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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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BVerfG kommt nicht mehr hinterher!

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  • BVerfG kommt nicht mehr hinterher!
31. März 2022 14 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Die Folgen der Föderaliserung der Besoldung machen sich immer mehr bemerkbar. Nachdem über ein Jahrzehnt gerade die Nachzahlungen für die Berliner Besoldung über mehrere Instanzen hinausgezögert wurden, entdecken immer mehr Verwaltungsgerichte bereits in der ersten Instanz die Möglichkeit, im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle die Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.

Bis zu 100 Verfahren werden so jährlich dem BVerfG zu allen Themenbereichen vorgelegt.

Im Rahmen einer Anfrage unseres Mitstreiters aus dem Saarland, Jürgen Schmitt, stellte sich heraus, dass zu der Thematik Beamtenbesoldung bereits 43 Normenkontrollverfahren aus allen Bundesländern anhängig sind.

Diese Entwicklung war vorhersehbar, da bereits Ende der 60er Jahre die besoldungsrechtliche Kleinstaaterei ebenfalls die Gerichte beschäftigt hatte und letztendlich zu einer bundeseinheitlichen Besoldung führte.

Das BVerfG wird nicht umhin kommen, die Vorgaben für eine amtsangemessene Besoldung so zu konkretisieren, dass es auch zu einer Entlastung der Verwaltungsgerichte kommt.

BVerfG_Antwortschreiben vom 24.03.2022

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Aktuelles
Bis zu 1,4 Mrd. Euro Nachzahlung!
Petitonsausschuss sieht keinen Handlungsbedarf

14 Kommentare

  1. Hans-Stefan Hudak
    11. Oktober 2022    

    Das Bundesverfassungsgericht hat für Recht erkannt, daß die Besoldung der Berliner Beamten verfassungswidrig ist. Was ist bisher passiert? Der Aufforderung, den Beamten eine entsprechende Nachzahlung zu gewähren wird von der Berliner Politik „ausgesessen“. Jeder, der der berliner Besoldung wiedersprochen hat, hat Anrecht auf die entsprechende Nachzahlung. Richter und Staatsanwälte bekommen jetzt ihr Geld, die A-Besoldeten „kieken mal wieder in die Röhre.“ Ich habe jetzt die Faxen dicke und habe mich an ein Rechtsanwaltsbüro gewandt. Ich will mein Geld haben, plus Zinsen für die verzögerte Zahlung. Wenn ich mein Konto überziehe, muß ich zwischen 14 und 16% Überziehungszinsen zahlen. Wenn sich meine Sicht auf das Radieschen geändert hat, dann brauche ich kein Geld mehr.

    Reply
  2. HighTower
    15. Juli 2022    

    Das BVerfG kann ja gar nicht zu einem Urteil kommen, wenn sich ständig neue Parameter für neue Berechnungen ankündigen, bzw. angekündigt werden.

    https://www.bz-berlin.de/deutschland/heil-kuendigt-deutliche-erhoehung-von-hartz-iv-saetzen-an

    Reply
    • Fragender
      15. Juli 2022    

      Das neue Zauberwort heißt dann Bürgergeld.

      Anspruch soll wohl jede/jeder haben… unabhängig davon, ob man verheiratet ist oder in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und der Partner/die Partnerin gut verdient.

      Wenn dem so wäre, konterkariert man den Beschluss des BVerfG, da die Berechnung der Mindestbesoldung neu ausgestaltet werden müsste.
      Schlimmer ist aber, dass das Bürgergeld dann aber so gar keine Anreize schafft, einen Job – insbesondere im Niedriglohnsektor – anzunehmen.

      Angesichts des Fachkräftemangels und zahlreicher Branchen, sie händeringend Personal suchen, müsste man eigentlich alle gesunden und arbeitsfähigen Menschen verpflichten, einen Job anzunehmen. Wer nicht willens ist, verliert seinen Anspruch auf staatliche Alimentation.

      Reply
  3. Ankerjim
    27. Mai 2022    

    Ich bin seit einigen Jahren regelmäßiger Leser dieser Seiten. Doch heute möchte ich mich doch mal äußern.
    Selbst habe ich viele Jahre in dieser doch lebhaften und sich runter wirtschaftenden Stadt Berlin meinen A…für die Berliner hin gehalten. 6 mal einen DU (der letzte hat mich in die Pensionierung getrieben).
    Mit meiner (Zwangs-)Pensionierung habe ich dieser Stadt den Rücken gekehrt.
    Seither mußte ich eine grundsätzliche Lebenserfahrung, die eng mit dieser Stadt, mit der Pol und dieser Gesellschaft verbunden ist, verinnerlichen. Martin Luther King hat es in einem Satz zusammen gefaßt: “A right delayed is a right denied.”
    Mein Glaube an Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit ist vor vielen Jahren verloren gegangen.
    Vor mehr als einem Jahr sollte es eine Entscheidung in der A-Besoldung geben. Wo ist sie? Heiße Luft aus Karlsruhe?
    Forderungen an die regierenden Berliner Politiker …die lachen sich scheckig…ich zieh den Hut vor denen die an ein gutes Ende glauben…ich hoffe für diese, dass der oder die Jenige lebt, damit sich seiner/ihrer Wunsch erfüllt….denn nun heißt es erneut mindestens weitere 7 (oder mehr)Monate auf die Entscheidung aus Karlsruhe warten…in diesem Sinne „Ein verzögertes Recht ist ein verweigertes Recht.“….

    Reply
  4. Ingo
    6. Mai 2022    

    Lieber Hanzen, von welchem Druck in Berlin schreibst du hier……..ganz sicher meintest du nicht die Berliner Beamtenschaft und auch nicht die Berliner Polizeigewerkschaften, ausgenommen die üblichen Verdächtigen, vor denen ich mich respektvoll verneige….

    Reply
  5. Fragender
    29. April 2022    

    https://m.faz.net/agenturmeldungen/dpa/gericht-haelt-richterbesoldung-fuer-verfassungswidrig-17993164.html

    Und ein weiterer Beschluss bzw. eine weitere Ohrfeige für die Politik

    Reply
  6. Interessierter
    26. April 2022    

    https://twitter.com/nancyfaeser/status/1518916990915821570?s=21&t=AHSpf4GIP06SnbjAbxYEIg

    Warum nicht endlich EINE einheitliche Besoldung?😭😭😭😭😭😭😭😭😭😭

    Reply
  7. Hanzen
    20. April 2022    

    Bald werden sie auch in Berlin dem Druck nachgeben müssen. Bin da ganz sicher. Hamburg und Berlin laufen in vielen Dingen syncron.
    Wir dürfen gespannt sein…

    Reply
  8. Fragender
    20. April 2022    

    https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/coronavirus/Hamburger-Senat-will-Beamten-230-Millionen-Euro-nachzahlen,beamte208.html

    Ich zitiere aus dem Artikel:
    „Gegen diese Kürzung laufen noch Musterklagen von Hamburger Beamtinnen und Beamten. Das Bundesverfassungsgericht wird erst in Jahren darüber entschieden, doch es hatte grundsätzlich schon für Berlin und Nordrhein-Westfalen geurteilt: Die allgemeinen Gehälter dürfen nicht stärker steigen als die Beamtinnen- und Beamtenbesoldung.“

    In Hamburg erkennt man langsam den Ernst der Lage… nur in Berlin verschließt die Politik weiterhin die Augen.

    Reply
  9. Fragender
    11. April 2022    

    https://www.presseportal.de/pm/112703/5190344

    Und täglich grüßt das Murmeltier. Egal, in welches Bundesland man schaut. Das Kalkül der politisch Verantwortlichen ist stets das Gleiche.
    Abwarten und Hinhalten, um so Zeit und Geld zu gewinnen.

    Man kann nur hoffen, dass das BVerfG mit seinem nächsten Beschluss ein Machtwort spricht und endlich diesem unwürdigen Treiben ein Ende bereitet.

    Reply
  10. Fragender
    8. April 2022    

    https://www.dbb-hamburg.de/aktuelles/news/sachstand-zu-den-widerspruchs-und-klageverfahren-zur-amtsangemessenen-alimentation-der-beamtinnen-und-beamten/

    Auch in Hamburg lässt sich die Beamtenschaft nicht mehr auf der Nase herum tanzen.

    Reply
  11. Martin
    2. April 2022    

    Vielen Dank für euren unermüdlichen Einsatz! Meine Spende ist unterwegs.

    Reply
  12. Hanzen
    31. März 2022    

    Ist das jetzt gut oder schlecht für uns??

    Reply
    • Mirko Prinz
      31. März 2022    

      Hallo Hanzen, ich sehe dies durchaus positiv. Angesichts der Fülle der Verfahren ist der Regelungsdruck groß. Die aufgelieferten Stellungnahmen gerade zur Berliner Besoldung sind mittlerweile so dezidiert, dass das BVerfG genug Material hat, um konkrete Vorgaben zu machen. Die Spielräume der Gesetzgeber dürften dann massiv eingeschränkt sein. Meines Erachtens kommt man mittelfristig an einer bundeseinheitlichen Besoldung nicht vorbei. BG Mirko

      Reply

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