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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

"Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben."

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Bis zu 1,4 Mrd. Euro Nachzahlung!

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  • Bis zu 1,4 Mrd. Euro Nachzahlung!
24. März 2022 6 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Die Senatsverwaltung für Finanzen rechnet mit bis zu 1,4 Mrd Euro Nachzahlungen für den Fall, dass für das Klageverfahren zur A-Besoldung dieselben Maßstäbe angesetzt werden wie bei der Berliner Richterbesoldung. Dies geht aus dem Finanzplan 2021-2025 (Seite 22) der Senatsverwaltung hervor, welcher vom Senat bereits am 17. August 2021 beschlossen wurde.

Auf das Risiko dieser Nachzahlungen verweist ebenfalls der Berliner Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2021 (S. 52).

 

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Aktuelles
Entscheidung Berliner A-Besoldung nicht 2022
BVerfG kommt nicht mehr hinterher!

6 Kommentare

  1. Fragender
    25. März 2022    

    Natürlich ist dem Senat klar, dass die Beamtenschaft jahrelang verfassungswidrig alimentiert wurde. Da sitzen doch keine Vollidioten, auch wenn man zuweilen den Eindruck vermittelt bekommt, von Dilettanten regiert zu werden.

    Alles geschieht mit einem gewissen Kalkül.

    Was eben den bitteren Beigeschmack auslöst, ist, dass es keinen politisch Verantwortlichen mehr zu geben scheint, der/die auch mal Tacheles redet und Verantwortung übernimmt, auch wenn er/sie sich damit unpopulär machen würde. Diese offen performte Heuchelei ist unerträglich.

    Und letztlich fehlt – zumindest mir- die Vorbildfunktion. Wenn Berlin finanziell klamm ist, kann ich eben mich nicht selbst bedienen oder Prestigeprojekte finanzieren, um mich damit moralisch gut zu fühlen.
    Priorität sollten mmer eine funktionierende Bildung, Verwaltung, hier insbesondere Sicherheit, und Infrastruktur haben.

    Reply
  2. Thomas Stein
    25. März 2022    

    Hallo Mirko !
    Vielen Dank, da ist ja dann doch der kleine „Silberstreif“, wenigstens haben die uns auf dem Schirm. Wie Andreas gestern schrieb, liegt auch bei mir die Vermutung nahe, dass der Senat erheblich auf Zeit spielt. Viele, die ständig Einspruch eingelegt oder Klage eingereicht haben werden bald Pensionär oder sind es bereits. Meine Wenigkeit ebenfalls. Extrem makaber, man kann es aber auch so deuten, dass der Senat mit dem Ableben seiner ehemaligen Mitarbeiter spielt um Kosten zu sparen.
    btw : habe damals, da meine Rechtsschutzversicherung nicht rechtzeitig abgeschlossen wurde, auf eigene Verantwortung Klage eingereicht. Von dem Erfolg in diesem Rechtsstreit war ich so überzeugt, da war es mir das wert. Ursprüngliche Kosten damals bei einem zunächst angenommenem Streitwert von 5000,– Euro waren ca. 440,– Euro an das Verwaltungsgericht Berlin. Nun meldete sich nach drei Jahren in der letzten Woche die Anwaltskanzlei schriftlich bei mir und verlangte eine Zwischenzahlung von knapp 500,– Euro ! Da ich in meinem Rechtsverständnis bis jetzt immer davon ausging, dass die Kosten des Verfahrens, die unterlegene Partei zu entrichten hat, habe ich zunächst nicht gezahlt und per Mail geantwortet. Eine Antwort, steht ( natürlich ) aus. So viel dazu…
    Grüße an Alle

    R- und A-Besoldung
    Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 4. Mai 2020
    wurde die R-Besoldung in Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 als verfassungswidrig
    einstuft. Demnach sind die Besoldungsvorschriften des Landes Berlin mit dem von
    Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Alimentationsprinzip unvereinbar, soweit sie die
    Besoldung in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2 in den Jahren 2009 bis 2015
    sowie der Besoldungsgruppe R 3 im Jahr 2015 betreffen. Mit Gesetz vom 23. Juni
    2021 wurde eine verfassungskonforme Alimentation hergestellt.
    Zudem steht eine entsprechende Entscheidung des BVerfG zur A-Besoldung noch
    aus. Sofern diese Entscheidung in ihren Vorgaben der Entscheidung zur R-Besoldung entspricht, wird je nach Umsetzungsvariante mit einmaligen Mehraufwendungen von mindestens rd. 300 Mio. Euro bis zu maximal 1,4 Mrd. Euro zu rechnen
    sein.

    Reply
    • HighTower
      25. März 2022    

      Hallo Thomas

      ich bin selber nur Laie, habe aber schon genügend Verfahren gegen alles mögliche durchführen lassen.

      Noch ist ja niemand bei deiner Klage unterlegen.
      Somit musst du deinen Anteil leider erstmal selber tragen.
      Erst wenn das Verfahren sich dem Ende nähert und eine „Sieg“ für dich in Aussicht ist, kann du mit deinem Anwalt deine bisherigen Kosten mit angeben und um Rückzahlung hoffen.

      Ich habe eine Rechtsschutzversicherung und hatte bisher die 150 Selbstbeteiligung zahlen müssen.
      So wie bei allen Verfahren.
      Und trotz „Sieg“ habe ich auf die 150 mal „verzichten“ müssen und manchmal durch die Gegenpartei zurückbekommen.

      Reply
      • Thomas Stein
        26. März 2022    

        Hallo HighTower, Danke für deine Info ! Wusste ich so nicht und bin davon ausgegangen, dass nach Verfahrensende abgerechnet wird. Letztlich ist so oder so ein Scherz, der Knabe ( Anwalt ) hat in drei, wenn es hoch kommt, drei mal Schriftverkehr gehabt und fordert jetzt als Zwischenrechnung 492 Euro ! Kranke Welt ! Ich habe ihm trotzdem nochmal eine Mail geschickt ! Weißt du wieviel Antworten ich bis jetzt erhalten habe ? Smile
        Mal schauen…. schönes Wochenende

        Reply
  3. Hanzen
    25. März 2022    

    Ist ja schon mal ein positives Signal wenn der Senat sich das Geld für die Nachzahlung auf die Seite legt. Zumindest wird das Thema nicht ganz ignoriert.

    Reply
    • Interessierter
      25. März 2022    

      Bei dem Senat „maximal gedanklich“ zur Seite gelegt :-).
      Nur alleine der Gedanke daran, dass es nach dem Urteilsspruch (gehe mal von positiv für UNS aus) auch wieder ne Ewigkeit dauern wird bis Kohle kommt, macht mich schon wieder fassungslos. Zumal das *mögliche* Reparaturgesetz sicherlich inhaltlich auch wieder diverse Mängel haben wird und die aktuelle/zukünftige Besoldung garantiert wieder nicht ohne erneute Klage durchzusetzen sein wird!!!

      Reply

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