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Agh-Drucksache 18/2028

Agh-Drucksache 18/2028

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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Frank Dietrich (Fachmakler):          Denken Sie an SICH!

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

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"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

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Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

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"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

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„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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Dr. Martin Stuttmann

Dr. Martin Stuttmann

"... stellt der Dienstrechtssenat [BVerwG] jahresweise fest, dass die Berliner Beamten in der jeweils untersten Besoldungsgruppe seit 2009 rund 3000 Euro netto pro Jahr unterhalb ihres verfassungsrechtlichen Minimums lagen, teils sogar noch weiter darunter."

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Petitonsausschuss sieht keinen Handlungsbedarf

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  • Petitonsausschuss sieht keinen Handlungsbedarf
6. Mai 2022 33 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Der Petionsausschuss musste sich erneut nach der Eingabe durch den Kollegen Grashof mit dem Thema verfassungswidrige Besoldung beschäftigen.

Der Vorwurf, dass die Abgeordneten der letzten Legislatur ihre Gesetzgebungskompetenz bewusst verfassungswidrig ausgeübt haben, wird zurückgewiesen. (Anm.: siehe Artikel “Sie wusste, was sie taten.”)

Der ausstehenden Entscheidung des Bundverfassungsgerichtes zur A-Besoldung “wolle die Finanzverwaltung nicht vorweggreifen.” Im Gegensatz zu anderen Ländern (z.B. Hamburg) sieht der Ausschuss keine “erfolgsversprechenden Möglichkeiten, bereits vor einem abschließenden Urteil in dieser Angelegenheit die Erarbeitung entsprechender besoldungsrechtlicher Gesetzesentwürfe zu unterstützen.”

Von den möglichen Optionen gemäß § 7 Petitionsgesetz wählte der Petitionsausschuss die Option c), obwohl der Hinweis auf b) wohl auch nicht ganz verkehrt gewesen wäre ;).

§ 7
Entscheidungen

(1) Über Petitionen kann in folgender Weise entschieden werden:
a) Die Petition wird dem Senat in folgender Weise überwiesen:
aa) zur Kenntnisnahme,
bb) zur Überprüfung,
cc) mit der Empfehlung, bestimmte näher bezeichnete Maßnahmen zu veranlassen.
b) Dem Petenten wird anheim gegeben, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen. 
c) Die Petition wird für erledigt erklärt.
d) Eine Petition wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen oder an eine andere zuständige Stelle weitergegeben.
e) Die Petition wird nach Beratung im Ausschuss für ungeeignet zur weiteren Behandlung erklärt.

 

 

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Aktuelles
BVerfG kommt nicht mehr hinterher!
Hagelt es zukünftig Vorlagebeschlüsse an das BVerfG i. S. amtsangemessener Alimentation von Beamten bereits in der ersten Instanz?

33 Kommentare

  1. Fragender
    6. Mai 2022    

    Der letzte Satz ist an Heuchelei nicht zu überbieten.
    Ganz ehrlich… Die Politik in Land Berlin hat fertig.

    Auch beim Statement von Herrn Lux zum Ergebnis der Überprüfungskommission in der Schießstandaffäre kommt mir der kalte Kaffee hoch. Wenn man wirklich Willens gewesen wäre, den erkrankten Kolleginnen und Kollegen zu helfen, hätte es nicht dieses langen Kampf bedurft.

    Alles hat System in diesem Bundesland. Die Politik entscheidet aus kaltblütigem Kalkül. Nichts geschieht hier unbewusst, sondern beruht stets auf Grundlage der Kostenminimierung. Ob es rechtens ist oder nicht, spielt da erstmal nur eine untergeordnete Rolle.

    Reply
  2. Ingo
    7. Mai 2022    

    Hallo Fragender, da kann ich dir nur beipflichten und zu ergänzen wäre hier an dieser Stelle, nicht nur im Land Berlin, sondern mittlerweile fast in ganz Deutschland, denn es ist das System selber, dass solche Auswüchse gebiert und es ist systemimmanent. Es hat sich offenbar eine unheilige Allianz gebildet, parteiübergreifend, das Recht zu ignorieren und nach Gutdüngen auszulegen. Im Grunde ist es ganz einfach und kompliziert zugleich. Ich möchte hier wirklich nicht als Klugscheißer auftreten, aber wenn die gegenwärtigen Probleme, die sich ja schon lange vorher angekündigt haben oder auch die, die schon lange bestehen, nicht gelöst und auch sonst diesen nicht wirklich Einhalt geboten wird und das von der Politik und/ oder von der Gesellschaft, dann ist es nur folgerichtig, dass das dann alles weiter ausufert und zu großen Eruptionen führen wird.
    Interessant ist daran auch, dass diejenigen politischen Kräfte, die sich der Bekämpfung eben solcher Missstände auf die Fahne geschrieben haben, immer mehr in die Bedeutungslosigkeit versinken, auch weil sie offensichtlich den Kontakt zur Basis und damit ihre Berufung verloren haben.
    Ich persönlich habe schon lange den Glauben an eine politische Führung in diesem Land und der Republik verloren und bin ohne Illusionen, was deren Rechtschaffenheit bzw. Glaubwürdigkeit und deren Fähigkeit Probleme zu lösen, angeht und ich war nie ein Leichtgläubiger in politischen Dingen.

    Reply
    • Fragender
      7. Mai 2022    

      Hallo Ingo,
      Recht hast du. Die von dir angesprochenen Eruptionen gibt es bereits.
      Schau dir die Probleme bei der Nachwuchsgewinnung an. Im April 2022 konnten in Berlin im gD der Schupo nicht alle zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze adäquat besetzt werden. 180 Nachwuchskräfte sollten eingestellt werden. Es waren weniger als 160.

      Eine gewisse Anzahl der heutigen Jugend ist lieber Influencer, Klimaretter oder Aktivist.

      Ausbildung ist langweilig und unterbezahlt. Handwerksberufe sind völlig unattraktiv. Und der einst so so begehrte Polizeiberuf ist auch nichtmehr erstrebenswert, da Schichtdienst, schlechte Bezahlung etc.
      Da hilft auch nicht, dass der Polizeiberuf in der Gesellschaft an sich noch hoch angesehen ist. Das sich auf der Straße bietende Bild sieht eben anders aus.

      Solange der Wohlstand nicht gefährdet ist, wird sich nichts ändern. Die Politik bewältigt die Probleme nicht. Sie vertagt sie bzw. wälzt sie auf die nachfolgende Generationen ab. Diese Methode offenbart sich eben auch im Streit um eine verfassungsgemäße Alimentation. Alle im Abgeordnetenhaus sehen das Problem. Es wird nur ignoriert. Klammheimlich wird sich die Politik freuen, dass die Verfahren solange dauern.

      Mein Vertrauen lege ich vollumfänglich in die Hände der Richterinnen und Richter in Karlsruhe. Meine Hoffnung ist, dass dort die Arroganz und Ignoranz der Politik erkannt wird und darauf resultierend ein deutliches Machtwort gesprochen wird.

      Von Politikern erwarte ich nichts mehr.

      Reply
  3. alfalfa
    9. Mai 2022    

    “Wir haben zwar Verständnis für Ihre Ungeduld” ist schon ziemlich dreist.
    Das hat nichts mit Ungeduld zu tun, sondern mit dem unermüdlichen Einsatz eines Landesbeschäftigten, der sich für die Gesamtheit seiner Kollegen einsetzt und genauso wie die meisten anderen nicht mehr verstehen kann, dass hier auf Kosten derer, die ihren Dienst verrichten oder verrichteten auf Zeit gespielt und überhaupt nichts unternommen wird, um Missstände zu beseitigen.

    Reply
  4. Andre Grashof
    9. Mai 2022    

    Ihr habt mit Euren Kommentaren soooo sehr Recht. Ich war versucht, auf diesen Blödsinn zu antworten, hörte jedoch auf meine Mitstreiter und auch den RA, dass es nichts bringt. Diese “Volksvertreter” werden sich erst bewegen, wenn das BVerfG sie explizit dazu “verurteilt”. Dass zwischenzeitlich die Verfassung gebrochen wird, scheint zweitrangig. Passiert ja auch nichts… Hauptsache, die Diäten werden pünktlich zu Jahresbeginn in beruhigendem Umfang erhöht. Und dass die Pensionäre in diesem Jahr quasi eine Nullrunde machen, interessiert ja auch kaum jemanden… eine besorgniserregende Entwicklung in diesem Land. Bleibt weiterhin nur zu hoffen, dass das BVerfG endlich im nächsten Jahr eine richtungsweisende Entscheidung trifft. Weiterhin also Daumen drücken und Widersprüche schreiben! Alles Gute, André

    Reply
  5. Andreas
    9. Mai 2022    

    B Z – Online
    09.05.2022 / 18:55 Uhr
    In der BZ-online war soeben folgendes zu lesen.
    “Klagefreudig: Polizisten ziehen gegen eigene Behörde vor Gericht
    Berliner Polizisten sind gegenüber ihrer Behörde auf dem Rechtsweg sehr widerspruchs- und klagefreudig. Zwischen 2016 und 2021 gingen bei der Polizei jährlich zwischen etwa 550 und 3600 Widersprüche gegen Bescheide ein. Das geht aus einer Antwort des Senats auf eine FDP-Anfrage hervor. Dazu kamen zwischen 230 und knapp 1500 Klagen vor dem Verwaltungsgericht.”
    K E I N Hinweis auf den Verfasser.
    Eine Dreistigkeit Berliner Polizisten als “Klagefreudig” zu betiteln.

    Reply
    • Fragender
      9. Mai 2022    

      Klagefreudig?

      Angesichts der Zahlen muss sich doch der Senat völlig kaputt lachen. Entweder die angegebenen Zahlen entsprechen nicht der Realität oder die Kolleginnen und Kollegen sind trotz eindeutiger Gerichtsbeschlüsse völlig taub und blind und geben sich mit dem zufrieden, was ihnen der Senat “großzügig” zuwendet.

      Aber gut… vermutlich haben die Meisten den Glauben ans Gute verloren. Das würde auch erklären, weshalb nahezu alle beim DGB organisierten Gewerkschaften deutliche Mitgliederverluste zu verzeichnen haben. Eine entsprechende Mitteilung habe ich nämlich am Wochenende gelesen. Die Kollegenschaft ist müde, weil die insbesondere sozialdemokratischnahen Gewerkschaften seit Jahrzehnten auf Kuschelkurs mit der Politik sind. Da ist eben kein Gegenwind zu erwarten. Nur wohlfeile Worte…

      Reply
      • Andre Grashof
        11. Mai 2022    

        …die Zahlen fand ich auch äußerst gering, zumal wir bereits weitaus höhere Zahlen in der Vergangenheit zugespielt bekamen. Aber solange nicht ALLE Beamtinnen und Beamten ihre rechtmäßigen Ansprüche anmelden, hat der Dienstherr und die Politik gewonnen. Denn auch wenn ganz bewusst der rechtmäßige zustehende Anteil unterschlagen wird, muss er den meisten nicht nachgezalt werden. Jedes Jahr spart der Senat durch diese Maßnahme zig Millionen…

        Reply
  6. Thomas Stein
    9. Mai 2022    

    Gibt es eigentlich eine Namensliste von denjenigen Herrschaften, welche dem Petitionsausschuss angehörten ?

    Reply
    • André Grashof
      9. Mai 2022    

      Hey Thomas, unter dem link: https://www.parlament-berlin.de/Ausschuesse/19-petitionsausschuss
      und dann dem Punkt: Mitglieder
      findest Du die Namen des Ausschusses
      Beste Grüße, André

      Reply
  7. Fragender
    9. Mai 2022    

    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2022/05/berlin-hoeheres-pensionsalter-feuerwehr-polizei-justiz-geplant.html

    ohne Worte, insbesondere in diesem Kontext

    Reply
  8. Hanzen
    10. Mai 2022    

    https://www.tagesspiegel.de/berlin/anpassung-fuer-beamte-geplant-berlin-hebt-ab-2024-altersgrenze-fuer-pensionaere-auf-67-jahre-an/28319120.html
    Der jetzige Finanzsenator Wesener von den Grünen hat das wohl schon beschlossen.

    Reply
  9. Mario
    2. Juni 2022    

    Eine Frage in anderer Sache. Wo kann ich den Enrwurf zum Besoldungsgesetz 2022 nachlesen?

    Reply
    • Hotte
      2. Juni 2022    

      Du meinst Die Anpassung zum Dezember in Anlehnung an TVL?
      Ich würde sagen, der ist noch nicht mal in Arbeit 😀

      Reply
    • Klaus
      2. Juni 2022    

      hier

      Reply
  10. Mario
    3. Juni 2022    

    Vielen Dank an Klaus für die Info. Entgegen dem Rundschreiben von SenFin IV Nr.: 1/2021, in dem es heißt:” Nach der derzeitigen Planung soll eine entsprechende gesetzliche Regelung im Verbund mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz für das Jahr 2022 umgesetzt werden” finde ich in dem Entwurf keine Regelung zum Umgang mit Nachzahlungsansprüchen für Beamte mit mehr als zwei Kindern (Familienzuschlag).

    Ich muss da mal auf das “Schwarmwissen” zurückgreifen. Ist jemanden bekannt wie der Senat die Nachzahlungsansprüche regeln will?
    Gibt es hierzu etwas schriftliches? Drückt sich der Senat vor einer Berechnung?
    Wichtig für alle Betroffenen, wenn nichts geschieht müsste man in dieser Sache eine Klage einreichen.

    Vielen Dank und frohe Pfingsten an ALLE.

    Reply
    • Thomas S
      9. Juni 2022    

      Der Schwarm kann nicht helfen, aber will selbst wissen. Da ich selbst mehr als zwei Kinder habe, würde mich interessieren, worauf ich Klagen soll und ob es schon Rechtsanwälte gibt, die damit befasst sind und denen man nicht alles von null erklären muss. Danke

      Reply
  11. Thomas S
    9. Juni 2022    

    Und macht es Sinn, wenn man gegen den Familienzuschlag nie Einspruch erhoben hat, sondern nur gegen die Besoldung?!

    Reply
  12. Mario
    13. Juni 2022    

    Hallo Thomas S,
    an mancher Stelle kann kollektives Wissen schon weiter helfen. Den Entwurf zum Besoldungsgesetz 2022 hätte ich nicht ohne weiteres gefunden.
    Was die Nachzahlung angeht kann ich dir meine persönliche Meinung mitteilen. Es kann durchaus darauf ankommen wie dein Widerspruch gegen die Besoldung formuliert ist. Möglich wäre, wenn du im Wiederspruch auch die Besoldungsbestandteile explizit gerügt hast, das ein Gericht das auch anerkennt. Mein Rechtsanwalt ist über den Sachverhalt informiert. Zur Problematik Familienzuschlag gab es ja eine Entscheidung des BVerfG.( 2 BvL 6/17) Grundlage der Ansprüche auf Nachzahlung.
    Aus diesem Grund hat der Senat ja auch den Familienzuschlag neu geregelt. Für die Frage der Nachzahlung hat SenFin im o.a. Rundschreiben ja eine Regelung vorgesehen. Nach dem jetzigen Entwurf ist jedoch davon nun keine Rede mehr. Daher ja auch meine Frage in die Runde.

    @ Mirko, vielleicht kannst du dazu was sagen?

    Die Frage die sich jetzt Betroffene stellen müssen ist ja, muss ich jetzt erneut in dieser Sache klagen oder sieht der Senat eine andere Regelung vor. Eine Klage würde wieder eine Verzögerung von mehreren Jahren bedeuten.

    Reply
    • Mirko Prinz
      13. Juni 2022    

      Hallo Mario,
      das BVerfG wird in Sachen A-Besoldung eine Entscheidung bis zum Jahr 2016 treffen. Danach wird die Klagerei von vorne beginnen. Der Richterbund Berlin vertritt die Auffassung, dass das VG Berlin entlastet werden sollte und rät daher zu weiteren Besoldungsklagen für die Zeit von 2016-2020. https://www.drb-berlin.de/mitgliedschaft/votum/votum/news/besoldung-musterklage Ziel ist es Vorlagebeschlüsse beim BVerfG einzureichen, um die Besoldungsrechtsprechung ausschärfen zu lassen. Es wird vermutlich Regelungen geben – so meine Hoffnung – die den Interpretationsspielraum des Gesetzgebers erheblich einschränken. Wenn dies der Fall ist, wird es die nächste Besoldungsreform geben, um die Personalkosten in Grenzen zu halten. Ein ewiger Kreislauf also. BG Mirko

      Reply
      • Fragender
        13. Juni 2022    

        Hallo Mirko,

        deine Überlegungen, eher sind es Befürchtungen, dürften Realität werden.
        Trotz eindeutiger Beschlüsse der Gerichtsbarkeit findet man sich als Beamter in einem Katz-und-Maus-Spiel wieder.
        Wie lange soll das Ganze noch so laufen, ehe das System öD kollabiert?

        Warum sind die Gewerkschaften so ruhig? Die Besoldungsallianz – so es sie denn gibt – ist ein Tiger ohne Krallen und Zähnen.
        Ohne den öD kann die Politik einpacken. Keine Sekunde sind diese Kostüm- und AnzugsträgerInnen ohne die Angestellten und Beamten des öD noch in Funktion.

        Dieser Staat steuert langsam aber sicher auf den Abgrund zu.

        Reply
  13. Mario
    13. Juni 2022    

    Hallo Mirko,
    neben der Klage zur A-Besoldung gab es ja auch die Klage bezüglich des Familienzuschlags. Zeitgleich mit dem Urteil zur R-Besoldung hat das BVerfG zu Nachzahlungen geurteilt. Diesbezüglich sollte es eine Regelung im Besoldungsgesetz 2022 geben. Da diese Regelung im Entwurf nicht berücksichtigt ist, frage ich wie und ob der Senat die rückwirkenden Ansprüche (bei mir ab 2017) regeln möchte. Ist dazu etwas bekannt?

    Reply
    • Mirko Prinz
      13. Juni 2022    

      Hallo Mario, ist mir ehrlich gesagt nicht bekannt. Habe dazu etwas dazu beim Richterbund gefunden, der auch die mangelnde Umsetzung anmahnt und auf den Klageweg verweist. https://www.drb-berlin.de/themen-und-positionen/besoldung-und-beihilfe/aktuelles/aktuelles/1669

      Reply
      • Mario
        13. Juni 2022    

        Alles kannst du ja nun auch nicht wissen. Wichtig ist, das die personalvertretenen Gremien da mal Nachhaken und für die Betroffenen eine Entschließunggrundlage anbieten. Der Familienzuschlag ist ja Bestandteil der Gesamtbesoldung. Allein für das dritte Kind hat der Senat den monatlichen Zuschlag um ungefähr 400 Euro erhöht. Rückblickend kann man sich ja aus ausrechnen wie viel da Nachgezahlt werden muss. Ist es dir möglich da mal nachzuhaken?

        Reply
        • Mirko Prinz
          13. Juni 2022    

          Kann ich gerne machen, hier obliegt es den Personalräten insbesondere dem HPR, dies im Stellungnahmeverfahren zusammen mit den Gewerkschaften und Berufsverbände anzusprechen. Eine Entschließungsgrundlage würde ich jedoch im Rahmen einer rechtliche Beratung bei einem Fachanwalt einholen. Streitpunkt wird sicherlich auch die Höhe der Zuschläge sein, die im Verhältnis zur Grundbesoldung betrachtet werden müssen.

          Reply
          • Mario
            13. Juni 2022    

            Da sag ich vorab schon mal Danke für deine Bemühungen. Ich hoffe der Senat bastelt an einer Lösung und erspart den Betroffenen einen angwierigen Klageweg.

  14. Matthias K.
    14. Juni 2022    

    Ich habe auch nochmal die Personalstelle angeschrieben und nach dem Stand der Dinge gefragt. Ich gebe eine Rückmeldung sobald ich eine Antwort erhalten habe.

    Reply
    • Mario
      14. Juni 2022    

      Super, vielen Dank.

      Reply
    • Mario
      16. Juni 2022    

      Also, meine Personalstelle meint, es gäbe noch keine gesetzliche Grundlage für Nachzahlungen. Wobei wir wieder bei Senat wären.

      Reply
  15. Matthias K.
    23. Juni 2022    

    Nun habe ich endlich Nachricht von der Personalstelle:

    “leider kann ich Ihnen in der oben genannten Angelegenheit noch keinen neuen Sachstand mitteilen.

    Es sind bislang noch keine weiteren Hinweise der Senatsverwaltung für Finanzen erfolgt, wie über die ruhenden Anträge für die Zeit vor dem 01.01.2021 zu entscheiden ist.”

    Es wird um Geduld gebeten. Nun frage ich mich ernsthaft wie lange man Geduld haben soll. Wenn es die Senatsverwaltung einfach verschleppt kann man ja nur klagen.

    Reply
    • Mario
      23. Juni 2022    

      Genau das ist ja meine Befürchtung. Hier müssten die offiziellen Personalvertretungen und Gewerkschaften SenFin mal unter Druck setzen. Je nach Einlassung weiß man dann ob man Klagen muss.

      Reply
  16. Matthias K.
    23. Juni 2022    

    Von den SenFin wurde ja ein Rundschreiben (https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/download.php/4326904) im Jahre 2021 veröffentlich, dass das Reparaturgesetz (Punkt V.) in Aussicht stellt. Es schaut so aus, als wenn SenFin das irgendwie “vergessen” hat.

    Hier sind nun tatsächlich die Gewerkschaften/Personalräte gefragt.

    Reply
    • Mario
      23. Juni 2022    

      Sorry, da steht Besoldungs und Anpassungsgesetz 2022 welches ja sowieso wegen der Tarifabschlüsse verabschiedet werden muss. Wäre also ein Abwasch.. Nur im Entwurf steht dazu nichts. Ein Reparaturgesetz kommt, ähnlich wie bei den Richtern, bei einer “Verurteilung” durch das BVerfG in Betracht.

      Reply

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  • Mario zu Petitonsausschuss sieht keinen HandlungsbedarfSorry, da steht Besoldungs und Anpassungsgesetz 2022 welches ja sowieso wegen der Tarifabschlüsse verabschiedet werden muss. Wäre also ein Abwasch.. Nur im Entwurf steht dazu nichts. Ein Reparaturgesetz kommt, ähnlich wie bei den Richtern, bei einer "Verurteilung" durch das BVerfG in Betracht.
  • Matthias K. zu Petitonsausschuss sieht keinen HandlungsbedarfVon den SenFin wurde ja ein Rundschreiben (https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/download.php/4326904) im Jahre 2021 veröffentlich, dass das Reparaturgesetz (Punkt V.) in Aussicht stellt. Es schaut so aus, als wenn SenFin das irgendwie "vergessen" hat. Hier sind nun tatsächlich die Gewerkschaften/Personalräte gefragt.
  • Mario zu Petitonsausschuss sieht keinen HandlungsbedarfGenau das ist ja meine Befürchtung. Hier müssten die offiziellen Personalvertretungen und Gewerkschaften SenFin mal unter Druck setzen. Je nach Einlassung weiß man dann ob man Klagen muss.

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