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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Wasser predigen und …

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  • Wasser predigen und …
21. Juli 2021 3 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Kürzlich wurde die im September 2019 beschlossene Diätenerhöhung[1] für die Berliner Abgeordneten erneut medial aufgegriffen.[2]

Damals gönnte sich das Abgeordnetenhaus auf Antrag der fünf Fraktionen (SPD, CDU, Grüne, FDP und Linke) bei der Umstellung von einem „Freizeitparlament“ auf ein „Vollzeitparlament“ nicht nur einen ordentlichen „Schluck aus der Steuerpulle“ bei den Diäten, sondern auch bei der Altersentschädigung. Beide Geldleistungen stiegen unabhängig von Besoldungs- und Tariferhöhungen um ca. 60%.

Interessant ist dabei der Umstand, dass die Verweildauer im Parlament für die erbrachte Arbeitsleistung im „Freizeitparlament“ voll bei der Altersentschädigung berücksichtigt wird. Auf beamtenrechtliche Versorgungsregelungen übertragen würde diese bedeuten, dass Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung wie Vollzeit auf die Pension angerechnet werden müssten.

Mag diese Verfahrensweise auch in Kritik stehen oder gar verfassungswidrig sein, so macht sie doch deutlich, dass die Legislative – die paradoxer Weise über ihre eigene Entlohung und Altersvorsorge beschließt – durchaus in der Lage ist auch Gesetze mit Rückwirkung erlassen kann.

Warum sollte dies dann nicht auch als Blaupause für die Nachzahlung der Besoldung an alle verbeamteten Landesbediensteten herhalten können?

[1] https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen//vorgang/d18-2147.pdf

[2] https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2021/07/geldsegen-parlament-gelder-entschaedigung-abgeordnetenhaus-berlin.html

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Aktuelles
BBVAnpÄndG 2021/2022 am gestrigen Tage vom Bundesrat verabschiedet
Berliner Besoldung bis weit in den gehobenen Dienst hinein unterhalb der Grundsicherung

3 Kommentare

  1. André Grashof
    26. Juli 2021    

    …nicht umsonst wurde die Diätenkommission abgeschafft. So steht der schamlosen Selbstbereicherung unserer Abgeordneten in absolut übertriebenem Maße nichts mehr im Weg. Die Dreistigkeit der über Jahre reichenden Rückwirkungsmöglichkeiten dieser Diätenerhöhung ist dabei das Sahnehäubchen. Wie schon in den Kommentaren beschrieben ist die Verantwortungslosigkeit und die nicht mehr vorhandene Rechtstreue in einem Maße ausgeprägt, die fassungslos macht. Wenn selbst der Deutsche Richterbund in Berlin von „Demokratiegefährdung“ im Zusammenhang mit dem vorsätzlichen weiteren Missachten der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts spricht, dann sollte es jedem rechtstreu handelnden Menschen zu denken geben. Leider aber nicht diesen „Volksvertretern“. Hoffen wir mal weiterhin, dass dieses unglaublich dreiste Vorgehen dieser Politiker den Richterinnen und Richtern am Bundesverfassungsgericht nicht verborgen bleibt. Wir werden mit unserem Rechtsanwalt dafür sorgen, dass in der Klageergänzung zur Klage des Feuerwehrmanns, die dem BVerfG vorliegt und noch nicht entschieden wurde, entsprechendes im Detail vorgetragen wird. Eventuell wird uns dort noch Gerechtigkeit zuteil.

    Reply
  2. Fragender
    24. Juli 2021    

    Lieber Thomas, liebe Mitsteitende,

    wie zutreffend von Thomas beschrieben liegt genau darin die unerträgliche Ungerechtigkeit.
    Geht es den Politikern um das eigene Wohlbefinden ist immer Geld vorhanden. Für Prestigeprojekte, um die eigene Klientel zu befriedigen, steht erstaunlicherweise auch immer genug Bares zur Verfügung.
    In Bezug auf eine funktionierende Verwaltung, in puncto Sicherheit und Ordnung ist der Finanztopf dagegen klein und es müssen Prioritäten gesetzt werden.

    Leider vergessen die Politiker, und eben auch Herr Geisel, dass der Staat Steuern erhebt, die in erster Linie dafür verwendet werden sollen, dass der Staat funktioniert und die Infrastruktur aufrecht erhalten bleibt. Beide Aspekte sind in den letzten Jahren sträflich vernachlässigt worden. Und es sind riesige Investitionsberge angehäuft worden, die mit viel Geld abgetragen werden müssen. Ja… Das buchstäbliche Tischtuch ist knapp. Und es deckt eben diese Berge nicht einmal ansatzweise ab.

    Aber wer hat dies zu verantworten? Und wer genehmigt sich trotz knappem Tischtuchs einen fetten Schluck aus der Flasche namens Altersvorsorge? Wer gibt Unmengen an Geld für Prestigeprojekte aus?
    Die Antworten liegen klar auf der Hand und sind inhaltlich identisch. Daher ist es unredlich, wenn sich Herr Geisel mit dem Verweis auf das knappe Tischtuch aus der Verantwortung ziehen möchte.

    Recht muss Recht bleiben. Und das BVerfG hat gesprochen.

    Tja… Herr Geisel… dann erklären Sie und Ihresgleichen mal der Öffentlichkeit, an welcher Stelle in puncto Sicherheit gespart werden muss und weshalb? Denn ich bestehe auf eine amtsangemessene Alimentation. Von wohlfeilen Worten und Danksagungsschreiben kann ich meine Miete nicht bezahlen und der Kühlschrank bleibt auch leer.

    Reply
  3. Thomas Stein
    24. Juli 2021    

    Lieber Mirko,
    und genau hier liegt doch der Fehler im System ! Nur wer bitte soll es ändern ? Herrschaften, welche in der Legislative an der Macht sind, bestimmt nicht, im Gegenteil, die treiben es so lange auf die Spitze, bis irgendwann andere Mächte die Macht übernehmen. Und dann ist das Geschrei wieder groß….
    Übrigens : mir ist zu Ohren gekommen, dass Herr Geisel durch die Lande ( Dienststellen ) zieht um sich zu erkunden ob alles gut funktioniert etc. ! Ein Schelm wer böses dabei denkt ( Stimmenfang ) ! Auf einer Dienststelle befragt, wie er denn dazu stehe, die A-Besoldung wie die R-Besoldung zu behandeln, gab es nach kurzem Überlegen folgende Antwort : “ Wer an dem einen Ende des Tischtuches zieht… Heißt sprichwörtlich, würden wir das machen, müssten woanders wieder einsparen !!!
    Noch knapp zwei Monate bis zur Wahl ! Für mich steht eines fest : dieses „Rote Pack“ , welches uns 20 Jahre lang kaputt gespart hat bekommt meine Stimme bestimmt nicht, da können sie Hundert Mal eine neue blonde Prinzessin da oben installieren….

    Reply

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  • Thomas Stein zu Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?Entschuldigung, dass gerät doch jetzt aber aus dem Ruder.... hab es jetzt nicht recherchiert aber ab wann darf denn eine Rüge eingereicht werden ? und seit wann liegt denn der Klagefall beim BVerfG vor ? das sind doch mE erstmal die zwei wichtigsten Parameter !!! Und warum kommt Väterchen Frost auf diese Lösung und nicht die in dem Klagefall unterstützende Gewerkschaft ? EMRK unfassbar, was es alles gibt, ich lach mich hier nur noch kaputt und halte es weiterhin mit Markus F. ! Berlin's Beamte werden vom BVerfG und seinem eigenen Senat verarscht....
  • Väterchen Frost zu Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?Scheinbar gibt es Möglichkeiten, etwas gegen die offensichtlich übermäßig lange Verfahrensdauer zu unternehmen: 1. Verzögerungsrüge nach § 97b BVerfGG unter Hinweis darauf, dass das BVerfG gegen das Beschleunigungsgebot aus Art. 20 Abs. 3 GG verstößt und trotz Verfahrensreife seit [Datum] keine Anhaltspunkte für eine zügige Entscheidung vorliegen und nunmehr der zweiter Berichterstatter vor Abschluss des Verfahrens in den Ruhestand geht. Geht Herr Maidowski in den Ruhestand ohne das Verfahren zum Abschluss zu bringen, müsste der dritte Berichterstatter eingearbeitet werden. danach: 2. Verzögerungsbeschwerde nach § 97b Abs. 2 BVerfGG unter Nachweis des konkreten Nachteils (z.B. finanzielle Einbußen durch die anhaltende Rechtsunsicherheit, die der Berliner Senat offen dazu nutzt, die Besoldung weiterhin absichtlich niedriger zu halten, als es geboten ist und keine Nachzahlungen zahlen zu müssen). danach: 3. Europäische Menschenrechtsbeschwerde (Art. 6 EMRK) nach Erschöpfung des nationalen Rechtsweges, also erfolgloser Verzögerungsbeschwerde. Bestimmt kennt Herr Schwan sich besser mit der Materie aus, als Google und co.
  • Markus F. zu Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?22.05.2025 https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verfassungsgericht-richterwahl-100.html "Weitere Nachbesetzungen in Karlsruhe Für dieses Jahr stehen noch weitere Nachbesetzungen beim Bundesverfassungsgericht an. Zum einen will Richter Ulrich Maidowski, der dem Zweiten Senat angehört, aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig ausscheiden." Es wird NIE eine Entscheidung geben, wenn das so weitergeht. Es müsste eine Möglichkeit geben, das BVerfG zu "verklagen" :-D

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