OFF.
es wurde doch nun eine inflationsgesteuerte/-angelehnte Basis (“bürgergeld”) entwickelt. warum kann/will man nicht “Besoldung” daran koppeln?
Das wäre zu einfach und bekanntlich folgt – aus welchen Gründen auch immer – die Besoldung dem Tarif(-abschluss).
“Der Senat habe deshalb im Haushalt eine Menge Geld in die Hand genommen, um eine schrittweise Angleichung der Berliner Bezahlung an das Bundesniveau einzuleiten.” meint Herr Wegner in seiner Rede !
Ist dem wirklich so ? Kann das jemand bestätigen ? Bei wem ist etwas angekommen ?
Guten Tag,
ich verfolge die Beiträge auf dieser Seite schon seit geraumer Zeit und wollte mich, bevor ich meinen ersten Kommentar verfasse, erstmal bei allen für die Mühe und die Arbeit bedanken, die hier investiert wurde und wird.
Ich habe letztens einen Artikel im Tagesspiegel gelesen, in dem erwähnt wurde, dass die neue Anpassung der Besoldung in Berlin auch nur für Beamte erfolgen soll. Grundsätzlich wahrscheinlich nicht verkehrt, da die Lohnsteigerung über den TV-L erfolgt. Bisher gab es im Anschluss an die Tarifverhandlungen eine, wenn auch nicht zeitlich, wenigstens inhaltsgleiche Übernahme des TV-L Ergebnisses auf die Beamten.
Die neuesten Worte lassen mich eher vermuten, dass man sich von dieser Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten lossagen und die eigentliche Angleichung an den Bundesdurchschnitt auf einen längeren Zeitraum strecken will.
Ursprünglich war der Besoldungsabstand zur Bundesbesoldung laut Herrn Wegner ja nur knapp 2 %. Mit der Übernahme des Tarifergebnisses TVöD auf die Bundesbeamten, müsste der Rückstand somit aktuell bei knapp 12 % liegen.
Sollte das Tarifergebnis im TV-L ähnlich ausfallen und nicht auf die Beamten in Berlin übertragen werden, ist die Schere tatsächlich so groß und die Formulierung einer schrittweisen Anpassung hätte ihre Begründung gefunden. 2 % muss man nicht schrittweise gestreckt auf 5 Jahre anpassen. 12 % allerdings schon. Ich habe irgendwie ein ungutes Gefühl.
Hallo,
meine Einschätzung, die allerdings nicht richtig sein muss, ist folgende.
Im Oktober starten die Tarifverhandlungen für die Angestellten der Bundesländer. Das erzielte Ergebnis bei Bund und Kommunen dürfte richtungsweisend sein. Ich gehe von ähnlich hohen Lohnsteigerungen und einer Zahlung der 3.000 EUR Inflationsausgleich aus.
Der Fachkräftemangel im öD, der nunmehr auch von den Medien erkannt wurde und immer wieder thematisiert wird, sowie die angekündigte deutliche Erhöhung des Bürgergeldes spielen uns, also der Arbeitnehmerseite, in die Karten.
Die Politik, also Arbeitgeberseite, wird sicherlich zum Schein mauern und stöhnen, weiß aber letztlich, dass sie den Argumenten nichts entgegensetzen können.
Im Anschluss werden die Bundesländer das vereinbarte Ergebnis auf die Beamtenschaft übertragen. Möglicherweise mit marginalen Abweichungen. Berlin wird sich dem nicht verschließen.
Aber selbst bei einer inhalts- und wirkungsgleichen Übernahme klafft eine Lücke zwischen der Besoldung des Bundes und von Berlin. Diese Lücke möchte der neue Senat schließen. So jedenfalls der Plan. im Endeffekt wird man taktierend die Tarifverhandlungen und deren Ergebnis abwarten. Dann wird der Finanzsenator sicherlich konkret darstellen, in welchen Schritten eine Angleichung erfolgen wird. Ich prophezeie mal, dass Berlin so um die 1% zum Tarifergebnis der Bundesländer hinzu addieren wird. Analog zum Tarifabschluss des Bundes, dessen lineare Erhöhungen der Besoldungstabelle ab März 2024 greifen, könnte der Fahrplan so aussehen:
Erhöhung der Grundgehälter um 200,- EUR plus 5,3 % zzgl. 1 %, also 6,3 %. Der Zeitpunkt hängt vom Verhandlungsgeschick der Gewerkschaften und eurer Unterstützung ab.
Weitere Angleichungsschritte werden dann sicherlich im Jahresturnus erfolgen.
Beschämend ist sicherlich das weitere Abwarten des Senats bei der rückwirkenden Heilung der verfassungswidrigen Besoldung. Es ist unsäglich, auf den Beschluss des BVerfG zu warten. Es macht die Sache nicht besser.
Legt also zum Jahresende Widerspruch gegen die Besoldung ein. Karlsruhe wird dem Treiben alsbald ein Ende bereiten. Ich glaube da Herrn Dr. Schwan, der meines Erachtens die Sachlage plausibel und nachvollziehbar dargelegt hat.
Familienzuschlag für das 1. und 2. Kind in Berlin : 130€
Familienzuschlag für das 1 und 2. Kind in Brandenburg: 292€ (Rückwirkend zum 01.12.22 versteht sich)
Wie kann das sein??
Anbei zwei Links, die für die Besoldung in Berlin von Relevanz sind.
https://www.dbb.berlin/aktuelles/news/zum-7-mal-polittalk-beim-fruehschoppen/
Zitat:
“Mit besonderer Spannung hatten Gäste und Gastgeber die Ausführungen des Regierende Bürgermeisters Kai Wegener erwartet, der zunächst Motivation und Einsatzfreude der Beschäftigten im öffentlichen Dienst würdigte. Wegner wörtlich: “Nicht die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind schuld, wenn Berliner Dienststellen nicht funktionieren, sondern die Strukturen.” Ohne eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist der Landesdienst auch nach Überzeugung des Regierenden Bürgermeisters im personellen Wettbewerb mit dem Bund chancenlos. Der Senat habe deshalb im Haushalt eine Menge Geld in die Hand genommen, um eine schrittweise Angleichung der Berliner Bezahlung an das Bundesniveau einzuleiten. Für eine Angleichung “von heute auf morgen”, betonte Wegner, sei die Schere zu weit geöffnet. Weitere Zielsetzungen seien ein flexibleres Laufbahnrecht und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die der Regierungschef als “Herzensangelegenheit” bezeichnete. Bei den Reformprozessen setzt Wegner auf die Fortsetzung der guten Zusammenarbeit mit dem dbb berlin und auf ein gemeinsames “Ringen um den besten Weg”.”
Der RBM, Herr Wegner, sieht den dringenden Handlungsbedarf und geht angesichts seiner Formulierung von einer weit geöffneten Schere wohl davon aus, dass der Abstand der Berliner Besoldung zum Bundesniveau nicht unerheblich ist.
https://www.welt.de/eilmeldung/article247165228/Ab-2024-Buergergeld-steigt-deutlich-auf-563-Euro.html
Eine deutliche Erhöhung des Bürgergeldes soll es ab 2024 geben.
Damit steht einmal mehr die Beamtenbesoldung auf dem Prüfstand, will man den Vorgaben des BVerfG entsprechen.
https://twitter.com/senfin/status/1696426902972457098?s=20
heute wird der “große Wurf” vorgestellt…………………….
bezüglich “Schere” bin ich ja mal auf die kommenden Tarifverhandlungen der Länder gespannt :-)…..da kann mal mal sehen, wo die Reise hingeht…nicht, dass aus einer Schere eine Heckenschere wird…………….
Und weiter geht der Verfassungsbruch des neuen Senats. Dass man das Programm jetzt “PEP” nennt und sich als Ziel das Jahr 2030 setzt, ist eine weitere Unverschämtheit gegenüber allen Beamten in Berlin, insbesondere in Bezug auf diejenigen, die derzeit den Laden am laufen halten und in den nächsten Jahren pensioniert werden.
Hier versucht der beue Senat, auf Kosten dieser Kollegen Geld zu sparen, da sie jnicht mehr in Genuss einer verfassungsgemäßen Besoldung kommen werden, aber gefälligst Leistung liefern sollen.
Ich hoffe inständig, dass das BVerfG das in einer zeitbahen deutlichen Entscheidung berücksichtigt.
Die Argumentation des Herrn Wegner darf man getrost als Nebelkerze bezeichnen. Für den weiteren Bruch der Verfassung gibt es keinerlei Rechtfertigung. Auch die “Schere” ist es nicht, eher im Gegenteil!
Durch die angekündigte Erhöhung des Bürgergeldes bezweifle ich eine Entscheidung des BVerfG im Jahre 2024.
Denn eventuell schon berechnete Zahlen müssen ja dann wieder neu berechnet werden.
“Und der Hamster dreht sich weiter im Rad”
Lieber Herr Doktor Schwan, eventuell können Sie mir weiter helfen ! Meines Wissens nach klagt ein Berliner Feuerwehrmann in Bezug auf gerechte Alimentation mit Unterstützung, ich glaube der GdP. Diese Klage dürfte, wenn ich richtig informiert bin, vor dem BVerfG liegen !? Wen ich richtig vermute, auch schon sehr lange…. Nun meine Frage : wie kann es sein, dass diese Klage dort nicht voran gebracht wird ? und steht dies nicht gleichzeitig in einem totalem Missverhältnis zu dem Entscheid zur R-Besoldung, welcher 2021 ergangen ist ? Denn zumindest hatte dieser Bescheid für die R-Besoldung in Berlin ein Reparaturgesetz zur Folge ! Danke und mit freundlichen Grüßen Thomas Stein
Lieber Kollege Stein, im Winter 2021/2022 haben Herr Merkle und ich im betreffenden Normenkontrollverfahren eine Stellungnahme zum betreffenden Normenkontrollverfahren erarbeitet, mit der wir es beschleunigen wollten (https://www.berliner-besoldung.de/stellungnahme-zum-normenkotrollverfahren-2-bvl-4-bis-9-18/). Das Bundesverfassungsgericht hat im Frühjahr 2022 mit Veröffentlichung der Jahresvorschau 2022 seine Entscheidung über die Besoldung in Bremen in den Jahren 2013 und 2014 angekündigt (vgl. die Nr. 44 der Ankündigungen hinsichtlich des Zweiten Senats https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2022/vorausschau_2022.html). Mirkos Rückfrage wurde deshalb negativ beantwortet (https://www.berliner-besoldung.de/entscheidung-berliner-a-besoldung-nicht-2022/). Das war für die Betroffenen in Berlin stark enttäuschend. Von daher sind Ihre Fragen berechtigt und gut nachvollziehbar. Um sie zu beantworten, muss ich – mal wieder – etwas ausholen und also den Sachverhalt in seinen Kontext einordnen. Dabei ist es mir wichtig, vorweg zu betonen, dass ich mich weder in diesem Fall noch überhaupt als Verteidiger des Bundesverfassungsgerichts begreife – denn es braucht keinen, sondern spricht für sich selbst -; ich stelle also hier meine eigene Sicht auf die Dinge dar: Meine Aufgabe liegt nicht darin, Kritik am Bundesverfassungsgericht abzuwehren; vielmehr versuche ich, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht – nicht nur an dieser Stelle – zu verstehen, um damit mein Handeln entsprechend so einstellen zu können, dass ich in meinem Rahmen daran mitarbeiten kann, dass wir möglichst lieber heute als morgen in der Bundesrepublik hinsichtlich der Besoldungsgesetzgebung auf den Boden des Grundgesetzes zurückkehren (wobei ich weiterhin davon ausgehen, dass es eher übermorgen werden wird) – denn ich erachte den wiederkehrenden Angriff auf unsere Rechtsordnung, der in jeder wissentlichen und willentlichen Verletzung des Grundgesetzes liegt, als gefährlich. Denn deren permanente Wiederholung gefährdet unseren Rechtsstaat, so wie das bspw. Prof. Battis, der DRB in Berlin, aber auch im Bund oder im allgemeinen Rahmen die Präsidentin des Hamburger Oberverwaltungsgericht hervorgehoben haben. Als eigentlich historisch ausgebildeter Mensch, der sich recht intensiv mit der Historischen Bildungsforschung des 20. Jh.s beschäftigt hat, betrachte ich das Handeln der 17 Besoldungsgesetzgeber und Regierungen als gänzlich unverantwortlich und als Beschädigung unserer Demokratie. Diese Begrifflichkeit ist dabei bewusst gewählt; mir macht das, was hier geschieht, durchaus zu schaffen, da ich auf Grundlage einer wiederkehrend intensiven Beschäftigung mit Politik in der Weimarer Republik, die ich 1996 begonnen habe, das eine oder andere über politische Eigendynamiken rechtsstaatszersetzenden Handelns gelernt habe und auf dieser Basis davon ausgehe, dass man hier besser nicht mit dem Feuer spielt – denn wenn man nicht großes Glück hat, ist es am Ende ggf. da. Entsprechend haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes gewusst, was sie taten, so wie jede Abgeordnete und jeder Abgeordneter, die sich hinsichtlich der Besoldungsgesetzgebung aktiv an der Politik des permanten Verfassungsbruchs beteiligen, das Erbe der Verfassungmütter und Verfassungväter auf billiger Grundlage verramschen und also wissen können (auch wenn sie es höchstwahrscheinlich zumeist nicht wissen wollen), was sie mit ihrem gänzlich unverantwortlichen Handeln anrichten können. Und wer darüber hinaus gezielt zum eigenen Vorteil auf dem Grundgesetz rumtrampelt, macht sich in Schrift und Tat zur Schwester und zum Bruder all jener, die das ebenfalls tun. Das sollte meiner Meinung nach all jenen bewusst sein, die so handeln. Sie stellen sich außerhalb der Geschichtspolitik der Bundesrepublik Deutschland und damit auch außerhalb des Werks ihrer Vormütter und Vorväter.
Aber zurück zu ihren Fragen: Das Bundesverfassungsgericht hat zwischen 2012 und 2020 sechs Entscheidungen in konkreten Normenkontrollverfahren zu Besoldungsgesetzen gefällt, von denen zwei als Grundsatzentscheidungen begriffen werden können: nämlich die Entscheidung aus dem Mai 2015, mit der ein umfassendes und konkretes Prüfprogramm zur Kontrolle der Besoldungsgesetzgebung erlassen worden ist, und die letzte aus dem Mai 2020, die mit der Konkretisierung des Mindestabstandsgebots als hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums die Höhe des für eine amtsangemessene Alimentation notwendigen Besoldungsniveaus erkennbar gemacht und diese Höhe deutlich oberhalb der in den letzten rund 20 Jahren gewährten Besoldung und Alimentation bestimmt hat, was sie gleichfalls zu einer Grundsatzentscheidung macht (ggf. kann man auch die Entscheidung aus dem Februar 2012 als eine Grundsatzentscheidung begreifen; aber das will ich hier nicht ausführen, da es diesen Beitrag nur noch länger machte).
Nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Grundsatzentscheidung fällt, die also einen starken Einfluss auf die weitere Rechtsprechung haben wird und damit einen nicht minder starken Einfluss auf die Gesetzgebung hat, sofern diese Entscheidung in einem konkreten Normenkontrollverfahren gefällt wird, fällt es gernell im Anschluss i.d.R. nicht gleich mit der nächsten Entscheidung eine weitere Grundsatzentscheidung, was einer der Gründe ist, weshalb bundesverfassungsgerichtliche Entscheidungsprozesse langwierig sind. Denn nach einer Grundsatzentscheidung beobachtet das Bundesverfassungsgericht sowohl, ob und wie die Gerichte diese umsetzen und welche Diskussionen sie in der Rechtswissenschaft auslöst, um darüber erkennen zu können, wie praktikabel die vollzogene Rechtsprechung ist und wo es ggf. nötig sein könnte, nachzuschärfen, aber ggf. auch die Grundsatzentscheidung in Teilen zu korrigieren, wobei die Korrektur i.d.R. keine umfassende ist, da beide Senate ihre Entscheidungen zumeist sehr umfassend abwägen (der nächste Grund, wieso bundesverfassungsgerichtliche Entscheidungen eher längere als kürzere Zeit bedürfen). Wie ich schon in den vergangenen Tagen geschrieben habe: Verfassungsrechtsprechung ist etwas gänzlich anderes als die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit (lesen Sie den Literaturtipp; Sie werden dort eine hochinteressante Lektüre vorfinden, die der Autor gut verständlich aufbereitet hat – die Materie ist reichlich komplex, Dieter Grimm bricht sie aber wiederkehrend auch für den juristischen Laien auf ein verständliches Maß herunter, es ist ein sehr kluges Buch, nicht zuletzt, weil es sich nicht nur an die Fachleute wendet).
Entsprechend war es zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht 2022 nicht die nächste Grundsatzentscheidung vollziehen würde, womit der nächste Grund dafür deutlich wird, wieso 2022 eben Bremen ausgewählt worden ist. Denn das Bundesverfassungsgericht beobachtet nicht nur die Arbeit der von seiner Rechtsprechung unmittelbar betroffenen Gerichte und die Diskussionen in der Rechtswissenschaft, aus denen es jeweils lernen kann. Es beobachtet ebenso das Handeln der von dieser Entscheidung mittelbar betroffenen Gesetzgeber (“mittelbar” deshalb, weil die eigene Entscheidung sich unmittelbar und also mit Gesetzeskraft nur auf einen kleinen Ausschnitt der gesamten Gesetzgebung auswirkt, nämlich in unserem Fall unmittelbar nur auf die Berliner R-Besoldung der Jahre 2009 bis 2015, aber über die mit der Entscheidung einhergehenden Direktiven mittelbar auf alle weitere Besoldungsgesetzgebung). Dieser Beobachtungsprozess ist ein weiterer Grund, wieso Verfassungsrechtsprechung ein langwieriger Prozess ist. Denn zwar bleiben (um in unserem Fall, dem Besoldungsrecht zu bleiben) die 17 Besoldungsgesetzgeber in allen Fällen dieselben, nämlich die 16 Länder- und die beiden Bundesparlamente – sie bleiben aber nicht die gleichen. Was will ich damit sagen. In unserer demokratischen Rechtsordnung bleiben die Parlamente dieselben, aber die Regierungen und die Merheitsverhältnisse – also das politische Personal – wechseln, wobei die Verfassungsrechtsprechung zu beachten hat, dass sie grundsätzlich immer die Vergangenheit betrachtet (nur ein vollzogenes Gesetz kann von einem konkreten Normenkontrollverfahren betrachtet werden), dass die Rechtsprechung aber gehörige Auswirkungen auf die Zukunft haben kann (und mit den genannten Grundsatzentscheidungen in unserem Fall auch hat): Verfassungsrechtsprechung schränkt als Folge sachlich ungenügender Politik der Vergangenheit die Möglichkeiten der demokratisch legitimierten Gesetzgeber – ggf. empfindlich (wie in unserem Fall) – für alle Zukunft ein, obgleich diese i.d.R. keinerlei Verantwortung für die vergangene Politik haben (wie gesagt, eine der bis heute zentralen besoldungsrechtlichen Rechtsprechungen des Bundesverfassungsgerichts stammt aus dem Jahr 1958 – die damaligen Gesetzgeber sind in weit überwiegender Zahl heute bereits tot). Damit einhergehend, schränkt es unmittelbar die Wahlfreiheit des Souveräns ein, also der die Parlamente wählenden Bevölkerung. Im Extremfall wird der weite Entscheidungsspielraum, über den der Gesetzgeber verfügt, durch wiederholte Grundsatzentscheidungen des Bundesverfasungsgerichts (die als Folge einer sachlich verfehlten Politik aus der Vergangenheit ergangen sind) zukünftig so stark eingeschränkt, dass der Gesetzgeber kaum mehr eine Wahlfreiheit hat (und damit mittelbar in diesem Rechtsgebiet der Souverän ebenfalls). Vielmehr näherte sich ein solches Rechtsgebiet zunehmend Verwaltungshandeln an, indem der zukünftige Gesetzgeber als Folge sachlich verfehlter Politik der Vergangenheit der immer kleinschrittigeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgen muss (genau dieser Prozess einer zunehmend kleinschrittigen Rechtsprechung vollzieht sich hinsichtlich des Besoldungsrechts seit 2012 zunehmend und er hat ebenfalls ggf. nicht demokratiefördernde Folgen, da eine Demokratie der Freiheitsgrade bedarf, um als solche Politik betreiben zu können; ohne Wahlfreiheit keine Demokratie und kein demokratischen Ringen um die besten Lösungen).
Entsprechend dürfte sich das Bundesverfassungsgericht 2022 entschieden haben, zunächst erst einmal den Berliner Gesetzgeber weiterhin zu beobachten, darüber hinaus zu betrachten, wie die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit den 2020 neu erlassenen Direktiven umgeht und umgehen kann (also die Pratikabilität der eigenen Grundsatzentscheidung im Zuge der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu betrachten) und dafür auch auf die Expertise der Rechtswissenschaft zurückgreifen zu können, die eben die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung wie auch die weitere Rechtspraxis, die sich als deren Folge einstellt, kritisch begleitet.
Dabei muss weiterhin beachtet werden, dass Verfassungsrechtsprechung etwas gänzlich anderes ist als Rechtsprechung aller anderen Rechtsprechungsorgane: Rechtsprechung über einfachgesetzliches Recht, das also alle deutschen Gerichte mit Ausnahme des Bundesverfassungsgericht vollziehen, nimmt die von den Parlamenten verabschiedeten Gesetze zu Grundlage und betrachtet auf deren Grundlage, ob sich der Kläger und Beklagte, gesetzestreu verhalten haben. Gesetze sind dabei als einfachgesetliche Norm zumeist eher allgemein gehalten. Der Bundesverfassungsgericht betrachtet als einziges Gericht mit Rechtskraft hingegen, ob ein Gesetz mit der Verfassung in Einklang steht, wobei die Verfassungssätze – die Artikel unseres Grundgesetzes – noch einmal in einem sehr viel stärkeren Maße allgemein – abstrakt – sind als jedes Gesetz (“Die Würde des Menschen ist unantastbar”; “Eigentum verpflichtet”; “Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte”). Während also alle anderen Gerichte betrachten, ob eine beklagte Handlung mit dem Gesetz in Einklang steht und dabei auf die geltenden Gesetze zurückgreift, muss das Bundesverfassungsgericht im konkreten Normenkontrollverfahren betrachten, ob ein Gesetz mit stark allgemein gehaltenen Grundgesetzartikeln übereinstimmt, was bedeutet, dass es zunächst einmal diese Grundgesetzartikel mit Leben füllt. Es schafft in diesem Sinne also erst das Recht und findet es – anders als die anderen Gerichte – nicht vor. Und zugleich ist dieses geschaffene Recht die allgemeingültige Interpretation der Verfassung, womit ein weiterer Grund für die Langsamkeit verfassungsgerichtlichen Handelns gegeben ist. Irrt ein Verwaltungsgericht in der Auslegung des Rechts, können der Kläger oder Beklagte in die Berufung gehen, sodass der Fall von der Berufungsinstanz betrachtet und entschieden wird. Irrt auch die Berufungsinstanz, können der Kläger oder Beklagte in die Revision gehen und also die Revisionsinstanz anrufen. Das Bundesverwaltungsgericht kann Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichts “kassieren”, die wiederum die der Verwaltungsgerichte “kassieren” können. Jedes Wort hingegen, dass das Bundesverfassungsgericht spricht, ist das letztgültige und ggf. das bis in alle Ewigkeit fortwährende. Niemand kann die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts korrigieren und ausnahmlos alle sind an seine Rechtsprechung gebunden – mit dieser hohen Verantwortung müssen die 16 Richter am Bundesverfassungsgericht leben, was bedeutet, dass ihre Rechtsprechung insbesondere in gesellschaftlich kontroversen Feldern langsam vonstatten geht und gehen muss: Das Bundesverfassungsgericht muss die Politik kontrollieren und darf nicht selbst Politik machen und ist sich aber klar, dass jede seiner Entscheidungen politischen Auswirkungen haben wird. Von daher bedarf es der Zeit; fehlerhafte oder unklare Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts können schwerwiegendere Auswirkungen für Staat und Gesellschaft haben als die jedes anderen Gerichts in der Bundesrepublik Deutschland. Insofern wollen bundesverfassungsgerichtliche Entscheidungen umfassend von den Senaten beraten und abgwogen werden.
Womit wir beim dritten Grund sein dürften. Denn das Bundesverfassungsgericht beobachtet nicht nur den Berliner Besoldungsgesetzgeber, den es noch einmal besonders genau beobachten wird, da er ja unmittelbar eine mit Gesetzeskraft erlassene Entscheidung sachgerecht umzusetzen hat (nämlich jene zur R-Besoldung in den Jahren 2009 bis 2015) – es boebachtet sämtliche Gesetzgeber, mindestens in den Fällen, in denen ihm weitere Vorlagebeschlüsse vorliegen. Ich gehe davon aus (das ist jetzt meine subjektive Sicht auf die Sache; die vorherige Darstellung sind Darlegungen, die – denke ich – in der Rechtswissenschaft unbestritten sind), dass das Bundesverfasungsgericht 2022 den Bremer Gesetzgeber deshalb betrachten wollte, um zunächst den am längsten anhängigen Fall zu entscheiden (die Bremer Vorlagen stammen aus dem Jahr 2016), und um so die 2020 erlassenen Direktiven ohne Grundsatzentscheidung weiter zu konkretisieren. Das ist der typische Prozess, wie ich das oben dargelegt habe. Dabei bleibt zu bedenken, dass im Frühjahr 2022, als die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gefallen ist, den Bremer Fall zu betrachten, zwar absehbar war, dass die Gesetzgeber nach wie vor Schwierigkeiten mit der aktuellen Rechtsprechung aus dem Jahr 2020 hatten (vgl. nur meine entsprechend Darlegung aus dem Frühjahr 2022 https://www.berliner-besoldung.de/betrachtung-der-besoldungsrechtlichen-entwicklungen-in-bund-und-laendern-seit-2020/). Aber die wirkliche Extremität des gesetzgeberischen Handelns ALLER Gesetzgeber ist erst im Verlauf des Jahres 2022 noch einmal immer deutlicher geworden.
Als Folge dürfte – wie gesagt, das ist weiterhin meine Interpretation – das Bundesverfasungsgericht im Verlauf des Jahres 2022 einen Lernprozess vollzogen haben, sodass es mit hoher Wahrscheinlichkeit für 2023 eine weitere Grundsatzentscheidung angekündigt hat, indem es die nun angekündigte Entscheidung um Niedersachsen und Schleswig-Holstein erweitert hat; es geht nun also m.E. mit hoher Wahrscheinlichkeit den deutlich ungewöhnlichen Weg einer Grundsatzentscheidung im direkten Gefolge einer vorherigen Grundsatzentscheidung (worin sich die Priorität zeigen dürfte, die es der verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung zumisst). So wie sich bspw. die Entscheidung zur Parteienfinanzierung – absolute Obergrenze aus dem Januar 2023 liest, darf man dabei davon ausgehen, dass das Bundesverfassungsgericht (anders als wohl noch im Frühjahr 2022 geplant) nun zu weiteren empfindlichen Einschränkungen des weiten Entscheidungsspielraums des Besoldungsgesrtzgeber schreiten und das zugleich mit der Vorbereitung verbinden wird, ggf. bereits in der übernächsten Entscheidung den ersten Besoldungsgesetzgeber mit einer Vollstreckungsanordnung zu belangen.
Womit wir beim letzten hier zu betrachtenden Grund wären. Hätte das Bundesverfassungsgericht 2022 über die noch anhängigen Berliner Verfahren entschieden, hätte es im zentralen Feld nur zwei Möglichkeiten gehabt, nämlich das Abgeordnetenhaus, das 2021 wie gezeigt nicht sachgerecht gehandelt hatte, mit einer Vollstreckungsanordnung zu belangen oder das nicht zu tun. Hätte es 2022 entschieden und keine Vollstreckungsanordnung erlassen, wäre das, was ich als “verfassungsrechtliches Faustpfand” bezeichne (kein sehr glücklicher Begriff für etwas, das es verfassungsrechtlich gar nicht geben könnte), vorbei gewesen – das Berliner Abgeordnetenhaus hätte danach noch auf Jahre fröhlich weitermachen können als wie zuvor. Denn mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte man dort den gesamten sachlichen Unsinn, den man dort seit 2021 wiederholt vollzieht, einfach weitervollzogen – jedenfalls ist für mich nichts anderes erkennbar, das mich vermuten ließe, dass auch nur eine der im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien ihr hinsichtlich der Besoldungsgesetzgebung aktiv verfassungsbrechendes Handeln ändern wollte. Der mittlerweile hinsichtlich der Besoldungsgesetzgebung auch in Berlin so routiniert wie das tägliche Mittagessen vollzogene Verfassungsbruch getreu dem Motto “Darf’s noch etwas mehr sein” wäre höchstwahrscheinlich von den diesbezüglich mittlerweile profesionalisierten Verfassungsbrechern schlicht fortgesetzt worden, so darf man vermuten.
Für eine Vollstrechungsanordnung hingegen dürfte Karlsruhe 2022 noch keine hinreichende Möglichkeit gesehen haben, da diese die Ultima Ratio ist. Wenn das, was ich hier dargelegt habe (https://www.berliner-besoldung.de/weitere-normenkontrollantraege-vor-der-entscheidung/), nicht ganz falsch ist, könnte sich diese Sichtweise im Verlauf des letzten Jahres gewandelt haben – ob dem so ist, werden wir nach der Veröffentlichung der angekündigten Entscheidungen besser einschätzen können. Wenn dem so ist, wie ich vermute, dann bereitet das Bundesverfassungsgericht nun die Ultima Ratio vor, und zwar nicht nur hinsichtlich eines Gesetzgebers, sondern potenziell mindestens hinsichtlich Niedersachsens, Berlins und Sachsens, ggf. auch für Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg, für die sich im unterschiedlichen Maße ggf. heute bereits eine Vollstreckungsanordnung sachlich rechtfertigen ließe.
Nun gut, das war nun wieder ein recht langer Beitrag – tatsächlich ist er aber sachlich weiterhin noch viel zu kurz. Denn die Lage ist sachlich komplex und politisch verfahren. Auf eines können Sie aber Gift nehmen, lieber Kollege Stein, das Bundesverfassungsgericht nimmt seinen Auftrag sehr ernst, den gezielt die Verfassungkrise in Kauf nehmenden Besoldungsgesetzgebern die sachliche Problematik ihres Handelns vor Augen zu führen. Es kann aber weder deren Politik machen noch trägt es dafür die Verantwortung. Es kann nur versuchen, unter Beachtung des bald 75 Jahre lang gewachsenen Verfassungsrechts den völlig außer Rand und Band geratenen Besoldungsgesetzgebern die Möglichkeit zu geben, die Politik des hinsichtlich der Besoldungsgesetzgebung permanenten Verfassungsbruchs einzustellen und wieder auf den Boden des Grundgesetzes zurückzukehren. Diese Rückkehr können aber nur die Besoldungsgesetzgeber selbst vollziehen und sonst niemand anderes. Das Bundesverfassungsgericht wird in seinem Handeln nur umso mehr auf das penible Einhalten des Verfassungsrechts pochen – und es also auch hinsichtlich der eigenen Rechtsprechung nur umso penibler beachten -, je missachtender die verantwortungslosen Besoldungsgesetzgeber handeln. Und am Ende wird sich die Judikative durchsetzen, wenn es soweit kommen muss.
Lieber Dr Schwan,
herzlichen Dank für Ihre Ausführungen… spannend und lehrreich zugleich sind sie.
Vielleicht ergibt es sich, dass wir uns beide mal persönlich austauschen können.
Was mich betrifft: in der ehemaligen DDR aufgewachsen, ist es mir ein besonderes Anliegen, unserem Grundgesetz zu dienen. Ja… Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben Weitsicht bewiesen und kluge Regeln in Stein gemeißelt, die hoffentlich für die Ewigkeit Bestand haben werden.
Umso schlimmer ist es für mich, als Verfechter von Gerechtigkeit, wenn unsere jetzigen Staatslenker Recht und Gesetz mit Füßen treten. Politik wird mE momentan eher nach Gusto und Ideologie gemacht. Zuweilen entsteht der Eindruck, dass unser Grundgesetz gerne über die Maßen strapaziert und bewusst falsch ausgelegt oder verstanden wird, weil ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen ist.
Und nun fragen sich Politiker, weshalb eine Partei Zulauf erfährt, die man als verfassungsfeindlich bezeichnet. Aber selbst handelt man eben auch nicht immer verfassungsgetreu.
Und meine Befürchtungen haben Sie im ersten Teil Ihrer Ausführungen angeschnitten… Stichwort: Weimarer Republik und ihr Ende.
Genau vor solch einem Szenario habe ich Angst, selbst wenn es in deutlich abgeschwächter Form kommt.
Lieber Fragender, Sie sprechen mir – leider! – mit dem, was Sie schreiben, aus dem Herzen. Ich bin 1989/90 als junger Mann viel durch die DDR getrampt und auch gerne mit der Deutschen Reichsbahn gefahren und habe von außen gesehen, was eine Diktatur aus einem Staat machen kann – aber auch, was Menschen bewegen können, wenn sie sich aus ihrer “selbstverschuldeten Unmündigkeit” (von der Kant spricht, ohne “Schuld” moralisch gewertet zu wissen) befreien. Und ich kann mich gut an den 04. Juni 1989 erinnern sowie an die Bilder vom 07. Oktober 1989, nicht zuletzt an die mittels Schneepflügen umfunktionierten LKW (auch wenn ich das alles noch nur im Fernsehen gesehen habe), mit denen die Menschen wie Ungeziefer aus den Weg geräumt werden sollten. Damals stieg in mir die Hoffnung hoch, dass ich das niemals selbst erleben muss, also eine Staatsgewalt – meine Staatsgewalt in meinem Land -, die sich nur noch mittels Gewalt ihrer Bürger erwehren kann. Diese Hoffnung, gepaart mit der von ihnen beschriebenen Furcht sind es, die mich immer weiter an dem Thema arbeiten lassen. Mir bleibt es bei aller in meinem Leben gesammelten politischen Erfahrung völlig unverständlich, wie man wegen ein paar Milliarden Euro so geschichtsvergessen handeln kann und damit genau dafür zuvörderst die Verantwortung trägt, was Sie im vorletzten Absatz beschreiben. Man muss m.E. schon reichlich geschichtsvergessen und fast noch mehr und häufiger auf den Kopf gefallen sein, um sich in Anbetracht der krisenhaften Zeiten als Besoldungsgesetzgeber der Bevölkerung spätestens seit 2020 als einheitliche Front von wiederkehrenden Verfassungsbrechern zu präsentieren. Das einzige, was die dafür politisch Verantwortlichen hoffen können, ist, dass der ganze erschreckende Unsinn, für den sie in den Gesetzesbegründungen gleichfalls die Verantwortung tragen, niemals der Bevölkerung klar werden wird. Es ist zu vermuten, dass man genau darauf baut.
Lieber Herr Dr. Schwan, zunächst einmal möchte ich es als unfassbar positiv nennen, welche Mühe sie sich hier geben, obwohl es eigentlich nicht ihre Aufgabe wäre. Dank dafür ! Auch wenn – so wie sie es selber schrieben – ihr Artikel etwas lang war und ich ihn mittlerweile 2 x gelesen habe, so ist es doch für mich als verfassungsrechtlicher Laie schwierig, in Teilen zu folgen. Eigentlich wollte ich doch nur eine kurze Antwort auf meine Frage haben. Nun gut, es ist wie es ist und da ich als ( ehemaliger ) Polizeibeamter vermutlich Allem und Allen gegenüber skeptisch gegenüber stehe, bin ich vermutlich auch ggü. dem BVerfG skeptisch. Wenn ich richtig informiert bin, sitzen am BVerfG 16 Richter, je 6 Richter werden von der SPD und CDU/CSU benannt, je 2 Richter von der FDP und den Grünen. Ich möchte niemanden was unterstellen und ohne namentlich ins Google-Detail gegangen zu sein, vermute ich einfach mal, dass diese Herrschaften die entsprechenden Parteibücher besitzen. Und wenn ich jetzt 1 und 1 zusammenzähle, dann ist es egal, von welchem Senat, bzw. von welchen Parteien Berlin regiert wird. ES WIRD SICH NICHTS ÄNDERN, jedenfalls, und dass vermuten auch sie lieber Dr. Schwan, wird es noch sehr lange dauern. Das werde ich nicht mehr erleben und somit werde ich mich jetzt langsam damit abfinden ( und auch hier deutlich weniger oder gar nicht mehr schreiben ) es ist wie es ist ! Nur schade das ich 1000 Euro bezüglich einer Klage in den Gully geworfen habe. Viel schlimmer noch, ich habe anderen Kollegen und Freunden empfohlen, ebenfalls zu klagen. Ihnen und den weiteren Mitlesern hier wünsche ich zukünftig gutes Gelingen sowie viel Kraft und Gesundheit !
Lieber Kollege Stein, Parteipolitik oder an ihr angelehnte Sichtweisen wird man in den Senaten des Bundesverfassungsgerichts nicht finden, auch wenn die Parteien ein Vorschlagsrecht haben. Denn die beiden Senate haben im Verlauf der letzte gut 70 Jahre eine Art eigenen Geist entwickelt, der in der Zusammenarbeit bedeutet, dass die Argumente innerhalb des von dem Beratungsgeheimnis geschützten Raums zählen und also in sachlich lebhafter Debatte erörtert werden. Dabei darf man zugleich nicht vergessen, dass sechs der 16 Richter aus den Reihen der Bundesrichter der fünf bundesdeutschen Gerichtshöfe (dem Bundesgerichtshof, dem Bundesverwaltungsgericht, dem Bundesfinanzhof, dem Bundesarbeitsgericht und dem Bundessozialgericht) rekrutiert werden, die also bereits über eine lange richterliche Erfahrung verfügen und diese nur auf Grund von Sachkenntnissen, nicht aber durch Protektion erlangen konnten. Weitere Richter werden aus den Reihen der rechtswissenschaftlichen Hochschullehrer und darüber hinaus aus der Anwaltschaft und Ministerialbürokratie rekrutiert. Am Ende findet sich zumeist auch ein kleiner Teil von Richtern, die vormals Abgeordnete oder Minister waren und die also das politische Geschäft von innen kennen, sodass sie für die sachliche Beratung wichtige Erfahrungen von politischen Strkuturen und Prozessen mitbringen, ohne dass sie deshalb zu Parteigängern der Politik werden würden. Denn der Rollenwechsel von der Politik in die Rolle des Richters am Bundesverfassungsgerichts ist wiederkehrend glaubhaft beschrieben worden – und lässt sich darüber hinaus auch an dem zentralen Feld der Rechtsprechung ermessen.
Denn das Bundesverfassungsgericht ist gezwungen, seine Entscheidungen sachlich schriftlich zu begründen – und hier zählen ausnahmslos juristische Gründe. Würde in der Begründung eine (paartei-)politisch gefärbte Argumentation durchscheinen, würde das die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts schwer beschädigen. Entsprechend fungiert auch die Rechtswissenschaft, die die begründeten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts regelmäßig unter die Lupe nimmt, sie kritisiert und alternative Sichtweisen entwickelt, als ein grundlegendes Korrektiv, was nicht minder für die weitere Rechtsprechung sämtlicher weiterer Gerichtsbarkeit gilt, die ja auf Basis auch der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung Recht sprechen muss. Insofern kann man von einer deutlich Politikferne in Karlsruhe ausgehen, was die jeweiligen Entscheidungen – wie bspw. jene von mir vorhin genannte zur Parteienfinanzierung – wiederkehrend deutlich zeigen. Auch das Mindestabstandsgebot wäre niemals als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums betrachtet worden, wenn sich Karlsruhe nicht in gänzlicher Politikferne aufhalten würde. Denn es macht den Besoldungsgesetzgebern seit 2020 das Leben reichlich schwer.
Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass wir die längste Zeit unseres Lebens auf die rechtskräftigen Entscheidungen aus den genannten Gründen gewartet haben – soll heißen: Wenn sich die Begründungen zu den angekündigten Entscheidungen so lesen werden lassen, wie ich das (soweit wie ich das kann) vermute, wird mit ihnen ein deutlicher Druck auf alle Besoldungsgesetzgeber, vor allem aber auf Niedersachsen und – ggf. in weniger starker Form – Schleswig-Holstein ausgeübt werden. Dem Bundesverfassungsgericht ist heute sicherlich ebenfalls klar, dass die wiederkehrende Missachtung seiner Rechtsprechung die eigene Autorität untergraben kann. Daran kann es kein Interesse haben. Entsprechend ist damit zu rechnen, dass es sachliche Vorkehrungen treffen wird, die den Besoldungsgesetzgebern die Aufrechterhaltung der Kontinuität des konzertierten Verfassungsbruchs deutlich erschweren wird. Sofern die Entscheidung vor der beginnenden Umsetzung der im Winter zu erwartenden Tarifvereinbarung auf die Beamten erfolgen sollte, wovon ich ausgehe, dass das geschehen wird, werden die Gesetzgeber ein erfreuliches Knobelwerk vorfinden, auf das sie reagieren dürfen. Wird die Reaktion nicht mit dem Konzert wiederkehrenden Verfassungsbruchs brechen, dürfte es im kommenden Jahr eventuell die erste Vollstreckungsanordnung geben. Denn durch den zu erwartenden Abschluss der Arbeit an der neuen Besoldungsdogmatik dürfte ebenfalls zu erwarten sein, dass ab dem nächsten Jahr Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in schnellerer Abfolge geschehen werden.
Ich gehe also nicht davon aus, dass Sie das Ergebnis ihrer Klage nicht mehr erleben werden. Wie gesagt, ich werde Ihnen nach der angekündigten Entscheidung eine Wette anbieten (der Einsatz wird ein Bier sein, das wir dann gemeinsam trinken), bis wann Berlin zu einer wieder amtsangemessenen Alimentation zurückgekehrt sein wird; und das Bier sollten wir ggf. in größere Runde trinken, weil wir dann etwas zu feiern hätten. Denn wenn die angekündigten Entscheidungen in Teilen so begründet werden, wie ich das vermute, dann werden wir vielleicht noch zwei, drei oder vier Jahre warten müssen; gesetzt dem Fall, das es (in Teilen) so kommt, wie ich vermute, dann zerbricht der Konsens zwischen den Besoldungsgesetzgebern im Verlauf des nächsten Jahrs – und dann wird der Konkurrenzföderalismus ggf. erstaunliche Blüten treiben. Denn in allen Rechtskreisen liegt ein starkes bis extremes Fachkräfteproblem vor. Wenn erst ein Dienstherr sich durch eine höhere Besoldung hier Vorteile verschafft (was Thüringen und Hessen, welches nicht Teil der TdL ist, bereits zaghaft beginnen), dann werden andere nachziehen, um nicht noch weiter ins Hintertreffen zu geraten. Die Zeit spielt für die Beschäftigten und nicht mehr für die Dienstherrn.
Lieber Herr Dr. Schwan, ihre Worte und ihr Geschriebenes in “Gottes Ohr” ! Gerne werde ich hier zukünftig die weiteren Beiträge verfolgen, mich allerdings mit meinen Beiträgen etwas mehr zurückhalten. Insofern wird der Kontakt nicht verloren gehen und die Wette werde ich definitiv annehmen…. ich freue mich, liebe Grüße
Lieber Kollege Stein,
das wollte ich mit meinen Kommentaren gerade nicht erreichen, dass Sie Ihre ggf. kritischen Kommentare reduzieren. Ich denke, Kritik ist wichtig und sinnvoll, da wir nur an ihr weiterkommen. Diese Seite ist ja genau dafür da, auch kritische Anmerkungen zum Thema anzubringen.
Herzliche Grüße!
Lieber Herr Doktor Schwan, und so drehen wir uns im Kreis….. sehr ausführlich haben sie gewiss sachlich und faktisch korrekt nun referiert ! Lediglich ein wenig zu viel hätte, könnte, dürfte…. ! Da ich persönlich mehr emotional und weniger fachlich als Sie in der Materie stecke, möchte ich es entschieden kürzer machen : seit 2012, also in 11 ( !!! ) Jahren sind sechs Urteile ergangen und nichts hat sich quasi bewegt. Nun gut, dann wünsche ich noch ein schönes Warten, meine Wenigkeit wird – falls jemals in Deutschland überhaupt möglich – lange, sehr lange unter der Erde liegen. Abschließend eine Frage : gibt es europa- oder weltweit überhaupt ein Land, in dem die Staatsdiener ihren gerechten Sold einklagen ?
Naja… Die Frage ist doch, ob es ein anderes Land auf dieser Erde gibt, in welchem es Beamte oder sowas ähnliches gibt – mit allen Rechten und Pflichten sowie einem gesetzlich festgeschriebenen Streikverbot.
In der Besonderheit des deutschen Beamtentums liegt doch der Grund, weshalb wir mehr oder weniger dem Besoldungsgesetzgeber ausgeliefert sind. Uns steht eben nicht das Streikrecht zur Verfügung, um unsere Forderungen durchzusetzen.
Es ist diesbezüglich beim EuGH ein Verfahren anhängig. Verbeamtete Lehrkräfte klagen gegen das Streikverbot. U. a. wird eben damit argumentiert, dass aufgrund des fortgesetzten Verfassungsbruchs beim Thema Besoldung durch den Dienstherrn das besondere Dienst- und Treueverhältnis einseitig zu Ungunsten der Beamtenschaft aufgekündigt wurde.
Es wird also spannend, wie der EuGH sich positionieren wird. Ein für die Kläger positiver Verfahrensausgang wäre wegweisend und würde zumindest der Beamtenschaft, die nicht in besonderem Maße hoheitlich handeln, das Recht einräumen, zu streiken.
Okay…. lassen wir jetzt mal bitte kurz die Rechte und Pflichten sowie das Streikverbot bitte beiseite ! Ich sehe jetzt speziell zunächst ein mal Uniformträger von Feuerwehr und Polizei. Ich schaue viel Nachrichten und lese viel, aus keinem Land der Welt ist mir jemals zu Ohren gekommen, dass sich Polizisten oder Feuerwehrleute ihren gerechten Sold vor Gericht einklagen müssen, es ist doch lächerlich was in in diesem Land hier abgeht….. habe noch zwei weitere Fragen : 1. @ Fragender : du schriebst in einem anderen Beitrag, dass man sich hinter vorgehaltener Hand erzählt, dass Karlsruhe die Verfahren absichtlich verzögert ! Gibt es dazu nähere Hinweise ? Dies wiederum würde nämlich meine These bestärken, dass im Staate Deutschland bezüglich Besoldung etwas schief läuft ! Oder warum war Karlsruhe in der Lage bezüglich R-Besoldung zu urteilen, kommen aber in der A-Besoldung aber nicht aus dem Knick !!! ??? 2. @ all : gibt es eigentlich Übersichten / Tabellen, wie Polizisten / Feuerwehrleute in Europa in den einzelnen Ländern besoldet / entlohnt werden ? Danke im voraus, für die wie immer gepflegten Antworten !
Lieber Kollege Stein,
ich schreibe dieses Mal mal nicht so lang und insbesondere nicht so lang über Rechtliches, gebe ihnen aber einen wirklich guten Lesetipp, nämlich das Buch “Verfassungsgerichtsbarkeit” von Dieter Grimm, das er 2021 bei surkamp veröffentlicht hat und das die Besonderheit eben der Verfassungsgerichtsbarkeit deutlich macht. In dem Buch veröffentlicht der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht 17 Aufsätze, die er in den letzten knapp 50 Jahren zum Thema veröffentlicht hat. Als Einstieg lohnen sich viele der Aufsätze, deshalb kann man das Buch einfach von vorn bis hinten lesen – ein guter Einstieg ist aber bspw. auch der siebte Aufsatz über “Verfassung, Verfassungsgerichtsbarkeit, Verfassungsinterpretation an der Schnittstelle von Recht und Politik”. Ich bin mir ziemlich sicher, dass sich ihr Bild vom Bundesverfassungsgericht grundlegend ändern wird, wenn sie das Buch lesen. Als Folge wird sich ihre Enttäuschung über das, was ihr Dienstherr mit ihnen anstellt und was in Deutschland alle Dienstherrn mit ihren Bediensteten anstellen, kaum ändern, denke ich – aber ihnen wird die Verantwortung dafür noch einmal deutlicher werden, denn das ist, was man beim Lesen lernt (und das Buch ist kein Lobgesang auf das Bundesverfassungsgericht, sondern in allen Aufsätzen eben eine nüchterne Betrachtung von Sinn, Form, Aufgaben, Stärken und Schwächen von Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland und in der Welt).
Eine der Quintessenzen des Buches ist, dass es in der Natur der Sache liegt, dass Verfassungsgerichtsbarkeit langsam ist und auch langsam sein muss: Wie eine Verfassung kann ein Verfassungsgericht, das sie auslegen muss, im Regelfall, welcher durchaus Ausnahmen kennt, sie aber nicht zur Regel machen kann, ohne seinen Auftrag zu verletzen, nur in Äonen denken, nicht aber in Jahre, die für es eher Stunden sind.
Darüber hinaus dürfte es sehr wahrscheinlich sein, dass mit der angekündigten Entscheidung das Bundesverfassungsgericht seine neue Besoldungsdogmatik abschließt – und dann wird die kommende Rechtsprechung mit hoher Wahrscheinlichkeit schneller gehen. Sicher dürfte zunächst sein, dass das Bundesverfassungsgericht mit der anstehenden Entscheidung den drei Gesetzgebern wie immer rund ein Jahr Zeit geben wird, seine Gesetzgebung verfassungskonform zu ändern. Wenn das nicht geschieht, dürften – vermute ich begründet (Genaueres werde ich ggf. sagen können, wenn die angekündigte Entscheidung vorliegt; an ihr wird man mit hoher Wahrscheinlichkeit einiges über die Zukunft ablesen können) – deutliche Schritte auf die Dienstherrn zukommen, ohne dass bei ihnen heute ggf. die Fantasie reicht, sich das vorstellen zu können oder zu wollen.
Ich werde Ihnen nach der angekündigten Entscheidung eine zeitliche Wette anbieten, bis wann in Berlin wieder eine verfassungskonforme Besoldung vorliegen wird – wobei mir tatsächlich eine Wette zu jeden anderen Besoldungsgesetzgeber lieber wäre, da Berlin nun wirklich ein in vieler Hinsicht ballerinahafter Spezialfall ist, über den man besser nicht wettete, schätze ich…
Auch wenn sich das viele aus nachvollziehbaren Gründen heute kaum mehr vorstellen mögen, weil der Mensch zumeist von der Vergangenheit auf die Zukunft schließt und also meistens denkt, es gehe alles immer so weiter wie bisher; aber mit recht hoher Wahrscheinlichkeit dürften wir mit der anstehenden Entscheidung durch das Nadelöhr der Neuentwicklung einer umfassenden Besoldungsdogmatik durch sein. Und sofern das der Fall wäre – und ich kann heute weiterhin sachlich keinen Grund erkennen, warum das nicht der Fall werden sollte -, wird’s ungemütlich für die Dienstherrn und wird der länderübergreifende konzertierte Verfassungsbruch Risse bekommen, die ihn bald schon einstürzen lassen werden, sodass es in einem Rechtskreis schneller und in anderen komplexer zu deutlichen Anhebungen der Grundgehaltssätze kommen wird – sobald ein Dienstherr aber die Grundbesoldung deutlich anheben wird, werden weitere folgen: Denn in Anbetracht des Fachkräftemangels wird die Konkurrenz um Fachkräfte nun Jahr für Jahr größer werden.
Ich mag Ihnen, lieber Dr. Schwan, gerne folgen.
Kurz über lang werden durch das BVerfG alle Besoldungsgesetzgeber gezwungen sein, die Alimentation der Beamtenschaft deutlich zu verbessern.
Vielleicht, wenn die Beamtenschaft auch wieder Wertschätzung erfährt, wird der öD attraktiv für Nachwuchskräfte sein.
Problembehaftet für uns jetzt Betroffene ist:
– Die Politik sitzt das aus. Jeder Verantwortliche hofft, dass nicht in seiner Legislaturperiode die Nachzahlungen etc. fällig sein werden. Man schaue sich Wowereit an. Er ist weiterhin davon überzeugt, der beste Regierende Berlins (gewesen) zu sein. Er genießt seine üppig Pension und wird hofiert und gefeiert; trotz seiner eklatanten Fehlleistung.
– Unsere Zeit ist endlich. Das vorenthaltene Geld, sei es durch die unrechtmäßige Bezahlung oder die jahrelangen Wartezeiten auf eine Beförderung, bekommen wir doch 1:1 niemals erstattet.
Die jetzigen Nachwuchskräfte profitieren gleich mehrfach: kaum Konkurrenz bei der Einstellung, schnelle Beförderungen und verbesserte Familienzuschläge sowie höhere Grundgehälter. Wir, die Beamtenschaft im mittleren Alter, sind die Angemeierten.
Bis auf den vorletzten Satz bin ich völlig bei Ihnen, lieber Fragender: Denn bislang gibt es auch für die jüngeren Kolleginnen und Kollegen weitgehend keine höheren Grundgehälter, während die neuen familienbezogenen Besoldungskomponenten zumeist nur für verheiratete und/oder Beamte mit Kindern Vorteile bringen, und zwar vielfach vor allem in den unteren Besoldungsgruppen, da jene Komponenten in den überwiegenden Fällen in den höheren Besoldungsgruppen abgeschmolzen bzw. gar nicht erst gewährt werden. Auch hier geht es also i.d.R. weitestgehend bis vollständig darum, dass “Sonderopfer” der Bediensteten betragsmäßig möglich vollständig aufrechtzuerhalten. Das veritable Nachwuchsproblem in vielen Teilen des öffentlichen Diensts findet genau darin eine ihrer zentralen Ursachen. Wer wiederkehrend in einer nicht geringen Zahl Grundsicherungsempfänger besser stellt als Teile seiner Bediensteten, muss sich nicht wundern, wenn er am Ende ohne genügenden Nachwuchs zurückbleibt.
Guten Morgen,
nöhere Angaben kann ich nicht machen. Von einem Verzögern würde ich nicht sprechen, eher ein mit Blick auf die angespannten Haushalte Scheuen.
Aber diesbezüglich hat Dr. Schwan schon recht plausibel erklärt, dass die Richter in Karlsruhe ihrem Auftrag, die Verfassung zu hüten, unbeeindruckt nachkommen werden.
Auch dann, wenn jede(r) weiß, wie Richter des BVerfG ins Amt kommen. Daher sollten wir tunlichst vermeiden, den Karlsruher Richtern irgendwas zu unterstellen. Sie machen ihre Arbeit sehr gut und sind stets präzise in ihren Ueteilsbegründungen. Es gibt für mich keinen Grund, an deren Unabhängigkeit zu zweifeln.
Einen Überblick über die Besoldung in anderen Ländern habe ich nicht. Derartige Klageverfahren wie in Deutschland wird es jedoch nicht so geben. Denn die Bezahlung regelt sich dort anders. Da wird ggf. der Dienst verweigert oder man heuert woanders an.
Aber in Anbetracht der Korruption in vielen Ländern dürfte auch klar sein, dass es nicht überall gut um das Salär von Polizisten bestellt ist.
@Fragender
Für mich sind das tatsächlich nur weitere leere Versprechen, wie zum Beispiel die von Henkel vir ein paar Jahren, der ja auch in der CDU ist.
Nirgends in dem Statement ist die Rede davon, dass bisher verfassungswidrig alimentiert wurde.
Welche Legitimation gibt es denn, weiterhin nicht verfassungsgemäß zu besolden, also einen rechtswidrigen Zustand unverzüglich zu beseitigen? Mit Unwissenheit kann sich dieser Senat jedenfalls nicht heraus reden.
Ich kann Thomas Stein voll verstehen. Das ist ein moralisches Armutszeugnis, das seines Gleichen sucht und eine Verachtung für diejenigen, die die Stadttrotzdem am laufen halten. Und ganz offensichtlich ist es so, dass die Politiker sich nicht darum scheren, welches Unheil sie bei den Bediensteten anrichten. Der Objektschützer war gestern in der Abendschau mehr als deutlich…
Und natürlich kann ich sehr gut die Argumentation von Thorsten Schwan nachvollziehen, obwohl mir das alles inzwischen extrem gegen den Strich geht.
Für mich sind Wegner und sein Finanzminister inzwischen aktiv an diesem eklatanten Rechtsbruch beteiligt.
Ein Angleichen auf das Bundesgrundniveau in ein paar Jahren ist blanker Hohn, zumal der Senat uns für etliche Jahre Nachzahlungen schuldet. Gegen diese jahrelange Unteralimentation richtet sich die Klage beim BVerFG.
Hallo Väterchen Frost,
prinzipiell stimmig. Aber…
Henkel’s CDU war Juniorpartner der SPD unter Wowereit. Bekanntlich hatte Wowereit nichts für dem öD übrig. Beamte waren ihm sogar zuwider, wenn man den vielen Geschichten glauben mag. Mein persönliches Aufeinandertreffen mit ihm war davon geprägt, dass er mich völlig ignorierte, wobei sein Staatsgast mich höflich grüßte. Ich durfte mal in Dienstkleidung formell Spalier stehen.
Und der Sparwahn des Wowereit war auch der Grund, weshalb Henkel sich mit seinen Vorstellungen kaum durchsetzen konnte. Das konnte man damals auch sehen, als Henkel dem unsäglichen Treiben auf dem Oranienplatz ein Ende setzen wollte. Er wurde letztlich von Wowereit zurück gepfiffen.
Dass nahezu 20 Jahre Sparwahn und verfassungswidrige Alimentation nicht in 20 Wochen behoben werden können, sollte auch klar sein. Und sowohl Wegner als auch Evers müssen irgendwie den Haushalt im Auge behalten. Die zu beackernden Baustellen sind vielfältig. Und trotz der vielen Probleme wird doch klar, dass der jetzige Senat andere Prioritäten setzt und zumindest die eigenen Bediensteten wieder mehr in den Fokus gerückt haben. Nein… Wegner kann man bisher nicht vorwerfen, nicht gehandelt zu haben. Er wird sich sicherlich auch an seinen Taten messen lassen müssen. Etwas mehr Zeit muss man ihm aber schon geben. Interessant wird sein, in welchen Schritten eine Anpassung an die Bundesbesoldung erfolgen wird. Ich vermute mal, dass der bevorstehende Abschluss der Tarifverhandlungen der Länder im Dezember 2023 abgewartet werden wird, bevor man einen konkreten Fahrplan publiziert.
Und angesichts der Kassenlage wird kein Bundesland von heute auf morgen eine verfassungsgemäße Alimentation nachfinanzieren können. Wie soll man dies dem Wähler auch vermitteln können? Leider arbeiten die Medien gegen uns. Das Thema Besoldung wird in einem falschen und insbesondere schlecht recherchierten Kontext dargestellt. Und immer wieder wird damit Stimmung gegen die Beamten gemacht.
Ich bin es zwar auch leid, weiter warten zu müssen. Ja… es reicht wirklich. Meine Hoffnung ist jedoch, dass Karlsruhe die Ignoranz der Besoldungsgesetzgeber zum Anlaß nehmen wird und noch dezidiertere Vorgaben machen wird, was den Spielraum der Legislative weiter eingeschränkt. Denn im Endeffekt wird ja bundesweit äußerst kreativ durch Zuschläge versucht, kostenminimierend den Vorgaben des BVerfG gerecht zu werden. Dadurch ergibt sich ja praktischerweise neben der Grundbesoldung eine leistungsunabhängige Besoldung, die dazu führt, dass mein Familienstand und mein Wohnort darüber maßgeblich entscheiden, wieviel Geld auf meinem Konto landet. Das bekleidete Amt und die Erfahrung rücken dadurch zunehmend in den Hintergrund.
Wichtig ist, dass Karlsruhe die anstehenden Verfahren abschließt und vielleicht sogar eine Vollstreckungsanordnung erlässt, damit zukünftig langwierige Verfahren zumindest zum Thema Besoldung vermieden werden.
Das, was Sie schreiben, Fragender, ist mit einer Ausnahme – wenn ich das richtig sehe – politisch schlüssig, allerdings hinsichtlich ihrer Hoffnungen bezüglich des Bundesverfassungsgerichts eher übertrieben.
Ich finde, sie beschreiben die politischen Zwänge, denen der neue Regierende Bürgermeister ausgesetzt ist, stimmig. Die Ausnahme ist allerdings, dass er nun als Regierungchef das macht, was alle anderen auch machen. Er negiert seine Verantwortung vor der Bevölkerung, indem er den kontinuierten Verfassungsbruch ignoriert, um ihn so entsprechend fortzusetzen. Würde er verantwortungsvoll handeln, würde er zunächst einmal den kontinuierten Verfassungsbruch, der für Berlin vonseiten des Bundesverfassungsgerichts für den Zeitraum von 2009 bis 2015 festgestellt ist, anerkennen, so wie er und die CDU das zum eigenen Vorteil als Opposition für sich ausschlachten wollten (und würde er ihn anerkennen, wäre es kein Ausschlachten, sondern ehrliche Politik gewesen). Er würde nun also das Problem als Problem benennen, könnte die dafür Verantwortlichen ebenfalls benennen, zu denen er bislang nicht gehört hatte, und dann nach Lösungen suchen, um das Problem politisch anzugehen. Das wäre verantwortungsvolle Politik, die von einem Christ- wie von jedem anderen Demokraten als Regierungschef in Deutschland zu erwarten wäre. Denn das Problem ist ja nun einmal da und es betrifft mit den Bediensteten die, die das Staatswesen wesentlich mit am Laufen halten.
Stattdessen begibt er sich nun als Regierungschef genau in das Verhalten des länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruchs hinein, indem er das Problem negiert, indem er es ignoriert, um als Folge zukünftig nur noch mit gezielten Lügen oder verweigertem Sprechens reagieren zu können. Er begibt sich also nun wissentlich und willentlich, also zielgerichtet, in eine auswegslose Situation hinein – ausweglos deshalb, weil in Deutschland ob unseres Wertekanons Politiker an dem Wahrheitsgehalt ihres Sprechens gemessen werden. Und wenn er nun gemeinsam mit seiner Partei meint, in fünf Jahren das verfassungswidrig zu geringe Besoldungsniveau des Bundes – das ich in diesem Gehalt in meinem Beitrag betrachtet habe und das also in ebenfalls eklatanter Weise zu gering ist – erreichen zu wollen, um damit das Problem zu lösen, dann streut er der Bevölkerung und ggf. auch sich selbst Sand in die Augen, was zeigt, dass er diesbezüglich keine Probleme lösen, sondern den konzertierten Verfassungsbruch fortsetzen wollte.
Entsprechend kann man nun nicht erwarten, dass dieses politische Problem juristisch vom Bundesverfassungsgericht gelöst werden würde – denn dafür ist es nicht da. Die diesbezügliche Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist die Kontrolle der Gesetzgebung, also eine juristische, und nicht die Rolle eines Ersatzbesoldungsgesetzgebers, die es in unserer Verfassung nicht gibt. Es ist die Aufgabe der Politik, diese im Rahmen unserer Verfassung zu gestalten. Das Bundesverfassungsgericht zeigt ihr hingegen seit 2012 kontinuierlich, dass sie das hinsichtlich der Besoldungsgesetzgebung nicht tut – und hat das spätestens 2020 in entschiedener Deutlichkeit getan. Es war von daher spätestens seitdem Aufgabe der Politik, im demokratischen Rahmen unserer Verfassung zu handeln und also hinsichtlich der zu gewährenden Besoldungshöhe auf den Boden des Grundgesetzes zurückzukehren. Das ist seit 2020 in keinem Rechtskreis geschehen, womit der länderübergreifend konzertierte Verfassungsbruch sich endgültig als solcher Bahn gebrochen hat.
Und sobald der Bund nun wie von ihm offensichtlich weiterhin geplant als letzter der 17 Rechtskreise jetzt ebenfalls aktiv in diesen Reigen mit einstimmte und also den von mir betrachteten Gesetzentwurf in weitgehend unveränderter Form beschließen würde, dürfte die Verfassungskrise da sein, da damit dann alle 17 Besoldungsgesetzgeber aktiv gezeigt hätten, dass sie nicht bereit sind, hier das Bundesverfassungsgericht als das zu respektieren, was es nun einmal ist: der Hüter der Verfassung, der als einziger das Recht hat, sie mit abschließender Gesetzeskraft auszulegen. Und zugleich legten sie dann allesamt damit weiterhin gezielt Hand an die öffentliche Verwaltung, die seit Jahren zunehmend Schwierigkeiten hat, ihre Aufgaben so zu lösen, dass das für unser Gemeinwesen zukunftsfest ist. Damit verringerten sie zukunftsweisend mit jedem Monat mehr die Chance, das die vor uns liegenden gesellschaftlichen Probleme hinreichend gelöst werden könnten, da das Fachkräftereservoir in den nächsten Jahren Monat für Monat eher geringer und nicht größer werden dürfte, sodass man nun eigentlich als verantwortlicher und verantwortungsvoller Politiker alles daransetzen müsste, nun noch die Fachkräfte zu rekrutieren, die man ggf. bald nur umso schwieriger wird rekrutieren können – unabhängig davon, dass ein verantwortungsvoller Politiker den Blick über den eigenen Tellerrand hebt und betrachtet, welche Folgen Verfassungskrisen mit sich bringen können und fast zwangsläufig mit sich bringen. Dazu muss man aktuell nur nach Israel schauen und darf man sich, wenn man nicht mit politischer Amnesie geschlagen ist, gerne die Situationen in bspw. Polen und Ungarn sowie durchaus auch in den USA anschauen, die dazu geführt haben, dass insbesondere in den beiden ersten Staaten die Verfassungkrise das politische Gebäude weiterhin schwer beschädigt hat und dass sie im letzteren latent darauf wartet, wieder frontal in die politische Krise einzumünden. Denn der Sturm auf’s Kapitol liegt gerade erst zweieinhalb Jahre zurück.
Guten Morgen,
wenn nun aber die Besoldungsgesetzgeber sich weiterhin weigern, geltendes Recht anzuerkennen und einen verfassungskonformen Besoldungszustand im Ergebnis der Ignoranz nicht herstellen? Welche Optionen bleiben uns dann, wenn das BVerfG zwar die Legislative kontrolliert, aber eben nicht als Ersatz-Besoldungsgedetzgeber eintritt?
Die käme einem Teufelskreis gleich. Und was Sie, lieber Dr. Schwan, mit einer Verfassungskrise bezeichnen, ist im Endeffekt das Szenario, welches ich befürchte, dass es kommt.
Mir ist zu Ohren gekommen, dass Karlsruhe sich scheut, die Besoldungsverfahren abzuschließen – mit Blick auf die haushaltspolitischen Folgen, die nahezu alle Bundesländer finanziell überfordern werden.
Das Bundesverfassungsgericht wird am Ende im Sinne seines verfassungsrechtlichen Auftrags, sofern die Besoldungsgesetzgeber nicht zuvor zu einer wieder amtsangemessenen Alimentation zurückkehrten, von § 35 BVerfGG Gebrauch machen müssen, was aber weiterhin als eine juristische Maßnahme zur Kontrolle des Besoldungsgesetzgebers zu verstehen sein wird. Der § 35 BVerfGG lautet: „Das Bundesverfassungsgericht kann in seiner Entscheidung bestimmen, wer sie vollstreckt; es kann auch im Einzelfall die Art und Weise der Vollstreckung regeln.“
Damit würde es weiterhin nicht als Ersatzbesoldungsgesetzgeber fungieren, sondern seinem Kontrollauftrag nachkommen. Denn im Sinne des ersten Halbsatzes würde es den jeweiligen Besoldungsgesetzgeber anweisen, die Entscheidung bis zu einem bestimmten Datum mittels einer verfassungskonformen Gesetzgebung zu vollziehen, und darüber hinaus entscheiden, dass nach diesem Datum die Verwaltungsgerichtsbarkeit die Entscheidung zu vollstrecken hat. Zugleich würde es im Sinne seines Kontrollauftrags auf Grundlage des zweiten Halbsatzes höchstwahrscheinlich die Art und Weise der Vollstreckung hinsichtlich der Verwaltungsgerichtsbarkeit regeln und damit weiterhin nicht als Ersatzbesoldungsgesetzgeber fungieren, sondern nach wie vor den Kontrollauftrag vollziehen. Eine ggf. mögliche Art und Weise wäre ggf., dass das Bundesverfassungsgericht über die Mindestalimentation den Ausgangspunkt der Besoldungssystematik bemessen würde, diesen mit einem 10 %igen Sicherheitsaufschlag versehen würde, um dann mittels der prozentualen Besoldungsabstände die jeweiligen Nachzahlungsansprüche der höheren Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen festlegen würde (so könnte, denke ich, zumindest ein gangbarer Weg im Sinne des zweiten Halbsatzes aussehen). Damit würden weder das Bundesverfassungsgericht noch die Verwaltungsgerichtsbarkeit als Ersatzbesoldungsgesetzgeber fungieren, da der Besoldungsgesetzgeber weiterhin jederzeit die Möglichkeit hätte, über eine verfassungskonforme Gesetzgebung die Höhe der Besoldung und Alimentation selbst zu regeln, um damit selbst zur Vollziehung der mit Gesetzeskraft ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zu schreiten.
Zugleich bleibt hierbei aber zu beachten, dass die Vollstreckungsanordnung die Ultima Ratio des Bundesverfassungsgerichts ist. Um sie anzuordnen, sind zunächst weiterhin hohe Hürden zu nehmen, soll heißen, wie der Gesetzgeber im Gesetzgebungsverfahren bspw. prozedurale Sicherungen zu beachten hat, hat das Bundesverfassungsgericht zu beachten, dass das scharfe Schwert der Vollstreckungsanordnung erst dann gezogen werden kann, wenn im wiederholten Fall konkret und eindeutig hinsichtlich eines Gesetzgebers nachgewiesen ist, dass dieser eine Gesetzgeber hinsichtlich einer verfassungskonformen Gesetzgebung untätig bleibt bzw. nur so handelt, dass es einer Untätigkeit gleichkommt. Entsprechend bereitet das Bundesverfassungsgericht als Folge der länderübergreifenden konzertieren Verfassungsbruchs mit einiger Wahrscheinlichkeit im Moment die Möglichkeit einer Vollstreckungsanordnung vor, denke ich – Stichwort: „verfassungsrechtliches Faustpfand“ –, und liegt es also weiterhin an den Besoldungsgesetzgebern, ihr zu entgehen. Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit dürfte sie bereits in der übernächsten Entscheidung hinsichtlich eines konkreten Besoldungsgesetzgebers gefällt werden (können).
Und schließlich halte ich die Sichtweise des geschätzten Kollegen Steins eines abgekarteten Spiels für sachlich falsch: Denn das Bundesverfassungsgericht hat seit 2012 den weiten Entscheidungsspielraum des Besoldungsgesetzgebers immer weiter und also ihn mittlerweile empfindlich eingeschränkt und also 2012, 2015 zweimal, 2017, 2018 und 2020 jeweils Besoldungsgesetzgeber mit Gesetzeskraft dazu verpflichtet, ihre Gesetzgebung hinreichend zu verändern, was diese gleichfalls auch getan haben, um jedoch allesamt weiterhin nicht das Besoldungsniveau auf die Höhe einzustellen, die seit 2020 als ersichtlich verfassungskonform zu betrachten ist (bzw. dessen Unterschreitung seitdem als verfassungswidrig erkennbar ist). Denn insbesondere hat es 2020 eine sehr weitgehende Regelung zum Mindestabstandsgebot vollzogen. Wieso hätte es all das tun sollen, wenn es nicht das wiederholt von ihm in den Mittelpunkt gerückte Ziel verfolgte, die Qualität der öffentlichen Verwaltung zu erhalten, sondern wenn es ihm eigentlich um ein abgekartetes Spiel ginge? Zugleich wird es in seiner Rechtsprechung die Haushaltspolitik des Gesetzgebers kaum tiefergehend in den Blick nehmen, denke ich; denn auch diese liegt voll und ganz in deren Hand. Sie könnten jederzeit die Schuldenbremse wieder einhalten, indem sie eine umfassende Einsparungspolitik vollziehen würden, die alle Betroffenen gleichheitsgerecht treffen würde, worauf sie das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung regelmäßig hinweist.
Insgesamt ist dabei weiterhin zu beachten, dass zwischen der verwaltungs- und verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung deutliche prinzipielle Unterschiede vorhanden sind, die mit dazu führen, dass die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung wiederkehrend eine gehörige Zeit in Anspruch nimmt – insbesondere wenn sie einem Rechtsprechungswandel unterliegt, die zu einer gänzlich neuen Dogmatik führt, wie das hinsichtlich der Besoldungsrechtsprechung der Fall ist. Das Bundesverfassungsgericht hat seit 2012 in seitdem sechs Entscheidungen den weiten Entscheidungsspielraum des Besoldungsgesetzgebers bereits deutlich eingeschränkt, und zwar ggf. auch für spätere Abgeordnete, die es heute noch gar nicht sind, da sie heute ggf. noch nicht auf der Welt sind, so wie die meisten von uns bspw. 1958 noch nicht auf der Welt waren, als es eine maßgebliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldungsgesetzgebung gefällt hat, an die die Besoldungsgesetzgeber bis heute weiterhin gebunden sind.
Es ist zugleich zwar nachvollziehbar, dass das individuelle Empfinden einem sagt, die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung müsste schneller vonstatten gehen. Das ist aber juristisch nicht realistisch, da das Bundesverfassungsgericht in konkreten Normenkontrollverfahren die höchste Instanz ist, die mit ihren Entscheidungen Recht setzt und damit die Möglichkeiten zukünftiger Gesetzgebung ggf. deutlich beschränkt, und zwar ggf. auf Jahrhunderte, da unsere Verfassung auf Ewigkeit angelegt ist. Auch hier liegt folglich die Verantwortung für den permanenten Verfassungsbruch im Besoldungsrecht ausschließlich bei den Gesetzgebern. Sie kehren in verfassungsrechtlich völlig unverantwortlicher Art und Weise wider besseren Willens nicht auf den Boden der Verfassung zurück und zwingen dadurch das Bundesverfassungsgericht dazu, im Sinne unserer Rechtsordnung und also im Rahmen der Verfassung den langwierigen Weg ggf. bis zur Vollstreckungsanordnung zu gehen, der eben in einigen Entscheidungen erst vorbereitet werden muss, bevor er wirklich vollzogen und eine Vollstreckunganordnung erlassen werden kann.
Wer von ihm verlangte, dass es schneller handeln sollte, verlangte ihm ggf. ab, dass es am Ende kaum anders handelte als die Besoldungsgesetzgeber, indem es nicht den Weg des in den letzten über siebzig Jahren gewachsenen Verfassungsrechts ginge, sondern sich ebenfalls über die einen Rechtsstaat ausmachende Rechtskontinuität hinwegsetzte. Das Verhalten der politischen Parteien und sämtlicher dafür Verantwortung tragenden Abgeordneten ist völlig unverantwortlich, da sie sehenden Auges und also gezielt ihre Politik auf die Verfassungskrise hin anlegen – wer dafür dem Bundesverfassungsgericht die Verantwortung geben wollte, unterstützt sie ungewollt genau in dem, worum es mir in dem aktuellen Beitrag auch geht: in der politischen Verschleierung des permanenten Verfassungsbruchs. Die Rückkehr zu einer wieder dauerhaft amtsangemessenen Alimentation wird am Ende eine politische sein und keine juristische. Die Verwaltungsgerichte kontrollieren die exekutive und das Bundesverfassungsgericht kontrolliert die legislative Gewalt. Der politische Prozess zur Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation ist Aufgabe des legislativen Gewalt, nicht der judikativen.
Guten Morgen ! Fast konform > Henkel war ne Pfeife und hätte er seinen politischen Auftrag Ernst genommen und einen A…. in der Hose gehabt, so hätte er sich mit dem Wowereit angelegt bis sich die Balke biegen… Bei Wegner und Evers bin ich wieder bei meinem Lieblingsthema : Geduld ! Jahrelange Misswirtschaft kann man nicht in 4-5 Monaten aufarbeiten, dafür ist die Stadt ganz einfach zu sehr runter gewirtschaftet worden. Obwohl, wie bekannt, auch bei mir die Zeit drängt, möchte ich den Herrschaften gerne 5-6 Monate Zeit einräumen um 1. die Tarifverhandlungen abzuwarten und 2. deren Fahrplan zu sehen wie die Angleichung von statten gehen soll ! Wobei ich irgendwie das Gefühl nicht loswerde, dass gerade dem Evers nicht immer die korrekten Zahlen vorliegen….. Und sorry : vom BVerfG erwarte ich NICHTS, gar NICHTS !!! Für ihre Leidgenossen die Herrschaften Richter und Staatsanwälte sind sie in der Lage zügig Urteile zu fällen, für die A – Besoldung kommt NICHTS ! Wieviel Jahre warten wir hier schon ??? Wieviel Jahre lieber Fragender bist du noch bereit zu warten ??? Dann wird ein Richter krank, der nächste geht in Pension, bla bla bla, dass ist mE ein abgekartetes Spiel zwischen Legislatur und Judikatur…. by the way > ich habe mir mal die Mühe gemacht pauschal zusammen zu rechnen wie viel Euro mir in den letzten 22 Jahren “gestohlen” wurden, dies beinhaltet : gestrichenes Urlaubsgeld, gestrichenes oder nur minimal ausbezahltes Weihnachtsgeld, die Zuschläge für DuZ etc. und natürlich die mangelhafte Besoldung…. großzügig für den Senat gerechnet komme ich auf ca 120.000 Euro was einem jährlichen Verlust von ca. 5500 Euro gleichkommt ! Und die da oben wollen mir noch was erzählen ?
Ich bin ehrlich gesagt gar nicht bereit, weitete Jahre zu warten.
Meines Erachtens muss nun seitens der Rechtssprechung klar und deutlich formuliert werden, was Recht und Unrecht ist. Die Verfahren dauern viel zu lange. Hier müssen endlich die Beschlüsse gefasst werden, die uns die Möglichkeit einräumen, die Besoldungsgesetzgeber zu zwingen, uns ordnungsgemäß zu alimentieren.
Bisher ist eben nichts entschieden worden. Und mit dem Verweis auf ein laufendes Verfahren sitzen die Verantwortlichen alles fein weiter aus. Und sämtliche Verwaltungsgerichte harren eben auch mit Blick nach Südwesten aus.
Angesichts der Verfahrensdauer ist von einem wirksamen Rechtsschutz nichts zu spüren.
Und selbst wenn der neue Berlinee Senat seiner Verantwortung nicht gerecht wird. Welches Schlussfolgerungen ergeben sich daraus? Wem soll man politisch noch vertrauen? Schau in sie Bundesländer… alle Parteien, von Linkspartei bis CDU, sind irgendwo in Regierungsverantwortung. Und nirgens wird der Verfassungsbruch beseitigt. Also bliebe nur die Alternative, die bekanntlich lediglich Oppositionspartei ist. Doch wird diese es besser machen?
Ergo schwindet selbst innerhalb der Beamtenschaft das Vertrauen in unser System und die Politikverdrossemheit wächst. Und das ist gefährlich.
Weitere Versprechungen und weiter wird die Verfassung gebrochen, bzw. das BVersG in seiner bisherigen Rechtsprechung in Bezug auf die Richterbesoldung, die auch auf die A-Besoldung anzuwenden ist, ignoriert.
Der neue Senat setzt den Rechtsbruch einfach weiter fort. Eine Schande für die Demokratie, auch unter Kai Wegner!
https://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-als-attraktiver-arbeitgeber-senat-plant-anhebung-der-gehalter-nur-fur-beamtete-landesbeschaftigte-10235593.html
Sehe ich nicht so.
Es sind im Endeffekt zwei verschiedene Paar Schuhe.
Die Kritik, dass weiter auf einen Beschluss des BVerfG zur Berliner A-Besoldung gewartet wird, anstatt sofort zu handeln, ist mehr als berechtigt.
Aber immerhin plant der jetzige CDU-geführte Senat eine sukzessive Anhebung der Beamtenbesoldung auf Bundesniveau. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Man darf nicht vergessen, dass die Berliner Besoldung vom Sparsenat des Sonnenkönigs von der übrigen Besoldungsentwicklung abgekoppelt wurde. Da gibt es noch Nachholbedarf.
Niedlich ist ja die Kritik der Grünen, die bisher den Finanzsenator gestellt hatten und nun vorwerfen, dass die Landesbediensteten ungerecht entlohnt werden würden, da die Löhne der Tarifangestellten nicht auf Bundesniveau angehoben werden sollen. Haha… hätte man alles längst erledigt haben können, als man in Regierungsverantwortung . Nein… Nun wird der Versuch unternommen, Zwietracht unter Beamten und Angestellten zu schüren.
Shame on you, Grüne. Ganz schlechter Stil.
Lieber Herr Dr. Schwan, bitte Nichts für Ungut ! Meine Anmerkung war bestimmt unpassend und ich möchte mich dafür entschuldigen. Aus dem Kontext heraus spiegelt diese Bemerkung allerdings meinen “inneren Frust” über unseren “Unrechtstaat” wider. Vielleicht beziehe ich in meinen Sätzen zu viele politische Dinge mit ein und pauschalisiere eventuell zu stark. Das werde ich zukünftig versuchen zu vermeiden. Insofern > es ist doch total gerecht wenn ein Kollege in BW oder Thüringen oder Bayern oder SH mit seinem dienstlichen Daimler-Kombi über die Dörfer fährt, dafür aber besser besoldet wird, als ein Kollege der in Berlin täglich den Allerwertesten in Brennpunktsituationen hinhält ! Insofern > es ist doch total gerecht wenn in manchen Bundesländern eine “Freie Heilfürsorge” gewährt wird, in anderen Bundesländern aber wiederum nicht ! Detailliert könnte ich noch auf marode Objekte, auf einen hoch ausgestatteten Fuhrpark, auf stattfindende Einsätze von Bundespolizisten und Landespolzisten ( Seite an Seite mit unterschiedlicher Besoldung ) usw usw usw eingehen, nein das würde hier den Rahmen sprengen….. Man darf sich nochmals ausdrücklich für die damalige Föderalismusreform bei unseren Politikern bedanken ! Um es kurz zu machen : sorry meine Geduld ist am Ende ! Dieser Flickenteppich mit Versprechungen von in die Kamera lächelnden, heuchlerischen Politikern hat meine Aufmerksamkeit nicht mehr verdient….. ich habe fertisch
Hallo Thomas,
ich sehe es im Kern, wie du es beschreibst.
Allerdings würde ich dringend vermeiden, die Tätigkeit von Kollegen in anderen Bundesländern zu missbilligen bzw. weniger wertzuschätzen.
Auch die Kollegen in dünn besiedelten Landkreisen machen ihre Arbeit vernünftig und sind es wert, ordnungsgemäß bezahlt zu werden. Im Gegensatz zu Berlin sind diese Kollegen in brenzligen Situationen oftmals auf sich allein gestellt und können nicht erwarten, innerhalb weniger Minuten Unterstützung zu erhalten.
Genauso ist es tunlichst zu unterlassen, Beamte gegen Angestellte auszuspielen.
Im Ergebnis spielt man damit nur der Politik in die Hände, die nämlich nach Gutdünken und Kassenlage bezahlt, während die Politiker sich selbst stets das Maximale genehmigen – und zwar in rekordverdächtig schnellen Gesetzgebungsverfahren.
Uneinigkeit und Zerstrittenheit haben die Arbeitnehmer in ihren Positionen immer geschwächt.
Die Föderalismusreform ist die Wurzel allen Übels und zeugt von der Kurzsichtigkeit der Politik, da sie nur in Legislaturperioden denkt.
Die bundeseinheitliche Besoldung wurde einst eingeführt, da die Qualität des öD nicht mehr gegeben war und die finanzstarken Bundesländer die besten Köpfe abwarben. Die finanzschwachen Bundesländer hatten das Nachsehen.
Es war vorherzusehen, wie sich der öD seit Mitte der 2000er Jahre entwickeln wird.
Hinzu kommt ein eklatanter Fachkräftemangel bei gleichzeitig zunehmenden Sozialleistungen, sodass es sich für viele bei Berücksichtung der Steuer- und Abgabenlast sich nicht mehr zu lohnen scheint, arbeiten zu gehen.
Und der öD steht in Konkurrenz zur Wirtschaft, die guten Köpfen eben mehr Anreizen bieten kann. Während die besten Absolventen dann lieber an Bord des Katarmaran der freien Wirtschaft gehen, nehmen die verbliebenen Absolventen eben im Ruderboot des öD Platz. Und wer es nach 10 bis 15 Jahren in der freien Wirtschaft nicht mehr aushält, macht es sich als Quereinsteiger im öD bequem.
Nur fehlen eben dann die guten Leute an der Basis.
Es ist wahrhaftig ein Teufelskreis. Und wir sind eben die Leidtragenden, denen ein mittlerer fünfstelliger EUR-Betrag vorenthalten wurde. Die betrifft die generelle Besoldung als auch die Beförderungsoptionen und die damit einst verbundenen Wartezeiten von 10 bis 15 Jahren, ehe man “dran war”.
Und gerade die älteren Beamten mussten sich mächtig ins Zeug legen, um die Einstellungstest zu schaffen. Was wurde man damals kritisch beäugt.
Und heute… genommen werden muss nahezu jeder und jede, die sich bewerben, damit man überhaupt die Einstellungszahlen erreicht.
Alles gut Fragender…. man kann gewisse Aussagen von mir auch leider falsch interpretieren ! Mein Geschriebenes sollte niemals darauf hinzielen, die Arbeit der Kollegen in den ländlichen Gebieten zu missbilligen, sondern sollte ein mal wieder mehr oder weniger darauf verweisen wie es in Deutschland insgesamt gehandhabt wird, nämlich ungerecht ! Ich gönne jedem das Maximale, nur möchte ich dann auch gerne dazugehören…. Und auch den Mitarbeitern von GEF bzw. vom ZOS gönne ich das Maximale, zumal ich in diesem Bereich viele Jahre tätig war und vollen Respekt für die Kollegen mitbringe. Ich schrieb : “Es geht auch anders” ! Das kann man so aber auch anders interpretieren….
Lieber Kollege Stein, Sie müssen sich nicht entschuldigen; denn wie gesagt, erstens kann ich – denke ich – Ihre Empfindungen gut nachvollziehen und zweitens haben Sie im wahrsten Sinn des Wortes jedes Recht dazu, so zu empfinden, da Ihnen von Ihrem Dienstherrn zielgerichtet seit mindestens 15 Jahren eine amtsangemessene Alimentation vorenthalten wird und weil, wie nun gerade wieder die CDU eindrucksvoll beweist, keine der im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien irgendein wirkliches Interesse an der Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation hat, wozu der Gesetzgeber von Verfassungs wegen verpflichtet ist und wozu ihn das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich des Mindestabstandsgebots sowie mit Gesetzeskraft hinsichtlich der R-Besoldung unmissverständlich mit seiner letzten Entscheidung verpflichtet hat. Die Berliner CDU beweist gerade wieder, dass es ihr mit dem, was sie vor der Wahl zum Besten gegeben hat, ausschließlich um Wahlkampfgetöse gegangen ist. Als staatstragend darf man entsprechendes Handeln wohl nicht unbedingt betrachten. Als ewige Wiederkehr des Gleichen wurde so und wird so weiterhin das Vertrauen in die Regierenden zerstört und damit zugleich Hand an unsere Rechtsordnung gelegt.
Entsprechend war auch mein abschließendes Zitat gemeint, auf das Sie, denke ich, ärgerlich reagiert haben, weil eventuell nicht klargeworden ist, worauf ich im Abschluss meines Kommentars hinauswollte: Das “Wehret den Anfängen” bezog sich nicht auf den länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruch – denn hier ist nicht der Anfang, sondern bereits das Ende der Fahnenstange erreicht. Geht es nun über die Fahnenstange hinaus, indem als letzter der Besoldungsgesetzgeber der Bund ebenfalls die bereits seit 2021 zielgerichtet von ihm vollzogene Verlängerung der Politik des kontinuierten Verfassungsbruchs nun mit dem von mir betrachteten Gesetz aktiv fortsetzte, dürften wir in die von Ulrich Battis betonte Verfassungskrise einschwenken, also in eine neue Phase der Kontinuität des hinsichtlich der Besoldungsgesetzgebung in allen Rechtkreisen sich weiterhin vollziehenden permanenten Verfasssungsbruchs. Das “Wehret den Anfängen” meinte also den Anfang der Verfassungskrise und nicht den Anfang des seit spätestens 2008 in allen Rechtkreisen vollzogenen und seitdem kontinuierten Verfassungsbruchs. Der Bundesgesetzgeber sollte sich also seiner nun besonderen Verantwortung bewusst sein, wobei das, was derzeit aus dem BMI kommt, wohl eher nicht dazu angetan sein sollte, den Glauben daran zurückzugeben, dass sich dort gerade ein entsprechendes Verantwortungsbewusstsein entwickeln würde.
https://www.tagesschau.de/inland/regional/berlin/rbb-objektschuetzer-der-berliner-polizei-erhalten-mehr-lohn-100.html
Geht auch anders… !!!
Hey Torsten, vielen Dank für Deine immense Arbeit und dass Du nicht locker lässt. Vermutlich wird aber eine Entscheidung des EuGH auch eine nicht unerhebliche Zeit in Anspruch nehmen… eventuell kommt ja vorher das BVerfG mal dazu, die in diesem Jahr angekündigten Verfahren zu entscheiden. Ob das dann das Land Berlin dazu bewegt, seine verfassungswidrigen Handlungen einzustellen, bezweifle ich jedoch mittlerweile.
Schauen wir mal… alles Gute, André
Hey André, hab Dank für Deine Worte. Was Du zu Berlin schreibst, liegt leider kurzfristig auf der Hand und wird dem Land mittelfristig jedoch vor die Füße fallen. Sobald wieder etwas mehr Zeit vorhanden ist, wird sich die Berliner Entwicklung der letzten Zeit hier mal ein wenig genauer angeschaut werden. Ich kann eure Enttäuschung weiterhin gut verstehen, dass es uns letztes Jahr nicht gelungen ist, das Bundesverfassungsgericht sachlich davon zu überzeugen, die anhängige Entscheidung über die Berliner A-Besoldung in die anstehenden Entscheidungen mit aufzunehmen. Wenn sich allerdings das bewahrheiten sollte, was ich hinsichtlich Niedersachsens und Schleswig-Holsteins mit dem inhaltlich nicht ganz glücklichen Begriff des “verfassungsrechtlichen Faustpfands” zu beschreiben versucht habe (und was mit erklären könnte, wieso die Berliner A-Besoldung in den angekündigten Entscheidungen ausgeklammert bleibt), dann dürfte das mittelbare Auswirkungen auch auf die Politik im Abgeordnetenhaus haben, wobei zu vermuten ist, dass sie sich auch diesbezüglich hinsichtlich ihrer Besoldungsgesetzgebung als unfähig zeigen wird, öffentlich einen klaren Standpunkt zu ergreifen, und dass sie also über taktisches Lavieren weiterhin nicht hinauskommen dürfte. Der Qualitätsverlust im Besoldungsrecht, der das gesamte Abgeordnetenhaus erfasst und fest im Griff zu haben scheint, wirft ein bezeichnendes Schlaglicht auf eine politische Verantwortungslosigkeit, die am Ende womöglich nur noch durch eine Vollstreckungsanordnung nach § 35 BVerfGG zu bändigen sein könnte. Wenn Politik sich nur noch als Fassade zeigt, wie sich das in der Besoldungsgesetzgebung des Abgeordnetenhaus weiterhin so offenbart, dann muss man sich nicht wundern, wenn sich zunehmend Wählerinnen und Wähler von ihr abwenden. Dem Qualitätsverlust im Besoldungsrecht geht der Qualitätsverfall in der politischen Arbeit voraus.
@ Fragender
Ich kann das, was Sie schreiben, gut verstehen: Wenn man wiederkehrend so vom eigenen Dienstherrn verschaukelt wird, dann ist es irgendwann recht wahrscheinlich, dass da etwas in einem zerbricht. In einem können Sie sich aber sicher sein, nämlich dass das Bundesverfassungsgericht insbesondere die Entwicklungen in und Entscheidungen der Berliner Politik genau beobachtet; denn nicht umsonst hat Karlsruhe den Berliner Besoldungsgesetzgeber mit seiner letzten Entscheidung unmissverständlich dazu verpflichtet, die Grundgehaltssätze in der Besoldungsordnung R für den Zeitraum von 2009 bis 2015 in einem hinreichenden Rahmen anzuheben, sodass der Dienstherr damit zu einer amtsangemessenen Alimentation zurückgekehrt wäre. Wenn aber die dafür notwendigen Grundgehaltssätze selbst im Jahr 2023 höchstwahrscheinlich weiterhin nicht zu dem Besoldungsniveau führen, dass schon 2015 in der Besoldungsordnung R hätte erreicht werden müssen, dann darf man davon ausgehen, dass hier eine weiterhin gezielte Missachtung der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zu identifizieren ist. Und darauf wird das Bundesverfassungsgericht in nicht mehr allzu langer Zeit reagieren, da es Teil seines verfassungsrechlichen Auftrags ist, zu kontrollieren, ob seine mit Gesetzeskraft erlassene Rechtsprechung sachgerecht befolgt wird. Was mit einiger Wahrscheinlichkeit die meisten, wenn nicht alle 17 Besoldungsgesetzgeber und augenscheinlich ganz sicherlich das Berliner Abgeordnetenhaus geflissentlich verdrängen, ist, dass mit einer ausgeformten Dogmatik die Karlsruher Entscheidungen im Anschluss schneller erfolgen können. Insofern dürfte man für die Berliner Politik befürchten, dass sie in den letzten drei Jahren hinsichtlich unseres Themas Zeit verschwendet hat, die ihr zukünftig eventuell fehlen wird. So, wie sich die Politik des Abgeordnetenhauses in den letzten drei Jahren bewegt hat, balanciert sie offensichtlich schon lange nicht mehr auf einem Drahtseil (was sie ggf. glaubt zu tun), sondern befindet sich bereits seit geraumer Zeit im freien Fall, ohne dass sie sich dabei wohl als fähig erweist, das zu realisieren. “Gefahren warten nur auf jene, die nicht auf das Leben reagieren.”
Herzlichen Dank, lieber Dr. Schwan. Ihre Worte muntern zwar auf bzw. geben Zuversicht.
Dennoch befürchte ich ein Szenario, welches die Mehrheit der Gesellschaft vermutlich nicht mal ansatzweise kommen sieht.
Wenn sich die Politik, und ich glaube Ihren Worten, bereits im freien Fall befindet, der Rechtsstaat angesichts der Missachtung von gesprochenen Recht zunehmend erodiert, die politischen Ränder stärker werden, da immer mehr Menschen den Glauben an einen funktionierende Rechsstaat verloren haben, ist zu befürchten, dass unsere prinzipiell sehr gute und verteidigungswürdige Demokratie dem Untergang geweiht ist.
Wer soll die Werte unseres Grundgesetzes verteidigen, wenn selbst wir Beamte bei Polizei und Justiz jahrzehntelang hingehalten werden und sich die Zweifel mehren, dass die Grundsätze der Gewaltenteilung gelten und Bestand haben.
Es ist gelinde gesagt erschütternd, wie die Politik die Werte unserer Demokratie grob fahrlässig aufs Spiel setzt. Schon alleine deswegen muss Karlsruhe diesem Treiben endlich ein Ende setzen.
Wie Herr Gorbatschow im Herbst 1989 bereits mahnte:
“Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.”
Die, die er zur Einsicht zu bekehren versuchte, ignorierten seine Mahnung.
Der Rest ist Geschichte.
Lieber Fragender,
insgesamt könnte unser Rechtsstaat vonseiten der Legislative zwar besser gestellt sein, insbesondere, weil sich die verabschiedeten Gesetze vielfach als zu kleinteilig herausstellen und darüber hinaus wiederkehrend zu schnell verfasst werden, was mit dazu führt, dass solche Gesetze dann handwerklich schlecht gemacht sind, unabhängig davon, dass auch die Gesetzgebung (wie auch anders) interessenorientiert ist und man in manchen Themengebieten das Gefühl nicht loswird, dass die einzelnen Parteien verschiedentlich gerne stärker das Große und Ganze in den Blick nehmen dürften; zugleich steht es um ihn zum Glück – insbesondere im Vergleich mit nicht wenig anderen Staaten – mit einem verfassungstreuen Rechtswesen und einer entsprechenden öffentlichen Verwaltung nicht ganz schlecht (unabhängig davon, dass beide auch als Folge der Besoldungsgesetzgebung unter einem deutlichen Nachwuchsmangel leiden, was zu Qualitätsverlusten führen muss), und zwar das verleichsweise nur umso mehr, als dass sich überall in der Welt die Verfassungsgerichtsbarkeit unter Druck zeigt, während das Bundesverfassungsgericht in der Bundesrepublik von allen Seiten als maßgebliche Autorität anerkannt wird. Das ist in gesellschaftlich vielfach krisenhaften Zeiten nicht selbstverständlich und gerade wir Beamte müssen mit dafür sorgen, dass dem so bleibt, was der Hauptgrund ist, wieso ich mich mit dem Thema recht zeitintensiv beschäftige: Als Bürger möchte ich, dass unsere freiheitlich-liberale Gesellschaft erhalten bleibt, in der vieles zwar nicht zum Besten steht, die aber eben im Vergleich zu vielen anderen Staaten in der Welt das Leben und die Freiheit des einzelnen besser schützt und ihn folglich sich entfalten lässt und nicht bedrängt, wie man es staatlicherseits vielfach in der Welt beobachten kann.
Von daher sehe ich auch unsere Politik und auch nicht die des Abgeordnetenhauses als generell im freien Fall an – wobei die Berliner Politik aus ihrer historischen Gewordenheit von außen betrachtet einen wiederkehrend nicht selten etwas ballerinahaften Eindruck macht -; allerdings befinden wir uns m.E. hinsichtlich des Besoldungsrechts in allen 17 Rechtskreisen in einer weitgehend starken Krise, die ihre Ursache in dem länderübergreifenden konzertierten Verfassungsbruch findet, den die Dienstherrn quer durch alle Parteien wissentlich und willentlich, also zielgerichtet, betreiben. Das führt für die einzelne Kollegin und den einzelnen Kollegen zu wiederkehrend unhaltbaren Zuständen, weil es ihnen ihr grundrechtsgleiches Recht auf eine amtsangemessene Alimentation nimmt, was nicht zu akzeptieren ist, und muss dauerhaft zu einer schweren Beschädigung unseres Rechtsstaats führen, da damit Hand an das Rechtswesen und die öffentliche Verwaltung gelegt wird. Nicht umsonst betrachtet Prof. Battis uns auf den Weg hin zu einer Verfassungskrise – und diesen Weg haben wir nicht erst gerade zu beschreiten begonnen, sondern sind in ihm bereits recht weit vorangeschritten. Höchstwahrscheinlich dürfte sie spätestens dann da sein, wenn mit dem Bund der letzte der 17 Besoldungsgesetzgeber seit dem Mai 2020 eine gezielt verfassungswidrige Gesetzgebung umsetzte (die Gesetzgebung aus dem Jahr 2021 kann man ggf. wegen der vom BMI gemachten Zusagen als noch verfassungskonform betrachten, zu diesem Schluss sollte seinerzeit zumindest das Bundespräsidialamt gekommen sein). Auch und gerade deshalb habe ich mich veranlasst gesehen, den Beitrag zu verfassen, als dessen Folge wir hier schreiben.
Die Folgen jener Krise wären heute unabsehbar – sie müssten aber die Erosion unseres Rechtsstaats deutlich vorantreiben, so wie das die Präsidentin des Hamburger Oberverwaltungsgerichts schlüssig darlegt. Entsrechend können wir in Anbetracht dessen, dass sich die Verfassungsgerichtsbarkeit in vielen Staaten unter Druck zeigt, keine Politiker gebrauchen, die so unverantwortlich handeln und gezielten Blicks im Besoldungsrecht das Bundesverfassungsgericht beschädigen. Und in Anbetracht der recht stark krisenhaften Zeiten können wir gleichfalls keine Politiker gebrauchen, die den Öffentlichen Dienst beschädigen, indem sie den Beamten als wichtige Garanten der öffentlichen Ordnung ihre Rechte nehmen. Denn ein solches Handeln erweist sich m.E. als so unverantwortlich wie kurzsichtig zugleich.
In diesem Sinne sehe ich nicht gleich die ganze Politik des Berliner Abgeordnetenhauses im freien Fall, sondern “nur” die hinsichtlich der Besoldungsgesetzgebung. Entsprechend gilt auch hier: “Wehret den Anfängen! Zu spät wird die Medizin bereitet, wenn Übel durch langes Zögern erstarkt sind”.
Lieber Herr Dr. Schwan ! Mit Interesse habe ich Ihre letzten Beiträge verfolgt. Vielen Dank für diese interessanten Informationen und Sichtweisen. Und ich würde Ihnen gerne mitteilen, dass ich Ihre Geduld mit diesem Staat, mit diesen Bundesregierungen der letzten 20 Jahre, mit diesen Politikern, mit den Politikern in Berlin der letzten 25 Jahre und der deutschlandweiten Judikatur, bemerkenswert finde ! Um es schnell auf den Punkt zu bringen : meine Geduld ist abgelaufen ! Meine Lebenszeit ( im nächsten Jahr werde ich 65 ) neigt sich auch ganz ganz langsam dem Ende entgegen und ich wünsche mir seit Jahren nur Eines : GERECHTIGKEIT ! Angetreten bin ich in den 80er Jahren voller Euphorie um für RECHT und GERECHTIGKEIT einzutreten. Ich bin guter Hoffnung, dass es mir gelungen ist. Denke ich an die heutige Situation, muss ich Ihnen leider mitteilen, dass ich – und ich meine hier zunächst nur das Thema Beamtenbesoldung in Deutschland – komplett das Vertrauen in diesen Staat verloren habe. Und das trifft betrifft leider alle drei Gewalten. Seit JAHREN reden wir uns hier die Köpfe heiß, seit Jahren bittet irgendein daher Gekommener um Geduld, seit Jahren wird gesagt : aber jetzt in diesem Jahr fällt eine Entscheidung….. Nein, sie fällt nicht. Und warum : weil da oben niemand einen Arsch in der Hose hat und mit der Faust auf den Tisch haut. Sorry, es tut mir leid, unser Land geht den Bach runter, wirtschaftlich, im Beamtentum, im Gesundheitswesen usw usw ! Was musste ich in den letzten Wochen immer wieder hören ? Hilfe uns rennen die Wähler weg, oh Gott ein Aufschrei der etablierten Politiker….. Wir brauchen mehr Bürgernähe, ich lache mich schlapp…. “Wehret den Anfängen” sorry meine Geduld ist am Ende ich habe keine Kraft mehr zu kämpfen….
Lieber Kollege Stein,
zunächst einmal kann ich Ihr Empfinden als langjähriger Personalrat hier in Niedersachsen gut nachvollziehen, da nicht wenige meiner Kolleginnen und Kollegen sich von ihrem Dienstherrn genauso wenig wertschätzend behandelt wissen, wie Sie das beschreiben. Das ist übrigens einer der zentralen Gründe dafür, dass ich recht viel Zeit darauf verwende, die Missstände in möglichst allen 17 Rechtskreisen offenzulegen und daran mitzuarbeiten, dass sich etwas ändert. Dass ich dabei als irgendein daher Gekommener, der ich offensichtlich für Sie bin und der Sie allerdings nicht um Geduld gebeten, sondern wie Sie nur seine Sicht auf die Dinge dargelegt hat und sich darüber hinaus nicht daran erinnern kann, jemals behauptet zu haben, dass in diesem oder einem der vergangenen Jahre nun die Entscheidung hinsichtlich Berlins gefällt werden würde, offensichtlich mein Gastrecht falsch genutzt habe, ist hoffentlich verzeihbar. Nach meiner Lebens- und Arbeitserfahrung ändern sich aber nun einmal Missstände zumeist eher, wenn man geduldig gegen sie anarbeitet. Und Geduld, die ich nicht Ihnen, sondern mir abverlange, bedeutet nicht Billigung von Unrecht – ich denke, das sollte aus dem, was ich auch hier unter der Berliner-Besoldung regelmäßig schreibe, ersichtlich sein -, sondern ist für mich (und das mag zum Glück jeder Mensch anders empfinden, da wir nun einmal Individuen sind) die Voraussetzung, um die Arbeit am Recht weiter fortsetzen zu können, und zwar das in eigentlich jeder der getätigten Arbeiten von ihrem Beginn an unter der Gewissheit, dass es Arbeit an einem Fass ohne Boden ist: also ggf. nur eine große Verschwendung eigener Lebenszeit. Ohne Geduld hätte ich den Bettel schon lange hingeworfen.
Wenn es sich auch recht kompliziert lesen lässt… Die Ausführungen legen ein weiteres Mal dar, dass der Besoldungsgesetzgeber trotz eklatanten Personalmangels im öD immer noch nicht gewillt ist, seine Beamtenschaft verfassungskonform zu bezahlen.
Auch wenn wir im Recht sind… was nützt es, wenn das BVerfG nicht entscheidet und noch klarere Vorgaben formuliert. Der 7. Monat des Jahres 2023 ist bald zu Ende. Und aus Karlsruhe war hinsichtlich der drei Besoldungsverfahren bisher nichts zu vernehmen.
Ebenso ist es eine Farce, dass die Bundesbeamten erst ganze sechs Monate nach dem Tarifabschluss eine Zahlung erhalten werden. Bekanntlich sind Gesetze über die Anpassung von Abgeordnetendiäten innerhalb von wenigen Tagen beschluss- und mehrheitsfähig.
Dieses Aussitzen ist einfach nur erbärmlich.
Ich kann Deinen Ärger gut verstehen, Fragender, und er ist hinsichtlich der Besoldungsgesetzgeber mehr als berechtigt, weshalb ich im Titel von einer “Verschleierung” spreche, um in dem Einleitungstext, der zu der Verlinkung hinführt, jenen Prozess der Verschleierung noch einmal offenzulegen: Es ist offensichtlich, dass das BMI die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wissentlich und willentlich und also zielgerichtet missachtet und damit mit allen Konsequenzen für den einzelnen Bundesbeamten und für unser Gemeinwesen das in Kauf nimmt und mehr und mehr mit herbeiführt, was Prof. Battis in seiner gutachterlichen Stellungnahme im sächsischen Gesetzgebungsverfahren darlegt. Sachlich gibt es dafür keine Rechtfertigung: Wer die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gezielt und dabei in einem zunehmend extremen Maße missachtet, stellt sich außerhalb unserer Rechtsordnung und muss sich deshalb an entscheidender Stelle als mitverantwortlich betrachten lassen, wenn die Rechtstreue in unserem Land leidet und sich also in den letzten Jahre offensichtlich nicht kleiner werdende Teile der Gesellschaft ebenfalls von unserer Rechtsordnung entfernen. Die Präsidentin des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts hat das 2020 schlüssig auf den Punkt gebracht, um dabei zugleich präzise auf die Rolle der Justiz zurückzukommen:
“Dass in der Vergangenheit verwaltungsgerichtliche Entscheidungen durch die Exekutive nicht umgesetzt wurden, macht mich nachdenklich. Dies berührt die Grundfesten unseres Rechtsstaates. Es ist wichtig für uns alle, für unser gesellschaftliches Zusammenleben, dass die Regeln des Rechtsstaates von allen Beteiligten befolgt werden. Zum zweiten Teil ihrer Frage: Es ist nicht Aufgabe der Justiz, nach Stimmungslagen zu urteilen, sondern nach Recht und Gesetz. Die Justiz kann und darf ihr Fähnlein nicht in den Wind von Meinungen hängen. Meine Hoffnung ist, dass die Bürgerinnen und Bürger die darin liegende Unabhängigkeit der Gerichte zu schätzen wissen.” (https://www.welt.de/regionales/hamburg/article213096684/Hamburger-Gerichtspraesidentin-Gross-Justiz-urteilt-nicht-nach-Stimmungen.html)
Entsprechend dem Zitat würde ich das Bundesverfassungsgericht von der Kritik ausnehmen, die ich als nachvollziehbar verstehe, aber als sachlich nicht berechtigt. Denn es muss mit den Mitteln des Rechts versuchen, die 17 Besoldungsgesetzgeber wieder dazu zu bringen, hinsichtlich der Besoldungsgesetzgeber wieder auf den Boden des Grundgesetzes zurückzukehren, ohne dass es irgendeine Verantwortung dafür trägt, dass diese Besoldungsgesetzgeber zielgerichtet seine Rechtsprechung missachten – eine Situation, die unsere Verfassung in dieser extremen Form nicht vorsieht. Nicht umsonst wendet sich nun das VG Gießen an den EuGH, weil es für sich selbst nicht entscheiden kann, ob die eigene richterliche Unabhängigkeit noch gewährleistet ist. Denn das dürfte mit einer nicht geringen Wahrscheinlichkeit eine der Folgen der Missachtung der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung durch die Besoldungsgesetzgeber sein, dass nämlich damit die richterliche Unabhängigkeit in Mitleidenschaft gezogen werden kann. Genau das wird der EuGH nun betrachten müssen.
Zu der das Bundesverfassungsgericht leitenden Motivation findet sich an anderer Stelle eine begründete Darlegung, vgl. die Antwort 4560 unter: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.4560.html Es hat seit 2012 eine völlig neue Besoldungsrechtsprechung, eine sogennante neue Besoldungsdogmatik, entwickelt – und eine solche Entwicklung bedarf der Zeit, nicht zuletzt, weil mit einer Dogmatik der Anspruch der sachlichen Widerspruchsfreiheit verbunden ist, der in der Realität niemals erreicht werden kann, jedoch nach Möglichkeit so weit wie leistbar vollzogen werden muss. Insbesondere darin dürfte der Hauptgrund dafür liegen, dass die für 2023 angekündigten Entscheidungen weiterhin auf sich warten lassen. Dem Bundesverfassungsgericht geht es als Hüter der Verfassung an oberster Stelle um die Qualität des Rechts, die es mit seinen Entscheidungen pflegt, während die 17 Besoldungsgesetzgeber in jeweils unterschiedlichem Maße, jedoch in den letzten Jahren weiterhin ohne Ausnahme zielgerichtet, am Qualitätsverfall des Besoldungsrechts arbeiten.
Hallo Dr. Schwan,
insoweit ist alles nachvollziehbar.
In der Quintessenz sind wir, die bereits jahrelang aktiven und mitunter inzwischen pensionierten Beamten, Versuchskaninchen, die salopp ausgedrückt der Besoldungsrechtsentwicklung, in Gestalt einer Schlange, vorgesetzt worden sind.
Sorry… wir alle haben nicht endlich Zeit und unser Leben ist kostbar und einzigartig.
Als wir damals den Amtseid geleistet hatten, war nicht davon auszugehen, dass wir zum Spielball der Politik werden. NEIN… das waren nicht die Abmachung und Voraussetzungen, unter denen wir uns als Beamte angedient haben.
Klar… man könnte kündigen oder versuchen den Dienstherrn zu wechseln. Aber auch dies wird ja verhindert oder zumindest stark erschwert.
Es scheint nicht mehr ohne öffentlichkeitswirksame Aktionen zu gehen, damit wir zeitnah zu unserem Recht kommen.