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Agh-Drucksache 18/2028

Agh-Drucksache 18/2028

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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Frank Dietrich (Fachmakler):          Denken Sie an SICH!

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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Dr. Martin Stuttmann

Dr. Martin Stuttmann

"... stellt der Dienstrechtssenat [BVerwG] jahresweise fest, dass die Berliner Beamten in der jeweils untersten Besoldungsgruppe seit 2009 rund 3000 Euro netto pro Jahr unterhalb ihres verfassungsrechtlichen Minimums lagen, teils sogar noch weiter darunter."

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Nachbetrachtung zur Verabschiedung des Thüringer Alimentationsgesetzes

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  • Nachbetrachtung zur Verabschiedung des Thüringer Alimentationsgesetzes
1. November 2021 6 Kommentare Geschrieben von Torsten Schwan

Am 22. Oktober hat der Thüringer Landtag in seiner 62. Plenarsitzung das Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährleistung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts mit den Stimmen der Regierungsparteien und bei Enthaltung der Opposition verabschiedet. In dem beigefügten Dokument wird die Sitzung noch einmal in den maßgeblichen Ausschnitten betrachtet, um so zugleich die Positionen der verschiedenen Fraktionen in Augenschein zu nehmen, wie sie sich offensichtlich in der Landtagsdebatte gezeigt haben.

Nachbetrachtung zur Verabschiedung des Thüringer Alimentationsgesetzes

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Aktuelles
Wider aller Vernunft. Auch Thüringen steht vor der Verabschiedung einer evident verfassungswidrigen Besoldungsanpassung
Neujahrsgrüße an das Abgeordnetenhaus

6 Kommentare

  1. Robert
    17. November 2021    

    Berlin erwartet dieses Jahr 1,4 Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen.
    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2021/11/steuerschaetzung-berlin-mehr-einnahmen-als-erwartet-kollatz.html

    Reply
  2. Hans
    23. November 2021    

    https://openjur.de/u/2374444.html
    Hallo
    Geht zwar um die B 5 !Find das aber sehr interessant.
    Hoffen auf nächstes Jahr ,dann sind es bei mir schon mal 12 Jahre Widerspruch…
    Gruß Hans
    Hoffe bin bis zum Urteil der A-Besoldung vom BVerfG noch nicht verstorben 😉

    Reply
  3. Mario
    30. November 2021    

    Auch in Hessen hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Verfassungswidrigkeit der Besoldung festgestellt.

    https://www.zeit.de/news/2021-11/30/beamtenbesoldung-urteil-erwartet?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F

    Reply
  4. Jan A.
    1. Dezember 2021    

    Sehr interessant. Danke für die Meldungen. Und Hans, ich klopfe 3x auf Holz für Dich. 🙂

    Gruß aus der MLS
    Jan

    Reply
  5. Nell
    26. Dezember 2021    

    So oft ich überall nach Neuigkeiten und Infos zum Thema Besoldung suche; nüscht passiert- überall gähnende Leere, totgeschwiegen das Thema. Ach stimmt, wir ham ja Corona! Ist das jetzt der Vorwand für alle Pleiten und Pannen in diesem Land? Leute, das ist doch alles nur noch krank hier…
    Will nicht wissen, wieviel Kläger/Widersprüchler inzwischen wegsterben!
    So langsam bin ich raus. Es ist wirklich Zeit, für sich die Konsequenzen zu ziehen. Wie auch immer das aussehen mag. Schönen Jahreswechsel noch – auf ins Jahr 2022, wo wieder nix passieren wird…. „Egaaal“ (singt auch der Wendler)….

    Reply
  6. Tommy
    28. Dezember 2021    

    Hier spricht purer Frust. Und dieser ist zumindest für mich auch absolut nachvollziehbar. Ich kann auch nicht verstehen, warum da schlichtweg nichts passiert. Hier geht es um Menschen, die unter anderem Familie haben und die schon lange am oberen Limit angekommen sind und trotzdem pflichtbewusst ihrer Arbeit nachgehen. Das wird eiskalt ausgenutzt von den politischen Vertretern.

    Reply

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  • Thomas Stein zu Brief an den Bundespräsidenten anlässlich Wiederwahl – Demokratieverständnis in der PolitikLieber André, abermals einen Dank für deine steten Bemühungen ! Das Verhalten oberster Repräsentativer ist weiterhin nur beschämend ! Die Hoffnung auf Gerechtigkeit habe ich in diesem Land aufgegeben und mit diesem Land abgeschlossen ! Grundsätzlich gibt es nur die Möglichkeit all diese Dinge extrem in den Medien auszuschlachten um überhaupt Aufmerksamkeit zu bekommen oder es tritt jemand in den "Hungerstreik" und von Tag zu Tag gesellt sich eine weitere Person hinzu. Nur wenn es um Leben und Tod geht oder es darum geht in den Medien schlecht dazustehen, "NUR" dann bewegen die sich da oben ! Wundere mich schon lange das keine Revolte in diesem schönen verschlafenem "Michel" - Land stattfindet !
  • André Grashof zu Brief an den Bundespräsidenten anlässlich Wiederwahl – Demokratieverständnis in der Politik...nur mal als Ergänzung zu dem Brief an den Bundespräsidenten: Es gab eine kurze Antwort eines Mitarbeiters, die eher am Thema vorbei ging. Daraufhin schrieb ich beide erneut an, stellte noch einmal den Inhalt wie auch die Fragestellung klar und bat abermals um eine diesmal passende Antwort. Auf dieses Schreiben erhielt ich jedoch keinerlei Rückmeldung mehr. Weder vom Herrn Bundespräsidenten, noch aus seinem Hause, dem Bundespräsidialamt. Auch auf ein zusätzliches Erinnerungsschreiben wurde nicht reagiert. Lieber schweigt man zu diesem heiklen Thema, als sich an einer Antwort zu versuchen. Ein Hoch auf unsere Demokratie......... Bleibt demzufolge nur noch das BVerfG als letzte Instanz in diesem Staat, die für Gerechtigkeit sorgen könnte. Hoffentlich wird das dann im Jahr 2023 passieren. Alles Gute, André Grashof
  • Andre Grashof zu Petitonsausschuss sieht keinen Handlungsbedarf...die Zahlen fand ich auch äußerst gering, zumal wir bereits weitaus höhere Zahlen in der Vergangenheit zugespielt bekamen. Aber solange nicht ALLE Beamtinnen und Beamten ihre rechtmäßigen Ansprüche anmelden, hat der Dienstherr und die Politik gewonnen. Denn auch wenn ganz bewusst der rechtmäßige zustehende Anteil unterschlagen wird, muss er den meisten nicht nachgezalt werden. Jedes Jahr spart der Senat durch diese Maßnahme zig Millionen...

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  • Thomas Stein bei Brief an den Bundespräsidenten anlässlich Wiederwahl – Demokratieverständnis in der Politik
  • André Grashof bei Brief an den Bundespräsidenten anlässlich Wiederwahl – Demokratieverständnis in der Politik
  • Andre Grashof bei Petitonsausschuss sieht keinen Handlungsbedarf
  • Hanzen bei Petitonsausschuss sieht keinen Handlungsbedarf
  • Fragender bei Petitonsausschuss sieht keinen Handlungsbedarf
  • Fragender bei Petitonsausschuss sieht keinen Handlungsbedarf
  • André Grashof bei Petitonsausschuss sieht keinen Handlungsbedarf
  • Thomas Stein bei Petitonsausschuss sieht keinen Handlungsbedarf
  • Andreas bei Petitonsausschuss sieht keinen Handlungsbedarf
  • Andre Grashof bei Petitonsausschuss sieht keinen Handlungsbedarf

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