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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Brief an den Bundespräsidenten anlässlich Wiederwahl – Demokratieverständnis in der Politik

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18. Februar 2022 24 Kommentare Geschrieben von André Grashof

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Steinmeier,

erst einmal meinen herzlichsten Glückwunsch zu Ihrer Wiederwahl und weiterhin alles Gute für Sie in Ihrem Amt.

„Wer für die Demokratie streitet, der hat mich auf seiner Seite. Wer sie angreift, wird mich als Gegner haben!“ – ein Zitat aus Ihrer Rede zur Wiederwahl. Diese klaren Worte finde ich sehr gut und absolut erforderlich. Seit dem Jahr 1984 bin ich bei der Berliner Kriminalpolizei tätig und leiste meinen Beitrag für die Demokratie und Aufrechterhaltung unseres Rechtsstaats.

Die Anzahl derer, die sich in unserem Land gegen die Demokratie stellen und damit das Wohl aller hier lebenden Menschen gefährden, wird leider immer größer. Große Probleme verursachen allerdings auch gerade diejenigen, die in unserem Staat eine Vorbildfunktion ausüben sollten.

So hatten im Jahr 2020 die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts mit ihrer Entscheidung zur Richterbesoldung (2 BvL 4/18) den politisch Verantwortlichen des Landes Berlin u.a. vorsätzlichen Verfassungsbruch vorgeworfen:

https://www.berliner-besoldung.de/offener-brief-im-nachgang-des-bverfg-beschlusses-zur-r-besoldung/

Weder nach dem eindeutigen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2017 ( https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bverwg-berliner-besoldung-nicht-amtsangemessen—bverfg-soll-entscheiden ), noch dem o.g. Beschluss des BVerfG im Jahr 2020 erfolgten adäquate Reaktionen seitens der verantwortlichen Politiker für die gesamte Beamtenschaft. Dass allein ist unglaublich in einem Rechtsstaat!

Dabei handelt es sich bei einer amtsangemessenen – zumindest aber verfassungsgemäßen – Besoldung um keinen Selbstzweck, sondern sie sichert die Qualität des gesamten öffentlichen Dienstes und damit eines Organs des demokratischen Zusammenlebens.

Den politisch Verantwortlichen war vollkommen egal, dass angesehene Experten Vorgaben zur Umsetzung vorschlugen, um der Verfassung zu genügen ( z.B.: https://www.berliner-besoldung.de/die-besoldungsrevolution-aufsatz-dr-stuttmann/ ). Sie setzten ihren die Verfassung brechenden Weg unbeeindruckt weiter fort. Was für ein Vorbild – oder anders ausgedrückt: welches Zeichen setzt die Politik damit in unserem Land und welchen immensen Schaden verursacht sie damit?

In einer gutachterlichen Stellungnahme (s. nachfolgenden link) wurde belegt, dass die Berliner Besoldung auch ab dem Jahr 2016 und fortwährend nicht den Vorgaben des BVerfG entsprach und entspricht. Auch wurde nachvollziehbar dargestellt, dass die jüngst vorgenommenen Berechnungen des Berliner Senats falsch sind. Es wurden absichtlich Zahlenwerke als Grundlage der Berechnungen herangezogen, die die Realität verleugnen. Die eindeutigen Vorgaben des BVerfG, welche Daten zur Berechnung zu nutzen sind, wurden dabei vorsätzlich missachtet! (s. dazu u.a.: https://www.berliner-besoldung.de/gutachten-bestaetigt-berlbvanpg-2021-vorsaetzlich-verfassungswidrig/ ).

In Kenntnis all dieser Umstände agieren der Berliner Senat und die betreffenden Politiker vorsätzlich verfassungswidrig. Diese Verhaltensweise des Berliner Abgeordnetenhauses ist zumindest bedenklich, wenn nicht gar einem Rechtsstaat unwürdig.

Selbst der Deutsche Richterbund Berlin stellte vor der Verabschiedung zum Reparaturgesetz zur R-Besoldung klar: „Der Gesetzentwurf lässt durch seinen zu engen Fokus zudem den gebotenen Respekt gegenüber der Verfassung und dem BVerfG vermissen. Die Missachtung der aus der Entscheidung des BVerfG zwingend zu ziehenden Schlüsse empfinden wir als demokratiegefährdend.“ Weiteres Zitat: „Mit dem allein auf den Streitgegenstand der BVerfG-Entscheidung beschränkten Gesetzentwurf unterlässt das Land in Kenntnis der Verfassungswidrigkeit – und damit vorsätzlich – den bestätigten Verfassungsverstoß gegenüber den Widerspruchsführern und Klägern in anderen Jahren und anderen Besoldungsgruppen zu beseitigen.“ – hierzu u.a. auch: https://www.drb-berlin.de/themen-und-positionen/besoldung-und-beihilfe/aktuelles/aktuelles/1669

In diesem Zusammenhang ist auch noch eine Stellungnahme des Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. beachtenswert: https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/das-ist-eine-mahnung-eine-schallende-ohrfeige-fuer-das-land-berlin/

Leider aber stellt das Land Berlin keinen Einzelfall bei der Verfassung brechenden Verhaltensweise dar, wie die folgende umfangreiche und äußerst detaillierte Stellungnahme beweist:

https://www.berliner-besoldung.de/betrachtung-der-besoldungsrechtlichen-entwicklungen-in-bund-und-laendern-seit-2020/

Eine solche flächendeckende Missachtung des Rechts und der Verfassung – diese umfassende Aushöhlung unserer Demokratie ist beängstigend und sollte Sie, Herrn Bundespräsidenten Steinmeier, zu einer eindeutigen Haltung und Handlung veranlassen – oder sehen Sie das anders?

„Verehrte Delegierte, unsere Gemeinschaft ist die Gemeinschaft liberaler Demokratien, die die Stärke des Rechts über das Recht des Stärkeren stellt.“ Auch dies ist ein Zitat aus Ihrer Rede. Worte, die ich als sehr beeindruckend empfand. Auch wenn diese Worte von Ihnen in einem anderen Kontext eingeleitet waren, sollten Sie auch für das Verhalten der Politiker gelten, die in diesem Land für die Mitarbeitenden des gesamten öffentlichen Dienstes mit verantwortlich sind.

Die Interessengemeinschaft www.Berliner-Besoldung.de forderte bereits mehrfach die Politiker des Landes Berlin zu rechtschaffender und verfassungsgemäßer Handlungsweise auf – genauso wie DGB, dbb, DRB und HPR. Leider vollkommen ohne Erfolg. (z.B.: https://www.berliner-besoldung.de/neujahrsgruesse-an-das-abgeordnetenhaus/ ). Auch in anderen Bundesländern versuchen einzelne Aktivisten und Institutionen für den Erhalt der Demokratie, den Verfassung brechenden Verhaltensweisen entgegenzuwirken. Wir stehen beispielsweise mit zwei Kollegen aus dem Saarland und Thüringen in enger Verbindung. Leider jedoch verlief auch ihre Arbeit bislang erfolglos…

Wie aber soll sich der gesamte öffentliche Dienst zu einem Verhalten des Besoldungsgesetzgebers positionieren, der fortwährend vorsätzlich gegen die Verfassung verstößt? Wie soll er seit weit über einem Jahrzehnt damit umgehen, dass der eigene Dienstherr diesen offenbar zur Gewohnheit gewordenen Verfassungsbruch ungehindert toleriert und damit ein demokratisches Grundelement missachtet – obwohl die Minister geschworen haben, die Verfassung zu schützen und zu achten?

Frau Anne Groß, Präsidentin des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts bemerkte folgendes:

„Dass in der Vergangenheit verwaltungsgerichtliche Entscheidungen durch die Exekutive nicht umgesetzt wurden, macht mich nachdenklich. Dies berührt die Grundfesten unseres Rechtsstaates. Es ist wichtig für uns alle, für unser gesellschaftliches Zusammenleben, dass die Regeln des Rechtsstaates von allen Beteiligten befolgt werden.“

https://www.welt.de/regionales/hamburg/article213096684/Hamburger-Gerichtspraesidentin-Gross-Justiz-urteilt-nicht-nach-Stimmungen.html

Die Erfahrungen des letzten Jahrzehnts haben deutlich gezeigt, dass die jeweils verantwortlichen Politiker der Bundesländer weder willens noch in der Lage sind, sich an die Verfassung und die Vorgaben des Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgerichts zu halten – zumindest was den Bereich der verfassungsgemäßen Besoldung betrifft. Sicherlich ist die Besoldung Ländersache – doch eine derart massive und auffällige Häufung von Verfassungsverstößen in allen Bundesländern und dem Bund muss nach meiner Ansicht dazu führen, dass der Bundespräsident sich regelnd oder zumindest mahnend einsetzt.

So bleibt eigentlich nur eine einzig logische Folge, um sowohl die Qualitätsstandards im öffentlichen Dienst der Länder noch gewährleisten zu können, bzw. die Gerichte vor weiteren Klagefluten zu verschonen und unser demokratisches System nicht länger beschädigen zu lassen:

Ergreifen Sie, Herr Bundespräsident Steinmeier, die Initiative zur Wiedereinführung einer bundeseinheitlichen Besoldung, so wie es bereits diverse Gewerkschaften einfordern.

Abschließend möchte ich noch ein letztes Mal auf ein Zitat aus Ihrer Rede zurückgreifen:

„Wir achten unsere demokratischen Institutionen.“

Wie Ihnen hier aufgezeigt wurde, ist genau diese in einer Demokratie erforderliche Verhaltensweise seitens der verantwortlichen Politiker seit geraumer Zeit – zumindest bei der Besoldung der gesamten Beamtenschaft – nicht nur im Land Berlin, sondern in allen Bundesländern und sogar beim Bund – nicht mehr gegeben!

Nicht nur, dass vorsätzlich gegen die Verfassung verstoßen wird, nein, auch die eindeutigen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts – eine der angesehensten Institutionen unserer Demokratie – werden missachtet. Dieses unfassbare Verhalten der betreffenden Politiker darf nicht weiter toleriert werden.

Diese Zeilen (und die Hinweise/links auf die näheren Ausführungen und Beweise) dürften Ihnen belegt haben, dass es dringend geboten ist, dass Sie, Herr Bundespräsident Steinmeier, gemeinsam mit dem Bundespräsidialamt darauf hinwirken, dass Ihre Worte nicht nur Worthülsen bleiben, sondern auch Wirkung bei den politischen Verantwortlichen im Land entfalten, die sich sehr eindeutig gegen die Verfassung und unsere Errungenschaften in der Demokratie stellen.

Für eine Antwort, die wir auf der Homepage unserer Interessengemeinschaft veröffentlichen dürfen, wäre ich Ihnen verbunden.

Hochachtungsvoll

André Grashof, ein Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Land Berlin

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Aktuelles
Betrachtung der besoldungsrechtlichen Entwicklungen in Bund und Ländern seit 2020
Stellungnahme zum Normenkontrollverfahren – 2 BvL 4 bis 9/18

24 Kommentare

  1. Ingo
    22. Mai 2022    

    Hallo Miteinander, reden, schreiben und reden und schreiben und nochmal reden und schreiben. Ihr könnt alles noch x- beliebig oft wiederholen.
    Solange ihr nur redet und schreibt, selbst mit einer exzellenten Rhetorik, bedeutet ihr keine Gefahr für die verantwortlichen Parteien und Politiker….Am Anfang steht das Wort, so sollte es sein, aber es reicht eben nicht, nach dieser langen Zeit des berechtigten und außerordentlich fundierten Argumentierens nicht mehr, nur zu reden und zu schreiben…..ganz offensichtlich!
    .
    Gruß Ingo

    Reply
    • Fragender
      22. Mai 2022    

      Hallo Ingo,

      was wäre die Alternative?

      Unser Rechtssystem bietet mehrere Optionen im sog. Kampf für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen. Das mit Abstand effektivste Mittel, der Streik, steht bekanntlich der Beamtenschaft nicht zur Verfügung. Es bleibt lediglich der Weg durch die Gerichtsinstanzen.
      Auch wenn ich für die Politik auch nur noch Verachtung übrig habe… Wenn man das Miteinanderreden gänzlich einstellt, fehlt die Basis, um Konflikte friedlich zu lösen.
      Und alles andere würde zu einem Zusammenbruch unserer Gesellschaft führen, was gerade unserem Auftrag entgegen steht. Wir sorgen für den Zusammenhalt. Wir sind Garant dafür, dass dieser Staat funktioniert. Wir gewährleisten die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
      Das mag etwas absurd klingen… aber ich und viele aus unseren Reihen sehen in ihrer Arbeit ihre Berufung… trotz dieser unwürdigen Behandlung durch die Politik.

      Veränderungen werden kommen. Sie sind zwangsläufig. Denn das jetzige System wird so alsbald an seine Grenzen stoßen. Der dringend benötigte Nachwuchs fehlt bzw. schließt sich uns nicht in der erforderlichen Quantität und Qualität an. Der öffentliche Dienst wird unter diesen Rahmenbedingungen nicht funktionsfähig bleiben.

      Und auch wird die Politik recht bald erkennen, dass sie nur das Geld ausgeben und in Form von Sozialleistungen verteilen kann, welches zuvor erwirtschaftet wurde.

      Reply
  2. André Grashof
    14. Mai 2022    

    …nur mal als Ergänzung zu dem Brief an den Bundespräsidenten: Es gab eine kurze Antwort eines Mitarbeiters, die eher am Thema vorbei ging. Daraufhin schrieb ich beide erneut an, stellte noch einmal den Inhalt wie auch die Fragestellung klar und bat abermals um eine diesmal passende Antwort. Auf dieses Schreiben erhielt ich jedoch keinerlei Rückmeldung mehr. Weder vom Herrn Bundespräsidenten, noch aus seinem Hause, dem Bundespräsidialamt. Auch auf ein zusätzliches Erinnerungsschreiben wurde nicht reagiert. Lieber schweigt man zu diesem heiklen Thema, als sich an einer Antwort zu versuchen. Ein Hoch auf unsere Demokratie………
    Bleibt demzufolge nur noch das BVerfG als letzte Instanz in diesem Staat, die für Gerechtigkeit sorgen könnte.
    Hoffentlich wird das dann im Jahr 2023 passieren.
    Alles Gute, André Grashof

    Reply
    • Thomas Stein
      16. Mai 2022    

      Lieber André, abermals einen Dank für deine steten Bemühungen ! Das Verhalten oberster Repräsentativer ist weiterhin nur beschämend ! Die Hoffnung auf Gerechtigkeit habe ich in diesem Land aufgegeben und mit diesem Land abgeschlossen !
      Grundsätzlich gibt es nur die Möglichkeit all diese Dinge extrem in den Medien auszuschlachten um überhaupt Aufmerksamkeit zu bekommen oder es tritt jemand in den „Hungerstreik“ und von Tag zu Tag gesellt sich eine weitere Person hinzu.
      Nur wenn es um Leben und Tod geht oder es darum geht in den Medien schlecht dazustehen, „NUR“ dann bewegen die sich da oben ! Wundere mich schon lange das keine Revolte in diesem schönen verschlafenem „Michel“ – Land stattfindet !

      Reply
      • André Grashof
        17. Mai 2022    

        Hey Thomas, einigen Medien hatten wir des Öfteren angeboten, Unterstützung zu geben, sollten sie sich entscheiden, diese Geschichte zu veröffentlichen. Aber sie wollen das nicht! Die große Öffentlichkeit hat ohnehin ein vollkommen falsches Bild von den „viel zu teuren“ Beamten, wofür unsere Politik, aber auch Teile der Presse verantwortlich sind. Leider fehlt uns mittlerweile die entsprechende Lobby oder eine schlagkräftige Gewerkschaft… Aus meiner Sicht bleibt uns nur noch das BVerfG. Beste Grüße, André

        Reply
  3. Nobbe
    24. Februar 2022    

    Ich möchte mal folgende Frage stellen. Vorab, der Klageweg des ersten Kollegen beträgt derzeit wohl 13 Jahre!! Zur Frage, ist das Bundesverfassungsgericht eigentlich politisch unabhängig? Ich habe das Gefühl: „nein“. Warum: Gewählt werden die Richterrinnen und Richter vom Bundestag und Bundesrat mit einem kleinen Auswahlrecht des Gerichtes selbst. Nur eine Frage keine Bewertung.
    Drücke uns die Daumen das es eventuell in diesem Jahr zu einer Entscheidung kommt. Die Hoffnung stirbt zuletzt!

    Reply
  4. Fragender
    23. Februar 2022    

    Aus dem heute beschlossenen Entlastungspaket der Bundesregierung:

    „Geplant sind auch ein Sonderzuschuss für erwachsene Hartz-IV-Beziehende in Höhe von einmalig 100 Euro und ein Sofortzuschlag für arme Kinder von monatlich 20 Euro ab Juli.“

    Wird dieser Zuschuss einmalig oder ab Juli monatlich gezahlt?

    Warum das wichtig ist? Damit ändert sich ggf. erheblich die Berechnungsgrundlage für die Mindestbesoldung der Beamten, die gem. BVerfG schließlich mindestens 15 % über dem ALG II liegen muss.

    Reply
  5. Interessierter
    23. Februar 2022    

    Ich könnte schon wieder ausrasten!!!!
    Ich hoffe ernsthaft, dass man UNS irgendwie noch abhandelt.

    Reply
  6. Fragender
    23. Februar 2022    

    Gibt es eigentlich noch dieses Konglomerat, welches sich Besoldungsallianz nennt?

    Reply
    • Mirko Prinz
      23. Februar 2022    

      Letzte Meldung laut Internet vom 21.06.2021. Keine Großdemo gegen das verfassungswidrigen Handelns des Berliner Gesetzgebers, sondern die Übergabe von „Protestmails“.
      https://www.dbb.berlin/aktuelles/news/besoldungsallianz-uebergibt-protestmails-im-abgeordnetenhaus/

      Wahrscheinlich sitzen die Genossinnen und Genosssen zusammen in den Aufsichtsräten und feixen sich einen. Dann kam der zauberhafte Tarifabschluss bei dem eine Einmalzahlung als Inflationsausgleich für 2021 herhalten musste. Und da in Berlin nicht verfassungswidrig besoldet wird, übernimmt man diese „Corona-Zahlung“ dann auch für die „Beamtende“. Die bald sterbenden Pensionierten lässt man sozialadäquat außen vor! (Ironie off) Kurzum die Freiwilligen hier haben mehr auf die Beine gestellt!

      Reply
  7. Hans
    23. Februar 2022    

    44. 2 BvL 2/16, 2 BvL 3/16, 2 BvL 4/16, 2 BvL 5/16, 2 BvL 6/16 Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des bremischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A, C und R in den Jahren 2013 und 2014 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig sind.
    Haben wir dieses Jahr doch noch eine Chance ?

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2022/vorausschau_2022_node.html

    Reply
    • Fragender
      23. Februar 2022    

      Tja… von diesem Beschluss, der sicherlich dann an die bisherigen Entscheidungsinhalte anknüpfen wird, haben die Berliner Beamten nichts.

      So wie der Berliner Senat dem Beschluss zur R-Besoldung ignoriert, wird er befinden, dass das alledem nichts mit der Berliner Besoldung zu tun hat.

      Angesichts der Jahresvorschau ist zu befürchten, dass auch in 2022 der Berliner Besoldungsgesetzgeber für sein rechtswidriges Handeln keine Quittung bekommt. Die Zeit spielt für die Politik und gegen die Beschäftigten.

      Reply
  8. Thomas Heinrich
    23. Februar 2022    

    Ein gutes Schreiben. Starke Worte, eine Fülle von Argumenten, die man nicht vom Tisch wischen kann.

    Aber wie oben schon jemand geschrieben hat, ich zweifle daran, dass er es bekommen wird.

    Sollte er es tatsächlich bekommen, zweifle ich daran, dass er etwas tun wird. Einerseits, weil er als Bundesbrezeldent Neutralität zu wahren hat ( in Bezug auf die Russanei hat er schon den Kopf aus dem Fenster gesteckt ), andererseits weil Besoldung von Landedbeamten eben Ländersache ist. Dazu kommt noch, dass er – trotz ruhender Mitgliedschaft – immernoch der SPD angehört, eine der Mittäterparteien, die *diese Form* der organisierten Kriminalität unterstützen und mittragen!

    Das Hauptproblem, warum es nicht vorangeht liegt auf der Hand: zum einen ist der Bruch eines Amtseides nicht als Meineid unter Strafe gestellt. Zum anderen sitzen zuviele „Alt-68er“ in den Regierungen, die damals schon der Parole folgen „macht kaputt, was Euch kaputtmacht.“

    Die Demontage unseres Rechtsstaates ist nur allzu deutlich: Politiker ziehen aus der Pandemie durch Deals finanzielle Vorteileohne dafür bestraft zu werden. Sie sind maßgeblich verantwortlich für seltsame Investmentgeschäfte mit Steuerrückerstattungen in Millionenhöhe und werden dafür Bundeskanzler (übrigens auch ein Mitglied der SPD!).
    In Berlin darf eine wegen des Verdachts einer Straftat angezeigte hohe Beamtin sich auf das Amt der Generalstaatsanwaltenden bewerben, obwohl das Disziplinargesetz den Dienstvorgestzten durch das Wörtchen „hat…“ zur Einleitung disziplinarer Vorermittlungen zwingt, was im Umkehrschluss die Bewerbung der betroffenen Person stoppt bis zum Abschluss der disz. Vorermittlungen. Wer hat denn der verantwortliche Innensenator? Richtig, ein SPD-Mann. Und wer hat die Aufhebung seiner Immunität verweigert, als er wegen Rechtsbeugung angezeigt wurde?

    Dieser Kommentarbereich reicht nicht aus um all die Fußtritte bundesbananenrepublikanischer Politiker gegen die Grundfesten unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung zu dokumentieren. In keinem dieser Fälle hat sich ein Steinmeier ( zu Recht? ) zu Wort gemeldet, geschweige denn gemahnt.

    Dieses Land ist verloren. Und wir, die immernoch versuchen, dieses wertvolle Gut, eben diese freiheitlich demokratischen Grundordnung, zu schützen sind wie Jedi-Ritter, mit denen zwar die Macht sein möge, aber die gegen das Imperium nichts mehr entgegenzusetzen haben.

    Die Aufrechterhaltung einer schönen Fassade, wie im Osten, wenn Erich die Protokollstrecke fährt und sanierte und gestrichene Hausfassaden sieht.

    Ich erinnere an die Rede von Heiko Maas; seine Ausführungen über seine Behauptung, dass große Teile der Wähler von Polizei und Bundeswehr zur AfD abwandern, in welcher er jeden Satz mit einem „Kann es sein, dass…“ einleitete.

    Dieses Land ist verloren. Finden wir uns damit ab und schützen den einzelnen Schwachen so lange wir können und noch dürfen.

    Reply
  9. Hanzen
    23. Februar 2022    

    Wenn ich dann im Gegenzug sehe wie es sich sogenannte Politiker (Kreissaal, Hörsaal ohne Abschluss, Plenarsaal) im Bundestag gut gehen lassen inklusive der Vollversorgung, wird mir speiübel!! Es ist alles darauf ausgerichtet dem Volk sogar die Kuchenkrümel die noch vom Tisch gefallen sind, auch noch zu verwehren inklusive einer warmen Wohnung.

    Reply
  10. Dirk Flemmig
    23. Februar 2022    

    Den Verfassungsschutz einschalten!

    Reply
    • André Grashof
      23. Februar 2022    

      Hey Dirk,
      der Verfassungsschutz erklärte auf Nachfrage bereits, dass er nicht zuständig wäre…
      Beste Grüße, André

      Reply
  11. Robert Maschewski
    22. Februar 2022    

    Danke für die unermüdliche Mühe und fundierte Schreiben an den Bundespräsidenten!

    Reply
  12. Andi
    22. Februar 2022    

    Eine sehr große und hoch anzurechnende Leistung, danke Andre!

    Reply
  13. Jürgen Schmitt
    21. Februar 2022    

    Die Begriffe Rechtsstaat und Rechtsstaatlichkeit werden in diesen Tagen von Politikern aller Couleur geradezu inflationär gebraucht. Sei es bei Kürzungen der EU – Förderung von Ungarn und Polen, wegen mangelnder Rechtsstaatlichkeit, oder im Zusammenhang mit einer eventuellen Einführung einer Impfpflicht. Wenn dann ein namhafter bayrischer Politiker, dessen Partei für die er steht sogar das Wort „christlich“ im Namen führt, öffentlich ankündigt, den Rechtsstaat faktisch am Nasenring herumführen zu wollen, indem er die Umsetzung einer eventuell bundeseinheitlich beschlossenen Impfpflicht verwaltungstechnisch, beispielsweise durch extrem lange (Befolgungs-) Fristen, ins Leere laufen lassen würde, dann zeigt dies – leider sehr plastisch – an welchem Punkt der Rechtsstaat Deutschland mittlerweile angekommen ist! Wenn Recht nur noch für Diejenigen gilt, denen es „genehm“ ist, oder für Diejenigen gilt, die es sich „leisten“ können, dann ist ein Punkt erreicht, an dem sich jeder Demokrat einem solchen Bekunden und Handeln energisch entgegenstellen muss. Das o. a. „den Rechtsstaat am Nasenring herumführen“ gilt uneingeschränkt auch für die amtsangemessene und qualitätssichernde Alimentation der Beamten. Sämtliche 17 Besoldungsgesetzgeber Deutschlands führen das BVerfG und damit den Rechtsstaat, mindestens seit dem Urteil des BVerfG zur Besoldung der Professoren im Jahr 2012 „am Nasenring herum“! N. m. E. ist auch hier eine Verletzung u. a. a. von EU – Recht, wegen mangelnder Rechtsstaatlichkeit, durch die genannten 17 Besoldungsgesetzgeber seit mindestens einem Jahrzehnt eingetreten. Ich freue mich daher über die Aktivitäten der Initiative „berliner-besoldung.de“, insbesondere aktuell über die Mail von Andre´ Grashof an den neuen und alten Bundespräsidenten, mit der Herr Grashof sich – im Namen von uns Allen – dem zuvor beschriebenen rechtsstaatsverachtenden Bekunden und Handeln entgegenstellt. Seine Mail ist hinterlegt mit weiterführenden Links, insbesondere zu Ausarbeitungen von Herrn Dr. Torsten Schwan, welche den Wahrheitsgehalt der getroffenen Aussagen unumstößlich belegen, weshalb Herrn Dr. Schwan mein besonderer Dank gilt. Die Synergie, die aus dem Handeln dieser beiden Akteure entsteht ist für uns Alle unbezahlbar. Rechtsstaatlichkeit muss in aller erster Linie vom Rechtsstaat selbst in seinem Handeln befolgt werden. Daher hiermit meinen aufrichtigen Dank an alle Akteure von „berliner-besoldung.de“; insbesondere natürlich an die beiden gerade genannten Herren, die bei politischen Akteuren einfordern, Worten endlich auch Taten folgen zu lassen!!! Neue Besen kehren gut, aber die Alten kennen die Ecken – deshalb super Idee, den Bundespräsidenten anzuschreiben. Vielleicht ist es überlegenswert auch die neuen Minister*innen für Finanzen, der Justiz und des Inneren gleichlautend anzuschreiben, da die amtsangemessene und qualitätssichernde Alimentation der Beamten auch in deren Ressorthoheit fällt und die genannte Rechtsstaatlichkeit auch hier schon lange fehlt und daher einzufordern ist?

    Reply
    • André Grashof
      23. Februar 2022    

      Hey Jürgen,
      mit den „Neujahrsgrüßen an das Abgeordnetenhaus“ erhielten alle Fraktionsvorsitzenden die erforderlichen Erläuterungen… ich denke, dass damit auch die „abgesandten“ Minister informiert sind. Falls sich aber jemand berufen fühlt, auch diese noch einmal direkt anzuschreiben, dann dürfen meine Worte gerne zitiert werden… 🙂
      Alles Gute, André

      Reply
  14. Nobbe
    19. Februar 2022    

    Wieder ein sehr gut formuliertes Schreiben. Hinterlegt mit Fakten und eigenen Aussagen des Bundespräsidenten Herrn Steinmeier. Andre, (nebst den Mitstreitern) vielen Dank für die unermüdliche Mühe die du dir machst. Habe mal versucht mit einem (vor der Wahl zum Abgeordnetenhaus) Bezirkspolitiker ins Gespräch zu kommen, totaler Misserfolg. Dieser Politiker war sogar der Meinung, Abgeordnete erhalten noch zu wenig Gehalt. Was ich damit eigentlich sagen wollte, bin sehr auf die Antwort des Bundespräsidenten gespannt, wenn dieser überhaupt antwortet.

    DANKE!!!

    Reply
  15. Maik
    19. Februar 2022    

    Super geschrieben.
    DANKE !!!

    Reply
  16. HighTower
    18. Februar 2022    

    DANKE

    Reply
  17. Interessierter
    18. Februar 2022    

    Stark!!!!! Bin gespannt, ob die Zeilen ihn überhaupt erreichen……Habe da leider bisher immer schlechte Erfahrungen bei den Obrigkeiten gemacht….Gibt ja genügend Staatssekretäre, die solche Aufgaben (Antworten) übernehmen dürfen…..Natürlich immer mit der Einleitung: „Herr ….. hat mich gebeten Ihnen…..,bla,bla,bla“
    Trotzdem sollte man immer mal wieder Staub aufwirbeln!!!!Dankeschön!!!!!!

    Reply

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  • Thomas Stein zu Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?Entschuldigung, dass gerät doch jetzt aber aus dem Ruder.... hab es jetzt nicht recherchiert aber ab wann darf denn eine Rüge eingereicht werden ? und seit wann liegt denn der Klagefall beim BVerfG vor ? das sind doch mE erstmal die zwei wichtigsten Parameter !!! Und warum kommt Väterchen Frost auf diese Lösung und nicht die in dem Klagefall unterstützende Gewerkschaft ? EMRK unfassbar, was es alles gibt, ich lach mich hier nur noch kaputt und halte es weiterhin mit Markus F. ! Berlin's Beamte werden vom BVerfG und seinem eigenen Senat verarscht....
  • Väterchen Frost zu Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?Scheinbar gibt es Möglichkeiten, etwas gegen die offensichtlich übermäßig lange Verfahrensdauer zu unternehmen: 1. Verzögerungsrüge nach § 97b BVerfGG unter Hinweis darauf, dass das BVerfG gegen das Beschleunigungsgebot aus Art. 20 Abs. 3 GG verstößt und trotz Verfahrensreife seit [Datum] keine Anhaltspunkte für eine zügige Entscheidung vorliegen und nunmehr der zweiter Berichterstatter vor Abschluss des Verfahrens in den Ruhestand geht. Geht Herr Maidowski in den Ruhestand ohne das Verfahren zum Abschluss zu bringen, müsste der dritte Berichterstatter eingearbeitet werden. danach: 2. Verzögerungsbeschwerde nach § 97b Abs. 2 BVerfGG unter Nachweis des konkreten Nachteils (z.B. finanzielle Einbußen durch die anhaltende Rechtsunsicherheit, die der Berliner Senat offen dazu nutzt, die Besoldung weiterhin absichtlich niedriger zu halten, als es geboten ist und keine Nachzahlungen zahlen zu müssen). danach: 3. Europäische Menschenrechtsbeschwerde (Art. 6 EMRK) nach Erschöpfung des nationalen Rechtsweges, also erfolgloser Verzögerungsbeschwerde. Bestimmt kennt Herr Schwan sich besser mit der Materie aus, als Google und co.
  • Markus F. zu Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?22.05.2025 https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verfassungsgericht-richterwahl-100.html "Weitere Nachbesetzungen in Karlsruhe Für dieses Jahr stehen noch weitere Nachbesetzungen beim Bundesverfassungsgericht an. Zum einen will Richter Ulrich Maidowski, der dem Zweiten Senat angehört, aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig ausscheiden." Es wird NIE eine Entscheidung geben, wenn das so weitergeht. Es müsste eine Möglichkeit geben, das BVerfG zu "verklagen" :-D

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  • Markus F. bei Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?
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  • André Grashof bei Altersdiskriminierung – ein Versuch, die Angelegenheit aufleben zu lassen – Suche nach Mitstreitern
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