Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.
MehrIn allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.
"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."
Mehr"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."
Mehr"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."
Mehr“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."
Mehr"... im Land Berlin für die Besoldungsgruppen der Kläger verfassungswidrig, weil die Besoldung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes ergebenden Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation nicht vereinbar ist."
MehrMit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.
MehrDer Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.
Mehr"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."
Mehr„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“
Mehr"... stellt der Dienstrechtssenat [BVerwG] jahresweise fest, dass die Berliner Beamten in der jeweils untersten Besoldungsgruppe seit 2009 rund 3000 Euro netto pro Jahr unterhalb ihres verfassungsrechtlichen Minimums lagen, teils sogar noch weiter darunter."
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Stufenplan unnerhalb von 5 Jahren…. stimmen die 2,5 Prozent Unterschied zum Bund? Ich habe da so meine Bedenken.
https://archive.is/20230529165040/https://www.tagesspiegel.de/berlin/berlins-finanzsenator-zur-personalnot-wenn-es-so-bleibt-werden-wir-2030-nicht-voll-arbeitsfahig-sein-9894365.html
sehr abendteuerlich……………..
Ehrlich gesagt sehe ich keine wirklichen Verbesserungen zu den die Verfassung mit Füßen treten Aussagen seines Vorgängers. Das ist eher ein hübsch verpacktes “wir machen so weiter…”
Es gibt nämlich keinen rechtlichen Grund, sofort zu einer verfassungsgemäßen Besoldung zurück zu kehren, außer dass man das Geld eben lieber für andere Wohltaten nutzen möchte. Aber vermutlich hatte die CDU auch gar nicht vor, fiesen Missstand zu beseitigen. Jedenfalls verstehe ich den Hinweis der CDU in den Antworten auf die Fragen der Unabhängigen so, die dort auf der Webseite veröffentlicht sind.
Dort steht klar, dass die CDU die Besoldung von der Haushaltslage (aber nicht von der Verfassung) abhängig macht.
Und das BVerfG lässt sich weiter Zeit…
Guten Abend zusammen. Hier mal ein interessantes Statement von Hrn. Wegner:
https://www.tagesspiegel.de/berlin/wegners-erste-regierungserklarung-wir-wollen-schluss-machen-mit-dem-terminstau-bei-den-berliner-amtern-9876470.html
Wir dürfen gespannt sein.
Man achte auf en Nebensatz: “dies soll in den nächsten Jahren geschehen……..”
Unterm Strich eine Verbesserung. Durch die Übertragung des Tarifvertrages auf Bundesbeamte ist es aber ein weiter Abstand geworden. In meinem Fall rund 700 Euro Abstand der Grundbesoldung:
A9 Stufe 5 Berlin = 3296,70 Euro
A9 Stufe 5 Bundesbeamte = 3946,96 (ab 01.03.2024)
Korrekt ! Und genau solche Aussagen gab es doch immer wieder, egal von welcher Partei ! Ein kleiner Mutmacher sind die gerade ausgehandelten Zahlen für Bund und Kommunen… Was mich allerdings erheblich nervt, sind die ständig ausgehandelten Einmalzahlungen, mögen diese auch noch so groß erscheinen, für später, für Rente oder Pension sind diese Zahlungen NICHTS, NULLKOMMANULL wert…. hinzu kommt, meines Erachtens nach, erhalten doch Pensionäre und Rentner diese Einmalzahlungen gar nicht ! ? man darf gespannt sein, wie sich Gewerkschaften etc. aufstellen, sorry aber ich habe echt kein gutes Gefühl ( zB müssen die gesamten Kosten für die Klebe-Fuzzies bezahlt werden, vermute mal insgesamt zwei- bis dreistellige Millionenhöhe )
Beschämend, absolut beschämend und nun warten wir dann vermutlich mal wieder weitere 6 Monate ! Sauber…
Hallo in die Runde
Folgende Frage zum aktuellen Tarifkonflikt: Es soll ja diesen Inflationsausgleich geben, die 3000 EUR. Diese sind steuer- und abgabenfrei, wenn sie zusätzlich zum geschuldeten Arbeitsentgelt gezahlt werden.
Nun ist die Zahlung aber Teil des Tarifkompromiss, ist sie dann nicht Teil des geschuldeten Arbeitsentgelts und damit nicht abgabenfrei?
Hallo Tim, vielleicht liege ich ja falsch aber zunächst ein mal gibt es gar nichts, das was du hier angibst, trifft zu für Bund und Kommunen ! Bitte verbessert mich wenn ich falsch liege….
So ist es… der aktuelle Tarifabschluss im öD betrifft die Bediensteten von Bund und Kommunen.
Die Inflationsausgleichszahlungen sind steuerfrei.
Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder beginnen im Oktober 2023.
Wie bereits hier erwähnt, wird der aktuell erzielte Abschluss der Maßstab für die Verhandlungen im Herbst sein. Es wird sicherlich in die Richtung laufen. Allerdings bezahlen Bund und Kommunen besser als die meisten Länder. Also dürfte es nicht weniger sein, was im Ergebnis vereinbart wird.
Es wird aber spannend, ob Berlin auf den dann erzielten Abschluss was drauflegen wird, da man die Berliner Besoldung sukzessive auf das Bundesniveau anheben möchte. Der Abstand beträgt derzeit rund 6 %.
Danke Fragender ! Hast Du bzw. hat jemand Anderes hier die Möglichkeit, unsere letzten zwei Besoldungserhöhungen für Berlin hier einzustellen ? Nach Möglichkeit den genauen Zeitpunkt mir war so : Februar 2021 und Dezember 2022 ??? wenn möglich auch die prozentuale Erhöhung und ob das 1 zu 1 zu den Angestellten erfolgt ist ? Danke
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2021/
Bitteschön… 🙂
Oh. Okay…
Danke
Stellen wir uns mal dumm (frri nach der Feuerzangenbowle) und schauen nach Sachsen.
https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++220515b0-f312-11ed-b998-001a4a160129
Wenn also die KAV Sachsen nicht zustimmen sollte…..wann beginnen dann die nächsten Streiks und Verhandlungen ?
Ob da schon Planungen in den Schubladen liegen ?
Das sind ja positive Nachrichten….. Leider nicht für uns.
https://www.morgenpost.de/berlin/article238320305/berlin-cdu-spd-senat-gehalt-personal.html
Hallo Hanzen, das ist eine “Bezahlseite” ! Siehst du eine andere Möglichkeit den Text lesen zu dürfen ? Danke !
Und überhaupt mal so eine Frage in die Runde : wie geht’s jetzt eigentlich weiter ? Gibt es irgendwo Gespräche die im Hintergrund laufen ? Werden wir wieder wie verspätete Würschte nach den Tarifverhandlungen im kommenden Herbst behandelt und bekommen unsere 1,9 % oder 2,2 % vielleicht im April 2024 ! ?
google mal “paywall umgehen”.
(Dank meiner großartigen Vorbilder wie Senat und Abgeordnetenhaus leidet auch bei mir das Rechtsverständnis im Allgemeinen und Skrupel gehen mir immer weiter abhanden.
Sorry @morgenpost.de)
TV-L und Landesbeamte werden ab Ende Oktober 2023 verhandelt.
Man will sich am Ergebnis für die Bundesbeamten und in den Kommunen Beschäftigen orientieren…
Leider ein Bezahlartikel…
Habe ansonsten gegoogelt, leider aber nirgends etwas hierzu gefunden.
Bis jetzt nichts Anderes gefunden dazu. Es scheint fast so als möchte man es nicht so an die große Glocke hängen. Warum wohl??
Der Artikel kann über einschlägige Paywallremover verfügbar gemacht werden. In dem Artikel geht es um die in den Senatsverwaltungen eingeführten Leitungsstäbe. Die Leiter dieser Leitungsstäbe ersetzen die LdBs bei den Sens und verdienen künftig B2 anstatt E15. Außerdem stehen Staatssekretären künftig 2 Sekretariatsstellen zu. Gerade die Leitungsstäbe sorgen für Unmut, da dies nichts anderes als Versorgungspöstchen sind. Witzigerweise kommentiert Jarasch, die vor 5 Monaten noch keinen Schluck aus der Pulle für die Beschäftigten genehmigen wollte, dass doch Beschäftigte in der Verwaltung und nicht die Leitung mehr Geld bekommen sollten. Insgesamt ein trauriges Possenspiel.
Ich hab da mal eine Frage:Angenommen in Karlsruhe wird positiv entschieden und es gibt eine Nachzahlung für die Jahre 2010 -2015 wie bei den Richtern?
Im Durchschnitt waren es ca 6% pro Jahr .
Frage : Wie verhält es sich mit den restlichen Jahren 2106 -2023 ?
Und ca 10000€ sind ja nicht mehr das Wert ,was sie vorher wert waren .Die sogenannte Inflation!
Ich mache meine Widersprüche schon seit 2010..
Wäre es ratsam mein Anwalt einzuschalten?
Gruß Hans
Hey Hans,
wie bei der Richterbesoldung zu sehen war, stellt sich unser Besoldungsgesetzgeber einfach mal auf den Standpunkt, dass ab 2016 alles korrekt wäre. Das ist selbstverständlich vollkommener Blödsinn. Es werden keine adäquaten Berechnungen durchgeführt und auch keine Nachzahlungen vorgenommen. Sollte sich der neue Finanzsenator also genauso verhalten, wie der alte, müssten wir sofort nach dem Beschluss des BVerfG zur A-Besoldung bis 2015 ERNEUT klagen… Und JA, Du hast absolut Recht. Das Geld, was Du bekommen wirst als Nachzahlung hat nicht mehr den gleichen Wert. Spielt alles nur dem vorsätzlich verfassungsbrechenden Senat in die Karten. Auch aus meiner Sicht hat das mit Gerechtigkeit nichts mehr zu tun. Schauen wir mal, wie es sich entwickelt…
Alles Gute, André
Könnt ihr diese Anfragen nicht auch über Abgeordnetenwatch stellen?
Im Koalitionsvertrag ist immer von der Anhebung auf BundesGRUNDniveau die Rede…was heißt das? ist das ein Kunstwort, um weitmöglichste Kreativität walten lassen zu können?
Tja… eine in der Tat gute Frage.
Spekulieren hilft nichts. Wir werden einfach abwarten müssen, welche Besoldungsverbesserungen der neue Senat auf den Weg bringen wird.
Aus meiner Sicht stehen die Chancen jetzt am besten, dass bei der Berliner Besoldung zeitnah erste Nachbesserungen erfolgen. Mit Herrn Wegner und Herrn Evers hat die CDU die Schlüsselpositionen inne – das Rote Rathaus und SenFin.
Bei der einstigen Koalition von SPD und CDU konnte sich Herr Henkel nie durchsetzen. Wowereit und seine Finanzsenatoren legten stets ihr Veto ein.
Das sollte mit der CDU nicht passieren, wenn sie ihren Ankündigungen nicht in Gänze widersprechen wollen.
Denkbar wäre zum Beispiel nicht mehr der Durchschnitt der Ländergrundbesoldungen wie bisher, sondern der Durchschnitt der Grundbesoldungen der Länder incl. des Bundes 😉 Das Wort “Bund” lässt ja einen gewissen Spielraum offen 😉 Sachdienlich wäre wohl eher der Vergleich mit dem direkten Konkurrenten den Bundesbehörden und deren “Bundesbesoldung”. Aber bei den Verhandlungen waren ja auch Gewerkschaftsfunktionäre dabei, die sicherlich wissen, was mit “Bundgrundniveau” gemeint ist. Ach ja, die Bundesbesoldung war ja auch aktuell verfassungswidrig. Also bleiben wir vermutlich trotz neuer Regierung in Berlin einer verfassungswidrigen Unteralimentation. Amtszeit 3,5 Jahre beißt sich auch ein wenig mit der stufenweisen Anpassung in 5 Jahren. Warten wir also weiter auf eine Ruf aus Karlsruhe und den wieder zeitversetzen Inflationsausgleich nach Abschluss der Verhandlungen der TdL im Herbst diesen Jahres. Denn Besoldung folgt ja Tarif, wie eh und je.
Mmmh… da sich der noch amtierende Senat damit rühmt, die Berliner Besoldung auf das Niveau des Länderdurchschnitts angehoben zu haben, wäre es geradezu eine Farce und in einem Koalitionsvertrag, der vermeintlich die wichtigsten Eckpunkte des zukünftigen Regierungshandelns skizziert, nicht erwähnenswert, wenn innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren lediglich marginale Verbesserungen vorgenommen werden würden. Denn mehr als 2 bis 3 % dürfte das Hereinrechnen der Bundesbesoldung in den Ländervergleich nicht ausmachen.
Zumindest gehe ich aber davon aus, dass sich eine CDU dafür stark macht, den Tarifabschluss der Länder zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten zu übertragen.
Was die generelle Ausgestaltung der Beamtenbesoldung betrifft, ist nur zu hoffen, dass Karlsruhe in Kürze einmal mehr Recht sprechen wird.
Das bezieht sich einfach auf die Grundbesoldung des Bundes. Das ist u.a. ein von den Gewerkschaften eingebrachter Punkt in den Koalitionsvertrag – laut Aussage eines Landesvorsitzenden einer Gewerkschaft.
indirekte Proportinalität…
So grandios das hier vorliegende Antwortschreiben unseres Kollegen Grashof ist, so unterirdisch ist das mittlerweile jahrzehntelange Wirken der vergangenen Berliner Senate in puncto Berliner Besoldung.
Ich hoffe sehr, dass der in Bälde seine Arbeit aufnehmende Senat aus CDU und SPD den bisher beschrittenen Holzweg verlässt und zurück auf den Pfad des verfassungsgemäßen Handelns findet.
Zeit wird es… Die Ankündigung, die Bezahlung des Berliner öD sukzessive auf das Niveau der Bundesbesoldung anzuheben, lässt zumindest hoffen, dass die politischen Akteure zukünftig den eigenen Mitarbeitenden mehr Wertschätzung entgegen bringen werden.
Ansonsten bleibt weiterhin nur das Drücken aller Daumen, dass Karlsruhe alsbald und endgültig dem unwürdigen Treiben der Besoldungsgesetzgeber ein Ende setzt.