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Agh-Drucksache 18/2028

Agh-Drucksache 18/2028

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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Frank Dietrich (Fachmakler):          Denken Sie an SICH!

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

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„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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Dr. Martin Stuttmann

Dr. Martin Stuttmann

"... stellt der Dienstrechtssenat [BVerwG] jahresweise fest, dass die Berliner Beamten in der jeweils untersten Besoldungsgruppe seit 2009 rund 3000 Euro netto pro Jahr unterhalb ihres verfassungsrechtlichen Minimums lagen, teils sogar noch weiter darunter."

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BBVAnpÄndG 2021/2022 am gestrigen Tage vom Bundesrat verabschiedet

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  • BBVAnpÄndG 2021/2022 am gestrigen Tage vom Bundesrat verabschiedet
26. Juni 2021 7 Kommentare Geschrieben von Torsten Schwan

Am gestrigen Morgen hat der Bundesrat das BBVAnpÄndG 2021/2022 gemeinsam mit 71 weiteren Tagesordnungspunkten nach § 29 (2) GO-BR verabschiedet (https://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html?cms_rubrik=2015240 Min. 56:56-57:46 ). Wie am 03. Juni hier in den Anlagen 1 und 2 dargelegt, erfüllt das Gesetz aus einer Vielzahl an Gründen nicht den Rahmen unserer verfassungsmäßigen Ordnung, so beispielsweise, indem es fortführt, dass „der verfassungsrechtlich gebotene Mindestabstand der unteren Besoldungsgruppe zum Grundsicherungsniveau durchgehend deutlich verletzt wird“, wie es das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) hervorhebt (vgl. Anlage 1, S. 4), dass die Höhe der Mindestalimentation, die prozedural zwingend auszuweisen ist, mit der Folge nicht bemessen wird, dass die Nettoalimentation der untersten Besoldungsgruppe nach den Berechnungen des BMI deutlich unterhalb einer noch amtsangemessenen Höhe verbleibt (ebd., S. 4-9), und dass deshalb Beamtinnen und Beamten des Bundes bis weit in den mittleren Dienst hinein nicht einmal eine Alimentation auf Grundsicherungsniveau gewährt wird (vgl. Anlage 2). Nicht umsonst hat das BMI in einem Rundschreiben hervorgehoben, „dass die Missachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nicht zum Nachteil der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten führen“ sollte (https://www.dbb.de/artikel/besoldungsanpassung-fuer-bundesbeamte-beschlossen.html).

Am 01. Juni waren den mit der Thematik beschäftigten Bundestagsmitgliedern der Ausschüsse für Inneres und Heimat (jener Ausschuss war federführend) sowie für Recht und Verbraucherschutz und jenen des Verteidigungs- und Haushaltsausschusses die beiden Anlagen zugemailt worden (jeweils mit Ausnahme von AfD-Abgeordneten). Mit Datum vom 21. Juni hat die Vorsitzende des Ausschusses für Inneres und Heimat in einem Schreiben mitgeteilt, dass sie die gerade genannten Anlagen den Berichterstattern des Ausschusses zum Beamtenrecht zur Kenntnisnahme und Berücksichtigung zugeleitet habe. Eine weitere Reaktion vonseiten der Abgeordneten der Union erfolgte nicht, so wie auch nicht vonseiten des Bundeskanzleramts, worin sich jeweils mit einer nicht geringen Wahrscheinlichkeit das entsprechende Desinteresse weiter Teile der Union an der Thematik zeigen dürfte. Darüber hinaus haben verschiedene der angemailten Abgeordneten aller anderen Parteien in Antworten ihre Sicht der Dinge dargelegt, worauf hier zunächst nicht weiter eingegangen werden muss.

Auch vonseiten des Bundestagspräsidenten, dem unter anderem die genannten Anlagen zur Kenntnis gegeben worden waren, erfolgte keine Reaktion. Das Bundespräsidialamt hat hingegen mit Datum vom 17. Juni unter anderem die genannten Anlagen zur Kenntnis genommen, darauf hingewiesen, dass es dem Bundespräsidenten qua Verfassung nicht zustehen würde, Stellung zu einem Bundesgesetz zu beziehen, das sich noch im Gesetzgebungsprozess befände, dass seine Zuständigkeit erst nach Verabschiedung eines Bundesgesetzes durch Bundestag und Bundesrat ansetze und dass er das BBVAnpÄndG 2021/2022 wie ebenfalls jedes andere Gesetz im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Befugnisse nach Art. 82 Abs. 1 S. 1 GG eingehend prüfen werde. Abschließend versicherte das Bundespräsidialamt, dass der Bundespräsident die unter anderem in den beiden genannten Anlagen geäußerten Bedenken ernst nehmen und der Gesetzesprüfung mit der größtmöglichen Sorgfalt nachkommen werde.

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Aktuelles
DGB-Besoldungsreport 2021 veröffentlicht
Wasser predigen und …

7 Kommentare

  1. Hans-Stefan Hudak
    5. Juli 2021    

    Was die Thüringer machen, ist doch nur ein “Tropfen auf den heißen Stein”. Aber sie machen wenigstens etwas. In Berlin sitzt man alles aus. Nicht nur die Grundgesetzwidrigen Einfrierungen der Besoldung von 2005 bis 2011 und die darauf folgenden “Besoldungsanpassungen” von unter einem Prozent haben den Unmut der berliner Beamten hervorgerufen. Es waren vor allem unverhältnismäßige “Reformen”, wie das “Berliner Modell”, das die Leute krank gemacht hat. Viele junge Kollegen gingen, nach der Ausbildung, nach Hamburg und Bayern, wo sie nicht nur besser bezahlt wurden, sondern auch ihren Dienst vernünftig planen können.
    Eine Abkoppelung der A-Besoldung ist wieder nur eine weitere Mißachtung der in dieser Besoldungsgruppe beschäftigten Beamten. Man sollte doch einmal eruieren, woher in einigen Bereichen, wie etwas der Polizei und der Feuerwehr, die Krankschreibungen exorbitant hoch sind.
    Ich kann da nur aus eigener Erfahrung sprechen. Aber, gerade als Lebensälterer, kommt ein Punkt, an dem der Körper mental und kräftemäßig nicht mehr mitspielt.
    Meine Forderung an die berliner Politik: “Die vorenthaltenen Besoldungsanteile, inklusive Zinsen (war ja schließlich ein aufgezwungener Kredit) auch an die Beamten und Versorgungsempfönger der Besoldungsgruppe A auszahlen, unter Erweiterung des “Reparationsgesetzes für die Besoldungsgruppen R und W, auszahlen. Und Zweitens; bei kommenden Reformen auch die Betroffenen zu Wort kommen lassen.

    Reply
  2. Hottehü
    3. Juli 2021    

    Schaut euch die Redebeiträge der Parteien im Landtag an:
    zumindest eine Partei ( drei Buchstaben, beginnt mit A. 😉 bezog sich ausdrücklich auf die Stellungnahme des tbb
    https://youtu.be/uZY-GuM8qlk

    Ab 11:15

    Reply
    • Hottehü
      3. Juli 2021    

      Also 11:15 UHR bzw. 2:17 Minuten laufzeit

      Reply
  3. Hotte
    2. Juli 2021    

    Hier sei auch mal auf das Gesetzgebungsverfahren in Thüringen hingewiesen:
    http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/82048/thueringer_gesetz_zur_gewaehrleistung_einer_verfassungsgemaessen_alimentation_sowie_ueber_die_gewaehrung_einer_anerkennungsleistung_fuer_ehemalige_ang.pdf

    Bei 2 Kindern läuft es auf eine Besoldungserhöhung von MINDESTENS 5.500 Euro brutto / Jahr hinaus. Aber der Gesetzentwurf hat wohl noch einige materielle Mängel, wie der tbb (unten im pdf) fantastisch ausgearbeitet hat. Die Arbeit im entsprechenden Ausschuss steht wohl erst relativ am Anfang.

    Reply
    • Fragender
      3. Juli 2021    

      Moin…
      soweit, so gut… nur sorgfältig ausgearbeitete Stellungnahmen interessieren keinen Politiker.
      Der Beschluss des BVerfG ist eben eine Zäsur in der Beamtenbesoldung und offenbart das bundesweite Ausmaß der jahrelangen Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Bezahlung des öffentlichen Dienstes.

      Wenn dies nicht das Signal ist, endlich und zwar bundesweit gegen diese Ungerechtigkeit aufzubegehren… was dann?

      Reply
  4. Mirko Prinz
    26. Juni 2021    

    Wenn der Bundespräsident dieses verfassungswidrige Gesetz auch mit- bzw. auszeichnet brauch mir keiner mehr was von Gewaltenteilung erzählen. Die Missachtung des Bundesverfassungsgerichtes wäre komplett. Dies stünde dem Oberhaupt unseres Landes gar nicht gut zu Gesicht!

    Reply
  5. André Grashof
    26. Juni 2021    

    …ganz offensichtlich will niemand der politisch Verantwortlichen (egal ob in den Ländern oder im Bund) der Wahrheit ins Gesicht schauen und die erforderlichen Konsequenzen einleiten, die erforderlich wären, um der Beamtenschaft eine verfassungsgemäße Besoldung zuzugestehen. Kann man nur noch hoffen, dass das BVerfG klare Worte zu diesen Zuständen finden wird, wenn der Beschluss zur A-Besoldung im Land Berlin verkündet wird – oder das Eilrechtsschutzverfahren des saarländischen Kollegen Erfolg hat.

    Reply

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  • Hightower zu 22 Fragen und die dazugehörigen AntwortenOK Der "Trick" mit der 3.000 Euro Prämie ist schon recht "billig". Denn wie soll die Lücke dann für 2024 gestopft werden ? Denke nicht, das da dann eine prozentuale Erhöhung des Grundgehaltes im Raum steht welche dann diese Lücke ausfüllt. Und für Berlin wurde diese 3.000 Euro Prämie ja eigentlich faktisch schon ausgeschlossen. Oder habe ich da neue Infos verpasst ?
  • Peuker zu 22 Fragen und die dazugehörigen AntwortenThüringen ist einfach nur netter und wartet nicht erst noch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur A-Besoldung ab. Außerdem sieht Thüringen die Notwendigkeit einer Besoldungserhöhung auch aufgrund der Inflationsentwicklung. Aus Berlin erwarte ich diesbezüglich keine zeitnahe freiwillige Reaktion.
  • Onkel Fester zu 22 Fragen und die dazugehörigen Antwortenhttps://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/beamte-einkommen-grundsicherung-vergleich-100.html Ist bekannt, ob sich diesbezüglich in Berlin etwas bewegt!

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