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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Berliner Besoldung bis weit in den gehobenen Dienst hinein unterhalb der Grundsicherung

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  • Rechtliches
  • Berliner Besoldung bis weit in den gehobenen Dienst hinein unterhalb der Grundsicherung
31. Juli 2021 7 Kommentare Geschrieben von Torsten Schwan

Ende Januar hat das Abgeordnetenhaus das BerlBVAnpG 2021 und Mitte Juni das RBesRepG 2009-2015 verabschiedet. Beide Gesetze wären zwingend nötig gewesen, um nach weit über einem Jahrzehnt zu einer verfassungskonformen Besoldungsgesetzgebung zurückzukehren und die Berliner Richter, Staatsanwälte und Beamten wieder amtsangemessenen zu alimentieren. Das Ergebnis ist allerdings ein anderes. In Fortsetzung des tradierten Verfassungsbruchs besoldet der Gesetzgeber seine Beamten nun bis weit in den gehobenen Dienst hinein unterhalb der Grundsicherung.

Die beigefügte Betrachtung bemisst zunächst die einer vierköpfigen Bedarfsgemeinschaft 2021 realitätsgerecht gewährte Grundsicherung, deren Höhe bei monatlich rund 3.060,- € liegt. Sie leitet daraus die Mindestalimentationshöhe von rund 3.520,- € ab, die einer vierköpfigen Beamtenfamilie mit einem Ernährer in der ersten Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe A 5 zwingend zu gewähren ist. Dem entgegen hat der Berliner Senat beide Werte im Frühjahr willkürlich auf nur rund 2.515,- € und rund 2.890,- € festgesetzt (S. 4-6).

Als Folge der Willkür erreicht selbst das Besoldungsäquivalent in der ersten Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe A 10 nicht das Grundsicherungsniveaus (S. 6-8) und unterschreitet noch das Besoldungsäquivalent der ersten Erfahrungsstufe in der Besoldungsgruppe A 11 die Mindestalimentation (S. 8-11). Würde das Land von seiner neuerdings ebenfalls verfassungswidrigen Systematik der Familienzuschläge zurückkehren zu der bis zum letzten Jahr vollzogenen, würde das Besoldungsäquivalent der ersten Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe A 11 die Mindestalimentation trotzdem nur um wenige Euro überschreiten. Auch das beleuchtet sowohl die Willkür als auch das Maß der Unteralimentation (S. 11-22).

Die wichtigsten Ergebnisse werden schließlich in einem Fazit mit den aktuellen Entwicklungen verbunden, wodurch das vorsätzlich verfassungswidrige Handeln aller im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien noch deutlicher und zugleich offenbar wird, dass die Situation im Bund und in anderen Ländern kaum besser ist: Denn Gesetzgeber erachten es offensichtlich zunehmend nicht einmal mehr für nötig, ihr verfassungswidriges Handeln überhaupt noch zu kaschieren (S. 22-25).

Zum Besoldungsniveau der Berliner Beamten, Stand 30.07.2021

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Rechtliches
Wasser predigen und …
Besoldung-Sonderausgabe August 2021

7 Kommentare

  1. Väterchen Frost
    24. August 2021    

    Der Regierende Bürgermeister Michael Müller heute Abend um 19:32 Uhr in der rbb Abendschau zum Streikrecht der Vivantes-Mitarbeiter, die zur Zeit vor Gericht darum kämpfen, streiken zu dürfen:

    „Es ist eine ganz klare Haltung des Senats. Es ist eine ganz klare Haltung von mir. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die Chance haben, zu streiken. Punkt! Da kann es keine zwei Meinungen dazu geben und da kann es auch keine andere Position in einer Geschäftsleitung geben.“

    Herr Müller erkennt also durchaus, dass es wirksame Mittel geben muss, damit die offensichtlich legitimen Arbeitnehmerinteressen gegen den Willen der Geschäftsleitung durchgesetzt werden können.

    Leider steht uns genau dieses überaus wichtige Recht zur Durchsetzung legitimer Interessen nicht zu. Wir haben nicht die geringste Chance uns auch nur annähernd effektiv gegen den bereits nachgewiesenen Verfassungsbruch unserer „Geschäftsleitung“ auch nur ansatzweise zur Wehr zu setzen. Und genau deshalb dauert unser Kampf um eine verfassungsgemäße!!! Besoldung auch so lang.

    Uns stehen keine effektiven Mittel zur Verfügung, was unsere „Geschäftsleitung“ schamlos ausnutzt, wobei sie darauf spekuliert, dass kaum Nachzahlungen gezahlt werden müssen und sich der Verfassungsbruch unter dem Strich für diejenigen lohnt, die sich immer wieder medienwirksam die Taschen voll und voller stopfen.

    Dass dieselben Argumente, die die Abgeordneten zum großen Teil nutzen, uns gegenüber keine Berücksichtigung finden, oder man uns gegenüber eine für alle zu gewährende rückwirkende Nachzahlung vorenthält, ist kaum noch zu ertragen.

    Dabei könnte eine Nachzahlung bei nachgewiesener verfassungswidriger Besoldung im Land Berlin nur für diejenigen, die Widerspruch eingelegt bzw. geklagt haben, das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes verletzen, wonach Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt werden muss.

    Oder haben die Beamten, die keinen Widerspruch eingelegt haben, etwa keinen Anspruch darauf, dass sie eine verfassungsgemäße Besoldung bekommen? Gerade unter den besonderen Gegebenheiten des Beamtentums muss sich der Beamte darauf verlassen können, dass die Besoldungsgesetzgebung, die sich an der Verfassung zu orientieren hat, rechtlich einwandfrei zustande kommt.

    „Schleicht“ sich hier ein „Fehler“ ein (wie im Land Berlin seit etlichen Jahren üblich), hat nachträglich eine Korrektur zu erfolgen, damit das Vertrauen der Beamten in den Dienstherren wieder hergestellt und legitimiert wird.

    Seltsamer Weise funktioniert es in der anderen Richtung sehr gut. So werden z.B. überbezahlte Geldbeträge problemlos nachträglich zurückgefordert bzw. vom Gehalt einbehalten. Ein toller Rechtsstaat, in dem wir leben.

    Vermutlich wäre es am besten, Deutschland würde das Streikrecht für Beamte umsetzen, wie es in der EU eigentlich vorgesehen ist. Wenn Herr Müller Verständnis für die Pfleger von Vivantes hat, die natürlich trotzdem die Notfallbetreuung gewährleisten, sollte das für uns Beamte auch so sein.

    Wir würden natürlich auch bei einem Streik eine Notfallbetreuung sicherstellen. Leider ist es so, dass die Angestellten des Landes Berlin streiken dürfen, und die Beamten dann die Lücken füllen.

    Besser, als vom Land Berlin, kann man nicht ausbeutet werden.

    Reply
    • Thomas Stein
      25. August 2021    

      Alles richtig ! Nur wird sich nichts ändern, absolut nicht ! Die lächelnde Blondine wird RBm’in und ihr neuer Finanzsenator wird die gleiche Schiene fahren… Viel Glück all denen, welche noch Hoffnung auf Gerechtigkeit haben, meine ist quasi am Nullpunkt bei diesem verlogenem, betrügerischem Pack….

      Reply
  2. Thomas Stein
    3. August 2021    

    Täuschen, tarnen, verpissen…… So lautet das Motto !

    In zwei Monaten sind die Wahlen durch und ich bete – wohin auch immer – das es in der nächsten Legislaturperiode in Berlin, keine Vertreter der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, schaffen, auch nur einen Fußbreit an der Regierung beteiligt zu sein !
    Schon alleine das Wort „Sozialdemokratisch“ lässt mich brechen…. weil es eine einzige Lüge ist !
    Der Müller verpisst sich bereits in den Bund und ich könnte wetten, von den die jetzt noch etwas zu sagen haben, gibt es nur noch Durchhalteparolen, im Oktober werden uns neue Gestalten die Laune verderben……

    Reply
  3. The Brain
    2. August 2021    

    Hallo
    Es wird ja immer unfassbarer wie der Senat seine Beamten behandelt und bezahlt.
    Gibt es eigentlich irgendeine Möglichkeit mal rauszubekommen wann das BVerfG mal gedenkt sich der Sache anzunehmen und ein Urteil zu sprechen.
    Ich finde diese Zeitschinderei genauso unerträglich wie das Verhalten des Senats.
    Eigentlich hieß es doch dass das Urteil für die A Besoldung dem Urteil über die Richterbesoldung relativ schnell folgen wird/kann.
    Das ist nun schon über ein Jahr her und die ABesoldungsklage liegt fast 4 Jahre beim BVerfG.
    Auch das empfinde ich als Skandal.

    Reply
    • André Grashof
      3. August 2021    

      …da muss ich Dir Recht geben. Dass es derart lange dauert, um eine Entscheidung zu bekommen, ist ein Skandal, bedenkt man, dass der Feuerwehrmann im Jahr 2008 begonnen hat, zu klagen. Daher hatten wir auch in unseren Klagen formulieren lassen, dass wir quasi rechtsschutzlos gestellt werden. Ob es etwas bringt? Mal schauen…. Bei der damaligen Entscheidung des BVerfG zur sächsischen Besoldung dauerte es 6 Monate vom R-Besoldungs-Beschluss zum Beschluss der A-Besoldung. Wir hatten bereits mehrfach beim BVerfG angefragt, wann mit einer Entscheidung zu rechnen sein könnte, aber zu keiner Antwort etwas näheres erfahren. Es soll wohl eine Entscheidung im Jahr 2022 erfolgen, aber ob Anfang, Mitte oder Ende wissen wir nicht. Der Vorteil dieses langen Zeitraums zwischen R-Besoldungs-Beschluss und dem zur A-Besoldung ist aber, dass wir das vorsätzlich verfassungswidrige Verhalten der Politik als Reaktion auf den letzten Beschluss des BVerfG im Detail vortragen können. Solch ein unfassbar dreistes Verhalten der Politiker wird hoffentlich durch das BVerfG entsprechend gewürdigt. Wir werden weiter abwarten müssen… leider…

      Reply
  4. André Grashof
    2. August 2021    

    … erst einmal super vielen Dank an Dr. Schwan für diese sensationelle Darstellung. Alles ist mit Fußnoten belegt, jede/r kann nachvollziehen, woher die Daten kommen und wie sie berechnet wurden. Daran sollten sich unsere Politiker und SenFin / SenInn mal ein Beispiel nehmen… klar, werden sie nicht tun, aber könnten sie …….. wenn auch nur noch eine/r von denen gewillt wäre, rechtsstaatlichen Prinzipien zu folgen.
    Nun gut, wir haben es an unseren Rechtsanwalt Merkle weitergeleitet, damit er für die noch nicht entschiedene Klage des Feuerwehrmannes beim BVerfG ausreichend Sprengstoff zur Verfügung hat, um den Richter*innen beim BVerfG aufzuzeigen, wie dreist die Politik mit dem letzten Beschluss zur R-Besoldung umgeht. Sich gezielt – also mit Vorsatz – gegen das Grundgesetz zu stellen, das ist in einem Rechtsstaat mehr als bedenklich!!!
    Na, Hauptsache die über zig Jahre rückwirkende und gigantische Diätenerhöhung ist beschlossen. Muss schon toll sein, wenn man ohne jeglichen Anstand und Gewissen, sich aus den Steuergeldern aller Bürger*innen freiweg bedienen kann. Was soll denen auch passieren, schließlich handeln sie bereits seit über einem Jahrzehnt ungestraft gegen die Verfassung. Rechtstreue scheint vollkommen abhanden gekommen zu sein… Hoffen wir mal, dass auch das BVerfG dieselbe Sichtweise hat und überdeutliche Worte findet für diesen fortgesetzten vorsätzlichen Rechtsbruch!
    Uns ALLEN alles Gute, André

    Reply
  5. Mario
    31. Juli 2021    

    Ich hoffe diese Expertise wird im laufenden Verfahren zur A-Besoldung Verwendung finden. Deutlicher kann man dem BVerfG nicht aufzeigen wie der Berliner Senat mit Vorsatz das BVerfG verscheißert. Letztendlich kann nur die Rechtsprechung diese Zustände beenden.

    Reply

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  • Thomas Stein zu Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?Entschuldigung, dass gerät doch jetzt aber aus dem Ruder.... hab es jetzt nicht recherchiert aber ab wann darf denn eine Rüge eingereicht werden ? und seit wann liegt denn der Klagefall beim BVerfG vor ? das sind doch mE erstmal die zwei wichtigsten Parameter !!! Und warum kommt Väterchen Frost auf diese Lösung und nicht die in dem Klagefall unterstützende Gewerkschaft ? EMRK unfassbar, was es alles gibt, ich lach mich hier nur noch kaputt und halte es weiterhin mit Markus F. ! Berlin's Beamte werden vom BVerfG und seinem eigenen Senat verarscht....
  • Väterchen Frost zu Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?Scheinbar gibt es Möglichkeiten, etwas gegen die offensichtlich übermäßig lange Verfahrensdauer zu unternehmen: 1. Verzögerungsrüge nach § 97b BVerfGG unter Hinweis darauf, dass das BVerfG gegen das Beschleunigungsgebot aus Art. 20 Abs. 3 GG verstößt und trotz Verfahrensreife seit [Datum] keine Anhaltspunkte für eine zügige Entscheidung vorliegen und nunmehr der zweiter Berichterstatter vor Abschluss des Verfahrens in den Ruhestand geht. Geht Herr Maidowski in den Ruhestand ohne das Verfahren zum Abschluss zu bringen, müsste der dritte Berichterstatter eingearbeitet werden. danach: 2. Verzögerungsbeschwerde nach § 97b Abs. 2 BVerfGG unter Nachweis des konkreten Nachteils (z.B. finanzielle Einbußen durch die anhaltende Rechtsunsicherheit, die der Berliner Senat offen dazu nutzt, die Besoldung weiterhin absichtlich niedriger zu halten, als es geboten ist und keine Nachzahlungen zahlen zu müssen). danach: 3. Europäische Menschenrechtsbeschwerde (Art. 6 EMRK) nach Erschöpfung des nationalen Rechtsweges, also erfolgloser Verzögerungsbeschwerde. Bestimmt kennt Herr Schwan sich besser mit der Materie aus, als Google und co.
  • Markus F. zu Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?22.05.2025 https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verfassungsgericht-richterwahl-100.html "Weitere Nachbesetzungen in Karlsruhe Für dieses Jahr stehen noch weitere Nachbesetzungen beim Bundesverfassungsgericht an. Zum einen will Richter Ulrich Maidowski, der dem Zweiten Senat angehört, aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig ausscheiden." Es wird NIE eine Entscheidung geben, wenn das so weitergeht. Es müsste eine Möglichkeit geben, das BVerfG zu "verklagen" :-D

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