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Agh-Drucksache 18/2028

Agh-Drucksache 18/2028

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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Dr. Martin Stuttmann

Dr. Martin Stuttmann

"... stellt der Dienstrechtssenat [BVerwG] jahresweise fest, dass die Berliner Beamten in der jeweils untersten Besoldungsgruppe seit 2009 rund 3000 Euro netto pro Jahr unterhalb ihres verfassungsrechtlichen Minimums lagen, teils sogar noch weiter darunter."

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Brief an den Bundespräsidenten anlässlich Wiederwahl – Demokratieverständnis in der Politik

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18. Februar 2022 24 Kommentare Geschrieben von André Grashof

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Steinmeier,

erst einmal meinen herzlichsten Glückwunsch zu Ihrer Wiederwahl und weiterhin alles Gute für Sie in Ihrem Amt.

„Wer für die Demokratie streitet, der hat mich auf seiner Seite. Wer sie angreift, wird mich als Gegner haben!“ – ein Zitat aus Ihrer Rede zur Wiederwahl. Diese klaren Worte finde ich sehr gut und absolut erforderlich. Seit dem Jahr 1984 bin ich bei der Berliner Kriminalpolizei tätig und leiste meinen Beitrag für die Demokratie und Aufrechterhaltung unseres Rechtsstaats.

Die Anzahl derer, die sich in unserem Land gegen die Demokratie stellen und damit das Wohl aller hier lebenden Menschen gefährden, wird leider immer größer. Große Probleme verursachen allerdings auch gerade diejenigen, die in unserem Staat eine Vorbildfunktion ausüben sollten.

So hatten im Jahr 2020 die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts mit ihrer Entscheidung zur Richterbesoldung (2 BvL 4/18) den politisch Verantwortlichen des Landes Berlin u.a. vorsätzlichen Verfassungsbruch vorgeworfen:

https://www.berliner-besoldung.de/offener-brief-im-nachgang-des-bverfg-beschlusses-zur-r-besoldung/

Weder nach dem eindeutigen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2017 ( https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bverwg-berliner-besoldung-nicht-amtsangemessen—bverfg-soll-entscheiden ), noch dem o.g. Beschluss des BVerfG im Jahr 2020 erfolgten adäquate Reaktionen seitens der verantwortlichen Politiker für die gesamte Beamtenschaft. Dass allein ist unglaublich in einem Rechtsstaat!

Dabei handelt es sich bei einer amtsangemessenen – zumindest aber verfassungsgemäßen – Besoldung um keinen Selbstzweck, sondern sie sichert die Qualität des gesamten öffentlichen Dienstes und damit eines Organs des demokratischen Zusammenlebens.

Den politisch Verantwortlichen war vollkommen egal, dass angesehene Experten Vorgaben zur Umsetzung vorschlugen, um der Verfassung zu genügen ( z.B.: https://www.berliner-besoldung.de/die-besoldungsrevolution-aufsatz-dr-stuttmann/ ). Sie setzten ihren die Verfassung brechenden Weg unbeeindruckt weiter fort. Was für ein Vorbild – oder anders ausgedrückt: welches Zeichen setzt die Politik damit in unserem Land und welchen immensen Schaden verursacht sie damit?

In einer gutachterlichen Stellungnahme (s. nachfolgenden link) wurde belegt, dass die Berliner Besoldung auch ab dem Jahr 2016 und fortwährend nicht den Vorgaben des BVerfG entsprach und entspricht. Auch wurde nachvollziehbar dargestellt, dass die jüngst vorgenommenen Berechnungen des Berliner Senats falsch sind. Es wurden absichtlich Zahlenwerke als Grundlage der Berechnungen herangezogen, die die Realität verleugnen. Die eindeutigen Vorgaben des BVerfG, welche Daten zur Berechnung zu nutzen sind, wurden dabei vorsätzlich missachtet! (s. dazu u.a.: https://www.berliner-besoldung.de/gutachten-bestaetigt-berlbvanpg-2021-vorsaetzlich-verfassungswidrig/ ).

In Kenntnis all dieser Umstände agieren der Berliner Senat und die betreffenden Politiker vorsätzlich verfassungswidrig. Diese Verhaltensweise des Berliner Abgeordnetenhauses ist zumindest bedenklich, wenn nicht gar einem Rechtsstaat unwürdig.

Selbst der Deutsche Richterbund Berlin stellte vor der Verabschiedung zum Reparaturgesetz zur R-Besoldung klar: „Der Gesetzentwurf lässt durch seinen zu engen Fokus zudem den gebotenen Respekt gegenüber der Verfassung und dem BVerfG vermissen. Die Missachtung der aus der Entscheidung des BVerfG zwingend zu ziehenden Schlüsse empfinden wir als demokratiegefährdend.“ Weiteres Zitat: „Mit dem allein auf den Streitgegenstand der BVerfG-Entscheidung beschränkten Gesetzentwurf unterlässt das Land in Kenntnis der Verfassungswidrigkeit – und damit vorsätzlich – den bestätigten Verfassungsverstoß gegenüber den Widerspruchsführern und Klägern in anderen Jahren und anderen Besoldungsgruppen zu beseitigen.“ – hierzu u.a. auch: https://www.drb-berlin.de/themen-und-positionen/besoldung-und-beihilfe/aktuelles/aktuelles/1669

In diesem Zusammenhang ist auch noch eine Stellungnahme des Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. beachtenswert: https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/das-ist-eine-mahnung-eine-schallende-ohrfeige-fuer-das-land-berlin/

Leider aber stellt das Land Berlin keinen Einzelfall bei der Verfassung brechenden Verhaltensweise dar, wie die folgende umfangreiche und äußerst detaillierte Stellungnahme beweist:

https://www.berliner-besoldung.de/betrachtung-der-besoldungsrechtlichen-entwicklungen-in-bund-und-laendern-seit-2020/

Eine solche flächendeckende Missachtung des Rechts und der Verfassung – diese umfassende Aushöhlung unserer Demokratie ist beängstigend und sollte Sie, Herrn Bundespräsidenten Steinmeier, zu einer eindeutigen Haltung und Handlung veranlassen – oder sehen Sie das anders?

„Verehrte Delegierte, unsere Gemeinschaft ist die Gemeinschaft liberaler Demokratien, die die Stärke des Rechts über das Recht des Stärkeren stellt.“ Auch dies ist ein Zitat aus Ihrer Rede. Worte, die ich als sehr beeindruckend empfand. Auch wenn diese Worte von Ihnen in einem anderen Kontext eingeleitet waren, sollten Sie auch für das Verhalten der Politiker gelten, die in diesem Land für die Mitarbeitenden des gesamten öffentlichen Dienstes mit verantwortlich sind.

Die Interessengemeinschaft www.Berliner-Besoldung.de forderte bereits mehrfach die Politiker des Landes Berlin zu rechtschaffender und verfassungsgemäßer Handlungsweise auf – genauso wie DGB, dbb, DRB und HPR. Leider vollkommen ohne Erfolg. (z.B.: https://www.berliner-besoldung.de/neujahrsgruesse-an-das-abgeordnetenhaus/ ). Auch in anderen Bundesländern versuchen einzelne Aktivisten und Institutionen für den Erhalt der Demokratie, den Verfassung brechenden Verhaltensweisen entgegenzuwirken. Wir stehen beispielsweise mit zwei Kollegen aus dem Saarland und Thüringen in enger Verbindung. Leider jedoch verlief auch ihre Arbeit bislang erfolglos…

Wie aber soll sich der gesamte öffentliche Dienst zu einem Verhalten des Besoldungsgesetzgebers positionieren, der fortwährend vorsätzlich gegen die Verfassung verstößt? Wie soll er seit weit über einem Jahrzehnt damit umgehen, dass der eigene Dienstherr diesen offenbar zur Gewohnheit gewordenen Verfassungsbruch ungehindert toleriert und damit ein demokratisches Grundelement missachtet – obwohl die Minister geschworen haben, die Verfassung zu schützen und zu achten?

Frau Anne Groß, Präsidentin des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts bemerkte folgendes:

„Dass in der Vergangenheit verwaltungsgerichtliche Entscheidungen durch die Exekutive nicht umgesetzt wurden, macht mich nachdenklich. Dies berührt die Grundfesten unseres Rechtsstaates. Es ist wichtig für uns alle, für unser gesellschaftliches Zusammenleben, dass die Regeln des Rechtsstaates von allen Beteiligten befolgt werden.“

https://www.welt.de/regionales/hamburg/article213096684/Hamburger-Gerichtspraesidentin-Gross-Justiz-urteilt-nicht-nach-Stimmungen.html

Die Erfahrungen des letzten Jahrzehnts haben deutlich gezeigt, dass die jeweils verantwortlichen Politiker der Bundesländer weder willens noch in der Lage sind, sich an die Verfassung und die Vorgaben des Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgerichts zu halten – zumindest was den Bereich der verfassungsgemäßen Besoldung betrifft. Sicherlich ist die Besoldung Ländersache – doch eine derart massive und auffällige Häufung von Verfassungsverstößen in allen Bundesländern und dem Bund muss nach meiner Ansicht dazu führen, dass der Bundespräsident sich regelnd oder zumindest mahnend einsetzt.

So bleibt eigentlich nur eine einzig logische Folge, um sowohl die Qualitätsstandards im öffentlichen Dienst der Länder noch gewährleisten zu können, bzw. die Gerichte vor weiteren Klagefluten zu verschonen und unser demokratisches System nicht länger beschädigen zu lassen:

Ergreifen Sie, Herr Bundespräsident Steinmeier, die Initiative zur Wiedereinführung einer bundeseinheitlichen Besoldung, so wie es bereits diverse Gewerkschaften einfordern.

Abschließend möchte ich noch ein letztes Mal auf ein Zitat aus Ihrer Rede zurückgreifen:

„Wir achten unsere demokratischen Institutionen.“

Wie Ihnen hier aufgezeigt wurde, ist genau diese in einer Demokratie erforderliche Verhaltensweise seitens der verantwortlichen Politiker seit geraumer Zeit – zumindest bei der Besoldung der gesamten Beamtenschaft – nicht nur im Land Berlin, sondern in allen Bundesländern und sogar beim Bund – nicht mehr gegeben!

Nicht nur, dass vorsätzlich gegen die Verfassung verstoßen wird, nein, auch die eindeutigen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts – eine der angesehensten Institutionen unserer Demokratie – werden missachtet. Dieses unfassbare Verhalten der betreffenden Politiker darf nicht weiter toleriert werden.

Diese Zeilen (und die Hinweise/links auf die näheren Ausführungen und Beweise) dürften Ihnen belegt haben, dass es dringend geboten ist, dass Sie, Herr Bundespräsident Steinmeier, gemeinsam mit dem Bundespräsidialamt darauf hinwirken, dass Ihre Worte nicht nur Worthülsen bleiben, sondern auch Wirkung bei den politischen Verantwortlichen im Land entfalten, die sich sehr eindeutig gegen die Verfassung und unsere Errungenschaften in der Demokratie stellen.

Für eine Antwort, die wir auf der Homepage unserer Interessengemeinschaft veröffentlichen dürfen, wäre ich Ihnen verbunden.

Hochachtungsvoll

André Grashof, ein Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Land Berlin

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Aktuelles
Betrachtung der besoldungsrechtlichen Entwicklungen in Bund und Ländern seit 2020
Stellungnahme zum Normenkontrollverfahren – 2 BvL 4 bis 9/18

24 Kommentare

  1. Ingo
    22. Mai 2022    

    Hallo Miteinander, reden, schreiben und reden und schreiben und nochmal reden und schreiben. Ihr könnt alles noch x- beliebig oft wiederholen.
    Solange ihr nur redet und schreibt, selbst mit einer exzellenten Rhetorik, bedeutet ihr keine Gefahr für die verantwortlichen Parteien und Politiker….Am Anfang steht das Wort, so sollte es sein, aber es reicht eben nicht, nach dieser langen Zeit des berechtigten und außerordentlich fundierten Argumentierens nicht mehr, nur zu reden und zu schreiben…..ganz offensichtlich!
    .
    Gruß Ingo

    Reply
    • Fragender
      22. Mai 2022    

      Hallo Ingo,

      was wäre die Alternative?

      Unser Rechtssystem bietet mehrere Optionen im sog. Kampf für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen. Das mit Abstand effektivste Mittel, der Streik, steht bekanntlich der Beamtenschaft nicht zur Verfügung. Es bleibt lediglich der Weg durch die Gerichtsinstanzen.
      Auch wenn ich für die Politik auch nur noch Verachtung übrig habe… Wenn man das Miteinanderreden gänzlich einstellt, fehlt die Basis, um Konflikte friedlich zu lösen.
      Und alles andere würde zu einem Zusammenbruch unserer Gesellschaft führen, was gerade unserem Auftrag entgegen steht. Wir sorgen für den Zusammenhalt. Wir sind Garant dafür, dass dieser Staat funktioniert. Wir gewährleisten die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
      Das mag etwas absurd klingen… aber ich und viele aus unseren Reihen sehen in ihrer Arbeit ihre Berufung… trotz dieser unwürdigen Behandlung durch die Politik.

      Veränderungen werden kommen. Sie sind zwangsläufig. Denn das jetzige System wird so alsbald an seine Grenzen stoßen. Der dringend benötigte Nachwuchs fehlt bzw. schließt sich uns nicht in der erforderlichen Quantität und Qualität an. Der öffentliche Dienst wird unter diesen Rahmenbedingungen nicht funktionsfähig bleiben.

      Und auch wird die Politik recht bald erkennen, dass sie nur das Geld ausgeben und in Form von Sozialleistungen verteilen kann, welches zuvor erwirtschaftet wurde.

      Reply
  2. André Grashof
    14. Mai 2022    

    …nur mal als Ergänzung zu dem Brief an den Bundespräsidenten: Es gab eine kurze Antwort eines Mitarbeiters, die eher am Thema vorbei ging. Daraufhin schrieb ich beide erneut an, stellte noch einmal den Inhalt wie auch die Fragestellung klar und bat abermals um eine diesmal passende Antwort. Auf dieses Schreiben erhielt ich jedoch keinerlei Rückmeldung mehr. Weder vom Herrn Bundespräsidenten, noch aus seinem Hause, dem Bundespräsidialamt. Auch auf ein zusätzliches Erinnerungsschreiben wurde nicht reagiert. Lieber schweigt man zu diesem heiklen Thema, als sich an einer Antwort zu versuchen. Ein Hoch auf unsere Demokratie………
    Bleibt demzufolge nur noch das BVerfG als letzte Instanz in diesem Staat, die für Gerechtigkeit sorgen könnte.
    Hoffentlich wird das dann im Jahr 2023 passieren.
    Alles Gute, André Grashof

    Reply
    • Thomas Stein
      16. Mai 2022    

      Lieber André, abermals einen Dank für deine steten Bemühungen ! Das Verhalten oberster Repräsentativer ist weiterhin nur beschämend ! Die Hoffnung auf Gerechtigkeit habe ich in diesem Land aufgegeben und mit diesem Land abgeschlossen !
      Grundsätzlich gibt es nur die Möglichkeit all diese Dinge extrem in den Medien auszuschlachten um überhaupt Aufmerksamkeit zu bekommen oder es tritt jemand in den “Hungerstreik” und von Tag zu Tag gesellt sich eine weitere Person hinzu.
      Nur wenn es um Leben und Tod geht oder es darum geht in den Medien schlecht dazustehen, “NUR” dann bewegen die sich da oben ! Wundere mich schon lange das keine Revolte in diesem schönen verschlafenem “Michel” – Land stattfindet !

      Reply
      • André Grashof
        17. Mai 2022    

        Hey Thomas, einigen Medien hatten wir des Öfteren angeboten, Unterstützung zu geben, sollten sie sich entscheiden, diese Geschichte zu veröffentlichen. Aber sie wollen das nicht! Die große Öffentlichkeit hat ohnehin ein vollkommen falsches Bild von den “viel zu teuren” Beamten, wofür unsere Politik, aber auch Teile der Presse verantwortlich sind. Leider fehlt uns mittlerweile die entsprechende Lobby oder eine schlagkräftige Gewerkschaft… Aus meiner Sicht bleibt uns nur noch das BVerfG. Beste Grüße, André

        Reply
  3. Nobbe
    24. Februar 2022    

    Ich möchte mal folgende Frage stellen. Vorab, der Klageweg des ersten Kollegen beträgt derzeit wohl 13 Jahre!! Zur Frage, ist das Bundesverfassungsgericht eigentlich politisch unabhängig? Ich habe das Gefühl: “nein”. Warum: Gewählt werden die Richterrinnen und Richter vom Bundestag und Bundesrat mit einem kleinen Auswahlrecht des Gerichtes selbst. Nur eine Frage keine Bewertung.
    Drücke uns die Daumen das es eventuell in diesem Jahr zu einer Entscheidung kommt. Die Hoffnung stirbt zuletzt!

    Reply
  4. Fragender
    23. Februar 2022    

    Aus dem heute beschlossenen Entlastungspaket der Bundesregierung:

    “Geplant sind auch ein Sonderzuschuss für erwachsene Hartz-IV-Beziehende in Höhe von einmalig 100 Euro und ein Sofortzuschlag für arme Kinder von monatlich 20 Euro ab Juli.”

    Wird dieser Zuschuss einmalig oder ab Juli monatlich gezahlt?

    Warum das wichtig ist? Damit ändert sich ggf. erheblich die Berechnungsgrundlage für die Mindestbesoldung der Beamten, die gem. BVerfG schließlich mindestens 15 % über dem ALG II liegen muss.

    Reply
  5. Interessierter
    23. Februar 2022    

    Ich könnte schon wieder ausrasten!!!!
    Ich hoffe ernsthaft, dass man UNS irgendwie noch abhandelt.

    Reply
  6. Fragender
    23. Februar 2022    

    Gibt es eigentlich noch dieses Konglomerat, welches sich Besoldungsallianz nennt?

    Reply
    • Mirko Prinz
      23. Februar 2022    

      Letzte Meldung laut Internet vom 21.06.2021. Keine Großdemo gegen das verfassungswidrigen Handelns des Berliner Gesetzgebers, sondern die Übergabe von “Protestmails”.
      https://www.dbb.berlin/aktuelles/news/besoldungsallianz-uebergibt-protestmails-im-abgeordnetenhaus/

      Wahrscheinlich sitzen die Genossinnen und Genosssen zusammen in den Aufsichtsräten und feixen sich einen. Dann kam der zauberhafte Tarifabschluss bei dem eine Einmalzahlung als Inflationsausgleich für 2021 herhalten musste. Und da in Berlin nicht verfassungswidrig besoldet wird, übernimmt man diese “Corona-Zahlung” dann auch für die “Beamtende”. Die bald sterbenden Pensionierten lässt man sozialadäquat außen vor! (Ironie off) Kurzum die Freiwilligen hier haben mehr auf die Beine gestellt!

      Reply
  7. Hans
    23. Februar 2022    

    44. 2 BvL 2/16, 2 BvL 3/16, 2 BvL 4/16, 2 BvL 5/16, 2 BvL 6/16 Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des bremischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A, C und R in den Jahren 2013 und 2014 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig sind.
    Haben wir dieses Jahr doch noch eine Chance ?

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2022/vorausschau_2022_node.html

    Reply
    • Fragender
      23. Februar 2022    

      Tja… von diesem Beschluss, der sicherlich dann an die bisherigen Entscheidungsinhalte anknüpfen wird, haben die Berliner Beamten nichts.

      So wie der Berliner Senat dem Beschluss zur R-Besoldung ignoriert, wird er befinden, dass das alledem nichts mit der Berliner Besoldung zu tun hat.

      Angesichts der Jahresvorschau ist zu befürchten, dass auch in 2022 der Berliner Besoldungsgesetzgeber für sein rechtswidriges Handeln keine Quittung bekommt. Die Zeit spielt für die Politik und gegen die Beschäftigten.

      Reply
  8. Thomas Heinrich
    23. Februar 2022    

    Ein gutes Schreiben. Starke Worte, eine Fülle von Argumenten, die man nicht vom Tisch wischen kann.

    Aber wie oben schon jemand geschrieben hat, ich zweifle daran, dass er es bekommen wird.

    Sollte er es tatsächlich bekommen, zweifle ich daran, dass er etwas tun wird. Einerseits, weil er als Bundesbrezeldent Neutralität zu wahren hat ( in Bezug auf die Russanei hat er schon den Kopf aus dem Fenster gesteckt ), andererseits weil Besoldung von Landedbeamten eben Ländersache ist. Dazu kommt noch, dass er – trotz ruhender Mitgliedschaft – immernoch der SPD angehört, eine der Mittäterparteien, die *diese Form* der organisierten Kriminalität unterstützen und mittragen!

    Das Hauptproblem, warum es nicht vorangeht liegt auf der Hand: zum einen ist der Bruch eines Amtseides nicht als Meineid unter Strafe gestellt. Zum anderen sitzen zuviele “Alt-68er” in den Regierungen, die damals schon der Parole folgen “macht kaputt, was Euch kaputtmacht.”

    Die Demontage unseres Rechtsstaates ist nur allzu deutlich: Politiker ziehen aus der Pandemie durch Deals finanzielle Vorteileohne dafür bestraft zu werden. Sie sind maßgeblich verantwortlich für seltsame Investmentgeschäfte mit Steuerrückerstattungen in Millionenhöhe und werden dafür Bundeskanzler (übrigens auch ein Mitglied der SPD!).
    In Berlin darf eine wegen des Verdachts einer Straftat angezeigte hohe Beamtin sich auf das Amt der Generalstaatsanwaltenden bewerben, obwohl das Disziplinargesetz den Dienstvorgestzten durch das Wörtchen “hat…” zur Einleitung disziplinarer Vorermittlungen zwingt, was im Umkehrschluss die Bewerbung der betroffenen Person stoppt bis zum Abschluss der disz. Vorermittlungen. Wer hat denn der verantwortliche Innensenator? Richtig, ein SPD-Mann. Und wer hat die Aufhebung seiner Immunität verweigert, als er wegen Rechtsbeugung angezeigt wurde?

    Dieser Kommentarbereich reicht nicht aus um all die Fußtritte bundesbananenrepublikanischer Politiker gegen die Grundfesten unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung zu dokumentieren. In keinem dieser Fälle hat sich ein Steinmeier ( zu Recht? ) zu Wort gemeldet, geschweige denn gemahnt.

    Dieses Land ist verloren. Und wir, die immernoch versuchen, dieses wertvolle Gut, eben diese freiheitlich demokratischen Grundordnung, zu schützen sind wie Jedi-Ritter, mit denen zwar die Macht sein möge, aber die gegen das Imperium nichts mehr entgegenzusetzen haben.

    Die Aufrechterhaltung einer schönen Fassade, wie im Osten, wenn Erich die Protokollstrecke fährt und sanierte und gestrichene Hausfassaden sieht.

    Ich erinnere an die Rede von Heiko Maas; seine Ausführungen über seine Behauptung, dass große Teile der Wähler von Polizei und Bundeswehr zur AfD abwandern, in welcher er jeden Satz mit einem “Kann es sein, dass…” einleitete.

    Dieses Land ist verloren. Finden wir uns damit ab und schützen den einzelnen Schwachen so lange wir können und noch dürfen.

    Reply
  9. Hanzen
    23. Februar 2022    

    Wenn ich dann im Gegenzug sehe wie es sich sogenannte Politiker (Kreissaal, Hörsaal ohne Abschluss, Plenarsaal) im Bundestag gut gehen lassen inklusive der Vollversorgung, wird mir speiübel!! Es ist alles darauf ausgerichtet dem Volk sogar die Kuchenkrümel die noch vom Tisch gefallen sind, auch noch zu verwehren inklusive einer warmen Wohnung.

    Reply
  10. Dirk Flemmig
    23. Februar 2022    

    Den Verfassungsschutz einschalten!

    Reply
    • André Grashof
      23. Februar 2022    

      Hey Dirk,
      der Verfassungsschutz erklärte auf Nachfrage bereits, dass er nicht zuständig wäre…
      Beste Grüße, André

      Reply
  11. Robert Maschewski
    22. Februar 2022    

    Danke für die unermüdliche Mühe und fundierte Schreiben an den Bundespräsidenten!

    Reply
  12. Andi
    22. Februar 2022    

    Eine sehr große und hoch anzurechnende Leistung, danke Andre!

    Reply
  13. Jürgen Schmitt
    21. Februar 2022    

    Die Begriffe Rechtsstaat und Rechtsstaatlichkeit werden in diesen Tagen von Politikern aller Couleur geradezu inflationär gebraucht. Sei es bei Kürzungen der EU – Förderung von Ungarn und Polen, wegen mangelnder Rechtsstaatlichkeit, oder im Zusammenhang mit einer eventuellen Einführung einer Impfpflicht. Wenn dann ein namhafter bayrischer Politiker, dessen Partei für die er steht sogar das Wort „christlich“ im Namen führt, öffentlich ankündigt, den Rechtsstaat faktisch am Nasenring herumführen zu wollen, indem er die Umsetzung einer eventuell bundeseinheitlich beschlossenen Impfpflicht verwaltungstechnisch, beispielsweise durch extrem lange (Befolgungs-) Fristen, ins Leere laufen lassen würde, dann zeigt dies – leider sehr plastisch – an welchem Punkt der Rechtsstaat Deutschland mittlerweile angekommen ist! Wenn Recht nur noch für Diejenigen gilt, denen es „genehm“ ist, oder für Diejenigen gilt, die es sich „leisten“ können, dann ist ein Punkt erreicht, an dem sich jeder Demokrat einem solchen Bekunden und Handeln energisch entgegenstellen muss. Das o. a. „den Rechtsstaat am Nasenring herumführen“ gilt uneingeschränkt auch für die amtsangemessene und qualitätssichernde Alimentation der Beamten. Sämtliche 17 Besoldungsgesetzgeber Deutschlands führen das BVerfG und damit den Rechtsstaat, mindestens seit dem Urteil des BVerfG zur Besoldung der Professoren im Jahr 2012 „am Nasenring herum“! N. m. E. ist auch hier eine Verletzung u. a. a. von EU – Recht, wegen mangelnder Rechtsstaatlichkeit, durch die genannten 17 Besoldungsgesetzgeber seit mindestens einem Jahrzehnt eingetreten. Ich freue mich daher über die Aktivitäten der Initiative „berliner-besoldung.de“, insbesondere aktuell über die Mail von Andre´ Grashof an den neuen und alten Bundespräsidenten, mit der Herr Grashof sich – im Namen von uns Allen – dem zuvor beschriebenen rechtsstaatsverachtenden Bekunden und Handeln entgegenstellt. Seine Mail ist hinterlegt mit weiterführenden Links, insbesondere zu Ausarbeitungen von Herrn Dr. Torsten Schwan, welche den Wahrheitsgehalt der getroffenen Aussagen unumstößlich belegen, weshalb Herrn Dr. Schwan mein besonderer Dank gilt. Die Synergie, die aus dem Handeln dieser beiden Akteure entsteht ist für uns Alle unbezahlbar. Rechtsstaatlichkeit muss in aller erster Linie vom Rechtsstaat selbst in seinem Handeln befolgt werden. Daher hiermit meinen aufrichtigen Dank an alle Akteure von „berliner-besoldung.de“; insbesondere natürlich an die beiden gerade genannten Herren, die bei politischen Akteuren einfordern, Worten endlich auch Taten folgen zu lassen!!! Neue Besen kehren gut, aber die Alten kennen die Ecken – deshalb super Idee, den Bundespräsidenten anzuschreiben. Vielleicht ist es überlegenswert auch die neuen Minister*innen für Finanzen, der Justiz und des Inneren gleichlautend anzuschreiben, da die amtsangemessene und qualitätssichernde Alimentation der Beamten auch in deren Ressorthoheit fällt und die genannte Rechtsstaatlichkeit auch hier schon lange fehlt und daher einzufordern ist?

    Reply
    • André Grashof
      23. Februar 2022    

      Hey Jürgen,
      mit den “Neujahrsgrüßen an das Abgeordnetenhaus” erhielten alle Fraktionsvorsitzenden die erforderlichen Erläuterungen… ich denke, dass damit auch die “abgesandten” Minister informiert sind. Falls sich aber jemand berufen fühlt, auch diese noch einmal direkt anzuschreiben, dann dürfen meine Worte gerne zitiert werden… 🙂
      Alles Gute, André

      Reply
  14. Nobbe
    19. Februar 2022    

    Wieder ein sehr gut formuliertes Schreiben. Hinterlegt mit Fakten und eigenen Aussagen des Bundespräsidenten Herrn Steinmeier. Andre, (nebst den Mitstreitern) vielen Dank für die unermüdliche Mühe die du dir machst. Habe mal versucht mit einem (vor der Wahl zum Abgeordnetenhaus) Bezirkspolitiker ins Gespräch zu kommen, totaler Misserfolg. Dieser Politiker war sogar der Meinung, Abgeordnete erhalten noch zu wenig Gehalt. Was ich damit eigentlich sagen wollte, bin sehr auf die Antwort des Bundespräsidenten gespannt, wenn dieser überhaupt antwortet.

    DANKE!!!

    Reply
  15. Maik
    19. Februar 2022    

    Super geschrieben.
    DANKE !!!

    Reply
  16. HighTower
    18. Februar 2022    

    DANKE

    Reply
  17. Interessierter
    18. Februar 2022    

    Stark!!!!! Bin gespannt, ob die Zeilen ihn überhaupt erreichen……Habe da leider bisher immer schlechte Erfahrungen bei den Obrigkeiten gemacht….Gibt ja genügend Staatssekretäre, die solche Aufgaben (Antworten) übernehmen dürfen…..Natürlich immer mit der Einleitung: „Herr ….. hat mich gebeten Ihnen…..,bla,bla,bla“
    Trotzdem sollte man immer mal wieder Staub aufwirbeln!!!!Dankeschön!!!!!!

    Reply

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  • Torsten Schwan zu Weitere Normenkontrollanträge vor der EntscheidungLieber Fragender, Sie haben die Antwort ja bereits am 21. März selbst gegeben: Es wird nur eine Frage der Zeit sein, wann das Bundesverfassungsgericht den § 35 BVerfGG zur Anwendung bringen und also eine Vollstreckungsanordnung beschließen wird, sofern die Besoldungsgesetzgeber auch nach der angekündigten Entscheidung so weitermachten wie in den letzten rund 15 Jahren. Wie ich in meinem letzten Beitrag darlege, dürfte es wahrscheinlich sein, dass das Bundesverfassungsgericht mit einer Art "Faustpfand" eine entsprechende Anordnung für Niedersachsen (und ggf. auch Schleswig-Holstein) vorbereitet, vgl. in der Darlegung die S. 10 ff. u. 19 f.. Ebenso dürfte Sachsen ein entsprechender Kandidat sein, sofern es weiterhin die mit Gesetzeskraft erlassenen Anordnungen des Bundesverfassungsgericht missachtet (hierzu findet sich eine entsprechende Argumentation, die heute erstellt worden ist, hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117557.135.html). Für Berlin haben Herr Merkle und ich in unserer Stellungnahme aus dem letzten Jahr eine entsprechende Anordnung zu begründen versucht, vgl. die S. 33 ff. unter https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2022/02/Stellungnahme_BVerfG_220110_anonymisiert.pdf). Darüber hinaus zeigt ebenso bspw. die Entscheidung des VG Düsseldorf vom 29.04.2022 - 26 K 2275/14 - eine lange Tradition offensichtlich verfassungswidriger Besoldungsbegründungen in Nordrhein-Westfalen, mit der auch dort der Gesetzgeber die mit Gesetzeskraft erlassenen Anordnungen des Bundesverfassungsgericht missachtet hat und weiterhin missachtet (vgl. zu jener Entscheidung https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2022/26_K_2275_14_Beschluss_20220429.html). Nicht umsonst hat das Bundesverfassungsgericht bereits 2015 in seiner Entscheidung vom 17.11.2015 - 2 BvL 19/09 -, Rn. 154 den nordrhein-westfälischen Gesetzgeber für seine unzureichende Begründung der Besoldungsgesetzgebung im Jahr 2003 gerügt, dabei aber noch im Sinne des Gesetzgebers anerkannt, dass 2003 nur die Sonderzahlungsregelung vom nordrhein-westfälischen Gesetzgeber zu verantworten gewesen war. Das ist aber ab 2006 anders; seitdem gelten auch für den nordrhein-westfälischen Gesetzgeber keine eingeschränkten Begründungspflichten mehr, sodass auch dort seitdem ebenso wie bspw. auch Niedersachsen und Schleswig-Holstein (vgl. in meiner letzten Betrachtung die S. 9 u. 13 ff.) von einer langen Tradition wissentlicher und willentlicher Verstöße gegen die den Gesetzgeber treffenden Begründungspflichten auszugehen ist, wie das das VG Düsseldorf detailliert nachweist (vgl. in der gerade genannten Entscheidung aus dem April des letzten Jahres die Rn. 163 ff.). Ob dieser Verstoß und die nachhaltige Missachtung der vormaligen Rüge des Bundesverfassungsgerichts bereits für eine Vollstreckungsanordnung gegen das Land Nordrhein-Westfalen ausreicht, lässt sich hier nicht abschließend sagen. Aber sowohl der sächsische und niedersächsische als auch der Berliner Besoldungsgesetzgeber haben beide "Säulen" des Alimentationsprinzips, also sowohl die Begründungspflichten als auch den materiellen Gehalt der Alimentation (also die Alimentationshöhe) in einem langen Zeitraum verletzt, obgleich sie in der Vergangenheit vom Bundesverfassungsgericht mit Gesetzeskraft dazu verpflichtet worden sind, für eine verfassungskonforme Besoldungsgesetzgebung zu sorgen. Alle drei haben die ihnen dafür gewährten Fristen verstreichen lassen, um also bislang weiterhin den Anordnungen nicht hinreichend nachzukommen. Von daher ist davon auszugehen, dass sie, sofern sie so weitermachten, in nicht mehr allzu ferner Zukunft eine entsprechende Vollstreckungsanordnung treffen wird - und je nachdem, wie nun die angekündigte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begründet werden wird, kann man ggf. auch diesbezüglichdann klarer sehen, was in diesem Zusammenhang eine "nicht mehr allzu ferne Zukunft" konkret bedeuten sollte. Der langen Rede kurzer Sinn: Mit einer recht hohen Wahrscheinlichkeit hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner aktuellen Entscheidung 2 BvF 2/18 ebenfalls für die Kontrolle der Besoldungsgesetzgebung eine deutlich schärfere Gangart angekündigt (vgl. in meiner aktuellen Betrachtung die S. 3 ff.) und dürfte es also nun ebenso vom Besoldungsgesetzgeber eine konkrete Begründung der jeweiligen Höhe der Besoldung(skomponenten) auch vergangenheitsbezogen verlangen, wie es das bereits 2018 kaum mehr offengelassen hatte. Da aber eine hinreichende Begründung der in den letzten drei Jahren vollzogenen exorbitanten Erhöhungen von (familienbezogenen) Nebenkomponenten der Besoldung und die Streichung unterer Besoldungsgruppen nirgends sachgerecht begründet worden sind (weil sie sich eben unter einem fisklaischen Blickwinkel auch nicht sachgerecht begründen lassen), ist davon auszugehen, dass ebenso in den letzten knapp drei Jahren sowohl die Gesetzesbegründung als auch die gewährte Alimentation in ausnahmlos allen Rechtskreisen - wissentlich und willentlich - sachwidrig vollzogen worden ist und weiterhin wird. Den Nachweis jener Kontinuität habe ich in einem DÖV-Beitrag aus dem letzten Jahr (dort die S. 198 ff.) hinsichtlich des Verstoßes gegen das Mindestabstandsgebot für alle 16 Gesetzgeber der Länder für den Zeitraum von 2008 bis 2020 erbracht. Es kann also spätestens seitdem kein Gesetzgeber mehr behaupten, er wäre sich über den verfassungswidrigen Gehalt der von ihm in der Vergangenheit gewährten Alimentation im Unklaren gewesen - so wie ich Anfang 2022 den Nachweis für alle 2021 vollzogenen Gesetzgebungsverfahren erstellt habe, dass sie ebenso wissentlich und willentlich, also gezielt verfassungswidrig vollzogen worden sind, um in sachwidriger Weise fiskalpolitische Ziele zu erreichen (vgl. https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2022/02/Besoldungsrechtliche-Entwicklungen-in-Bund-und-Laendern-Februar-2022.pdf). Ergo: Es ist nicht zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht gewillt wäre, die Politik des "konzertierten Verfassungsbruchs" mitsamt der zunehmenden Dysfunktionalität der Öffentlichen Verwaltung zu tolerieren. Die anstehenden Entscheidungen werden wie immer konzentriert und präzise erfolgen - sie werden dabei aber ebenso deutlich machen, denke ich, dass nun das Ende der Fahnenstange erreicht ist. Nicht umsonst fallen auch die seit 2020 vollzogenen Vorlagebeschlüsse der Verwaltungsgerichte (wie bspw. der gerade genannte des VG Düsseldorf) sachlich zunehmend schärfer aus, weil auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht gewillt ist, weiterhin die Missachtung der judikativen Gewalt vonseiten der Exekutive und Legislative hinzunehmen. Auch darauf wird das Bundesverfassungsgericht reagieren müssen und auch - davon dürfte auszugehen sein - reagieren wollen. Denn das ist sein Auftrag, Sorge dafür zu tragen, dass die Verfassung in Deutschland hinreichend von den staatlichen Gewalten Beachtung findet. Diesem Auftrag wird es weiterhin und also wie gehabt in aller nötigen Deutlichkeit nachkommen. Wenn Gisela Färber in der aktuellen Ausgabe der ZBR einleitend hervorhebt, dass Bundesverfassungsgericht habe "Bund und Länder in den letzten Jahren mit einigen Beschlüssen zu den Besoldungsordnungen das Fürchten gelehrt" (S. 73), dann darf man davon ausgehen, dass dieser Prozess nun nicht abreißen wird, wie ich das in der Darlegung zu begründen versuche.
  • Fragender zu Weitere Normenkontrollanträge vor der EntscheidungLieber Dr. Schwan, auch wenn Sie sich bemühen, Ihre Ausführungen trotz der Komplexität der Materie für Nicht-Juristen so einfach und verständlich als möglich zu formulieren, stellen Ihre Zeilen dennoch eine Herausforderung dar, sie in Gänze zu verstehen. Zumindest ansatzweise habe kann ich nachvollziehen, was Sie vermitteln wollen. Ich habe auch höchstes Verständnis für unser BVerfG. Es zu schützen ist auch die Aufgabe der hier Betroffenen. Unser Amtseid verpflichtet uns dazu. Dahingehend würde zumindest ich mir nie anmaßen, die Entscheidungen des BVerfG in Frage zu stellen. Die Dauer der Verfahren zeugtbja auch von einer Sorgfalt in der Entscheidungsfindung. Dennoch... welche Konsequenzen ergeben sich aus den Beschlüssen, wenn jene durch die Gesetzgebung so eklatant, wie von Ihnen dargestellt, missachtet werden? Über Jahrzehnte. Die Lösung kann nicht sein, dass erneut jahrelange Verfahren darüber geführt und gestritten wird, ob die Erde tatsächlich eine Kugel ist. Die Parameter für die Besoldung sind doch festgelegt und dennoch ignoriert die Politik die Vorgaben aus Karlsruhe ohne dafür belangt zu werden. Es gibt doch keine Konsequenzen für die gewählten Volksvertretenden,, de trotz besseren Wissens vorsätzlich Recht brechen.
  • Torsten Schwan zu Weitere Normenkontrollanträge vor der EntscheidungLieber Fragender, das Bundesverfassungsgericht hat zunächst den weiten Entscheidungsspielraum, über den der Gesetzgeber in allen Gesetzgebungsverfahren verfügt, hinsichtlich der Besoldungsgesetzgebung bereits empfindlich eingeschränkt, indem es seit 2012 immer weitergehend dessen Begründungspflichten verschärft hat (ein Prozess, der sich in der anstehenden Entscheidung noch einmal - mit recht hoher Wahrscheinlichkeit: deutlich - fortsetzen wird), 2015 ein umfassendes Prüfungsheft zur Kontrolle des amtsangemessenen Gehalts erlassen hat, 2017 das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen als hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums betrachtet hat, 2018 und 2020 die vormalige Verschärfung der Begründungspflichten weiterhin verschärft hat, 2020 das Mindestabstandsgebot als hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums betrachtet und den sog. absoluten Alimentationsschutz (der den materiellen Gehalt der Alimentation kennzeichnet, in den keine Einschnitte möglich sind) unter eine realitätsgerechen Betrachtung konretisiert hat. Dieser Prozess wird in Teilen der Rechtswissenschaft durchaus kritisch gesehen, da man von daher befürchtet, dass sich das Bundesverfassungsgericht mittlerweile zu einer Art "Ersatzbesoldungsgesetzgeber" aufschwingt. Die kontrollierende Funktion der Judikative ist damit weiterhin vollständig gewährleistet, wenn es auch nachvollziehbar ist, dass sich das aus der Sicht von Betroffenen anders darstellen mag. Dabei ist aber, worauf ich in meinen Darstellungen wiederholt zurückkomme, Verfassungsrecht eine komplexe Materie, weil einfachgesetzliche Rechtsnormen an höherwertigen Verfassungsnormen zu prüfen sind, die als solche nur allgemein gefasst sind. Nicht umsonst lautet der Art. 33 Abs. 5, in den das Alimentationsprinzip gefasst ist: "Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln." Das Bundesverfassungsgericht hat seit seinem Bestehen (also seit 1951) wiederkehrend konkretisiert, was als hergebrachte Grundsätze zu verstehen ist und was nicht, darüber hinaus, welche vom Gesetzgeber in der Gesetzgebung zu berücksichtigen sind und welche - als besonders wesehtliche Grundsätze - er zu beachten hat. Dabei hat es bis zur Reföderalisierung des Besoldungsrechts im Jahre 2006 weitgehend keine Veranlassung gesehen, davon auszugehen, dass eine grundlegende und umfassende oder gar systematische Verletzung des Alimentationsprinzips gegeben sein könnte - so wie es allerdings in den Jahren davor erkannt hat, dass der Gesetzgeber bis 2003 bzw. die Gesetzgeber ab 2003 (ab jenem Datum bis zum Jahr 2006 war die Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern geteilt) das Alimentationsniveau zunehmend abgeschmolzen hat. 2007 hat es dann eine Unteralimentation einzelner Beamtengruppen bis hin zur gesamten Beamtenschaft nicht mehr ausschließen wollen - und damit bereits die Gerichte zu einer umfassenderen Kontrolle angewiesen, die seitdem in ihren Vorlagebschlüssen Prüfkriterien auf Grundlage der bundesverfassungsgerichtlichen Darlegungen erstellten. Damit setzte der Rechtsprechungswandel im Besoldungsrecht ein, der ab 2012 wie oben dargestellt kulminiert. Während seit den 1950er Jahren bis 2012 der weit überwiegende Teil an Vorlagebeschlüssen, das Besoldungsrecht betreffend, als unbegründet zurückgewiesen worden ist, hat das Bundesverfassungsgericht 2012, 2015 (hier in zwei komplexen Vorlageverfahren), 2017, 2018 und 2020 über entsprechende Vorlagen entschieden, während zugleich auf dieser Grundlage seit 2016 immer mehr Vorlagen aus mittlerweile elf Bundesländern in Karlsruhe eingegangen sind. Mit den genannten Entscheidungen seit 2012 hat nun das Bundesverfassungsgericht eine sogenannte neue Besoldungsdogmatik entwickelt, also vereinfacht ausgedrückt: verbindliche (Leit-)Sätze zur gerichtlichen Kontrolle der von den 17 Besoldungsgesetzgebern verabschiedeten besoldungsrechtlichen Regelungen, welche ebenso für jene Gesetzgeber bindend sind. Mit diesen Direktiven hat es wie oben knapp skizziert den weiten Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers zunehmend eingeschränkt, wobei es dabei verfassungsrechtlich bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgehen muss, dass der Gesetzgeber, der nach Art. 20 Abs. 3 GG an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden ist, keine verfassungswidrige Gesetze verabschiedet. Entsprechend kann es nur eine zurückhaltende, auf den Maßstab evidenter (also eindeutiger) Sachwidrigkeit beschränkte verfassungsgerichtliche Kontrolle vollziehen. Betrachtet man das Handeln des Bundesverfassungsgerichts aus dieser Warte, dann hat es seit 2012 sechs maßgebliche und komplexe Entscheidungen getroffen und damit im gerade skizzierten Kontext eine hohe Zahl an Entscheidungen, wie die jeweils umfassenden Entscheidungsbegründungen zeigen - denn nach einer Entscheidung muss - wiederum vereinfacht ausgedrückt - das Bundesverfassungsgericht zunächst einmal betrachten, wie diese von den Gerichten aufgenommen und die Direktiven von ihnen angewendet werden: Hier liegt ein zentrales Momentum der Rechtssicherheit versteckt. Denn da das Bundesverfassungsgericht als höchstes deutsches Gericht rechtskräftige Entscheidungen trifft, muss es sich immer wieder selbstversichern, um nicht abgehoben von der gesellschaftlichen Realität die eigene Kompetenz zu überschreiten und zugleich den Verfassungsauftrag zu überdehnen - nicht umsonst hat das Bundesverfassungsericht mit dem Recht, Gesetze als verfassungswidrig zu betrachten und zu entscheiden, eine gehörige Machtfülle, ist es aber zugleich nicht durch unmittelbare Wahlen vom Souverän legitimiert, und zwar anders als der Gesetzgeber, der allein über das Recht verfügt, Gesetze zu verabschieden. Nun gut, nun könnte ich diese Darlegung noch deutlich weiter ausführen, weil ich bislang nur erste Ansätze der Komplexität verfassungsgerichtlichen Handelns skizziert habe - aber vielleicht konnte ich so ein wenig Verständnis für das Handeln des Bundesverfassungsgerichts vermitteln. Es trägt keine Verantwortung für den "konzertierten Verfassungsbruch" und muss verfassungsrechtliche Entscheidungen treffen, für die es kein Vorbild geben kann, da das Grundgesetz einen systematischen und kontinuierlichen Verfassungsbruch nicht kennt und also entsprechend keine systematischen Vorkehrungen zu dessen Abwehr vorsieht. Die Verantwortung für den systematischen Verfassungsbruch und die zunehmende Dysfunktionalität des Öffentlichen Diensts tragen ausnahmslos und also allein die für die entsprechende Gesetzgebung verantwortlichen Gesetzgeber.

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  • Torsten Schwan bei Weitere Normenkontrollanträge vor der Entscheidung
  • Fragender bei Weitere Normenkontrollanträge vor der Entscheidung
  • Torsten Schwan bei Weitere Normenkontrollanträge vor der Entscheidung
  • Thomas Stein bei Nachgefragt – Vorlageverfahren für Berlin
  • guckstu bei Nachgefragt – Vorlageverfahren für Berlin
  • Mario bei Nachgefragt – Vorlageverfahren für Berlin
  • Hanzen bei Nachgefragt – Vorlageverfahren für Berlin
  • Heiko_Kraft bei Weitere Normenkontrollanträge vor der Entscheidung
  • Fragender bei Weitere Normenkontrollanträge vor der Entscheidung
  • Torsten Schwan bei Weitere Normenkontrollanträge vor der Entscheidung

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